Einundzwanzigstes Lebensjahr

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Erst etwa mit dem einundzwanzigsten Lebensjahr, also mit Beginn des vierten Lebensjahrsiebents, erfolgt die eigentliche Ich-Geburt, mit der das eigenständige Ich des Menschen geboren und damit der Mensch in die Volljährigkeit entlassen wird. Dem steht nicht entgegen, dass das Ich-Bewusstsein schon viel früher, etwa um das 3. Lebensjahr, erwacht. Es dauert aber dann noch lange, bis das Ich seine volle Eigenständigkeit erreicht. Die leibliche Entwicklung ist nun weitgehend abgeschlossen. Es beginnt nun, mit dem 21. Lebensjahr, die seelische Entwicklung mit der Ausbildung der Empfindungsseele.

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