Schwangerschaftsunterbrechung

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Bei einer Schwangerschaftsunterbrechung wird laut Rudolf Steiner das Karma von Mutter und Kind nur für kurze Zeit in andere Karmabahnen gelenkt. Es findet jedoch ein starker Eingriff in das Karma des Operierenden statt:

„Auf die Frage, ob man bei Schwangerschaftsunterbrechung, die man zur Rettung der Mutter vornimmt, in das Karma der Mutter und in das Karma des Kindes eingreift, ist zu sagen: daß beide Karmas zwar in kurzer Zeit in andere Bahnen gelenkt, aber bald wieder durch den Eigenverlauf in die entsprechende Richtung gebracht werden, so daß von dieser Seite von einem Eingreifen in das Karma kaum gesprochen werden kann. Dagegen findet ein starker Eingriff in das Karma des Operierenden statt. Und dieser hat sich zu fragen, ob er vollbewußt auf sich nehmen will, was ihn in karmische Verbindungen bringt, die ohne den Eingriff nicht dagewesen wären. Fragen dieser Art sind aber nicht generell zu beantworten, sondern hängen von der Besonderheit des Falles ab, gleich manchem, das ja auch im rein seelischen Kulturleben einen Eingriff in das Karma bedeutet und zu tiefen, tragischen Lebenskonflikten führen kann.“ (Lit.:GA 316, S. 228)

Bei einer anderen Gelegenheit beantwortete Rudolf Steiner diese Frage so:

„(Eine Frage an Rudolf Steiner ging dahin), ob es berechtigt sei, eine Schwangerschaft dann zu unterbrechen, wenn als sicher anzunehmen sei, daß bei Fortsetzung derselben die Mutter das Leben einbüßen müsse. Er sagte ziemlich genau das folgende: Erstens kann man nie mit absoluter Gewißheit sagen, daß bei Fortsetzung einer Schwangerschaft die Mutter wird sterben müssen. Aber selbst wenn man mit einem absolut sichern Tod der Mutter würde rechnen müssen, könnte der Arzt nicht das Recht in Anspruch nehmen zu entscheiden, ob die Mutter oder das Kind am Leben bleiben solle. Es kann durchaus sein, daß es in einem bestimmten Fall im Karma der beiden begründet ist, daß die Mutter sterben soll, dem Kind aber bestimmt ist, am Leben zu bleiben. In diesem Fall zum Beispiel würde der Arzt durch seinen Eingriff störend in das Karma dieser Menschen eingreifen.“ (zitiert nach Emil Leinhas: Aus der Arbeit mit Rudolf Steiner (1950), Seite 147)

Die ethischen Fragen die sich um diese Entscheidung ranken sind vielfältig.

Folgendes ist aber auch richtig:

"Die Seele des Kindes inkarniert sich am 17. Tage nach der Empfängnis. Jene Frauen, welche die Frucht nach diesem Zeitpunkt vernichten, werden stets von der Seele des Kindes bedrängt, da die Seele immer wieder zurück will in den Körper der Mutter." (zitiert nach Ludwig Polzer-Hoditz: Erinnerungen an Rudolf Steiner (1985), Seite 300)

Siehe auch

Literatur

  1. Rudolf Steiner: Meditative Betrachtungen und Anleitungen zur Vertiefung der Heikunst, GA 316 (2003)
  2. Michaela Glöckler/Otto Schily/Michael Debus (Hg.): Lebensschutz und Gewissensentscheidung. Diskussion um den § 218, Urachhaus Vlg., Stuttgart 1992
Literaturangaben zum Werk Rudolf Steiners folgen, wenn nicht anders angegeben, der Rudolf Steiner Gesamtausgabe (GA), Rudolf Steiner Verlag, Dornach/Schweiz Email: verlag@steinerverlag.com URL: www.steinerverlag.com.
Freie Werkausgaben gibt es auf steiner.wiki, bdn-steiner.ru, archive.org und im Rudolf Steiner Online Archiv.
Eine textkritische Ausgabe grundlegender Schriften Rudolf Steiners bietet die Kritische Ausgabe (SKA) (Hrsg. Christian Clement): steinerkritischeausgabe.com
Die Rudolf Steiner Ausgaben basieren auf Klartextnachschriften, die dem gesprochenen Wort Rudolf Steiners so nah wie möglich kommen.
Hilfreiche Werkzeuge zur Orientierung in Steiners Gesamtwerk sind Christian Karls kostenlos online verfügbares Handbuch zum Werk Rudolf Steiners und Urs Schwendeners Nachschlagewerk Anthroposophie unter weitestgehender Verwendung des Originalwortlautes Rudolf Steiners.

Weblinks

  1. Schwangerschaftsabbruch - Artikel in der deutschen Wikipedia