Heteronomie

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Heteronomie (griech. ἕτερονομία heteronomia „Fremdgesetzlichkeit“, von ἕτερος héteros „anders“ und νόμος, nómos, „Gesetz“) bedeutet Fremdbestimmung und steht damit im Gegensatz zur Selbstbestimmung oder Autonomie und wird seit Immanuel Kant als zumindest teilweise Einschränkung der Willensfreiheit verstanden. Selten handelt es sich dabei um eine vollständige Fremdbestimmung, die gar keinen Spielraum für Eigenverantwortung lässt. Oft wird eine teilweise Heteronomie auch freiwillig gewählt, um damit ein Teil der Verantwortung an eine „höhere Stelle“ abzugeben. Als ethisches Entwicklungsziel des Menschen hat Rudolf Steiner schon in seiner «Philosophie der Freiheit» die künftige vollkommene sittliche Autonomie des Individuums dargestellt. Bis dieses Ziel erreicht wird, hat man es mit einer Mischung von Heteronomie und Autonomie zu tun.

Da auch ein autonomer Mensch Gott gehorsam sein könne, der Begriff der Heteronomie heute aber meist negativ besetzt sei, hat der katholische Theologe und Religionsphilosoph Romano Guardini (1885-1968) dafür die Bezeichnung Allonomie (von griech. ἄλλος állos „anders beschaffen, verschieden“) geprägt[1].

Die strenge Unterwerfung unter Gottes Gesetz, wie sie insbesondere die calvinistisch-puritanische Föderaltheologie angelsächsischer Prägung fordert, wird als Theonomie (von griech. θεός theós „Gott“) bezeichnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Romano Guardini: Die Bekehrung des Aurelius Augustinus. München 1959, S. 136