Fatwa

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Islamisches Rechtsgutachten zur Apostasie

Ein Fatwa (arab. فتوى, DMG fatwā, pl. فتاوى fatāwā) ist eine von einer muslimischen Autorität auf Anfrage erteilte Rechtsauskunft, die dem Zweck dient, ein religiöses oder rechtliches Problem, das unter den muslimischen Gläubigen aufgetreten ist, zu klären. Derjenige, der die Rechtsauskunft erteilt, in der Regel ein Spezialist der islamischen Jurisprudenz (Fiqh), wird als Mufti bezeichnet; derjenige, der um die Rechtsauskunft bittet, Mustaftī genannt. Die Institution des Fatwa stellt das islamische Gegenstück zu den Responsa, den Rechtsauskünften halachischer Autoritäten im Judentum, dar.

Das Wort Fatwā ist im Arabischen männlichen Geschlechts und wird in der deutschen wissenschaftlichen Literatur üblicherweise als Neutrum behandelt.[1] Allerdings findet sich in manchen Veröffentlichungen auch die Verwendung als Femininum.

Bedeutung

Die Einflusssphäre der jeweiligen Fatwa beruht auf der persönlichen Autorität seines Verfassers; das bedeutet, dass – anders als im Gerichtsurteil – die in der Fatwa vertretene Rechtsauffassung nur bindend für diejenigen Muslime ist, die diese Autorität auch anerkennen. Da der sunnitische Islam keinen Klerus kennt, gibt es auch keine allgemein akzeptierten Bestimmungen darüber, wer ein Fatwa ausstellen kann und wer nicht, weshalb sich islamische Gelehrte immer wieder beschweren, es fühlten sich zu viele Menschen dazu berufen. Aus diesem Grund gibt es die sogenannte „Adab-al-Mufti-Literatur“, die die Pflichten von Mufti und Mustafti konkretisieren soll. Jede islamische Rechtsschule (Madhhab) folgt ihrem eigenen Rechtssystem, und die Muslime gehören jeweils unterschiedlichen Rechtsschulen an. So können sowohl theoretisch als auch praktisch verschiedene islamische Geistliche einander widersprechende oder konkurrierende Fatwas ausstellen.

In Ländern mit islamischem Recht werden Fatwas vor der Herausgabe meist von den nationalen Religionsführern diskutiert und beschlossen. Oftmals tun sie dies nicht völlig unabhängig von der Regierung. In solchen Fällen sind Fatwas kaum widersprüchlich und haben den Rang eines vollstreckbaren Gesetzes. Sollten sich zwei Fatwas widersprechen, wird meist von den Führern (in deren Händen ziviles und religiöses Recht liegt) ein Kompromiss erarbeitet, um zu klären, welches der beiden rechtlich wirksam sein soll.

In Ländern, in denen die Schari'a nicht Teil der Rechtsordnung ist, werden gläubige Muslime oft mit zwei konkurrierenden Fatwas konfrontiert. In einem solchen Fall folgen sie in der Regel dem Führer, der ihre religiöse Richtung vertritt oder dessen Entscheidung ihnen am ehesten entgegenkommt. So würden beispielsweise Sunniten meist derjenigen Rechtsschule folgen, der sie traditionell angehören, die Fatwa eines schiitischen Geistlichen jedoch nicht befolgen.

Fatwa-Sammlungen

Schon im 10. Jahrhundert haben hanafitische Rechtsgelehrte in Transoxanien angefangen, ihre eigenen Rechtsauskünfte zu sammeln. Diese Fatwa-Sammlungen stellen neben den sogenannten mutūn ("Grundlagentexte") und den schurūh ("Kommentare") eine der wichtigsten Gattungen der islamischen Rechtsliteratur dar. Während in den Mutūn und den Schurūh die Tradition der eigenen Rechtsschule überliefert wurde, waren die Fatwa-Sammlungen ab der frühen Neuzeit der eigentliche Ort der Rechtsfortbildung. In ihnen trugen die muslimischen Gelehrten in Auseinandersetzung mit der älteren Literatur ihre eigenen Auffassungen vor, die sich zum Teil stark von der Tradition ihrer eigenen Rechtsschule entfernten.[2]

Ab dem 13. Jahrhundert begann man auch im indischen Sultanat von Delhi Fatwa-Sammlungen zusammenzustellen. Zu den bekanntesten Sammlungen, die hier entstanden, gehören al-Fatāwā al-Ghiyāthīya, von Dāwūd ibn Yūsuf al-Chatīb al-Baghdādī für Sultan Ghiyāth ad-Dīn Balbān (reg. 1266-86) abgefasst, sowie al-Fatāwā at-Tātārchānīya, die ʿĀlim ibn ʿAlāʾ al-Hanafī (st. 1397) mit einem Gremium von Gelehrten für Chān-i Aʿzam Tātār Chān, einen hochstehenden Adligen am Hofe von Firuz Schah Tughluq, zusammenstellte. Fünf Bände der letztgenannten Sammlung wurden zwischen 1984 und 1989 mit finanzieller Unterstützung der indischen Regierung in Hyderabad veröffentlicht.[3]

Fatwas anlässlich konkreter Vorkommnisse

Die bekannteste Fatwa, die auch den Begriff erst der nicht-islamischen Welt bekannt machte, stammt vom iranischen Ayatollah Khomeini. Am 14. Februar 1989 verlangte der Schiitenführer die Tötung des Schriftstellers Salman Rushdie wegen angeblicher Gotteslästerung in dessen Buch „Die Satanischen Verse“ und wegen Abfalls vom Islam. Allerdings bestreiten insbesondere Sunniten die Gültigkeit dieser Fatwa.

Im September 2000 wurde von Sheikh Nasr Farid Wassal, dem Großmufti von Ägypten, eine Tabak-Fatwa zur Unterstützung der nationalen Antiraucherkampagne erlassen. In den vier orthodoxen Rechtsschulen gibt es jeweils drei kontroverse Lehrmeinungen über Tabakgenuss: einige sind der Ansicht, dass das Rauchen verboten sei, andere halten es für erlaubt bzw. verwerflich.[4]

Nach den Terroranschlägen am 7. Juli 2005 in London erklärte der dortige Rat der Sunniten („Jama'at e Ahl e Sunnat“), jegliche Form von Anschlägen sei nicht mit dem Islam vereinbar. Um die Bedeutung der Aussage zu unterstreichen, wählte der Sunnitenrat die Form der Fatwa.

Am 26. Oktober 2005 veröffentlichten islamische Geistliche in Somalia eine Fatwa, die sich gegen die Beschneidung beziehungsweise die Genitalverstümmelung an Mädchen richtet. Darin wird die in Afrika weit verbreitete traditionelle Praxis als „unislamisch“ verurteilt. Scheich Nur Barud Gurhan, der stellvertretende Vorsitzende der Dachorganisation somalischer Geistlicher, setzte die Beschneidung von Frauen mit einem Mord gleich. Im Jahr 2006 wurde eine weitere Fatwa gegen die Genitalverstümmelung an Frauen von der Al-Azhar-Universität in Kairo erlassen. Die Initiative dazu kam u. a. vom Obermufti von Mauretanien und von Rüdiger Nehberg.[5]

Im April 2006 kündigte Irans Staatspräsident Mahmud Ahmadinedschad an, anlässlich der bevorstehenden Fußball-Weltmeisterschaft das bis dahin geltende strenge Stadionverbot für Frauen aufzuheben. Die Umsetzung der entsprechenden Gesetzesänderung wurde jedoch durch eine Fatwa von Ayatollah Mohammad Fazel Lankarani verhindert.

Im Mai 2012 wurde auf Grund des Liedes Naghi wegen Blasphemie und Beleidigung des zehnten Imam ʿAlī al-Hādī an-Naqī die Fatwa ausgesprochen, den in Deutschland lebenden persischen Rapper Shahin Najafi „für immer in die Hölle zu schicken“.[6][7]

Im Oktober 2014 verfassten 120 international hochangesehene Autoritäten eine Fatwa, die dem verkürzten Verständnis des Korans durch die Anhänger des Islamischen Staates widersprechen. Das Dokument setzt sich intensiv und detailliert mit der Islam-Interpretation des IS auseinander. Es stützt sich vollständig auf Aussagen und Handlungen der Anhänger des IS und ist in Arabisch verfasst. [8]

Mordaufruf an Hamed Abdel-Samad

Nachdem der deutsch-ägyptische Schriftsteller Hamed Abdel-Samad am 4. Juni 2013 bei einem Vortrag in Kairo der Muslimbruderschaft „islamischen Faschismus" vorgeworfen und gesagt hatte, „dass dieser Faschismus in der Entstehungsgeschichte des Islams zu begründen“ sei, wurden am nächsten Tag im Internet Mordaufrufe gegen ihn veröffentlicht. Am 7. Juni rief Assem Abdel-Maged, ein Führer der Gamaa Islamija und Verbündeter von Staatspräsident Mohammed Mursi, im ägyptischen Fernsehen zum Mord an Abdel-Samad auf, weil dessen Äußerungen eine Beleidigung des Propheten gewesen seien.[9] Übliche Aufenthaltsorte von Abdel-Samad in Kairo wurden im Internet veröffentlicht. Abdel-Samad forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel und Außenminister Guido Westerwelle öffentlich auf, den Mordaufruf schärfstens zu kritisieren und den ägyptischen Präsidenten Mursi aufzufordern, diesen ebenfalls zu verurteilen.[10] Mahmoud Shaaban, Professor an der al-Azhar-Universität in Kairo, wiederholte den Mordaufruf, und Abdel-Samad forderte in der Zeitung al-Ahram seinen Schutz durch die ägyptische Justiz.[11] Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung wandte sich über die Süddeutsche Zeitung an die ägyptische Regierung, und das Auswärtige Amt erklärte dem Geschäftsträger der ägyptischen Botschaft, die ägyptische Regierung solle Veröffentlichungen von Mordaufrufen unterbinden.[12] Unterdessen verkündete Assem Abdel-Maged, bei den für den 30. Juni angekündigten Demonstrationen gegen Präsident Mursi seien seine Mitstreiter nicht für Gewalt verantwortlich.[13] Abdel-Samad war derweil in Ägypten untergetaucht und berichtete sowohl von falscher Gleichsetzung der Opposition mit seiner Meinung als auch von der Unterstützung durch Andersdenkende.[14] Weder der Präsident noch die Justiz von Ägypten reagierten auf seine Bedrohung.[15] Schließlich forderte Außenminister Westerwelle über Facebook, die ägyptische Regierung solle gegen die Urheber des Mordaufrufs vorgehen, das Auswärtige Amt sei in direktem Kontakt mit Abdel-Samad und habe ihm konkrete Hilfe angeboten.[16] Als die angekündigten Demonstrationen gegen Präsident Mursi stattfanden, war Abdel-Samad wieder in Deutschland und begann eine Vortragsreise.[17] Am 7. Juli 2013 wurde wegen Straßenschlachten nach der Absetzung Präsident Mursis ein Haftbefehl auf Assem Abdel-Maged ausgestellt, der zum Mord an Abdel-Samad aufgerufen hatte.[18] Hamed Abdel-Samad steht seit dieser Fatwa in Deutschland unter besonderem Polizeischutz.

Literatur

  • Aly Abd-el-Gaphar Fatoum: Der Einfluß des islamischen Rechtsgutachtens (Fatwā) auf die ägyptische Rechtspraxis am Beispiel des Musikhörens. Frankfurt am Main [u.a.], Lang, 1994.
  • Bettina Gräf: Islamische Gelehrte als politische Akteure im globalen Kontext: eine Fatwa von Yusuf ʿAbdallah al-Qaradawi. Berlin: Schwarz 2003.
  • Zafarul Islam: "Fatawa-Works of the Sultanate Period and their Response to Socio-Economic Problem" in Nadeem Hasnain (ed.): Beyond Textual Islam. New Delhi 2008. S. 113-134.
  • Benjamin Jokisch.: Islamisches Recht in Theorie und Praxis. Analyse einiger kaufrechtlicher Fatwas von Taqī'd-Dīn Aḥmad b. Taymiyya. In: Islamkundliche Untersuchungen. Band 196. Schwarz, Berlin 1996. ISBN 3-87997-248-6 (Zugleich Dissertation an der Universität Hamburg 1994).
  • Hamed Abdel-Samad: Der islamische Faschismus. Eine Analyse, Droemer-Knaur-Vlg., München 2014.

Weblinks

 Wiktionary: Fatwa – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Muhammad Khalid Masud / Brinkley Messick / Ahmad S. Dallal: Artikel Fatwā: Concepts of Fatwā; Process and function; modern usage, in: John L. Esposito (Hg.): The Oxford Encyclopedia of the Islamic World, Oxford 2009.

Einzelnachweise

  1. Vgl. Birgit Krawietz: Hierarchie der Rechtsquellen im tradierten sunnitischen Islam. Berlin 2002. S. 386-389.
  2. Vgl. Baber Johansen: Contingency in a Sacred Law. Legal and Ethical Norms in the Muslim Fiqh. Leiden u.a. 1999. S. 449, 452-454.
  3. Vgl. Zafarul Islam 114-116.
  4. al-mausu'a al-fiqhiyya. 5. Auflage. Kuwait 2004. Bd. 10. S. 101-112
  5. „Wird die Genitalverstümmelung je aufhören? In Kairo beschliessen islamische Gelehrte ein Verbot“, NZZ, 24. November 2006 und  Amira El Ahl: In schönstem Ebenmaß. In: Der Spiegel. Nr. 49, 2006 (online).
  6. Iran: Todesfatwas gegen Muslime und Nicht-Muslime von Wahied Wahdat-Hagh jungle-world.com 16. Mai 2012, 14.24 Uhr
  7. Todesdekret gegen iranischen Rapper in Deutschland, DiePresse.com, 9. Mai 2012
  8. "Es ist im Islam verboten . . ." - Salzburger Nachrichten - SALZBURG.COM
  9. Ulf Kalkreuth (23. Juni 2013). Arabische Eiszeit – Der Publizist Hamed Abdel-Samad wird mit der Fatwa bedroht. ARD. Abgerufen am 13. Juli 2013.
  10. Islamkritik: Offener Mordaufruf gegen Publizisten Abdel-Samad. Spiegel Online (9. Juni 2013). Abgerufen am 13. Juli 2013.
  11. Mordaufruf: Islamkritiker Abdel-Samad abgetaucht. Spiegel Online (11. Juni 2013). Abgerufen am 13. Juli 2013.
  12. Islamisten rufen zu Mord an Deutsch-Ägypter auf. Süddeutsche Zeitung (11. Juni 2013). Abgerufen am 13. Juli 2013.
  13. Islamists brace for 30 June. Daily News Egypt (11. Juni 2013). Abgerufen am 13. Juli 2013.
  14. "Hier endet für mich die Diplomatie!". Die Welt (12. Juni 2013). Abgerufen am 13. Juli 2013.
  15. „Er darf nicht leben“. Frankfurter Allgemeine Zeitung (12. Juni 2013). Abgerufen am 13. Juli 2013.
  16. Guido Westerwelle (13. Juni 2013). Ich verurteile den Mordaufruf gegen den …. Facebook. Abgerufen am 13. Juli 2013.
  17. Ägypten: "Diese Massenbewegung ist gewaltig". Deutschlandfunk (1. Juli 2013). Abgerufen am 13. Juli 2013.
  18. Arrest warrants issued for Islamist leaders. Daily News Egypt (7. Juli 2013). Abgerufen am 13. Juli 2013.

Siehe auch


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