Koinzidenz

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Als Koinzidenz (von lat. con „mit“ und incidere „einfallen“ wird das zeitliche und/oder räumliche Zusammenfallen zweier oder mehrerer Ereignisse bezeichnet. Ohne sachliche Begründung aus der bloßen Koinzidenz auf eine kausale Verbindung der Ereignisse zu schließen, ist ein logischer Fehlschluss nach dem Muster cum hoc ergo propter hoc.