Kollektiv

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Das Kollektiv (lat. colligere „zusammensuchen“, „zusammenlesen“), im allgemeinsten Sinn eine Ansammlung ähnlich gearteter Einheiten, die zusammen eine höheres Ganzes bilden, ist eine soziale Gemeinschaft, die noch weitgehend durch die gemeinsame Gruppenseele und noch wenig durch das freie Zusammenwirken der Individuen bestimmt ist. Beispiele dafür sind Familien- oder Stammesverbände, Volksstämme (Ethnie) oder ganze Völker, teilweise auch Religionsgemeinschaften im weitesten Sinn. So wie der einzelne Mensch sein Schicksal, sein Karma bildet, so bildet sich auch ein Kollektiv-Karma.

Das Kollektiv im Rahmen der Wirtschaft meint die gesamte Belegschaft eines Unternehmens.

Literatur

  • Benediktus Hardorp: Führung ohne Hierarchie? In: Der Wirtschaftsprüfer als Unternehmensberater. Festschrift für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Max Horn zum 70. Geburtstag, Süddeutsche Verlagsgesellschaft, Ulm 1974, S. 108 - 127

Siehe auch

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