Ewige Höllenstrafen und Kategorie:Comenius: Unterschied zwischen den Seiten

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Der ''Katechismus der Katholischen Kirche'' legt die Existenz von sogenannten '''ewigen Höllenstrafen''' nahe. Dieses ist aber aus [[anthroposophisch]]er Sicht verfehlt.
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"Ein schlechter Kerl geht nach [[Aristoteles]] durch den Tod und muß ewig in seiner Schlechtigkeit leben. Daraus ist aber die Lehre der ewigen Höllenstrafen entstanden, die dann durch die Kirche konzilmäßig festgesetzt wurde. Diese Lehre ist natürlich keine christliche, sondern diese Lehre ist die des Aristoteles. (...) Der Wahrheit entspricht es, daß man zwar anschaut nach dem Tode, was man war im Guten und im Bösen, aber daß man den Willen, die ganze Seelenkraft beibehält, um das zu ändern." (Lit.: [[GA 350]], S. 236 u. 239).
[[Kategorie:Pädagoge]]
 
[[Kategorie:Pädagogik]]
Das Gesetz von [[Reinkarnation]] und [[Karma]], welches dem [[Aristoteles]] zu seiner Zeit nicht bekannt war, hebt die Notwendigkeit ewiger Höllenstrafen auf. Dem Begriff "[[Hölle]]" kommt in der [[Anthroposophie]] das am nächsten, was unter dem Stichwort [[Achte Sphäre]] zusammengefasst wird. Statt ewiger Höllenstrafen durchlebt der Mensch nachtodlich das [[Kamaloka]] (Fegefeuer), welches aber regelmässig zeitlich begrenzt ist.
 
 
== Literatur ==
 
* Rudolf Steiner: ''Rhythmen im Kosmos und im Menschenwesen. Wie kommt man zum Schauen der geistigen Welt?, [[GA 350]], Dornach 1991
* ''Katechismus der katholischen Kirche'', Oldenbourg Vlg., München/Wien 1993, S. 294 - 296 u. 489

Version vom 13. September 2017, 16:00 Uhr