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Grund
Der Grund (griech. ἀρχή, arché, „Anfang, Prinzip, Ursprung“; lat. principium oder ratio) ist gemäß der Logik ein Urteil, das den Ausgangspunkt für weitere Schlussfolgerungen bildet und damit nur schwer abzugrenzen ist von verwandten Begriffen wie «Ursache» und «Prinzip», wobei erstere im traditionellen Sinn auch als Realgrund, letzteres als Erkenntnisgrund aufgefasst werden kann. Real- und Erkenntnisgründe müssen nicht notwendigerweise zusammenfallen. So ist etwa in dem Satz: „Die Störche kommen, also wird es Frühling“, die Ankunft der Störche ein Erkenntnisgrund für den kommenden Frühling; der Realgrund, d.h. die tatsächliche Ursache für das Kommen der Störche ist aber gerade umgekehrt der beginnende Frühling. Ziel des philosophischen Denkens ist es, alle Erscheinung auf letzte Gründe zurückzuführen, die unmittelbar einsichtig, d.h. evident sind.
Satz vom zureichenden Grund
Der für das logische Denken zentrale Satz vom zureichenden Grund (lat. principium rationis sufficientis) besagt, dass jedes Sein oder Erkennen in zureichender Weise auf ein anderes, grundlegenderes Sein oder Erkennen zurückgeführt werden kann. - ein Denkvorgang, der als Begründung oder in der lückenlosen, streng logischen Form als Beweis bezeichnet wird.
Siehe auch
- Grund (Philosophie) - Artikel in der deutschen Wikipedia
- Grund - Artikel in Rudolf Eisler: Wörterbuch der philosophischen Begriffe (1904)
- Grund - Artikel in Friedrich Kirchner, Carl Michaëlis: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe (1907)