Allmende: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Allmende''' ist eine Rechtsform [[Kollektiveigentum|gemeinschaftlichen Eigentums]].
Die '''Allmende''' ist eine Rechtsform [[wikipedia:Kollektiveigentum|gemeinschaftlichen Eigentums]].


Als landwirtschaftlicher Begriff bezeichnet Allmende oder "[[Gemeine Mark]]" Gemeinschafts- oder Genossenschaftsbesitz abseits der [[Parzelle|parzellierten]] (in Fluren aufgeteilten) landwirtschaftlichen Nutzfläche.<ref name="MBorn">
Als landwirtschaftlicher Begriff bezeichnet Allmende oder "[[wikipedia:Gemeine Mark|Gemeine Mark]]" Gemeinschafts- oder Genossenschaftsbesitz abseits der [[wikipedia:Parzelle|parzellierten]] (in Fluren aufgeteilten) landwirtschaftlichen Nutzfläche.<ref name="MBorn">
Martin Born: Geographie der ländlichen Siedlungen, 1977, ISBN 978-3-443-07104-2, S. 34  
Martin Born: Geographie der ländlichen Siedlungen, 1977, ISBN 978-3-443-07104-2, S. 34  
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Als traditionelle Wirtschaftsform sind Allmenden heute noch im [[Alpenraum]], auf der [[Schweden|schwedischen]] Insel [[Gotland]], vereinzelt im [[Südschwarzwald]] ([[Hotzenwald]]) und [[Südbayern]], vor allem aber in [[Ländlicher Raum|ländlichen Gebieten]] der [[Entwicklungsländer]] verbreitet.
Als traditionelle Wirtschaftsform sind Allmenden heute noch im Alpenraum, auf der schwedischen Insel [[wikipedia:Gotland|Gotland]], vereinzelt im Südschwarzwald ([[wikipedia:Hotzenwald|Hotzenwald]]) und Südbayern, vor allem aber in ländlichen Gebieten der Entwicklungsländer verbreitet.


Im über die Landwirtschaft hinausgehenden Sinne wird der Begriff in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und den Informationswissenschaften verwendet, unter anderem bei ''[[Allmendegut]]'', ''[[Wissensallmende]]'', ''[[Tragik der Allmende]]'' und ''Tragik der Anti-Allmende''. Dabei wird oft die britische Entsprechung ''Commons'' verwendet.
Im über die Landwirtschaft hinausgehenden Sinne wird der Begriff in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und den Informationswissenschaften verwendet, unter anderem bei ''[[wikipedia:Allmendegut|Allmendegut]]'', ''[[wikipedia:Wissensallmende|Wissensallmende]]'', ''[[wikipedia:Tragik der Allmende|Tragik der Allmende]]'' und ''Tragik der Anti-Allmende''. Dabei wird oft die britische Entsprechung ''Commons'' verwendet.


== Etymologie ==
== Etymologie ==
Der Begriff entstand im [[Hochmittelalter]] als [[Mittelhochdeutsch|mhd.]] ''al(ge)meinde'', ''almeine'' oder ''almeide'' = ‚Gemeindeflur‘ oder ‚Gemeinweide‘ und bezeichnete ein im [[Besitz]] einer [[Dorf]]gemeinschaft befindliches Grund[[eigentum]] innerhalb einer [[Gemarkung]].<ref>Nachweis in [http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/al/lmen/allmende.htm Schriftquelle des Mittelalters]</ref><ref>Lexikoneintrag auf [http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/bildung/woerterbuecher/index,page=3315086.html www.wissen.de]</ref> Im [[Hochdeutsch]]en liegt die Betonung auf der zweiten [[Silbe]], im [[Alemannische Dialekte|Alemannischen]] steht das Wort mit Betonung auf der ersten Silbe und ohne Schluss-e. Sprachliche Varianten sind auch ''Allmeind'', ''Allmande'', und in Teilen Südtirols ''Gemoana'', und im nordwestlichen [[Niederdeutsche Sprache|niederdeutschen]] ([[niedersächsisch]]en) Sprachraum ''Meent'', was wiederum auf den alten Begriff der [[Meinheit]] hinweist.  
Der Begriff entstand im Hochmittelalter als [[wikipedia:Mittelhochdeutsch|mhd.]] ''al(ge)meinde'', ''almeine'' oder ''almeide'' = ‚Gemeindeflur‘ oder ‚Gemeinweide‘ und bezeichnete ein im [[Besitz]] einer Dorfgemeinschaft befindliches Grund[[eigentum]] innerhalb einer [[wikipedia:Gemarkung|Gemarkung]].<ref>Nachweis in [http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/al/lmen/allmende.htm Schriftquelle des Mittelalters]</ref><ref>Lexikoneintrag auf [http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/bildung/woerterbuecher/index,page=3315086.html www.wissen.de]</ref> Im Hochdeutschen liegt die Betonung auf der zweiten Silbe, im [[wikipedia:Alemannische Dialekte|Alemannischen]] steht das Wort mit Betonung auf der ersten Silbe und ohne Schluss-e. Sprachliche Varianten sind auch ''Allmeind'', ''Allmande'', und in Teilen Südtirols ''Gemoana'', und im nordwestlichen [[wikipedia:Niederdeutsche Sprache|niederdeutschen]] (niedersächsischen) Sprachraum ''Meent'', was wiederum auf den alten Begriff der [[wikipedia:Meinheit|Meinheit]] hinweist.  


Die englische Bezeichnung ''Commons'' bezieht sich auch auf spezifische Landnutzungsrechte ([[Servitut]]e), die es bestimmten Bauern, den ''Commoners'' erlaubte und erlaubt, auf Land im Privat-, Kron- oder Gemeineigentum zuzugreifen.
Die englische Bezeichnung ''Commons'' bezieht sich auch auf spezifische Landnutzungsrechte ([[wikipedia:Servitut|Servitut]]e), die es bestimmten Bauern, den ''Commoners'' erlaubte und erlaubt, auf Land im Privat-, Kron- oder Gemeineigentum zuzugreifen.


== Allmende als Rechtsform ==
== Allmende als Rechtsform ==
[[Datei:Windsor Great Park oak.jpg|thumb|Huteeiche im Windsor Park]]
Die Allmende ist jener Teil des [[Gemeindevermögen]]s, der nicht unmittelbar im Interesse der ganzen Gemeinde zur Bestreitung derer Ausgaben verwandt wird, sondern an dem alle Gemeindemitglieder das [[Nutzungsrecht|Recht zur Nutzung]] haben. Die Allmende besteht meist aus unbeweglichem Gut wie [[Verkehrsweg|Wegen]], dem [[Wald]], [[Gewässer]] zur Löschwasserversorgung, oder Weideland wie der Gemeindewiese, einem [[Hutewald]] oder [[Alm (Bergweide)|Sömmerungsgebiete der Alpen (Alm/Alp)]], auf der jeder seine Nutztiere [[Weideland|weiden]] lassen kann.


Die Nutzung kann auf Gemeinde- (oder Genossenschafts-) Mitglieder beschränkt sein oder generell öffentlich zugänglich sein, wie bei öffentlichen Wegen, Brunnen oder dem dörflichen [[Anger]]: Nur bei letzterem handelt es sich um Allgemeingut (im Sinne eines [[Gemeingut]]s), das keinen Eigentümer hat bzw. wo die freie Benutzung als Grundrecht vorliegt.
Die Allmende ist jener Teil des [[wikipedia:Gemeindevermögen|Gemeindevermögen]]s, der nicht unmittelbar im Interesse der ganzen Gemeinde zur Bestreitung derer Ausgaben verwandt wird, sondern an dem alle Gemeindemitglieder das [[wikipedia:Nutzungsrecht|Recht zur Nutzung]] haben. Die Allmende besteht meist aus unbeweglichem Gut wie [[wikipedia:Verkehrsweg|Wegen]], dem Wald, Gewässer zur Löschwasserversorgung, oder Weideland wie der Gemeindewiese, einem [[wikipedia:Hutewald|Hutewald]] oder [[wikipedia:Alm (Bergweide)|Sömmerungsgebiete der Alpen (Alm/Alp)]], auf der jeder seine Nutztiere [[wikipedia:Weideland|weiden]] lassen kann.


Daneben gibt es auch Rechte von Nutzungsberechtigten (''Commons'' sowie ''Commoners'' im Englischen). Diese umfassen Rechte ([[Servitut]]e) wie:
Die Nutzung kann auf Gemeinde- (oder Genossenschafts-) Mitglieder beschränkt sein oder generell öffentlich zugänglich sein, wie bei öffentlichen Wegen, Brunnen oder dem dörflichen [[wikipedia:Anger|Anger]]: Nur bei letzterem handelt es sich um Allgemeingut (im Sinne eines [[wikipedia:Gemeingut|Gemeingut]]s), das keinen Eigentümer hat bzw. wo die freie Benutzung als Grundrecht vorliegt.
* das [[Wasserrecht]],
 
* das [[Weiderecht]],
Daneben gibt es auch Rechte von Nutzungsberechtigten (''Commons'' sowie ''Commoners'' im Englischen). Diese umfassen Rechte ([[wikipedia:Servitut|Servitut]]e) wie:
* das [[Fischereirecht]],
* das [[wikipedia:Wasserrecht|Wasserrecht]],
* das Recht zum Abbau von Sand oder Kies und weiteren Rohstoffen im Rahmen des [[Bergregal]]s sowie das Recht zum [[Torfabbau]],
* das [[wikipedia:Weiderecht|Weiderecht]],
* das Recht zur [[Waldhute]],
* das [[wikipedia:Fischereirecht|Fischereirecht]],
* das Recht zur Entnahme von Bau- und Brennholz, oft auf kleinere Bäume und Fallholz begrenzt ([[Holzrecht]]).
* das Recht zum Abbau von Sand oder Kies und weiteren Rohstoffen im Rahmen des [[wikipedia:Bergregal|Bergregal]]s sowie das Recht zum Torfabbau,
* das Recht zur [[wikipedia:Waldhute|Waldhute]],
* das Recht zur Entnahme von Bau- und Brennholz, oft auf kleinere Bäume und Fallholz begrenzt ([[wikipedia:Holzrecht|Holzrecht]]).
Die entsprechenden Rechte waren zumeist in Arten und Menge begrenzt und wurden mit pauschalen oder quantifizierten Gebühren belegt, durften aber nicht verwehrt werden. Das Eigentum am Land verblieb beim Grundherrn.
Die entsprechenden Rechte waren zumeist in Arten und Menge begrenzt und wurden mit pauschalen oder quantifizierten Gebühren belegt, durften aber nicht verwehrt werden. Das Eigentum am Land verblieb beim Grundherrn.


=== Formen ===
=== Formen ===
Die Allmende wird entweder von allen Gemeindemitgliedern oder nur von einzelnen bestimmten Berechtigten (der so genannten [[Realgemeinde]] oder [[Nutzungsgemeinde]]) benutzt:
Die Allmende wird entweder von allen Gemeindemitgliedern oder nur von einzelnen bestimmten Berechtigten (der so genannten [[wikipedia:Realgemeinde|Realgemeinde]] oder [[wikipedia:Nutzungsgemeinde|Nutzungsgemeinde]]) benutzt:


* ''Nutzung durch alle Gemeindemitglieder'': Im ersteren Fall benutzt sie entweder die ganze Gemeinde ungeteilt oder sie wird alljährlich nach Losen verliehen oder auch alljährlich unter öffentlicher Autorität verwaltet und nur der Ertrag wird verteilt. Ein typisches Beispiel ist der [[Anger]].
* ''Nutzung durch alle Gemeindemitglieder'': Im ersteren Fall benutzt sie entweder die ganze Gemeinde ungeteilt oder sie wird alljährlich nach Losen verliehen oder auch alljährlich unter öffentlicher Autorität verwaltet und nur der Ertrag wird verteilt. Ein typisches Beispiel ist der [[wikipedia:Anger|Anger]].
* ''Nutzung durch einzelne Berechtigte'': Im letztern Fall bleibt die Allmende zwar Eigentum der [[Korporation]], jedoch mit der Besonderheit, dass ihre Benutzung nicht allen Gemeindegliedern, sondern nur einer bestimmten Anzahl, meist den Besitzern bestimmter Güter ([[Bauernhof|Bauernhöfe]], [[Gutshof|Hofgüter]], im Gegensatz zu den bloßen [[Kate (Hütte)|Katen]]), zusteht.
* ''Nutzung durch einzelne Berechtigte'': Im letztern Fall bleibt die Allmende zwar Eigentum der [[wikipedia:Korporation|Korporation]], jedoch mit der Besonderheit, dass ihre Benutzung nicht allen Gemeindegliedern, sondern nur einer bestimmten Anzahl, meist den Besitzern bestimmter Güter (Bauernhöfe, Hofgüter, im Gegensatz zu den bloßen [[wikipedia:Kate (Hütte)|Katen]]), zusteht.


Die einzelnen Nutzungsanteile (''Gemeindeteile'', ''Rechtsame'', ''Meenten'', ''Waren'', ''Gewalten'') sind in der Regel als Zubehörungen der betreffenden Bauerngüter zu betrachten. Diese [[Nutzungsrecht]]e an den Allmenden hängen mit den Verhältnissen der alten [[Markgenossenschaft]]en zusammen, welche an Wald und Wiese noch nicht ein Alleineigentum, sondern nur ein durch Hofbesitz bedingtes Miteigentum zu ideellen Teilen kannten (und kennen).
Die einzelnen Nutzungsanteile (''Gemeindeteile'', ''Rechtsame'', ''Meenten'', ''Waren'', ''Gewalten'') sind in der Regel als Zubehörungen der betreffenden Bauerngüter zu betrachten. Diese Nutzungsrechte an den Allmenden hängen mit den Verhältnissen der alten [[wikipedia:Markgenossenschaft|Markgenossenschaft]]en zusammen, welche an Wald und Wiese noch nicht ein Alleineigentum, sondern nur ein durch Hofbesitz bedingtes Miteigentum zu ideellen Teilen kannten (und kennen).


Gemeinsam ist den Formen aber, dass die Rechte nie an [[natürliche Person]]en, sondern an die Gemeinde selbst oder die jeweiligen Höfe (im Sinne einer ''[[Juristische Person|juristischen Person]]'') gebunden sind. Die Inanspruchnahme des Anrechts erfordert also Gemeindemitgliedschaft oder die Eigenschaft des [[Haushaltsvorstand]]es.
Gemeinsam ist den Formen aber, dass die Rechte nie an [[wikipedia:natürliche Person|natürliche Person]]en, sondern an die Gemeinde selbst oder die jeweiligen Höfe (im Sinne einer ''[[wikipedia:Juristische Person|juristischen Person]]'') gebunden sind. Die Inanspruchnahme des Anrechts erfordert also Gemeindemitgliedschaft oder die Eigenschaft des Haushaltsvorstandes.


== Geschichte und Entwicklung ==
== Geschichte und Entwicklung ==
Im frühen [[Mittelalter]] gab es praktisch in jedem Dorf eine Allmende. Sie ging auf das Gemeineigentum der alten Markgenossenschaft, die „Gemeine Mark“ zurück.  
Im frühen Mittelalter gab es praktisch in jedem Dorf eine Allmende. Sie ging auf das Gemeineigentum der alten Markgenossenschaft, die „Gemeine Mark“ zurück.  
Vor allem in Norddeutschland waren Allmenden für die bäuerlichen Betriebe von besonderer Bedeutung. [[Heide_(Landschaft)|Heiden]] und [[Niedermoor]]e dienten zur [[Plaggen]]gewinnung und -[[düngung]] um einen intensiven Anbau auf [[Eschflur|Eschländereien]] zu ermöglichen. Sie dienten als Weide oder der Holzgewinnung. Großflächig vorhandene [[Hochmoor]]e dienten der [[Torfstich|Torfgewinnung]].<ref name="autogenerated1977">Martin Born: Geographie der ländlichen Siedlungen, 1977, ISBN 978-3-443-07104-2, S. 64</ref>
Vor allem in Norddeutschland waren Allmenden für die bäuerlichen Betriebe von besonderer Bedeutung. [[wikipedia:Heide_(Landschaft)|Heiden]] und Niedermoore dienten zur [[wikipedia:Plaggen]]gewinnung und -düngung um einen intensiven Anbau auf [[wikipedia:Eschflur|Eschländereien]] zu ermöglichen. Sie dienten als Weide oder der Holzgewinnung. Großflächig vorhandene Hochmoore dienten der [[wikipedia:Torfstich|Torfgewinnung]].<ref name="autogenerated1977">Martin Born: Geographie der ländlichen Siedlungen, 1977, ISBN 978-3-443-07104-2, S. 64</ref>


In Spanien gab es mit fortschreitender ''[[reconquista]]'' in den Gebieten mit freien Männern neu besiedelte Kommunen, zu deren Bestellung sich die Anrainer zusammenfanden. Daraus erwuchs eine bis heute vereinzelt erhaltene Grundeigentumsstruktur bedeutender ''[[ejido]]''-Flächen (Feld-, Flur- und Waldgemeinschaften), die von den Kommunen in gemeinsamer Regie kultiviert und genutzt wurde. In den englischsprachigen Ländern war und ist ein Großteil des Landes im Eigentum der Krone, (vgl. [[Kronland (Kanada)]]) und die Commons ermöglichten, entsprechende Nutzungsrechte zu erwerben.  
In Spanien gab es mit fortschreitender ''[[wikipedia:reconquista|reconquista]]'' in den Gebieten mit freien Männern neu besiedelte Kommunen, zu deren Bestellung sich die Anrainer zusammenfanden. Daraus erwuchs eine bis heute vereinzelt erhaltene Grundeigentumsstruktur bedeutender ''[[wikipedia:ejido|ejido]]''-Flächen (Feld-, Flur- und Waldgemeinschaften), die von den Kommunen in gemeinsamer Regie kultiviert und genutzt wurde. In den englischsprachigen Ländern war und ist ein Großteil des Landes im Eigentum der Krone, (vgl. [[wikipedia:Kronland (Kanada)|Kronland (Kanada)]]) und die Commons ermöglichten, entsprechende Nutzungsrechte zu erwerben.  


Im 15. und 16. Jahrhundert eigneten sich in Deutschland und England in vielen Fällen die weltlichen Herrscher die Gemeindeflächen an, was ein wichtiger Grund für den [[Deutscher Bauernkrieg|deutschen Bauernkrieg]] war.  
Im 15. und 16. Jahrhundert eigneten sich in Deutschland und England in vielen Fällen die weltlichen Herrscher die Gemeindeflächen an, was ein wichtiger Grund für den [[wikipedia:Deutscher Bauernkrieg|deutschen Bauernkrieg]] war.  
Zur stärkeren Verkleinerung der Allmende kam es durch Inanspruchnahme durch [[Markkötter]], die seit Anbeginn der [[Neuzeit]] durch Allmenderodungen Landbesitz zu erringen suchten.<ref name="autogenerated1977"/>
Zur stärkeren Verkleinerung der Allmende kam es durch Inanspruchnahme durch [[wikipedia:Markkötter|Markkötter]], die seit Anbeginn der [[Neuzeit]] durch Allmenderodungen Landbesitz zu erringen suchten.<ref name="autogenerated1977"/>
In England trieb die [[Enclosure Movement|Enclosure-Bewegung]] die Kommerzialisierung der britischen Landwirtschaft voran und wurde zu einer wichtigen Bedingung für die [[industrielle Revolution]]. Der Wegfall der Allmende führte zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen und Verarmung von Kleinbauern. Aus der verarmten und durch das Bevölkerungswachstum zunehmenden Landbevölkerung rekrutierte sich dann die Arbeiterschaft in den schnellwachsenden nordenglischen Industriestädten.
In England trieb die [[wikipedia:Enclosure Movement|Enclosure-Bewegung]] die Kommerzialisierung der britischen Landwirtschaft voran und wurde zu einer wichtigen Bedingung für die [[wikipedia:industrielle Revolution|industrielle Revolution]]. Der Wegfall der Allmende führte zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen und Verarmung von Kleinbauern. Aus der verarmten und durch das Bevölkerungswachstum zunehmenden Landbevölkerung rekrutierte sich dann die Arbeiterschaft in den schnellwachsenden nordenglischen Industriestädten.


Ende des 19. Jahrhunderts wurde durch die Intensivierung der Landwirtschaft vielfach eine Teilung der Allmenden (siehe auch [[Markenteilung]], [[Separation (Flurbereinigung)|Separation]] oder Verkoppelung) herbeigeführt, welche juristisch nichts anderes war als völlige Veräußerung des Eigentums der Korporation an die Gemeindeglieder und zu einer frühen Form der [[Flurbereinigung]] führte.   
Ende des 19. Jahrhunderts wurde durch die Intensivierung der Landwirtschaft vielfach eine Teilung der Allmenden (siehe auch [[wikipedia:Markenteilung|Markenteilung]], [[wikipedia:Separation (Flurbereinigung)|Separation]] oder Verkoppelung) herbeigeführt, welche juristisch nichts anderes war als völlige Veräußerung des Eigentums der Korporation an die Gemeindeglieder und zu einer frühen Form der [[wikipedia:Flurbereinigung|Flurbereinigung]] führte.   


Das ursprüngliche Rechtsgut der Allmende hat sich vereinzelt in Süddeutschland, den Alpengebieten Österreichs und der Schweiz erhalten, während in den meisten Fällen die Allmende in das Eigentum der Einzelberechtigten oder der politischen Gemeinde oder in dasjenige einer besonderen Nutzungsgemeinde ([[Realgemeinde|Real]]-, Nachbar-, [[Altgemeinde|Alt]]-, Markgemeinde) übergegangen ist.
Das ursprüngliche Rechtsgut der Allmende hat sich vereinzelt in Süddeutschland, den Alpengebieten Österreichs und der Schweiz erhalten, während in den meisten Fällen die Allmende in das Eigentum der Einzelberechtigten oder der politischen Gemeinde oder in dasjenige einer besonderen Nutzungsgemeinde ([[wikipedia:Realgemeinde|Real]]-, Nachbar-, [[wikipedia:Altgemeinde|Alt]]-, Markgemeinde) übergegangen ist.


Weil vielfach die überlieferten Bewirtschaftungsregeln für die Allmendeflächen nicht mit modernen landwirtschaftlichen Methoden in Einklang zu bringen waren, ging im 20. Jahrhundert die wirtschaftliche Nutzung der Allmende weitgehend zurück. Oft wurde dann auf solche Flächen z.&nbsp;B. für die Schaffung von Neubau- oder Industriegebieten oder Sportanlagen zurückgegriffen.
Weil vielfach die überlieferten Bewirtschaftungsregeln für die Allmendeflächen nicht mit modernen landwirtschaftlichen Methoden in Einklang zu bringen waren, ging im 20. Jahrhundert die wirtschaftliche Nutzung der Allmende weitgehend zurück. Oft wurde dann auf solche Flächen z.&nbsp;B. für die Schaffung von Neubau- oder Industriegebieten oder Sportanlagen zurückgegriffen.
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=== Alpgenossenschaften ===
=== Alpgenossenschaften ===
Im ganzen Alpenraum  existieren Allmenden auch heute, zum Beispiel in der [[Schweiz]] in der [[Horgen ZH#Allmendkorporation Reiti|''Allmendkorporation Reiti'' in Horgen am Zürichsee]]. Unter anderem gibt es in den [[Kanton (Schweiz)|Kantonen]] [[Kanton Graubünden|Graubünden]] und [[Kanton Uri|Uri]] viele Alpweiden als Allmenden (auch ''Allmeinen'' genannt). Die daran beteiligten Landwirte haben das Recht, ihr Vieh nach bestimmten Nutzungsregeln darauf weiden zu lassen. Die Nutzung wird nach [[Kuhrecht]]en vergeben. ''Ein Kuhrecht'' besagt, dass der Landwirt ''eine'' Kuh darauf weiden lassen darf.
Im ganzen Alpenraum  existieren Allmenden auch heute, zum Beispiel in der Schweiz in der [[wikipedia:Horgen ZH#Allmendkorporation Reiti|''Allmendkorporation Reiti'' in Horgen am Zürichsee]]. Unter anderem gibt es in den [[wikipedia:Kanton (Schweiz)|Kantonen]] [[wikipedia:Kanton Graubünden|Graubünden]] und [[wikipedia:Kanton Uri|Uri]] viele Alpweiden als Allmenden (auch ''Allmeinen'' genannt). Die daran beteiligten Landwirte haben das Recht, ihr Vieh nach bestimmten Nutzungsregeln darauf weiden zu lassen. Die Nutzung wird nach [[wikipedia:Kuhrecht|Kuhrecht]]en vergeben. ''Ein Kuhrecht'' besagt, dass der Landwirt ''eine'' Kuh darauf weiden lassen darf.
Auch sind die Weide- und [[Triftweg]]e, welche zu den verschiedenen Wirtschaftsflächen der Bauern führen, meist Gemeingut.
Auch sind die Weide- und [[wikipedia:Triftweg|Triftweg]]e, welche zu den verschiedenen Wirtschaftsflächen der Bauern führen, meist Gemeingut.


=== Allmendweiden ===
=== Allmendweiden ===
In Deutschland existieren solche heute (2010) z.&nbsp;Bsp. im südlichen [[Hotzenwald]] (D) um die Gemeinde [[Ibach (Schwarzwald)|Ibach]] herum sowie in Südbayern.
In Deutschland existieren solche heute (2010) z.&nbsp;Bsp. im südlichen [[wikipedia:Hotzenwald|Hotzenwald]] (D) um die Gemeinde [[wikipedia:Ibach (Schwarzwald)|Ibach]] herum sowie in Südbayern.


In [[Nordamerika]] beruht das Projekt zur Wiederverbreitung des [[Amerikanischer Bison|amerikanischen Bisons]], [[Buffalo Commons]] in den [[Great Plains]], auf dem Prinzip der Allmend-Bewirtschaftung.
In [[wikipedia:Nordamerika|Nordamerika]] beruht das Projekt zur Wiederverbreitung des [[wikipedia:Amerikanischer Bison|amerikanischen Bisons]], [[wikipedia:Buffalo Commons|Buffalo Commons]] in den [[wikipedia:Great Plains|Great Plains]], auf dem Prinzip der Allmend-Bewirtschaftung.


== Der Begriff der Allmende im übertragenen Sinn ==
== Der Begriff der Allmende im übertragenen Sinn ==
So ist beispielsweise auch das Copyright der Internetenzyklopädie [[Wikipedia]] und auch von [[Anthrowiki]] ein [[Gemeingut]] und stellt damit eine [[Wissensallmende]] dar.
So ist beispielsweise auch das Copyright der Internetenzyklopädie [[Wikipedia:Wikipedia|Wikipedia]] und auch von [[AnthroWiki]] ein [[wikipedia:Gemeingut|Gemeingut]] und stellt damit eine [[Wikipedia:Wissensallmende|Wissensallmende]] dar.
In erweiterter Form findet der Begriff auch in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und der Informatik<ref>[http://www.alfred-buellesbach.de/PDF/05_Lutterbeck_Wissensg.pdf Bernd Lutterbeck: Die Wissensgesellschaft bauen!, in: Umbruch von Regelungssystemen in der Informationsgesellschaft. Freundesgabe für Alfred Büllesbach. Johann Bizer, Bernd Lutterbeck, Jochen Rieß (Herausgeber), Stuttgart 2002] als pdf-Datei</ref>
In erweiterter Form findet der Begriff auch in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und der Informatik<ref>[http://www.alfred-buellesbach.de/PDF/05_Lutterbeck_Wissensg.pdf Bernd Lutterbeck: Die Wissensgesellschaft bauen!, in: Umbruch von Regelungssystemen in der Informationsgesellschaft. Freundesgabe für Alfred Büllesbach. Johann Bizer, Bernd Lutterbeck, Jochen Rieß (Herausgeber), Stuttgart 2002] als pdf-Datei</ref>


Verwendung:  
Verwendung:  
* So werden in der [[Mikroökonomie]] allgemein bestimmte Güter als [[Allmendegut|Allmendegüter]] bezeichnet.  
* So werden in der [[Wikipedia:Mikroökonomie|Mikroökonomie]] allgemein bestimmte Güter als [[wikipedia:Allmendegut|Allmendegüter]] bezeichnet.  
* Als ''[[Wissensallmende]]'', englisch ''Commons'' bezeichnet man gemeinsames Gut der modernen Informationsgesellschaft.<ref>[http://www.thepublicdomain.org/download/ James Boyle: ''The Public Domain. Enclosing the Commons of the Mind'', Yale: Yale University Press, 2008].</ref>
* Als ''[[Wikipedia:Wissensallmende|Wissensallmende]]'', englisch ''Commons'' bezeichnet man gemeinsames Gut der modernen Informationsgesellschaft.<ref>[http://www.thepublicdomain.org/download/ James Boyle: ''The Public Domain. Enclosing the Commons of the Mind'', Yale: Yale University Press, 2008].</ref>
* Die ''[[Tragik der Allmende]]'' (''Tragedy of the Commons'') führt zur Übernutzung einer Ressource, wenn zu viele Eigner ein Privileg haben, die Ressource zu nutzen und keiner das Recht hat, andere von der Nutzung auszuschließen.
* Die ''[[Wikipedia:Tragik der Allmende|Tragik der Allmende]]'' (''Tragedy of the Commons'') führt zur Übernutzung einer Ressource, wenn zu viele Eigner ein Privileg haben, die Ressource zu nutzen und keiner das Recht hat, andere von der Nutzung auszuschließen.
* Die ''Tragik der Anti-Allmende'' (''Tragedy of the Anti-Commons'') führt zur Unternutzung einer Ressource, wenn viele Eigentümer das Recht haben, andere von der Nutzung der Ressourcen auszuschließen und keiner ein effektives Nutzungsprivileg hat.<ref>Michael A. Heller (1998): The Tragedy of the Anticommons. Property in the Transition from Marx to Markets. In: Harvard Law Review Vol. 111 (1998), pp 622.</ref>
* Die ''Tragik der Anti-Allmende'' (''Tragedy of the Anti-Commons'') führt zur Unternutzung einer Ressource, wenn viele Eigentümer das Recht haben, andere von der Nutzung der Ressourcen auszuschließen und keiner ein effektives Nutzungsprivileg hat.<ref>Michael A. Heller (1998): The Tragedy of the Anticommons. Property in the Transition from Marx to Markets. In: Harvard Law Review Vol. 111 (1998), pp 622.</ref>


Der englische Begriff 'Tragedy of the Commons' wird unter anderem auf Überlegungen von [[William Forster Lloyd]] (1795–1852) zur Bevölkerungsentwicklung zurückgeführt.<ref> William Forster Lloyd, Two Lectures on the Checks to Population (Oxford, England: Oxford University Press, 1833)</ref>  
Der englische Begriff 'Tragedy of the Commons' wird unter anderem auf Überlegungen von William Forster Lloyd (1795–1852) zur Bevölkerungsentwicklung zurückgeführt.<ref> William Forster Lloyd, Two Lectures on the Checks to Population (Oxford, England: Oxford University Press, 1833)</ref>  


Nach [[Joachim Radkau]]<ref name = "rad" >Joachim Radkau 'Natur und Macht, Eine Weltgeschichte der Umwelt' C.H.Beck, 2002 ISBN 3-406-48655-X</ref> steht er damit in einer ganzen Reihe von Wissenschaftlern und Agrarreformern, die seit dem 18. Jahrhundert ein angebliches Allmendeproblem diskutierten und exemplarisch für die Abschaffung von hergebrachten Formen des Gemeineigentums verwendeten. Der Mikrobiologe und [[Ökologie|Ökologe]] [[Garrett Hardin]] erweiterte den Begriff 1968 in einem Essay für die Zeitschrift ''Science'', ebenfalls unter dem Titel ''The Tragedy of the Commons''.<ref> Garret Hardin,'' The Tragedy of the Commons'', Science, 162 (1968) S. 1243-1248.</ref> Die (deutsch) ''Tragik der Allmende'' sei nach Hardin ein unvermeidliches Schicksal der Menschheit, für das es keine technologische Lösung gebe. Hardin, der sich selbst in die Tradition [[Robert Malthus]] stellt,<ref>Frühling 1998 THE SOCIAL CONTRACT, The Feast of Malthus Living within limits, von Garrett Hardin, S. 181- 187</ref> sah den Begriff als [[Metapher]] für Überbevölkerung und forderte eine globale Geburtenkontrolle und rigide internationale Beschränkungen etwa des Fischfangs.     
Nach [[Wikipedia:Joachim Radkau|Joachim Radkau]]<ref name = "rad" >Joachim Radkau 'Natur und Macht, Eine Weltgeschichte der Umwelt' C.H.Beck, 2002 ISBN 3-406-48655-X</ref> steht er damit in einer ganzen Reihe von Wissenschaftlern und Agrarreformern, die seit dem 18. Jahrhundert ein angebliches Allmendeproblem diskutierten und exemplarisch für die Abschaffung von hergebrachten Formen des Gemeineigentums verwendeten. Der Mikrobiologe und Ökologe [[Wikipedia:Garrett Hardin|Garrett Hardin]] erweiterte den Begriff 1968 in einem Essay für die Zeitschrift ''Science'', ebenfalls unter dem Titel ''The Tragedy of the Commons''.<ref> Garret Hardin,'' The Tragedy of the Commons'', Science, 162 (1968) S. 1243-1248.</ref> Die (deutsch) ''Tragik der Allmende'' sei nach Hardin ein unvermeidliches Schicksal der Menschheit, für das es keine technologische Lösung gebe. Hardin, der sich selbst in die Tradition [[Wikipedia:Robert Malthus|Robert Malthus]] stellt,<ref>Frühling 1998 THE SOCIAL CONTRACT, The Feast of Malthus Living within limits, von Garrett Hardin, S. 181- 187</ref> sah den Begriff als [[Wikipedia:Metapher|Metapher]] für Überbevölkerung und forderte eine globale Geburtenkontrolle und rigide internationale Beschränkungen etwa des Fischfangs.     


Radkau sieht bei Hardin eine deutlich veränderte Verwendung des Allmendebeispiels".<ref name = "rad"/> Hardin fordere damit nicht mehr den privaten Zugriff auf ehemals gemeinsam verwaltete Güter. Es ging um umgekehrt um eine vermehrte staatliche oder internationale Regulation von Gemeingütern auf globaler Ebene (eine 'Ökodiktatur' bei Radkau<ref name = "rad"/><!--(S. 92)-->).  
Radkau sieht bei Hardin eine deutlich veränderte Verwendung des Allmendebeispiels".<ref name = "rad"/> Hardin fordere damit nicht mehr den privaten Zugriff auf ehemals gemeinsam verwaltete Güter. Es ging um umgekehrt um eine vermehrte staatliche oder internationale Regulation von Gemeingütern auf globaler Ebene (eine 'Ökodiktatur' bei Radkau<ref name = "rad"/><!--(S. 92)-->).  
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Auf die tatsächliche Allmendewirtschaft gehe die Modellvorstellung in beiden Ausprägungen kaum ein. Diese sei (gerade auch bei einer gewissen Überweidung) ökologisch sehr interessant und von einem großen Artenreichtum geprägt. Die Allmendewirtschaft geht mittlerweile mit wissenschaftlich begründeten Strategien nachhaltig vor. Die wahre 'Tragik der Allmende' bestand Radkau zufolge im Aufruf zu einer "ökonomischen" sprich ungehemmten Nutzung der Allmendebestände, was in der Neuzeit auch eingetreten sei und im Sinne einer 'self fullfilling prophecy' zeitweise krisenhafte Auswirkungen hatte.<ref name = "rad"/>  
Auf die tatsächliche Allmendewirtschaft gehe die Modellvorstellung in beiden Ausprägungen kaum ein. Diese sei (gerade auch bei einer gewissen Überweidung) ökologisch sehr interessant und von einem großen Artenreichtum geprägt. Die Allmendewirtschaft geht mittlerweile mit wissenschaftlich begründeten Strategien nachhaltig vor. Die wahre 'Tragik der Allmende' bestand Radkau zufolge im Aufruf zu einer "ökonomischen" sprich ungehemmten Nutzung der Allmendebestände, was in der Neuzeit auch eingetreten sei und im Sinne einer 'self fullfilling prophecy' zeitweise krisenhafte Auswirkungen hatte.<ref name = "rad"/>  


Moderne Formen der Allmenderegulierung, im direkten<ref>Die Anwendung des Prinzips der nachhaltigen Entwicklung Raimund Rodewald et. al. (2003)</ref><ref>Nachhaltige Landschaftsentwicklung mit Hilfe von institutionellen Ressourcenregimen Authors: Lenhard, Vera Christine; Rodewald, Raimund Source: GAIA - Ecological Perspectives for Science and Society, Volume 9, Number 1, March 2000 , pp. 50-57(8).</ref> bezogen auf die Ressource Landschaft wie im übertragenen, sozialwissenschaftlichen Sinn<ref>Prozessmuster der Allmenderegulierung: Die Rolle von Strategien, Information und Institutionen – Abschlussbericht – Andreas M. Ernst, Andrea Bender, Renate Eisentraut und Stefan Seitz April 2001 Research Reports Institute of Psychology University of Freiburg Germany </ref> sind mittlerweile Gegenstand von internationalen Forschungsprojekten wie auch der Untersuchung von Handlungs- und Prozessmustern etwa in der Psychologie. [[Elinor Ostrom]] erhielt gemeinsam mit [[Oliver E. Williamson]] 2009 den [[Preis für Wirtschaftswissenschaften der schwedischen Reichsbank in Gedenken an Alfred Nobel|Wirtschaftsnobelpreis]]. Ostrom habe gezeigt, „wie [[Öffentliches Gut|öffentliche Güter]] und [[Allmendegut|Allmendegüter]] von Nutzerorganisationen erfolgreich verwaltet werden können“.  
Moderne Formen der Allmenderegulierung, im direkten<ref>Die Anwendung des Prinzips der nachhaltigen Entwicklung Raimund Rodewald et. al. (2003)</ref><ref>Nachhaltige Landschaftsentwicklung mit Hilfe von institutionellen Ressourcenregimen Authors: Lenhard, Vera Christine; Rodewald, Raimund Source: GAIA - Ecological Perspectives for Science and Society, Volume 9, Number 1, March 2000 , pp. 50-57(8).</ref> bezogen auf die Ressource Landschaft wie im übertragenen, sozialwissenschaftlichen Sinn<ref>Prozessmuster der Allmenderegulierung: Die Rolle von Strategien, Information und Institutionen – Abschlussbericht – Andreas M. Ernst, Andrea Bender, Renate Eisentraut und Stefan Seitz April 2001 Research Reports Institute of Psychology University of Freiburg Germany </ref> sind mittlerweile Gegenstand von internationalen Forschungsprojekten wie auch der Untersuchung von Handlungs- und Prozessmustern etwa in der Psychologie. [[Wikipedia:Elinor Ostrom|Elinor Ostrom]] erhielt gemeinsam mit [[Wikipedia:Oliver E. Williamson|Oliver E. Williamson]] 2009 den [[Wikipedia:Preis für Wirtschaftswissenschaften der schwedischen Reichsbank in Gedenken an Alfred Nobel|Wirtschaftsnobelpreis]]. Ostrom habe gezeigt, „wie [[wikipedia:Öffentliches Gut|öffentliche Güter]] und [[wikipedia:Allmendegut|Allmendegüter]] von Nutzerorganisationen erfolgreich verwaltet werden können“.  


In der Entwicklungspolitik, etwa am Beispiel des landwirtschaftlichen Umbruchs in China werden unter dem Schlagwort 'The Tragedy of the Commons revisited' statt einer modellhaft strikten Unterscheidung zwischen privatem, staatlichem oder Gemeineigentum und einer gänzlich freien Verfügbarkeit historisch wie aktuell Übergangsformen festgestellt und ein Co-Management derselben empfohlen.<ref>Tony Banks, Property Rights Reform in Rangeland China: Dilemmas On the Road to the Household Ranch, Massey University, Palmerston North, New Zealand World Development Vol. 31, No. 12, pp. 2129–2142, 2003</ref>
In der Entwicklungspolitik, etwa am Beispiel des landwirtschaftlichen Umbruchs in China werden unter dem Schlagwort 'The Tragedy of the Commons revisited' statt einer modellhaft strikten Unterscheidung zwischen privatem, staatlichem oder Gemeineigentum und einer gänzlich freien Verfügbarkeit historisch wie aktuell Übergangsformen festgestellt und ein Co-Management derselben empfohlen.<ref>Tony Banks, Property Rights Reform in Rangeland China: Dilemmas On the Road to the Household Ranch, Massey University, Palmerston North, New Zealand World Development Vol. 31, No. 12, pp. 2129–2142, 2003</ref>
=== Elinor Ostrom: Governing the Commons (1990) ===
International bekannt wurde [[wikipedia:Elinor Ostrom|Elinor Ostrom]] vor allem mit ihrem Buch ''Governing the Commons: The Evolution of Institutions for Collective Action'' (1990) (deutsche Übersetzung 1999: Die Verfassung der Allmende. Jenseits von Staat und Markt), in dem sie sich mit Problemen [[wikipedia:Kollektives Handeln|kollektiven Handelns]] bei [[wikipedia:Knappheit|knappen]] [[wikipedia:Natürliche Ressource|natürlichen Ressourcen]], die gemeinschaftlich genutzt werden (Allmenden), beschäftigt. Sie kam zu dem Ergebnis, dass für eine angemessene und nachhaltige Bewirtschaftung von lokalen [[wikipedia:Allmendegut|Allmenderessourcen]] in vielen Fällen eine institutionalisierte lokale [[Kooperation]] der Betroffenen sowohl staatlicher Kontrolle als auch [[wikipedia:Privatisierung|Privatisierung]]en überlegen sei.
In einem [[wikipedia:Neue Institutionenökonomik|institutionenökonomischen]] Ansatz stellte sie zwei voneinander getrennte Probleme heraus, zum einen die Nutzung und zum anderen die Bereitstellung der Ressourcen betreffend ([[wikipedia:Trittbrettfahrerproblem|Aneignungs- und Bereitstellungsproblem]]). Anhand der Analyse zahlreicher Einzelfälle weltweit, wie zum Beispiel regionaler Bewirtschaftungsformen für Hochgebirgs[[wikipedia:Alm (Bergweide)|almen]] in der Schweiz und Japan sowie Bewässerungssystemen in Spanien und auf den Philippinen, zeigt sie erfolgreiche und gescheiterte Beispiele für die nachhaltige Bewirtschaftung von lokalen Allmenderessourcen in [[Selbstorganisation]] ([[Selbstverwaltung]]) auf.
Als Resümee ihrer Forschung nannte Ostrom folgende Prinzipien für erfolgreiche Lösungen von lokalen Allmendeproblemen:<ref name="Kevenhörster">Politikwissenschaft, Band 2, Paul Kevenhörster, VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2006, ISBN 3-531-15184-3, S. 357</ref>
# Klar definierte Grenzen und einen wirksamen [[wikipedia:Ausschließbarkeit|Ausschluss]] von externen Nichtberechtigten.
# Regeln bezüglich der Aneignung und der Bereitstellung der Allmenderessourcen müssen den lokalen Bedingungen angepasst sein.
# Die Nutzer können an Vereinbarungen zur Änderung der Regeln teilnehmen, so dass eine bessere Anpassung an sich ändernde Bedingungen ermöglicht wird.
# Überwachung der Einhaltung der Regeln.
# Abgestufte [[Sanktion]]smöglichkeiten bei Regelverstößen.
# Mechanismen zur [[wikipedia:Konfliktlösung|Konfliktlösung]].
# Die Selbstbestimmung der Gemeinde wird durch übergeordnete Regierungsstellen anerkannt.
Des Weiteren wies sie auf die Bedeutung von verschachtelten Institutionen hin: ist eine Gemeinressource eng mit einem umfassenden sozioökologischen System verbunden, dann werden die Regeln auf vielen ineinander verschachtelten Ebenen und nicht hierarchisch organisiert.
Ostrom ist es mit diesem Buch gelungen, die Komplexität befriedigender Lösungen lokaler Ressourcenprobleme und die Unzulänglichkeit einfacher Rezepte zu verdeutlichen. Was ohne Zweifel gezeigt wird, ist, dass es Probleme von Allmenderessourcen gibt, die auch ohne eine Privatisierung dieser Ressourcen und auch ohne eine zentralstaatlich von oben angeordnete Lösung gelöst werden konnten.<ref>Gebhard Kirchgässner: ''Rezension von Elinor Ostrom, Die Verfassung der Allmende'', in Politische Vierteljahresschrift, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Volume 43, Number 2 / Juni 2002, S. 372–374</ref>


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Agrargemeinschaft]]
* [[wikipedia:Agrargemeinschaft|Agrargemeinschaft]]
* [[Gemeingut]]
* [[wikipedia:Gemeingut|Gemeingut]]
* [[Eigentum#Sonderfall: Gesellschaftliches Eigentum|Gesellschaftliches Eigentum]]
* [[Eigentum#Sonderfall: Gesellschaftliches Eigentum|Gesellschaftliches Eigentum]]
* ''[[Ejido]]''
* ''[[wikipedia:Ejido|Ejido]]''
* [[Feldmark]]
* [[wikipedia:Feldmark|Feldmark]]
* [[Jedermannsrecht]]
* [[wikipedia:Jedermannsrecht|Jedermannsrecht]]
* [[Markgenossenschaft]]
* [[wikipedia:Markgenossenschaft|Markgenossenschaft]]
* [[Prinzip des Gemeineigentums]]
* [[wikipedia:Prinzip des Gemeineigentums|Prinzip des Gemeineigentums]]
* [[Privateigentum]]
* [[Privateigentum]]
* [[Voede]]
* [[wikipedia:Voede|Voede]]
* [[Kapitalneutralisierung]]
* [[wikipedia:Globale öffentliche Güter|Globale öffentliche Güter]]


== Literatur ==
== Literatur ==
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* Elinor Ostrom: Die Verfassung der Allmende. Jenseits von Staat und Markt, Mohr, Tübingen 1999
* Elinor Ostrom: Die Verfassung der Allmende. Jenseits von Staat und Markt, Mohr, Tübingen 1999
* Theodor Felber: ''Die Allmenden des alten Landes Schwyz. Mit einer Kartenbeilage'', in: Jahresberichte der Geographisch-Ethnographischen Gesellschaft in Zürich, Band 2 (1900-1901), S. 61–84 ([http://retro.seals.ch/digbib/view?rid=ghl-001:1900-1901:2::75 Digitalisat])
* Theodor Felber: ''Die Allmenden des alten Landes Schwyz. Mit einer Kartenbeilage'', in: Jahresberichte der Geographisch-Ethnographischen Gesellschaft in Zürich, Band 2 (1900-1901), S. 61–84 ([http://retro.seals.ch/digbib/view?rid=ghl-001:1900-1901:2::75 Digitalisat])
* Bernd Schildt: ''Allmende''. In: ''[[Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte]]'' I, 2. Aufl., Berlin 2008, Sp. 169-180 (mit umfänglicher Bibliographie bis einschließlich 2003, Sp. 178 ff.), ISBN 978-3-503-07912-4
* Bernd Schildt: ''Allmende''. In: ''Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte'' I, 2. Aufl., Berlin 2008, Sp. 169-180 (mit umfänglicher Bibliographie bis einschließlich 2003, Sp. 178 ff.), ISBN 978-3-503-07912-4
* Hartmut Zückert: ''Allmende und Allmendaufhebung. Vergleichende Studien zum Spätmittelalter bis zu den Agrarreformen des 18./19. Jahrhunderts.'' Lucius & Lucius, Stuttgart 2003, ISBN 3-8282-0226-8
* Hartmut Zückert: ''Allmende und Allmendaufhebung. Vergleichende Studien zum Spätmittelalter bis zu den Agrarreformen des 18./19. Jahrhunderts.'' Lucius & Lucius, Stuttgart 2003, ISBN 3-8282-0226-8
* Hrsg.: ''Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg'' -LfU-, Karlsruhe; Cornelia Bischoff, Peter Detzel, Klemens Fritz: ''Wälder, Weiden, Moore - Naturschutz und Landnutzung im Oberen Hotzenwald'', ''Naturschutz-Spectrum'', Bd.94, Verlag Regionalkultur, 2004 440 S. m. 354 meist farb. Abb. 24 cm, Gebunden, ISBN 978-3-89735-268-1
* Hrsg.: ''Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg'' -LfU-, Karlsruhe; Cornelia Bischoff, Peter Detzel, Klemens Fritz: ''Wälder, Weiden, Moore - Naturschutz und Landnutzung im Oberen Hotzenwald'', ''Naturschutz-Spectrum'', Bd.94, Verlag Regionalkultur, 2004 440 S. m. 354 meist farb. Abb. 24 cm, Gebunden, ISBN 978-3-89735-268-1
* Hrsg.: Dirk Lederbogen, Gert Rosenthal, Dagmar Scholle, Jürgen Trautner, Beate Zimmermann, Giselher Kaule: ''Allmendweiden in Südbayern: Naturschutz durch landwirtschaftliche Nutzung'', ''Angewandte Landschaftsökologie'' H.62, ''Bundesamt für Naturschutz'' -BfN-, Bonn (D), Landwirtschaftsverlag, 2004, 469,LXI, XVI S. m. zahlr. meist farb. Abb., Kartoniert/Broschiert, ISBN 978-3-7843-3734-0
* Hrsg.: Dirk Lederbogen, Gert Rosenthal, Dagmar Scholle, Jürgen Trautner, Beate Zimmermann, Giselher Kaule: ''Allmendweiden in Südbayern: Naturschutz durch landwirtschaftliche Nutzung'', ''Angewandte Landschaftsökologie'' H.62, ''Bundesamt für Naturschutz'' -BfN-, Bonn (D), Landwirtschaftsverlag, 2004, 469,LXI, XVI S. m. zahlr. meist farb. Abb., Kartoniert/Broschiert, ISBN 978-3-7843-3734-0
*Lilo Fischer: ''Die Common Property Debatte neu betrachtet – Von der „Tragedy" zu den „Benefits" der Commons'', Schriftenreihe Institut für ökologische Wirtschaftsforschung, Berlin 1996, ISBN 3-932092-00-7, {{VT16|https://www.ioew.de/uploads/tx_ukioewdb/IOEW_SR_104_common_property_Debatte_neu_betrachtet.pdf}} 
*[[wikipedia:Elinor Ostrom|Elinor Ostrom]]: ''Die Verfassung der Allmende. Jenseits von Staat und Markt'', Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 978-3-16-147136-0, {{IT|16|https://www.mohr.de/buch/die-verfassung-der-allmende-9783161471360|Verlagsauskunft}} (Übersetzung, deutsche Ausgabe von: Governing the Commons: The Evolution of Institutions for Collective Action,1990) ; (''Obwohl auf den Paradigmen der egozentrierten Nutzenmaximierung und [[wikipedia:Spieltheorie|Spieltheorie]] beruhend, kommt Ostrom (der Schule der [[wikipedia:Neue Institutionenökonomik|Neuen Institutionenökonomie]] angehörend) zu interessanten Ergebnissen, bezüglich der Möglichkeiten nachhaltigen Wirtschaftens, und der Bedeutung von Selbstverwaltung und von kulturellen und rechtlichen (staatsunabhängige Regelungen) Aspekten für das Funktionieren von Allmende-Wirtschaft. Ostrom erhielt 2009 den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften')
*Silke Helfrich und Heinrich-Böll-Stiftung (Hg.): ''Commons. Für eine neue Politik jenseits von Markt und Staat'', transcript Verlag Bielefeld 2012, ISBN 978-3-8376-2036-8 {{VT16|http://www.boell.de/sites/default/files/2012-04-buch-2012-04-buch-commons.pdf}}


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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* [http://web.archive.org/web/20080317201927/http://dlc.dlib.indiana.edu/DLCImage/index.jsp Digital Library of the Commons (DLC), Forschungsbibliothek]
* [http://web.archive.org/web/20080317201927/http://dlc.dlib.indiana.edu/DLCImage/index.jsp Digital Library of the Commons (DLC), Forschungsbibliothek]
* [http://www.thecommonsjournal.org/index.php/ijc International Journal of the Commons]
* [http://www.thecommonsjournal.org/index.php/ijc International Journal of the Commons]
*[http://www.heise.de/tp/artikel/43/43293/1.html Patrick Spät: Ich habe was, was du nicht hast. Wie der gewaltsame "Allmende-Raub" den Kapitalismus beflügelte (telepolis heise online 2014)]
*[http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftswissen/allmende-wo-kuh-und-schaf-gemeinsam-grasen-1581179.htmlhttp://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftswissen/allmende-wo-kuh-und-schaf-gemeinsam-grasen-1581179.html Wo Kuh und Schaf gemeinsam grasen]
*[http://www.bpb.de/apuz/33204/elinor-ostrom-und-die-wiederentdeckung-der-allmende?p=all Volker Stollorz: Elinor Ostrom und die Wiederentdeckung der Allmende (5.7.2011) Geht es um nachhaltige Ressourcenverwaltung, wird gerne die "Tragik der Allmende" ins Feld geführt: Eigennutz führe zur Übernutzung von Gemeingü­tern. Ostrom hat gezeigt, dass es auch anders geht.]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references/>
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[[Kategorie:Flurform]]
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[[Kategorie:Agrargeschichte]]
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Aktuelle Version vom 1. Juni 2022, 02:53 Uhr

Die Allmende ist eine Rechtsform gemeinschaftlichen Eigentums.

Als landwirtschaftlicher Begriff bezeichnet Allmende oder "Gemeine Mark" Gemeinschafts- oder Genossenschaftsbesitz abseits der parzellierten (in Fluren aufgeteilten) landwirtschaftlichen Nutzfläche.[1] Als traditionelle Wirtschaftsform sind Allmenden heute noch im Alpenraum, auf der schwedischen Insel Gotland, vereinzelt im Südschwarzwald (Hotzenwald) und Südbayern, vor allem aber in ländlichen Gebieten der Entwicklungsländer verbreitet.

Im über die Landwirtschaft hinausgehenden Sinne wird der Begriff in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und den Informationswissenschaften verwendet, unter anderem bei Allmendegut, Wissensallmende, Tragik der Allmende und Tragik der Anti-Allmende. Dabei wird oft die britische Entsprechung Commons verwendet.

Etymologie

Der Begriff entstand im Hochmittelalter als mhd. al(ge)meinde, almeine oder almeide = ‚Gemeindeflur‘ oder ‚Gemeinweide‘ und bezeichnete ein im Besitz einer Dorfgemeinschaft befindliches Grundeigentum innerhalb einer Gemarkung.[2][3] Im Hochdeutschen liegt die Betonung auf der zweiten Silbe, im Alemannischen steht das Wort mit Betonung auf der ersten Silbe und ohne Schluss-e. Sprachliche Varianten sind auch Allmeind, Allmande, und in Teilen Südtirols Gemoana, und im nordwestlichen niederdeutschen (niedersächsischen) Sprachraum Meent, was wiederum auf den alten Begriff der Meinheit hinweist.

Die englische Bezeichnung Commons bezieht sich auch auf spezifische Landnutzungsrechte (Servitute), die es bestimmten Bauern, den Commoners erlaubte und erlaubt, auf Land im Privat-, Kron- oder Gemeineigentum zuzugreifen.

Allmende als Rechtsform

Die Allmende ist jener Teil des Gemeindevermögens, der nicht unmittelbar im Interesse der ganzen Gemeinde zur Bestreitung derer Ausgaben verwandt wird, sondern an dem alle Gemeindemitglieder das Recht zur Nutzung haben. Die Allmende besteht meist aus unbeweglichem Gut wie Wegen, dem Wald, Gewässer zur Löschwasserversorgung, oder Weideland wie der Gemeindewiese, einem Hutewald oder Sömmerungsgebiete der Alpen (Alm/Alp), auf der jeder seine Nutztiere weiden lassen kann.

Die Nutzung kann auf Gemeinde- (oder Genossenschafts-) Mitglieder beschränkt sein oder generell öffentlich zugänglich sein, wie bei öffentlichen Wegen, Brunnen oder dem dörflichen Anger: Nur bei letzterem handelt es sich um Allgemeingut (im Sinne eines Gemeinguts), das keinen Eigentümer hat bzw. wo die freie Benutzung als Grundrecht vorliegt.

Daneben gibt es auch Rechte von Nutzungsberechtigten (Commons sowie Commoners im Englischen). Diese umfassen Rechte (Servitute) wie:

Die entsprechenden Rechte waren zumeist in Arten und Menge begrenzt und wurden mit pauschalen oder quantifizierten Gebühren belegt, durften aber nicht verwehrt werden. Das Eigentum am Land verblieb beim Grundherrn.

Formen

Die Allmende wird entweder von allen Gemeindemitgliedern oder nur von einzelnen bestimmten Berechtigten (der so genannten Realgemeinde oder Nutzungsgemeinde) benutzt:

  • Nutzung durch alle Gemeindemitglieder: Im ersteren Fall benutzt sie entweder die ganze Gemeinde ungeteilt oder sie wird alljährlich nach Losen verliehen oder auch alljährlich unter öffentlicher Autorität verwaltet und nur der Ertrag wird verteilt. Ein typisches Beispiel ist der Anger.
  • Nutzung durch einzelne Berechtigte: Im letztern Fall bleibt die Allmende zwar Eigentum der Korporation, jedoch mit der Besonderheit, dass ihre Benutzung nicht allen Gemeindegliedern, sondern nur einer bestimmten Anzahl, meist den Besitzern bestimmter Güter (Bauernhöfe, Hofgüter, im Gegensatz zu den bloßen Katen), zusteht.

Die einzelnen Nutzungsanteile (Gemeindeteile, Rechtsame, Meenten, Waren, Gewalten) sind in der Regel als Zubehörungen der betreffenden Bauerngüter zu betrachten. Diese Nutzungsrechte an den Allmenden hängen mit den Verhältnissen der alten Markgenossenschaften zusammen, welche an Wald und Wiese noch nicht ein Alleineigentum, sondern nur ein durch Hofbesitz bedingtes Miteigentum zu ideellen Teilen kannten (und kennen).

Gemeinsam ist den Formen aber, dass die Rechte nie an natürliche Personen, sondern an die Gemeinde selbst oder die jeweiligen Höfe (im Sinne einer juristischen Person) gebunden sind. Die Inanspruchnahme des Anrechts erfordert also Gemeindemitgliedschaft oder die Eigenschaft des Haushaltsvorstandes.

Geschichte und Entwicklung

Im frühen Mittelalter gab es praktisch in jedem Dorf eine Allmende. Sie ging auf das Gemeineigentum der alten Markgenossenschaft, die „Gemeine Mark“ zurück. Vor allem in Norddeutschland waren Allmenden für die bäuerlichen Betriebe von besonderer Bedeutung. Heiden und Niedermoore dienten zur wikipedia:Plaggengewinnung und -düngung um einen intensiven Anbau auf Eschländereien zu ermöglichen. Sie dienten als Weide oder der Holzgewinnung. Großflächig vorhandene Hochmoore dienten der Torfgewinnung.[4]

In Spanien gab es mit fortschreitender reconquista in den Gebieten mit freien Männern neu besiedelte Kommunen, zu deren Bestellung sich die Anrainer zusammenfanden. Daraus erwuchs eine bis heute vereinzelt erhaltene Grundeigentumsstruktur bedeutender ejido-Flächen (Feld-, Flur- und Waldgemeinschaften), die von den Kommunen in gemeinsamer Regie kultiviert und genutzt wurde. In den englischsprachigen Ländern war und ist ein Großteil des Landes im Eigentum der Krone, (vgl. Kronland (Kanada)) und die Commons ermöglichten, entsprechende Nutzungsrechte zu erwerben.

Im 15. und 16. Jahrhundert eigneten sich in Deutschland und England in vielen Fällen die weltlichen Herrscher die Gemeindeflächen an, was ein wichtiger Grund für den deutschen Bauernkrieg war. Zur stärkeren Verkleinerung der Allmende kam es durch Inanspruchnahme durch Markkötter, die seit Anbeginn der Neuzeit durch Allmenderodungen Landbesitz zu erringen suchten.[4] In England trieb die Enclosure-Bewegung die Kommerzialisierung der britischen Landwirtschaft voran und wurde zu einer wichtigen Bedingung für die industrielle Revolution. Der Wegfall der Allmende führte zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen und Verarmung von Kleinbauern. Aus der verarmten und durch das Bevölkerungswachstum zunehmenden Landbevölkerung rekrutierte sich dann die Arbeiterschaft in den schnellwachsenden nordenglischen Industriestädten.

Ende des 19. Jahrhunderts wurde durch die Intensivierung der Landwirtschaft vielfach eine Teilung der Allmenden (siehe auch Markenteilung, Separation oder Verkoppelung) herbeigeführt, welche juristisch nichts anderes war als völlige Veräußerung des Eigentums der Korporation an die Gemeindeglieder und zu einer frühen Form der Flurbereinigung führte.

Das ursprüngliche Rechtsgut der Allmende hat sich vereinzelt in Süddeutschland, den Alpengebieten Österreichs und der Schweiz erhalten, während in den meisten Fällen die Allmende in das Eigentum der Einzelberechtigten oder der politischen Gemeinde oder in dasjenige einer besonderen Nutzungsgemeinde (Real-, Nachbar-, Alt-, Markgemeinde) übergegangen ist.

Weil vielfach die überlieferten Bewirtschaftungsregeln für die Allmendeflächen nicht mit modernen landwirtschaftlichen Methoden in Einklang zu bringen waren, ging im 20. Jahrhundert die wirtschaftliche Nutzung der Allmende weitgehend zurück. Oft wurde dann auf solche Flächen z. B. für die Schaffung von Neubau- oder Industriegebieten oder Sportanlagen zurückgegriffen.

Moderne Allmenden

Auf der Suche nach Bewältigungsstrategien für die ökologischen Krisen des 21. Jahrhunderts rückt die Allmendbewirtschaftung wieder in den Fokus der Öffentlichkeit.

Alpgenossenschaften

Im ganzen Alpenraum existieren Allmenden auch heute, zum Beispiel in der Schweiz in der Allmendkorporation Reiti in Horgen am Zürichsee. Unter anderem gibt es in den Kantonen Graubünden und Uri viele Alpweiden als Allmenden (auch Allmeinen genannt). Die daran beteiligten Landwirte haben das Recht, ihr Vieh nach bestimmten Nutzungsregeln darauf weiden zu lassen. Die Nutzung wird nach Kuhrechten vergeben. Ein Kuhrecht besagt, dass der Landwirt eine Kuh darauf weiden lassen darf. Auch sind die Weide- und Triftwege, welche zu den verschiedenen Wirtschaftsflächen der Bauern führen, meist Gemeingut.

Allmendweiden

In Deutschland existieren solche heute (2010) z. Bsp. im südlichen Hotzenwald (D) um die Gemeinde Ibach herum sowie in Südbayern.

In Nordamerika beruht das Projekt zur Wiederverbreitung des amerikanischen Bisons, Buffalo Commons in den Great Plains, auf dem Prinzip der Allmend-Bewirtschaftung.

Der Begriff der Allmende im übertragenen Sinn

So ist beispielsweise auch das Copyright der Internetenzyklopädie Wikipedia und auch von AnthroWiki ein Gemeingut und stellt damit eine Wissensallmende dar. In erweiterter Form findet der Begriff auch in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und der Informatik[5]

Verwendung:

  • So werden in der Mikroökonomie allgemein bestimmte Güter als Allmendegüter bezeichnet.
  • Als Wissensallmende, englisch Commons bezeichnet man gemeinsames Gut der modernen Informationsgesellschaft.[6]
  • Die Tragik der Allmende (Tragedy of the Commons) führt zur Übernutzung einer Ressource, wenn zu viele Eigner ein Privileg haben, die Ressource zu nutzen und keiner das Recht hat, andere von der Nutzung auszuschließen.
  • Die Tragik der Anti-Allmende (Tragedy of the Anti-Commons) führt zur Unternutzung einer Ressource, wenn viele Eigentümer das Recht haben, andere von der Nutzung der Ressourcen auszuschließen und keiner ein effektives Nutzungsprivileg hat.[7]

Der englische Begriff 'Tragedy of the Commons' wird unter anderem auf Überlegungen von William Forster Lloyd (1795–1852) zur Bevölkerungsentwicklung zurückgeführt.[8]

Nach Joachim Radkau[9] steht er damit in einer ganzen Reihe von Wissenschaftlern und Agrarreformern, die seit dem 18. Jahrhundert ein angebliches Allmendeproblem diskutierten und exemplarisch für die Abschaffung von hergebrachten Formen des Gemeineigentums verwendeten. Der Mikrobiologe und Ökologe Garrett Hardin erweiterte den Begriff 1968 in einem Essay für die Zeitschrift Science, ebenfalls unter dem Titel The Tragedy of the Commons.[10] Die (deutsch) Tragik der Allmende sei nach Hardin ein unvermeidliches Schicksal der Menschheit, für das es keine technologische Lösung gebe. Hardin, der sich selbst in die Tradition Robert Malthus stellt,[11] sah den Begriff als Metapher für Überbevölkerung und forderte eine globale Geburtenkontrolle und rigide internationale Beschränkungen etwa des Fischfangs.

Radkau sieht bei Hardin eine deutlich veränderte Verwendung des Allmendebeispiels".[9] Hardin fordere damit nicht mehr den privaten Zugriff auf ehemals gemeinsam verwaltete Güter. Es ging um umgekehrt um eine vermehrte staatliche oder internationale Regulation von Gemeingütern auf globaler Ebene (eine 'Ökodiktatur' bei Radkau[9]).

Auf die tatsächliche Allmendewirtschaft gehe die Modellvorstellung in beiden Ausprägungen kaum ein. Diese sei (gerade auch bei einer gewissen Überweidung) ökologisch sehr interessant und von einem großen Artenreichtum geprägt. Die Allmendewirtschaft geht mittlerweile mit wissenschaftlich begründeten Strategien nachhaltig vor. Die wahre 'Tragik der Allmende' bestand Radkau zufolge im Aufruf zu einer "ökonomischen" sprich ungehemmten Nutzung der Allmendebestände, was in der Neuzeit auch eingetreten sei und im Sinne einer 'self fullfilling prophecy' zeitweise krisenhafte Auswirkungen hatte.[9]

Moderne Formen der Allmenderegulierung, im direkten[12][13] bezogen auf die Ressource Landschaft wie im übertragenen, sozialwissenschaftlichen Sinn[14] sind mittlerweile Gegenstand von internationalen Forschungsprojekten wie auch der Untersuchung von Handlungs- und Prozessmustern etwa in der Psychologie. Elinor Ostrom erhielt gemeinsam mit Oliver E. Williamson 2009 den Wirtschaftsnobelpreis. Ostrom habe gezeigt, „wie öffentliche Güter und Allmendegüter von Nutzerorganisationen erfolgreich verwaltet werden können“.

In der Entwicklungspolitik, etwa am Beispiel des landwirtschaftlichen Umbruchs in China werden unter dem Schlagwort 'The Tragedy of the Commons revisited' statt einer modellhaft strikten Unterscheidung zwischen privatem, staatlichem oder Gemeineigentum und einer gänzlich freien Verfügbarkeit historisch wie aktuell Übergangsformen festgestellt und ein Co-Management derselben empfohlen.[15]

Elinor Ostrom: Governing the Commons (1990)

International bekannt wurde Elinor Ostrom vor allem mit ihrem Buch Governing the Commons: The Evolution of Institutions for Collective Action (1990) (deutsche Übersetzung 1999: Die Verfassung der Allmende. Jenseits von Staat und Markt), in dem sie sich mit Problemen kollektiven Handelns bei knappen natürlichen Ressourcen, die gemeinschaftlich genutzt werden (Allmenden), beschäftigt. Sie kam zu dem Ergebnis, dass für eine angemessene und nachhaltige Bewirtschaftung von lokalen Allmenderessourcen in vielen Fällen eine institutionalisierte lokale Kooperation der Betroffenen sowohl staatlicher Kontrolle als auch Privatisierungen überlegen sei.

In einem institutionenökonomischen Ansatz stellte sie zwei voneinander getrennte Probleme heraus, zum einen die Nutzung und zum anderen die Bereitstellung der Ressourcen betreffend (Aneignungs- und Bereitstellungsproblem). Anhand der Analyse zahlreicher Einzelfälle weltweit, wie zum Beispiel regionaler Bewirtschaftungsformen für Hochgebirgsalmen in der Schweiz und Japan sowie Bewässerungssystemen in Spanien und auf den Philippinen, zeigt sie erfolgreiche und gescheiterte Beispiele für die nachhaltige Bewirtschaftung von lokalen Allmenderessourcen in Selbstorganisation (Selbstverwaltung) auf.

Als Resümee ihrer Forschung nannte Ostrom folgende Prinzipien für erfolgreiche Lösungen von lokalen Allmendeproblemen:[16]

  1. Klar definierte Grenzen und einen wirksamen Ausschluss von externen Nichtberechtigten.
  2. Regeln bezüglich der Aneignung und der Bereitstellung der Allmenderessourcen müssen den lokalen Bedingungen angepasst sein.
  3. Die Nutzer können an Vereinbarungen zur Änderung der Regeln teilnehmen, so dass eine bessere Anpassung an sich ändernde Bedingungen ermöglicht wird.
  4. Überwachung der Einhaltung der Regeln.
  5. Abgestufte Sanktionsmöglichkeiten bei Regelverstößen.
  6. Mechanismen zur Konfliktlösung.
  7. Die Selbstbestimmung der Gemeinde wird durch übergeordnete Regierungsstellen anerkannt.

Des Weiteren wies sie auf die Bedeutung von verschachtelten Institutionen hin: ist eine Gemeinressource eng mit einem umfassenden sozioökologischen System verbunden, dann werden die Regeln auf vielen ineinander verschachtelten Ebenen und nicht hierarchisch organisiert.

Ostrom ist es mit diesem Buch gelungen, die Komplexität befriedigender Lösungen lokaler Ressourcenprobleme und die Unzulänglichkeit einfacher Rezepte zu verdeutlichen. Was ohne Zweifel gezeigt wird, ist, dass es Probleme von Allmenderessourcen gibt, die auch ohne eine Privatisierung dieser Ressourcen und auch ohne eine zentralstaatlich von oben angeordnete Lösung gelöst werden konnten.[17]

Siehe auch

Literatur

  • H.Chr. Binswanger, et al.: Eigentum und Eigentumspolitik. Ein Beitrag zur Totalrevision der Schweizerischen Bundesverfassung, Zürich: Schulthess Polygraphischer Verlag, 1978
  • H.Chr. Binswanger, H. Frisch und H. Nutzinger: Arbeit ohne Umweltzerstörung. Frankfurt a.M. 1983
  • Elinor Ostrom: Die Verfassung der Allmende. Jenseits von Staat und Markt, Mohr, Tübingen 1999
  • Theodor Felber: Die Allmenden des alten Landes Schwyz. Mit einer Kartenbeilage, in: Jahresberichte der Geographisch-Ethnographischen Gesellschaft in Zürich, Band 2 (1900-1901), S. 61–84 (Digitalisat)
  • Bernd Schildt: Allmende. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I, 2. Aufl., Berlin 2008, Sp. 169-180 (mit umfänglicher Bibliographie bis einschließlich 2003, Sp. 178 ff.), ISBN 978-3-503-07912-4
  • Hartmut Zückert: Allmende und Allmendaufhebung. Vergleichende Studien zum Spätmittelalter bis zu den Agrarreformen des 18./19. Jahrhunderts. Lucius & Lucius, Stuttgart 2003, ISBN 3-8282-0226-8
  • Hrsg.: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg -LfU-, Karlsruhe; Cornelia Bischoff, Peter Detzel, Klemens Fritz: Wälder, Weiden, Moore - Naturschutz und Landnutzung im Oberen Hotzenwald, Naturschutz-Spectrum, Bd.94, Verlag Regionalkultur, 2004 440 S. m. 354 meist farb. Abb. 24 cm, Gebunden, ISBN 978-3-89735-268-1
  • Hrsg.: Dirk Lederbogen, Gert Rosenthal, Dagmar Scholle, Jürgen Trautner, Beate Zimmermann, Giselher Kaule: Allmendweiden in Südbayern: Naturschutz durch landwirtschaftliche Nutzung, Angewandte Landschaftsökologie H.62, Bundesamt für Naturschutz -BfN-, Bonn (D), Landwirtschaftsverlag, 2004, 469,LXI, XVI S. m. zahlr. meist farb. Abb., Kartoniert/Broschiert, ISBN 978-3-7843-3734-0
  • Lilo Fischer: Die Common Property Debatte neu betrachtet – Von der „Tragedy" zu den „Benefits" der Commons, Schriftenreihe Institut für ökologische Wirtschaftsforschung, Berlin 1996, ISBN 3-932092-00-7, Volltext
  • Elinor Ostrom: Die Verfassung der Allmende. Jenseits von Staat und Markt, Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 978-3-16-147136-0, Verlagsauskunft (Übersetzung, deutsche Ausgabe von: Governing the Commons: The Evolution of Institutions for Collective Action,1990) ; (Obwohl auf den Paradigmen der egozentrierten Nutzenmaximierung und Spieltheorie beruhend, kommt Ostrom (der Schule der Neuen Institutionenökonomie angehörend) zu interessanten Ergebnissen, bezüglich der Möglichkeiten nachhaltigen Wirtschaftens, und der Bedeutung von Selbstverwaltung und von kulturellen und rechtlichen (staatsunabhängige Regelungen) Aspekten für das Funktionieren von Allmende-Wirtschaft. Ostrom erhielt 2009 den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften')
  • Silke Helfrich und Heinrich-Böll-Stiftung (Hg.): Commons. Für eine neue Politik jenseits von Markt und Staat, transcript Verlag Bielefeld 2012, ISBN 978-3-8376-2036-8 Volltext

Weblinks

 Wiktionary: Allmende – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Martin Born: Geographie der ländlichen Siedlungen, 1977, ISBN 978-3-443-07104-2, S. 34
  2. Nachweis in Schriftquelle des Mittelalters
  3. Lexikoneintrag auf www.wissen.de
  4. 4,0 4,1 Martin Born: Geographie der ländlichen Siedlungen, 1977, ISBN 978-3-443-07104-2, S. 64
  5. Bernd Lutterbeck: Die Wissensgesellschaft bauen!, in: Umbruch von Regelungssystemen in der Informationsgesellschaft. Freundesgabe für Alfred Büllesbach. Johann Bizer, Bernd Lutterbeck, Jochen Rieß (Herausgeber), Stuttgart 2002 als pdf-Datei
  6. James Boyle: The Public Domain. Enclosing the Commons of the Mind, Yale: Yale University Press, 2008.
  7. Michael A. Heller (1998): The Tragedy of the Anticommons. Property in the Transition from Marx to Markets. In: Harvard Law Review Vol. 111 (1998), pp 622.
  8. William Forster Lloyd, Two Lectures on the Checks to Population (Oxford, England: Oxford University Press, 1833)
  9. 9,0 9,1 9,2 9,3 Joachim Radkau 'Natur und Macht, Eine Weltgeschichte der Umwelt' C.H.Beck, 2002 ISBN 3-406-48655-X
  10. Garret Hardin, The Tragedy of the Commons, Science, 162 (1968) S. 1243-1248.
  11. Frühling 1998 THE SOCIAL CONTRACT, The Feast of Malthus Living within limits, von Garrett Hardin, S. 181- 187
  12. Die Anwendung des Prinzips der nachhaltigen Entwicklung Raimund Rodewald et. al. (2003)
  13. Nachhaltige Landschaftsentwicklung mit Hilfe von institutionellen Ressourcenregimen Authors: Lenhard, Vera Christine; Rodewald, Raimund Source: GAIA - Ecological Perspectives for Science and Society, Volume 9, Number 1, March 2000 , pp. 50-57(8).
  14. Prozessmuster der Allmenderegulierung: Die Rolle von Strategien, Information und Institutionen – Abschlussbericht – Andreas M. Ernst, Andrea Bender, Renate Eisentraut und Stefan Seitz April 2001 Research Reports Institute of Psychology University of Freiburg Germany
  15. Tony Banks, Property Rights Reform in Rangeland China: Dilemmas On the Road to the Household Ranch, Massey University, Palmerston North, New Zealand World Development Vol. 31, No. 12, pp. 2129–2142, 2003
  16. Politikwissenschaft, Band 2, Paul Kevenhörster, VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2006, ISBN 3-531-15184-3, S. 357
  17. Gebhard Kirchgässner: Rezension von Elinor Ostrom, Die Verfassung der Allmende, in Politische Vierteljahresschrift, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Volume 43, Number 2 / Juni 2002, S. 372–374
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