Grund

Aus AnthroWiki
Version vom 25. August 2013, 10:13 Uhr von imported>Odyssee

Der Grund (griech. ἀρχή, arché, „Anfang, Prinzip, Ursprung“; lat. principium oder ratio) ist gemäß der Logik ein Urteil, das den Ausgangspunkt für weitere Schlussfolgerungen bildet und damit nur schwer abzugrenzen ist von verwandten Begriffen wie «Ursache» und «Prinzip», wobei erstere im traditionellen Sinn auch als Realgrund, letzteres als Erkenntnisgrund aufgefasst werden kann. Real- und Erkenntnisgründe müssen nicht notwendigerweise zusammenfallen. So ist etwa in dem Satz: „Die Störche kommen, also wird es Frühling“, die Ankunft der Störche ein Erkenntnisgrund für den kommenden Frühling; der Realgrund, d.h. die tatsächliche Ursache für das Kommen der Störche ist aber gerade umgekehrt der beginnende Frühling. Ziel des philosophischen Denkens ist es, alle Erscheinung auf letzte Gründe zurückzuführen, die unmittelbar einsichtig, d.h. evident sind.

Satz vom zureichenden Grund

Der für das logische Denken zentrale Satz vom zureichenden Grund (lat. principium rationis sufficientis) besagt, dass jedes Sein oder Erkennen in zureichender Weise auf ein anderes, grundlegenderes Sein oder Erkennen zurückgeführt werden kann und soll - ein Denkvorgang, der als Begründung oder in der lückenlosen, streng logischen Form als Beweis bezeichnet wird.

Gottfried Wilhelm Leibniz, in dessen Philosophie der Satz vom zureichenden Grund eine zentrale Rolle spielt, hat diesen in seiner Monadologie wie folgt formuliert:

„Im Sinne des zureichenden Grundes finden wir, dass keine Tatsache [fait] als wahr oder existierend gelten kann und keine Aussage [Enonciation] als richtig, ohne dass es einen zureichenden Grund [raison suffisante] dafür gibt, dass es so und nicht anders ist, obwohl uns diese Gründe meistens nicht bekannt sein mögen.“[1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. G.W. Leibniz: Monadologie, § 32; zit. nach der dt.-frz. Suhrkamp-Ausgabe 1998, S. 27