Pflicht

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Aus Pflicht (eigtl. Sorge, Dienst, Pflege vom ahd. phlegan) zu handeln heißt, seine Handlung nach von außen anerkannten Normen zu richten.

"Der Mensch handelt, wenn er die Antriebe zu seinem Handeln in Geboten sucht, nach Gesetzen, deren Begründung nicht von ihm abhängt; er denkt sich eine Norm, die von außen seinem Handeln vorgeschrieben ist. Er handelt aus Pflicht. Von Pflicht zu reden, hat nur bei dieser Auffassung Sinn. Wir müssen den Antrieb von außen empfinden und die Notwendigkeit anerkennen, ihm zu folgen, dann handeln wir aus Pflicht. Unsere Erkenntnistheorie kann ein solches Handeln, da wo der Mensch in seiner sittlichen Vollendung auftritt, nicht gelten lassen. Wir wissen daß die Ideenwelt die unendliche Vollkommenheit selbst ist; wir wissen, daß mit ihr die Antriebe unseres Handelns in uns liegen; und wir müssen demzufolge nur ein solches Handeln als ethisch gelten lassen, bei dem die Tat nur aus der in uns liegenden Idee derselben fließt." (Lit.: GA 001, S. 201f.)

In seinen ethischen Untersuchung rückte Immanuel Kant den Pflichtbegriff besonders in den Vordergrund:

"Kant sprach einstmals von der zwingenden Pflicht, von dem, ich möchte sagen, den Menschen bändigenden kategorischen Imperativ, der nichts gestattet von Einmischung irgendeiner Sympathie. Was man tut aus sittlicher Pflicht, tut man, weil man es muß. Kant sagt deshalb: Pflicht, du erhabener, großer Name, der du nichts bei dir führest, was Einschmeichelung oder dergleichen bedeutet, sondern nur strengste Unterwerfung.

Schiller fand dieses sklavische Unterwerfen unter die Pflicht nicht menschenwürdig. Und er setzte entgegen dieser Kantschen Ausführung das, was er so schön, so großartig ausgedrückt hat in seinen «Briefen über die ästhetische Erziehung des Menschen»." (Lit.: GA 334, S. 69)

"Das aber, was das Menschenleben erst menschenwert machen kann, das ist, wenn erfüllt wird, was Goethe in ein paar Worten ganz monumental sagt: Pflicht, wo man liebt, was man sich selbst befiehlt. - Aber die Stimmung, zu lieben, was man sich selbst befiehlt, sie kann nur angefeuert werden aus jener Verfassung der menschlichen Seele, die im Erwerben der Geisteswissenschaft zustande kommt." (Lit.: GA 334, S. 70)

Siehe auch

Autoritätsglaube, Grundmaxime der freien Menschen

Literatur

  1. Rudolf Steiner: Einleitungen zu Goethes Naturwissenschaftlichen Schriften, GA 1 (1987), ISBN 3-7274-0011-0; Tb 649, ISBN 978-3-7274-6490-4 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
  2. Rudolf Steiner: Vom Einheitsstaat zum dreigliedrigen sozialen Organismus, GA 334 (1983), ISBN 3-7274-3340-X pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
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