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== Varinte von Joseph Beuys == | |||
Joseph Beuys formulierte eine alternative Variante zum Sozialen Hauptgesetzt von Steiner, in dem er einen bestimmten Hauptaspekt in den Vordergrund stellte. Beuys formulierte das soziale Hauptgesetz wie folgt: | |||
Soziales Hauptgestz: Nichts für mich, sondern alles für den anderen. (Beuys) | |||
== Siehe auch == | |||
[[Trennung von Arbeit und Einkommen]] | |||
==Literatur== | |||
*Rudolf Steiner: ''Geisteswissenschaft und soziale Frage'', in ''Lucifer-Gnosis'', [[GA 34]] (1987) | |||
* | *Rudolf Steiner: ''Lucifer – Gnosis'', [[GA 34]] (1987), ISBN 3-7274-0340-3 {{Vorträge|034}} | ||
*Rudolf Steiner: ''Soziale Ideen – Soziale Wirklichkeit – Soziale Praxis. Band II: Diskussionsabende des Schweizer Bundes für Dreigliederung des sozialen Organismus'', [[GA 337b]] (1999), ISBN 3-7274-3372-8 {{Vorträge|337b}} | |||
* | *[[Stefan Leber]] et al.: ''Das soziale Hauptgesetz. Beiträge zum Verhältnis von Arbeit und Einkommen'', Sozialwissenschaftliches Forum Bd. 1, Verlag Freies Geistesleben, 1986, ISBN 3772508596 | ||
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== Weblinks == | |||
* [https://waldorfcampus-hn.de/files/docs/Kursiv/Artikel/13%20Sommer%20Soziales%20Hauptgesetz.pdf Das soziale Hauptgesetz] PDF | |||
== | == Einzelnachweise == | ||
<references /> | |||
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[[Kategorie:Soziologie]] | |||
[[Kategorie:Sozialphilosophie]] | |||
[[Kategorie:Philosophie des Sozialen]] | |||
[[Kategorie:Arbeitswelt]] |
Version vom 3. August 2018, 13:29 Uhr
Rudolf Steiner nennt folgendes soziale Hauptgesetz, das aller menschlichen Arbeit zugrunde liegen muss, wenn sie sich als heilsam für den sozialen Organismus erweisen soll:
"«Das Heil einer Gesamtheit von zusammenarbeitenden Menschen ist um so größer, je weniger der einzelne die Erträgnisse seiner Leistungen für sich beansprucht, das heißt, je mehr er von diesen Erträgnissen an seine Mitarbeiter abgibt, und je mehr seine eigenen Bedürfnisse nicht aus seinen Leistungen, sondern aus den Leistungen der anderen befriedigt werden.» Alle Einrichtungen innerhalb einer Gesamtheit von Menschen, welche diesem Gesetz widersprechen, müssen bei längerer Dauer irgendwo Elend und Not erzeugen - Dieses Hauptgesetz gilt für das soziale Leben mit einer solchen Ausschließlichkeit und Notwendigkeit, wie nur irgendein Naturgesetz in bezug auf irgendein gewisses Gebiet von Naturwirkungen gilt. Man darf aber nicht denken, daß es genüge, wenn man dieses Gesetz als ein allgemeines moralisches gelten läßt oder es etwa in die Gesinnung umsetzen wollte, daß ein jeder im Dienste seiner Mitmenschen arbeite. Nein, in der Wirklichkeit lebt das Gesetz nur so, wie es leben soll, wenn es einer Gesamtheit von Menschen gelingt, solche Einrichtungen zu schaffen, daß niemals jemand die Früchte seiner eigenen Arbeit für sich selber in Anspruch nehmen kann, sondern doch diese möglichst ohne Rest der Gesamtheit zugute kommen. Er selbst muß dafür wiederum durch die Arbeit seiner Mitmenschen erhalten werden. Worauf es also ankommt, das ist, daß für die Mitmenschen arbeiten und ein gewisses Einkommen erzielen zwei voneinander ganz getrennte Dinge seien." (Lit.: GA 034, S. 213)
Das soziale Hauptgesetz bildet die Grundlage für ein gesundes, brüderliches Wirtschaftsleben im Sinne der sozialen Dreigliederung.
"Wer nämlich das Leben wirklich untersucht, der kann finden, daß eine jede Menschengemeinschaft, die irgendwo existiert, oder die nur jemals existiert hat, zweierlei Einrichtungen hat. Der eine dieser beiden Teile entspricht diesem Gesetze, der andere widerspricht ihm. So muß es nämlich überall kommen, ganz gleichgültig, ob die Menschen wollen oder nicht. Jede Gesamtheit zerfiele nämlich sofort, wenn nicht die Arbeit der einzelnen dem Ganzen zufließen würde. Aber der menschliche Egoismus hat auch von jeher dieses Gesetz durchkreuzt. Er hat für den einzelnen möglichst viel aus seiner Arbeit herauszuschlagen gesucht. Und nur dasjenige, was auf diese Art aus dem Egoismus hervorgegangen ist, hat von jeher Not, Armut und Elend zur Folge gehabt." (Lit.: GA 034, S. 213f)
"Es ist klar, daß dieses Gesetz nichts Geringeres besagt als dieses: Die Menschenwohlfahrt ist um so größer, je geringer der Egoismus ist. Man ist also bei der Umsetzung in die Wirklichkeit darauf angewiesen, daß man es mit Menschen zu tun habe, die den Weg aus dem Egoismus herausfinden. Das ist aber praktisch ganz unmöglich, wenn das Maß von Wohl und Wehe des einzelnen sich nach seiner Arbeit bestimmt. Wer für sich arbeitet, muß allmählich dem Egoismus verfallen. Nur wer ganz für die anderen arbeitet, kann nach und nach ein unegoistischer Arbeiter werden." (Lit.: GA 034, S. 214)
Soziologisches Grundgesetz und Soziales Hauptgesetz
„Und nun zum Schluß noch etwas über dasjenige, was vorgebracht worden ist über die zwei sozialen Gesetze, wie ich sie formuliert habe, das des Individualismus[1] und das des Sozialismus. Ich habe das eine Gesetz in Anknüpfung an das Buch von Ludwig Stein[2] formuliert. (...) Nun, wer soziale Zusammenhänge heute durchschauen kann, der weiß - wenn es auch zunächst anders aussieht —, daß derjenige, der heute einen Rock für sich selber fabriziert, tatsächlich ihn nicht in Wirklichkeit produziert. Daß er ihn produziert - das ist auf einem Gebiet, wo wir heute eine so weitgehende Arbeitsteilung haben, nur eine Scheinvorstellung, weil das, was er produziert, von ihm selbst konsumiert wird. Aber dieses Gesetz des sozialen Lebens gilt durchaus. Es liegen die Dinge ja so, daß dieses Gesetz bewußt nur verwirklicht werden kann von denjenigen, die sich aus den Verbänden herauslösen und zur Individualität werden. Diese beiden Dinge sind vielleicht abstrakt im Widerspruch; in der Realität fordern sie einander, gehören durchaus zusammen. Es müßte die Individualität sich aus den Verbänden erst herauslösen, damit aus der Individualität heraus sich das Soziale verwirklichen kann. Das ist des Rätsels Lösung in diesem Falle.“ (Lit.:GA 337b, S. 49ff.)
Varinte von Joseph Beuys
Joseph Beuys formulierte eine alternative Variante zum Sozialen Hauptgesetzt von Steiner, in dem er einen bestimmten Hauptaspekt in den Vordergrund stellte. Beuys formulierte das soziale Hauptgesetz wie folgt:
Soziales Hauptgestz: Nichts für mich, sondern alles für den anderen. (Beuys)
Siehe auch
Trennung von Arbeit und Einkommen
Literatur
- Rudolf Steiner: Geisteswissenschaft und soziale Frage, in Lucifer-Gnosis, GA 34 (1987)
- Rudolf Steiner: Lucifer – Gnosis, GA 34 (1987), ISBN 3-7274-0340-3 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
- Rudolf Steiner: Soziale Ideen – Soziale Wirklichkeit – Soziale Praxis. Band II: Diskussionsabende des Schweizer Bundes für Dreigliederung des sozialen Organismus, GA 337b (1999), ISBN 3-7274-3372-8 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
- Stefan Leber et al.: Das soziale Hauptgesetz. Beiträge zum Verhältnis von Arbeit und Einkommen, Sozialwissenschaftliches Forum Bd. 1, Verlag Freies Geistesleben, 1986, ISBN 3772508596
Literaturangaben zum Werk Rudolf Steiners folgen, wenn nicht anders angegeben, der Rudolf Steiner Gesamtausgabe (GA), Rudolf Steiner Verlag, Dornach/Schweiz Email: verlag@steinerverlag.com URL: www.steinerverlag.com.
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Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ s. Soziologisches Grundgesetz
- ↑ Ludwig Stein (1859-1930): «Die soziale Frage im Lichte der Philosophie. Vorlesungen über Sozialphilosophie und ihre Geschichte », Stuttgart 1897