Staatsform

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Die Staatsform charakterisiert die Organisationsform,[1] „Verfassung“ und äußere Herrschaftsordnung[2] eines Staates und ist damit ein wichtiges Merkmal der staatlichen Grundordnung. Sie bezieht sich unter anderem darauf, wie das Staatsoberhaupt bestimmt und legitimiert wird und ob eine Gewaltenteilung stattfindet. Die Staatsform ist somit wesentlich sowohl für das innere als auch das äußere Erscheinungsbild des Staates.[3]

In der älteren Fachliteratur wird Staatsform im engeren Sinne oft nur auf die Zweiteilung MonarchieRepublik als reine Formen bezogen, zwischen die die Form der Mischverfassung tritt.[4] Diese Formen wurden weiter ausdifferenziert, die Aussagekraft dieser Einteilung ist jedoch im 20. Jahrhundert vermindert: Seit durch Parlamentarisierung und Demokratisierung die politische Bedeutung der Monarchien und der Staatsoberhäupter, wenn diese nicht Regierungschef sind, zurückgegangen ist, ist die Unterscheidung von Monarchien zu Republiken eher uninteressant, während andererseits der Begriff Republik wenig trennscharf als Bezeichnung für unterschiedliche Herrschaftsordnungen eingesetzt werden kann.[5] Mittlerweile sind andere Kriterien zur Klassifikation der Staatsformen etabliert und finden vielfach Anwendung. So wird als eine weitere grundlegende Unterscheidung zwischen Bundesstaat und Einheitsstaat differenziert.[6]

Verwendung des Begriffs

Die Staatsformenlehre ist ein klassisches Fachgebiet der politischen Philosophie und Rechtswissenschaft. Der Begriff der Staatsform ist daher sowohl für die Philosophie als auch für die Politikwissenschaft und das öffentliche Recht von besonderem Interesse. Daneben sind die Staatsformen auch in anderen Geistes- und Sozialwissenschaften relevant. Dabei ist zu beachten, dass im Staatsrecht der Staat eher als Normengefüge verstanden wird, in den Sozialwissenschaften jedoch als gesellschaftliches Subsystem.

Siehe auch

Literatur

  • Alexander Gallus, Eckhard Jesse (Hrsg.): Staatsformen. Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart. Ein Handbuch. Böhlau Verlag, Köln/Weimar/Wien 2004, ISBN 3-412-07604-X. (auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung erhältlich)
  • Alfred Katz: Staatsrecht. Grundkurs im öffentlichen Recht. 18., völlig neu bearb. Auflage, C.F. Müller Verlag, Heidelberg 2010, ISBN 978-3-8114-9778-8.

Weblinks

 Wiktionary: Staatsform – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Jutta Frohner, Eintrag Staatsform, in: Christian M. Piska, Jutta Frohner: Fachwörterbuch Einführung in die Rechtswissenschaften, Facultas, Wien 2009, ISBN 978-3-7089-0298-2, S. 152 in der Google Buchsuche.
  2. Manfred G. Schmidt, Staatsform, in: ders.: Wörterbuch zur Politik. Zweite, vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 2004, S. 673.
  3. Falco Federmann: Die Konstitutionalisierung der Europäischen Union – Überlegungen vor dem Hintergrund des andauernden europäischen Verfassungsprozesses (= Jean-Monnet-Schriftenreihe; Bd. 7), Josef Eul Verlag, Lohmar/Köln 2007, ISBN 978-3-89936-619-8, S. 24.
  4. So noch im Artikel Regierungsform, in: Johann Georg Krünitz: Ökonomisch-technologische Enzyklopädie, Band 121 (1812), S. 577 f. (elektronische Ausgabe der Universitätsbibliothek Trier).
  5. Manfred G. Schmidt: Wörterbuch zur Politik. 2. Aufl., Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 2004, Stichwort „Monarchie“, S. 461 f., Stichwort „Republik“, S. 615. Vgl. auch Jürgen Hartmann: Westliche Regierungssysteme: Parlamentarismus, präsidentielles und semi-präsidentielles Regierungssystem, 3. Aufl. 2011, ISBN 978-3-531-18132-5, S. 14.
  6. Christoph Grabenwarter, Michael Holoubek: Verfassungsrecht – Allgemeines Verwaltungsrecht. Facultas, Wien 2009, ISBN 978-3-7089-0451-1, S. 31 f. in der Google Buchsuche.


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