Monarchie

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Monarchien

Der Begriff Monarchie (altgr. μοναρχία monarchía ‚Alleinherrschaft‘, aus μόνος monos ‚ein‘ und ἀρχεῖν archein ‚herrschen‘) bezeichnet eine Staats- bzw. Herrschaftsform, bei der in der Regel ein Adliger das Amt des Staatsoberhaupts durch Vererbung oder Wahl auf Lebenszeit oder bis zu seiner Abdankung innehat. Die Monarchie bildet somit das Gegenstück zum modernen Republikbegriff. Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie variieren: Dieses Spektrum reicht von fast keiner (parlamentarische Monarchie) über durch eine Verfassung begrenzte (konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (absolute Monarchie). Die entartete, illegitime und despotische Form der Monarchie ist die Tyrannis. Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden: In der erstgenannten Form wird der Herrscher durch Erbfolge, in der zweitgenannten durch eine Wahl meist auf Lebenszeit bestimmt. In Erbmonarchien wird der Herrschaftsanspruch des Staatsoberhauptes in der Regel auf eine göttliche Bestimmung zurückgeführt (sakrale Elemente). Auch eine Verehrung als eigenständige Gottheit oder Person göttlichen Ursprungs (Gottkönig, Sakralkönigtum) ist möglich (sehr verbreitet in antiken Reichen, z. B. im alten Ägypten oder – in abgewandelter Form – im Römischen Reich, aber auch in neuerer Zeit, z. B. im Kaiserreich China oder bis nach dem Zweiten Weltkrieg in Japan).

Die Staatstheorie beziehungsweise -ideologie, die die Monarchie rechtfertigt, ist der Monarchismus oder auch Royalismus. Ein Anhänger der Monarchie wird als Monarchist oder Royalist bezeichnet, ein Gegner als Republikaner, Monarchomach oder auch Antimonarchist.

Geschichtliche Entwicklung

Die Art von Monarchie, welche sich durch den Bezug auf eine Gottheit legitimiert, kann bis in das alte Ägypten zurückgeführt werden, wo der Pharao als zukünftiger Gott verehrt wurde. Ähnliches gilt für das kaiserliche System im alten China, das den Herrscher unter anderem als „Sohn des Himmels“ (chin. 天子, tiānzi) bezeichnete, in seiner Herrschaft ein „Mandat des Himmels“ (天命, tiānmìng) erblickte und ihm dadurch absolute Macht verlieh.

Seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gibt es in Deutschland keine souveränen Grafschaften und Freiherrschaften mehr.

Zur gelegentlich vorkommenden parallelen Herrschaft mehrerer Monarchen siehe Dyarchie, zur Geschichte siehe auch unter König.

Wahl- und Erbmonarchie

Die Wahlmonarchie (mit oft eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die Erbmonarchie zu sein, die die Bürgerkriegsgefahr bei der Erbfolge erfolgreich verringerte. Das Königreich Polen und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation waren bis zu ihrem Ende Wahlmonarchien. Folgende vier Länder sind Wahlmonarchien: der Vatikan, Kambodscha, Malaysia und die Vereinigten Arabischen Emirate.

In Europa war bis zur Christianisierung meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Sowohl germanische als auch keltische Stämme wählten ihre „Häuptlinge“, welche jedoch in der Regel mächtigen und einflussreichen Familienclans entstammten. Dennoch galt für diese keine automatische Erbfolge wie in einer Erbmonarchie. Bei Tod oder bei Verlust des Königsheils wurde ein neuer Anführer durch verschiedene Rituale (Thing, Schilderhebung) gewählt oder proklamiert. In der Sächsischen Ordnung wurde nur für die Zeit eines Krieges, eines Feld- oder Beutezuges ein Herzog gewählt, der nach Ende dieses Krieges wieder zum einfachen Freien wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien Bauernkriegern abgelehnt.

Diese vorfeudalistische Ordnung, die teilweise demokratische Züge hatte, fand ihr Ende mit der Christianisierung. Als im Römischen Reich Kaiser Konstantin der Große mit dem Toleranzedikt von Mailand im Jahr 313 das Christentum den anderen Religionen gleichstellte, begann eine Allianz zwischen den kirchlichen Institutionen und der staatlichen Autorität. Die damalige Kirche legitimierte die absolute Herrschaft und die Erbfolge mit der Ideologie der Herrschaft von Gottes Gnaden. Im Gegenzug sicherte sie sich selbst dadurch eine privilegierte Stellung und Partizipation an der Macht, die sie in den meisten Ländern bis in die Zeit der Französischen Revolution behielt.

Europa wurde im Mittelalter zunehmend von Erbmonarchien beherrscht: Der Monarch stand an der Spitze eines Gefüges regional mehr oder weniger homogener Herrschaftsgebiete, die als Lehen an Gefolgsleute vergeben wurden. Dieses Feudalsystem bildete die Grundlage der Verwaltung und des Militärwesens in den beherrschten Gebieten, litt jedoch am zunehmenden Anspruch der Lehnsnehmer, selbst in Erbfolge über ihre Gebiete zu verfügen und aus diesen wiederum an Gefolgsleute Lehen zu vergeben. Bis zum Aufziehen früher Formen des modernen Staats verliert der römisch-deutsche oder polnische Monarch daher faktisch immer weiter an Macht an den so gebildeten feudalen Adel, wogegen die französische oder preußische Monarchie ihn entmachtete und eine absolutistische Monarchie durchsetzen konnte.

Formen der Monarchie

Mit dem Entstehen des modernen Staats bilden sich im Europa der Neuzeit drei Formen der Monarchie heraus:

Absolute Monarchie

Hauptartikel: Absolutismus

In dieser Form besitzt der Monarch dem Anspruch nach die alleinige Staatsgewalt; der Adel verliert seine Position im Feudalsystem im Austausch gegen Privilegien im Staats- und Militärwesen. Der Monarch ist „legibus absolutus“ (lateinisch für „von den Gesetzen losgelöst“), das bedeutet, dass er den Gesetzen, die er selbst erlässt, nicht untersteht. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der Sonnenkönig Ludwig XIV., dessen Selbstverständnis Vorlage:"-fr als geradezu prototypisch für diese Entwicklung angesehen werden kann. Der absolute Machtanspruch ist auf Dauer jedoch nicht gegen den Adel und das aufstrebende Bürgertum durchzusetzen; dort, wo die absolute Monarchie überlebt, nimmt sie Elemente der Republik oder Demokratie an. Trotz Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Begriffes können heute (2011) Brunei, die Vatikanstadt, Saudi-Arabien, Swasiland und eventuell noch andere arabische Monarchien am Persischen Golf als derzeit existierende absolute Monarchien gelten. In Nepal musste der bis dahin absolut regierende König im Frühjahr 2006 seine weitgehende Entmachtung hinnehmen.[1] Im Mai 2008 wurde in Nepal die Monarchie abgeschafft und die Republik ausgerufen. In Bhutan wurde die absolute Monarchie am 18. Juli 2008[2] durch eine Verfassung in eine konstitutionelle Monarchie umgewandelt. Die entartete, despotische und selbstherrliche Form der absoluten Monarchie wird auch als Tyrannis bezeichnet.

Konstitutionelle Monarchie

Konstitutionelle Monarchie (Schema)

In einer konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut, sondern durch die Verfassung (Konstitution) begrenzt und geregelt. Die Regierung wird aber weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung gelenkt und ist von diesem abhängig, d. h., er kann die Regierung absetzen. Ein Beispiel dafür sind das deutsche Kaiserreich (1871–1918) sowie Monaco (seit 1911). Das Fürstentum Liechtenstein hingegen ist eine konstitutionelle Erbmonarchie, in der die Regierung vom liechtensteinischen Landtag bestimmt und lediglich vom Fürsten ernannt wird. Allerdings ist die Regierung auch in Liechtenstein vom Vertrauen des Fürsten abhängig. Somit stellt das Fürstentum Liechtenstein eine konstitutionelle Monarchie mit stark demokratisch-parlamentarischen Zügen dar.

Parlamentarische Monarchie (Schema)

Parlamentarische Monarchie

Bei der parlamentarischen Monarchie hat der Monarch im Gegensatz zur konstitutionellen Monarchie nicht die Möglichkeit, die Regierung abzusetzen, und übt in der Regel wenig Einfluss auf die Staatsgeschäfte aus, da diese vom Parlament und der Regierung geführt werden (siehe Parlamentarismus). Daher kommen dem Monarchen zumeist nur noch repräsentative Aufgaben zu. In Europa ist diese Staatsform in Belgien, Dänemark, dem Königreich der Niederlande, Schweden, in Spanien und im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland anzutreffen, außerhalb Europas zum Beispiel in Australien, Japan, Kanada und Neuseeland. Parlamentarische Monarchien besitzen immer auch ein parlamentarisches Regierungssystem: Der Regierungschef oder auch die anderen Regierungsmitglieder werden offiziell oder de facto vom Parlament gewählt und sind von dessen Vertrauen abhängig. Die Kosten für die einzelnen europäischen Königshäuser werden zum Großteil von den Steuerzahlern getragen.[3][4]

Im angelsächsischen Raum werden die Begriffe der parlamentarischen und konstitutionellen Monarchie teilweise synonym verwendet. Grund für diese Ungenauigkeit ist die Auffassung, dass eine Monarchie mit Verfassung (und damit in der Regel mit einem Repräsentativsystem) sich zwangsläufig zu einem parlamentarischen Regierungssystem entwickelte. Schließlich sind Gesetzgebung und Haushalt Machtmittel des Parlaments, um eine Politik eigener Wahl durchzusetzen. Die Trennung zwischen konstitutioneller und parlamentarischer Monarchie ist also im Englischen oft nicht so scharf wie im Deutschen.

Siehe auch

Literatur

  • Horst Dreitzel: Monarchiebegriffe in der Fürstengesellschaft. Semantik und Theorie der Einherrschaft in Deutschland von der Reformation bis zum Vormärz. 2 Bände. Böhlau, Köln u. a. 1991, ISBN 3-412-22788-9.
  • Hartmut Fähndrich (Hrsg.): Vererbte Macht. Monarchien und Dynastien in der arabischen Welt. Campus, Frankfurt am Main/ New York 2005, ISBN 3-593-37733-0.
  • Tobias Friske: Staatsform Monarchie. Was unterscheidet eine Monarchie heute noch von einer Republik? Magisterarbeit (überarbeitete Fassung). Universität Freiburg, 2007 (Volltext)
  • Pierre Miquel: Europas letzte Könige. Die Monarchie im 20. Jahrhundert. DVA, Stuttgart 1994, ISBN 3-421-06692-2. (zuletzt: Albatros, Düsseldorf 2005, ISBN 3-491-96149-1)
  • Torsten Oppelland: Die europäische Monarchie. Ihre Entstehung, Entwicklung und Zukunft. Merus, Hamburg 2007, ISBN 978-3-939519-52-2.
  • Gisela Riescher,Alexander Thumfart: Monarchien. Nomos, Baden-Baden 2008, ISBN 978-3-8329-3827-7.

Weblinks

 Wikiquote: Monarchie – Zitate
 Wiktionary: Monarchie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Anmerkungen

  1. Nepal monarchy abolished. auf: BBC.
  2. Bhutan Constitution. auf: telegraphindia.com, Ausrufung der konstitutionellen Monarchie in Bhutan.
  3. King-size costs: European crisis puts new spotlight on monarchies’ spending. auf: washingtonpost.com
  4. So viel kosten die Königshäuser in Europa. auf: handelsblatt.com, abgerufen am 18. Juni 2014.


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