Zeugen Jehovas

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Weltzentrale der Zeugen Jehovas in Warwick im Bundesstaat New York (USA)

Die Zeugen Jehovas (Eigenbezeichnung: Jehovas Zeugen,[1] eng.: Jehovah’s Witnesses[2]) sind eine christliche, chiliastisch ausgerichtete und nichttrinitarische Religionsgemeinschaft, die sich kirchlich organisiert. Sie gingen aus der „Internationalen Vereinigung Ernster Bibelforscher“ hervor, die im ausgehenden 19. Jahrhundert in den Vereinigten Staaten von Charles Taze Russell gegründet wurde.[3]

Zeugen Jehovas sind durch ihre ausgeprägte Missionstätigkeit, ihre Ablehnung von Bluttransfusionen, das Nichtbegehen aller religiösen Feier- und Festtage außer dem Abendmahl und das Nichtfeiern von Geburtstagen bekannt. Die Missionstätigkeit führen sie unter anderem durch das "Predigen" an Haustüren und durch das Verteilen der Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet! aus. Alle Print-, audiovisuelle Medien, Software und Onlineinhalte werden durch ein eigenes spendenfinanziertes, gemeinnütziges Verlagsunternehmen im Rahmen der Wachtturm-Gesellschaft produziert. Die meisten Inhalte und Medien werden in 884 Sprachen (Stand: März 2017)[4] zur Verfügung gestellt.

Den Namen Jehovas Zeugen verwendet die Religionsgemeinschaft seit 1931, gestützt auf Jes 43,10–12 EU. Davor waren sie als Ernste Bibelforscher oder „Internationale Vereinigung Ernster Bibelforscher“ bekannt. Der Begriff „Russelliten“ wurde von Gegnern der Bibelforscher geprägt und gehörte nie zum Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft. Als Eigenbezeichnung im deutschsprachigen Raum verwenden sie den Namen „Jehovas Zeugen in [Landbezeichnung]“. Ortsansässige Gemeinden, als Träger der Versammlungen und Organisatoren der Zusammenkünfte, verwenden die Bezeichnung „Jehovas Zeugen, Versammlung [Stadtbezeichnung]“.

Mitgliederzahlen

Missionstätigkeit der Zeugen Jehovas in 240 Ländern und Territorien
  • Zeugen Jehovas nicht offiziell tätig
  • Zeugen Jehovas offiziell tätig
  • Zahl der in der Mission aktiven Zeugen Jehovas 1945–2013

    Die Religionsgemeinschaft veröffentlicht jährlich Statistiken über die missionarischen Aktivitäten. Im Jahr 2016 gab es nach eigenen Angaben weltweit 119.485 Versammlungen mit 8,3 Millionen regelmäßig im Predigtwerk aktiven Zeugen Jehovas. Davon sollen 165.624 Personen in Deutschland, 21.561 in Österreich, 19.327 in der Schweiz, 2.108 in Luxemburg und 89 in Liechtenstein tätig sein.[5] Das Außenministerium der Vereinigten Staaten gab in seinem Bericht zur Lage der weltweiten Religionsfreiheit 2010 an, es gebe in Deutschland ungefähr 206.000 und in Österreich 24.600 aktive und inaktive Mitglieder.[6][7]

    1999 wurde die Zahl der Personen, die die Gemeinschaft in Deutschland verlassen haben, für zurückliegende Jahrzehnte auf insgesamt 20.000 geschätzt. Valide Zahlen werden von der Religionsgemeinschaft nicht veröffentlicht.

    Nach der eigenen Statistik werden durch die intensive Mission weltweit jährlich etwa 290.000 Gläubigentaufen vorgenommen. Wird die Anzahl der Taufen ins direkte Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl gesetzt, so ergibt dies einen nominalen Zuwachs von ungefähr 3,6 % im Jahr 2012. Werden die Gesamtmitgliederzahlen der einzelnen Jahre direkt verglichen, wodurch Todesfälle, Ausschlüsse und Austritte berücksichtigt werden, ergibt sich ein effektiver Zuwachs von ungefähr 1,9 % im Jahr 2012 gegenüber 2011, so dass die Wachstumsrate nur mehr leicht über jener der Weltbevölkerung liegt. Nach Ansicht des amerikanischen Sozialwissenschaftlers und Religionssoziologen Rodney Stark und des Wirtschaftswissenschaftlers Laurence R. Iannaccone deute die Differenz zwischen nominalem und effektivem Zuwachs auf eine verhältnismäßig hohe Fluktuation hin. Laut den Zeugen Jehovas findet diese Mehrung vor allem in Osteuropa und in den Entwicklungsländern statt, während in den westlichen Industrieländern die Mitgliederzahlen in etwa stabil blieben.[8] Jahrzehntelang waren Zeugen Jehovas eine der am schnellsten wachsenden Religionsgemeinschaften der Welt.[9]

    Faktoren des Wachstums

    In einem Beitrag für das Journal of Contemporary Religion werteten Rodney Stark und Laurence Iannaccone die bis zum Jahr 1995 verfügbaren Jahresberichte der Zeugen Jehovas – zu jener Zeit gab es für sie noch jährliche effektive Zuwächse von etwa 5 % – als großen Erfolg auf dem globalen „Markt der Religionen“ und führten dies auf folgende Faktoren zurück[10]:

    • Kulturelle Kontinuität – ihre Missionsbemühungen seien in christlich vorgeprägten Gebieten stets erfolgreicher als beispielsweise in traditionell muslimischen Gegenden.
    • Legitime Autorität – zwar sei die theokratische Organisation der Zeugen Jehovas stark hierarchisch, doch gebe es keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen einfachen Mitgliedern und Ältesten (siehe Organisation). Der Aufstieg in eine Führungsposition, zum Beispiel zum Ältesten, sei jederzeit möglich und ist in diesem Sinne demokratisch.
    • Es steht – durch die verschiedenen ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitglieder – jederzeit und kostenlos eine „labor force“ (dt. Arbeitskräftepotenzial) zur Verfügung.
    • Eine Fertilitätsrate, die die Mortalitätsrate der Mitglieder übersteigt.
    • Eine effektive Sozialisation junger Mitglieder, die nicht durch Konversion zu den Zeugen Jehovas kamen, sondern über ihre Eltern Mitglieder geworden sind.
    • Günstiges Umfeld – die Zeugen Jehovas seien zumeist dort besonders erfolgreich, wo die Mobilisierung durch ihre konventionellen Konkurrenten, wie etwa die Volkskirchen, gering ausfällt.
    • Enge soziale Vernetzungen mit der gesellschaftlichen Umwelt über die Grenzen der Religionsgemeinschaft hinaus.
    • Ein mittleres Maß an Spannung zur gesellschaftlichen Umwelt durch rigide Vorschriften („strictness“), gegen die zu verstoßen Sanktionen nach sich zieht. Dadurch würden Trittbrettfahrer („free riders“) von der Gruppe ferngehalten, die vom intensiven Gemeinschaftsleben profitierten, ohne die damit verbundenen Kosten mitzutragen. So sollen von den Mitgliedern enorme zeitliche Investitionen und erhebliche Opfer verlangt werden, zum Beispiel im Sexualverhalten, beim Verzicht auf den Kontakt mit ehemaligen Zeugen Jehovas, auf Tabak, Drogen, Bluttransfusionen, Geburtstage und andere Feste, welche nicht mit ihrem Glauben vereinbar sind. Der Austritt aus der Religionsgemeinschaft sei daher niederschwellig möglich. Gleichzeitig dürfe diese Spannung zur Umwelt nicht so stark werden, dass Konvertiten abgeschreckt würden, weswegen es bei den Zeugen Jehovas zum Beispiel keine strengen Kleidervorschriften gebe.

    Dass die Glaubenssätze der Zeugen Jehovas teilweise empirisch überprüfbar waren, sehen Stark und Iannaccone dagegen als einzigen Faktor, der Misserfolg begünstigen würde. Das Nichteintreffen der vorhergesagten Wiederkunft Christi im Jahre 1975 habe die Wachstumsrate merklich geschmälert. Doch seitdem auf konkrete Vorhersagen verzichtet wird, sei diese Gefahr für ihr weiteres Wachstum eliminiert (Siehe auch Kontroversen).

    Lehre

    Lehre der Zeugen Jehovas - Artikel in der deutschen Wikipedia

    Die Zeugen Jehovas leiten ihren Glauben von ihrem Verständnis der Bibel ab. Demnach enthält die Bibel die von Gott durch Inspiration offenbarte religiöse Wahrheit, welche Grundlage der gesamten Lehre sei. Ihre Exegese der Bibel unterscheidet sich dabei in vielen Punkten von der, die in den meisten anderen christlichen Gemeinschaften anzutreffen ist. Gleichwohl sehen sie sich in der Tradition aller christlichen Gruppen, die in der Vergangenheit versuchten, ihr Leben konsequent an der Heiligen Schrift und am urchristlichen Vorbild auszurichten.[11]

    Gottesbild

    Jehovas Zeugen beten zum „allmächtigen und ewigen Gott“ Jehova. Nach ihrem Bibelverständnis hat er das Universum und das Leben erschaffen. Seine Haupteigenschaften seien Liebe, Gerechtigkeit, Macht und Weisheit. Jehova wird als unsichtbarer Geist gesehen, der unabhängig vom Menschen existiert und ein persönliches Interesse an jedem Menschen auf der Erde habe. Das Prinzip der Dreifaltigkeit lehnen sie ab. Sie sehen Jesus als „einen Gott“ im Sinne eines mächtigen Geschöpfs, welches jedoch nicht wesenseins mit dem allmächtigen Gott ist. Den Heiligen Geist betrachten sie als Gottes wirksame Kraft und nicht als eigenständige Person. Gebete dürften allein an Gott und nur durch Jesus Christus als „Fürsprecher“ gerichtet werden.

    Jesus Christus

    Jesus betrachten Jehovas Zeugen als das erste und einzige von Gott allein erschaffene Geschöpf. Damit vertreten sie die Präexistenz Christi. Er wird nicht als „ewig“, jedoch nach seiner Wiedererweckung als unsterblich gesehen. Als Sohn Gottes wird er als seinem Vater untergeordnet betrachtet. Gläubige könnten nur Vergebung von Sündenschuld aufgrund der Erlösung der Menschheit durch den Tod Jesu, des persönlichen Glaubens an den Wert dieses Opfers und eines nach Gottes Maßstäben ausgerichteten Lebens erlangen.

    Die Auferstehung Jesu war nach Auslegung der Zeugen Jehovas nicht leibhaftig. Sie glauben, dass sein menschlicher Leib entmaterialisiert worden sei und er mit einem nichtmateriellen, „geistigen Leib“ auferstand. In dieser vor- und nachmenschlichen Gestalt sei Jesus mit dem Erzengel Michael identisch.[12]

    Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus an einem Pfahl und nicht an einem Kreuz hingerichtet wurde. Die Verwendung dieses oder ähnlicher Gegenstände als religiöses Symbol wird als „Götzendienst“ abgelehnt.[13]

    Der „treue und verständige Sklave“

    In der Theologie der Zeugen Jehovas spielt Gottes „treuer und verständiger Sklave“, eine Gleichnisfigur aus Mt 24,45 Elb, eine zentrale Rolle. Jesus benutze ihn, um Informationen über die Erfüllung biblischer Prophezeiungen und zeitliche Anweisungen über die Anwendung biblischer Prinzipien im Alltagsleben zu geben.[14] Nach dem Selbstverständnis der Zeugen Jehovas ist der „treue und verständige Sklave“ Gottes Mitteilungs- und Verbindungskanal.[15] Die leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas beschrieb sich anlässlich eines Treffens am 6. Oktober 2012 selbst als dieser „treue und verständige Sklave“.[16] Gemäß ihrer Auffassung wurde der „treue und verständige Sklave“ 1919 eingesetzt.

    Eschatologische Vorstellungen

    Zu ihren eschatologischen Lehren gehört der Glaube an die buchstäbliche Wiederherstellung des Paradieses auf der Erde.

    Leben nach dem Tod

    Menschen besitzen nach Auffassung der Zeugen Jehovas keine „unsterbliche Seele“. Sie vertreten einen annihilationistischen Standpunkt und verneinen daher ein ewiges Leben aller Menschen und die Existenz einer Hölle. Sie vertreten eine doppelte Erlösungslehre und glauben, dass 144.000 der von Gott als „treu“ befundenen Menschen nach dem Tod unsterbliches Leben im Himmel erhalten werden, die anderen „treuen“ würden nach Harmagedon auf der Erde zu ewigem Leben wiedererweckt. Dabei wird die Zahl „144.000“ aus der Bibelstelle Offb 7,4-8 Elb abgeleitet. Die „anderen treuen“ werden als die in Offb 7,9 Elb erwähnte „große Volksmenge“ gesehen und betitelt.[17]

    Die „letzten Tage“ – von 1914 bis zum Eingreifen Gottes

    Die Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus Christus 1914 unsichtbar wiedergekehrt sei, die Herrschaft über das „Königreich Gottes“ im „Himmel“ in Form einer „theokratischen Regierung“ übernommen habe und damit die „letzten Tage“ begonnen hätten. Christus habe als erste Amtshandlung Satan und seine Dämonen (abtrünnige Engel) aus dem Himmel auf die Erde verbannt.

    Die „letzten Tage“, die von verstärkten destruktiven Aktivitäten des Teufels gekennzeichnet seien, sollen eine unbestimmte Zeit andauern und in einem globalen, von Gott durch Jesus Christus geführten Endzeitkrieg namens Harmagedon gipfeln. Nach ihrer Überzeugung sind Jehovas Zeugen als Gesamtheit die einzige Organisation, die in diesem Krieg unter dem besonderen Schutz „Jehovas“ stehe.[18] Es wird eingeräumt, dass einzelne gottesfürchtige Menschen durchaus unter Druck geraten oder Schaden nehmen könnten. Zeugen Jehovas deuten Röm 12,17–19 ELB so, dass sie in diesem Krieg Unbeteiligte sein werden und dass es nur Gott und seinem Sohn zustehe, zu richten und Krieg zu führen. Nach diesem Krieg soll eine Tausend-Jahre-Herrschaft beginnen.

    Über den Zeitpunkt, an dem die „letzten Tage“ enden und damit die Tausend-Jahre-Herrschaft beginnen soll, machen die Zeugen Jehovas heute keine genauen Angaben mehr. Ursprünglich prophezeite Russell das Ende der „Zeiten der Heiden“ für Oktober 1914. Es sollten alle politischen und kirchlichen Herrschaften fallen und durch das Reich Gottes auf Erden ersetzt werden.[19] Sein Nachfolger Rutherford deutete diese Aussage um: 1914 sei die Königsherrschaft Christi unsichtbar im Himmel angebrochen, die Generation der 1914 lebenden Gläubigen würde aber ihr sichtbares Erscheinen miterleben.[20] In seinem 1920 erschienenen Buch „Millions now living will never die!“ sagte er für 1925 die Wiederauferstehung der biblischen Erzväter als Zeichen der beginnenden Endzeit voraus.[21] In den 1960er Jahren richteten die Zeugen Jehovas den Fokus ihrer Berechnungen auf das Jahr 1975 (Siehe auch Kontroversen).[22]

    Die Millenniumsherrschaft und das Paradies auf Erden

    Nach Harmagedon sollen die Menschen unter einer tausendjährigen Herrschaft des Königreiches Gottes, welches durch Jesus als König und seine 144.000 Mitregierenden repräsentiert wird, zur Vollkommenheit geführt werden. Hierdurch sollen die Menschen geistig und körperlich gesunden. Danach finde eine Endprüfung statt, indem Satan für eine begrenzte Zeit aus dem „Abgrund“[Siehe 1] freigelassen werden würde (Offb 20,7-10 EU). Diejenigen, die sich aufgrund des negativen Einflusses durch den freigelassenen Satan erneut gegen die Souveränität Jehovas stellen, würden nach Abschluss der Prüfung zusammen mit Satan und seinen Dämonen vernichtet. Damit sei das verloren gegangene irdische und geistige Paradies endgültig wiederhergestellt.

    Umgang mit Blut

    Jehovas Zeugen lehnen jede Art des „Gebrauchs von Blut“ als Nahrungsmittel- oder als Medikamentenzusatz und seit 1944 auch als Bluttransfusion ab. Fleisch darf nach dem einfachen Ausbluten gegessen werden, obwohl noch geringste Mengen an Blut im Gewebe vorhanden sind. Zeugen Jehovas glauben, dies sei durch Texte wie 1 Mos 9,4 ELB („Nur Fleisch mit seiner Seele – seinem Blut – sollt ihr nicht essen“, NWÜ) und Apg 15,29 ELB („… euch […] zu enthalten […] von Blut …“, NWÜ und ELB) gestützt (siehe Jakobusklauseln). Die Verwendung von Bluthauptbestandteilen (Blutplasma, Blutplättchen, roten und weißen Blutkörperchen) wird ebenso verworfen wie die Blutspende und die präoperative Eigenblutspende. Die Akzeptanz der Verwendung von Plasmafraktionen (Albumine, Globuline, Gerinnungsfaktoren, Fibrinogen und ähnlichem) und Ableitungen von den anderen Komponenten (Hämoglobinlösung von Erythrozyten; Interferone und Interleukine von Leukozyten) stellen sie der Gewissensentscheidung des Einzelnen anheim, ebenso Organ- und Knochenmarktransplantationen. Jehovas Zeugen sind auch mit der Entnahme von Blut für Diagnosezwecke einverstanden. Für den Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern und Pflegepersonal haben die Zeugen Jehovas einen weltweiten „Krankenhausinformationsdienst“ und „Krankenhaus-Verbindungskomitees“ eingerichtet.[23]

    Ärzte müssen die Ablehnung einer Bluttransfusion durch einen volljährigen Zeugen Jehovas akzeptieren. Die Frage, ob den Zeugen Jehovas angehörende Eltern Bluttransfusionen für ihre minderjährigen Kinder ablehnen dürfen, war insbesondere im Falle lebensbedrohlicher Krankheitsverläufe mehrfach Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Inzwischen hat sich in Deutschland eine ständige Rechtsprechung dahingehend herausgebildet, dass in solchen Fällen das Kindeswohl vorgeht. Gestützt wird dies auf § 1666 BGB, wonach das Familiengericht die zur Abwendung einer konkreten Gefahr für das Wohl des Kindes erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Das Oberlandesgericht Celle formuliert bezüglich des Vorliegens der Voraussetzungen des § 1666 BGB wie folgt:

    „Es kann keinem ernsthaften Zweifel unterliegen, daß diese Voraussetzungen gegeben sind, wenn ein Kind lebensnotwendig auf die Verabreichung von Blut und Blutprodukten angewiesen ist, die Eltern aber die Zustimmung zu dieser Behandlung aus religiösen Gründen verweigern.“[24]

    Verweigern die Eltern in einer solchen Situation die Zustimmung zur Bluttransfusion, so erteilt das Familiengericht an ihrer Stelle die Einwilligung gegenüber dem Arzt, welcher die Bluttransfusion somit vornehmen darf.

    Die 17. Enquete-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ des Deutschen Bundestags stellte fest, innerhalb der Religionsgemeinschaft deute sich eine vorsichtige Relativierung ihrer Haltung an:

    „Zwar wird am prinzipiellen, biblisch begründeten Verbot der Bluttransfusion festgehalten. Daneben wird aber die umfassende medizinische Betreuung nicht in Frage gestellt und die Hoffnung geäußert, dass sich aufgrund des Fortschrittes in der medizinischen Technik zunehmend Eingriffsmöglichkeiten eröffnen werden, die eine Bluttransfusion nicht erfordern. Schließlich wird die prinzipielle Rechtsposition akzeptiert, daß auch gegen den Willen von Eltern Bluttransfusionen bei Kindern durchgeführt werden können.“[25]

    Aussagen zur Bibel

    Von verschiedenen Wissenschaftlern werden die Zeugen Jehovas dem christlichen Fundamentalismus zugeordnet.[26][27][28][29] In ihrem Schriftverständnis glauben die Zeugen an die Verbalinspiration der Bibel.[30][31][32] Sie sei nur im Gesamtzusammenhang zu verstehen. Der Bibeltext sei von einem einheitlichen Thema durchzogen: „die Rechtfertigung der Souveränität Jehovas und die endgültige Erfüllung seines Vorsatzes bezüglich der Erde durch sein Königreich unter Christus“.[33] Je nach Kontext werden die Aussagen der Bibel sowohl wörtlich ausgelegt als auch symbolisch interpretiert.

    Die Zeugen Jehovas verwenden hauptsächlich die von ihnen herausgegebene Neue-Welt-Übersetzung. Bis zum Erscheinen der deutschen Ausgabe in den 1970er Jahren kam im deutschsprachigen Raum vorrangig die unrevidierte Elberfelder Bibel zur Anwendung. Bei Bedarf werden in den Publikationen andere Bibelübersetzungen zum Vergleich oder bei treffenderem Wortlaut verwendet. In Sprachen, in welchen die Neue-Welt-Übersetzung nicht verfügbar ist, werden heute noch andere Bibelübersetzungen durch die Wachtturm-Gesellschaft verteilt.[34]

    Schöpfung/Evolution

    Jehova ist für die Zeugen Jehovas der Schöpfer der Welt. Daher lehnen sie alle wissenschaftlichen Lehrmeinungen wie z. B. die Evolutionstheorie ab, die diese Schöpferrolle bestreiten.[35] Sie zählen zu den Langzeitkreationisten, da sie die Schöpfungstage aus der Genesis als beliebig lange Zeitspannen auffassen.

    Gottesdienst und Praxis

    Gottesdienst und Praxis der Zeugen Jehovas - Artikel in der deutschen Wikipedia

    Zusammenkünfte

    Zusammenkunft in einem Königreichssaal

    Die Zusammenkünfte finden meist in eigenen Versammlungsstätten statt, die Königreichssaal genannt werden. In diesen Zusammenkünften werden religiöse Ansprachen gehalten, deren Rahmen meist vorgegeben ist. Es werden Situationen aus dem Predigtdienst demonstriert, Interviews geführt, Vorträge gehalten sowie in Form von Fragen und Antworten biblische Themen mit Hilfe eigener Literatur und der Bibel behandelt. Zu Beginn und zum Abschluss der Zusammenkünfte und zwischen zwei Programmteilen wird jeweils ein Lied gesungen. Am Anfang und am Ende wird gemeinsam gebetet.

    Es finden an zwei Tagen in der Woche Zusammenkünfte statt, die jeweils 1 ¾ Stunden dauern. Sie werden von männlichen Zeugen Jehovas geleitet. An bestimmten Programmteilen sind auch Frauen beteiligt, jedoch nicht in Form eines Vortrages.

    Dreimal im Jahr finden größere Tagungen statt, die als „Kongresse“ bezeichnet werden. Je nach Art und Dauer des Kongresses kommen 500 bis mehrere 1000 Personen zusammen. Diese Kongresse werden je nach Größe in eigens erbauten Kongresssälen, angemieteten Fußballstadien oder Messegeländen gehalten.

    Taufe

    Zeugen Jehovas praktizieren die Gläubigentaufe, ohne dafür eine Altersgrenze zu bestimmen. Damit jemand als Taufanwärter zugelassen werden kann, muss er bereits als „ungetaufter Verkündiger“[Siehe 2] anerkannt sein. Der Religionssoziologe Rodney Stark und Prof. Laurence R. Iannaccone stellten fest, dass sich nur relativ wenige Personen unter sechzehn Jahren als Verkündiger qualifizieren.[36][37][38][39] Äußert ein ungetaufter Verkündiger den Wunsch, sich taufen zu lassen, werden mit ihm Gespräche geführt, die belegen sollen, dass ein ausreichendes Verständnis der Lehre sowie grundlegende Bibelkenntnis vorhanden sind. Außerdem soll dabei geklärt werden, ob seine Bewerbung auf den eigenen freien Willen gegründet und er sich der Tragweite dieses Schrittes bewusst ist.[40]

    Die Taufen werden üblicherweise bei den sogenannten „Kongressen“, d. h. gemeinsamen „Gottesdiensten“ mehrerer Versammlungen aus einer Region, vollzogen. Vor der eigentlichen Taufe werden hier öffentlich zwei Fragen gestellt, die jeder Taufanwärter mit einem „JA“ beantworten muss:

    1. Hast du auf der Grundlage des Opfers Jesu Christi deine Sünden bereut und dich Jehova hingegeben, um seinen Willen zu tun?
    2. Bist du dir darüber im klaren, dass du dich durch deine Hingabe und Taufe als ein Zeuge Jehovas zu erkennen gibst, der mit der vom Geist geleiteten Organisation Gottes verbunden ist?

    Danach werden die Täuflinge vollständig im Wasser untergetaucht. Eine Taufformel wird dabei nicht gesprochen. Die Taufe durch Untertauchen stellt bei den Zeugen Jehovas die einzige schriftgemäße Form der christlichen Taufe dar. Sie bildet den Abschluss der Eingliederung in die Gemeinschaft und den offiziellen Beginn der Mitgliedschaft in religionsrechtlicher Hinsicht. Hauptsächlich stellt sie jedoch eine öffentliche Ernennung (Ordination) zum Christen dar.

    Abendmahl

    Christliche Feiertage wie Weihnachten und Ostern lehnen die Zeugen Jehovas wegen der heidnischen Wurzeln dieser Feste als „Götzendienst“ ab.[41] Ihre einzige religiöse Feier ist das Abendmahl, das auch „Gedächtnismahl“ oder Feier zum Gedenken an den Tod Christi genannt wird. Dieses Fest wird am 14. Nisan nach Sonnenuntergang begangen. Bei der Festsetzung des Tages orientieren sich Zeugen Jehovas am jüdischen Mondkalender, wie er ihrer Meinung nach in biblischer Zeit in Verwendung war, sodass der Tag der Abendmahlsfeier im gregorianischen Kalender kein festes Datum hat. 2015 zum Beispiel fiel der Tag auf den 3. April, 2016 dagegen auf den 23. März nach Sonnenuntergang.

    Während der Feier wird eine Ansprache gehalten, die Sinn und Nutzen von Jesu Tod erklären soll. Danach werden Rotwein und ungesäuertes Brot, die Symbole für das Blut und den Leib Jesu Christi, von Anwesendem zu Anwesendem gereicht. Es ist jedem freigestellt, etwas von diesen Symbolen zu sich zu nehmen. Die meisten Anwesenden verstehen sich als bloße Gedächtnismahlbeobachter und nehmen sich nichts. Die es tun, nennt man Gedächtnismahlteilnehmer.[42][Siehe 3] Sie zeigen dadurch an, dass sie sich der in der Offenbarung des Johannes erwähnten Gruppe von 144.000 Menschen (Offb 7,4 ELB) zugehörig fühlen (siehe auch „Leben nach dem Tod“ und Millenniumsherrschaft). Die Einsammlung der 144.000 soll zu Pfingsten im Jahr 33 beim ersten Abendmahl begonnen haben und gilt nach Ansicht der Zeugen Jehovas als nahezu abgeschlossen.

    Evangelisation und Mission

    Zeugen Jehovas bei der typischen Missionierung an Haus- und Wohnungstüren (nachgestellte Szene)

    Für Jehovas Zeugen ist ihr Glaube untrennbar mit seiner Verkündigung verbunden. Eine rein passive Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft gibt es daher nicht. Die Evangelisation an Haustüren und öffentlichen Plätzen, die sie als Predigtdienst oder Predigtwerk (früher auch als „Felddienst“) bezeichnen, ist daher das Markenzeichen der Zeugen Jehovas.[43] Dabei hinterlassen sie bei Interesse kostenfrei Literatur oder bieten ein Bibelstudium an. Vor 1991 wurde die Literatur zum Selbstkostenpreis abgegeben. Pro Monat investiert ein durchschnittlich aktiver Zeuge Jehovas etwa 17 Stunden seiner Freizeit in diese Tätigkeit.[44]

    Seit 1943 betreiben sie ein weltweites Missionarswerk. Die Missionare werden hierfür in einer sogenannten „Gileadschule“ ausgebildet. Missionare setzen 130 bis 140 Stunden im Monat für das Predigtwerk ein und werden dabei in Ländern eingesetzt, in denen die Zeugen Jehovas nicht so stark vertreten sind.

    In jüngerer Vergangenheit bedient sich die WTG verstärkt der neuen Medien und bewirbt ihre Website jw.org in der Öffentlichkeit, auf der bibelerklärende Aufsätze, Video- und Audioinhalte in 788 Sprachen abrufbar sind. Weiter betreibt sie seit Oktober 2014 ein englischsprachiges Internet-Broadcast-Studio, welches im Mai 2015 vielsprachig ausgelegt wurde. Auch stellt sie kostenlose Software für mobile Geräte in verschiedenen Appstores zur Verfügung.

    Behandlung von Verstößen gegen Glaubensmaßstäbe

    Bei den Zeugen Jehovas wird die Exkommunikation als „Gemeinschaftsentzug“ bezeichnet und soll als Meidung praktiziert werden. Nach ihrer Ansicht belegen unter anderem die Bibelstellen 1 Kor 5,11–13 ELB und 2 Joh 1,8–11 ELB, dass der Gemeinschaftsentzug schon bei den Urchristen üblich war.

    Kommt es bei Zeugen Jehovas zu ernsten ethischen Verfehlungen oder lehrmäßigen Abweichungen, wird diesen seitens der Religionsgemeinschaft zunächst mit Ermahnungen begegnet. In den Fällen, in denen Uneinsichtigkeit vorliegt, wird ein Gemeinschaftsentzugsverfahren mit rechtlichem Gehör des Betroffenen durchgeführt, welches bei fehlender Reue zum Gemeinschaftsentzug führt. Gemäß Stark und Iannaccone kommt dies selten vor, da Zeugen Jehovas, die den Anforderungen nicht genügen, die Gemeinschaft von selbst verlassen.[45][46]

    Gemeinschaftsentzug bedeutet in der Praxis, dass soziale Kontakte mit dem Ausgeschlossenen nicht mehr gestattet sind. Eine Ausnahme bilden im selben Haushalt lebende enge Familienangehörige. In der Literatur wird auf die Verpflichtung hingewiesen, weiterhin für einen im selben Haushalt lebenden Angehörigen zu sorgen, auch wenn er ausgeschlossen sei. Allerdings solle keine „geistige Gemeinschaft“ im Sinne von gemeinsamer Anbetung mehr mit ihm gepflegt werden.[47]Referenzfehler: Für ein <ref>-Tag fehlt ein schließendes </ref>-Tag.

    Ausgeschlossene können die Zusammenkünfte ohne aktive Beteiligung am Versammlungsgeschehen besuchen. Sie haben die Möglichkeit, durch schriftlichen Antrag wieder in die Gemeinschaft zurückzukehren, falls sie das gerügte Verhalten nicht mehr zeigen. Etwa ein Drittel soll von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.[48] Die Rückkehr ist auch nach schwersten Vergehungen möglich, selbst wenn diese von staatlichen Gerichten als Verbrechen verurteilt wurden. Nach der Wiederaufnahme kann ein Rückkehrer normal am Versammlungsgeschehen teilnehmen.

    Da mit dem Verlassen der Gemeinschaft der Verlust des sozialen und familiären Umfelds verbunden ist, kommt die Erziehungswissenschaftlerin Sarah Ruth Pohl nach Analyse der Innen- und Außendarstellung der Zeugen Jehovas in ihrer Studie zu dem Schluss, dass sowohl für Eltern als auch Jugendliche innerhalb des geschlossenen religiösen Systems der Zeugen Jehovas keine „echte Religionsfreiheit“ bestehe. Eine Entscheidungsfreiheit der Jugendlichen sei nicht gewollt.[49]

    Verhältnis zum Staat

    Zeugen Jehovas betrachten die staatlichen Organe als von Gott geduldet und mit Autorität ausgestattet (vgl. Röm 13,1–7 ELB). Daher halten sie sich an die staatlichen Gesetze, solange diese nicht eine Handlung fordern, die nach ihrem Bibelverständnis nicht im Einklang mit Gottes Geboten ist (vgl. Apg 5,29 ELB). Zum Beispiel weigern sie sich, Militärdienst zu leisten (→ Kriegsdienstverweigerung der Zeugen Jehovas).

    Joh 17,16 ELB sehen sie als Aufforderung, sich politisch neutral zu verhalten, daher beteiligen sie sich nicht an politischen Aktivitäten wie zum Beispiel Demonstrationen, Wahlen oder Revolutionen und nehmen keine politischen Ämter ein. Darüber hinaus lehnen sie alle Handlungen ab, die ihrer Meinung nach einer Verehrung des Staates oder seiner Repräsentanten gleichkommen (Fahnengruß, Singen der Nationalhymne etc.).

    Ausbildung und Beruf

    Die Literatur der Zeugen Jehovas weist auf die Widersprüche und Interessenkonflikte hin, welche zwischen einer Hochschulausbildung und dem Leben als Zeuge Jehovas bestehen können. In den Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas wird vor dem vermeintlich unmoralischen Lebenswandel vieler Studenten gewarnt, mit der Begründung, dass sich viele Hochschulen seit den 60er Jahren zu Brutstätten der Gesetzlosigkeit und der Unmoral entwickelt hätten.[50] Gemäß einer Empfehlung des monatlich erscheinenden internen Mitteilungsblattes Unser Königreichsdienst vom April 1999 wird angeraten, dass Bildungsfragen mit den Eltern, den Versammlungsältesten, dem Kreisaufseher oder mit erfolgreichen Pionieren besprochen werden sollten. Die letzte Entscheidung über die berufliche Zukunft ist jedoch dem Einzelnen überlassen.[51] Bei allen Überlegungen solle das Bestreben im Vordergrund stehen, Jehova in größtmöglichem Umfang durch das christliche Predigtwerk zu dienen. Aus diesen Gründen entscheiden sich viele Zeugen Jehovas gegen eine Hochschulausbildung.[52]

    Ehe und Familie

    Die Ehe wird als heilig angesehen. Scheiden lassen darf man sich nur wegen Ehebruchs. Ob ein Ehepaar sich scheiden lässt oder trennt, entscheiden die Partner nach ihrem Gewissen.[53][54][55] Die Literatur der Zeugen Jehovas weist darauf hin, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist und sich die Frau ihm unterzuordnen hat. Diese Lehre wird unter anderem mit 1 Kor 11,3 ELB begründet.[56] Nach demselben Prinzip sollen sich Kinder ihren Eltern unterordnen. Vorehelicher Geschlechtsverkehr, Polygamie, das Zusammenleben ohne Trauschein und die Ausübung von homosexuellen Handlungen gelten als Sünden und können zum Gemeinschaftsentzug führen. Von Eheschließungen mit Personen, die keine Zeugen Jehovas sind, wird abgeraten.

    Siehe auch

    Literatur

    • Gerhard Besier, Erwin K. Scheuch (Hrsg.): Die neuen Inquisitoren, Religionsfreiheit und Glaubensneid. Band 2, Edition Interfrom, Zürich 1999, ISBN 3-7201-5278-2.
    • Gerald Hacke: Die Zeugen Jehovas im Dritten Reich und in der DDR. Feindbild und Verfolgungspraxis (= Schriften des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung. Bd. 41). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2011, ISBN 978-3-525-36917-3.
    • Ferdinand Herrmann (Hrsg.): Symbolik der Religionen. Band 11: Symbolik der kleineren Kirchen, Freikirchen und Sekten des Westens. Hiersemann, Stuttgart 1964.
    • Sebastian Koch (Hrsg.): Die Zeugen Jehovas in Ostmittel-, Südost- und Südeuropa: Zum Schicksal einer religiösen Minderheit. LIT Verlag, Münster 2007, ISBN 978-3-8258-0683-5.
    • Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Christoph Auffarth, Jutta Bernard, Hubert Mohr (Hrsg.): Metzler-Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. Bd. 3, J. B. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2000, ISBN 3-476-01553-X, S. 708–711.
    • Matthias Schreiber: Zeugen Jehovas. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 36, de Gruyter, Berlin/New York 2004, ISBN 3-11-017842-7, S. 660–663. (eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche)
    • David L. Weddle: Jehovah’s Witnesses. In: Lindsay Jones (Hrsg.): Encyclopedia of Religion. 2. Auflage. Bd. 7, Thomson Gale, Farmington MI 2005, ISBN 0-02-865740-3, S. 4820–4824.
    • Konja Simon Rohde: Ausstieg ins Leben. Wie ich aufhörte, ein Zeuge Jehovas zu sein, Mercator Vlg., Duisburg 2017, ISBN 978-3-946895-05-3
    • Monika Deppe: Die Zeugen Jehovas. Auch ich habe ihnen geglaubt. Sanfter Einstieg, harter Ausstieg. Ein Lebensbericht, Brunnen Vlg., Giessen 2015, ISBN 978-3-7655-3967-1

    Weblinks

    Portal
    Portal
     Wikipedia:Portal: Christentum – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Christentum
    Commons: Zeugen Jehovas - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema

    Einzelnachweise

    1.  Hermann Weber: Die Religionsfreiheit und das Staat-Kirche-Verhältnis in Europa und den USA. In: Religion - Staat - Gesellschaft. Zeitschrift für Glaubensformen und Weltanschauungen. 14. Jahrgang (2013), Nr. Heft 1, LIT Verlag, Münster 2013, ISBN 978-3-643-99850-7, ISSN 1438-955X, S. 127.
    2. Jehovah’s Witnesses – Official Website. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, abgerufen am 11. März 2013 (english).
    3. Charles Taze Russell. Encyclopædia Britannica, Inc., abgerufen am 12. April 2013 (english): „Charles Taze Russell, …, founder of the International Bible Students Association, forerunner of the Jehovah’s Witnesses.“
    4. Jehovas Zeugen — Offizielle Website: jw.org. Abgerufen am 24. Juli 2016.
    5.  Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2017. Selters/Taunus 2016, S. 176–187.
    6. International Religious Freedom Report 2010. In: Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor. U.S. State Department, 17. November 2010, abgerufen am 30. März 2012 (english).
    7. International Religious Freedom Report 2010. In: Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor. U.S. State Department, 17. November 2010, abgerufen am 30. März 2012 (english).
    8. Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens Statistik wurde kein Text angegeben.
    9.  Rodney Stark, Laurence R. Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 133 und 147, doi:10.1080/13537909708580796.
    10.  Rodney Stark, Laurence R. Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application.. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 133–157, doi:10.1080/13537909708580796. deutsche Zusammenfassung bei  Gerhard Besier, Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft. Eine ‚vor-moderne‘ religiöse Gemeinschaft in der ‚modernen‘ Gesellschaft? – Gutachtliche Stellungnahme. 1998, S. 26 ff (jehovaszeugen.de).
    11.  Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2000, ISBN 978-3-476-02070-3, S. 709.
    12.  Was lehrt die Bibel wirklich?. Selters 2005, S. 218–219.
    13.  Was lehrt die Bibel wirklich?. Selters/Taunus 2005, S. 204.
    14. Wer bildet den „treuen und verständigen Sklaven“? In: Der Wille Jehovas: Wer lebt heute danach? Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, abgerufen am 21. September 2014.
    15.  Gerhard Besier, Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft. Eine ‚vor-moderne‘ religiöse Gemeinschaft in der ‚modernen‘ Gesellschaft? – Gutachtliche Stellungnahme. 1998, S. 7 (jehovaszeugen.de).
    16. Annual Meeting Report: “Food at the Proper Time”. In: jw.org. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, Inc., 9. November 2012, abgerufen am 13. November 2012 (english).
    17.  Joseph F. Zygmunt: Prophetic Failure and Chiliastic Identity. The Case of Jehovah’s Witnesses.. In: American Journal of Sociology. 75, Nr. 6, 1970, S. 929.
    18. Stichwort Zeugen Jehovas Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007.
    19.  Charles Taze Russell: The Battle of Armageddon. In: Studies in the Scriptures. Band 3, 1897, S. XII.
    20.  Evangelisches Kirchenlexikon. Internationale theologische Enzyklopädie. Band 3, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1992, ISBN 978-3-525-50144-3, S. 805.
    21. J. F. Rutherford: Millions now living will never die! International Bible Students Association, Brooklyn 1920, S. 80, zitiert nach Robert Crompton: Counting the Days to Armageddon. The Jehovah’s Witnesses and the Second Presence of Christ. James Clarke & Co., London 1996, S. 100.
    22.  Ewiges Leben in der Freiheit der Söhne Gottes. Wiesbaden 1967, S. 30.
    23.  Eva Knipfer, Renate Bratke: Klinikleitfaden Intensivpflege. 4. Auflage. Elsevier, 2008, ISBN 978-3-437-26910-3, Kapitel 2.6.1: Besonderheiten einer Auswahl von Religionsgemeinschaften, S. 84.; Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2000, S. 711.
    24. OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 1994 – 17 W 8/94 mit Verweis auf BayObLG München, 25. September 1975, BReg 1 Z 55/75, FamRZ 1976, 43 und OLG Hamm, 10. Oktober 1967, 3 Ss 1150/67, FamRZ 1968, 221
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    26.  Evangelisches Kirchenlexikon. Internationale theologische Enzyklopädie. Vandenhoeck und Rupprecht, Göttingen 1992, ISBN 978-3-525-50144-3, S. 805.
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    30. Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens Gruyter 2004 wurde kein Text angegeben.
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    36.  Gerhard Besier, Erwin Scheuch: Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid. Band 2, Edition Interfrom, Zürich 1999, ISBN 978-3-7201-5278-5, S. 268.
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    38.  Rodney Stark, Laurence Iannaccone: Why the Jehova’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 139, doi:10.1080/13537909708580796 (theocraticlibrary.com).
    39. Vergl.  Statut StRG 1. In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. 27. Mai 2009, S. 7 (Statut).
    40.  Statut (StRG). In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. Nr. 2, 27. Mai 2009, S. 1 ff. (In der Neufassung, wachtturm.de).
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    43. Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2000, S. 709.
    44.  Rodney Stark, Laurence Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 136 f. und 148, doi:10.1080/13537909708580796 (theocraticlibrary.com).
    45.  Gerhard Besier, Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft. Eine ‚vor-moderne‘ religiöse Gemeinschaft in der ‚modernen‘ Gesellschaft? – Gutachtliche Stellungnahme. 1998, S. 8 (jehovaszeugen.de).
    46.  Rodney Stark, Laurence Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 136, doi:10.1080/13537909708580796 (theocraticlibrary.com).
    47. Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens Verwandte wurde kein Text angegeben.
    48.  Gerhard Besier und Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft: Eine „vormoderne“ religiöse Gemeinschaft in der „modernen“ Gesellschaft? Gutachtliche Stellungnahme. In: Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid. Band 2, Edition Interfrom, Zürich 1999, ISBN 978-3-7201-5278-5, S. 112.
    49.  Sarah Ruth Pohl: Externe und interne Beobachtungen und Aussagen zur Erziehung in einem geschlossenen religiösen System am Beispiel der Zeugen Jehovas. S. 341, 437, 438.
    50.  Bildung, die einem bestimmten Zweck dient. In: Der Wachtturm. 1. November 1992, S. 20 Abs. 18.
    51.  Fragen junger Leute. 1989, S. 179.
    52.  Fragen junger Leute – Praktische Antworten. 1989, S. 178.
    53.  Fragen von Lesern – Wie ernst sollten Christen eine Verlobung nehmen?. In: Der Wachtturm. 15. August 1999, S. 31.
    54.  Wenn der Ehefrieden in Gefahr ist. In: Der Wachtturm. 1. November 1988, S. 31.
    55. Warum wird die Ehe als heilig angesehen? In: Offizielle Website der Zeugen Jehovas. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, 8. Mai 2004, archiviert vom Original am 2. Februar 2012; abgerufen am 2. August 2009.
    56. Mann und Frau: Eine würdige Rolle für beide. In: Offizielle Website der Zeugen Jehovas. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, 15. Januar 2007, archiviert vom Original am 19. Januar 2012; abgerufen am 2. August 2009.


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