2400 und Stiftung: Unterschied zwischen den Seiten

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Ca. ab '''2400''' n.Chr. wird das neue [[Oriphiel-Zeitalter]] anbrechen:
Eine '''Stiftung''' ist eine [[Institution|Einrichtung]], die mit Hilfe eines [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögens]] einen vom [[Stifter]] festgelegten Zweck verfolgt.


"Nach dem michaelischen kommt das Zeitalter Oriphiels. Das wird ein böses, schlimmes Zeitalter sein, in dem alle furchtbaren Kräfte des Egoismus, der Härte, der Roheit und Lieblosigkeit entfesselt sein werden. Das Häuflein spiritualisierter Seelen hat die Aufgabe, in diesem schlimmen Zeitalter einfließen zu lassen die reine Wahrheit, Liebe und Güte und es so zu reinigen und so die Welt voranzubringen, dem sechsten Schöpfungstag entgegen, in dessen Morgenröte wir jetzt stehen. [...] Wenn Oriphiel kommt, bringt er den Zorn Gottes. Im Zeitalter des Oriphiel wird der Christus Jesus wieder auf Erden wandeln, aber in einer ganz, ganz anderen Gestalt. [...]
== Geschichtliche Entwicklung ==
Um das Jahr 2400 wird wiederum Oriphiel, der furchtbare Engel des Zorns, die Leitung übernehmen. Und wie einst wird dann auch das geistige Licht hell und strahlend in die Dunkelheit leuchten: der Christus wird wiederum auf Erden erscheinen, wenn auch in anderer Gestalt als damals. Ihn zu empfangen, Ihm zu dienen, dazu sind wir berufen. Wenn jenes schwarze Zeitalter naht, dann werden Bruderzwist und Bruderkrieg in grauenvoller Weise wüten, und die armen Menschenleiber werden in furchtbarer Art von Krankheiten und Seuchen befallen dahinsiechen. Das Brandmal der Sünde wird für jedermann sichtbar den Menschenkörpern aufgedrückt sein. Oriphiel muß kommen, um die Menschen aufzurütteln, durch grausame Qualen aufzurütteln zu ihrer wahren Bestimmung. Schon einmal hat Oriphiel seine Herrschaft innegehabt. Das war zur Zeit, als der Christus auf Erden erschien. Damals herrschten überall auf Erden schlimme Mächte des Verfalls und der Dekadenz. Und nur mit grausamen Mitteln konnte das Menschengeschlecht emporgerüttelt werden. Oriphiel wird der Engel des Zornes genannt, der mit starker Hand die Menschheit reinigt." (Rudolf Steiner, GA 266/1, Seite 258ff)
[[File:Neuzelle Klosterkirche.jpg|thumb|upright|Kirche des [[Kloster Neuzelle|Klosters Neuzelle]] ([[Niederlausitz]]), gestiftet am 12. Oktober 1268 von Markgraf Heinrich dem Erlauchten]]
[[File:Fuggerei.jpg|thumb|upright|[[Fuggerei]], [[Augsburg]]]]
[[File:FranckescheStiftungen 1.jpg|thumb|upright|[[August Hermann Francke]] gründete unter anderem Waisenhäuser mit Spendengeldern]]


Siehe auch:
Stiftungen haben eine lange Tradition. Bereits [[Platon]] hatte mit der von ihm gegründeten [[Platonische Akademie|Akademie]] eine von 347 v. Chr. bis 529 n. Chr. bestehende Stiftung eingerichtet.<ref>Rupert Graf Strachwitz: ''Stiftungen in Deutschland: Geschichte und Gegenwart. Die Idee des Guten – eines der obersten Ziele Platons.'' In: ''Stiftungen.'' Grünenthal GmbH., Aachen 1996, S. 90–96, hier S. 90.</ref> Im [[Mittelalter]] entsprangen sie als [[Stift (Kirche)|Stift]] den frommen Gedanken des [[Stifter]]s, der auch die Sicherung des eigenen Seelenheils im Blick hatte, aber auch als [[Gründungsstadt]] oder [[Siedlung]], die den Stifter als [[Lehnsherr]] auf gute [[Rendite]] hoffen ließ.


* [[Erzengelregentschaften]]
Typisch für das Mittelalter sind [[Memorialwesen|Memorialstiftungen]] (Memorien), die dazu dienten, das Andenken an den Stifter aufrechtzuerhalten. Zahlreiche dieser Stiftungen bestanden bis in die Zeit des [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieges]], manche auch bis zur [[Säkularisation]], einige bestehen bis heute. Mildtätige Überlegungen führten zu sozialen Stiftungen wie [[Hospital|Hospitälern]], [[Waisenhaus|Waisenhäusern]] und anderen gemeinnützigen Einrichtungen.


Neuansiedlungen sowohl zur [[Kolonisierung]], nach erfolgreichen Feldzügen (Eroberungen) wie auch nach entvölkernden Naturkatastrophen (etwa [[Seuche]]n) waren schon immer ein wichtiger Bestandteil der Politik. Zu den Stiftungen von [[Siedlung|Ansiedlungen]] im deutschen Sprachraum zählen die frühen [[Kloster]]gründungen der Anfangszeit des [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]] in den südlichen und östlichen Randgebieten durch die Kolonisationsorden, um als Keimzelle sowohl der Besiedlung wie auch der [[Mission (Christentum)|Mission]] zu dienen, die [[Deutsche Ostsiedlung]] und die [[Gründungsstadt|Gründungsstädte]] des Spätmittelalters. So sind etwa [[Ortsname]]n auf ''-stift'' besonders im ost[[bairisch]]en Raum erhalten, die sich auf von Landesherren bezahlte [[Rodungsgebiet]]e beziehen.


[[Kategorie:Jahreszahlen]]
Historisch betrachtet gehören die deutschen Stiftungen zu den großen Kontinuitäten in einem von Diskontinuitäten geprägten Land. Berühmte Kirchen und Klöster sind sichtbare Zeichen früher Stiftungstätigkeit. So führt sich die von 930 bis heute bestehende Bürgerspitalstiftung in [[Wemding]] in Bayern auf das 10. Jahrhundert zurück. Von 936 bis 1802 bestand das von [[Otto I. (HRR)|Otto I.]] gestiftete [[Stift Quedlinburg|Damenstift Quedlinburg]]. Spätestens im 13. Jahrhundert, als das römische Recht beginnt, in Deutschland wieder Fuß zu fassen, sich die Sozialstruktur verändert und eine erhebliche Verstädterung einsetzt, entstehen zahlreiche Stiftungen, die alle Wechselfälle der Geschichte überlebt haben. Die Stiftung [[Bürgerspital zum Heiligen Geist]] in Würzburg, gegründet 1316, ist nur eines von rund 250 Beispielen von Stiftungen, die älter als 500 Jahre sind und heute noch bestehen. Die weitläufig bekannte Sozialstiftung [[Fuggerei]] in Augsburg, die als älteste, noch bestehende Sozialsiedlung angesehen wird, wurde 1519 von den ersten Bewohnern bezogen (Stiftungsbrief von 1521) und ist somit einige Jahre jünger als die Sozialstiftung von [[Valentin Ostertag]].
 
Die Verankerung der Stiftung in der Zeitachse macht sie offenkundig gerade dann attraktiv, wenn Ordnungen zusammenbrechen oder sich verändern. Dies hat damit zu tun, dass das Stiften oft als Instrument der gesellschaftlichen Integration gesehen wurde. Dies gilt beispielsweise für die Zeit nach dem [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieg]] (das prominenteste Beispiel sind die 1698 gegründeten [[Franckesche Stiftungen|Franckeschen Stiftungen]] in [[Halle (Saale)]]), für die Zeit nach dem Ende des Alten Reichs (Stiftung [[Städelsches Kunstinstitut]], 1815) oder für die ''[[Gründerzeit]]'' ([[Carl-Zeiss-Stiftung]], 1889). Nach dem Ersten und nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgten in Deutschland zunächst kaum Neugründungen. Die [[Hyperinflation]] von 1923, die Herrschaft der Nationalsozialisten, die sogenannte Stunde Null von 1945 und die kommunistische Regierung in der DDR ließen viele bestehende Stiftungen zum Erliegen kommen, sei es durch Vermögensauszehrung, Enteignung oder aus anderen Gründen.
 
Erst sehr langsam wurden in Westdeutschland ab den 1950er Jahren, in Ostdeutschland ab den 1990er Jahren wieder in größerer Zahl Stiftungen neu gegründet. Änderungen des [[Gemeinnützigkeit]]srechts und des Stiftungszivilrechts (ab 2000) und die damit verbundene breitere öffentliche Diskussion über Sinn und Wert von Stiftungen haben in Verbindung mit dem starken Anwachsen von Vermögenswerten in privater Hand und dem Wiedererstarken der Idee des [[Bürgerbeteiligung|Bürgerengagements]] dafür gesorgt, dass heute in einem Jahr etwa so viele Stiftungen gegründet werden wie vor 20 Jahren in einem Jahrzehnt. Neben privaten Stifterpersönlichkeiten treten vermehrt auch Unternehmen, Vereine, Verbände und Gebietskörperschaften als Stifter auf.
 
'''Wortherleitung'''
 
Zum Begriff ''Stiften'' bzw. ''Stiftung'' ist bei [[Johann Christoph Adelung]]<ref>''[http://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/seite/bsb00009134_00192 Stiften].'' In: Johann Christoph Adelung: ''Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der Oberdeutschen.'' Band 4: ''Seb – Z.'' Bauer, Wien 1811, Sp. 375–376.</ref> im Grammatisch-kritischen Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (1811) ausgeführt, dass dies
# ein Begriff, welcher mit „Spitze“ zu tun hat,
# ein Begriff, welcher „Ausdehnung in die Höhe, ingleichen Festigkeit, Dauer“, ist.
Im letzteren Sinne sei der Begriff für die Stiftung, eine auf Dauer angelegte Einrichtung, übertragen worden. Adelung führt unter dem Begriff ''Stiften'' dazu aus: „Figürlich der Grund von dem Daseyn eines Dinges auf alle künftige Zeiten seyn. (a) Im weitesten Verstande, wo es nur noch in einigen Fällen üblich ist. An welchem Orte ich meines Nahmens Gedächtniß stiften werde, 2 Mos. 20, 24. Sich ein ewiges Andenken, ein gutes, ein schlechtes Andenken stiften. Das erste Testament ward nicht ohne Blut gestiftet, Ebr. 9, 18. Einen Feyertag, ein Fest stiften, es auf alle künftige Zeiten anordnen und einrichten. Ein Reich stiften, es gründen, sich die Unterthanen dazu erwerben und sammeln. Ein Volk, ein Geschlecht stiften. Einen Gottesdienst, einen Orden, eine Stadt stiften. Aber ein Gesetz stiften u. s. f.<ref>u.s.f. = und so fort</ref> sind nicht mehr üblich. (b) In engerer Bedeutung ist stiften eine Anstalt nicht nur anordnen und einrichten, sondern auch zu derselben Fortdauer die nötigen Kosten auf eine dauerhafte und bleibende Art bestimmen und anweisen. Ein Kloster, einen Altar, eine Canonicat-Kirche, ein Bisthum, ein Armenhaus, ein Lazareth, eine Universität, eine Akademie, eine Schule, eine öffentliche Feyerlichkeit stiften. Wo es denn auch wohl von dem dazu bestimmten und ausgesetzten Vermögen gebraucht wird. Sein Vermögen zu einem Kloster stiften, ein Capital zu einer Spende, zu einem Almosen stiften, bestimmen, aussetzen und auf alle folgende Zeiten niederlegen. Aber von Personen, wie in der Deutschen Bibel, Priester, Wahrsager, Sänger stiften, ist veraltet. 3. Im weitesten Verstande ist es oft bloß den Grund eines Dinges enthalten, demselben den Ursprung, des Daseyn geben, so daß der Begriff der Dauer und Festigkeit großen Theils verschwindet, oft aber der Begriff der angewandten Bemühung dafür eintritt. Frieden zwischen zwey streitenden Parteyen stiften. Freundschaft mit einander stiften. Ein Bündniß stiften. Eine Heirath zwischen zwey Personen stiften“.
 
Im ''[[Duden]]'' wird ''Stift'' bzw. ''Stiftung'' weitgehend nur noch in der modernen Form angeführt.<ref>[http://www.duden.de/suchen/dudenonline/stift Online-Duden], abgefragt am 7. April 2013.</ref>
 
== Funktion und Formen ==
[[File:Ertraege.Stiftung.png|thumb|upright=2|Der zeitliche Verlauf der Summe der Erträge aus einer Stiftung (oder einer einzelnen Zustiftung) bei verschiedenen effektiven jährlichen (inflationsbereinigten) [[Rendite]]n aus dem gestifteten Kapital ohne die Berücksichtigung von späteren Zustiftungen. Die Idee einer Stiftung besteht darin, dass trotz kontinuierlicher Verwendung der Erträge für den Stiftungszweck (also nicht für Zinseszinsen) diese in der Summe nach einer bestimmten Zeit das gestiftete Grundstockvermögen übersteigen. Bei einer Rendite von beispielsweise vier Prozent (lilafarbene Linie) hat die Summe der Erträge das eingesetzte Stiftungskapital nach 25&nbsp;Jahren erreicht; danach ist die Summe der Erträge größer als das eingesetzte Grundstockvermögen (grün hinterlegter Bereich rechts oben).]]
 
Bei Stiftungen wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten und die [[Destinatär]]e können nur in den Genuss der [[Ertrag|Erträge]] kommen.
 
Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen (''[[privatrecht]]lich'' oder ''[[Öffentliches Recht|öffentlich-rechtlich]]'') und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen ''[[Gemeinnützigkeit|gemeinnützigen]]'' Zwecken, in Deutschland beispielsweise rund 95 % aller Stiftungen, in Österreich hingegen sind von 3000 Privatstiftungen nur etwa 200 gemeinnützig.
 
Man unterscheidet ''Förderstiftungen'', die Tätigkeiten Dritter finanziell fördern, und ''operative Stiftungen'', die zur Erfüllung des Stiftungszwecks selbst Projekte durchführen. Meist sind Stiftungen auf ewig angelegt. Es werden aber auch Stiftungen mit begrenzter Lebensdauer gegründet, die ihr Vermögen nach und nach aufbrauchen ([[Verbrauchsstiftung|Verbrauchsstiftungen]]).
 
Eine Stiftung hat in der Regel eine [[Satzung (Privatrecht)|Satzung]], die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem [[Vorstand]] vertreten (der auch anders bezeichnet sein kann), es können satzungsgemäß aber auch zusätzliche [[Stiftungsorgan]]e und Gremien eingerichtet werden. Im Unterschied zu einem [[Verein]] hat eine [[Stiftung (Deutschland)#Rechtsfähige Stiftung|rechtsfähige Stiftung]] – in Deutschland die häufigste Rechtsform – keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen [[Stiftungsaufsicht]].
 
Der juristische Akt der Errichtung einer Stiftung wird als [[Stiftungsgeschäft]] bezeichnet. Die Hergabe von Vermögenswerten, insbesondere für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, wird als ''Überführung von Stiftungsvermögen in den Grundstock der Stiftung'' bezeichnet.
 
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Stiftung}}
* {{WikipediaDE|Stiftung (Deutschland)}}
* {{WikipediaDE|Privatstiftung|Stiftung (Österreich)}}
* {{WikipediaDE|Stiftung (Schweiz)}}
 
== Literatur ==
* Philip Hahn: ''Die Stiftungssatzung. Geschichte und Dogmatik'' (= ''Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts.'' Bd. 65). Mohr Siebeck, Tübingen 2010, ISBN 978-3-16-150554-6 (Zugleich: Regensburg, Universität, Dissertation, 2010).
* Annette Rebsch: ''Die Europäische Stiftung'' (= ''Schriften zum europäischen und internationalen Privat-, Bank- und Wirtschaftsrecht.'' Bd. 13). de Gruyter Recht, Berlin 2007, ISBN 978-3-89949-347-4 (Zugleich: Berlin, Humboldt-Universität, Dissertation, 2005/2006).
* Klaus J. Hopt, Dieter Reuter (Hrsg.): ''Stiftungsrecht in Europa. Stiftungsrecht und Stiftungsrechtsreform in Deutschland, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein und den USA'' (= ''Schriftenreihe des Instituts für Stiftungsrecht.'' 1, 1). Carl Heymann, Köln 2001, ISBN 3-452-24942-5.
* ''Stiftungen'' (= ''die waage. Zeitschrift der Grünenthal GmbH.'' Bd. 35, Nr. 3, 1996. Grünenthal GmbH., Aachen 1996, (mit Beiträgen von Rupert Graf Strachwitz, Roland Kaehlbrandt, Christoph Mecking, Nikolaus Turner, Karl Ferdinand Prinz von Thurn und Taxis und Werner Schiedermair).
 
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
{{Commonscat|Foundations (organizations)|Stiftungen|3=S}}
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
{{Normdaten|TYP=s|GND=4057542-1}}
 
[[Kategorie:Organisation]]
[[Kategorie:Stiftung|!]]
 
{{Wikipedia}}

Version vom 4. Juli 2018, 20:28 Uhr

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.

Geschichtliche Entwicklung

Kirche des Klosters Neuzelle (Niederlausitz), gestiftet am 12. Oktober 1268 von Markgraf Heinrich dem Erlauchten
Fuggerei, Augsburg
August Hermann Francke gründete unter anderem Waisenhäuser mit Spendengeldern

Stiftungen haben eine lange Tradition. Bereits Platon hatte mit der von ihm gegründeten Akademie eine von 347 v. Chr. bis 529 n. Chr. bestehende Stiftung eingerichtet.[1] Im Mittelalter entsprangen sie als Stift den frommen Gedanken des Stifters, der auch die Sicherung des eigenen Seelenheils im Blick hatte, aber auch als Gründungsstadt oder Siedlung, die den Stifter als Lehnsherr auf gute Rendite hoffen ließ.

Typisch für das Mittelalter sind Memorialstiftungen (Memorien), die dazu dienten, das Andenken an den Stifter aufrechtzuerhalten. Zahlreiche dieser Stiftungen bestanden bis in die Zeit des Dreißigjährigen Krieges, manche auch bis zur Säkularisation, einige bestehen bis heute. Mildtätige Überlegungen führten zu sozialen Stiftungen wie Hospitälern, Waisenhäusern und anderen gemeinnützigen Einrichtungen.

Neuansiedlungen sowohl zur Kolonisierung, nach erfolgreichen Feldzügen (Eroberungen) wie auch nach entvölkernden Naturkatastrophen (etwa Seuchen) waren schon immer ein wichtiger Bestandteil der Politik. Zu den Stiftungen von Ansiedlungen im deutschen Sprachraum zählen die frühen Klostergründungen der Anfangszeit des Heiligen Römischen Reiches in den südlichen und östlichen Randgebieten durch die Kolonisationsorden, um als Keimzelle sowohl der Besiedlung wie auch der Mission zu dienen, die Deutsche Ostsiedlung und die Gründungsstädte des Spätmittelalters. So sind etwa Ortsnamen auf -stift besonders im ostbairischen Raum erhalten, die sich auf von Landesherren bezahlte Rodungsgebiete beziehen.

Historisch betrachtet gehören die deutschen Stiftungen zu den großen Kontinuitäten in einem von Diskontinuitäten geprägten Land. Berühmte Kirchen und Klöster sind sichtbare Zeichen früher Stiftungstätigkeit. So führt sich die von 930 bis heute bestehende Bürgerspitalstiftung in Wemding in Bayern auf das 10. Jahrhundert zurück. Von 936 bis 1802 bestand das von Otto I. gestiftete Damenstift Quedlinburg. Spätestens im 13. Jahrhundert, als das römische Recht beginnt, in Deutschland wieder Fuß zu fassen, sich die Sozialstruktur verändert und eine erhebliche Verstädterung einsetzt, entstehen zahlreiche Stiftungen, die alle Wechselfälle der Geschichte überlebt haben. Die Stiftung Bürgerspital zum Heiligen Geist in Würzburg, gegründet 1316, ist nur eines von rund 250 Beispielen von Stiftungen, die älter als 500 Jahre sind und heute noch bestehen. Die weitläufig bekannte Sozialstiftung Fuggerei in Augsburg, die als älteste, noch bestehende Sozialsiedlung angesehen wird, wurde 1519 von den ersten Bewohnern bezogen (Stiftungsbrief von 1521) und ist somit einige Jahre jünger als die Sozialstiftung von Valentin Ostertag.

Die Verankerung der Stiftung in der Zeitachse macht sie offenkundig gerade dann attraktiv, wenn Ordnungen zusammenbrechen oder sich verändern. Dies hat damit zu tun, dass das Stiften oft als Instrument der gesellschaftlichen Integration gesehen wurde. Dies gilt beispielsweise für die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg (das prominenteste Beispiel sind die 1698 gegründeten Franckeschen Stiftungen in Halle (Saale)), für die Zeit nach dem Ende des Alten Reichs (Stiftung Städelsches Kunstinstitut, 1815) oder für die Gründerzeit (Carl-Zeiss-Stiftung, 1889). Nach dem Ersten und nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgten in Deutschland zunächst kaum Neugründungen. Die Hyperinflation von 1923, die Herrschaft der Nationalsozialisten, die sogenannte Stunde Null von 1945 und die kommunistische Regierung in der DDR ließen viele bestehende Stiftungen zum Erliegen kommen, sei es durch Vermögensauszehrung, Enteignung oder aus anderen Gründen.

Erst sehr langsam wurden in Westdeutschland ab den 1950er Jahren, in Ostdeutschland ab den 1990er Jahren wieder in größerer Zahl Stiftungen neu gegründet. Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und des Stiftungszivilrechts (ab 2000) und die damit verbundene breitere öffentliche Diskussion über Sinn und Wert von Stiftungen haben in Verbindung mit dem starken Anwachsen von Vermögenswerten in privater Hand und dem Wiedererstarken der Idee des Bürgerengagements dafür gesorgt, dass heute in einem Jahr etwa so viele Stiftungen gegründet werden wie vor 20 Jahren in einem Jahrzehnt. Neben privaten Stifterpersönlichkeiten treten vermehrt auch Unternehmen, Vereine, Verbände und Gebietskörperschaften als Stifter auf.

Wortherleitung

Zum Begriff Stiften bzw. Stiftung ist bei Johann Christoph Adelung[2] im Grammatisch-kritischen Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (1811) ausgeführt, dass dies

  1. ein Begriff, welcher mit „Spitze“ zu tun hat,
  2. ein Begriff, welcher „Ausdehnung in die Höhe, ingleichen Festigkeit, Dauer“, ist.

Im letzteren Sinne sei der Begriff für die Stiftung, eine auf Dauer angelegte Einrichtung, übertragen worden. Adelung führt unter dem Begriff Stiften dazu aus: „Figürlich der Grund von dem Daseyn eines Dinges auf alle künftige Zeiten seyn. (a) Im weitesten Verstande, wo es nur noch in einigen Fällen üblich ist. An welchem Orte ich meines Nahmens Gedächtniß stiften werde, 2 Mos. 20, 24. Sich ein ewiges Andenken, ein gutes, ein schlechtes Andenken stiften. Das erste Testament ward nicht ohne Blut gestiftet, Ebr. 9, 18. Einen Feyertag, ein Fest stiften, es auf alle künftige Zeiten anordnen und einrichten. Ein Reich stiften, es gründen, sich die Unterthanen dazu erwerben und sammeln. Ein Volk, ein Geschlecht stiften. Einen Gottesdienst, einen Orden, eine Stadt stiften. Aber ein Gesetz stiften u. s. f.[3] sind nicht mehr üblich. (b) In engerer Bedeutung ist stiften eine Anstalt nicht nur anordnen und einrichten, sondern auch zu derselben Fortdauer die nötigen Kosten auf eine dauerhafte und bleibende Art bestimmen und anweisen. Ein Kloster, einen Altar, eine Canonicat-Kirche, ein Bisthum, ein Armenhaus, ein Lazareth, eine Universität, eine Akademie, eine Schule, eine öffentliche Feyerlichkeit stiften. Wo es denn auch wohl von dem dazu bestimmten und ausgesetzten Vermögen gebraucht wird. Sein Vermögen zu einem Kloster stiften, ein Capital zu einer Spende, zu einem Almosen stiften, bestimmen, aussetzen und auf alle folgende Zeiten niederlegen. Aber von Personen, wie in der Deutschen Bibel, Priester, Wahrsager, Sänger stiften, ist veraltet. 3. Im weitesten Verstande ist es oft bloß den Grund eines Dinges enthalten, demselben den Ursprung, des Daseyn geben, so daß der Begriff der Dauer und Festigkeit großen Theils verschwindet, oft aber der Begriff der angewandten Bemühung dafür eintritt. Frieden zwischen zwey streitenden Parteyen stiften. Freundschaft mit einander stiften. Ein Bündniß stiften. Eine Heirath zwischen zwey Personen stiften“.

Im Duden wird Stift bzw. Stiftung weitgehend nur noch in der modernen Form angeführt.[4]

Funktion und Formen

Der zeitliche Verlauf der Summe der Erträge aus einer Stiftung (oder einer einzelnen Zustiftung) bei verschiedenen effektiven jährlichen (inflationsbereinigten) Renditen aus dem gestifteten Kapital ohne die Berücksichtigung von späteren Zustiftungen. Die Idee einer Stiftung besteht darin, dass trotz kontinuierlicher Verwendung der Erträge für den Stiftungszweck (also nicht für Zinseszinsen) diese in der Summe nach einer bestimmten Zeit das gestiftete Grundstockvermögen übersteigen. Bei einer Rendite von beispielsweise vier Prozent (lilafarbene Linie) hat die Summe der Erträge das eingesetzte Stiftungskapital nach 25 Jahren erreicht; danach ist die Summe der Erträge größer als das eingesetzte Grundstockvermögen (grün hinterlegter Bereich rechts oben).

Bei Stiftungen wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten und die Destinatäre können nur in den Genuss der Erträge kommen.

Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen (privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich) und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken, in Deutschland beispielsweise rund 95 % aller Stiftungen, in Österreich hingegen sind von 3000 Privatstiftungen nur etwa 200 gemeinnützig.

Man unterscheidet Förderstiftungen, die Tätigkeiten Dritter finanziell fördern, und operative Stiftungen, die zur Erfüllung des Stiftungszwecks selbst Projekte durchführen. Meist sind Stiftungen auf ewig angelegt. Es werden aber auch Stiftungen mit begrenzter Lebensdauer gegründet, die ihr Vermögen nach und nach aufbrauchen (Verbrauchsstiftungen).

Eine Stiftung hat in der Regel eine Satzung, die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten (der auch anders bezeichnet sein kann), es können satzungsgemäß aber auch zusätzliche Stiftungsorgane und Gremien eingerichtet werden. Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung – in Deutschland die häufigste Rechtsform – keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Der juristische Akt der Errichtung einer Stiftung wird als Stiftungsgeschäft bezeichnet. Die Hergabe von Vermögenswerten, insbesondere für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, wird als Überführung von Stiftungsvermögen in den Grundstock der Stiftung bezeichnet.

Siehe auch

Literatur

  • Philip Hahn: Die Stiftungssatzung. Geschichte und Dogmatik (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Bd. 65). Mohr Siebeck, Tübingen 2010, ISBN 978-3-16-150554-6 (Zugleich: Regensburg, Universität, Dissertation, 2010).
  • Annette Rebsch: Die Europäische Stiftung (= Schriften zum europäischen und internationalen Privat-, Bank- und Wirtschaftsrecht. Bd. 13). de Gruyter Recht, Berlin 2007, ISBN 978-3-89949-347-4 (Zugleich: Berlin, Humboldt-Universität, Dissertation, 2005/2006).
  • Klaus J. Hopt, Dieter Reuter (Hrsg.): Stiftungsrecht in Europa. Stiftungsrecht und Stiftungsrechtsreform in Deutschland, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein und den USA (= Schriftenreihe des Instituts für Stiftungsrecht. 1, 1). Carl Heymann, Köln 2001, ISBN 3-452-24942-5.
  • Stiftungen (= die waage. Zeitschrift der Grünenthal GmbH. Bd. 35, Nr. 3, 1996. Grünenthal GmbH., Aachen 1996, (mit Beiträgen von Rupert Graf Strachwitz, Roland Kaehlbrandt, Christoph Mecking, Nikolaus Turner, Karl Ferdinand Prinz von Thurn und Taxis und Werner Schiedermair).

Weblinks

 Wiktionary: Stiftung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Stiftungen - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema

Einzelnachweise

  1. Rupert Graf Strachwitz: Stiftungen in Deutschland: Geschichte und Gegenwart. Die Idee des Guten – eines der obersten Ziele Platons. In: Stiftungen. Grünenthal GmbH., Aachen 1996, S. 90–96, hier S. 90.
  2. Stiften. In: Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der Oberdeutschen. Band 4: Seb – Z. Bauer, Wien 1811, Sp. 375–376.
  3. u.s.f. = und so fort
  4. Online-Duden, abgefragt am 7. April 2013.


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