Autokratie

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Als Autokratie (altgriech. αὐτοκράτεια autokráteia ‚Selbstherrschaft‘, von αὐτός ‚selbst‘ und κρατεῖν ‚herrschen‘) wird in der Politikwissenschaft eine Herrschaftsform bezeichnet, in der eine Einzelperson oder Personengruppe unkontrolliert politische Macht ausübt und keinen verfassungsmäßigen Beschränkungen unterworfen ist. Demnach handelt es sich um eine durch den alleinigen Machtträger aus eigener Vollkommenheit selbst legitimierte Herrschaft (Selbstherrschaft). In der vergleichenden Regierungslehre wird der Autokratie zumeist die Demokratie als idealtypisches Konzept gegenübergestellt. Dagegen unterscheidet der Staatsrechtler Karl Loewenstein als den der Autokratie entgegengesetzten Idealtypus den Verfassungsstaat, in dem mehrere unabhängige Machtträger an der Ausübung der politischen Macht beteiligt sind und sich wechselseitig kontrollieren.

Als Autokraten (altgriechisch αυτοκράτης ‚selbst Herrschender‘) bezeichnet man dementsprechend einen Allein- bzw. Selbstherrscher, der in einem bestimmten Gebiet die Herrschaftsgewalt aus eigener Machtvollkommenheit ausübt und in seiner Machtfülle durch nichts und niemanden eingeschränkt ist. Der Ausdruck Autokrat wird umgangssprachlich auch für einen selbstherrlichen Menschen verwendet (ähnlich Despot, Tyrann, Diktator).

Definition und Typologie

Grundsätzlich handelt es sich bei der Selbstherrschaft um die Ausübung der uneingeschränkten Herrschaftsgewalt aus eigenem Recht ohne fremde Ermächtigung. Als Herrschaftsform vereint die Autokratie deshalb alle Kompetenzen des politischen Systems in einer zentralen Kraft und sieht weder die Beteiligung des Volkes an der Staatsgewalt noch einen wie auch immer gearteten Rückbezug auf eine übergeordnete Instanz vor, die die Ausübung der Herrschaft kontrolliert und legitimiert. Eine autokratische Regierung herrscht daher definitionsgemäß aus eigener Vollmacht und ist niemandem Rechenschaft schuldig. Bei angenommenem Gottesgnadentum wird diese absolute Vollmacht nur insoweit relativiert, als sie durch die Verantwortung des oder der Herrschenden gegenüber Gott beschränkt ist. Inhaber all dieser Kompetenzen kann eine einzelne Person (z. B. König, Diktator) oder eine Gruppe (Partei, Junta, Zentralkomitee) sein.

Als klassische Beispiele für Autokratien gelten die absolute Monarchie und die illegitime Diktatur. Während der absolutistische Monarch zumindest das göttliche und historische Recht als eine auch für sich bindende Instanz anerkennt und seinen Untertanen zumeist auch die Integrität der Person und des Eigentums gewährt, sieht sich ein reiner Diktator prinzipiell an keinerlei Rechtsnormen gebunden und wird in Normsetzung und Regierungsvollzug nur durch die faktischen Gegebenheiten und Möglichkeiten der Machtausübung (etwa die Verfügbarkeit eines Militärapparats) begrenzt.

Autokratien können nach Juan Linz in autoritäre und totalitäre Regime unterteilt werden. In neuere Überlegungen werden zusätzlich so genannte hybride Regime oder defekte Demokratien einbezogen, die als Zwischending zwischen (formell existierender) Demokratie und (faktischer) Autokratie eingestuft werden.

Zu unterscheiden sind formelle Autokratien im Sinne von politischen Systemen, in denen der Herrscher als echter (legitimer) Souverän fungiert (etwa klassische Monarchien), von faktischen Autokratien, in denen der Schein einer abgeleiteten Legitimität durch faktisch machtlose Staatsorgane, manipulierte Wahlen oder Ähnliches aufrechterhalten, die Staatsmacht aber tatsächlich in autokratischer Form ausgeübt wird.

Siehe auch

Literatur

  • Uwe Backes: Was heißt Totalitarismus? Zur Herrschaftscharakteristik eines extremen Autokratie-Typs. In: Katarzyna Stokłosa, Andrea Strübind (Hrsg.): Glaube – Freiheit – Diktatur in Europa und den USA. Festschrift für Gerhard Besier zum 60. Geburtstag. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2007, ISBN 3-525-35089-9, S. 609–625 (PDF; 295 KB).
  • Steffen Kailitz: Varianten der Autokratie im 20. und 21. Jahrhundert. In: Totalitarismus und Demokratie. Jg. 6, Nr. 2, 2009, S. 209–252 (PDF-Datei; 1,0 MB).
  • Juan J. Linz: Totalitäre und autoritäre Regime. Berliner Debatte Wissenschaftsverlag, Berlin 2000, ISBN 3-931-70343-6.
  • Karl Loewenstein: Verfassungslehre. 4. Auflage. Mohr, Tübingen 2000, ISBN 3-161-47432-5.

Weblinks

 Wiktionary: Autokrat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wiktionary: Autokratie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


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