Beichte

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Die Beichte (lat. confessio; Bußsakrament, auch Amt der Schlüssel) ist zählt in der römisch-katholischen Kirche, den orthodoxen Kirchen und auch in der Christengemeinschaft zu den sieben Sakramenten. Der Beichtende gesteht dabei seine schuldhaften Verfehlungen für gewöhnlich während eines Gesprächs unter vier Augen mit einem Beichtvater ein (Ohren-, Einzel- oder Privatbeichte). In der altkatholische Kirche gibt es neben dem persönlichen Beichtgespräch auch das Bußsakrament in Form einer eigenständige „Feier der Versöhnung“ ohne individuelles Schuldbekenntnis.

Die Beichte ist ein Sakrament des Gewissens, bei dem das eigene Leben in einem biografischen Gespräch angeschaut wird, auch mit seinen Schwächen und Verfehlungen, und dadurch, verbunden mit der Beratung des Priesters, eine Stärkung erfährt. In diesem Sinn soll die Beichte als eine durch den Priester mitgetragene Sündenheilung auf Wunsch des Beichtenden der Kommunion vorangehen, sie darf aber nicht als Zwangsbeichte eingefordert werden.

„Wenn es also der äußere Vorgang ist, den Sie in den Seelen der Gläubigen durch die Kommunion bewirken, so kann die Kommunion natürlich nur dann in der richtigen Weise wirken, wenn auch die innere Beseelung von Zeit zu Zeit immer wieder erneuert wird. Das muß dadurch geschehen, daß eben die Sündenheilung im weitesten Sinne aufgefaßt wird, daß also alles, was als Anfechtung der Sünde durch das Ahrimanische und das Luziferische in der Menschennatur sein kann, nun wirklich durch das priesterliche Wirken geheilt wird.

Und so muß das priesterliche Wirken zu der Kommunion - wenn auch nicht zu jeder, so doch ab und zu - dasjenige hinzufügen, was ja in der katholischen Kirche nicht mehr in seiner Reinheit erhalten ist, sondern nur noch in einer furchtbaren Verzerrung vorhanden ist: es muß hinzugefügt werden die Beratung des Menschen, die der Kommunion vorangeht, das also, was in der katholischen Kirche zur Beichte, vor allem zur Ohrenbeichte geworden ist, die durchaus eine ahrimanische Verzerrung dessen ist, was gewollt werden muß. Das macht ja die Schwierigkeit gegenüber dem Katholizismus aus. Wenn man zum Beispiel von einem katholischen Anthroposophen gefragt wird, ob er die Gesamtpraxis der katholischen Kirche mitmachen kann, dann steht man immer vor dem Ahrimanischen der Ohrenbeichte, die man eben dem [anthroposophischen] Katholiken nicht anraten kann; dadurch aber entzieht man ihm das Abendmahl, weil ja die katholische Kirche das Zwangsgesetz hat, daß die Kommunion nur dann erteilt werden kann, wenn die Ohrenbeichte vorangegangen ist. Das ist ja gegenüber den spirituellen Anforderungen das allerallerschwierigste. Wird aber die Beratung, die in gewissen Abständen mit der Kommunion verbunden sein muß, von Ihnen richtig gehandhabt, so werden Sie nicht nur als begeisterte, das Wort verkündende, sondern auch als sündenheilende Priester auftreten können, und Sie werden sich klar sein müssen, was Sie auch als ein Berater Ihrer Gemeinden sein können. Sie werden es nötig haben, Stellung zu nehmen zu dem, womit Ihre Gemeindemitglieder als ihren inneren Seelenangelegenheiten zu Ihnen kommen. Sie werden selbstverständlich keine Zwangsbeichte einführen, aber Sie werden schon bemerken, wenn die Gemeinde richtig begründet ist, wie sehr die Gemeindemitgiieder mit Vertrauen zu Ihnen kommen werden und Ihnen gerade die verschiedensten inneren Angelegenheiten anvertrauen werden, und wie die meisten dadurch sogar schon eine gewisse Erleichterung verspüren, daß sie Ihnen die Sachen anvertrauen können.“ (Lit.:GA 344, S. 182f)

Literatur

  1. Rudolf Steiner: Vorträge und Kurse über christlich-religiöses Wirken, III, GA 344 (1994), ISBN 3-7274-3440-6 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
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