Besitz

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Besitz (lat. possessio) im juristischen Sinn ist die tatsächlich ausgeübte, von einem eintsprechenden Besitzwillen getragene Verfügungsgewalt über eine Sache, unabhängig davon, ob es sich dabei um das Eigentum der besitzenden Person handelt und auch dann, wenn der Besitz unrechtmäßig angeeignet ist. So ist etwa der Mieter einer Wohnung deren Besitzer, aber nicht deren Eigentümer und ein Dieb der (unrechtmäßige) Besitzer der von ihm gestohlenen Sache.

"Besitz ist ein Recht. Denn Besitz ist nichts anderes, als das ausschließliche Recht, eine Sache - sagen wir, Grund und Boden oder ein Haus oder dergleichen - mit Hinwegweisung aller anderen zu benützen, über irgendeine Sache zu verfügen mit Hinwegweisung aller anderen. Alle anderen Definitionen des Besitzes sind unfruchtbar für das Verstehen des sozialen Organismus. Das heißt, in dem Augenblicke, wo der Mensch Besitz erwirbt, ist der Besitz etwas, was innerhalb des rein politischen Staates, innerhalb des Rechtsstaates zu verwalten ist. Aber der Staat darf das nicht erwerben, sonst würde er selbst Wirtschafter. Er hat es nur überzuleiten in den geistigen Organismus, wo die individuellen Fähigkeiten der Menschen verwaltet werden. Heute wird ein solcher Prozeß nur vollzogen mit den Gütern, die die «schofelsten» für die heutige Zeit sind. Für diese schofelsten Güter gilt das allerdings, was ich jetzt ausgeführt habe. Für die wertvollen Güter gilt es nicht. - Wenn heute einer etwas geistig produziert - sagen wir, ein sehr bedeutendes Gedicht, ein bedeutendes Werk als Schriftsteller, als Künstler -, so kann er ja für dreißig Jahre nach seinem Tode das Erträgnis seinen Nachkommen vererben. Dann geht die Sache als freies Gut nicht auf seine Nachkommen über, sondern auf die allgemeine Menschheit. Man kann dreißig Jahre nach dem Tode einen Schriftsteller in beliebiger Weise nachdrucken. Das entspringt einem ganz gesunden Gedanken; dem Gedanken, daß der Mensch auch das, was er in seinen individuellen Fähigkeiten hat, der Sozietät verdankt. Geradeso wenig wie man auf einer einsamen Insel sprechen lernen kann, wie man sprechen nur im Zusammenhang mit den Menschen lernen kann, so hat man seine individuellen Fähigkeiten auch nur innerhalb der Sozietät - gewiß auf Grundlage desjenigen, was im Karma liegt, aber das muß entwickelt werden durch die Sozietät. Man schuldet es in einer gewissen Weise der Sozietät. Es muß wiederum an die Sozietät zurückfallen und man hat es nur eine Zeitlang zu verwalten, weil es für den sozialen Organismus besser ist, wenn man es verwaltet: Man kennt das, was man hervorgebracht hat, selber am besten, man kann es daher zunächst auch am besten verwalten. Diese schofelsten Güter für die heutige Menschheit, nämlich die geistigen, die werden also in einer gewissen Weise unter Berücksichtigung des Zeitbegriffes sozial taxiert [...]

Es ist tatsächlich nichts Unbedeutendes, wenn verlangt wird, daß zum Begreifen des sozialen Organismus der Zeitbegriff herangezogen wird. Man denkt ja den sozialen Organismus ganz zeitlos, wenn man sagt: das oder jenes soll schon im Entstehungszustand, im Status nascens, mit dem Kapital geschehen. Man muß das Kapital entstehen lassen, man muß es auch eine Weile verwaltet sein lassen von denen, welche es haben entstehen lassen; man muß aber wieder die Möglichkeit haben, durch einen gesund, das heißt dreigliedrig funktionierenden sozialen Organismus, es in die wirkliche Allgemeinheit der Menschen übergehen zu lassen." (Lit.: GA 189, S. 143ff)

Siehe auch

Literatur

  1. Rudolf Steiner: Die soziale Frage als Bewußtseinsfrage, GA 189 (1980), ISBN 3-7274-1890-7 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
Literaturangaben zum Werk Rudolf Steiners folgen, wenn nicht anders angegeben, der Rudolf Steiner Gesamtausgabe (GA), Rudolf Steiner Verlag, Dornach/Schweiz Email: verlag@steinerverlag.com URL: www.steinerverlag.com.
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Eine textkritische Ausgabe grundlegender Schriften Rudolf Steiners bietet die Kritische Ausgabe (SKA) (Hrsg. Christian Clement): steinerkritischeausgabe.com
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