Professor und Östliche Philosophie: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Professor''' ist in der Regel die [[Amtsbezeichnung|Amts-]] und [[Berufsbezeichnung]] oder der [[Akademischer Grad#Abgrenzung zu Titeln|akademische Titel]] des Inhabers einer Professur. Anders als etwa beim [[Doktor]]grad handelt es sich nicht um einen [[Akademischer Grad|akademischen Grad]].
{{lückenhaft|Begriffsgeschichte fehlt gänzlich}}
Als '''östliche Philosophie''' wird gemeinhin die [[Philosophie]] [[Asien]]s, insbesondere die des [[China|chinesischen]], [[Indien|indischen]] und [[japan]]ischen Kulturraumes verstanden. Die Blütezeit der östlichen Philosophie stellt nach [[Karl Jaspers]] die von ihm so bezeichnete „[[Achsenzeit]]“ (800–200 v. Chr.) dar. Hier entwickelten sich die geschichtsmächtig gewordenen Denktraditionen des [[Konfuzianismus]], [[Daoismus]] und [[Buddhismus]].


'''Professur''' (von {{laS|profiteri|de=bekennen}} in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer [[Hochschule]].
Mit dem [[Hinduismus]] standen diese Traditionen später besonders im Norden des indischen Subkontinents in einem spannungsreichen Verhältnis zum [[Islam]].


In [[Deutschland]] und der [[Schweiz]] kann die Bezeichnung ''Professor'' unter bestimmten Umständen auch als [[Ehrentitel]] an Personen verliehen werden, die keine Professur bekleiden – beispielsweise an Künstler. Im Bundesland [[Baden-Württemberg]] kann die Bezeichnung Professor oder Professorin ohne Zusätze als nichtakademischer Ehrentitel an verdiente Bürger verliehen werden (siehe [[Professor (Ehrentitel in Baden-Württemberg)]]). In [[Österreich]] ist ''Professor'' auch ein Berufs- oder Ehrentitel und ein Amtstitel für ernannte Lehrer an höheren Schulen.
Es gelingt immer nur ansatzweise, allgemeine Strömungen darzustellen, die als östliche Philosophie gelten können. Zu verschieden und reichhaltig ist die über mindestens drei Jahrtausende rekonstruierbare Kultur und Philosophie des Ostens. In der Auseinandersetzung mit ihr bestimmte die sogenannte westliche Philosophie immer wieder auch ihr eigenes Selbstverständnis.


Die Hauptaufgabe von Professoren an Hochschulen ist idealtypisch die eigenverantwortliche Durchführung von wissenschaftlicher [[Forschung]] und [[Wissenschaft#Lehre|Lehre]] (im Sinne des [[Humboldtsches Bildungsideal|humboldtschen Bildungsideals]]). Professur und [[Lehrstuhl]] sind nicht unbedingt miteinander verbunden – jeder Lehrstuhlinhaber ist Professor, aber nicht umgekehrt.
== China ==
{{Hauptartikel|Chinesische Philosophie}}


== Überblick ==
Die Anfänge der chinesischen Philosophie reichen bis weit in das zweite vorchristliche Jahrtausend zurück. Zu ihren zentralen Fragestellungen gehörte von jeher die Ordnung des Kosmos wie auch die Stellung des Menschen in ihm. Sehr alt ist die Lehre vom Urprinzip [[Dao]] sowie dem der Welt immanenten Gegensatz von [[Yin und Yang]]. Später entwickelten sich auf ihrer Grundlage zahlreiche Lehren, von denen die bekanntesten der [[Konfuzianismus]], der [[Daoismus]] und der [[Legalismus]] sind. Stets waren ausgeprägte [[Synkretismus|synkretistische]] Tendenzen zu beobachten, in deren Rahmen teilweise auch von außen importierte Lehren wie der [[Buddhismus]] mitaufgenommen und [[Sinisierung|sinisiert]] wurden. Aufgrund teilweise völlig unterschiedlicher Paradigmen, Fragestellungen und Herangehensweisen wird teilweise bestritten, ob die chinesischen Denktraditionen überhaupt als Philosophie im Sinne der westlichen Tradition angesehen werden können.
Wie im Deutschen Reich bis 1918 und darüber hinaus in Baden und in Bayern, wird in einigen Ländern Europas (z.&nbsp;B. in [[Österreich]], [[Frankreich]], [[Italien]], [[Polen]], der [[Slowakei]], [[Slowenien]], [[Spanien]] und [[Tschechien]]) auch ein ernannter Lehrer an einer höheren [[Schule]] (österr. meist fälschlich noch „[[Bildungssystem in Österreich#Schultypen Übersicht|Mittelschule]]“) als ''Professor'' bezeichnet. Deswegen wird in Österreich in Abgrenzung dazu die Bezeichnung ''Universitätsprofessor'' (Univ.-Prof.) oder ''Professor an einer Fachhochschule'' (FH-Prof.), früher auch vom ''Hochschulprofessor,'' verwendet. In Österreich kann der Bundespräsident Personen ohne Studientitel<!--- Was ist das? Ist das ein Synonym für einen akademischen Grad? --->, die sich auf dem Gebiet von Kunst oder Wissenschaft verdient gemacht haben, den Titel ''Professor'' verleihen. Auch in Deutschland verleihen einzelne Bundesländer mitunter diesen Ehrentitel. Österreich und Deutschland kennen noch weitere, die Transparenz erschwerende Titelformen, wie jene des ''außerordentlichen Universitätsprofessors'' (siehe unten), des ''Juniorprofessors'' und ''außerplanmäßigen Professors.'' Zudem tragen seit der Umbenennung der österreichischen Kunsthochschulen in Kunstuniversitäten durch das [[Universitätsgesetz 2002]] auch die vormaligen Kunsthochschulprofessoren nun die Bezeichnung „Universitätsprofessor“. ''[[Titularprofessor]]'' ist in Österreich der verliehene Titel, in der Schweiz indes ist damit kein Anspruch auf einen Lehrstuhl verbunden.


== Vergleich zwischen verschiedenen Ländern ==
== Indien ==
Die Juniorprofessur in Deutschland entspricht am ehesten der schweizerisch (-liechtensteinischen) Assistenzprofessur bzw. SNF-Förderungsprofessur, ist jedoch stärker als diese eine „Professur auf Probe“, da eine Entfristung in der Schweiz für Assistenzprofessuren anders als in Deutschland in der Regel möglich ist („tenure track“).
{{Hauptartikel|Indische Philosophie}}


Beim US-Begriff des „Assistant Professor“ muss unterschieden werden zwischen Stellen mit oder ohne „tenure track“. Wenn es eine Stelle ohne „tenure track“ ist, entspricht der ''Assistant Professor'' am ehesten einem promovierten Universitätsassistenten in Österreich oder einem [[Juniorprofessor]] in Deutschland. Wenn es sich um eine Stelle mit „tenure track“ handelt, ist sie im Status etwas über dem deutschen Juniorprofessor anzusiedeln. Der ''Assistant Professor'' hat in der Regel seine eigenen Doktoranden sowie Mitarbeiter und besitzt auch Stimmrecht im Fakultätsrat. Im Vergleich zum deutschen Juniorprofessor hat er zudem ein höheres Maß an Selbstständigkeit bei der [[Beschaffung|Akquisition]] von Forschungsmitteln und eine größere Unabhängigkeit in der Lehre.
Seit der Zeit der [[Upanishaden]] (9.–6. Jh. v. Chr.) kann man in Indien von einer entwickelten Philosophie sprechen. Die Ursprünge reichen jedoch in das 2. vorchristliche Jahrtausend zurück. Zentrale Themen bilden [[Samsara]] (Wiedergeburt), [[Karma]] ("Gesetz der Tat") und [[Dharma]] (kosmische Ordnung).
Von den sechs orthodoxen indischen Systemen (d. h. die die Autorität des [[Veda]] anerkennen) sind [[Vedanta]], [[Yoga]] und [[Samkhya]] die wichtigsten.
Zu den sogenannten [[Häresie|heterodoxen]] Systemen zählen der [[Jainismus]] und die verschiedenen [[Buddhismus|buddhistischen]] Schulen.


== Abkürzungen ==
== Japan ==
* ''ao. Univ.-Prof.:'' außerordentlicher Universitätsprofessor (nur in Österreich und der Schweiz, mit landesspezifisch unterschiedlicher Bedeutung; entspricht in Liechtenstein dem ''assoziierten Professor'')
{{Hauptartikel|Philosophie in Japan}}
* ''apl. Prof.:'' außerplanmäßiger Professor (nur in Deutschland)
* ''Ass.-Prof.:'' Assistenzprofessor (nur in Österreich und der Schweiz, mit landesspezifisch unterschiedlicher Bedeutung)
* ''assoz. Prof.:'' assoziierter Professor (nur in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein)
* ''Hon.-Prof.:'' Honorarprofessor
* ''Jun.-Prof.:'' Juniorprofessor
* ''o.ö. Prof.:'' ordentlicher öffentlicher Professor (Deutschland, Preußen)
* ''o. Univ.-Prof.:'' ordentlicher Universitätsprofessor (nur in Österreich und der Schweiz; teilweise veraltet)
* ''Prof.:'' Professor
* ''Prof. em.'' (oder ''emer.''): Professor emeritus
* ''Prof. h.&nbsp;c.:'' Professor honoris causa (‚ehrenhalber‘)
* ''Prof. hon.:'' Professor honorarius (Honorarprofessor; veraltet)
* ''Prof. i.&nbsp;K.:'' Professor im Kirchendienst (nur in Deutschland)
* ''Tit. Prof.:'' Titularprofessor (Schweiz, Österreich)
* ''Univ.-Prof.:'' Universitätsprofessor


== Mögliche Werdegänge ==
Wie die generelle kulturelle Entwicklung [[Japan]]s, so ist auch die dort entwickelte Philosophie ohne die maßgebliche Übernahme von Ideen zunächst des ostasiatischen Auslands bis ins 17. Jahrhundert, die nachfolgende und fast 200 Jahre andauernde Isolation Japans, sowie sein im 19. Jahrhundert einsetzendes Streben nach weltpolitischem Einfluss nicht zu erklären. Darüber hinaus stand die in Japan entwickelte Philosophie auch immer in engem Wechselverhältnis mit den innenpolitischen Machtkämpfen der säkularen und religiösen Autoritäten mit- und untereinander.
Im Folgenden sind typische Werdegänge zur Erlangung einer ordentlichen Hochschulprofessur aufgelistet. Die einzelnen Beispiele stehen dabei exemplarisch für ein bestimmtes Fachgebiet, d.&nbsp;h., sie können jeweils auch auf andere Fachgebiete bezogen werden.


=== Deutschland ===
Gleichzeitig mit der Einführung der [[Chinesische Schrift|chinesischen Schrift]] wurden auch die darin verfassten chinesischen Schriften rezipiert, die in Japan daoistisches, konfuzianistisches und vor allem buddhistisches Gedankengut (vgl. [[Buddhismus in Japan]]) bekannt machten und von da an mit den indigenen religiösen Traditionen (siehe [[Shintō]]) in stark [[Synkretismus|synkretistischer]] Weise das philosophische Denken in Japan mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten bis in die Gegenwart bestimmten.
'''Beispiel 1''' (Abschluss in einem grundständigen Studiengang, Promotion, Habilitation, Verleihung der Venia Legendi verbunden mit der Bezeichnung Privatdozent/in, außerplanmäßige Professur, Univ.-Professur):
* Dipl.-Biol. Wilma Wiesel (Diplomabschluss)
* Dr. rer. nat. Wilma Wiesel (promoviert)
* Dr. rer. nat. habil. Wilma Wiesel (habilitiert)
** ''in einigen Bundesländern auch:'' Dr. rer. nat. Dr. habil. Wilma Wiesel
* PD Dr. rer. nat. habil. Wilma Wiesel (Venia Legendi und das Recht, die Bezeichnung Privatdozentin zu führen)
* apl. Prof. Dr. rer. nat. habil. Wilma Wiesel (außerplanmäßige Professorin)
* Prof. Dr. rer. nat. habil. Wilma Wiesel (Univ.-Professorin / W2- oder W3-Professorin)
Bemerkung: Es ist üblich, die Abkürzung „habil.“ wegzulassen, wenn Prof. oder PD aufgeführt sind.
 
''alternativ:''
* Werner Wessel, M.&nbsp;A. (Master- oder Magisterabschluss)
* Dr. phil. Werner Wessel (promoviert)
* Dr. phil. habil. Werner Wessel (habilitiert)
** ''in einigen Bundesländern auch:'' Dr. phil. Dr. habil. Werner Wessel
* PD Dr. phil. habil. Werner Wessel (Venia Legendi verbunden mit dem Recht, die Bezeichnung Privatdozent zu führen)
* Prof. Dr. phil. habil. Werner Wessel (Univ.-Professor / W2- oder W3-Professor)
 
'''Beispiel 2''' (Abschluss in einem grundständigen Studiengang, Promotion, Juniorprofessur, ordentliche Professur):
* Wilma Wiesel, M.&nbsp;Sc. (Masterabschluss)
* Dr. sc. agr. Wilma Wiesel (promoviert)
* Jun.-Prof. Dr. sc. agr. Wilma Wiesel (Juniorprofessorin, d.&nbsp;h. W1-Professorin)
* Prof. Dr. sc. agr. Wilma Wiesel (Univ.-Professorin / W2- oder W3-Professorin)
 
'''Beispiel 3''' (Abschluss in einem grundständigen Studiengang, Promotion, Berufspraxis, FH-Professur):
* Dipl.-Ing. Werner Wessel (Diplomabschluss)
* Dr.-Ing. Werner Wessel (promoviert)
* ''Berufspraxis''
* Prof. Dr.-Ing. Werner Wessel (Professor an einer Fachhochschule, zum Beispiel W2-Professur an einer FH)
 
=== Angloamerikanische Länder ===
'''Beispiel 1''' (Großbritannien, Australien, Neuseeland)
* Wendy Weasel, B.A. (Honours) (Bachelorabschluss)
* Wendy Weasel, B.A. (Hons), Ph.D. (Abschluss des Doktorstudiums)
* ''Lecturer'' Wendy Weasel, B.A. (Hons), Ph.D. (entspricht: W1-Juniorprofessorin)
* ''Senior Lecturer'' Wendy Weasel, B.A. (Hons), Ph.D. (entspricht: W2-Hochschuldozentin)
* ''Reader'' Wendy Weasel, B.A. (Hons), Ph.D. (entspricht: W2-Univ.-Professorin)
* Prof. Wendy Weasel, B.A. (Hons), Ph.D. (W3-Univ.-Professorin)
 
Bemerkung: Die Bezeichnungen ''Lecturer, Senior Lecturer'' und ''Reader'' usw. werden in Großbritannien (sowie Australien, Neuseeland) für gewöhnlich nicht vor dem Namen des Trägers genannt, sondern als gesonderte Bezeichnung zusammen mit dem Fach ausgewiesen. Zum Beispiel als „Dr. Wendy Weasel, Lecturer in English Literature“. Der „Reader“ wurde in Australien und Neuseeland weitgehend durch „Associate Professor“ (Abk. A/Prof) ersetzt.
 
'''Beispiel 2''' (Nordamerika):
* Walter Weasel, B.Sc. (Bachelorabschluss)
* Walter Weasel, B.Sc., M.Sc. (Masterabschluss)
* Walter Weasel, B.Sc., M.Sc., Ph.D. (Abschluss des Doktorstudiums)
* Assistant Professor Walter Weasel, B.Sc., M.Sc., Ph.D. (entspricht: W1-Juniorprofessor)
* Associate Professor Walter Weasel, B.Sc., M.Sc., Ph.D. (entspricht: C2/W2-Hochschuldozent)
* (Full) Prof. Walter Weasel, B.Sc., M.Sc., Ph.D. (entspricht: W2-Univ.-Professor)
* Regents' Prof. Walter Weasel, B.Sc., M.Sc., Ph.D. (entspricht: W3-Univ.-Professor)
 
== Besetzung von Professuren durch Frauen ==
{{Hauptartikel|Frauen in der Wissenschaft}}
 
=== Geschichte ===
Bis in die beginnende Neuzeit war Bildung primär eine Sache des Standes und nach einem jahrhundertelangen Prozess wird –&nbsp;durch Druck der [[Frauenbewegung]] und im Zuge der allgemeinen [[Gleichbehandlung]] der Geschlechter&nbsp;– die Zulassung von Frauen an Universitäten erst im frühen 20.&nbsp;Jahrhundert rechtlich verankert.
* 1733 hat die [[Leucorea|Universität Wittenberg]] als erste deutsche Universität die Dichterin [[Christiana Mariana von Ziegler]] als ''[[poeta laureatus]]'' ausgezeichnet.
* 1754 wurde [[Dorothea Christiane Erxleben]] von der [[Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg|Universität Halle]] als erste Frau in Deutschland promoviert.
* 1787 hat die [[Georg-August-Universität Göttingen|Universität Göttingen]] zum 50-jährigen Bestehen eine Professorentochter, [[Dorothea Schlözer|Dorothea von Schlözer]], ohne [[Dissertation]], aber mit mündlicher Prüfung promoviert.
* [[Josepha von Siebold|Regina Josepha von Siebold]] wurde 1815 an der [[Justus-Liebig-Universität Gießen|Universität Gießen]] die Ehrendoktorwürde im Fach Geburtshilfe verliehen. 1817 wurde ihre Tochter [[Charlotte Heidenreich von Siebold|Marianne Theodore Charlotte von Siebold]] zum Dr.&nbsp;med. promoviert. Die Frauen wurden jedoch noch nicht an der Universität geduldet und mussten sich daher außerhalb bilden und ihre Wissenschaft betreiben.
* Mitte des 19. Jahrhunderts beginnt sich das ''[[Frauenstudium]]'' durchzusetzen, z.&nbsp;B. in den USA, in Großbritannien und in der Schweiz (ab 1865 an der Universität in Zürich). In [[Österreich-Ungarn]] waren Frauen ab 1878 als [[Gasthörer]] zugelassen und konnten ab 1897 zunächst an den philosophischen Fakultäten, später auch Medizin, studieren. 1891 beschloss der [[Deutsches Reich|deutsche]] Reichstag, dass die Zulassung von Frauen Ländersache sei, und 1899 wurden Frauen als Gasthörer zugelassen.
* 1897 wurde mit [[Gabriele Possanner]] die erste Ärztin Österreichs promoviert.
* 1898 wurde die Philosophin [[Anna Tumarkin]] als erste Frau an der [[Universität Bern]] habilitiert. Sie war in Bern 1906 auch die erste Honorarprofessorin und 1909 die erste Extraordinaria. Tumarkin war Europas erste Professorin, die –&nbsp;im Gegensatz zur bereits 1884 in Stockholm inthronisierten Dozentin Sofja Kowalewskaja&nbsp;– das Recht hatte, Doktoranden und Habilitanden zu prüfen sowie im Senat der Universität Einsitz zu nehmen. Ihr folgte [[Lina Stern]], sie erhielt 1903 den Doktortitel und wurde 1918 außerordentliche Professorin und Inhaberin des Lehrstuhles für physiologische Chemie an der medizinischen Fakultät der [[Universität Genf]].
* [[Elsa Neumann]] wurde als erste Frau Deutschlands an der [[Humboldt-Universität zu Berlin|Universität Berlin]] 1899 im Fach Physik promoviert, [[Mathilde Wagner]] 1901 als erste Frau an der [[Albert-Ludwigs-Universität Freiburg]] im Fach Medizin. An der Universität Berlin wurde vom Pathologen [[Rudolf Virchow]] Sonderpräpierkurse für Frauen angeboten, weil sein Vater (ein Ordinarius für Anatomie) sich weigerte, Frauen in seinen Sezierkursen zu erlauben.
* [[Elise Richter]] konnte sich 1907 als erste Frau in Wien habilitieren (romanische Philologie), durfte aber vorerst nur als Privatdozentin ohne Besoldung lehren und wurde erst 1921 außerordentliche Professorin, aber nie ordentliche Professorin (nach ihr ist auch ein Förderprogramm des [[Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung|FWF]] benannt, das Frauen die Habilitation ermöglichen soll), aber 1921 findet auch erst die zweite Habilitation einer Frau in Österreich statt ([[Christine Touaillon]], Literaturgeschichte).<ref>{{Webarchiv |url=http://www.frauen.jku.at/Johanna/6/Frauenstudium.htm |wayback=20090615213149 |text=''JKU goes gender.''}}.</ref>
* Obwohl in Deutschland 1918 beschlossen wurde, dass Frauen auch die Dozentenlaufbahn einschlagen könnten, wurde erst 1923 [[Margarete von Wrangell]] als erste Frau ordentliche Professorin an einer deutschen Universität. Die Chemikerin wurde auf den Lehrstuhl für [[Pflanzenernährung]] an der [[Universität Hohenheim]] berufen.
* 1921 wurde [[Gertrud Kleinhempel]] als erster Frau in ihrem Beruf als Leiterin der Textilklasse an der [[Handwerker- und Kunstgewerbeschule Bielefeld]] in [[Preußen]] durch das Ministerium der Professorentitel verliehen.
Dabei war insbesondere der Männermangel des [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkriegs]] ausschlaggebend, in dem praktizierende Wissenschaftlerinnen zu einem wichtigen Faktor wurden. Bis 1933 wurden nur 24 Frauen, vornehmlich in der Medizin, Professorinnen, obwohl mehr als 10.000 Frauen promoviert wurden.
 
=== Anteil der Professorinnen im Vergleich zu den männlichen Professoren ===
==== Frauenanteil unter Studenten und Professoren ====
Frauen sind unter den Professoren an den [[Hochschule]]n des deutschen Sprachraums stark unterdurchschnittlich vertreten, obwohl [[Student]]innen bereits seit einiger Zeit an den meisten Hochschulen im deutschsprachigen Raum mehr als die Hälfte der Studierenden ausmachen.
<!-- Einige Zahlen aus Hochschul-STATISTIKEN einfügen -->
'''Frauenquote an Universitäten und Hochschulen:'''
{| class="wikitable"
|-
! || Deutschland || Österreich || Schweiz || OECD/EU-25
|-
| Universitäten/Fachhochschulen || '''2003''' || '''WS 2004/05''' || '''2006''' || '''2004'''
|-
| '''Studentinnen''' || 48,4 % || 53 % / 40 % || &nbsp; || &nbsp;
|-
| '''Promotionen/Absolventinnen''' || 37,9 % || 40 % / 34 % || &nbsp; || 43 %
|-
| '''Assistentinnen''' || &nbsp; || 31 % / – || &nbsp; || &nbsp;
|-
| '''Professorinnen/Dozentinnen''' || 12,8 % || 14 % / 22 % || 9,2 % || 15 %
|-
| '''Forschungspersonal''' gesamt '''2003''' || 19 % || 21 % || 21 % || 29 %
|-
| '''Gläserne Decke''' Universitäten '''2004''' || 1,9 % || 2,7 % || 1,8 % || 2,1 %
|}
<small>Werte und Quellen:</small>
* <small>[[OECD]]-Länder: Graduates ISCED 6, Academic staff Grade C / A (nach [[ISCED 97]]); Researchers Frascati Manual §&nbsp;301<br />[[gläserne Decke]]: universitär, [[EU-25]] 2004<ref name="She Figures">Eurostat S&T Statistics, nach ''OECD She Figures 2006.'' [[EU-Kommission DG Research]]. {{Webarchiv |url=http://ec.europa.eu/research/science-society/pdf/she_figures_2006_en.pdf |wayback=20091120172146 |text=''Webdokument des CEWS.''}}. (PDF; 0,7&nbsp;MB).<br />Figure 1.2: ''Proportion of female PhD (ISCED 6) graduates 2003,'' S. 21.<br />Figure 1.6: ''Proportion of female researchers, 2003,'' S. 25.<br />Figure 3.4: ''Glass Ceiling Index, 2004,'' S. 59.</ref></small>
* <small>Deutschland: Ost- und Westdeutschland, Professorinnen: alle Besoldungsstufen;<ref name="D_STATIS 11">[[Statistisches Bundesamt]], Fachserie 11: ''Bildung und Kultur.'' Reihe 4.4: ''Personal an Hochschulen.'' Verschiedene Jahrgänge; zitiert nach [http://www.blk-bonn.de/papers/heft109.pdf BLK Heft 109] (PDF; 653&nbsp;kB): ''Siebte Fortschreibung des Datenmaterials von ‚Frauen in Führungspositionen an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen‘ 2003.'' Statistisches Bundesamt, 2004.</ref> Forschungspersonal<ref name="She Figures" /></small>
* <small>Österreich: Universitäten/Fachhochschulen;<ref name="BMBWK 2005">''[[Statistisches Taschenbuch]] 2005.'' BMBWK; zitiert nach Brigid Weinzinger, Anita Bernroitner, Sabine Wagner, Gabriele Stauffer: ''Grüner Frauenbericht 2006.'' Die Grünen, 2007, S. 48 ff. {{Webarchiv |url=http://www.gruene.at/uploads/media/FB2006_internet_01.pdf |wayback=20101230205835 |text=''Webdokument.''}}. (PDF; 3,4&nbsp;MB).</ref> Forschungspersonal<ref name="She Figures" /></small>
* <small>Schweiz: Universitäten<ref name="BP-CH">R. Bachmann, C. Rothmayr, C. Spreyermann: ''Evaluation [[Bundesprogramm Chancengleichheit von Frau und Mann an Universitäten]]. Bericht zu Umsetzung und Wirkungen des Programms 2000 bis 2003.'' Schriftenreihe Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW), Bern 2004 ([http://www.crus.ch/information-programme/chancengleichheit.html?L=2 Webdokument] ''crus.ch'').<br />U. Jaberg, M. Bencheikh, P. Koller: ''Personal der Universitären Hochschulen 2004.'' [[Bundesamt für Statistik]] (BFS). Statistik der Schweiz, Neuchâtel 2006; zitiert nach ''Professionelle Karriereförderung auf dem Weg zur Professorin oder Chefärztin.'' In: ''Schweizerische Ärztezeitung.'' Nr.&nbsp;44 87/2006, S.&nbsp;1901–1906.</ref>; Forschungspersonal<ref name="She Figures" /></small>
 
Die [[Frauenquote]] ist jedoch regional sehr verschieden und hängt stark vom [[Fachgebiet]] ab. In Studienrichtungen wie z.&nbsp;B. [[Theologie]], [[Soziologie]], [[Architektur]] und [[Medizin]] reicht der Anteil der Frauen an den [[Hochschullehrer]]n der höheren Ränge etwa an ein Viertel heran, während er unter den [[Hochschulassistent|Assistenten]] auch höher liegt. In der bundesdeutschen Ethnologie liegt der Frauenanteil an den Professuren mit 29 % besonders hoch (2008).
 
In [[Technik|technischen]] Fächern liegt er bei nur einigen Prozent&nbsp;– und dies trotz Förderung mit speziellen Programmen (z.&nbsp;B. Hertha-Firnberg- und Else-Richter-Stellen in Österreich und ähnlicher Programme in Deutschland). Im Durchschnitt der OECD beträgt die Quote nur 5,8 %.<ref name="She Figures" />
 
Inzwischen lässt sich zumindest regional und für bestimmte Fachbereiche, wie etwa für die Politik- und Sozialwissenschaften in Berlin, ein stetiger Zuwachs an [[Habilitation]]en von Frauen feststellen, die immer wieder auch in Professuren gerufen werden. In den letzten Jahren stellten diese dort sogar die Hälfte der Habilitanden. Wie sich diese Tendenz jedoch im Zusammenhang der neusten hochschulpolitischen Veränderungen und der Etablierung des [[Bachelor]]/[[Master]]-Systems entwickeln wird, bleibt offen.<ref name="Strobel">Barbara Strobel: {{Webarchiv |url=http://web.fu-berlin.de/gpo/pdf/aktuelles/barbara_strobel.pdf |wayback=20100331182232 |text=''Was sie wurden, wohin sie gingen. Ergebnisse einer Verbleibstudie über PromovendInnen und HabilitantInnen des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin.''}}. (PDF; 208&nbsp;kB), in: {{Webarchiv |url=http://web.fu-berlin.de/gpo/index.htm |wayback=20100204043043 |text=''gender…politik…online.''}}. Bei: ''fu-berlin.de.'' Abgerufen am 26.&nbsp;August 2009.</ref>
 
Eine Untersuchung unter den 37 größten Hochschulen und Universitäten Deutschlands aus dem Jahr 2018 zeigt, dass der Anteil an Professorinnen im Schnitt bei rund 24 Prozent liegt. Die [[Universität Paderborn]] ist der Befragung zufolge Spitzenreiter: 97 von 260 Professoren sind hier weiblich, die Quote liegt damit bei 37 Prozent. Schlusslicht bildet die [[Technische Universität Dresden]] mit nur 14 Prozent weiblich besetzter Professuren. Noch geringer an deutschen Hochschulen ist die Anzahl der Dekaninnen. Hier liegt die Quote bei rund 17 Prozent.<ref>{{Literatur |Autor=Silke Fokken |Titel=Gleichstellung an Hochschulen: Frau Professorin bleibt in der Minderheit |Sammelwerk=Spiegel Online |Datum=2018-10-31 |Online=http://www.spiegel.de/karriere/hochschulen-lehrstuehle-nur-zu-24-prozent-von-frauen-besetzt-a-1235897.html |Abruf=2018-11-01}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.wbs-gruppe.de/gender-debatte-hochschulen/ |titel=Gender-Debatte an Hochschulen |zugriff=2018-11-01}}</ref>
 
==== Mögliche Gründe für die geringere Frauenquote ====
{{Hauptartikel|Frauen in der Wissenschaft#Hindernisse der wissenschaftlichen Karriere von Frauen|titel1=„Hindernisse der wissenschaftlichen Karriere von Frauen“ im Artikel Frauen in der Wissenschaft}}
 
Die Gründe sind vielfältig und offenbar auch von länderspezifischen sozialen Geschlechtermodellen abhängig. Eine große Rolle spielen wahrscheinlich die im Durchschnitt geringere Bereitschaft von Frauen zur bedingungslosen Verfolgung lebenslanger Vollzeitkarrieren,<ref>{{BibISBN|9783421043610}}</ref> unterschiedliche Fachkulturen und damit einhergehend eine unterschiedliche Bedeutung von Dissertation oder Habilitation für die weitere Karriereplanung in spezifischen Fächern,<ref name="Strobel" /> und die Schwierigkeit, Partnerschaft, Kinder und hochqualifizierten Beruf zu [[Vereinbarkeit von Familie und Beruf|vereinen]]. Es gibt in vielen Ländern auch im Post-Doc-Bereich oft nur Stipendien ohne soziale Rechte wie [[Mutterschutz]].
 
==== Förderung ====
===== Deutschland =====
{{Hauptartikel|Frauen in der Wissenschaft#Programme zur Förderung von Wissenschaftlerinnen|titel1=„Programme zur Förderung von Wissenschaftlerinnen“ im Artikel Frauen in der Wissenschaft}}
Das [[Bundesministerium für Bildung und Forschung]] initiierte 2007 das [[Professorinnenprogramm]], mit dem bis 2013 mindestens 200 neue Stellen für weibliche Habilitanden an deutschen Hochschulen geschaffen werden sollten.<ref>''[http://www.bmbf.de/de/494.php Frauen im Wissenschaftssystem. Professorinnen-Programm.]'' Website des Bundesbildungsministeriums.</ref><ref>''Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder.'' In: Eva Blome u.&nbsp;a. (Hrsg.): ''Praxishandbuch Zur Gleichstellungspolitik an Hochschulen.'' 2., vollst. überarb. und erw. Auflage. Springer VS, 2014, ISBN 978-3-531-17567-6, S.&nbsp;136&nbsp;f.</ref>
 
An vielen Hochschulen gibt es Gleichstellungsbeauftragte (früher: „[[Frauenbeauftragte]]) und auch spezielle, gesetzlich vorgeschriebene Regelungen für Berufungsverfahren, die [[Bewerber]]innen ''bei gleicher [[Eignung]]'' den Vorrang geben. An der [[Ruhr-Universität]] [[Bochum]] lautet z.&nbsp;B. ein Passus:
{{Zitat
|Text=Jeder [[Berufungskommission]] muss mindestens eine Professorin angehören. Falls dies nicht möglich ist, muss mindestens eine stimmberechtigte Wissenschaftlerin des betreffenden Faches der Berufungskommission angehören. In Fächern, in denen keine Wissenschaftlerin vertreten ist, sind Professorinnen oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen als stimmberechtigtes Mitglied aus verwandten Fächergruppen hinzuzuziehen.
|ref=<ref>''[http://www.ruhr-uni-bochum.de/gleichstellungsbeauftragte/Rahmenplan.html Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Ruhr-Universität Bochum.]'' In: ''Ruhr-Uni-Bochum.de.''</ref>}}
Dies soll sicherstellen, dass Bewerbungen von Frauen angemessen berücksichtigt werden.
 
===== Österreich =====
Der Titel ''Professorin'' ist in Österreich 2002 auf Grund von Art. 65 Abs. 2 lit. b [[Bundes-Verfassungsgesetz]] geschaffen worden ({{BGBl|II Nr. 261/2002}}).
 
Im [[Bundes-Gleichbehandlungsgesetz]] (B-GlBG) ist in Bezug auf Ausschreibungen öffentlicher Dienststellen unter §&nbsp;7.(3) gefordert, dass ''unbeschadet'' der Formulierung, „dass sie Frauen und Männer gleichermaßen betreffen“ (Abs.&nbsp;2) die Ausschreibung jedoch den Hinweis zu enthalten hat, „dass Bewerbungen von Frauen für Arbeitsplätze einer bestimmten Verwendung (Einstufung) oder für eine bestimmte Funktion besonders erwünscht sind, wenn der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde in einer solchen Verwendung oder Funktion unter 50 % liegt“ (''Unterrepräsentation'' nach §&nbsp;11 Abs. 2) oder Fördermaßnahmen im Sinne des ''[[Frauenförderungsgebot]]'' (§&nbsp;11) angebracht sind. Eine Bevorzugung von Frauen in öffentlichen Ämtern&nbsp;– ungeachtet der allgemeinen geforderten [[Gleichbehandlung]]&nbsp;– solange die Frauenquote nicht erreicht ist, schreibt der Gesetzgeber vor.
 
=== Einige bekannte akademische Lehrerinnen ===
* Geisteswissenschaften: [[Bertha von Suttner]], Wien ([[Friedensnobelpreis]] 1905), [[Pearl S. Buck]] China (Literaturnobelpreis 1938), [[Christiane Harzig]], Erfurt, [[Toni Morrison]], USA (Literaturnobelpreis 1993), [[Gesine Schwan]], Berlin, [[Lorraine Daston]] (Wissenschaftshistorikerin), Berlin
* Naturwissenschaften: [[Louise-Elizabeth-Félicité du Piery]], Paris ([[Astronomie]], 1. Professorin um 1790), [[Marie Curie]], Paris (Nobelpreis 1903 und 1911), [[Anna Morandi Manzolini]], Bologna (1714–1774), [[Lise Meitner]], Wien (zweite Physikdoktorin 1905), [[Antonietta Cherchi]], Cagliari, [[Wangari Maathai]], Kenia (Friedensnobelpreis 2004)
* Medizin, Biologie: [[Margarete von Wrangell]] 1. deutsche Ordinaria, [[Gerty Cori]]/Radnitz CS/USA (1. Medizin-Nobelpreis 1947), [[Christiane Nüsslein-Volhard]] (Genetikerin, Medizin/Physiologie-Nobelpreis 1995), [[Rita Levi-Montalcini]] (Nobelpreis für Medizin und Physiologie 1986), …
* Mathematik: [[Emmy Noether]], [[Sofja Kowalewskaja]], [[Ingrid Daubechies]]
* Technik: [[Martha Näbauer]], TU München
* Wirtschaft und Rechtswissenschaften: [[Schirin Ebadi]], Iran (Friedensnobelpreis 2003)
 
Siehe auch: [[Frauen in der Wissenschaft#Listen bekannter Wissenschaftlerinnen|Listen bekannter Wissenschaftlerinnen]]
 
== Professorenvergütung ==
=== Deutschland ===
Die Besoldung eines Professors erfolgt in Deutschland nach der [[Besoldungsordnung&nbsp;W]]. Es gibt drei Besoldungsgruppen: W1, W2, und W3. Die Professorenbesoldung besteht aus einem [[Grundgehalt]] und einer [[Leistungszulage]]. Seit der Föderalismusreform besitzen die Länder das Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht für die Landesbeamten. Infolgedessen unterscheiden sich die Grundgehälter, und zwar zum Teil deutlich.
Die Besoldung eines Professors in '''Deutschland''' beträgt als Jahresgrundgehalt bei 12 Monaten ohne Leistungsbezüge in der Besoldungsgruppe W&nbsp;2 insgesamt 58.752&nbsp;Euro pro Jahr, in der Besoldungsgruppe W&nbsp;3 insgesamt 68.649&nbsp;Euro pro Jahr. Die durchschnittliche Besoldung mit Einbezug der Leistungsbezüge eines Professors liegt an deutschen Hochschulen und Universitäten bei ca. 74.992&nbsp;Euro.<ref>''[http://www.w-besoldung.net/forschung/zahlen-zur-w-besoldung/ Zehn Jahre W-Besoldung.]'' Abgerufen am 10.&nbsp;Februar 2016.</ref> Nach Angaben des statistischen Bundesamts liegt die Durchschnittsbesoldung eines W2-Professors bei 73.920&nbsp;Euro, die eines W3-Professors bei 95.760&nbsp;Euro (Stand 2015), wobei es allerdings deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt.<ref>H. Detmer: ''[https://www.academics.de/wissenschaft/die_reale_professorenbesoldung_58554.html Die reale Professorenbesoldung. Erhebliche Unterschiede in den Ländern.]'' In: ''Academics.de.'' Zeit Online, Februar 2017.</ref> Die Besoldung in Deutschland wird von der Interessenvertretung der Professoren als „nicht wettbewerbsfähig“ beurteilt.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/Archiv/2005/11-2005.pdf |wayback=20100602082601 |text=''W-Besoldung international nicht wettbewerbsfähig.''}}. Aus ''[[Forschung und Lehre (Zeitschrift)|Forschung-und-Lehre.de.]]'' Zeitschrift des [[Deutscher Hochschulverband|DHV]], S.&nbsp;584, November 2005 (PDF; 6,1&nbsp;MB).</ref> Ein direkter Vergleich der deutschen mit der internationalen Professorenbesoldung ist schwierig, da in anderen Ländern andere Pensionsregelungen bestehen, andere Lebenshaltungskosten entstehen (Schweiz) und andere Steuersätze gelten. Der [[Hochschullehrerbund]] als die [[Standesvertretung]] der Professoren an den Fachhochschulen sieht die W2-Besoldung im Vergleich zu anderen Vergütungen im öffentlichen Dienst als nicht amtsangemessen an. Dem hat das [[Bundesverfassungsgericht]] am 14.&nbsp;Februar 2012 zugestimmt. Bezüglich einer Klage eines hessischen Professors entschied es, dass die Grundvergütung der hessischen Besoldungsgruppe W&nbsp;2 „evident unangemessen“ ist und dies durch die Ausgestaltung der Prämien, die zudem nicht pensionswirksam sind, nicht ausgeglichen wird und somit gegen das „Alimentationsprinzip des Art.&nbsp;33 Abs.&nbsp;5 GG verstößt und daher verfassungswidrig ist“. Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, „verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1.&nbsp;Januar 2013 zu treffen“.<ref>''[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-008.html BVG-Pressemitteilung Nr. 8/2012 vom 14.&nbsp;Februar 2012.]'' Abgerufen am 15.&nbsp;Februar 2012.</ref> Das Urteil wird für die übrigen Bundesländer als gleichermaßen wirksam angesehen.
 
=== Schweiz ===
In der '''Schweiz''' ist die Besoldung der Professoren kantonal geregelt, für die eidgenössischen Hochschulen durch den Bund. Laut einer Studie im Auftrag der NZZ im Jahr 2012 verdienen Schweizer Professoren weltweit mit Abstand am meisten. Ein Ordentlicher Professor 17073&nbsp;CHF, ein Ausserordentlicher Professor 14561&nbsp;CHF und ein Assistenzprofessor 12749&nbsp;CHF (Mittelwert, berechnet auf 12 Bruttogehälter vor Steuern). An den ETH liegt der jährliche Bruttolohn zwischen 206166 und 271270&nbsp;CHF, für die kantonalen Universitäten zwischen 139376 (Luzern, niedrigste Stufe) und 249194&nbsp;CHF (Basel, höchste Stufe), wobei es an jeder Universität mehrere Steigerungsstufen gibt, die zumeist abhängig von der Dienstdauer gesteigert werden. Hinzu kommen noch Funktionszulagen.<ref>''[https://www.nzz.ch/schweiz/zahltag-an-der-uni-1.16961100 Schweiz zahlt Uni-Professoren die höchsten Löhne.]'' Lohnvergleich für Professoren international und innerhalb der Schweiz. In: ''NZZ.'' 20.&nbsp;Mai 2012.</ref>
 
=== Österreich ===
In '''Österreich''' ist zwischen Professoren mit Beamtenstatus und Professoren ohne Beamtenstatus (=&nbsp;vertraglich gebundene Angestellte, Vertragsprofessoren) zu unterscheiden. Univ.-Prof. im Beamtenstatus haben abhängig von ihrer Dienstzeit und ohne diverse Zulagen ein gesetzlich vorgeschriebenes Bruttojahresgehalt zwischen 47.986&nbsp;Euro und 89.515&nbsp;Euro bzw. mit Dienstalterzulage 99.385&nbsp;Euro, während Univ.-Prof. ohne Beamtenstatus mit ihrer Universität ein Bruttojahresgehalt zwischen 53.075&nbsp;Euro und 159.225&nbsp;Euro frei ausverhandeln können. Die Gehälter außerordentlicher Universitätsprofessoren liegen zwischen 42.658&nbsp;Euro und 80.188&nbsp;Euro brutto pro Jahr, jene von Assistenzprofessoren zwischen 29.142&nbsp;Euro und 65.188&nbsp;Euro.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.goed.at/files/877/Gehalt2010GOED.pdf |wayback=20100602065025 |text=''Gehaltstabellen 2010 in EURO.''}}. In: ''goed.at.'' (PDF).</ref> Seit Inkrafttreten des Kollektivvertrages zum 1.&nbsp;Oktober 2009 beträgt für dem Kollektivvertrag unterliegende Universitätsprofessoren das Mindestjahresgehalt abhängig von ihrer Dienstzeit zwischen 61.650&nbsp;Euro brutto und 86.288&nbsp;Euro brutto, für assoziierte Professoren mindestens zwischen 58.570&nbsp;Euro und 83.209&nbsp;Euro brutto pro Jahr, für Assistenzprofessoren 46.252&nbsp;Euro brutto pro Jahr (Werte 2010).<ref>''[http://www.uibk.ac.at/betriebsrat/wissenschaftlich/kv-novelle-2010.pdf Änderungen im Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.]'' In: ''uibk.ac.at.'' (PDF; 700&nbsp;kB).</ref>
 
=== USA ===
Die Professorengehälter in den '''USA''' variieren dramatisch zwischen verschiedenen Universitäten, wobei private Hochschulen in der Regel weit mehr bezahlen als öffentliche. Außerdem hängt das Gehalt von der Stellung und vom Fach ab. In den Geisteswissenschaften wird traditionell weit weniger bezahlt als in den Naturwissenschaften. Die höchsten Gehälter haben Professoren in den Ingenieurswissenschaften und der Medizin. In den Biowissenschaften, die im Mittelfeld liegen, kann ein ''Assistant Professor'' mit durchschnittlich 80,000&nbsp;USD (Frauen) bis 88,000&nbsp;USD (Männer) Bruttogehalt rechnen, ein ''Full Professor'' mit 143,000&nbsp;USD (Frauen) bis 156,000&nbsp;USD (Männer).<ref>K. Zusi: ''[http://www.the-scientist.com/?articles.view/articleNo/47311/title/2016-Life-Sciences-Salary-Survey/ 2016 Life Sciences Salary Survey.]'' In: ''The-Scientist.com.'' November 2016.</ref>
 
=== Großbritannien ===
Die Vergütung eines Professors in '''Großbritannien''' beginnt bei etwa 70.000&nbsp;Euro (60.000&nbsp;GBP). Reader und Senior Lecturer verdienen zwischen 52.000&nbsp;Euro (45.000&nbsp;GBP) und 70.000&nbsp;Euro (60.000&nbsp;GBP) und ein Lecturer bis zu 52.000&nbsp;Euro (45.000&nbsp;GBP).<ref>{{Webarchiv |url=http://www.staffnet.manchester.ac.uk/employment/paypensions/salary/ |wayback=20100107010704 |text=''Salary Scales.''}}. University of Manchester. Abgerufen am 13.&nbsp;September 2009.</ref>
 
== Gesetzlicher Schutz ==
In Deutschland ist die Bezeichnung „Professor“ in §&nbsp;132a Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;1 [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] gegen Missbrauch geschützt. Wer unbefugt diese Amtsbezeichnung führt, macht sich danach strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Dabei schützt die Vorschrift ausdrücklich auch ausländische Dienstbezeichnungen.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Professor}}
* [[Avicenna#Werke]] (zu ''Östliche Philosophie'' von Ibn Sina)
* {{WikipediaDE|Gymnasialprofessor}}
* {{WikipediaDE|Lehrprofessur}}
* {{WikipediaDE|Tenure Track}}


== Literatur ==
== Literatur ==
* Kai Handel: [http://www.che.de/downloads/Profbesoldung_Laendervergleich_AP65.pdf ''Die Umsetzung der Professorenbesoldungsreform in den Bundesländern.''] (PDF; 931&nbsp;kB). 2. Auflage. CHE Centrum für Hochschulentwicklung, Gütersloh 2005, ISBN 978-3-939589-20-4.
* Ingrid Fischer-Schreiber, Stephan Schuhmacher: ''Lexikon der östlichen Weisheitslehren'': Buddhismus, Hinduismus, Taoismus, Zen. Scherz, Bern 1986, ISBN 3-502-67403-5
'''Zu Gender-Aspekten:'''
* Cheryl Bernard, Edit Schlaffer: ''Frauenkarrieren an der Universität oder gibt es doch einen weiblichen Masochismus?'' In: Luise F. Pusch (Hrsg.): ''Feminismus&nbsp;– Inspektion der Herrenkultur.'' edition suhrkamp 1192, Frankfurt am Main 1983, ISBN 3-518-11192-2.
* Rainer A. Müller: ''Geschichte der Universität&nbsp;– Von der mittelalterlichen Universitas zur deutschen Hochschule.'' Callwey, München 1990, 1996, ISBN 3-7667-0959-3.
* Martin Schmeiser: ''Akademischer Hasard. Das Berufsschicksal des Professors und das Schicksal der deutschen Universität 1870–1920.'' Klett-Cotta, Stuttgart 1994, ISBN 3-608-91688-1 (zugleich Dissertation an der Universität Tübingen 1994).
* Wolfgang Brezinka: ''Pädagogik in Österreich. Die Geschichte des Faches an den Universitäten vom 18. bis zum Ende des 20.&nbsp;Jahrhunderts.'' Band 1. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2000, ISBN 3-7001-2908-4.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Commonscat|Professors}}
* [https://www.rep.routledge.com/articles/overview/east-asian-philosophy/v-1 Roger T. Ames: ''East Asian philosophy''], in E. Craig (Hg.): ''Routledge Encyclopedia of Philosophy'', London 1998.
{{Wiktionary}}
* {{dmoz|Society/Philosophy/Eastern_Philosophy/|Östliche Philosophie}}
{{Wiktionary|Professur}}
{{Wikiquote}}
* [http://www.hochschulverband.de/ Deutscher Hochschulverband] (DHV)
* [http://www.hlb.de/ Hochschullehrerbund e.&nbsp;V.] (hlb)
* [http://www.juniorprofessur.org/ Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur] (DGJ)
* [http://www.zimmerling.de/veroeffentlichungen/volltext/hochschullehrerrecht.htm Rechtsanwälte Zimmerling: Angaben zum Berufungsprozess und Hochschullehrerrecht]
* {{Webarchiv |url=http://www.uni-paderborn.de/fileadmin/uni-homepage/a-z/docs/Emeriti.pdf |wayback=20081120132741 |text=''Rechte der Emeriti in Nordrhein-Westfalen.''}}. (PDF, 65&nbsp;kB).
* [http://www.w-besoldung.net/ Die neue Professorenbesoldung] (Besoldungsordnung W)
* [http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_03018/imfname_381872.pdf Parlamentarische Anfrage betreffend der Vergabe der österreichischen Berufstitel] (Entschließungsdatum 25. November 2009 bis 24. November 2014)
 
'''Zu Gender-Aspekten.'''
* {{Internetquelle
  |url=http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/erste-professorin-deutschlands-laborversuche-mit-maennern-a-239686.html
  |titel=Erste Professorin Deutschlands. Laborversuche mit Männern
  |werk=[[Spiegel Online|Spiegel.de]]
  |datum=2003-03-12
  |zugriff=2014-12-26}}
* [http://www.uniarchiv.unibe.ch/unibe/generalsekretariat/uniarchiv/content/e3558/e3559/e3569/GeschichteFrauenweb_ger.pdf „Die Pionierinnen der Universität Bern“] (PDF, 7,7&nbsp;kB).
* [http://www.gleichstellung.unibe.ch/ Die Abteilung für die Gleichstellung von Mann und Frau der Universität Bern], die erste Abteilung dieser Art in der Schweizer Hochschullandschaft.
* [http://science.orf.at/science/news/142322 Bis heute keine Chancengleichheit für Frauen an österreichischen Unis], [[ORF]], 29. November 2005.
* [http://science.orf.at/science/news/139399 Professorinnen in den USA], ORF, 24. August 2005.
* {{Webarchiv |url=http://www.genderreport-hochschulen.nrw.de/genderreport/genderreport2013/ |archive-is=20130105214441 |text=''Gender Report für Hochschulen in NRW.''}}. Studie „Beruf: Professor/in“.
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
{{Normdaten|TYP=s|GND=4025243-7}}
 
[[Kategorie:Hochschule]]


{{SORTIERUNG:Ostliche Philosophie}}
[[Kategorie:Philosophie]]
[[Kategorie:Asien]]
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{{Wikipedia}}

Version vom 6. März 2022, 15:38 Uhr

Vorlage:Lückenhaft Als östliche Philosophie wird gemeinhin die Philosophie Asiens, insbesondere die des chinesischen, indischen und japanischen Kulturraumes verstanden. Die Blütezeit der östlichen Philosophie stellt nach Karl Jaspers die von ihm so bezeichnete „Achsenzeit“ (800–200 v. Chr.) dar. Hier entwickelten sich die geschichtsmächtig gewordenen Denktraditionen des Konfuzianismus, Daoismus und Buddhismus.

Mit dem Hinduismus standen diese Traditionen später besonders im Norden des indischen Subkontinents in einem spannungsreichen Verhältnis zum Islam.

Es gelingt immer nur ansatzweise, allgemeine Strömungen darzustellen, die als östliche Philosophie gelten können. Zu verschieden und reichhaltig ist die über mindestens drei Jahrtausende rekonstruierbare Kultur und Philosophie des Ostens. In der Auseinandersetzung mit ihr bestimmte die sogenannte westliche Philosophie immer wieder auch ihr eigenes Selbstverständnis.

China

Hauptartikel: Chinesische Philosophie

Die Anfänge der chinesischen Philosophie reichen bis weit in das zweite vorchristliche Jahrtausend zurück. Zu ihren zentralen Fragestellungen gehörte von jeher die Ordnung des Kosmos wie auch die Stellung des Menschen in ihm. Sehr alt ist die Lehre vom Urprinzip Dao sowie dem der Welt immanenten Gegensatz von Yin und Yang. Später entwickelten sich auf ihrer Grundlage zahlreiche Lehren, von denen die bekanntesten der Konfuzianismus, der Daoismus und der Legalismus sind. Stets waren ausgeprägte synkretistische Tendenzen zu beobachten, in deren Rahmen teilweise auch von außen importierte Lehren wie der Buddhismus mitaufgenommen und sinisiert wurden. Aufgrund teilweise völlig unterschiedlicher Paradigmen, Fragestellungen und Herangehensweisen wird teilweise bestritten, ob die chinesischen Denktraditionen überhaupt als Philosophie im Sinne der westlichen Tradition angesehen werden können.

Indien

Hauptartikel: Indische Philosophie

Seit der Zeit der Upanishaden (9.–6. Jh. v. Chr.) kann man in Indien von einer entwickelten Philosophie sprechen. Die Ursprünge reichen jedoch in das 2. vorchristliche Jahrtausend zurück. Zentrale Themen bilden Samsara (Wiedergeburt), Karma ("Gesetz der Tat") und Dharma (kosmische Ordnung). Von den sechs orthodoxen indischen Systemen (d. h. die die Autorität des Veda anerkennen) sind Vedanta, Yoga und Samkhya die wichtigsten. Zu den sogenannten heterodoxen Systemen zählen der Jainismus und die verschiedenen buddhistischen Schulen.

Japan

Wie die generelle kulturelle Entwicklung Japans, so ist auch die dort entwickelte Philosophie ohne die maßgebliche Übernahme von Ideen zunächst des ostasiatischen Auslands bis ins 17. Jahrhundert, die nachfolgende und fast 200 Jahre andauernde Isolation Japans, sowie sein im 19. Jahrhundert einsetzendes Streben nach weltpolitischem Einfluss nicht zu erklären. Darüber hinaus stand die in Japan entwickelte Philosophie auch immer in engem Wechselverhältnis mit den innenpolitischen Machtkämpfen der säkularen und religiösen Autoritäten mit- und untereinander.

Gleichzeitig mit der Einführung der chinesischen Schrift wurden auch die darin verfassten chinesischen Schriften rezipiert, die in Japan daoistisches, konfuzianistisches und vor allem buddhistisches Gedankengut (vgl. Buddhismus in Japan) bekannt machten und von da an mit den indigenen religiösen Traditionen (siehe Shintō) in stark synkretistischer Weise das philosophische Denken in Japan mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten bis in die Gegenwart bestimmten.

Siehe auch

Literatur

  • Ingrid Fischer-Schreiber, Stephan Schuhmacher: Lexikon der östlichen Weisheitslehren: Buddhismus, Hinduismus, Taoismus, Zen. Scherz, Bern 1986, ISBN 3-502-67403-5

Weblinks

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