Geistertoren und Sozialpsychiatrischer Dienst: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Geistertoren''' oder '''Geisttölpel''' nennt [[Rudolf Steiner]] eine Gruppe abnormer [[Elementarwesen]], die es dem [[Mensch]]en ermöglichen, seine [[Gedanken]] festzuhalten. Die menschlichen Gedanken, wie wir sie in unserem [[Bewusstsein]] erleben, sind nämlich keine eigenständige [[Wirklichkeit]], sondern bloße [[Bild]]er. Wären sie mehr als bloße Bilder, könnten wir sie nicht dazu gebrauchen, über die Wirklichkeit nachzudenken; wir würden dann mit jedem Gedanken eine neue Wirklichkeit erschaffen. Diese Bilder, als die uns unsere Gedanken erscheinen, sind aber äußerst flüchtig. Um sie in unserem Bewusstsein festhalten zu können, bedürfen wir dieser besonderen Art nur schwer zu beobachtender abnormer [[Elementarwesen]], die aber durchaus ''nicht'' [[ahrimanisch]]er Natur sind, wie man vielleicht irrtümlich glauben könnte. Sie gehören dem selben [[Elementarreiche|Reich]] an wie die [[Gnome]], liegen aber mit diesen ständig im Kampf und werden von ihnen zutiefst verachtet. Während die Gnome über eine hervorragende [[Intelligenz]] verfügen, sind sie nämlich ausgesprochene Toren. Anders als die regulären Elementarwesen sind sie in absteigender Entwicklung. Sie haben auch in unserer Zeit kein eigenständiges Leben und müssen sich der verströmenden Lebenskräfte sterbender Menschen bedienen. Sie sind besonders in der Umgebung sehr gescheiter Menschen zu finden, aber etwa auch in [[Wikipedia:Bibliothek|Bibliothek]]en, wenn viel Gescheites in den Büchern steht. Dem [[Hellsehen|hellsichtigen Blick]] erscheinen sie als riesenhafte plumpe Tölpel, die aber winzig klein werden, wenn sie sich vor den Gnomen in die Köpfe gescheiter Menschen flüchten.
'''Sozialpsychiatrische Dienste''' (abgekürzt '''SPD''' oder '''SPDi''') bieten Beratung und Hilfen für Menschen mit (Verdacht auf) [[Suchterkrankung]]en, für [[Gerontopsychiatrie|gerontopsychiatrisch]] erkrankte Menschen und für Menschen mit psychischen Erkrankungen wie z.&nbsp;B. [[Schizophrenie|schizophrenen Störungen]], [[Affektive Störung|affektiven Störungen]], [[Persönlichkeitsstörung]]en, [[posttraumatische Belastungsstörung]]en usw.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.braunschweig.de/leben/gesundheit/beratungsangebot/psycho.html |wayback=20111217175923 |text=Psychosozialer Dienst Stadt Braunschweig |archiv-bot=2019-05-14 20:24:49 InternetArchiveBot }}</ref> Nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch Angehörige, Freunde, Bekannte und Arbeitskollegen können sich an die [[Sozialpsychiatrie|Sozialpsychiatrischen]] Dienste wenden.


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== Beschreibung ==
"Wir sind überall umgeben in Wahrheit von geistigen Wesen
der verschiedensten Art, nur daß das gewöhnliche Bewußtsein diese
geistigen Wesen nicht sieht. Aber sie sind notwendig, damit wir als
Menschen unsere Tätigkeiten entfalten können, damit wir die Gedanken
in ihrer unwirklichen Leichtigkeit und Flüchtigkeit haben
können, so daß sie nicht selbst wie Bleigewichte in unserem Kopfe
vorhanden sind, nicht selbst etwas sind, sondern etwas bedeuten können.
Dazu ist notwendig, daß in der Welt Wesen vorhanden sind,
welche verursachen, daß unsere Gedanken mit ihrer Unwirklichkeit
uns nicht fortwährend gleich entschwinden. Wir Menschen sind
eigentlich mit dem gewöhnlichen Bewußtsein, ich möchte sagen zu
schwerhaltige Wesen, zu plumpe Wesen, als daß wir so ohne weiteres
mit diesem gewöhnlichen Bewußtsein die Gedanken festhalten könnten,
und es müssen Elementarwesen da sein, die uns fortwährend
helfen, unsere Gedanken festzuhalten. Solche Elementarwesen sind
auch da, nur sind sie außerordentlich schwer zu entdecken, weil sie,
ich möchte sagen, sich fortdauernd verstecken.


Wenn man sich fragt: Wodurch kommt es denn eigentlich, daß
Die [[Psychisch-Kranken-Gesetz|Gesetze über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen]] (PsychKG) sind in den meisten Bundesländern ähnlich. Die Aufgabendefinition kann darüber hinaus in den Kreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich interpretiert werden. Gemeinsam ist allen Diensten die Vorsorge, die Krisenintervention und die Nachsorge (nach stationären Aufenthalten). In einzelnen Kommunen ist die Leistung an einen [[Freier Träger|freien Träger]] übertragen worden. Hier obliegt der unteren Gesundheitsbehörde die Aufsicht über die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgabe. Eine weitere Besonderheit ist die Behandlungsermächtigung mancher Dienste durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Hier ist es den ärztlichen Mitarbeitern erlaubt, in psychiatrischen Notfällen Medikamente zu verabreichen.
man einen Gedanken festhalten kann, trotzdem er gar kein Wirkliches
ist, wer hilft einem dabei? - dann wird man sehr leicht gerade bei der
geisteswissenschaftlichen Anschauung getäuscht. Denn in demselben
Momente, wo man sich darauf verlegt, zu fragen: Wer hält die Gedanken
für den Menschen fest? - wird man schon durch diese Tendenz,
von den geistigen Wesenhaftigkeiten wissen zu wollen, welche
die Gedanken festhalten, in das Reich der ahrimanischen Wesenheiten
hineingetrieben. Und man taucht unter in das Reich der ahrimanischen
Wesenheiten und beginnt sehr bald zu glauben - aber es ist ein täuschender
Glaube -, daß man von den ahrimanischen Geistern unterstützt
werden muß, um die Gedanken festzuhalten, damit sie einem
nicht gleich, wenn man sie faßt, entschwinden. Daher sind auch die
meisten Menschen unbewußt den ahrimanischen Wesenheiten sogar
dankbar dafür, daß sie sie in ihrem Denken unterstützen. Aber es ist
eigentlich ein schlecht angebrachter Dank, denn es gibt ein ganzes
Reich von Wesenheiten, welche uns gerade in bezug auf unsere Gedankenwelt
unterstützen und die durchaus nicht ahrimanischer Wesenheit
sind.


Diese Wesenheiten sind auch für das schon vorgerückte Schauen
Im ''PsychKG NRW'' in § 1 der Anwendungsbereich folgendermaßen definiert:<ref>[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2128&bes_id=4853&aufgehoben=N&menu=1&sg=#det253583 PsychKG NRW online].</ref>
in der geistigen Welt schwer zu entdecken. Man findet sie zuweilen,
# ''Hilfen für Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Krankheit bestehen, die psychisch erkrankt sind, oder bei denen die Folgen einer psychischen Krankheit fortbestehen.''
wenn man zum Beispiel einen sehr gescheiten Menschen in seinem
# ''Psychische Krankheiten im Sinne des Gesetzes sind behandlungsbedürftige [[Psychose]]n sowie andere behandlungsbedürftige [[psychische Störung]]en und Abhängigkeitserkrankungen von vergleichbarer Schwere. Bei allen Hilfen und Maßnahmen muss auf den Willen und die Bedürfnisse der Betroffenen besondere Rücksicht genommen werden.''
Tun und Treiben beobachtet. Wenn man nämlich in seinem Tun und
Treiben einen sehr gescheiten Menschen beobachtet, dann hat eigentlich
dieser Mensch eine flüchtige Gefolgschaft. Er geht eigentlich
nirgends allein herum, sondern er hat eine flüchtige Gefolgschaft von
geistigen Wesenheiten, die nicht dem ahrimanischen Reich angehören,
die aber eine ganz merkwürdige Eigenschaft haben, die man eigentlich
erst kennenlernt, wenn man jene Wesenheiten beobachten kann,
welche den elementarischen Reichen angehören, die also nicht für die
sinnlichen Augen erscheinen, die sich betätigen, wenn Formen in der
Natur, Kristallformen zum Beispiel und dergleichen, entstehen. Alles
Formhafte unterliegt ja der Tätigkeit dieser Wesenheiten, die Sie
auch in meinen Mysterien in ihrer Tätigkeit als Wesenheiten geschildert
finden, die feste Formen prägen und hämmern. Wenn Sie in dem
einen Mysterienspiel die gnomenartigen Wesen verfolgen, so haben
Sie da diese Wesen, welche Formen hervorbringen. Nun sind - wie
Sie das schon aus der Art und Weise, wie ich das in meinen Mysteriendramen
dargestellt habe, ersehen können - diese Wesenheiten schlau,
und aus ihrer Schlauheit heraus spotten sie über den geringen Verstand,
den die Menschen haben. Vergegenwärtigen Sie sich diese
Szene, wenn Sie sie aus meinem Mysterienspiel kennen.


Wenn man nun einen wirklich gescheiten Menschen verfolgt, wie
In den Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psychiatrischen, psychotherapeutisch-psychosomatischen Bereich vom November 1988 sind für Sozialpsychiatrische Dienste bestimmte Aufgaben und Arbeitsweisen formuliert.<ref>[http://www.hwstecker.de/Recht/Gesetzestexte/psychpv-Grunds%E4tze.htm Auszüge aus Materialien zur Psych-PV]{{Toter Link|url=http://www.hwstecker.de/Recht/Gesetzestexte/psychpv-Grunds%E4tze.htm |date=2019-05 |archivebot=2019-05-14 20:24:49 InternetArchiveBot }}.</ref> Zu diesen Aufgaben und Arbeitsweisen zählen im Einzelnen:
er in seinem Gefolge ein ganzes Heer solcher Wesenheiten haben
* Beratung von Hilfesuchenden, Angehörigen und Personen des sozialen Umfeldes einschließlich betreuender oder behandelnder Institutionen,
kann, wie ich vorhin gesagt habe, so findet man, daß diese Wesenheiten
* Vorsorgende Hilfen, um bei Beginn der Erkrankung oder Wiedererkrankung und bei sich anbahnenden Konfliktsituationen zu gewährleisten, dass die Betroffenen rechtzeitig ärztlich behandelt und im Zusammenwirken mit der Behandlung geeignete betreuende Einrichtungen in Anspruch genommen werden können,
außerordentlich geringgeachtet werden von den Gnomengeistern
* Nachgehende Hilfen um den Personen, die aus stationärer psychiatrischer Behandlung entlassen werden, durch individuelle Betreuung, Beratung und Einleitung geeigneter Maßnahmen die Wiedereingliederung in die Gemeinschaft zu erleichtern sowie eine erneute Krankenhausaufnahme zu vermeiden,
der elementarischen Welt, weil sie plump sind, und vor allen
* Die regelmäßige Durchführung von ärztlich geleiteten Sprechstunden,
Dingen, weil sie furchtbar töricht sind. Das Törichte ist ihre hauptsächlichste
* Die Durchführung von Hausbesuchen, um die Situation in der Wohnung und dem näheren sozialen Umfeld persönlich kennenzulernen, ggf. auch um unmittelbar eingreifen zu können,
Eigenschaft. Und so kann man sagen: Gerade gescheiteste
* Koordination der Einzelhilfen,
Leute in der Welt, wenn man sie daraufhin beobachten kann, werden
* Zusammenarbeit mit allen Diensten und Einrichtungen der Versorgungsregion, die mit der Betreuung und Behandlung psychisch Gefährdeter, Kranker und Behinderter befasst sind, insbesondere mit den regional zuständigen psychiatrischen Krankenhauseinrichtungen,
von ganzen Trupps von Toren verfolgt aus der geistigen Welt. - Es
* Zusätzliche Hilfeangebote in Form von Gruppenangeboten für einzelne Patienten, Gruppen und Angehörige, Initiierung von Laienhelfer- und [[Angehörigengruppe|Angehörigengruppen]], Öffentlichkeitsarbeit, Institutionsberatung
ist, wie wenn diese Toren zu einem gehören wollten. Und diese Toren
werden, wie gesagt, außerordentlich geringgeachtet von den Wesenheiten,
welche Formen in der Natur verfertigen in der in den Mysterien
geschilderten Weise. So daß man sagen kann: In den Welten,
die zunächst dem gewöhnlichen Bewußtsein unbekannt sind, ist eine,
die von einem Volk, von einem Geistervolk von Toren bevölkert ist,
von Toren, die sich insbesondere zur menschlichen Weisheit und
Klugheit hindrängen.


Diese Wesen haben im gegenwärtigen Zeitalter eigentlich kein eigenes
Mit Bezug auf die oben aufgelisteten aufsuchenden Hausbesuche durch den Sozialpsychiatrischen Dienst ist es für diejenigen, die keine solche Besuche wollen, wichtig zu wissen, dass gemäß [[Artikel 13 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland|Art. 13 Grundgesetz über die Unantastbarkeit der eigenen Wohnung]] niemand den Sozialpsychiatrischen Dienst in seine Wohnung lassen muss. Nur die Polizei darf – und das auch nur bei Gefahr im Verzug – sich Zugang zur Wohnung eines Bürgers verschaffen und gegen seinen Willen die Wohnung betreten. Aufgrund von im Grundgesetz geschützter Rechte ist es dem Sozialpsychiatrischen Dienst auch untersagt, sich durch Täuschung des Wohnungsinhabers Zugang zu seiner Wohnung zu erschleichen oder gewonnene Informationen über die Wohnung eines Psychiatrie-Erfahrenen weiterzuleiten.
Leben. Sie kommen dadurch zu einem Leben, daß sie das Leben
derjenigen benutzen, welche sterben, welche durch Krankheiten sterben,
aber noch Lebenskräfte in sich haben. Vergangenes Leben nur
können sie benutzen. Es sind also Geistertoren, welche das Leben, das
von Menschen übrigbleibt, benützen, die also sozusagen sich vollsaugen
von dem, was von übrigbleibendem Leben noch an Kirchhöfen
und dergleichen aufsteigt.


Gerade wenn man eindringt in solche Welten, dann bekommt man
Jeder Bürger hat somit Anspruch auf Hilfen und Beratung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst, ist aber gesetzlich nicht gezwungen, sie anzunehmen. Für die Betroffenen entstehen keine Kosten. Eine wichtige Zielgruppe sind Menschen, die sonst keine Hilfen bekommen oder diese nicht annehmen. Aufsuchende Hilfen sind somit Schwerpunkt der Arbeit. Die Klienten können Probleme besprechen und sich über Hilfsmöglichkeiten informieren. Weitergehende therapeutische Angebote können vermittelt werden. Die Kontakthäufigkeit zu den hilfsbedürftigen Personen ist unterschiedlich, von einmaligen Kontakten bis hin zur Betreuung über mehrere Jahre. Die Mitarbeiter der Dienste unterliegen der [[Verschwiegenheitspflicht|Schweigepflicht]].
einen Begriff, wie unendlich stark die Welt, die hinter der menschlichen
Sinneswelt ist, bevölkert ist, und wie mannigfaltig die Klassen
von solchen geistigen Wesenheiten sind, und wie diese geistigen
Wesenheiten durchaus im Zusammenhang mit unseren Fähigkeiten
stehen. Denn der gescheite Mensch, den man da in seiner Tätigkeit
verfolgt, kann, wenn er nicht hellsichtig, sondern bloß gescheit ist,
seine gescheiten Gedanken gerade dadurch besonders festhalten, daß
er von diesem Troß von geistigen Toren verfolgt ist. Die klammern
sich an seine Gedanken, zerren sie und geben ihnen Gewicht, so daß
sie bei ihm bleiben, während er sonst die Gedanken rasch verschwinden
haben würde.


Diese Wesenheiten werden also außerordentlich stark verspottet
Die Integration seelisch kranker Menschen in die Gemeinschaft ist für Sozialpsychiatrische Dienste ein wesentliches Ziel. Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der Region im Rahmen eines gemeindepsychiatrischen Ansatzes ist ein wichtiges Merkmal der Arbeit. Aus der umfassenden Kenntnis der jeweiligen regionalen Versorgungslandschaft ergeben sich darüber hinaus Koordinationsaufgaben.
von den gnomenhaften Wesenheiten. Die gnomenhaften Wesenheiten
wollen sie in ihrem Reiche nicht dulden, aber sie gehören demselben
Reiche an. Sie vertreiben sie fortwährend, und es ist ein harter Kampf
zwischen dem Gnomenvolke und diesem Volke von geistigen Toren,
die eigentlich erst dem Menschen die Weisheit möglich machen, denn
sonst wäre die Weisheit flüchtig, würde in dem Moment vergehen, wo
sie entsteht, könnte nicht bleiben. Wie gesagt, sie sind schwer zu entdecken,
diese Wesenheiten, weil man sehr leicht sofort ins Ahrimanische
hinunterkollert, wenn man die entsprechende Frage aufstellt.


Aber man kann sie bei solchen Gelegenheiten finden, wie ich sie angedeutet
Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind multiprofessionell besetzt.<ref>https://dserver.bundestag.de/btd/11/084/1108494.pdf S.&nbsp;12.</ref> In den meisten arbeiten [[Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie|Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie]] gemeinsam mit [[Soziale Arbeit|Dipl.-Sozialarbeitern]]/[[Diplom-Sozialpädagoge|-pädagogen]]. In einigen Diensten arbeiten zusätzlich [[Krankenpfleger|Krankenpflegekräfte]], [[Ergotherapeut]]en und [[Psychologe]]n.
habe, durch Verfolgen besonders gescheiter Menschen, die
einen ganzen Troß von solchen Wesenheiten hinter sich haben. Außerdem
aber, wenn nicht genug gescheite Gedanken da sind, die am
Menschen haften, findet man diese Wesenheiten auf allerlei Denkmälern
der Weisheit. Sie halten sich zum Beispiel - aber sie sind dort
auch schwer zu finden - in Bibliotheken auf, wenn etwas Gescheites
in den Büchern darinnensteht. Wenn in den Büchern Dummes steht,
dann sind diese Wesenheiten nicht zu finden, sie sind eben nur dort
zu finden, wo Gescheites ist; daran klammern sie sich.


Wir gewinnen da gewissermaßen Einblick in ein Reich, das uns
Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind Teil des [[Öffentlicher Gesundheitsdienst|öffentlichen Gesundheitsdienstes]], es handelt sich um Pflichtaufgaben der Kreise und kreisfreien Städte. Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind in den meisten Fällen den [[Gesundheitsamt|Gesundheitsämtern]] angegliedert.
durchaus umgibt, das wie die Naturreiche vorhanden ist, und das mit
 
unseren eigenen Fähigkeiten etwas zu tun hat, das aber auch von uns
Auf überörtlicher Ebene gibt es, z.&nbsp;B. in NRW, eine Landesarbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienste, in denen fachliche Probleme besprochen und relevante Informationen ausgetauscht werden.
schwer zu beurteilen ist. Daher muß man sich, wenn man es beurteilen
will, schon auf diese gnomenhaften Wesen verlassen und auf ihre
Aussagen etwas geben, und die finden sie außerordentlich dumm und
frech. Aber sie haben noch eine Eigenschaft, diese Wesen. Wenn sie
gar zu sehr von den Naturgeistern gnomenhafter Art verfolgt werden,
dann flüchten sie sich in die menschlichen Köpfe, und während sie
eigentlich draußen in der Natur fast Riesen sind - sie sind nämlich
außerordentlich groß -, werden sie ganz klein, wenn sie in den menschlichen
Köpfen sind. Man könnte sagen, daß sie eine Art abnormer
Naturgeister sind, die aber mit der ganzen menschlichen Entwickelung
auf der Erde innig zusammenhängen." {{Lit|{{G|219|75ff}}}}
</div>


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
 
* {{WikipediaDE|Sozialpsychiatrischer Dienst}}
* [[Spinnenwesen]], die im [[Mensch]]en den Sinn für wahre [[Kunst]] erwecken.
* [[Wärmewesen]], die den Menschen für das [[Das Gute|Gute]] befeuern.


== Literatur ==
== Literatur ==
* Wienberg, Günther (Hrsg.): ''Die neue „Psychiatrie-Personalverordnung“. Chance für die Gemeindepsychiatrie''. 2. erweiterte Auflage. Psychiatrie-Verlag, Bonn 1992
* ''Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psychiatrischen und psychotherapeutisch, psychosomatischen Bereich auf der Grundlage des Modellprogramms Psychiatrie der Bundesregierung''. Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, 1988.


#Rudolf Steiner: ''Das Verhältnis der Sternenwelt zum Menschen und des Menschen zur Sternenwelt. Die geistige Kommunion der Menschheit.'', [[GA 219]] (1994), ISBN 3-7274-2190-8 {{Vorträge|219}}
== Weblinks ==
* [https://www.braunschweig.de/leben/gesundheit/gesundheitsdienst/beratungsangebot/psycho.html Sozialpsychiatrischer Dienst Stadt Braunschweig] auf den offiziellen Seiten der Stadt
* [http://www.hwstecker.de/Recht/Gesetzestexte/psychpv-Grunds%E4tze.htm Auszüge zum Psych-PV] auf den Seiten von H.-W. Stecker


{{GA}}
== Einzelnachweise ==
<references />


[[Kategorie:Geistige Wesen]] [[Kategorie:Elementarwesen]]
[[Kategorie:Psychiatrie]]
[[Kategorie:Soziale Arbeit]]
[[Kategorie:Verwaltungsrecht (Deutschland)]]
{{Wikipedia}}

Version vom 22. Mai 2022, 11:03 Uhr

Sozialpsychiatrische Dienste (abgekürzt SPD oder SPDi) bieten Beratung und Hilfen für Menschen mit (Verdacht auf) Suchterkrankungen, für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen und für Menschen mit psychischen Erkrankungen wie z. B. schizophrenen Störungen, affektiven Störungen, Persönlichkeitsstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen usw.[1] Nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch Angehörige, Freunde, Bekannte und Arbeitskollegen können sich an die Sozialpsychiatrischen Dienste wenden.

Beschreibung

Die Gesetze über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG) sind in den meisten Bundesländern ähnlich. Die Aufgabendefinition kann darüber hinaus in den Kreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich interpretiert werden. Gemeinsam ist allen Diensten die Vorsorge, die Krisenintervention und die Nachsorge (nach stationären Aufenthalten). In einzelnen Kommunen ist die Leistung an einen freien Träger übertragen worden. Hier obliegt der unteren Gesundheitsbehörde die Aufsicht über die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgabe. Eine weitere Besonderheit ist die Behandlungsermächtigung mancher Dienste durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Hier ist es den ärztlichen Mitarbeitern erlaubt, in psychiatrischen Notfällen Medikamente zu verabreichen.

Im PsychKG NRW in § 1 der Anwendungsbereich folgendermaßen definiert:[2]

  1. Hilfen für Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Krankheit bestehen, die psychisch erkrankt sind, oder bei denen die Folgen einer psychischen Krankheit fortbestehen.
  2. Psychische Krankheiten im Sinne des Gesetzes sind behandlungsbedürftige Psychosen sowie andere behandlungsbedürftige psychische Störungen und Abhängigkeitserkrankungen von vergleichbarer Schwere. Bei allen Hilfen und Maßnahmen muss auf den Willen und die Bedürfnisse der Betroffenen besondere Rücksicht genommen werden.

In den Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psychiatrischen, psychotherapeutisch-psychosomatischen Bereich vom November 1988 sind für Sozialpsychiatrische Dienste bestimmte Aufgaben und Arbeitsweisen formuliert.[3] Zu diesen Aufgaben und Arbeitsweisen zählen im Einzelnen:

  • Beratung von Hilfesuchenden, Angehörigen und Personen des sozialen Umfeldes einschließlich betreuender oder behandelnder Institutionen,
  • Vorsorgende Hilfen, um bei Beginn der Erkrankung oder Wiedererkrankung und bei sich anbahnenden Konfliktsituationen zu gewährleisten, dass die Betroffenen rechtzeitig ärztlich behandelt und im Zusammenwirken mit der Behandlung geeignete betreuende Einrichtungen in Anspruch genommen werden können,
  • Nachgehende Hilfen um den Personen, die aus stationärer psychiatrischer Behandlung entlassen werden, durch individuelle Betreuung, Beratung und Einleitung geeigneter Maßnahmen die Wiedereingliederung in die Gemeinschaft zu erleichtern sowie eine erneute Krankenhausaufnahme zu vermeiden,
  • Die regelmäßige Durchführung von ärztlich geleiteten Sprechstunden,
  • Die Durchführung von Hausbesuchen, um die Situation in der Wohnung und dem näheren sozialen Umfeld persönlich kennenzulernen, ggf. auch um unmittelbar eingreifen zu können,
  • Koordination der Einzelhilfen,
  • Zusammenarbeit mit allen Diensten und Einrichtungen der Versorgungsregion, die mit der Betreuung und Behandlung psychisch Gefährdeter, Kranker und Behinderter befasst sind, insbesondere mit den regional zuständigen psychiatrischen Krankenhauseinrichtungen,
  • Zusätzliche Hilfeangebote in Form von Gruppenangeboten für einzelne Patienten, Gruppen und Angehörige, Initiierung von Laienhelfer- und Angehörigengruppen, Öffentlichkeitsarbeit, Institutionsberatung

Mit Bezug auf die oben aufgelisteten aufsuchenden Hausbesuche durch den Sozialpsychiatrischen Dienst ist es für diejenigen, die keine solche Besuche wollen, wichtig zu wissen, dass gemäß Art. 13 Grundgesetz über die Unantastbarkeit der eigenen Wohnung niemand den Sozialpsychiatrischen Dienst in seine Wohnung lassen muss. Nur die Polizei darf – und das auch nur bei Gefahr im Verzug – sich Zugang zur Wohnung eines Bürgers verschaffen und gegen seinen Willen die Wohnung betreten. Aufgrund von im Grundgesetz geschützter Rechte ist es dem Sozialpsychiatrischen Dienst auch untersagt, sich durch Täuschung des Wohnungsinhabers Zugang zu seiner Wohnung zu erschleichen oder gewonnene Informationen über die Wohnung eines Psychiatrie-Erfahrenen weiterzuleiten.

Jeder Bürger hat somit Anspruch auf Hilfen und Beratung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst, ist aber gesetzlich nicht gezwungen, sie anzunehmen. Für die Betroffenen entstehen keine Kosten. Eine wichtige Zielgruppe sind Menschen, die sonst keine Hilfen bekommen oder diese nicht annehmen. Aufsuchende Hilfen sind somit Schwerpunkt der Arbeit. Die Klienten können Probleme besprechen und sich über Hilfsmöglichkeiten informieren. Weitergehende therapeutische Angebote können vermittelt werden. Die Kontakthäufigkeit zu den hilfsbedürftigen Personen ist unterschiedlich, von einmaligen Kontakten bis hin zur Betreuung über mehrere Jahre. Die Mitarbeiter der Dienste unterliegen der Schweigepflicht.

Die Integration seelisch kranker Menschen in die Gemeinschaft ist für Sozialpsychiatrische Dienste ein wesentliches Ziel. Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der Region im Rahmen eines gemeindepsychiatrischen Ansatzes ist ein wichtiges Merkmal der Arbeit. Aus der umfassenden Kenntnis der jeweiligen regionalen Versorgungslandschaft ergeben sich darüber hinaus Koordinationsaufgaben.

Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind multiprofessionell besetzt.[4] In den meisten arbeiten Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie gemeinsam mit Dipl.-Sozialarbeitern/-pädagogen. In einigen Diensten arbeiten zusätzlich Krankenpflegekräfte, Ergotherapeuten und Psychologen.

Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes, es handelt sich um Pflichtaufgaben der Kreise und kreisfreien Städte. Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind in den meisten Fällen den Gesundheitsämtern angegliedert.

Auf überörtlicher Ebene gibt es, z. B. in NRW, eine Landesarbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienste, in denen fachliche Probleme besprochen und relevante Informationen ausgetauscht werden.

Siehe auch

Literatur

  • Wienberg, Günther (Hrsg.): Die neue „Psychiatrie-Personalverordnung“. Chance für die Gemeindepsychiatrie. 2. erweiterte Auflage. Psychiatrie-Verlag, Bonn 1992
  • Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psychiatrischen und psychotherapeutisch, psychosomatischen Bereich auf der Grundlage des Modellprogramms Psychiatrie der Bundesregierung. Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, 1988.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Psychosozialer Dienst Stadt Braunschweig (Memento vom 17. Dezember 2011 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft (bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis)
  2. PsychKG NRW online.
  3. Auszüge aus Materialien zur Psych-PV@1@2Vorlage:Toter Link/www.hwstecker.de (Seite nicht mehr abrufbar; Suche in Webarchiven).
  4. https://dserver.bundestag.de/btd/11/084/1108494.pdf S. 12.
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