Thomas Nagel (Philosoph) und Legislative: Unterschied zwischen den Seiten

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[[Datei:Thomas Nagel teaching Ethics.JPG|mini|300px|Thomas Nagel an der ''New York University'']]
Die '''Legislative''' (spätantik {{laS|''legis latio''}} ‚Beschließung des Gesetzes‘, von {{laS|''lex''}} ,Gesetz‘ und {{lang|la|''ferre''}} ,tragen‘, davon das [[Partizip Perfekt Passiv|PPP]] {{lang|la|''latum''}} ,getragen‘; auch gesetzgebende [[Staatsgewalt|Gewalt]]) ist in der [[Staatstheorie]] neben der [[Exekutive]] (ausführenden Gewalt) und [[Judikative]] ([[Rechtsprechung]]) eine der drei – bei [[Gewaltenteilung]] voneinander unabhängigen – Gewalten. Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen ([[Gesetzgebung]]) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative, wobei sie in Österreich nur die Exekutive kontrolliert und die Judikative unabhängig bleibt. In einer [[Repräsentative Demokratie|repräsentativen Demokratie]] bilden die [[Parlament]]e die Legislative. In [[Staat]]en mit Elementen [[Direkte Demokratie|direkter Demokratie]] tritt im Einzelfall auch das [[Volk]] als Gesetzgeber auf ([[Volksgesetzgebung]]).


'''Thomas Nagel''' (* [[Wikipedia:4. Juli|4. Juli]] [[Wikipedia:1937|1937]] in [[Wikipedia:Belgrad|Belgrad]]) ist ein US-amerikanischer [[Philosoph]].
== Deutschland ==
In [[Deutschland]] wird die Legislative wie folgt ausgeübt:
* auf Bundesebene durch den [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]] als Einkammerparlament, den [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrat]] als [[Vertretung der Gliedstaaten|Organ des Bundes zur Mitwirkung der Länder]] u. a. an der Bundesgesetzgebung sowie (notfalls) den [[Gemeinsamer Ausschuss|Gemeinsamen Ausschuss]].
* auf Landesebene durch das jeweilige [[Landesparlament]] oder (soweit die Landesverfassung dies vorsieht) durch die Wahlberechtigten selbst.


Er lehrt an der [[Wikipedia:New York University|New York University School of Law]] und bearbeitet ein weites Themenspektrum. Nagel studierte an der [[Wikipedia:Cornell University|Cornell University]] (B. A. 1958), an der [[Wikipedia:Universität Oxford|Universität Oxford]] und der [[Wikipedia:Harvard University|Harvard University]] (Ph.D. 1963). Er hat derzeit Lehrtaufträge u. a. an der [[Wikipedia:University of California, Berkeley|University of California]] und an der [[Wikipedia:Princeton University|Princeton University]] inne. Zu seinen Schülerinnen und Schülern gehören [[Wikipedia:Susan Wolf|Susan Wolf]], [[Wikipedia:Samuel Scheffler|Samuel Scheffler]] und [[Wikipedia:Shelly Kagan|Shelly Kagan]].
Die Gesetzgebung ist an die [[verfassungsmäßige Ordnung]] gebunden.


== Philosophie des Geistes ==
Auf Ebene der Kreise und Gemeinden gibt es nach herrschender Meinung keine Legislative, da es sich bei den Kommunen insgesamt aus staatsrechtlicher Sicht lediglich um Selbstverwaltungskörperschaften innerhalb der Landesexekutive handele. [[Gemeinderat (Deutschland)|Gemeinderäte]] sind nach dieser Ansicht mithin auch keine Parlamente; die Selbstverwaltungsorgane der Gemeinde seien lediglich Verwaltungsorgane, denen es an legislativen Befugnissen mangele. Wesentliches Indiz hierfür sei neben dem Fehlen der [[Judikative]] die landesgesetzliche Vorgabe einer [[Gemeindeordnungen in Deutschland|Gemeindeordnung]] an Stelle einer selbst gewählten [[Verfassung]]. Die Mitglieder der Organe genießen auch nicht den für [[Abgeordneter|Abgeordnete]] von Parlamenten verfassungsgemäß garantierten Schutz der [[Politische Immunität|Immunität]] und [[Indemnität]]. Die Entscheidungen dieser Organe können zudem durch die [[Kommunalaufsicht]] aufgehoben oder ersetzt werden.


In der [[Philosophie des Geistes]] ist Nagel mit seinem 1974 publizierten Aufsatz ''"What is it like to be a bat?"'' (deutsch: Wie ist es, eine Fledermaus zu sein?) bekannt geworden. Dort tritt er [[Reduktionismus|reduktionistischen]] Bemühungen in Bezug auf die Erklärung des [[Bewusstsein]]s entgegen. Egal wie viel wir über das Gehirn eines Wesens wissen, z. B. über das einer Fledermaus (daher der Titel), so können wir doch nie dessen Erlebnisperspektive erschließen. Ein Beispiel: Wenn wir genau wissen, was im Gehirn einer Fledermaus passiert, wenn sie mittels ihres [[Wikipedia:Echolot|Echolot]]-artigen Wahrnehmungsapparats Gegenstände wahrnimmt, wir also das [[Neuronales Korrelat des Bewusstseins|neuronale Korrelat]] eines solchen Wahrnehmungserlebnisses kennen, so wissen wir immer noch nicht, wie es ist bzw. wie es sich für die Fledermaus anfühlt, solche Echolot-artigen Wahrnehmungen zu haben - ''"what is it like"''. Und wir können es wohl auch nie wissen. Hier sind den [[Naturwissenschaft]]en offenbar grundsätzliche [[Erkenntnis]]schranken gesetzt. Nagels Aufsatz hat in der analytischen Philosophie eine breite Debatte ausgelöst (die [[Qualia]]debatte), deren Protagonisten heute Philosophen wie [[David Chalmers]], [[Paul Churchland]], [[Daniel Dennett]], [[Frank Cameron Jackson|Frank Cameron Jackson]], [[Joseph Levine]] und [[Wikipedia:Michael Tye|Michael Tye]] sind. Eine ähnliche Kritik am Wissensanspruch der Naturwissenschaften hatte im 19. Jahrhundert der [[Neurophysiologe]] [[Emil Du Bois-Reymond]] vertreten.
Die Vertreter der Gegenmeinung argumentieren wie folgt:


In seinem Buch ''„Geist und Kosmos: Warum die materialistische neodarwinistische Konzeption der Natur so gut wie sicher falsch ist.“'' äußert Nagel seine fundamentale Kritik an der [[Darwinismus|darwinistisch]]-[[Materialismus|materialistischen]] Interpretation der [[Evolution]]slehre und dem ihr immanenten [[Zufall]]sprinzip. Wenn wir den Geist bzw. die geistigen Fähigkeiten des Menschen wissenschaftlich erklären wollen, müssen wir voraussetzen, dass der Wirklichkeit eine verständliche Ordnung zugrunde liegt. Er plädiert daher für einen sich in der Wirklichkeit manifestierenden „[[Objektiver Idealismus|objektiven Idealismus]]“, der sich nicht auf ein materialistisches [[Natur]]verständnis [[Reduktionismus|reduzieren]] lässt, sondern in Form eines „[[Neutraler Monismus|neutralen Monismus]]“ auch [[Leben]], [[Bewusstsein]] und [[Geist]] als höhere, aber keineswegs „übernatürliche“ Prinzipien umspannt.
{{Art.|28|gg|juris}} Abs. 1 S. 2 [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG]] besagt, dass „in den Ländern, Kreisen und Gemeinden [] das Volk eine Vertretung haben [muss], die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist“. In dieser Vorschrift seien nicht nur die Kreise und Gemeinden auf gleicher Ebene mit den Ländern genannt, sondern es wird davon gesprochen, dass dort jeweils das Volk eine „Vertretung“ haben müsse, die nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen gewählt sein muss. Dieselbe Vorschrift, aus der sich ergebe, dass es den Ländern nicht gestattet ist, landesrechtlich die Wahlen für die Landesparlamente anders als allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim zu regeln, bestimme auch die Wahlregeln für die Volksvertretungen in den Kommunen. Es sei nicht einzusehen, weshalb dann die Gemeinderäte eine andere, nämlich keine legislative, Kompetenz als die Landesparlamente haben sollten, denen niemand die Legislativfunktion abspreche. Auch die Existenz der Gemeindeordnungen als verbindliches Regelwerk wird nicht als Gegenbeleg zugelassen, da mit dem Grundgesetz genauso den Ländern Vorgaben für ihre Landesverfassungen gemacht würden. Die Regelungsdichte der Gemeindeordnungen sei zwar höher, doch sei dies traditionell bestimmt. Vor allem aber gebe es auch auf kommunaler Ebene Verfassungen, nämlich in Form der Hauptsatzung, die sich jede Gemeinde in jedem Bundesland geben müsse um ihre grundsätzliche Ordnung zu regeln. Schließlich sei auch die Existenz der Kommunalaufsicht kein Ausschlussgrund; so sei auch für die Länder in {{Art.|28|gg|juris}} Abs. 3 GG sowie in {{Art.|37|gg|juris}} GG eine – eingeschränkte – Aufsicht durch den Bund vorgesehen.


== Ethik ==
== Schweiz ==
In der Schweiz bildet sich die Legislative auf Bundesebene aus der vereinigten [[Bundesversammlung (Schweiz)|Bundesversammlung]], bestehend aus [[Nationalrat (Schweiz)|Nationalrat]] und [[Ständerat]]. Auf Kantonsebene bildet der [[Kantonsrat]] (je nach Kanton auch Grosser Rat oder Landrat genannt) die Legislative. Die gesetzgebende Gewalt auf Gemeindeebene ist die [[Gemeindeversammlung]] oder der [[Einwohnerrat]] (je nach Gemeinde auch [Grosser] Gemeinderat, [Grosser] Stadtrat oder Generalrat genannt).


Nagel hat zudem Texte zur [[Ethik]] und [[Politische Philosophie|politischen Philosophie]] verfasst. Seine Dissertation ''The Possibility of Altruism'' (1970) wurde von [[Wikipedia:John Rawls|John Rawls]] betreut und beschäftigt sich vor allem aus [[Kantianismus|Kantianistischer]] Perspektive mit der Universalisierbarkeit von moralischen Beweggründen.
== Österreich ==
In Österreich bilden der [[Nationalrat (Österreich)|Nationalrat]] und der [[Bundesrat (Österreich)|Bundesrat]] die Legislative auf Bundesebene. Auf Landesebene ist die gesetzgebende Gewalt der [[Landtag (Österreich)|Landtag]].


In seinem späteren Werk, insbesondere in ''The View from Nowhere'' (1986), bezieht Nagel die in seiner Philosophie des Geistes entwickelte Unterscheidung zwischen subjektiver und objektiver Perspektive auch auf die praktische Philosophie. Er unterscheidet dabei zwischen [[Deontologische Ethik#Akteur-Relativität und Akteur-Neutralität|akteurrelativen und akteurneutralen]] Gründen, die beide für moralisches Handeln relevant würden. Auf dieser Grundlage setzt er sich einerseits vom ethischen [[Konsequentialismus]] (v.a. dem in den USA dominanten [[Utilitarismus]]) ab, der aus der Perspektive eines neutralen Beobachters verschiedene Zustände der Welt vergleicht, als auch von einer rein [[Deontologische Ethik|deontologischen Ethik]], die moralische Pflichten zur Vornahme oder Nichtvornahme bestimmter Handlungen als akteurrelativ ansieht. Nagels Kritik am Konsequentialismus ist später von seinem Schüler [[Wikipedia:Samuel Scheffler|Samuel Scheffler]] weiterentwickelt worden.
== Vereinigte Staaten ==
{{Hauptartikel|Politisches System der Vereinigten Staaten#Legislative|titel1=„Legislative“ im Artikel Politisches System der Vereinigten Staaten}}


[[Wikipedia:Wolfgang Kersting|Wolfgang Kersting]] spricht zur Charakterisierung von Nagels Position von einem spannungsvollen Dualismus, der unhintergehbar sei, und in dem sich die menschlich-vernünftige Existenz vollziehe. Diese sei zur Selbstranszendierung fähig und aufgefordert, könne aber auch die subjektive Perspektive nie ablegen.<ref>Wolfgang Kersting: ''Thomas Nagel.'' In: Julian Nida-Rümelin, Elif Özmen: ''Philosophie der Gegenwart in Einzeldarstellungen.'' Ausgabe 3. Verlag Kröner, 2007, S. 457, 460.</ref>
Als [[Bundesstaat (Föderaler Staat)|föderaler Staat]] üben die USA auf [[Politisches System der Vereinigten Staaten#Gewalten auf Bundesebene|nationaler Ebene]] ihre gesetzgebende Gewalt durch den [[Kongress der Vereinigten Staaten|Kongress]] (''[[id est|i.&nbsp;e.]]'' das [[Parlament]] der USA) aus und auf [[Verwaltungseinheit in den Vereinigten Staaten|subnationaler Ebene]] durch die Parlamente der einzelnen [[Bundesstaat der Vereinigten Staaten|Bundesstaaten]] (→&nbsp;''[[State Legislature]]'').<br />
Das [[Gesetzgebungsverfahren (Vereinigte Staaten)|Verfahren zur Verabschiedung von Bundesgesetzen]] (für deren Erlassung sämtlich der Kongress (zusammen mit dem [[Präsident der Vereinigten Staaten|US-Präsidenten]]) zuständig ist) ist in der [[Verfassung der Vereinigten Staaten|US-Verfassung]] festgeschrieben; für das Verfahren bei Gesetzen, die in die Zuständigkeit eines Bundesstaats fallen, ist ''dessen'' jeweilige Verfassung maßgeblich.


== Werke ==
Sowohl der Kongress als auch die [[State Legislature|Parlamente der Bundesstaaten]] (außer das von [[Nebraska]]) verfügen über jeweils [[Zweikammersystem|zwei Kammern]].
'''Deutsch'''
* {{Literatur
  |Hrsg=Michael Gebauer
  |Titel=Die Grenzen der Objektivität. Philosophische Vorlesungen
  |Sammelwerk=Reclams Universal-Bibliothek
  |Band=8721
  |Verlag=Reclam
  |Ort=Stuttgart
  |Datum=1991
  |ISBN=3-15-008721-X
  |Originaltitel=The Limits of Objectivity
  |Originaljahr=1979
  |Übersetzer=Michael Gebauer}}
* {{Literatur
  |Titel=Der Blick von nirgendwo
  |Verlag=Suhrkamp
  |Ort=Frankfurt am Main
  |Datum=1992
  |ISBN=3-518-58116-3
  |Originaltitel=The View from Nowhere
  |Originaljahr=1986
  |Übersetzer=Michael Gebauer}}
* {{Literatur
  |Hrsg=Michael Gebauer
  |Titel=Eine Abhandlung über Gleichheit und Parteilichkeit und andere Schriften zur politischen Philosophie
  |Verlag=Schöningh
  |Ort=Paderborn / München / Wien / Zürich
  |Datum=1994
  |ISBN=3-506-76097-1
  |Originaltitel=Equality and Partiality
  |Originaljahr=1991}}
* {{Literatur
  |Titel=Das letzte Wort
  |Sammelwerk=Reclams Universal-Bibliothek
  |Band=18021
  |Verlag=Reclam
  |Ort=Stuttgart
  |Datum=1999
  |ISBN=3-15-018021-X
  |Originaltitel=The Last Word
  |Originaljahr=1997}}
* {{Literatur
  |Hrsg=Michael Gebauer, Hans-Peter Schütt
  |Titel=Die Möglichkeit des Altruismus
  |Auflage=2.
  |Verlag=Philo
  |Ort=Berlin / Wien
  |Datum=2005
  |ISBN=3-86572-066-8
  |Originaltitel=The Possibility of Altruism
  |Originaljahr=1970
  |Übersetzer=Michael Gebauer, Hans-Peter Schütt}}
* {{Literatur
  |Hrsg=Michael Gebauer
  |Titel=Letzte Fragen
  |Sammelwerk=EVA-Taschenbuch
  |Band=258
  |Auflage=Neue erweiterte deutsche
  |Verlag=Europäische Verlagsanstalt
  |Ort=Hamburg
  |Datum=2008
  |ISBN=978-3-434-46171-5
  |Originaltitel=Mortal Questions
  |Originaljahr=1979
  |Übersetzer=Karl-Ernst Prankel}}
* {{Literatur
  |Titel=[[Wikipedia:Was bedeutet das alles? Eine ganz kurze Einführung in die Philosophie|Was bedeutet das alles? Eine ganz kurze Einführung in die Philosophie]]
  |Sammelwerk=Reclams Universal-Bibliothek
  |Band=18630
  |Verlag=Reclam
  |Ort=Stuttgart
  |Datum=2008
  |ISBN=978-3-15-018630-5
  |Originaltitel=What Does It All Mean? A Very Short Introduction to Philosophy
  |Originaljahr=1987
  |Übersetzer=Michael Gebauer}}
* {{Literatur
  |Titel=Geist und Kosmos: Warum die materialistische neodarwinistische Konzeption der Natur so gut wie sicher falsch ist
  |Verlag=Suhrkamp
  |Ort=Berlin
  |Datum=2013
  |ISBN=978-3-518-58601-3
  |Originaltitel=Mind and Cosmos: Why the Materialist Neo-Darwinian Conception of Nature is Almost Certainly False
  |Originaljahr=2012
  |Übersetzer=Karin Wördemann}}


'''Englisch'''
== Vereinigtes Königreich ==
* {{Literatur
Die Legislative des [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland]] wird ausgeübt durch das [[Britisches Parlament|Parlament]], das formal aus drei Teilen besteht: [[Britische Monarchie|Krone]], [[House of Lords|Oberhaus]] und [[House of Commons (Vereinigtes Königreich)|Unterhaus]].
  |Titel=Other Minds. Critical Essays 1969–1994
 
  |Verlag=Oxford University Press
== Frankreich ==
  |Ort=New York
In Frankreich bildet die [[Nationalversammlung (Frankreich)|Nationalversammlung]] zusammen mit dem [[Senat (Frankreich)|Senat]] die Legislative. Beide Kammern sind gleichberechtigt. Bei Uneinigkeit kann aber die Nationalversammlung den Senat überstimmen. Dieser besitzt ein Vetorecht bei Verfassungsänderungen.
  |Datum=1999
 
  |ISBN=0-19-513246-7}}
== Europäische Union ==
* {{Literatur
Supranationale legislative Funktionen werden in der [[Europäische Union|Europäischen Union]] durch den [[Rat der Europäischen Union]] sowie das [[Europäisches Parlament|Europäische Parlament]] ausgeübt. Dabei kommt jedoch der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]] durch ihr Initiativrecht eine Schlüsselkompetenz zu, obwohl die Kommission gewöhnlich der Exekutive zugeordnet wird.
  |Autor=mit [[Wikipedia:Liam Murphy|Liam Murphy]]
  |Titel=The Myth of Ownership. Taxes and Justice
  |Verlag=Oxford University Press
  |Ort=New York
  |Datum=2004
  |ISBN=0-19-517656-1}}
* {{Literatur
  |Titel=Concealment and Exposure. And Other Essays
  |Verlag=Oxford University Press
  |Ort=New York
  |Datum=2004
  |ISBN=0-19-517977-3}}
* {{Literatur
  |Titel=Secular Philosophy and the Religious Temperament. Essays 2002–2008
  |Verlag=Oxford University Press
  |Ort=New York
  |Datum=2010
  |ISBN=978-0-19-539411-5}}
* {{Literatur
  |Titel=Mind and Cosmos: Why the Materialist Neo-Darwinian Conception of Nature is Almost Certainly False
  |Verlag=Oxford University Press
  |Ort=New York
  |Datum=2012
  |ISBN=978-0-19-991975-8}}
* ''What Is It Like to Be a Bat?'' In: ''The Philosophical Review.'' Band 83, Nr. 4, 1974, S. 435–450 ([http://organizations.utep.edu/Portals/1475/nagel_bat.pdf organizations.utep.edu] PDF; 196&nbsp;kB).
** [[Wikipedia:Peter Bieri|Peter Bieri]] (Hrsg.): ''Wie ist es, eine Fledermaus zu sein?'' In: ''Analytische Philosophie des Geistes.'' Königstein 1981 (Neuauflagen 1993 und 2007).


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Thomas Nagel (Philosoph)}}
* {{WikipediaDE|Legislative}}
* {{WikipediaDE|Presse (Medien)}} – als ''* {{WikipediaDE|Vierte Gewalt}}''
* {{WikipediaDE|Lobbyismus}} – als ''Fünfte Gewalt''
* {{WikipediaDE|Föderative}}
* {{WikipediaDE|Prärogative}}
* {{WikipediaDE|Öffentliche Verwaltung}}


== Einzelnachweise ==
== Weblinks ==
<references />
{{Wiktionary|Legislative}}
{{Wiktionary|Gesetzgeber}}


== Weblinks ==
{{Rechtshinweis}}
* {{DNB-Portal|118987690|NAME=Thomas Nagel}}
 
* [http://www.nyu.edu/gsas/dept/philo/faculty/nagel/ Nagels Fakultäts-Webseite]
{{Normdaten|TYP=s|GND=4131717-8}}
* Thomas Nagel: [http://organizations.utep.edu/Portals/1475/nagel_bat.pdf ''What Is It Like to Be a Bat?''] (1974; PDF; 196&nbsp;kB)
* Thomas Nagel: [http://www.nyu.edu/gsas/dept/philo/faculty/nagel/papers/exposure.html Concealment and Exposure] (1998)
* Eckart Löhr: [http://www.spektrum.de/rezension/geist-und-kosmos/1213283 Rezension des Buches ''Geist und Kosmos'']


{{Normdaten|TYP=p|GND=118987690|LCCN=n/50/26557|VIAF=108496469}}
[[Kategorie:Gewaltenteilung|!102]]
{{SORTIERUNG:Nagel, Thomas}}
[[Kategorie:Legislative|!]]
[[Kategorie:Philosoph (20. Jahrhundert)]]
[[Kategorie:Recht|102]]
[[Kategorie:Philosoph (21. Jahrhundert)]]
[[Kategorie:Vertreter der Philosophie des Geistes]]
[[Kategorie:Philosophie der Perspektive]]
[[Kategorie:Moralphilosoph]]
[[Kategorie:US-Amerikaner]]
[[Kategorie:Geboren 1937]]
[[Kategorie:Mann]]


{{Wikipedia}}
{{Wikipedia}}

Version vom 30. Juni 2018, 14:09 Uhr

Die Legislative (spätantik lat. legis latio ‚Beschließung des Gesetzes‘, von lat. lex ,Gesetz‘ und ferre ,tragen‘, davon das PPP latum ,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten. Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative, wobei sie in Österreich nur die Exekutive kontrolliert und die Judikative unabhängig bleibt. In einer repräsentativen Demokratie bilden die Parlamente die Legislative. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt im Einzelfall auch das Volk als Gesetzgeber auf (Volksgesetzgebung).

Deutschland

In Deutschland wird die Legislative wie folgt ausgeübt:

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.

Auf Ebene der Kreise und Gemeinden gibt es nach herrschender Meinung keine Legislative, da es sich bei den Kommunen insgesamt aus staatsrechtlicher Sicht lediglich um Selbstverwaltungskörperschaften innerhalb der Landesexekutive handele. Gemeinderäte sind nach dieser Ansicht mithin auch keine Parlamente; die Selbstverwaltungsorgane der Gemeinde seien lediglich Verwaltungsorgane, denen es an legislativen Befugnissen mangele. Wesentliches Indiz hierfür sei neben dem Fehlen der Judikative die landesgesetzliche Vorgabe einer Gemeindeordnung an Stelle einer selbst gewählten Verfassung. Die Mitglieder der Organe genießen auch nicht den für Abgeordnete von Parlamenten verfassungsgemäß garantierten Schutz der Immunität und Indemnität. Die Entscheidungen dieser Organe können zudem durch die Kommunalaufsicht aufgehoben oder ersetzt werden.

Die Vertreter der Gegenmeinung argumentieren wie folgt:

Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG besagt, dass „in den Ländern, Kreisen und Gemeinden […] das Volk eine Vertretung haben [muss], die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist“. In dieser Vorschrift seien nicht nur die Kreise und Gemeinden auf gleicher Ebene mit den Ländern genannt, sondern es wird davon gesprochen, dass dort jeweils das Volk eine „Vertretung“ haben müsse, die nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen gewählt sein muss. Dieselbe Vorschrift, aus der sich ergebe, dass es den Ländern nicht gestattet ist, landesrechtlich die Wahlen für die Landesparlamente anders als allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim zu regeln, bestimme auch die Wahlregeln für die Volksvertretungen in den Kommunen. Es sei nicht einzusehen, weshalb dann die Gemeinderäte eine andere, nämlich keine legislative, Kompetenz als die Landesparlamente haben sollten, denen niemand die Legislativfunktion abspreche. Auch die Existenz der Gemeindeordnungen als verbindliches Regelwerk wird nicht als Gegenbeleg zugelassen, da mit dem Grundgesetz genauso den Ländern Vorgaben für ihre Landesverfassungen gemacht würden. Die Regelungsdichte der Gemeindeordnungen sei zwar höher, doch sei dies traditionell bestimmt. Vor allem aber gebe es auch auf kommunaler Ebene Verfassungen, nämlich in Form der Hauptsatzung, die sich jede Gemeinde in jedem Bundesland geben müsse um ihre grundsätzliche Ordnung zu regeln. Schließlich sei auch die Existenz der Kommunalaufsicht kein Ausschlussgrund; so sei auch für die Länder in Art. 28 Abs. 3 GG sowie in Art. 37 GG eine – eingeschränkte – Aufsicht durch den Bund vorgesehen.

Schweiz

In der Schweiz bildet sich die Legislative auf Bundesebene aus der vereinigten Bundesversammlung, bestehend aus Nationalrat und Ständerat. Auf Kantonsebene bildet der Kantonsrat (je nach Kanton auch Grosser Rat oder Landrat genannt) die Legislative. Die gesetzgebende Gewalt auf Gemeindeebene ist die Gemeindeversammlung oder der Einwohnerrat (je nach Gemeinde auch [Grosser] Gemeinderat, [Grosser] Stadtrat oder Generalrat genannt).

Österreich

In Österreich bilden der Nationalrat und der Bundesrat die Legislative auf Bundesebene. Auf Landesebene ist die gesetzgebende Gewalt der Landtag.

Vereinigte Staaten

Als föderaler Staat üben die USA auf nationaler Ebene ihre gesetzgebende Gewalt durch den Kongress (i. e. das Parlament der USA) aus und auf subnationaler Ebene durch die Parlamente der einzelnen Bundesstaaten (→ State Legislature).
Das Verfahren zur Verabschiedung von Bundesgesetzen (für deren Erlassung sämtlich der Kongress (zusammen mit dem US-Präsidenten) zuständig ist) ist in der US-Verfassung festgeschrieben; für das Verfahren bei Gesetzen, die in die Zuständigkeit eines Bundesstaats fallen, ist dessen jeweilige Verfassung maßgeblich.

Sowohl der Kongress als auch die Parlamente der Bundesstaaten (außer das von Nebraska) verfügen über jeweils zwei Kammern.

Vereinigtes Königreich

Die Legislative des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland wird ausgeübt durch das Parlament, das formal aus drei Teilen besteht: Krone, Oberhaus und Unterhaus.

Frankreich

In Frankreich bildet die Nationalversammlung zusammen mit dem Senat die Legislative. Beide Kammern sind gleichberechtigt. Bei Uneinigkeit kann aber die Nationalversammlung den Senat überstimmen. Dieser besitzt ein Vetorecht bei Verfassungsänderungen.

Europäische Union

Supranationale legislative Funktionen werden in der Europäischen Union durch den Rat der Europäischen Union sowie das Europäische Parlament ausgeübt. Dabei kommt jedoch der Europäischen Kommission durch ihr Initiativrecht eine Schlüsselkompetenz zu, obwohl die Kommission gewöhnlich der Exekutive zugeordnet wird.

Siehe auch

Weblinks

 Wiktionary: Legislative – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wiktionary: Gesetzgeber – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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