Conditio sine qua non

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Als Conditio sine qua non (spätlat., von lat. condicio sine qua non) wird im Rechtsleben, in der Philosophie und Wissenschaft eine notwendige, jedoch nicht zwangsläufig hinreichende Bedingung bezeichnet, die unabdingbar für den Eintritt eines bestimmten Ereignisses bzw. für die Erfüllung eines bestimmten Tatbestands ist bzw. war.

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