Demokratie: Unterschied zwischen den Versionen

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* Organisationsfreiheit: Damit ist die Freiheit gemeint, frei Parteien und Organisationen zu bilden.
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* [[Rezipientenfreiheit]]: Im Idealfall sollte jeder Teilnehmer wissen und verstehen, was er entscheidet. Da Wissen und Verstehen aber nur schwer überprüfbar sind, gilt als Demokratiekriterium der freie Zugang zu allen Informationen, die für die Entscheidung maßgeblich sind.
* [[Rezipientenfreiheit]]: Im Idealfall sollte jeder Teilnehmer wissen und verstehen, was er entscheidet. Da Wissen und Verstehen aber nur schwer überprüfbar sind, gilt als Demokratiekriterium der freie Zugang zu allen Informationen, die für die Entscheidung maßgeblich sind.
== Einzelnachweise ==
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[[Kategorie:Soziales Leben]][[Kategorie:Recht]]
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Version vom 16. April 2013, 13:12 Uhr

Die Wahl bzw. Abstimmung – der zentrale Prozess einer Demokratie
Anstehen für das Volksbegehren gegen Studiengebühren in München (2013)

Demokratie (griechisch Δημοκρατία, von δῆμος [dēmos], „Volk“, und κρατία [kratía], „Herrschaft“, vgl. -kratie; wörtlich: Herrschaft des Volkes) ist ein politisches System, bei dem das Volk eine wesentliche mitbestimmende Funktion einnimmt. Typische Merkmale einer Demokratie sind freie Wahlen, das Mehrheitsprinzip, die Respektierung politischer Opposition, Verfassungsmäßigkeit und Schutz der Grundrechte (bzw. nur den Staatsbürgern vorbehaltenen Bürgerrechten).

Das Wort „Demokratie“ ist im antiken Griechenland entstanden und bedeutete dort die direkte Volksherrschaft. Der Begriff „Volk“ wurde in jener Zeit sehr eng gefasst, da mit diesem nur einer äußerst begrenzten Gruppe von Bürgern politische Partizipationsrechte eingeräumt wurden. So konnten in einer griechischen Polis nur freie Männer an Volksversammlungen teilnehmen. Die Entartung des Grundgedankens der Demokratie wurde Ochlokratie („Herrschaft des Pöbels“) genannt. In der heutigen Zeit sind die meisten Demokratien zugleich Republiken, was der antiken Verwendung des Wortes entspricht.

Die Demokratie ist in den meisten demokratischen Ländern formell ein tragendes Verfassungsprinzip, so in Deutschland durch den (Art. 20 Abs. 1 GG), Österreich (Artikel 1 B-VG) und der Schweiz (Präambel der schweizerischen Bundesverfassung). Dies ist auch in vielen Staaten der Fall, deren demokratischer Charakter umstritten ist, wie beispielsweise im vorrevolutionären Libyen durch das Grüne Buch (dort: „Die Lösung des Demokratie-Problems“, 1975).

Moderne Monarchien sind dem Demokratiebegriff in vielerlei Hinsicht vereinbar geworden – so haben sich neue Staatsformen, wie die parlamentarische Monarchie herausgebildet, die ebenfalls entscheidende Elemente einer Demokratie in sich vereinen.

Demokratietheorien

Hauptartikel: Demokratietheorie

Zweck und Funktionsweise der Demokratie werden in verschiedenen Demokratietheorien diskutiert, die jeweils eine bestimmte Vorstellung von Demokratie beinhalten und unterschiedliche Demokratieformen befürworten, so die direkte Demokratie, repräsentative Demokratie, Demarchie, Radikaldemokratie oder Basisdemokratie.

Nach der Legitimationstheorie ist die Demokratie das Ideal einer durch die Zustimmung der Mehrheit der Bürger und deren Beteiligung legitimierten Regierungsform, der „Volksherrschaft“. Die Demokratie in diesem modernen Sinne hat sich im westlich geprägten Verständnis als die einzige natürlich legitimierte staatliche Grundordnung durchgesetzt (siehe auch Demokratismus).[1] Oft wird dabei Demokratie (obwohl staatstheoretisch nicht direkt damit verbunden und de facto auch häufig nicht der Fall) automatisch mit Rechtsstaatlichkeit gleichgesetzt.[2] Die Überzeugung der Demokratie als die „(einzig) richtige Staatsform“ hat in der heutigen Zeit zu dem sogenannten Demokratisierungsprozess geführt.[3] Dabei wird unterschieden zwischen der Demokratisierung von „oben“ und von „unten“; das heißt, die Demokratie wird entweder durch eine Revolution des Volkes von innen heraus eingeführt, oder aber das Land wird durch eine fremde Macht von außen „demokratisiert“.[4] Letzteres kann als abgeschwächte Form zum Beispiel durch Demokratieförderung, oder aber auch durch die gewaltsame „Befreiung“ eines Landes (wie es bspw. bei der Entnazifizierung, oder in Afghanistan und dem Irak der Fall war) geschehen.[5]

Aus der Sicht der politikwissenschaftlichen Souveränitätstheorie ist die Demokratie ein politisches System, in dem das Volk der souveräne Träger der Staatsgewalt ist.[6] Aus dieser Sicht heraus besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Demokratie und parlamentarischer Monarchie, weil dort immer noch der Monarch das Souverän darstellt. Dem steht das allgemeine politische Verständnis gegenüber, wonach die Abgrenzung zwischen Demokratie und Nicht-Demokratie oftmals danach entschieden wird, inwiefern ein Volk über seine Staatsform selbst entscheiden darf, oder sie ihm aufgezwungen wird.[7]

Eine abweichende Auffassung vertritt der Kritische Rationalismus. Demnach beinhalten die verbreiteten Souveränitäts- und Legitimationstheorien Fehler, die sie anfällig für totalitäre Tendenzen machen. Diese Fehler sind aus der Sicht eines kritischen Rationalismus analog der fehlerhaften erkenntnistheoretischen Frage nach den autoritativen Quellen der Erkenntnis und ihrer Begründung. Sie gründeten letztendlich auf der Ansicht, es sei Ziel der Staatsphilosophie, die Frage „Wer soll herrschen?“ zu beantworten. Die üblichen Demokratietheorien haben diese staatsphilosophische Grundposition als Voraussetzung und behaupten darauf die Antwort „Das Volk soll herrschen“ oder „Die Mehrheit soll herrschen“ geben zu können. Nach Karl Popper, dem Begründer des Kritischen Rationalismus, ist diese Frage falsch gestellt und die Antwort auch falsch, weil weder das Volk noch die Mehrheit, sondern die Regierung in einer Demokratie tatsächlich herrscht oder überhaupt herrschen könne. Diese Frage müsse ersetzt werden durch die bessere Frage, wie eine Tyrannis vermieden werden kann und wie der Staat so gestaltet und die Gewalten so geteilt und kontrolliert werden können, dass Herrscher keinen zu großen Schaden anrichten können und unblutig abgesetzt werden können. Handlungen von Regierungen sind nach dieser Theorie grundsätzlich nie legitimiert und können sich nicht über die Moral stellen. Weder das Volk, noch die Regierung, sind oder sollten demnach souverän sein; die Regierung müsse Minderheiten auch gegen den Willen von Mehrheiten schützen, und das Volk müsse die Regierung gegen ihren Willen bei Wahlen zur Verantwortung ziehen. Die demokratische Wahl ist nach dieser Sicht keine souveräne Auswahl und Legitimation einer neuen Regierung, die am besten fähig ist, den Willen des Volkes oder der Mehrheit durchzusetzen, sondern sie ist ein Volksgericht über die bestehende Regierung, bei dem Bürger darüber entscheiden, ob sie tüchtig genug ist und ob ihre Handlungen moralisch vertretbar sind. Die Theorie der Mehrheitsherrschaft müsse durch die Theorie der Entlassungsgewalt der Mehrheit ersetzt werden. Daraus zieht Popper auch praktische Konsequenzen, z. B. behauptet er die moralische Überlegenheit des Mehrheitswahlrechts und der Zweiparteiendemokratie gegenüber dem Verhältniswahlrecht und der Mehrparteiendemokratie, während die Souveränitäts- und Legitimationstheorien üblicherweise zu der genau entgegengesetzten Ansicht neigen.[8]

Wesentliche Merkmale der Demokratie

Ein Staat gilt als demokratisch, wenn die folgenden Kriterien zutreffen:

  • Es gibt einen Demos (das Volk), welcher politische Entscheidungen in kollektiven Prozeduren (Wahlen oder Abstimmungen) trifft.
  • Das Volk ist der souveräne Träger der Staatsgewalt (Volkssouveränität). Es gibt sich selbst (meist durch eine Verfassung) ein politisches System (verfassungsgebende Gewalt).
  • Es gibt ein Territorium, in dem die Entscheidungen innenpolitisch angewendet werden und in dem der Demos angesiedelt ist: das Staatsgebiet. Weil dieses im Regelfall mit der Heimat des Demos korrespondiert, stimmen Demos und Reichweite des demokratischen Prozesses überein. Kolonien von Demokratien werden selbst nicht als demokratisch betrachtet, wenn sie vom demokratischen Mutterland regiert werden. (Demos und Territorium stimmen nicht überein.)
    • Umgekehrt gilt jedoch: Ist die Bevölkerung (auch deutlich) größer als der Demos und somit das Territorium und die Bevölkerung ebenfalls divergieren, wird im Allgemeinen trotzdem von einer Demokratie gesprochen (Ausländerproblematik bei Wahlen).
  • Es gibt für politische Normen eine Entscheidungsfindungsprozedur, die entweder direkt (als Referendum) oder indirekt (über die Wahl eines vertretenden Parlamentes) funktioniert. Diese Prozedur wird vom Demos bereits dadurch als legitimiert betrachtet, dass sein Ergebnis „akzeptiert“ wird. In einer repräsentativen Demokratie wird die politische Legitimität der Repräsentanten aus der Bereitschaft der Bevölkerung abgeleitet, die Entscheidungen des Staates (auch die der Regierung und der Gerichte) entgegen individuellen Vorzügen und Interessen zu akzeptieren oder hinzunehmen. Dies ist deshalb wichtig, weil demokratische Wahlen immer Gewinner und Verlierer haben. Zumindest muss die Prozedur geeignet sein, Regierungswechsel herbeizuführen, sofern eine ausreichende Unterstützung dafür existiert. Scheinwahlen, die ein existierendes Regime nur bestätigen können, sind nicht demokratisch.
  • Im Fall von Nationalstaaten müssen diese souverän sein: Demokratische Wahlen sind nutzlos, wenn eine Autorität von außen das Ergebnis überstimmen kann. Ausnahmen kann es im Falle der Suzeränität geben (Beispiel Island).
  • Ein unverzichtbares Merkmal einer Demokratie ist schließlich, dass durch wiederkehrende, verbindlich festgelegte Verfahren die Regierung ohne Revolution wechseln kann. In vorwiegend direkt-demokratischen Systemen entscheidet das Volk zum Beispiel mittels Volksabstimmungen und kooperativer Planung in Sachfragen selbst. In repräsentativen Demokratien werden hierzu von den Bürgern Repräsentanten gewählt (oder in der Vergangenheit auch per Los bestimmt), die die Herrschaft ausüben sollen.

Obwohl die Staatsform der Demokratie dies per Definition nicht unbedingt miteinschließt, wird sie im äußeren, modernen, vor allem westlich geprägten Bild meist mit einer gewissen Form der Rechtsstaatlichkeit verbunden (siehe auch entsprechender Abschnitt). Mindestens zu nennen sind dabei:

Die demokratische Entscheidung

Damit eine Wahl in repräsentativen Demokratien, bzw. eine Abstimmung in direkten Demokratien demokratischen Mindeststandards entspricht, müssen neben dem Mehrheits- oder Konsensprinzip weitere Kriterien erfüllt sein. Die konkrete Ausprägung dieser Kriterien hängt vom jeweiligen Wahlverfahren ab.

  • Allgemeine Wahl: Jeder Wahlberechtigte darf an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen (aktives Wahlrecht) und besitzt ein passives Wahlrecht.
  • Gleiche Wahl: Jeder Wahlberechtigte hat gleich viele Stimmen.
  • Freie Wahl: Es darf kein Zwang auf die Wähler ausgeübt werden.
  • Unmittelbare Wahl: Bei einer Personenwahl wird die Stimme unmittelbar einem Kandidaten gegeben.
  • Geheime Wahl: Um die freie Wahl zu sichern, wird häufig geheim abgestimmt. Dabei sollte auch hinreichend viel Zeit für die Entscheidung zur Verfügung stehen.

Als Ergebnis der Freiheit zu kandidieren (passives Wahlrecht) kann es zur Situation kommen, dass nur ein Kandidat zur Wahl steht. Eine echte Entscheidung kann freilich nur getroffen werden, wenn es mehrere Alternativen gibt. Dennoch gilt aber auch eine Abstimmung mit nur einer Alternative als demokratisch, sofern die anderen Demokratiekriterien gewahrt bleiben.

Eine Demokratie setzt die Einhaltung der Grundrechte voraus. Insbesondere gilt dies für die

  • Meinungsfreiheit und Pressefreiheit: Der politischen Entscheidung sollte ein freier Austausch der Meinungen und Standpunkte vorausgehen.
  • Organisationsfreiheit: Damit ist die Freiheit gemeint, frei Parteien und Organisationen zu bilden.
  • Rezipientenfreiheit: Im Idealfall sollte jeder Teilnehmer wissen und verstehen, was er entscheidet. Da Wissen und Verstehen aber nur schwer überprüfbar sind, gilt als Demokratiekriterium der freie Zugang zu allen Informationen, die für die Entscheidung maßgeblich sind.

Einzelnachweise

  1. Dalibor Truhlar: Demokratismus – Philosophie der demokratischen Weltanschauung. Peter Lang, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-631-55818-X.
  2. Gregor Husi/Marcel Meier Kressig: Der Geist des Demokratismus. Modernisierung als Verwirklichung von Freiheit, Gleichheit und Sicherheit. Westfälisches Dampfboot, Münster 1998, ISBN 3-89691-440-5.
  3. Wilhelm Hennis: Demokratisierung. Zur Problematik eines Begriffs. In: Martin Greiffenhagen: Demokratisierung in Staat und Gesellschaft, München 1973, S. 61.
  4. Fritz Vilmar: Strategien der Demokratisierung. 1973, Band I, S. 102.
  5. Vgl. Otfried Höffe: Wirtschaftsbürger, Staatsbürger, Weltbürger. Politische Ethik im Zeitalter der Globalisierung. C.H. Beck, München 2004, S. 10; vgl. auch S. 93.
  6. Peter Graf Kielmansegg: Volkssouveränität. Eine Untersuchung der Bedingungen demokratischer Legitimität. Stuttgart 1977.
  7. Tobias Friske: Staatsform Monarchie. Was unterscheidet eine Monarchie heute noch von einer Republik?. Magisterarbeit (überarbeitete Fassung), Universität Freiburg 2007 (Volltext).
  8. Sir Karl Popper: Zur Theorie der Demokratie, in: Der Spiegel 32/1987 vom 3. August 1987.


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