Kategorie:Musiktheoretiker und Chinon-Dokument: Unterschied zwischen den Seiten

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[[Datei:Chinon pergament.jpg|miniatur|300px|Das 2001 wiedergefundene «Chinon-Pergament», das die Unschuld der [[Templer]] belegt]]
[[Kategorie:Wissenschaftler]]
[[Datei:Château de Chinon vue de la Vienne.JPG|miniatur|300px|Die [[Wikipedia:Burg Chinon|Burg Chinon]] und das linke Ufer der Vienne]]
[[Kategorie:Kulturwissenschaftler]]
 
[[Kategorie:Musiktheorie|!101]]
Das '''Chinon-Pergament''' ist ein historisches Dokument, das die von [[Wikipedia:Papst|Papst]] [[Wikipedia:Clemens V.|Clemens V.]] beglaubigte Unschuld der im [[Templerprozess]] verurteilten [[Tempelritter]] offiziell belegt. Das '''Chinon-Dokument''' wurde im September [[Wikipedia:2001|2001]] von der italienischen [[Historiker]]in und [[Wikipedia:Paläografie|Paläografin]] [[Wikipedia:Barbara Frale|Barbara Frale]] im [[Wikipedia:Vatikanisches Geheimarchiv|Vatikanisches Geheimarchiv]], wo es ''"versehentlich"'' falsch archiviert worden war, zufällig wiedergefunden und darauf hin auch von anderen Historikern eingehend geprüft wurde.
[[Kategorie:Person (Musik)]]
 
[[Kategorie:Musiktheoretiker|!]]
Das auf der [[Wikipedia:Burg Chinon|Burg Chinon]] ausgestellte Dokument, wo der Großmeister des [[Templerorden]]s [[Jacques de Molay]] mit seinen engtsten Gefolgsleuten eingekerkert war, ist auf den [[Wikipedia:17. August|17.]] - [[Wikipedia:20. August|20. August]] [[Wikipedia:1308|1308]] datiert. In dem Dokument werden zwar alle Vorwürfe, die bei früheren Befragungen des Großmeisters und der anderen hohen Würdenträger des Templerordens erpresst worden waren, nach einer neuerlichen Befragung durch die Gesandten des Papstes wiederholt. Das Dokument belegt aber auch, dass [[Wikipedia:Papst|Papst]] [[Wikipedia:Clemens V.|Clemens V.]] die Buße der Templer akzeptierte, sie von jeder Schuld freisprach und ihnen die [[Wikipedia:Absolution|Absolution]] erteilte.
[[Kategorie:Musikwissenschaftler]]
 
Am [[Wikipedia:25. Oktober|25. Oktober]] [[Wikipedia:2007|2007]] wurde das Dokument zusammen mit einer Reproduktion der Prozessakten in dem Buch "Processus contra Templarios" in einer Auflage von 799 Stück veröffentlicht. Das 800. Exemplar wurde Papst [[Wikipedia:Benedikt XVI.|Benedikt XVI.]] feierlich überreicht.
 
== Deutsche Übersetzung des Dokuments ==
 
{{Zitat|'''Freispruch der hohen Würdenträger des Templerordens durch die päpstlichen Legaten'''
 
Archivio Segreto Vaticano, A.A., Arm. D 217
 
Chinon, 1308 August 17.-20.
 
Im Namen Gottes Amen. Wir durch göttliches Erbarmen Kardinalpriester
Berengarius, mit dem Titel von S. Nereo und Achilleo, und Stefan, mit dem
Titel von S. Ciriaco in Tennis, und der Kardinaldiakon Landolf mit dem Titel
S. Angelo machen jedem bekannt, der das vorliegende und öffentliche Dokument,
aus dem folgt, ansehen: nachdem kürzlich der Heilige Vater und Unser
Herr Clemens, durch die göttliche Vorsehung Pontifex Maximus der hochheiligen
und universellen Kirche von Rom, aufgrund dessen was von öffentlicher
Äußerung und mit lebhafter Anzeige des hohen Königs der Franzosen,
der Prälaten, Herzöge, Barone und anderer Adeliger und Nichtadeliger desselben
Königreiches von Frankreich die Untersuchung gegen einige Brüder,
Priester, Ritter, Ausbilder und Unteroffiziere des Templerordens hinsichtlich
jener Ereignisse einleiten ließ, die sowohl die Brüder des Ordens wie auch
den katholischen Glauben und den Zustand desselben Ordens betreffen,
und durch welche Vorfälle diese öffentlich verleumdet worden sind, derselbe
Papst, der die reine, volle und ganze Wahrheit über die Würdenträger dieses
Ordens kennen will und verlangt, d.h. des Bruders Jacques de Molay, Großmeister
des gesamten Templerordens, und des Bruders Raymbaud de Caron,
Ausbilder in Übersee und der Ausbilder der Templerniederlassungen Hugues
de Perraud in Frankreich, Geoffroy de Gonneville in Aquitanien und Poitou,
Geoffroy de Charny in der Nonnandie, befiehlt und beauftragt uns, durch
einen speziellen Befehl und das ausdrückliche mündliche Urteil, damit wir
begleitet von öffentlichen Notaren und glaubwürdigen Zeugen mit Aufmerksamkeit
die Wahrheit bezüglich des Großmeisters und der anderen oben
angeführten Ausbilder, indem jeder von ihnen genau gefragt wird, herauszufinden.
 
Daher haben wir laut des von unserem besagten Herrn und Pontifex Maximus
erteilten Befehls und des Auftrags gegen den Großmeister und die Ausbilder
ermittelt, indem wir dieselben aufmerksam über die oben erklärten
Ereignisse ausgefragt haben und, wie dann eben folgt, haben wir von den
Notaren, die unten und in Gegenwart der unterschriebenen Zeugen unterzeichnet
haben, die diese Ereignisse der besagten Templer und der Bekenntnisse
beschreiben lassen, indem wir auch anordneten, dass diese in öffentlicher
Form verfasst werden, und dass sie noch durch die Garantie unserer
Siegel gültiger gemacht werden.
 
Im Jahre 1308 der Geburt des Herrn, der 6. Indiktion, am 18. Tag des Monats
August und im 3. Jahr des Pontifikats unseres Papstes Clemens V., im Schloß
von Chinon, in der Diözese Tours, schwor der Bruder Raymbaud de Caron,
Ritter und Ausbilder in Übersee der Templer, indem er uns oben angeführten
Kardinälen entgegentrat, auf die heiligen Evangelien Gottes, indem er das
Buch körperlich be1ührte, die volle und reine Wahrheit zu sagen über sich
wie auch über jede andere einzelne Person der Ordensbrüder, und auch
über den Orden selbst, besonders hinsichtlich jener Themen, die den katholischen
Glauben und den Zustand des Ordens, andere einzelne Personen
und Brüder desselben Ordens selbst betreffen; von uns über die Zeit und Art
seines Ordenseintrittes aufmerksam befragt, sagte er, tatsächlich sind es 40
Jahre, dass er zum Ritter geschlagen und in den Tempel vom damaligen Ausbilder
der Provinz Provence, Bruder Roncelin de Fos, im Ort Richarenchis in
der Diözese Capentras oder Saint-Paul-Trois Chateau, in der Kapelle der
Templerniederlassung des Ortes aufgenommen wurde. Bei dieser Gelegenheit
sagte ihm der Ausbilder nichts als nur gutes; aber kurz danach kam zu
dieser Aufnahmezeremonie ein gewisser Bruder Unteroffizier, dessen Name
er sich nicht mehr erinnere, weil er seit langem verstorben ist. Dieser führte
ihn beiseite; unter dem Mantel trug er ein kleines Kreuz; nachdem die
anderen Brüder entfernt wurden und kaum, als dieser Unteroffizier und der
Deponens alleine waren, zeigte ihm der Unteroffizier das Kreuz, obwohl er
sich nicht mehr erinnere, ob es den Gekreuzigten zeigte, glaube er, dass es
gemalt oder geschnitzt gewesen ist. Und dieser Bruder sagte: "Es ist vorteilhaft,
dieses zu verleugnen:" Und der Deponens sagte, ohne zu denken, dass
er eine Sünde begehe: "Ich verleugne es." Auf dieselbe Weise sagte ihm dann
der Unteroffizier, die Enthaltsamkeit und Keuschheit zu bewahren; jedoch,
wenn er das nicht imstande ist, wäre es besser das geheim als in der Öffentlichkeit
zu machen. Außerdem sagte er, dass diese Verleugnung, die er machte,
nicht aus Überzeugung, sondern durch Worte getan hatte. Tatsächlich hatte
er es am folgenden Tag seinem Verwandten, dem Bischof von Capentras, der
sich an diesem Ort befand, offenbart, der ihm sagte, dass er schlecht gehandelt
und gesündigt habe: in dieser Sache beichtete er demselben Bischof,
der ihm eine Buße auferlegte, und was das besagte betrifft, machte er.
Dann, nach dem Laster der Sodomie befragt, sagte er, sie nie, weder in aktiver
noch passiver Form, praktiziert zu haben, weder jemals gehört zu haben,
dass die Templer dieses Laster praktizierten, außer nur jene drei, die für
dieses Laster zu lebenslangem Kerker im Schloss von Chateau-Pelerin verurteilt
worden sind.
 
Befragt, ob die B1üder in derselben Art in den Orden aufgenommen werden,
wie er aufgeno1mnen worden ist, sagte er, es nicht zu wissen, von dem Augenblick,
als er nicht zusagte, sah er niemanden mehr zusagen, abgesehen von
zwei oder drei B1üdern, die nicht wussten, ob sie Christus verleugnet hatten
oder nicht. Über die Nainen dieser aufgenommenen B1üder befragt, sagte er,
einer hatte den Namen Bruder Peter, an dessen Zunamen erinnere er sich
nicht mehr. Befragt, welches Alter er gehabt hatte, als er zum Ordensbruder
gemacht worden war, sagte er, dass er ungefähr 17 Jahre gehabt hatte. Über
das Bespucken des Kreuzes und über den Götzen in Form eines Kopfes
befragt, sagte er, nichts zu wissen, indem er ergänzte, niemals über diesen
Kopf sprechen gehört zu haben, bis er es im Laufe dieses Jahres von unserem
Papst Clemens V. sagen gehört hat. Über den Kuss befragt, den ihm der
Bruder Rosselinus auf den Mund gegeben hat, als er ihn als Bruder aufgenommen
hatte, sagte er, von anderen Küssen nichts zu wissen. Darüber
befragt, ob er beharrlich auf diesem Bekenntnis bleiben wolle, und er die
Wahrheit gesagt hatte, und irgend etwas Falsches vermischt oder auch irgend
etwas ausgelassen hatte, sagte er, auf sein nun abgebenes Bekenntnis festhalten
zu wollen und die Wahrheit gesagt zu haben, und in jener hatte er
keinerlei Falschheit eingemischt noch irgendeine Wahrheit weggelassen.
Und schließlich bat uns der sich niederkniende und die Hände reichende
Bruder Raymbaud um Vergebung und Erbannung in den betreffenden Angelegenheiten,
und weil es eben dieser Bruder Raymbaud war, diese Dinge
zu erbitten, schwor er in unsere Hände, die jetzt enthüllte und jede andere
Irrlehre ab, und das Buch zum zweiten Mal körperlich be1ührend schwor er
auf die Heiligen Evangelien Gottes, dass er selbst den Vorschriften der Kirche
gehorcht und sie befolgte hatte, den katholischen Glauben beachtete und
befolgte, den die Heilige Römische Kirche hält, befolgt, predigt, lehrt und
anordnet, dass er von anderen befolgt werde; und dass er als gläubiger Christ
gelebt hätte und gestorben wäre. Nach jener Eidleistung haben wir Kardinäle
kraft dieser vom Papst in diesem Auftrag ausd1ücklich erteilten Autorität dem
Bruder Raymbaud den Befehl erteilt, dass er ergeben die Vergünstigung der
Absolution von der Exkommunikation erbitte, die aus den vorher angeführten
Gründen laufend war, ihn wieder in die Gemeinschaft der Kirche
aufgenommen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen
Sakramente zurückgegeben.
 
In gleicher Weise, am selben Tag, in derselben vorgenannten Art und Fonn
stellte sich persönlich in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare
und Zeugen der Bruder Geoffroy de Charny, Ritter und Ausbilder der Templerniederlassungen
der gesamten Normandie und schwor in der gleichen
Weise auf die heiligen Evangelien Gottes unter köperlicher Be1iihrung des
Buches; ausführlich über die Art seines Ordenseintrittes befragt, sagte er,
dass er vor 40 Jahren ungefähr vom Ausbilder von Frankreich, dem Bruder
Amaury de la Roche, in der Nähe von Etamps in der Diözese von Sens in
einer Kapelle der Templerniederlassung dieses Ortes in die Miliz der Templer,
in Gegenwart des Ausb~lders von Poitou, des Bruders Jean de Franceys und
ungefähr 9 oder 10 Mitbrüdern, die jetzt wie er annehme, schon tot sind, aufgenommen
wurde.
 
Bei dieser Gelegenheit, nach Beendigung des Eintrittsritus zog ihn der B1uder,
der ihn aufgenommen hatte, nachdem er ihm den Ordensmantel über die
Schultern gelegt hatte, im Innern derselben Kapelle beiseite und zeigte ihm
das Kreuz, auf dem das Christusbild war: und sagte ihm, an jenen nicht zu
glauben, ja ihn sogar zu verleugnen. Und dann verneinte er es auf Befehl
jenes mit Worten aber nicht aus Überzeugung. Er sagte, dass er jenen Bruder
im Augenblick seiner Aufnahme auf den Mund und die bekleidete Brust als
Zeichen der Achtung geküsst hatte.
 
Befragt, ob die Brüder der Templer, als sie in den Orden aufgenommen wurden,
es auf diese Art geschah, wie er selbst aufgenommen ist, sagte er, dass
er es nicht wisse. Er sagte auch, dass er persönlich nur einen Bruder in den
Orden aufgenommen hat, nach demselben Verfahren, durch das er selbst
aufgenommen worden war, und dass er in der Folge viele andere aufnahm,
ohne sie zur besagten Verleugnung zu nötigen und in korrekter Weise; er
sagte auch, dass er die Verleugnung des Kreuzes, die er selbst während seiner
Aufnahme gemacht hatte und zu der er verpflichtet war, es zu machen, dem
nunmehrigen Patriarchen von Jerusalem beichtete, von dem er Absolution
erhielt.
 
Ausführlich über das Bespucken des Kreuzes, die Küsse, das Laster der Sodomie
und des Götzen in der Form eines Kopfes befragt, sagte er, nichts zu
wissen. Befragt, sagte er außerdem zu glauben, dass die anderen B1üder in
den Orden auf die Weise, wie er selbst aufgenommen worden war, aufgenommen
werden; er sagte, es doch nicht sicher zu wissen, weil die Aufgenommenen,
wenn solche Aufnahmezeremonien stattfinden, auf die Art auf
der Seite gehalten werden, dass die anderen Brüder, die sich im selben Haus
befinden, weder sehen noch hören, was man mit diesen bei dieser Gelegenheit
macht. Über das Alter befragt, das er beim Ordenseintritt hatte, sagte er,
ungefähr 17 Jahre gehabt zu haben. Befragt, ob er die soeben gesagten
Sachen auf Wunsch, für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass
oder Anstiftung von irgendjemandem oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet
habe, verneinte er.
 
Befragt, ob er auf diesem Geständnis beharren wollte und ob er die Wahrheit
gesagt hatte und ob er irgendetwas und ob er da irgendetwas Falsches vermischt
hatte oder auch irgendetwas Wahres versäumt hatte, sagte er, dass er
auf dem eben gesagten Geständnis bestehe, in dem er alles richtig gesagt
hatte und die Wahrheit gesagt hatte, und in der er keine Falschheit vermischt
oder irgendeine Wahrheit weggelassen hatte.
 
Nach oben beschriebener Art und Form glaubten wir Kardinäle, dass derselbe
B1uder Goffroy, die in unseren Händen die nun eingestandene und
jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den
Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen
erbat, die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu
können und ihn selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen
und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente
zurückgegeben zu können.
 
In gleicher Weise, am selben Tag stellte sich persönlich in unserer Anwesenheit
und in der der unterzeichneten Notare und Zeugen der Bruder
Geoffroy de Gonneville und ausführlich über die Zeit und die Art seiner Aufnahme
und über die vorher berichteten Angelegenheiten befragt, sagte er,
vor ungefähr 28 Jahren wurde er als Ordensbruder der Templer vom Ritter
und Ausbilder der Niederlassung Templer in England, von Robert de Torville,
bei London in einer Kapelle der Templerniederlassung dieser Stadt aufgenommen.
Bei dieser Gelegenheit zeigte ihm der Templer, der ihn aufnahm,
nachdem er ihm den Ordensmantel übergeben hatte, ein gemaltes Kreuz in
einem bestitnmten Buch und sagte ihm, dass es notwendig wäre, das Bild
von dem, der da dargestellt war, zu verleugnen; und weil der Aufgenommene
es nicht machen wollte, bestand der Ausbilder sehr darauf, dass er es
machte. Weil er es auf gar keine Weise machen wollte und der Templer seinen
Widerstand sah, sagte er. "Möchtest Du mir das schwören, wenn ich es
Dir erspare zu machen, sage trotzdem diese Verleugnung gemacht zu haben,
falls die Mitbrüder Dich darum fragen werden?" Und der sagte ja und versprach,
dass er, falls er von einem der Mitbrüder gefragt werden sollte, gesagt
hätte, die Verleumdung gemacht zu haben; darum verneinte er, wie er sagte,
nichts auf andere Weise. Der Templer, der ihn aufnahm, sagte auch, dass es
notwendig war, das vorher gezeigte Kreuz zu bespucken; und weil er es
nicht machen wollte, legte der Templer die Hand auf das Kreuz und sagte
ich: "Spucke wenigstens auf meine Hand!" Da er befürchtete, dass der Templer
die Hand wegnehme und ein Teil der Spucke auf das Kreuz fallen könnte,
wollte er nicht auf die Hand spucken, sondern auf die Erde neben dem
Kreuz. Ausführlich über das Laster der Sodomie, den Götzen in Form eines
Kopfes, über Küsse und andere Dinge, in denen die Templer verleumdet
sind, sagte er, gar nichts zu wissen. Befragt, ob andere Ordensbrüder in dem
Augenblick, in dem sie aufgenommen werden, in derselben Art aufgenommen
werden, wie er es selbst wurde, sagte er zu glauben, dass es den anderen
auch so geschehe, so wie es ihm anläßlich seines angeführten Eintritts
widerfuhr. Gefragt, ob er die eben gesagten Sachen auf Wunsch, für Geld,
aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendjemandem
oder auch auf Druck oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet
hatte, sagte er nein.
 
Nachdem wir Kardinäle nach der oben beschriebenen Art und Form glaubten,
dass derselbe Bruder Goffroyde Gonneville, die in unseren Händen die nun
eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien
Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolution
von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der Absolution in der Art der
Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemeinschaft der
Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen
Sakramente zurückgeben zu können.
 
In gleicher Weise, am 19. Tag des laufenden Monats stellte sich persönlich in
unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen der Bruder
Hugues de Perraud, der Ausbildungsritter der Häuser der Templer in Frankreich,
indem er körperlich das Buch berührte, schwor er auf die heiligen
Evangelien Gottes in der vorher angeführten Art und Form. Jener Bruder
Hugues, wie schon gesagt wurde, der bei der Frage über die Art seiner Aufnahme
in den Orden geschworen hatte, sagte, dass er in Lion, in der Niederlassung
der Templer dieser Stadt, in der Kapelle desselben Hauses vor mehr
oder weniger als 46 Jahren, am eben vergangenen Fest der Magdalena aufgenommen
worden ist; und als Ordensbmder nahm ihn der Tempelritter Onkel
väterlicherseits, der Bruder Hubert von Perraud, der Visitator der Ordensniederlassungen
in Frankreich und Poitou auf. Nachdem er ihm den Ordensmantel
um die Schultern legte, nahm ihn ein anderer Mitbruder mit dem
Namen Johannes, der dann Ausbilder von La Muce war, in der Kapelle beiseite
und zeigte ihm ein bestimmtes Kreuz, auf dein das Bild des Gekreuzigten
gemalt war, und befahl ihm das Bild dessen, der dort dargestellt war, zu
verleugnen: dieser widersetzte sich, so wie er konnte, wie er sagte. Trotzdem
verleugnete er schließlich erschrocken durch die Einschüchterungen und
Drohungen jenes Bruders Johannes das gemalte Bild von dem, der dort dargestellt
war, allerdings nur ein einziges Mal. Wenn ihm auch der besagte
Bruder Johannes mehrmals befahl, auf das besagte Kreuz zu spucken, wollte
er trotzdem nicht spucken. Befragt, ob er den Templer, der ihn aufgenommen
hatte, geküsst hatte, sagte er ja, aber nur auf den Mund. Nach dem
Laster der Sodomie befragt, sagte er, dass er dazu niemals gezwungen wurde
noch es jemals begangen habe. Befragt, ob er irgendwelche in den Orden
aufgenommen hatte, sagte er ja: viele Personen und bei vielen Gelegenheiten,
mehr als jeder andere noch im Orden lebende Templer. Befragt nach
der Art, in der er andere in den Orden aufnahm, sagte er, dass er nach der
Einführungszeremonie und der Übergabe der Mäntel jeden der Aufgenommenen
zwang, dass er das Kreuz verleugnete und ihn am Rücken unten, am
Nabel und dann auf den Mund küsste. Sagte auch, dass er ihn anhielt, sich
von sexuellem Verkehr mit Frauen fern zu halten; wenn er sich nicht von der
Unzucht enthalten könnte, sollte er sich mit den Mitbrüdern vereinigen. Hinsichtlich
seines Eides sagte er auch, dass er die Verleugnung, die er machte,
als er in den Orden aufgenommen wurde, und andere Vorschriften, die er
jenen, die von ihm aufgenommen wurden, auferlegte, nur mit Worten und
ohne Absicht gemacht hatte. Befragt, warum er es aber gemacht hatte und
wa1um er es aber bedauert hatte, von dem Augenblick, in dem er es ohne
Absicht machte, antwortete er, dass es die Statuten oder die Gewohnheiten
des Ordens so vorschrieben: und immer hatte er gehofft, dass dieser Irrtum
weggeschafft werde. Befragt, ob jemand unter den Aufgenommenen sich
weigerte; zu spucken oder die anderen von ihm zuvor e1wähnten tadelswerten
Handlungen zu begehen, sagte er, dass wenige sich weigerten,
schließlich aber doch alle es machten. Er sagte, dass wie er auch selbst die
Brüder, die er in den Orden aufnahm, anhielt, sich sexuell mit den Mitbrüdern
zu verkehren, es sich aber trotzdem nie zutrug, dass es gemacht wurde, und
niemals hörte, dass einer diese Sünde begangen hatte, außer den zwei oder
drei Brüdern in Übersee, die für das Laster in der Festung von ChateauPelerin
eingesperrt worden sind. Befragt, ob er wüsste oder nicht, ob alle
Ordensbrüder in der Weise aufgenommen worden wären, in der er selbst die
anderen aufnahm, sagte er, es nicht sicher zu wissen, außer für sich selbst
und jene, die er persönlich aufgeno111men hatte, weil die Templer in einem
so geheimen Verfahren in den Orden aufgeno1m11en werden, dass man es
von denen, die bei der Aufnahmefeierlichkeit anwesend sind, nicht erfahren
kann. Befragt, ob sie in so einer Art aufgenommen worden wären, sagte er zu
glauben, dass jene gleiche Art andere aufzunehmen noch bewahrt worden
ist, wie es gehalten wurde, ihn aufzunehmen, die er selbst für jene, die er
aufgenommen hatte, beachtet hatte. Über den Götzen in Form eines Kopfes,
von dem man sagt, dass ihn die Templer verehren, befragt, sagte er, dass er
es sah, dass er vom Bruder Pierre Allemandin in Montpellier dem Ausbilder
an jenem Ort gezeigt wurde; und dieser Kopf verblieb beim Bruder Pierre.
Über das Alter seines Ordenseintrittes befragt, sagte er, von seiner Mutter
hörte er sagen, 18 Jahre gehabt zu haben. Er sagte auch, dass er schon einmal
in Anwesenheit des Inquisitors Guillaime von Paris und einer seiner
Kommissare diese Taten eingestanden hatte und dass dieses Geständnis
handschriftlich vom Meister Ammis de Orleans, der so unterzeichnete und
bestimmten anderen öffentlichen Notaren festgehalten worden ist. Und man
hielt dieses Geständnis für wahr, und in jenem und in allem, was in diesem
mit jenem vereinbart wurde, wolle er festhalten; und falls in diesem seinem
gegenüber dem Inquisitor und seinem Kommissar gemachten Geständnis,
wie schon e1wähnt, irgendetwas weiteres sein sollte, bestätigt, approbiert
und bekräftigt er das. Befragt, ob er die soeben gesagten Sachen auf Wunsch,
für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von
irgendjemandem oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet habe, verneinte
er. Befragt, ob ihm nach seiner Inhaftierung Fragen gestellt wurden, oder ob
er gefoltert wurde, verneinte er. Nach der oben beschriebenen Art und Form
glaubten wir Kardinäle nach all dem, dass derselbe Bruder Hugues, die in
unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor
und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigung
der Absolution von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der
Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in
die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der
Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgegeben zu können.
 
In gleicher Weise, am 20. Tag des laufenden Monats stellte sich persönlich in
unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen der Bruder
Jacques de Molay, der Ritter und Großmeister des Templerordens, nachdem
er geschworen hatte, wurde er aufmerksam über die oben angeführte Form
und Weise befragt, sagte er, dass ungefähr 42 Jahre vergangen sind, seit er
bei Beune in der Diözese Autun als Ordensbruder vom Tempelritter Hubert
de Perraud, dem damaligen Visitator von Frankreich und Poitou, in einer
Kapelle der Niederlassung des Ortes aufgenommen wurde. Und über die Art
des Ordenseintrittes sagte er, dass jener ihm, der ihn aufgenommen hat,
bevor er den Mantel zuknöpfte ein bestimmtes Kreuz zeigte, sagte, Gott zu
verleugnen, dessen Bildnis auf demselben Kreuz gemalt war, und darauf zu
spucken: was er machte; er spuckte jedoch nicht auf das Kreuz, sondern auf
die Erde, wie er sagte. Er sagte auch, dass er die Verleugnung mit Worten
ohne Überzeugung machte. Ausführlich über das Laster der Sodomie, den
Götzen in Form eines Kopfes und die unmoralischen Küsse befragt, sagte er
nichts zu wissen. Befragt, ob er die soeben gesagten Sachen auf Wunsch, für
Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendjemandem
oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet habe, verneinte er. Befragt,
ob ihm nach seiner Inhaftierung Fragen gestellt wurden, oder ob er
gefoltert wurde, verneinte er. Nach oben beschriebener Art und Form glaubten
wir Kardinäle nach all dem, dass derselbe Bruder, Ordensgroßmeister
Jacques, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre
abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und
ergeben die Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung
der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn
selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft
der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgegeben
zu können.
 
Am gleichen 20. Tag stellte sich der schon erwähnte Geoffroy de Gonneville
in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen und hat
das oben wiedergegebene Geständnis spontan und frei bekräftigt, approbiert
und bestätigt und es öffentlich mit seinen Worten verlesen, indem er erklärte,
dass beabsichtigte an diesen Taten, sowohl an diesem Geständnis wie auch an
den schon in anderer Gelegenheit vor detn Inquisitor und den Inquistoren
gemachten festzuhalten, dass er dem besagten im Augenblick vor uns und
den Notaren und den e1wähnten Zeugen gemachten Geständnis zustimmt,
und dass er an beide Geständnisse festhalten wolle; falls in demselben vor
dem Inquisitor und den Inquisitoren getnachten Geständnis, wie schon erwähnt
worden ist, etwas weiteres sein sollte, bekräftigt, approbiert und bestätigte
er es.
 
An besagtem 20. Tag stellte sich der schon erwähnte Bruder Ausbilder
Hugues de Perraud in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und
Zeugen, in gleicher Art und Form, spontan und frei hat er sein oben angeführtes
Geständnis bekräftigt, approbiert und bestätigt und es öffentlich
mit seinen Worten verlesen. Als Beweis all dessen haben wir angeordnet,
dass die Geständnisse und alle einzelnen oben etwähnten vor uns, denselben
Notaren und Zeugen und vor uns selbst wiedergebenen Taten, wie sie da
oben enthalten sind, niedergeschrieben und einmal in öffentlicher Form von
Robert de Condet, einen Kleriker aus der Diözese Soisson und Notar durch
apostolisches Zeugnis verfasst werden, der mit uns und den Notaren und
den unten angeführten Zeugen zusammen anwesend war, und durch das
Gewicht unserer Siegel ausgestattet seien.
 
Diese Ereignisse spielten sich im oben angeführten Jahr, in der Indiktion, im
Monat, in den Tagen, im Pontifikat und im Ort ab, in unserer Anwesenheit,
in der Gegenwart der durch päpstliches Zeugnis öffentlicher Notare Umberto
Vercellani, Nicolo Nicolai von Benevent, des etwähnten Robert von Condet
und des Meisters Amise von Orleans, genannt Ratif, und der eigens dafür
einberufenen Zeugen: des Ordensbruders Raimondo, Abt des Klosters S.
Teoffredo des Benediktinerordens in der Diözese Ancy, und der klugen Herren
Bernardo von Boiano, Archidiakon von Troia, Raoul de Boset, Pönitentiar
und Kanoniker von Paris, und Pierre de Soire, Kustode der Kirche von Saint Gaucety
von Cambresis.
 
(ST) Und ich der besagte Robert von Condet, Kleriker der Diözese Soisson,
durch päpstliches Zeugnis öffentllicher Notar habe allen einzelnen oben
angeführten Ereignissen in Anwesenheit der eh1würdigen Patres und der
schon erwähnten Herrn Kardinäle, meiner, der anderen selben Notare und
Zeugen beigewohnt, durch die Gunst derselben Kardinäle zusammen mit
den erwähnten Notaren und Zeugen anwesend und auf Anweisung derselben
Herrn Kardinäle schrieb ich das vorliegende öffentliche Dokument und auf
Antrag habe ich es in öffentlicher Form verfasst, indem ich es mit meinem
Notariatszeichen approbierte.
 
(ST) Ich der oben erwähnte Umberto Vercellani, Kleriker von Beziers, durch
päpstliches Zeugnis öffentlicher Notar habe den Geständnissen allen einzelnen
oben angeführten Ereignissen in Anwesenheit der besagten Herrn Kardinäle
und wie oben viel ausführlicher berichtet ist, beigewohnt, durch die
Gunst dieser mit den oben erwähnten Notaren und Zeugen zusammen und
auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle habe ich zur größeren Garantie
dieses öffentliche Dokument unterschrieben und mit meinem Notariatszeichen
habe ich es beglaubigt.
 
Und ich Nicolo Nicolai von Benevent öffentlicher Notar durch das oben
angeführte päpstliche Zeugnis habe den Geständnissen allen einzelnen oben
angeführten Ereignissen in Anwesenheit der besagten Herrn Kardinäle und
wie oben viel ausführlicher berichtet ist, beigewohnt, durch die Gunst dieser
mit den oben erwähnten Notaren und Zeugen zusammen und auf Anweisung
derselben Herrn Kardinäle habe ich zur größeren Garantie dieses
öffentliche Dokument unterschrieben und mit meinem Notariatszeichen habe
ich es beglaubigt. (ST)
 
(ST) Und ich Amise von Orleans, genannt Ratif, Kleriker und Notar durch
Zeugnis der allerheiligsten Kirche von Rom habe den Geständnissen und
auch Aussagen und allen einzelnen oben angeführten Ereignissen in Anwesenheit
der Patres und der besagten Herrn Kardinäle und wie oben viel
ausführlicher berichtet ist, beigewohnt, ich war mit den oben erwähnten
Notaren und Zeugen zugegen, und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle
habe ich zur Bezeugung der Wahrheit dieses öffentliche Dokument auf Verlangen
unterschrieben und mit meinem Notariatszeichen habe ich es beglaubigt.|Chinon-Pergament|(Transkription: Pier Paolo Piergentili; Übersetzung: Christine Maria Grafinger)}}
 
== Weblinks ==
 
* [http://sciencev1.orf.at/science/news/149710 Vatikan-Dokument: Tempelritter waren keine "Ketzer"]
* [http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=chinon-dokument%20templer&source=web&cd=1&ved=0CCcQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.tempelritterorden.de%2Findex.php%3Foption%3Dcom_content%26view%3Darticle%26id%3D159%26Itemid%3D128%262eac360328ef3a2dfae2f49e1b68d42d%3Dac4408c3dcd0da506d4506888ea19dc3&ei=eZ0AT7PFK9P24QS8krWNCA&usg=AFQjCNEJHbL7GyTslclrf22_PcvmWkzMYQ&sig2=RxsnXxcHs29S_SNM_G1Ngw&cad=rja Das Chinon-Dokument]
* [http://www.dietempler.net/media/files/Uebersetzung-Chinon-Dokuemtn-documentavaticana-01.pdf Das Chinon-Dokument in deutscher Übersetzung]
* [http://www.historiker-stefan-winckler.de/geschichte/urkunde-von-chinon-1308-%C3%BCbersetzung-zum-dokument/ Urkunde von Chinon 1308] (deutsche Übersetzung)
* [http://www.historiker-stefan-winckler.de/geschichte/die-geistlichen-ritterorden/ Ritter Christi. Teil I: Die Templer] (Stefan Winckler)
* [http://www.templerlexikon.uni-hamburg.de/Hassemer-Chinon-Papier.pdf Eine Sensation mit Abstrichen] - Zur Einschätzung des Pergaments von Chinon im Kontext des Templerprozesses (Simon M. Hassemer)
 
[[Kategorie:Templer]]

Version vom 31. März 2017, 08:58 Uhr

Das 2001 wiedergefundene «Chinon-Pergament», das die Unschuld der Templer belegt
Die Burg Chinon und das linke Ufer der Vienne

Das Chinon-Pergament ist ein historisches Dokument, das die von Papst Clemens V. beglaubigte Unschuld der im Templerprozess verurteilten Tempelritter offiziell belegt. Das Chinon-Dokument wurde im September 2001 von der italienischen Historikerin und Paläografin Barbara Frale im Vatikanisches Geheimarchiv, wo es "versehentlich" falsch archiviert worden war, zufällig wiedergefunden und darauf hin auch von anderen Historikern eingehend geprüft wurde.

Das auf der Burg Chinon ausgestellte Dokument, wo der Großmeister des Templerordens Jacques de Molay mit seinen engtsten Gefolgsleuten eingekerkert war, ist auf den 17. - 20. August 1308 datiert. In dem Dokument werden zwar alle Vorwürfe, die bei früheren Befragungen des Großmeisters und der anderen hohen Würdenträger des Templerordens erpresst worden waren, nach einer neuerlichen Befragung durch die Gesandten des Papstes wiederholt. Das Dokument belegt aber auch, dass Papst Clemens V. die Buße der Templer akzeptierte, sie von jeder Schuld freisprach und ihnen die Absolution erteilte.

Am 25. Oktober 2007 wurde das Dokument zusammen mit einer Reproduktion der Prozessakten in dem Buch "Processus contra Templarios" in einer Auflage von 799 Stück veröffentlicht. Das 800. Exemplar wurde Papst Benedikt XVI. feierlich überreicht.

Deutsche Übersetzung des Dokuments

Freispruch der hohen Würdenträger des Templerordens durch die päpstlichen Legaten

Archivio Segreto Vaticano, A.A., Arm. D 217

Chinon, 1308 August 17.-20.

Im Namen Gottes Amen. Wir durch göttliches Erbarmen Kardinalpriester Berengarius, mit dem Titel von S. Nereo und Achilleo, und Stefan, mit dem Titel von S. Ciriaco in Tennis, und der Kardinaldiakon Landolf mit dem Titel S. Angelo machen jedem bekannt, der das vorliegende und öffentliche Dokument, aus dem folgt, ansehen: nachdem kürzlich der Heilige Vater und Unser Herr Clemens, durch die göttliche Vorsehung Pontifex Maximus der hochheiligen und universellen Kirche von Rom, aufgrund dessen was von öffentlicher Äußerung und mit lebhafter Anzeige des hohen Königs der Franzosen, der Prälaten, Herzöge, Barone und anderer Adeliger und Nichtadeliger desselben Königreiches von Frankreich die Untersuchung gegen einige Brüder, Priester, Ritter, Ausbilder und Unteroffiziere des Templerordens hinsichtlich jener Ereignisse einleiten ließ, die sowohl die Brüder des Ordens wie auch den katholischen Glauben und den Zustand desselben Ordens betreffen, und durch welche Vorfälle diese öffentlich verleumdet worden sind, derselbe Papst, der die reine, volle und ganze Wahrheit über die Würdenträger dieses Ordens kennen will und verlangt, d.h. des Bruders Jacques de Molay, Großmeister des gesamten Templerordens, und des Bruders Raymbaud de Caron, Ausbilder in Übersee und der Ausbilder der Templerniederlassungen Hugues de Perraud in Frankreich, Geoffroy de Gonneville in Aquitanien und Poitou, Geoffroy de Charny in der Nonnandie, befiehlt und beauftragt uns, durch einen speziellen Befehl und das ausdrückliche mündliche Urteil, damit wir begleitet von öffentlichen Notaren und glaubwürdigen Zeugen mit Aufmerksamkeit die Wahrheit bezüglich des Großmeisters und der anderen oben angeführten Ausbilder, indem jeder von ihnen genau gefragt wird, herauszufinden.

Daher haben wir laut des von unserem besagten Herrn und Pontifex Maximus erteilten Befehls und des Auftrags gegen den Großmeister und die Ausbilder ermittelt, indem wir dieselben aufmerksam über die oben erklärten Ereignisse ausgefragt haben und, wie dann eben folgt, haben wir von den Notaren, die unten und in Gegenwart der unterschriebenen Zeugen unterzeichnet haben, die diese Ereignisse der besagten Templer und der Bekenntnisse beschreiben lassen, indem wir auch anordneten, dass diese in öffentlicher Form verfasst werden, und dass sie noch durch die Garantie unserer Siegel gültiger gemacht werden.

Im Jahre 1308 der Geburt des Herrn, der 6. Indiktion, am 18. Tag des Monats August und im 3. Jahr des Pontifikats unseres Papstes Clemens V., im Schloß von Chinon, in der Diözese Tours, schwor der Bruder Raymbaud de Caron, Ritter und Ausbilder in Übersee der Templer, indem er uns oben angeführten Kardinälen entgegentrat, auf die heiligen Evangelien Gottes, indem er das Buch körperlich be1ührte, die volle und reine Wahrheit zu sagen über sich wie auch über jede andere einzelne Person der Ordensbrüder, und auch über den Orden selbst, besonders hinsichtlich jener Themen, die den katholischen Glauben und den Zustand des Ordens, andere einzelne Personen und Brüder desselben Ordens selbst betreffen; von uns über die Zeit und Art seines Ordenseintrittes aufmerksam befragt, sagte er, tatsächlich sind es 40 Jahre, dass er zum Ritter geschlagen und in den Tempel vom damaligen Ausbilder der Provinz Provence, Bruder Roncelin de Fos, im Ort Richarenchis in der Diözese Capentras oder Saint-Paul-Trois Chateau, in der Kapelle der Templerniederlassung des Ortes aufgenommen wurde. Bei dieser Gelegenheit sagte ihm der Ausbilder nichts als nur gutes; aber kurz danach kam zu dieser Aufnahmezeremonie ein gewisser Bruder Unteroffizier, dessen Name er sich nicht mehr erinnere, weil er seit langem verstorben ist. Dieser führte ihn beiseite; unter dem Mantel trug er ein kleines Kreuz; nachdem die anderen Brüder entfernt wurden und kaum, als dieser Unteroffizier und der Deponens alleine waren, zeigte ihm der Unteroffizier das Kreuz, obwohl er sich nicht mehr erinnere, ob es den Gekreuzigten zeigte, glaube er, dass es gemalt oder geschnitzt gewesen ist. Und dieser Bruder sagte: "Es ist vorteilhaft, dieses zu verleugnen:" Und der Deponens sagte, ohne zu denken, dass er eine Sünde begehe: "Ich verleugne es." Auf dieselbe Weise sagte ihm dann der Unteroffizier, die Enthaltsamkeit und Keuschheit zu bewahren; jedoch, wenn er das nicht imstande ist, wäre es besser das geheim als in der Öffentlichkeit zu machen. Außerdem sagte er, dass diese Verleugnung, die er machte, nicht aus Überzeugung, sondern durch Worte getan hatte. Tatsächlich hatte er es am folgenden Tag seinem Verwandten, dem Bischof von Capentras, der sich an diesem Ort befand, offenbart, der ihm sagte, dass er schlecht gehandelt und gesündigt habe: in dieser Sache beichtete er demselben Bischof, der ihm eine Buße auferlegte, und was das besagte betrifft, machte er. Dann, nach dem Laster der Sodomie befragt, sagte er, sie nie, weder in aktiver noch passiver Form, praktiziert zu haben, weder jemals gehört zu haben, dass die Templer dieses Laster praktizierten, außer nur jene drei, die für dieses Laster zu lebenslangem Kerker im Schloss von Chateau-Pelerin verurteilt worden sind.

Befragt, ob die B1üder in derselben Art in den Orden aufgenommen werden, wie er aufgeno1mnen worden ist, sagte er, es nicht zu wissen, von dem Augenblick, als er nicht zusagte, sah er niemanden mehr zusagen, abgesehen von zwei oder drei B1üdern, die nicht wussten, ob sie Christus verleugnet hatten oder nicht. Über die Nainen dieser aufgenommenen B1üder befragt, sagte er, einer hatte den Namen Bruder Peter, an dessen Zunamen erinnere er sich nicht mehr. Befragt, welches Alter er gehabt hatte, als er zum Ordensbruder gemacht worden war, sagte er, dass er ungefähr 17 Jahre gehabt hatte. Über das Bespucken des Kreuzes und über den Götzen in Form eines Kopfes befragt, sagte er, nichts zu wissen, indem er ergänzte, niemals über diesen Kopf sprechen gehört zu haben, bis er es im Laufe dieses Jahres von unserem Papst Clemens V. sagen gehört hat. Über den Kuss befragt, den ihm der Bruder Rosselinus auf den Mund gegeben hat, als er ihn als Bruder aufgenommen hatte, sagte er, von anderen Küssen nichts zu wissen. Darüber befragt, ob er beharrlich auf diesem Bekenntnis bleiben wolle, und er die Wahrheit gesagt hatte, und irgend etwas Falsches vermischt oder auch irgend etwas ausgelassen hatte, sagte er, auf sein nun abgebenes Bekenntnis festhalten zu wollen und die Wahrheit gesagt zu haben, und in jener hatte er keinerlei Falschheit eingemischt noch irgendeine Wahrheit weggelassen. Und schließlich bat uns der sich niederkniende und die Hände reichende Bruder Raymbaud um Vergebung und Erbannung in den betreffenden Angelegenheiten, und weil es eben dieser Bruder Raymbaud war, diese Dinge zu erbitten, schwor er in unsere Hände, die jetzt enthüllte und jede andere Irrlehre ab, und das Buch zum zweiten Mal körperlich be1ührend schwor er auf die Heiligen Evangelien Gottes, dass er selbst den Vorschriften der Kirche gehorcht und sie befolgte hatte, den katholischen Glauben beachtete und befolgte, den die Heilige Römische Kirche hält, befolgt, predigt, lehrt und anordnet, dass er von anderen befolgt werde; und dass er als gläubiger Christ gelebt hätte und gestorben wäre. Nach jener Eidleistung haben wir Kardinäle kraft dieser vom Papst in diesem Auftrag ausd1ücklich erteilten Autorität dem Bruder Raymbaud den Befehl erteilt, dass er ergeben die Vergünstigung der Absolution von der Exkommunikation erbitte, die aus den vorher angeführten Gründen laufend war, ihn wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgegeben.

In gleicher Weise, am selben Tag, in derselben vorgenannten Art und Fonn stellte sich persönlich in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen der Bruder Geoffroy de Charny, Ritter und Ausbilder der Templerniederlassungen der gesamten Normandie und schwor in der gleichen Weise auf die heiligen Evangelien Gottes unter köperlicher Be1iihrung des Buches; ausführlich über die Art seines Ordenseintrittes befragt, sagte er, dass er vor 40 Jahren ungefähr vom Ausbilder von Frankreich, dem Bruder Amaury de la Roche, in der Nähe von Etamps in der Diözese von Sens in einer Kapelle der Templerniederlassung dieses Ortes in die Miliz der Templer, in Gegenwart des Ausb~lders von Poitou, des Bruders Jean de Franceys und ungefähr 9 oder 10 Mitbrüdern, die jetzt wie er annehme, schon tot sind, aufgenommen wurde.

Bei dieser Gelegenheit, nach Beendigung des Eintrittsritus zog ihn der B1uder, der ihn aufgenommen hatte, nachdem er ihm den Ordensmantel über die Schultern gelegt hatte, im Innern derselben Kapelle beiseite und zeigte ihm das Kreuz, auf dem das Christusbild war: und sagte ihm, an jenen nicht zu glauben, ja ihn sogar zu verleugnen. Und dann verneinte er es auf Befehl jenes mit Worten aber nicht aus Überzeugung. Er sagte, dass er jenen Bruder im Augenblick seiner Aufnahme auf den Mund und die bekleidete Brust als Zeichen der Achtung geküsst hatte.

Befragt, ob die Brüder der Templer, als sie in den Orden aufgenommen wurden, es auf diese Art geschah, wie er selbst aufgenommen ist, sagte er, dass er es nicht wisse. Er sagte auch, dass er persönlich nur einen Bruder in den Orden aufgenommen hat, nach demselben Verfahren, durch das er selbst aufgenommen worden war, und dass er in der Folge viele andere aufnahm, ohne sie zur besagten Verleugnung zu nötigen und in korrekter Weise; er sagte auch, dass er die Verleugnung des Kreuzes, die er selbst während seiner Aufnahme gemacht hatte und zu der er verpflichtet war, es zu machen, dem nunmehrigen Patriarchen von Jerusalem beichtete, von dem er Absolution erhielt.

Ausführlich über das Bespucken des Kreuzes, die Küsse, das Laster der Sodomie und des Götzen in der Form eines Kopfes befragt, sagte er, nichts zu wissen. Befragt, sagte er außerdem zu glauben, dass die anderen B1üder in den Orden auf die Weise, wie er selbst aufgenommen worden war, aufgenommen werden; er sagte, es doch nicht sicher zu wissen, weil die Aufgenommenen, wenn solche Aufnahmezeremonien stattfinden, auf die Art auf der Seite gehalten werden, dass die anderen Brüder, die sich im selben Haus befinden, weder sehen noch hören, was man mit diesen bei dieser Gelegenheit macht. Über das Alter befragt, das er beim Ordenseintritt hatte, sagte er, ungefähr 17 Jahre gehabt zu haben. Befragt, ob er die soeben gesagten Sachen auf Wunsch, für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendjemandem oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet habe, verneinte er.

Befragt, ob er auf diesem Geständnis beharren wollte und ob er die Wahrheit gesagt hatte und ob er irgendetwas und ob er da irgendetwas Falsches vermischt hatte oder auch irgendetwas Wahres versäumt hatte, sagte er, dass er auf dem eben gesagten Geständnis bestehe, in dem er alles richtig gesagt hatte und die Wahrheit gesagt hatte, und in der er keine Falschheit vermischt oder irgendeine Wahrheit weggelassen hatte.

Nach oben beschriebener Art und Form glaubten wir Kardinäle, dass derselbe B1uder Goffroy, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgegeben zu können.

In gleicher Weise, am selben Tag stellte sich persönlich in unserer Anwesenheit und in der der unterzeichneten Notare und Zeugen der Bruder Geoffroy de Gonneville und ausführlich über die Zeit und die Art seiner Aufnahme und über die vorher berichteten Angelegenheiten befragt, sagte er, vor ungefähr 28 Jahren wurde er als Ordensbruder der Templer vom Ritter und Ausbilder der Niederlassung Templer in England, von Robert de Torville, bei London in einer Kapelle der Templerniederlassung dieser Stadt aufgenommen. Bei dieser Gelegenheit zeigte ihm der Templer, der ihn aufnahm, nachdem er ihm den Ordensmantel übergeben hatte, ein gemaltes Kreuz in einem bestitnmten Buch und sagte ihm, dass es notwendig wäre, das Bild von dem, der da dargestellt war, zu verleugnen; und weil der Aufgenommene es nicht machen wollte, bestand der Ausbilder sehr darauf, dass er es machte. Weil er es auf gar keine Weise machen wollte und der Templer seinen Widerstand sah, sagte er. "Möchtest Du mir das schwören, wenn ich es Dir erspare zu machen, sage trotzdem diese Verleugnung gemacht zu haben, falls die Mitbrüder Dich darum fragen werden?" Und der sagte ja und versprach, dass er, falls er von einem der Mitbrüder gefragt werden sollte, gesagt hätte, die Verleumdung gemacht zu haben; darum verneinte er, wie er sagte, nichts auf andere Weise. Der Templer, der ihn aufnahm, sagte auch, dass es notwendig war, das vorher gezeigte Kreuz zu bespucken; und weil er es nicht machen wollte, legte der Templer die Hand auf das Kreuz und sagte ich: "Spucke wenigstens auf meine Hand!" Da er befürchtete, dass der Templer die Hand wegnehme und ein Teil der Spucke auf das Kreuz fallen könnte, wollte er nicht auf die Hand spucken, sondern auf die Erde neben dem Kreuz. Ausführlich über das Laster der Sodomie, den Götzen in Form eines Kopfes, über Küsse und andere Dinge, in denen die Templer verleumdet sind, sagte er, gar nichts zu wissen. Befragt, ob andere Ordensbrüder in dem Augenblick, in dem sie aufgenommen werden, in derselben Art aufgenommen werden, wie er es selbst wurde, sagte er zu glauben, dass es den anderen auch so geschehe, so wie es ihm anläßlich seines angeführten Eintritts widerfuhr. Gefragt, ob er die eben gesagten Sachen auf Wunsch, für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendjemandem oder auch auf Druck oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet hatte, sagte er nein.

Nachdem wir Kardinäle nach der oben beschriebenen Art und Form glaubten, dass derselbe Bruder Goffroyde Gonneville, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgeben zu können.

In gleicher Weise, am 19. Tag des laufenden Monats stellte sich persönlich in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen der Bruder Hugues de Perraud, der Ausbildungsritter der Häuser der Templer in Frankreich, indem er körperlich das Buch berührte, schwor er auf die heiligen Evangelien Gottes in der vorher angeführten Art und Form. Jener Bruder Hugues, wie schon gesagt wurde, der bei der Frage über die Art seiner Aufnahme in den Orden geschworen hatte, sagte, dass er in Lion, in der Niederlassung der Templer dieser Stadt, in der Kapelle desselben Hauses vor mehr oder weniger als 46 Jahren, am eben vergangenen Fest der Magdalena aufgenommen worden ist; und als Ordensbmder nahm ihn der Tempelritter Onkel väterlicherseits, der Bruder Hubert von Perraud, der Visitator der Ordensniederlassungen in Frankreich und Poitou auf. Nachdem er ihm den Ordensmantel um die Schultern legte, nahm ihn ein anderer Mitbruder mit dem Namen Johannes, der dann Ausbilder von La Muce war, in der Kapelle beiseite und zeigte ihm ein bestimmtes Kreuz, auf dein das Bild des Gekreuzigten gemalt war, und befahl ihm das Bild dessen, der dort dargestellt war, zu verleugnen: dieser widersetzte sich, so wie er konnte, wie er sagte. Trotzdem verleugnete er schließlich erschrocken durch die Einschüchterungen und Drohungen jenes Bruders Johannes das gemalte Bild von dem, der dort dargestellt war, allerdings nur ein einziges Mal. Wenn ihm auch der besagte Bruder Johannes mehrmals befahl, auf das besagte Kreuz zu spucken, wollte er trotzdem nicht spucken. Befragt, ob er den Templer, der ihn aufgenommen hatte, geküsst hatte, sagte er ja, aber nur auf den Mund. Nach dem Laster der Sodomie befragt, sagte er, dass er dazu niemals gezwungen wurde noch es jemals begangen habe. Befragt, ob er irgendwelche in den Orden aufgenommen hatte, sagte er ja: viele Personen und bei vielen Gelegenheiten, mehr als jeder andere noch im Orden lebende Templer. Befragt nach der Art, in der er andere in den Orden aufnahm, sagte er, dass er nach der Einführungszeremonie und der Übergabe der Mäntel jeden der Aufgenommenen zwang, dass er das Kreuz verleugnete und ihn am Rücken unten, am Nabel und dann auf den Mund küsste. Sagte auch, dass er ihn anhielt, sich von sexuellem Verkehr mit Frauen fern zu halten; wenn er sich nicht von der Unzucht enthalten könnte, sollte er sich mit den Mitbrüdern vereinigen. Hinsichtlich seines Eides sagte er auch, dass er die Verleugnung, die er machte, als er in den Orden aufgenommen wurde, und andere Vorschriften, die er jenen, die von ihm aufgenommen wurden, auferlegte, nur mit Worten und ohne Absicht gemacht hatte. Befragt, warum er es aber gemacht hatte und wa1um er es aber bedauert hatte, von dem Augenblick, in dem er es ohne Absicht machte, antwortete er, dass es die Statuten oder die Gewohnheiten des Ordens so vorschrieben: und immer hatte er gehofft, dass dieser Irrtum weggeschafft werde. Befragt, ob jemand unter den Aufgenommenen sich weigerte; zu spucken oder die anderen von ihm zuvor e1wähnten tadelswerten Handlungen zu begehen, sagte er, dass wenige sich weigerten, schließlich aber doch alle es machten. Er sagte, dass wie er auch selbst die Brüder, die er in den Orden aufnahm, anhielt, sich sexuell mit den Mitbrüdern zu verkehren, es sich aber trotzdem nie zutrug, dass es gemacht wurde, und niemals hörte, dass einer diese Sünde begangen hatte, außer den zwei oder drei Brüdern in Übersee, die für das Laster in der Festung von ChateauPelerin eingesperrt worden sind. Befragt, ob er wüsste oder nicht, ob alle Ordensbrüder in der Weise aufgenommen worden wären, in der er selbst die anderen aufnahm, sagte er, es nicht sicher zu wissen, außer für sich selbst und jene, die er persönlich aufgeno111men hatte, weil die Templer in einem so geheimen Verfahren in den Orden aufgeno1m11en werden, dass man es von denen, die bei der Aufnahmefeierlichkeit anwesend sind, nicht erfahren kann. Befragt, ob sie in so einer Art aufgenommen worden wären, sagte er zu glauben, dass jene gleiche Art andere aufzunehmen noch bewahrt worden ist, wie es gehalten wurde, ihn aufzunehmen, die er selbst für jene, die er aufgenommen hatte, beachtet hatte. Über den Götzen in Form eines Kopfes, von dem man sagt, dass ihn die Templer verehren, befragt, sagte er, dass er es sah, dass er vom Bruder Pierre Allemandin in Montpellier dem Ausbilder an jenem Ort gezeigt wurde; und dieser Kopf verblieb beim Bruder Pierre. Über das Alter seines Ordenseintrittes befragt, sagte er, von seiner Mutter hörte er sagen, 18 Jahre gehabt zu haben. Er sagte auch, dass er schon einmal in Anwesenheit des Inquisitors Guillaime von Paris und einer seiner Kommissare diese Taten eingestanden hatte und dass dieses Geständnis handschriftlich vom Meister Ammis de Orleans, der so unterzeichnete und bestimmten anderen öffentlichen Notaren festgehalten worden ist. Und man hielt dieses Geständnis für wahr, und in jenem und in allem, was in diesem mit jenem vereinbart wurde, wolle er festhalten; und falls in diesem seinem gegenüber dem Inquisitor und seinem Kommissar gemachten Geständnis, wie schon e1wähnt, irgendetwas weiteres sein sollte, bestätigt, approbiert und bekräftigt er das. Befragt, ob er die soeben gesagten Sachen auf Wunsch, für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendjemandem oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet habe, verneinte er. Befragt, ob ihm nach seiner Inhaftierung Fragen gestellt wurden, oder ob er gefoltert wurde, verneinte er. Nach der oben beschriebenen Art und Form glaubten wir Kardinäle nach all dem, dass derselbe Bruder Hugues, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgegeben zu können.

In gleicher Weise, am 20. Tag des laufenden Monats stellte sich persönlich in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen der Bruder Jacques de Molay, der Ritter und Großmeister des Templerordens, nachdem er geschworen hatte, wurde er aufmerksam über die oben angeführte Form und Weise befragt, sagte er, dass ungefähr 42 Jahre vergangen sind, seit er bei Beune in der Diözese Autun als Ordensbruder vom Tempelritter Hubert de Perraud, dem damaligen Visitator von Frankreich und Poitou, in einer Kapelle der Niederlassung des Ortes aufgenommen wurde. Und über die Art des Ordenseintrittes sagte er, dass jener ihm, der ihn aufgenommen hat, bevor er den Mantel zuknöpfte ein bestimmtes Kreuz zeigte, sagte, Gott zu verleugnen, dessen Bildnis auf demselben Kreuz gemalt war, und darauf zu spucken: was er machte; er spuckte jedoch nicht auf das Kreuz, sondern auf die Erde, wie er sagte. Er sagte auch, dass er die Verleugnung mit Worten ohne Überzeugung machte. Ausführlich über das Laster der Sodomie, den Götzen in Form eines Kopfes und die unmoralischen Küsse befragt, sagte er nichts zu wissen. Befragt, ob er die soeben gesagten Sachen auf Wunsch, für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendjemandem oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet habe, verneinte er. Befragt, ob ihm nach seiner Inhaftierung Fragen gestellt wurden, oder ob er gefoltert wurde, verneinte er. Nach oben beschriebener Art und Form glaubten wir Kardinäle nach all dem, dass derselbe Bruder, Ordensgroßmeister Jacques, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgegeben zu können.

Am gleichen 20. Tag stellte sich der schon erwähnte Geoffroy de Gonneville in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen und hat das oben wiedergegebene Geständnis spontan und frei bekräftigt, approbiert und bestätigt und es öffentlich mit seinen Worten verlesen, indem er erklärte, dass beabsichtigte an diesen Taten, sowohl an diesem Geständnis wie auch an den schon in anderer Gelegenheit vor detn Inquisitor und den Inquistoren gemachten festzuhalten, dass er dem besagten im Augenblick vor uns und den Notaren und den e1wähnten Zeugen gemachten Geständnis zustimmt, und dass er an beide Geständnisse festhalten wolle; falls in demselben vor dem Inquisitor und den Inquisitoren getnachten Geständnis, wie schon erwähnt worden ist, etwas weiteres sein sollte, bekräftigt, approbiert und bestätigte er es.

An besagtem 20. Tag stellte sich der schon erwähnte Bruder Ausbilder Hugues de Perraud in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen, in gleicher Art und Form, spontan und frei hat er sein oben angeführtes Geständnis bekräftigt, approbiert und bestätigt und es öffentlich mit seinen Worten verlesen. Als Beweis all dessen haben wir angeordnet, dass die Geständnisse und alle einzelnen oben etwähnten vor uns, denselben Notaren und Zeugen und vor uns selbst wiedergebenen Taten, wie sie da oben enthalten sind, niedergeschrieben und einmal in öffentlicher Form von Robert de Condet, einen Kleriker aus der Diözese Soisson und Notar durch apostolisches Zeugnis verfasst werden, der mit uns und den Notaren und den unten angeführten Zeugen zusammen anwesend war, und durch das Gewicht unserer Siegel ausgestattet seien.

Diese Ereignisse spielten sich im oben angeführten Jahr, in der Indiktion, im Monat, in den Tagen, im Pontifikat und im Ort ab, in unserer Anwesenheit, in der Gegenwart der durch päpstliches Zeugnis öffentlicher Notare Umberto Vercellani, Nicolo Nicolai von Benevent, des etwähnten Robert von Condet und des Meisters Amise von Orleans, genannt Ratif, und der eigens dafür einberufenen Zeugen: des Ordensbruders Raimondo, Abt des Klosters S. Teoffredo des Benediktinerordens in der Diözese Ancy, und der klugen Herren Bernardo von Boiano, Archidiakon von Troia, Raoul de Boset, Pönitentiar und Kanoniker von Paris, und Pierre de Soire, Kustode der Kirche von Saint Gaucety von Cambresis.

(ST) Und ich der besagte Robert von Condet, Kleriker der Diözese Soisson, durch päpstliches Zeugnis öffentllicher Notar habe allen einzelnen oben angeführten Ereignissen in Anwesenheit der eh1würdigen Patres und der schon erwähnten Herrn Kardinäle, meiner, der anderen selben Notare und Zeugen beigewohnt, durch die Gunst derselben Kardinäle zusammen mit den erwähnten Notaren und Zeugen anwesend und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle schrieb ich das vorliegende öffentliche Dokument und auf Antrag habe ich es in öffentlicher Form verfasst, indem ich es mit meinem Notariatszeichen approbierte.

(ST) Ich der oben erwähnte Umberto Vercellani, Kleriker von Beziers, durch päpstliches Zeugnis öffentlicher Notar habe den Geständnissen allen einzelnen oben angeführten Ereignissen in Anwesenheit der besagten Herrn Kardinäle und wie oben viel ausführlicher berichtet ist, beigewohnt, durch die Gunst dieser mit den oben erwähnten Notaren und Zeugen zusammen und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle habe ich zur größeren Garantie dieses öffentliche Dokument unterschrieben und mit meinem Notariatszeichen habe ich es beglaubigt.

Und ich Nicolo Nicolai von Benevent öffentlicher Notar durch das oben angeführte päpstliche Zeugnis habe den Geständnissen allen einzelnen oben angeführten Ereignissen in Anwesenheit der besagten Herrn Kardinäle und wie oben viel ausführlicher berichtet ist, beigewohnt, durch die Gunst dieser mit den oben erwähnten Notaren und Zeugen zusammen und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle habe ich zur größeren Garantie dieses öffentliche Dokument unterschrieben und mit meinem Notariatszeichen habe ich es beglaubigt. (ST)

(ST) Und ich Amise von Orleans, genannt Ratif, Kleriker und Notar durch Zeugnis der allerheiligsten Kirche von Rom habe den Geständnissen und auch Aussagen und allen einzelnen oben angeführten Ereignissen in Anwesenheit der Patres und der besagten Herrn Kardinäle und wie oben viel ausführlicher berichtet ist, beigewohnt, ich war mit den oben erwähnten Notaren und Zeugen zugegen, und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle habe ich zur Bezeugung der Wahrheit dieses öffentliche Dokument auf Verlangen unterschrieben und mit meinem Notariatszeichen habe ich es beglaubigt.“

Chinon-Pergament: (Transkription: Pier Paolo Piergentili; Übersetzung: Christine Maria Grafinger)

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