Zentralbank

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Sitz der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main

Eine Zentralbank (auch Notenbank, Zentralnotenbank, zentrale Notenbank oder Nationalbank) ist eine für die Geld- und Währungspolitik eines Währungsraums oder Staates zuständige Institution. In den Notenbankstatuten vieler Staaten ist als Hauptziel der Geldpolitik festgelegt, die Preisniveau- und Geldwertstabilität zu wahren. Daneben (oder etwa im Fall der EZB nachgeordnet) sollen zudem weitere gesamtwirtschaftliche Ziele, wie beispielsweise Wirtschaftswachstum, Konjunktur- oder Wechselkursstabilität, verfolgt werden.[1] Eine Zentralbank hält die Währungsreserve eines Währungsraumes, refinanziert Geschäftsbanken und den Staat. Zentralbanken emittieren Banknoten und bringen diese in Umlauf. Zur Erfüllung ihrer Ziele und Aufgaben steht der Notenbank eine Reihe von Instrumentarien (im Wesentlichen die Steuerung der Zinshöhe und der Geldmengen) zur Verfügung, die die verschiedenen Zentralbanken in unterschiedlichen Intensitäten einsetzen. Der Abhängigkeitsgrad der Notenbanken von anderen staatlichen Institutionen richtet sich nach den wirtschaftlichen und politischen Verflechtungen des jeweiligen Landes. Da es nationale und supranationale Währungsräume gibt, sind Zentralbanken entsprechend auf nationaler Ebene (Federal Reserve System, Schweizerische Nationalbank, Bank of England etc.) und supranational (z. B. Europäische Zentralbank oder BIZ) vorzufinden.

Geschichte

16. bis 18. Jahrhundert

Überall auf dem europäischen Kontinent existierten im 16. und 17. Jahrhundert kleine Bankhäuser, welche ihre eigenen Münzen prägten. Das Recht dazu wurde ihnen von staatlichen Stellen verpachtet. Die meisten dieser Banken waren private Banken und damit Privatnotenbanken. Über die Münzprägung entwickelten sich Zettelbanken, die Zettel, Kassenanweisungen und später Banknoten emittierten. Dies waren Quittungen für Münzgeld und hinterlegte Edelmetalle, das diese Banken in Verwahrung nahmen. Die Quittungen wurden als Zahlungsmittel verwendet. Sie gaben ihren Inhabern das Recht, von einer dazu verpflichteten Bank jederzeit die Herausgabe der entsprechenden Menge Münzgeld zu verlangen.

Im Jahr 1609 wurde die Amsterdamer Wechselbank gegründet. Sie war das erste Institut eines Netzwerks aus öffentlichen Girobanken in Mittel- und Südeuropa. Zu diesem Netzwerk zählten auch die Hamburger Bank, der Banco Giro in Venedig und der Nürnberger Banco Publico. Die Girobanken stellten eine öffentliche Infrastruktur für bargeldlose internationale Zahlungen zur Verfügung.[2] Hierdurch sollten sie die Effizienz des Handels steigern und die Geldwertstabilität gewährleisten. Die Girobanken erfüllten somit bereits wesentliche Funktionen moderner Zentralbanken.[3]

Die Schwedische Reichsbank gilt als die älteste heute noch existierende Zentralbank. 1656 wurde die Stockholms Banco von der schwedischen Regierung als private Einrichtung zugelassen; trotzdem unterlag sie einer starken staatlichen Lenkung.[4] Die Regierung platzierte den größten Teil ihres Vermögens in der Bank. Gleichzeitig forderte sie, dass entstehende Gewinne mit der Stadt Stockholm und dem Staat geteilt werden.

Beinahe drei Jahrzehnte später (1694) wurde die Bank of England gegründet.[5] Wie die Schwedische Reichsbank wurde auch die Bank of England als Aktiengesellschaft gegründet und hatte als wichtigste Aufgabe, der Regierung Geld zu leihen. Dafür erhielt sie Privilegien wie z. B. begrenzte Haftung und ihren Konkurrenten wurden Beschränkungen auferlegt (z. B. durften sie nicht mehr als sechs Kapitalgeber haben). Später entstanden in Europa weitere Zentralbanken, vorrangig mit der Aufgabe, Staatsschulden zu finanzieren.[6]

Auch wenn die hauptsächliche Aufgabe der frühen Zentralbanken in der Finanzierung der Staatsschulden zu sehen war, nahmen sie als private Instanzen weitere Bankgeschäfte wahr. Aufgrund ihrer Privilegien nahmen sie bald eine dominierende Stellung ein. Andere Banken ersetzten ihre Münzreserven durch Noten der Zentralbanken. Die Zentralbanken verwalteten im Rahmen ihrer Aufgabe als Bank der Banken Konten für andere Geschäftsbanken und wickelten Transaktionen zwischen den Banken ab (Clearing). Durch die damit verbundene Funktion als Aufbewahrungsort (für andere Banken), verfügten die Zentralbanken über große Gold- bzw. Silberreserven, aber auch über ein gut ausgebautes Netzwerk von Banken. Diese Faktoren führten dazu, dass die Zentralbanken zur letzten Refinanzierungsstelle (lender of last resort) in finanziellen Krisensituationen wurden, d. h., sie stellten ihren Kunden in Zeiten finanzieller Nöte Bargeld bereit.[6]

19. Jahrhundert

Im 19. Jahrhundert entwickelte sich das Bankwesen stetig weiter. Ein treibender Faktor, auch die Regulierungen weiterzuentwickeln, waren Finanzkrisen. Nach Finanzkrisen wurde oft der Bedarf gesehen, das Bankgeschäft restriktiver zu handhaben. In den meisten Fällen führte das dazu, dass die Zentralbanken das alleinige Recht hatten, Banknoten herauszugeben. Um die Umwandlung der von den Banken ausgegebenen Banknoten in Münzgeld bzw. Gold zu gewährleisten, entwickelte sich das Erfordernis, die Banknoten durch Bestände zunächst an Münzen, später an Edelmetallen (Gold, Silber), abzusichern (Deckungspflicht). Mit der Einführung der Peelschen Bankakte im Jahre 1844 wurde in England erstmals gesetzlich festgelegt, dass alle Banknoten von der Bank of England voll durch Gold gedeckt werden müssen. Dieser so genannte Goldstandard wurde 1873 in Großbritannien eingeführt und in den meisten europäischen Ländern übernommen. Die Einführung des Goldstandards führte dazu, dass die Zentralbanken große Goldreserven zur Deckung ihrer Geldbestände hielten. Das Hauptziel, welches die Zentralbanken damit anstrebten, war die Sicherstellung der Preisstabilität.[6] Mit der Zeit überstieg die Menge an Papiergeld die Menge an Münzen und Edelmetallen deutlich (s. Geldschöpfung). 1914 wurde im Zusammenhang mit dem Ersten Weltkrieg die Golddeckungspflicht in vielen Ländern aufgehoben.

20. Jahrhundert bis heute

Nach dem Ersten Weltkrieg, als Arbeitslosigkeit und Preisinstabilität eine große Rolle spielten, begannen die Zentralbanken mehr Wert auf die Erhaltung des wirtschaftlichen Gleichgewichts zu legen. Dies wurde vor allem während der Wirtschaftskrise von 1929 bis 1933 deutlich. Aufgrund der beiden Weltkriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bestand die Hauptaufgabe der Zentralbanken in dieser Zeit in der Bereitstellung finanzieller Ressourcen zur Deckung der Kriegsausgaben. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Einfluss des Staates auf die Zentralbanken größer. Die Ziele der Zentralbanken wurden auf die Förderung von Beschäftigung und Einkommenszuwachs erweitert. Die Notenbanken wurden damit zu einem Hauptinstrument zur Unterstützung staatlicher Ziele, was mitunter auch als Verlust von deren Autonomie bezeichnet wird.[7] Einige Banken, wie die Reserve Bank of India wurden verstaatlicht. Andere, wie das Federal Reserve System gelten zwar als institutionell unabhängig, müssen aber trotzdem der Regierung über die Geschäfte berichten.

Bis zum Ende der 1980er Jahre hat faktisch keine Zentralbank ein numerisches Inflationsziel zur Unterstützung der Preisstabilität vorgegeben. In den Neunzigerjahren des 20. Jahrhunderts setzten sich jedoch immer mehr Zentralbanken ein explizites Inflationsziel. Einigen Zentralbanken wird eine solche Zielinflationsrate auch durch die jeweilige Regierung vorgeschrieben (z. B. Bank of England). Gegenwärtig gibt es keine einheitliche Handhabe der Zentralbanken hinsichtlich der numerischen Bezifferung der Preisniveaustabilität.[8]

Heute konzentrieren sich die Zentralbanken auf drei Hauptziele, die sich im Laufe der Geschichte entwickelt haben: Preisstabilität, wirtschaftliches Gleichgewicht und finanzielle Stabilität. Im Moment gestaltet sich die Erreichung dieser Ziele im Hinblick auf die Finanzkrise seit 2007 recht schwierig.

Währungen

Mit der Errichtung von Zentralbanken war oft auch eine Zentralisierung des Geldwesens und die Schaffung einer einheitlichen Währung verbunden. Bis dahin hatten die einzelnen Notenbanken vielfach ihre eigenen Währungen ausgegeben. 1998 wurde beispielsweise die Europäische Zentralbank errichtet und der Euro als neue europäische Währung geschaffen, anstelle der Zentralbanken der einzelnen Länder und der Landeswährungen.

Ziele der Zentralbank

Die Ziele der Zentralbank werden meist gesetzlich vorgegeben. In den entwickelten Staaten gilt als Hauptziel die Bewahrung der Geldwert- und Preisniveaustabilität. Oftmals werden in den jeweiligen Notenbankstatuten weitere gesamtwirtschaftliche Ziele der Geldpolitik, wie beispielsweise Wirtschaftswachstum, Konjunktur- oder Wechselkursstabilität, umschrieben.[9][10] In Staaten mit gebundener Währung sind die Zentralbanken dazu verpflichtet, den Kurs zum Währungsmedium durch Käufe und Verkäufe desselben stabil zu halten.[11]

Die nachfolgende Tabelle soll die gesetzlich festgelegten Ziele einiger großer Zentralbanken beispielhaft zeigen.[12]

Europäische Zentralbank Bank of England Federal Reserve System (USA) Bank of Japan
Ziele
  • Preisstabilität
  • Unterstützung allgemeiner Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft ohne Beeinträchtigung der Preisstabilität
  • Preisstabilität (quantifiziert durch das Schatzamt)
  • Unterstützung der Wirtschaftspolitik der Regierung einschließlich Wachstums- und Beschäftigungsziele (vorbehaltlich der Preisstabilität)
  • stabile Preise
  • Höchstgrad an Beschäftigung
  • moderate Langfristzinsen
  • Preisstabilität und damit der Beitrag zur gesunden Entwicklung der Gesamtwirtschaft
Vorrangiges Ziel
  • Gewährleistung der Preisstabilität
  • Gewährleistung der Preisstabilität
keine Prioritätensetzung
  • Gewährleistung der Preisstabilität

Debatte um die Ziele der Zentralbank

Welche Ziele eine Zentralbank verfolgen soll, war lange Zeit ein Streitpunkt innerhalb der ökonomischen Debatte. Im Zentrum stand dabei die Frage ob es eine Austauschbeziehung zwischen Beschäftigung und Inflation geben kann, wie er in der Phillips-Kurve dargestellt wird. Keynesianer vertraten die Ansicht, dass die Geldpolitik auch langfristig Wachstum und Beschäftigung beeinflussen kann, während Monetaristen annehmen, dass die Geldpolitik keine solchen Effekte haben kann und sich daher darauf beschränken sollte, die Preisstabilität zu gewährleisten. Durch die Erfahrungen mit Stagflation in den 1970er Jahren hat sich die monetaristische Sichtweise weitestgehend durchgesetzt, auch wenn keynesianische Stimmen nie ganz verstummt sind. Unstrittig ist hingegen, dass eine expansive Geldpolitik kurzfristig zu höherem Output und größerer Beschäftigung führt.

Funktionen und Aufgaben der Zentralbank

Die rechtlichen Regelungen über das Notenbankwesen unterscheiden sich erheblich von Land zu Land. Dennoch ist es möglich, anhand der Zentralbankbilanz, vier grundsätzliche Notenbankfunktionen zu identifizieren.

Aktiva Passiva

Halten der Währungsreserve

Zu den Währungsreserven (Position (1) der Zentralbankbilanz) zählen der Bestand an Gold und die Goldforderungen, sowie die konvertiblen Devisen (umtauschbare Währungen). Die konvertiblen Devisen umfassen die Forderungen in Fremdwährungen in Form von Bargeld, Bankguthaben, Wertpapieren und Auslandskrediten abzüglich der Auslandsverbindlichkeiten in Fremdwährung (Nettoauslandsforderung).[13]

Bank der Banken

Die Zentralbank steht an der Spitze des Bankensystems eines Landes und bietet den Geschäftsbanken die Möglichkeit, sich bei ihr Zentralbankgeld zu verschaffen um den normalen Zahlungsverkehr reibungslos abzuwickeln. In diesem Fall spricht man seitens der Geschäftsbanken von Refinanzierung. Die Position (2) der Zentralbankbilanz zeigt ebendiese Versorgung der Geschäftsbanken mit Zentralbankgeld. Den gegenläufigen Posten zu den Refinanzierungsgeschäften auf der Aktivseite bildet auf der Passivseite die Position (6) der Zentralbankbilanz, welche die Verbindlichkeiten gegenüber den Geschäftsbanken darstellt. Dahinter verbergen sich Einlagen der Geschäftsbanken auf Girokonten der Zentralbank, die in erster Linie Mindestreserveguthaben sind und Guthaben der Geschäftsbanken aus Einlagefazilitäten, d. h., Geschäftsbanken legen ihre überschüssigen Liquiditätsreserven bei der Zentralbank an.[14] Die Zentralbank soll außerdem als letzte Refinanzierungsstelle (lender of last resort) in wirtschaftlichen Krisensituationen Liquidität zur Verfügung stellen, um einen Vertrauensverlust in das Kreditwesen und das Bankensystem abzuwehren. Diese Aufgabe kann allerdings ein Sinken der privaten Eigenverantwortlichkeit der Geschäftsbanken zur Folge haben. Daher erfolgt die Zurverfügungstellung von Zahlungsmitteln zur Deckung des notwendigen Bedarfs nur zu hohen Zinssätzen. Die Zentralbank soll jedoch nur als letzte Refinanzierungsstelle fungieren, wenn die Geschäftsbanken ohne eigenes Fehlverhalten in Mitleidenschaft einer Bankkrise geraten sind.[15]

Bank der öffentlichen Hand

Neben den Geschäftsbanken kommt als Kreditnehmer bei der Zentralbank weiterhin der Staat in Frage. In vielen Fällen unterstützt die Zentralbank den öffentlichen Sektor bei der Finanzierung seiner Aufgaben durch Kreditgewährung. Dies spiegelt sich in Position (3) der Zentralbankbilanz wider. In der Europäischen Union ist eine direkte Finanzierung der Staatsverschuldung durch das ESZB verboten (Art. 123 AEUV). Dadurch soll eine übermäßige Verschuldung verhindert und die Geldwertstabilität gewahrt werden. Des Weiteren ist die Zentralbank an der Kassenhaltung des öffentlichen Sektors beteiligt und fungiert in diesem Sinne als Hausbank des Staates, d. h., der Staat führt seine Guthaben überwiegend bei der Zentralbank. Diese Einlagen werden unter der Position (7) der Zentralbankbilanz gelistet. Darüber hinaus kauft die Zentralbank im Rahmen von Offenmarktgeschäften Wertpapiere, um die Geldmenge zu steuern. Diese Wertpapierbestände werden unter der Position (4) der Zentralbankbilanz aufgeführt.[14]

Notenemission

Die Position (5) der Zentralbankbilanz ist ein besonderes Merkmal der Zentralbank und weist auf ihr Notenmonopol hin. Die Zentralbank hat die alleinige Befugnis, die Banknoten zu emittieren und in Umlauf zu bringen (Notenprivileg). Daher erhielt die "Noten"bank auch ihren Namen. Der Banknotenumlauf steht auf der Passivseite der Zentralbankbilanz und verdeutlicht, dass Banknoten im bilanziellen Sinne Forderungen an das Zentralbanksystem darstellen.[16] Aus dem Notenmonopol leitet sich auch die Aufgabe ab, die Qualität des Bargeldes aufrechtzuerhalten. Das heißt Falschgeld auszusondern und beschädigte Münzen und Geldscheine zu ersetzen.

Aufgrund ihres Banknotenausgabemonopols kann die Zentralbank binnenwirtschaftlich (auf die eigene Währung bezogen) niemals illiquide werden, da sie das Zahlungsmittel selbst schaffen kann.[17] Nur in der Fremdwährung besteht das Risiko einer Insolvenz, da die Zentralbank nicht über die Herstellungsgewalt fremder Währung verfügt.

Aus historischen Gründen liegt in vielen Staaten das Münzrecht nicht bei den Zentralbanken, sondern bei den Regierungen. So etwa im Eurosystem. Hier ist die geldpolitische Unabhängigkeit der EZB dadurch gewahrt, dass die Ausgabe von Münzen durch die EZB genehmigt werden muss.[18]

Zentralbankgewinn

Bei der Versorgung der Banken mit Zentralbankgeld entsteht der Zentralbank im Normalfall ein Gewinn. Dieser kommt dadurch zustande, dass das zur Refinanzierung der Geschäftsbanken ausgegebene Zentralbankgeld auf der Passivseite der Zentralbankbilanz regelmäßig minderverzinst oder unverzinst ist (z. B. Bargeld), während die auf der Aktivseite stehenden Forderungen in der Regel verzinst werden. Der abzüglich der sonstigen Kosten entstehende Gewinn ist eine Form von Seigniorage. Der Zentralbankgewinn fließt in der Regel dem Fiskus zu, in manchen Fällen werden auch weitere Gruppen beteiligt. In entwickelten Staaten spielt er nur eine geringe Rolle für die Staatsfinanzen. In solchen, deren Möglichkeit Steuern zu erheben eingeschränkt ist, ist der Anteil der Seigniorage an der Finanzierung des Staates höher.[19] Es gibt weitere Definitionen der Seigniorage, etwa die monetäre Seigniorage. Diese nimmt mit der Rate, mit der der Bargeldumlauf erhöht wird, zu. Da diese Rate von der Notenbank festgelegt werden kann, können im Kriegsfall durch diese Art Seigniorage erhebliche finanzielle Mittel mobilisiert werden. Dafür muss jedoch eine hohe Inflation in Kauf genommen werden, die das Vertrauen in die jeweilige Währung untergraben kann. Die unterschiedlichen Definitionen der Seigniorage sind nicht deckungsgleich.

Finanzmarktaufsicht

Inwiefern eine Zentralbank die Aufgabe der Finanzmarktaufsicht wahrnimmt, hängt vom jeweiligen monetären System ab. Grundsätzlich sind Zentralbanken für die Ausübung dieser Funktion nicht zwingend erforderlich, sodass auch selbstständige Institutionen die Finanzmarktaufsicht ausüben können.[20] Aufgrund der Finanzkrise seit 2007 wird sich die Finanzmarktaufsicht künftig restriktiver gestalten und auch institutionell verändern. Die großen Zentralbanken reorganisieren im Rahmen dessen ihre Aufgaben- und Verantwortlichkeitsbereiche.[21] Die mögliche Funktion der Finanzmarktaufsicht leitet sich im Gegensatz zu den vier erstgenannten Funktionen nicht aus der Zentralbankbilanz ab.

Zentralbanken in Zentralverwaltungswirtschaften

In Zentralverwaltungswirtschaften übernahm üblicherweise das Monobankensystem die Funktionen einer Zentralbank. Gemäß sozialistischen Programmen wurde das Geld- und Kreditwesen weitgehend monopolisiert. Ein Monobankensystem besteht aus einer Zentralbank, die in der Regel dem Finanzministerium und den obersten Planungsbehörden direkt unterstellt sind und einigen wenigen ihr direkt untergeordneten Geschäftsbanken. Durch das Monobanksystem wurden die Staatsunternehmen mit Verrechnungsgeld und die Haushalte mit Bargeld versorgt. Das Monopolbankensystem übernahm auch Aufgaben, die über die einer Zentralbank hinausgehen. Es war dafür zuständig die durch den Zentralplan vorgesehenen Kreditmittel an die Unternehmen zu verteilen, den internationalen Zahlungsverkehr samt Außenhandelsfinanzierung und Devisengeschäften abzuwickeln und die Ersparnisse der Bevölkerung zu sammeln und an das Finanzministerium weiterzuleiten.

Instrumente der Zentralbanken

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben stehen der Zentralbank eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, mit Hilfe derer Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb und außerhalb des Währungsraums genommen werden kann. Einen Überblick über die verschiedenen Instrumente geben die Artikel zu Geldpolitik und Währungspolitik. Die monetäre Ordnungspolitik teilt sich in währungspolitische und geldpolitische Instrumente auf.

Währungspolitik

Gegenstand der Währungspolitik ist die Regelung der Beziehungen zwischen der eigenen Währung der Volkswirtschaft und den Währungen anderer Währungsgebiete.[22] Die Wahl der Währungspolitik hängt mit dem Wechselkurssystem zusammen in das die Währung eingebunden ist. In einem System fester Wechselkurse sind regelmäßige Interventionen erforderlich. Wenn ein Currency Board installiert wurde, hat die Zentralbank keine Freiheiten in ihrer Geldpolitik mehr.

Instrumente

Devisenmarktintervention
Bei Devisenmarktintervention tritt die Zentralbank als Nachfrager oder Anbieter von Devisen auf, um den von ihr angestrebten Kurs zu erreichen. Die Fähigkeit zu Devisenmarktinterventionen hängt von der Existenz hinreichender Währungsreserven ab. In einem Währungssystem mit vereinbarungsgemäß festen Wechselkursen hat die Notenbank eine Interventionspflicht. Das bedeutet, dass sie, sobald der Wechselkurs an der Devisenbörse einen bestimmten Interventionspunkt erreicht hat, eingreifen muss. Dieses System ist bei festen Wechselkursen zwingend vorgesehen, bei freien Wechselkursen jedoch nicht.[23]
Zinspolitik
Der Wechselkurs kann auch über die Zinspolitik beeinflusst werden. Durch einen höheren Zins wird die Währung auf den internationalen Kapitalmärkten attraktiver und führt zu einer Aufwertung. Niedrigere Zinsen entsprechend zu Abwertungen.
Verbale Markteingriffe
Da Zentralbanken meistens in der Lage sind, fundamentalen Einfluss auf die Wechselkurse zu nehmen, reicht oft eine öffentliche Erklärung aus, um die Kurse in die gewünschte Richtung zu bewegen. Am Markt wird dann die Wahrscheinlichkeit für den Einsatz anderer Instrumente höher eingeschätzt und entsprechend eingepreist.

Geldpolitik

Unter Geldpolitik wird eine Politik verstanden, die die allgemeine Wirtschaftspolitik unterstützt indem sie das Geldangebot und indirekt die Geldnachfrage sowie die Kreditnachfrage steuert. Das Geldangebot kann gesteuert werden, indem gegen Sicherheiten Geld verliehen wird. Dazu stehen verschiedene Instrumente, etwa Diskontpolitik, Pensionsgeschäfte, Lombardpolitik oder Spitzenrefinanzierung, zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es noch weitere Instrumente, wie die Mindestreserve- oder Offenmarktpolitik, die Einfluss auf das Geldangebot nehmen. Die Geld- und Kreditnachfrage wird in erster Linie durch die Zinspolitik gesteuert.

Instrumente

Zinspolitik
Die Zinspolitik beinhaltet alle Maßnahmen der Zentralbank, mit denen das allgemeine Zinsniveau beeinflusst werden soll. Zinsen stellen für Kreditnehmer Kosten dar und über die Veränderung von Zinssätzen, die zwischen Zentralbank und Geschäftsbanken berechnet werden, will die Zentralbank deshalb die Nachfrage nach Investitionskrediten der Unternehmen oder Konsumkrediten der Haushalte sowie die Kreditnachfrage des Staates beeinflussen. Erhöht die Zentralbank nun z. B. ihre Zinsen, um im konjunkturellen Hoch Preissteigerungen zu verringern, werden die Geschäftsbanken die Zinsen, die sie ihren Kunden in Rechnung stellen, ebenfalls erhöhen. Höhere Zinsen bewirken dabei eine geringere Nachfrage nach Krediten z. B. für Investitionen, da die Gewinnaussichten der Unternehmen sinken. Die Folge ist eine verringerte Geldnachfrage und das Preisniveau stabilisiert sich. Eine ähnliche Wirkung haben Zinserhöhungen auch auf die Konsumgüternachfrage der privaten Haushalte. Sinkende Zinsen haben dann die gegenteilige Wirkung.[24]
Diskontpolitik
Mit der Diskontpolitik übt die Zentralbank Einfluss auf die Kreditvergabe der Geschäftsbanken aus. Wenn von der Zentralbank hereingenommene Wechsel bestimmte (von der Zentralbank festgelegte) Bedingungen (Bonitätskriterien) erfüllen, können die Geschäftsbanken diese Wechsel zum Zwecke der Refinanzierung an die Zentralbank verkaufen. Mittels dieser Rediskontierung von Wechseln erlangen die Geschäftsbanken Gutschriften auf ihrem Zentralbankkonto und somit eine Geldschöpfungs- und Kreditvergabemöglichkeit. Der Preis für diese Refinanzierungsmöglichkeit gestaltet sich nach Höhe des von der Zentralbank – je nach geldpolitischer Absicht – festgesetzten Diskontsatzes.[25]
Lombardpolitik
Mit der Lombardpolitik gewährt die Zentralbank einen Lombardkredit gegen Verpfändung von notenbankfähigen Sicherheiten (Wechsel, Staatsanleihen und andere börsenfähige Wertpapiere) seitens der Kreditinstitute und gegen Zahlung eines Darlehenszinses (des Lombardsatzes).[26]
ständige Fazilitäten
Die ständigen Fazilitäten dienen dazu, Übernachtliquidität herzustellen (Spitzenrefinanzierungsfazilität) oder diese abzuziehen (Einlagefazilität). Sie werden in unbegrenzter Höhe angeboten und setzen Signale hinsichtlich des allgemeinen Kurses der Geldpolitik einer Zentralbank. Da sie den Banken immer offenstehen, stecken sie die Grenzen der Geldmarktsätze für Tagesgelder ab. Die Spitzenrefinanzierungsfazilität dient darüber hinaus dazu die Liquidität der Geschäftsbanken sicherzustellen.[27]
Offenmarktpolitik
Die Offenmarktgeschäfte sind geldpolitische Instrumente der Zentralbanken und ermöglichen diesen sowohl eine expansive als auch eine restriktive Geldpolitik zu betreiben. Bei der restriktiven Geldpolitik entzieht die Zentralbank den Märkten Zentralbankgeld, indem sie Wertpapiere am offenen Markt verkauft. Die Expansive Geldpolitik ist das Gegenteil. Hierbei führt die Zentralbank durch den Kauf von Wertpapieren Zentralbankgeld an den Markt zurück. Die Offenmarktgeschäfte gehören zu den Refinanzierungsinstrumenten der Zentralbanken. Offenmarktgeschäfte werden oft als Wertpapierpensionsgeschäft getätigt.[28]
Mindestreservepolitik
Die Mindestreservepolitik ist, im Gegensatz zu z. B. Offenmarktgeschäften, kein Refinanzierungsinstrument. Ihre Aufgabe ist das genaue Gegenteil. Mindestreserve bedeutet, dass die Geschäftsbanken ein Zwangsguthaben in Zentralbankgeld in Höhe des Mindestreservesatzes, welcher das Verhältnis zwischen Einlagen und Mindestreserven bestimmt, bei der Zentralbank anzulegen haben.[29] Die Höhe der zu entrichtenden Mindestreserve richtet sich nach den Einlagen. Wenn jemand – ob nun eine private Person oder eine Firma – Geld auf die Bank bringt, um dieses Geld sparwirksam anzulegen, ist die Bank verpflichtet, einen Teil dieses Geldes bei der Zentralbank zu hinterlegen.
Im Gegensatz zu weit verbreiteten Vorstellungen, stellt die Mindestreserve in den Mindestreserve-Systemen entwickelter Volkswirtschaften, welche typischerweise sehr niedrige Mindestreservesätze aufweisen (in der Eurozone derzeit 1%), keinen begrenzende Faktor für die Geldschöpfung durch Geschäftsbanken und damit auf die Geldmenge dar.[30][31]
Eine Beschränkung der Kreditvergabe durch die Mindestreserve würde erst bei sehr hohen Mindestreservesätzen - oder bei sehr hohen Abschlägen auf die zum Erhalt von Zentralbankgeld bei der Zentralbank zu hinterlegenden Sicherheiten - bindend wirken, wie es etwa in manchen Schwellen- und Entwicklungsländern oder im Rahmen von bestimmten Kapitalverkehrskontrollen der Fall ist.

Einfluss des Staates

Die Unabhängigkeit einer Zentralbank wird häufig von den vielfältigen wirtschaftlichen und politischen Verflechtungen eines Wirtschaftssystem beeinträchtigt. Eine Zentralbank kann von den Weisungen der Regierung unabhängig sein (bspw. Deutsche Bundesbank oder amerikanische Federal Reserve System), sie kann aber auch von der Staatsregierung weisungsgebunden sein (Banca d’Italia, People’s Bank of China). Ist eine Zentralbank von Weisungen der Regierung abhängig, so ist der Staat der eigentlich Verantwortliche für die Geld- und Währungspolitik.
Die Unabhängigkeit der Zentralbank dient dazu, zu vermeiden, dass die Regierung eine zu expansive Geldpolitik betreibt. Regierungen neigen zu expansiver Geldpolitik, weil sie so kurzfristig bessere Wirtschaftsdaten erzielen und so mehr Zustimmung erhalten können. Die negativen Folgen einer expansiven Geldpolitik werden in der Regel nicht der Regierung angelastet. Einige monetäre Effekte unterschiedlicher institutioneller Ausgestaltungen der Zentralbanken, insbesondere im Bezug auf die Inflation, sind empirisch nachvollziehbar.[32] Soll der Zentralbankgewinn im nennenswerten Umfang zur Finanzierung des Staates beitragen, ist es hilfreich die Zentralbank unmittelbar der Regierung zu unterstellen.[33]
Hinsichtlich des Grads der (Un-)Abhängigkeit einer Zentralbank gegenüber der Regierung ist international ein breites Gestaltungsspektrum zu beobachten. Gründe hierfür sind zum einen die unterschiedlichen Definitionen von Unabhängigkeit, zum anderen aber auch die geschichtlichen Erfahrungen der jeweiligen Länder mit ihren Zentralbanken.[9] Preisniveaustabilität ist das vorrangige Ziel der supranationalen EZB. Da ihr diese Aufgabe durch den Vertrag von Maastricht vorgeschrieben ist, befindet sich die EZB in einer Zielabhängigkeit. In Bezug auf die Realisierung dieses Ziels durch den Einsatz verschiedener geldpolitischer Instrumentarien ist sie jedoch weisungsunabhängig, d. h., sie besitzt Instrumentenunabhängigkeit.[34]

Zielabhängigkeit

Unter Zielabhängigkeit (goal dependence) versteht man, dass die Regierung die Ziele der Zentralbank beeinflussen kann. Ist bspw. die Preisstabilität als oberes Ziel der Zentralbank gesetzlich vorgegeben, liegt eine Zielabhängigkeit vor. Kann die Zentralbank hingegen ihre Aufgaben selbst festlegen, handelt die Zentralbank zielunabhängig.[34]

Instrumentenabhängigkeit

Unter Instrumentenabhängigkeit (instrument dependence) versteht man, in welchem Maße die Regierung die Zentralbank bei der Zielerreichung beeinflusst. Ist die Zentralbank bei der Wahl ihres geldpolitischen Instrumentariums weisungsabhängig, d. h., entscheidet die Regierung, welche Instrumente bei der Erreichung der Geldwertstabilität eingesetzt werden, spricht man von Instrumentenabhängigkeit. Kann die Zentralbank ihre geldpolitischen Instrumente frei wählen, handelt sie instrumentenunabhängig.[34]

Kritik am Zentralbankkonzept

Kritiker meinen, das geltende Mischgeld-Bankensystem, an dem Geschäftsbanken und eine Zentralbank beteiligt sind, führe zu schlechteren Ergebnissen hinsichtlich Geldwertstabilität und Inflationsrate als ein Modell marktförmiger Geldschöpfung. Nach dem marktwirtschaftlichen Modell des Mehrbankensystems ohne Zentralbank finde hingegen eine systembedingte Kontrolle der Geldschöpfung statt. Die gegenwärtigen Beschränkungen durch

  • Barreserven der Geschäftsbank, die mit einer Auszahlung der gewährten Kredite rechnen muss und diese Auszahlung in Form des gesetzlichen Zahlungsmittels vornehmen muss, da andere Währungen nach dem Greshamschen Gesetz vom Markt verdrängt werden, und
  • Mindestreserve, also die Menge an Zentralbankgeld, die die Zentralbank den Geschäftsbanken abhängig von deren Kreditvergabe vorschreibt.

führten zu geldmengeninduzierten Finanzkrisen, da die Zentralbank durch planwirtschaftliche Geldmengensteuerung in den Wettbewerb eingreife.[35]

Der Wirtschaftswissenschaftler Kevin Dowd[36] vertrat 1994 die Ansicht, dass das Finanzsystem ohne staatliche Eingriffe stabiler sei als es in seiner jetzigen Form ist. Es sei entgegen verbreiteter Annahmen in sich stabil und benötige weder einen Lender of last resort noch ein staatliches Einlagensicherungssystem[37]. Eine Quelle der Instabilität im gegenwärtigen System sei, dass die Zentralbanken nicht genügend Signale erhalten, um eine funktionierende Politik etablieren zu können und somit die Politik die tatsächlich umgesetzt wird schädliche Auswirkungen nach sich zieht. Als Beispiel nennt er das Federal Reserve System, das in den 1930er Jahren seiner Rolle als Lender of Last Resort nicht nachkam.[38]

In seinem Werk Human Action vertrat Ludwig von Mises 1949 die Auffassung, dass die zyklischen Auf- und Abschwünge der Wirtschaft, und damit auch die Entstehung von Depressionen, das Ergebnis der Senkung des Zinssatzes durch die Expansion von Krediten seitens der Banken ist.[39] Dies wird als Überinvestitionstheorie bezeichnet. Durch die damit zusätzlich zur Verfügung stehenden Darlehen werde versucht, die Konjunktur künstlich zu beleben. Von Mises sieht die Gefahr, dass dadurch Kredite in Wirtschaftszweige und Geschäfte fließen, die vor der Senkung des Zinssatzes als unrentabel erschienen. Er vertritt die Ansicht, dass die so angekurbelte Wirtschaft früher oder später zusammenbrechen müsse. Die Krediterweiterungspolitik von Banken sei somit eine Fehlleitung der Unternehmenstätigkeit. Von Mises kommt zu dem Ergebnis, dass periodisch wiederkehrende Wirtschaftskrisen nur zu verhindern seien, wenn man auf die Ankurbelung der Wirtschaft durch die Bankpolitik verzichten würde. Vielmehr sollte der Zinsfuß durch den Marktmechanismus geregelt werden.[40]

Auch Friedrich August von Hayek, wie Mises ein Vertreter der Österreichischen Schule, sah 1976 den Grund für die Instabilität der Wirtschaft darin, dass eine expansive Geldpolitik zu Investitionen in an sich unrentable Projekte führt, die früher oder später bereinigt werden müssen. In einer späteren Schaffensperiode machte er als Ursache für die expansive Geldpolitik aus, dass die Verfügbarkeit des Geldes nicht durch den Marktprozess bestimmt, sondern durch die Zentralbanken reguliert wird.[41] Hayek fordert, die Aufgaben der Zentralbanken in private Hände zu geben und zu dezentralisieren.[42] Ein solches System wird als Free Banking bezeichnet. Der Zinssatz würde dann wie jeder andere Preis durch die Nachfrage und das Angebot nach Geld auf dem Markt bestimmt werden.[43] Selbst unter den Laissez-faire-Befürwortern ist nur eine Minderheit für die Realisierung eines Free Banking.[44]

Siehe auch

Literatur

  • Majorie Deane, Robert Pringle: The Central Banks. Viking, New York NY u. a. 1995, ISBN 0-670-84823-9.
  • Dieter Lindenlaub: Auf der Suche nach einem Instrumentarium zur Kontrolle der Geldschöpfung. Notenbank und Banken in Deutschland im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts. In: Bankhistorisches Archiv. 26, 2000, ISSN 0341-6208, S. 117–151.
  • Herger, Nils: Wie funktionieren Zentralbanken? Geld- und Währungspolitik verstehen. Springer Gabler, Wiesbaden. 2016, ISBN 978-3-658-07875-1
  • Manfred Pohl: Die Geschichte der Nationalbank für Deutschland. In: Bankhistorisches Archiv. 7, 1981, S. 16–49.
  • Christopher J. Waller, Carl E. Walsh: Central-Bank Independence, Economic Behavior, and Optimal Term Lengths. In: The American Economic Review. Bd. 86, Nr. 5, Dez. 1996, ISSN 0002-8282, S. 1139–1153.

Einzelnachweise

  1. Europäische Zentralbank: Aufgaben. Abgerufen am 10. Juni 2018.
  2. Collins, Christopher: The Oxford Encyclopedia of Economic History, Volume 3. BANKING: Middle Ages and Early Modern Period. Oxford University Press, 2012, S. 223
  3. Kurgan-van Hentenryk, Ginette: Banking, Trade and Industry: Europe, America and Asia from the Thirteenth to the Twentieth Century. Cambridge University Press, 1997, S. 39
  4. Horst Fischer: Geld und Banken. 2002, S. 73.
  5. Deane, Pringle (1995)
  6. 6,0 6,1 6,2 Michael D. Bordo: A Brief History of Central Banks. (Memento vom 3. Februar 2008 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft (bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis) 12. Januar 2007. Abgerufen am 8. Dezember 2009.
  7. Arun Ghosh: Dilemmas of the Reserve Bank of India. In: Economic and Political Weekly, Vol. 31, No. 26. 29. Juni 1996. S. 1643. Abgerufen am 8. Dezember 2009.
  8. Michael Heine, Hansjörg Herr: Die Europäische Zentralbank. 2004, S. 58 f.
  9. 9,0 9,1 Wolfgang Gerke (Hrsg.): Handwörterbuch des Bank und Finanzwesens. 1995, S. 1466.
  10. Lothar Wildmann: Makroökonomie, Geld und Währung. 2007, S. 125.
  11. Manfred Borchert: Geld und Kredit: Einführung in die Geldtheorie und Geldpolitik. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2003, S. 3.
  12. Europäische Zentralbank: Monatsbericht November 2002 (Memento vom 14. Juli 2011 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft (bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis), S. 55. Website der Deutschen Bundesbank. Abgerufen am 8. Dezember 2009.
  13. Otmar Issing: Einführung in die Geldpolitik. 5. Auflage. Vahlen Verlag, München 1993, S. 7.
  14. 14,0 14,1 Otmar Issing: Einführung in die Geldpolitik. 5. Auflage. Vahlen Verlag, München 1993, S. 8.
  15. Manfred Borchert: Geld und Kredit: Einführung in die Geldtheorie und Geldpolitik Verlag Oldenbourg, Wien 2001, S. 275 f.
  16. Otmar Issing: Einführung in die Geldpolitik. 5. Auflage. Vahlen Verlag, München 1993, S. 8–9.
  17. Otmar Issing: Einführung in die Geldpolitik. 5. Auflage. Vahlen Verlag, München 1993, S. 9.
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  19. Hans-Joachim Jarchow: Theorie & Praxis des Geldes, 11. Auflage, Seite 304–310
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