Einheitsstaat

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Karte der Einheitsstaaten

1. Als Einheitsstaat wird ein Staat bezeichnet, in dem die Staatsgewalt über das gesamte Staatsgebiet meist von der Hauptstadt aus zentralistisch ausgeübt wird. Gebräuchlich ist heute zunehmend auch der Ausdruck Zentralstaat.[1] Als besondere Ausprägung des Einheitsstaats wird teilweise der dezentrale Einheitsstaat genannt, der über dezentrale Organe der Selbstverwaltung wie etwa Bezirke oder Departements verfügt, die jedoch zentral beaufsichtigt werden.

Einheitsstaaten werden durch Einteilung in Verwaltungseinheiten, gegebenenfalls auch in eigenständige Selbstverwaltungskörperschaften gegliedert, nicht aber in eigenstaatliche Gliedstaaten wie im Bundesstaat.[2]

Das Streben nach einem Einheitsstaat wird als Unitarismus bezeichnet, das Streben nach einer bundesstaatlichen Ordnung demgegenüber als Föderalismus.

2. Einheitsstaat ist "ein Begriff der konservativen Staatslehre, die der pluralistischen Interessenvielfalt moderner Staaten ein übergeordnetes, einheitliches politisches System entgegensetzt"[1].

Die Verwendung des Begriffs "Einheitsstaat" bei Rudolf Steiner

Rudolf Steiner verwendet den Begriff "Einheitsstaat" in keiner der beiden genannten Bedeutungen. "Einheitsstaat" wird als ein Gegenbegriff zur Idee der "Dreigliederung des sozialen Organismus" in Staats- bzw. Rechtsleben, Wirtschaftsleben und Kultur- bzw. Geistesleben verwendet. Was unter einem Einheitsstaat und einer "einheitsstaatlichen Orientierung" zu verstehen ist, wird von Rudolf Steiner nicht genauer definiert, sondern eher beiläufig charakterisiert.

Was das Wesen des Einheitsstaates und einer einheitsstaatlichen Orientierung nach Rudolf Steiner ausmacht, ist bisher kaum näher untersucht worden. Man beschränkt sich auf die Charakterisierung der modernen Nationalstaaten und der ihnen entsprechenden typischen staatsbürgerlichen Mentalität, um dann zur Erläuterung überzugehen, was unter einer Dreigliederung des sozialen Organismus zu verstehen sei. "Einheitsstaat" ist dabei dann nur noch eine diffuse Kontrastfolie, mit vagen Vorstellungen insbesondere historischer Art, und was aus persönlichen Erfahrungen hinzukommt, bebildert.

Wenn Definitionsversuche gemacht werden, dann können diese auch schon mal schief oder einseitig geraten, oder gar ganz falsch sein:

„Als Einheitsstaat bezeichnet die Dreigliederung jede Gesellschaftsform, in der offen oder verdeckt von einer zentralen Stelle aus die für Erziehung und Kultur, für Staat und Recht und für das Wirtschaftsleben gültigen Richtlinien und Gesetze gegeben werden. In den kommunistischen Ländern zeigte sich der „Einheitsstaat“ unverhüllt. Seine zentrale Leitstelle sind die Führungsgremien der Partei. Die Folge davon ist, dass die geistige Ausrichtung jedes Einzelnen, die Rechte und Pflichten und der Wirtschaftsbereich in der Produktion, der Zirkulation und dem Konsum von Waren nach den von der Führungsspitze gegebenen Richtlinien, Gesetzen und Vorschriften erfolgen. Das angestrebte Ziel ist eine möglichst große Einheitlichkeit aller Prozesse, die sich in Erziehung und Kultur, in Staat und Recht in der Wirtschaft abspielen. In zunehmenden Maße wird entdeckt, dass auch in den kapitalistischen Ländern in Wirklichkeit sehr kleine Gruppen die Herrschaft ausüben. In seinen Vorträgen und Schriften über die Idee der Dreigliederung vertritt Rudolf Steiner die Auffassung, dass die sogenannten demokratischen Parlamente nur verschleiern, dass auch heute noch die Herrschaft in Wirklichkeit von ganz kleinen Gruppen ausgeübt wird.“ (Lit.: Schilinski: Das Gesellschaftsmodell der Dreigliederung, in: Jedermensch, Herbst 2009, Nr.652, S.)

Zentralsteuerung und Oligarchie sind keine wesentlichen Merkmale eines Einheitsstaates im Sinne Rudolf Steiners oder der Dreigliederungsidee. Auch ein demokratischer Staat mit förderaler Ordnung und mit Elementen von dezentraler oder funktionaler Selbstverwaltung kann ein Einheitsstaat sein.

Anmerkungen, Nachweise

  1. 1,0 1,1 Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl., Dietz, Bonn 2006 (online im Politiklexikon der Bundeszentrale für politische Bildung).
  2. Einheitsstaat auf wissen.de, abgerufen am 16. September 2011


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