Diskussion:Judith von Halle und Direkte Demokratie: Unterschied zwischen den Seiten

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Liebe Mitautoren, lasst bitte den Mädchennamen von Judith von Halle aus dem Artikel draußen. Ich wurde darum aus nachvollziehbaren Gründen aus Rücksichtnahme auf Judith von Halle darum vom Verlag für Anthroposophie gebeten. Wolfgang Peter --[[Benutzer:Odyssee|odyssee]] ([[Benutzer Diskussion:Odyssee|Diskussion]]) 11:42, 24. Apr. 2013 (CEST)
[[Datei:Pnyx-berg2.png|mini|Die [[wikipedia:Pnyx|Pnyx]] mit Rednertribüne in Athen, Ort der attischen [[wikipedia:Attische Demokratie#Die Volksversammlung|Volksversammlung]], des frühesten Beispiels direkter Demokratie]]
[[Datei:Landsgemeinde Glarus 2006.jpg|mini|Abstimmung an der [[wikipedia:Landsgemeinde (Glarus)|Landsgemeinde]] im Schweizer [[wikipedia:Kanton Glarus|Kanton Glarus]], 2006]]
[[Datei:Appenzeller Landsgemeinde.jpg|mini|Vereidigung an der Landsgemeinde im Schweizer [[wikipedia:Kanton Appenzell Innerrhoden|Kanton Appenzell Innerrhoden]], 2005]]


== Unfundierter Satz ==
Der Begriff '''direkte Demokratie''' (auch '''unmittelbare Demokratie''' oder '''sachunmittelbare Demokratie''' genannt) bezeichnet sowohl ein Verfahren als auch ein politisches System, in dem die stimmberechtigte Bevölkerung („das Volk“) unmittelbar über politische Sachfragen abstimmt. Direkte Demokratie hat somit zwei Bedeutungen:
# Sie bezeichnet zum einen eine [[Herrschaft|Herrschaftsform]], in der (ein Teil der) [[wikipedia:Politische Macht|politischen Macht]] ''direkt'' vom [[wikipedia:Staatsvolk|Staatsvolk]] in Abstimmungen ausgeübt wird.
# Sie bezeichnet zum anderen einzelne ''politische Entscheidungsverfahren'', bei denen das Volk unmittelbar über Sachfragen abstimmt, in einer ansonsten [[wikipedia:Repräsentative Demokratie|repräsentativen Demokratie]].
Letztere Bedeutungsvariante wird aufgrund der Kombination von Elementen direkter und indirekter Demokratie auch als ''halbdirekte'' oder ''[[wikipedia:plebiszitäre Demokratie|plebiszitäre Demokratie]]'' bezeichnet.


In besagtem Artikel befindet sich der Satz: "Der Umstand der Nahrungslosigkeit, welcher bei einer Stigmatisation häufig vorzukommen scheint, wird vielfach angezweifelt, scheint aber den Tatsachen zu entsprechen". Dieser wird nirgends begründet, die Darstellung beider Thesen ist also unfundiert und erfüllt damit nicht den wissenschaftlichen Anspruch des AnthroWikis. Ich bitte um die Ergänzung dieses Grundes oder, insofern dieser nicht wissenschaftlich ist, um die Abänderung des Satzes.
Gelegentlich werden auch weitere Formen der [[wikipedia:Bürgerbeteiligung|Bürgerbeteiligung]], [[wikipedia:Informationsfreiheit|Informations-]] und [[wikipedia:Akteneinsicht|Akteneinsicht]]srechte als direkte Demokratie bezeichnet. Wenn jedoch die Art der Beteiligung nicht primär auf das Fassen von konkreten Beschlüssen bezogen wird, sondern lediglich die intensive Beteiligung ''möglichst vieler an möglichst vielem'' im Vordergrund steht, spricht man eher von [[wikipedia:Partizipatorische Demokratie|partizipatorischer Demokratie]].


== Die Wahrheit entspricht nicht immer dem Stande der Mainstream-Wissenschaft ==
Die direkte Demokratie als Urform der [[Demokratie]] entstand ursprünglich in kleineren Gemeinwesen, paradigmatisch in der antiken griechischen ''[[wikipedia:polis|polis]]'': Die erste bekannte direkte Demokratie wurde in der Antike in [[wikipedia:Athen|Athen]] praktiziert und ist unter der Bezeichnung [[wikipedia:Attische Demokratie|Attische Demokratie]] bekannt. Weitere Beispiele sind das [[wikipedia:Thing|Thing]], die germanische Volksversammlung, und die frühneuzeitlichen schweizerischen [[wikipedia:Landsgemeinden|Landsgemeinden]] sowie der schweizerische Freistaat [[wikipedia:Drei Bünde|Drei Bünde]]<ref>{{Literatur|Autor=Randolph C. Head|Titel=Demokratie im frühneuzeitlichen Graubünden. Gesellschaftsordnung und politische Sprache in einem alpinen Staatswesen|Herausgeber=Verein für Bündner Kulturforschung|Sammelwerk=|Band=|Nummer=|Auflage=|Verlag=|Ort=Chronos, Zürich|Jahr=2001|Seiten=1470–1620|ISBN=3-0340-0529-6}}</ref>. Eine fast vollständig umgesetzte direkte Demokratie wie in den frühneuzeitlichen Landsgemeinden gibt es heute nicht mehr, weil die [[wikipedia:Regelungsdichte|Regelungsdichte]] eine teilweise Delegation von Aufgaben an Volksvertreter (Parlament) notwendig macht.
<!--
In einer direkten Demokratie ist eine viel feinere Steuerung politischer Entscheidungen durch den Bürger möglich als nur durch Wahlen allein.


Der Satz wird von mir nicht geändert werden. Es gibt Nahrungslosigkeit - und zwar nicht nur bei Lamas und Einsiedlern im Himalaya, sondern auch mitten in Europa.
Nach [[Otfried Höffe]] hat die Mitwirkung der Bürger in einer Demokratie Grenzen: ''„Eine Demokratie, die selbst für die grundlegenden [[Menschenrechte]] Mehrheiten zuläßt, verletzt ihre [[Legitimität]].“''<ref name="Höffe80">Otfried Höffe: ''Ist die Demokratie zukunftsfähig? Über moderne Politik.''Bonn, 2009, S. 80.</ref> Höffe begründet es damit, dass ''„legitime [[Herrschaft]] […] von Menschen ausgehen: Prinzip [[Volkssouveränität]], und ihnen zugute kommen [muss]: Prinzip Menschenrechte.“''<ref name="Höffe80" />
-->


Auch wenn es der Mainstream-Wissenschaft nicht entspricht, so stellt diese Formulierung, aus meiner Sicht, die höchstmögliche Annäherung an die Wahrheit dar. --[[Benutzer:Michael.heinen-anders|Michael.heinen-anders]] ([[Benutzer Diskussion:Michael.heinen-anders|Diskussion]]) 13:49, 9. Nov. 2013 (CET)
== Instrumente der direkten Demokratie ==


Der Satz scheint mir so besonders nicht zu sein... Ich selbst sage seit Jahren genau das Gleiche... Und ich beweise es auch, wenn es sein muss... Allein es interessiert sich niemand dafür... Gruß [[Benutzer:Joachim Stiller|Joachim Stiller]] ([[Benutzer Diskussion:Joachim Stiller|Diskussion]]) 15:29, 22. Feb. 2019 (UTC)
Die Staatslehre von [[Wikipedia:Polybios|Polybios]] in erweiterter Form:


== Antwort ==
{| class="wikitable"
! Anzahl der Herrscher || Gemeinwohl || Eigennutz
|-
| Einer || [[Monarchie]] || [[Diktatur]]
|-
| Einige || [[Demokratie]], [[Aristokratie]] || [[Oligarchie]]
|-
| Alle || [[Direkte Demokratie]] || [[Ochlokratie]]
|-
| Keiner || [[Anarchie]] || [[Anomie]]
|}


Es geht mir nicht um eine Annäherung an die "Mainstream-Wissenschaft", also beispielsweise um einen Beweis in Form eines materiellen Resultates eines Experimentes, sondern um Wissenschaftlichkeit in einem anderen Sinne. Insofern man eine Behauptung aufstellt, sollte man sie auch begründen. Hier ist ja nichtmal eine rein logische Begründung aufgeführt. Haben Sie es geistig geschaut, mit materiellen Augen gesehen, haben Sie es gehört oder vielleicht konkludiert? Hat es jemand anderes geschaut, gelesen, konkludiert? - und so weiter.
Einzelne Entscheidungsverfahren (Instrumente) der direkten [[Demokratie]], die als Ergänzung und Korrektiv der repräsentativen Organe fungieren, gibt es in den meisten demokratisch verfassten Staaten. In Benennung, Ausgestaltung, Reichweite und tatsächlicher politischer Bedeutung für einen Staat gibt es aber sehr große Unterschiede, so dass generalisierend allenfalls ähnliche Typen von Verfahren zusammengefasst werden können.


== Peter Tradowsky ==
Bei allen direktdemokratischen Instrumenten kann das Volk entweder selbst eine Vorlage (eine Initiative) in die gewählten Vertretungen einbringen und/oder über eine Vorlage direkt abstimmen. Bei den meisten Instrumenten müssen die Wahlberechtigten eine festgelegte Zahl an Unterschriften sammeln, um eine Vorlage einzubringen oder eine [[wikipedia:Abstimmung|Abstimmung]] über eine Vorlage zu erwirken. Oftmals bauen verschiedene Instrumente auch aufeinander auf. So kann beispielsweise geregelt sein, dass einer Volksabstimmung eine Volksinitiative vorauszugehen hat.


Ich habe in dem Artikel die Aussage von Peter Tradowsky angeführt. Ich habe es bei ihm gelesen und halte die Angabe für zutreffend.--[[Benutzer:Michael.heinen-anders|Michael.heinen-anders]] ([[Benutzer Diskussion:Michael.heinen-anders|Diskussion]]) 06:29, 10. Nov. 2013 (CET)
=== Referenden ===
''--->  Hauptartikel [[wikipedia:Referendum|Referendum]]''


== Frühere Inkarnationen ==
Mit der Bezeichnung Referendum kann man alle diejenigen direkten Abstimmungen des Volkes zusammenfassen, bei denen die Abstimmungsvorlage (sprich: die Initiative) nicht aus dem Volk selbst, sondern aus einer gewählten Vertretung stammt. Bei vielen – aber nicht allen – Referenden geht der Abstimmung selbst keine Unterschriftensammlung voraus, sondern die Vorlage wird dem Volk direkt zur Abstimmung vorgelegt. Da dieses Instrument der direkten Demokratie – je nach konkreter Ausgestaltung – von [[wikipedia:Exekutive|Exekutive]] oder [[wikipedia:Legislative|Legislative]] unter Umständen genutzt werden kann, um die bestehende [[wikipedia:Gewaltenteilung|Gewaltenteilung]] eines Landes zu umgehen, besteht eine erhöhte Gefahr des Missbrauchs.<ref>Als historisches Beispiel für den systematischen Missbrauch von Referenden wird häufig der [[wikipedia:Bonapartismus|Bonapartismus]] genannt.</ref>


Ich persönlich finde es relativ unerheblich, wer Judith in fürheren Inkarnationen war... Jedenfalls niemand, den man namentlich kennen müsste... Ich denke, Judith hat in früheren Inkarnationen immer nur im Verborgenen gewirkt... Allein die Tatsache, dass sie die Wundmale Christi auch beispielsweise schon im Mittelalter gehabt haben muss, muss sie wohl immer schon zu einer Heiligen, oder eben einem Heiligen gemacht haben... Sie brauchte praktisch nie zu spreche, sie musste nur "da" sein... Und machen wir uns nichts vor, das muss einen gewaltigen Eindurck auf die Menschen gemacht haben... Jedenfalls ist sie nicht Steiner... Da bin ich mir ziemlich sicher... Ich sage das nur, weil man ja aus dem Artikel so einen Verdacht bekommen könnte... Und das wäre mehr als kontraproduktiv... Gruß [[Benutzer:Joachim Stiller|Joachim Stiller]] ([[Benutzer Diskussion:Joachim Stiller|Diskussion]]) 15:32, 22. Feb. 2019 (UTC)
Beispiele für solche Verfahren sind:
* [[wikipedia:Verfassungsreferendum|Verfassungsreferendum]]
* [[wikipedia:obligatorisches Referendum|obligatorisches Referendum]]
* [[wikipedia:fakultatives Referendum|fakultatives Referendum]]


: Michael, danke für die Klärung... Gruß [[Benutzer:Joachim Stiller|Joachim Stiller]] ([[Benutzer Diskussion:Joachim Stiller|Diskussion]]) 20:32, 22. Feb. 2019 (UTC)
=== Initiativverfahren ===
Initiativverfahren sind diejenigen direktdemokratischen Instrumente, bei denen das Volk in die gewählte Vertretung ein Anliegen oder eine Vorlage (eine [[wikipedia:Initiativrecht|Initiative]]) zur zwingenden Beratung einbringen kann. Die Abstimmung über Annahme oder Ablehnung der Vorlage obliegt aber einzig der gewählten Vertretung, das Volk stimmt nicht selbst ab. Nach der Behandlung der Initiative in der gewählten Vertretung ist das Verfahren – unabhängig vom Ausgang – beendet.
 
Beispiele für solche Verfahren sind:
* [[wikipedia:Volksmotion|Volksmotion]] in einigen Schweizer Kantonen
* [[wikipedia:Volksinitiative (Deutschland)|Volksinitiative]] in einigen deutschen Bundesländern (bspw. Berlin) oder [[wikipedia:Volksinitiative (Schweiz)|Volksinitiative in der Schweiz]]
* [[wikipedia:Volksbegehren (Österreich)|Volksbegehren]] in Österreich
* [[wikipedia:Europäische Bürgerinitiative|Europäische Bürgerinitiative]] auf EU-Ebene
 
=== Volksabstimmungsverfahren ===
Volksabstimmungsverfahren sind all jene direktdemokratischen Instrumente, bei denen aus dem Volk selbst eine Vorlage erarbeitet wird, die schließlich auch vom Volk selbst in einer direkten Abstimmung entschieden wird. In aller Regel umfassten die Einbringung der Vorlage (der Initiative) und die Entscheidung über diese mehrere Einzelverfahren, die aufeinander aufbauen. Da in solchen Verfahren sowohl die Initiative als auch das letzte Entscheidungsrecht beim Volk selbst liegt, kommen diese dem demokratischen Ideal vom Volk als [[wikipedia:Souverän|Souverän]] am nächsten, obwohl das Volk seine souveräne Herrschaft nur punktuell zu einer einzigen Frage ausübt.
 
Beispiele für solche Verfahren sind:
* die Kombination aus [[wikipedia:Volksinitiative (Schweiz)|Volksinitiative]] und [[wikipedia:Volksabstimmung (Schweiz)|Volksabstimmung]] in der Schweiz
* die Kombination aus [[wikipedia:Antrag auf ein Volksbegehren|Antrag auf ein Volksbegehren]], [[wikipedia:Volksbegehren (Deutschland)|Volksbegehren]] und [[wikipedia:Volksentscheid|Volksentscheid]] in deutschen Bundesländern
 
== Geschichte und Praxis der direkten Demokratie ==
''--> Hauptartikel: [[wikipedia:Direkte Demokratie#Geschichte und Praxis der direkten Demokratie|Geschichte und Praxis der direkten Demokratie]]''
 
''--> Hauptartikel: [[wikipedia:Direkte Demokratie in der Schweiz|Direkte Demokratie in der Schweiz]]''
 
''--> Hauptartikel: [[wikipedia:Direkte Demokratie in Deutschland|Direkte Demokratie in Deutschland]]''
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Die Schweiz hat von allen Demokratien die weitestreichenden direktdemokratischen Elemente. Sie ist eine [[halbdirekte Demokratie]] und kennt direktdemokratische Instrumente auf allen politischen Ebenen ([[Gemeinde (Schweiz)|Gemeinde]], [[Kanton (Schweiz)|Kanton]], [[Bundesstaat]]), die dort eine gewichtige Rolle für die Politik des Landes spielen. Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Instrumente unterscheidet sich dabei sowohl zwischen den [[Politische Ebene|politischen Ebenen]] als auch zwischen den einzelnen Kantonen recht stark. Jährlich gibt es in der Regel vier Abstimmungs-Wochenenden, an denen meist über mehrere Vorlagen aus allen politischen Ebenen abgestimmt wird.
Auf ''eidgenössischer Ebene'' schreibt die Verfassung vor, was dem [[Obligatorisches Referendum|obligatorischen Referendum]] oder dem [[Fakultatives Referendum|fakultativen Referendum]] untersteht. Verfassungsänderungen müssen in jedem Fall ohne Unterschriftensammlung durch ein Referendum vom Volk bestätigt werden. Mit dem fakultativen Referendum können die Bürgerinnen und Bürger mit einer Sammlung von mindestens 50.000 Unterschriften Stimmberechtigter ein bereits beschlossenes Gesetz ebenfalls dem Referendum (sprich: einer Abstimmung durch das Volk) unterziehen. Weiterhin existiert die [[Volksinitiative (Schweiz)|Volksinitiative]], bei der mit 100.000 Unterschriften Stimmberechtigter eine Verfassungsänderung verlangt werden kann.
In den 26 ''Kantonen'' bestimmen die Kantonsverfassungen, was „vors Volk“ muss. In einzelnen Kantonen besteht das obligatorische Gesetzesreferendum, das heißt sämtliche Gesetzesvorlagen müssen dort vom Volk bestätigt werden. In kleineren Kantonen können das neben den Gesetzen auch der Finanzhaushalt und somit auch die Steuersätze sein. Aber auch in bevölkerungsreicheren Kantonen gibt es für größere Ausgabenbeträge [[Finanzreferendum|Finanzreferenden]].
Auch in den ''Städten und Gemeinden'' entscheidet die Bevölkerung oft selbst über den Finanzhaushalt. Viele Gemeinden haben darüber hinaus kein Parlament. In diesem Fall nimmt die stimmberechtigte Bevölkerung in einer [[Gemeindeversammlung]] die legislative Arbeit selbst vor. Auch viele Ämter wie Gerichte, Schulbehörden und Bezirksbehörden und zum Teil auch Volksschul-Lehrkräfte werden direkt vom Volk gewählt.
In zwei kleineren Kantonen ([[Kanton Appenzell Innerrhoden]] und [[Kanton Glarus]]) hat die parlamentarische Vertretung ausschließlich beratende Funktion. Die tatsächliche Gesetzgebung wird direktdemokratisch in einer so genannten [[Landsgemeinde]] unmittelbar vom Stimmvolk ausgeübt.
==== Deutschland ====
In Deutschland sind zwar einige direktdemokratische Elemente auf allen politischen Ebenen vorgesehen, ihre Ausgestaltung ist aber oftmals sehr restriktiv und hat bis in die 1990er Jahre hinein nur sehr punktuell eine Rolle in der Politik des Landes gespielt.
Auf ''Bundesebene'' gibt es zur Zeit kein Initiativrecht für das Volk. Allerdings regelt Artikel 20 Absatz 2 [[Grundgesetz]]: ''„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.“'' Da sich „Wahlen“ stets auf Personen und „Abstimmungen“ stets auf Sachfragen beziehen, ist eine Volksgesetzgebung somit prinzipiell vom Grundgesetz abgedeckt. In Art. 76 GG hingegen wird das Gesetzgebungsverfahren dargelegt, ohne dass „das Volk“ dort erwähnt wird. Das Bundesverfassungsgericht sowie die überwiegende Zahl der Staatsrechtler interpretiert diesen Widerspruch derart, dass eine Volksgesetzgebung auf Bundesebene eingeführt werden kann, allerdings erst nach Ergänzung des Art. 76 GG um entsprechende Formulierungen. Vorstöße für eine Grundgesetzänderung in dieser Richtung gab es 2002 von [[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]] und [[Bündnis 90/Die Grünen]] in einem gemeinsamen Gesetzentwurf sowie 2005 von der [[Die Linke|LINKEN]], der [[Freiheitliche Partei Deutschlands|FDP]] und vom Bündnis 90/Die Grünen in jeweils getrennten Gesetzentwürfen. Der Entwurf von 2002 erreichte in der Abstimmung zwar eine Mehrheit der Stimmen, verfehlte aber die notwendige [[Zweidrittelmehrheit]]. Vom Initiativrecht abgesehen sieht das Grundgesetz derzeit eine direktdemokratische Mitwirkung des Volkes nur bei einer [[Totalrevision]] des Grundgesetzes (Art. 146 GG) vor.
In letzter Zeit wird oft diskutiert, ob nicht immer weitreichendere Befugnisse der EU eine Totalrevision des Grundgesetzes nach Art. 146 GG bereits implizieren und daher einen Volksentscheid über eine ggf. ergänzte Verfassung erfordern.
Auf der ebenfalls repräsentativ verfassten ''Länderebene'' ist die direkte Demokratie in der Form der [[Volksgesetzgebung]] seit 1998 in allen 16&nbsp;deutschen Bundesländern eingeführt. Nach der Gründung der westdeutschen Bundesländer (ab 1949) sahen bereits einige Länderverfassungen eine Volksgesetzgebung vor (z.&nbsp;B. [[Bayern]] und [[Hessen]]), in anderen Bundesländern wurde zunächst darauf verzichtet. Nach der [[Deutsche Wiedervereinigung|Deutschen Wiedervereinigung]] und der Gründung der östlichen Bundesländer wurden dort überall – nicht zuletzt aufgrund der obrigkeitsstaatlichen Erfahrungen in der [[DDR]] – Volksgesetzgebungen in die jeweiligen Verfassungen aufgenommen. In der Folge schwappte dieser Demokratisierungsschub in die westlichen Bundesländer zurück, so dass mittlerweile alle Bundesländer eine Volksgesetzgebung kennen. Die Ausgestaltung der Volksgesetzgebung differiert in den Bundesländern allerdings sehr stark und hat dementsprechend eine unterschiedliche Wirksamkeit. Während beispielsweise in [[Volksgesetzgebung in Bayern|Bayern]], [[Volksgesetzgebung in Berlin|Berlin]] und [[Volksgesetzgebung in Hamburg|Hamburg]] die Volksgesetzgebung vergleichsweise bürgerfreundlich ausgestaltet ist und dadurch auch regelmäßig zur Anwendung kommt, sind in Hessen die Hürden für Initiativen aus dem Volk sehr hoch und tatsächlich noch nie zur Anwendung gekommen (Stand: 2010).<ref>Der Verein [[Mehr Demokratie]] hat 2010 erneut eine Aufstellung veröffentlicht, in dem die unterschiedlichen Regelungen der Länder miteinander verglichen und nach Bürgerfreundlichkeit in eine Rangfolge gebracht wurden, [http://www.mehr-demokratie.de/ranking.html Volksentscheidranking 2010 von Mehr Demokratie e.&nbsp;V.]</ref>
In den deutschen ''Kommunen'' kann mit dem Instrument des [[Bürgerbegehren]]s ein Anliegen vor die jeweilige kommunale Vertretung gebracht werden. Übernimmt diese das Begehren nicht, können die Wahlberechtigten in einem [[Bürgerentscheid]] direkt über das Anliegen abstimmen. Ebenso wie bei den Bundesländern schwankt die Ausgestaltung in den Kommunen innerhalb Deutschlands sehr stark, wobei die einschlägigen Regelungen hierzu vom jeweiligen Landesparlament festgelegt werden und die Kommunen selbst darauf keinen oder nur sehr geringen Einfluss haben. So führten vergleichsweise bürgerfreundliche Regelungen in [[Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern|Bayern]] zu mehr als 1000 direktdemokratischen Verfahren auf kommunaler Ebene seit 1995, während es im gleichen Zeitraum im Saarland lediglich 15 waren, von denen acht für unzulässig erklärt wurden.<ref>Daten der [http://cgi-host.uni-marburg.de/~mittendv/fsbbdd/BBlandauswahl.php Länderübersicht der Bürgerbegehrensdatenbank] der Forschungsstelle Direkte Demokratie an der Universität Marburg entnommen, Stand: 25. April 2011.</ref> Neben Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gibt es in einigen Bundesländern das Instrument des [[Einwohnerantrag]]s (manchmal auch: Bürgerantrag), mit dem Vorlagen in die kommunale Vertretung eingebracht werden können.
===== Geschichte =====
Dieser Abschnitt sollte perspektivisch in einen eigenen Artikel [[Direkte Demokratie in Deutschland]] ausgelagert werden
[[Datei:Stimmzettel-Anschluss.jpg|miniatur|Stimmzettel zum Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich, mit suggestiver „Stimmempfehlung“ für Ja]]
Direktdemokratische Instrumente wurden in Deutschland erstmals in der [[Weimarer Republik]] eingeführt. So räumte der Art.&nbsp;73 [[Weimarer Verfassung|WRV]] der Bevölkerung das Recht ein, dem Parlament mit mindestens 10 % der Unterschriften der Wahlberechtigten einen Gesetzesvorschlag zu machen. Stimmte das Parlament diesem Entwurf nicht zu, kam es zum Volksentscheid, dessen Erfolg davon abhing, dass 50 % des Wahlvolkes daran teilnahmen ([[Quorum (Politik)#Beteiligungsquorum|Beteiligungsquorum]]) und überdies die Mehrheit der Teilnehmer dem Volksbegehren zustimmte.
Alle drei Versuche eines Volksbegehrens auf Reichsebene scheiterten. 1926 scheiterte die von [[Kommunistische Partei Deutschlands|KPD]] und [[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]] unterstützte „[[Fürstenenteignung]]“ mit einer Beteiligung von 39,6 %, bei 96,1 % Ja-Stimmen am Quorum. Das [[Volksbegehren „Gegen den Panzerkreuzerbau“]], unterstützt von der KPD, scheiterte 1928 mit 1,2&nbsp;Mio. Unterschriften bereits am 10 %-Unterschriftenquorum und schaffte es nicht zum Volksentscheid. Der [[Volksentscheid gegen den Young-Plan]], der von [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|NSDAP]] und [[Deutschnationale Volkspartei|DNVP]] unterstützt worden war, scheiterte 1929 mit nur 14,9 % Stimmbeteiligung, davon 94,5 % Ja-Stimmen, also bei einer Unterstützung von 13,8 % aller Wahlberechtigten ebenfalls deutlich am Quorum.
Obwohl keines der Verfahren in Weimar politisch umgesetzt wurde, werden die damaligen Erfahrungen immer wieder als Argument gegen direkte Demokratie im heutigen Deutschland verwendet. So hätten die [[Rechtsextremismus|Rechtsextremisten]] in Weimar durch die direkte Demokratie Gelegenheiten zur [[Agitation]] erhalten, was die Demokratie unterhöhlt hätte. Dagegen wird häufig eingewandt, dass primär die schlechte Ausgestaltung der direktdemokratischen Instrumente problematisch gewesen sei. Das hohe Beteiligungsquorum machte es für die Gegner eines Volksbegehrens leicht, dieses durch [[Boykott]] des demokratischen Prozesses zu Fall zu bringen, anstatt beim Volksentscheid um eine demokratische Mehrheit bei der Abstimmung zu ringen. Die ohnehin schon schwache Verankerung der Demokratie in der Gesellschaft sei durch das Beteiligungsquorum somit noch bestärkt worden. Zudem hätte auch die repräsentative Demokratie, insbesondere bei den [[Reichstagswahlen in Deutschland#Reichstagswahlen 1919 bis 1933|Reichstagswahlen]], den Extremisten entsprechende Gelegenheiten zur Agitation geboten.
Während der Diktatur der Nationalsozialisten wurden drei Referenden durchgeführt ([[Volksabstimmung über den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund|Austritt aus dem Völkerbund]] 1933, Ämterzusammenlegung Reichspräsident und Reichskanzler 1934, [[Anschluss Österreichs]] 1938). Sie waren unklar und suggestiv formuliert und boten zudem nur die Möglichkeit, bereits vollzogenen Maßnahmen im Nachhinein zuzustimmen. Zudem darf bei der unrealistisch hohen Zahl von Ja-Stimmen (bspw. 99,73 % für den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich) Manipulation vermutet werden. Den [[Wahl#Wahlrechtsgrundsätze|Grundsätzen einer demokratischen Wahl]] entsprachen die Abstimmungen in jedem Fall nicht.<ref>Siehe [[:Datei:Stimmzettel-Anschluss.jpg|den manipulativen Stimmzettel]], teilweise erfolgte die Abstimmung unter Missachtung des geheimen Stimmrechts durch offene Abstimmungen ohne Wahlzellen.</ref>
Bei der Gründung der deutschen [[Bundesland (Deutschland)|Bundesländer]] ab 1946 wurden eine ganze Reihe von Länderverfassungen per Referendum angenommen (bspw. die [[Verfassung des Landes Hessen|hessische]] und die [[Verfassung des Freistaates Bayern|bayerische Verfassung]]). Bis in die 1990er Jahre waren direktdemokratische Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland selten und spielten vor allem für die Neugliederung des Bundesgebietes eine Rolle.
==== Liechtenstein ====
Auch das [[Liechtenstein|Fürstentum Liechtenstein]] kennt seit der Verfassung 1921 direktdemokratische Verfahren. Da das Fürstentum eine „konstitutionelle Erbmonarchie“ ist, verfügen der dortige Landtag und das Landesvolk allerdings nicht über die gleichen Rechte und [[Macht]]befugnisse, wie sie für eine vollgültige Demokratie üblich sind. So kann das Parlament (oder Volk) zwar Gesetze beschließen, die letztliche Entscheidung über deren Annahme trifft aber einzig der [[Fürst]]. Zeichnet der Fürst ein Gesetz nicht innerhalb von sechs Monaten ab, gilt es als abgelehnt.<ref>[http://www.gesetze.li/Seite1.jsp?LGBlm=1921015 Verfassung des Fürstentums Liechtenstein] im Rechtsinformationssystem der Regierung des Fürstentums Liechtenstein (LILEX)</ref>
Trotz dieser gewichtigen Einschränkung kennt die Verfassung Liechtensteins eine ganze Reihe direktdemokratischer Instrumente. Bereits seit 1921 können 1000 Liechtensteiner (ca. 5,5 % der wahlberechtigten Bevölkerung) eine Initiative in das Parlament einbringen. Lehnt der Landtag die Initiative ab, kommt es zur Volksabstimmung. Der Landtag selbst kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder aus eigener Kraft beschließen, dass ein Beschluss dem Volk zur direkten Abstimmung gestellt wird. Seit 1992 unterliegen [[Staatsvertrag|Staatsverträge]], seit 2003 auch Verfassungsänderungen und Beschlüsse, die einmalige Ausgaben von 500.000&nbsp;[[Schweizer Franken|CHF]] oder wiederkehrende Ausgaben von 250.000&nbsp;CHF beinhalten, dem fakultativen Referendum, das 1500 Liechtensteiner (ca. 8 %) in einer Frist von 30 Tagen ergreifen können. Daneben kennt Liechtenstein seit 1921 das obligatorische Referendum für extreme (mindestens das 1,5fache) Steuererhöhungen und seit 2003 auch bei Streitfällen in der Richterbestellung und im Falle der Abschaffung der Monarchie.
==== Andere Staaten ====
Viele demokratische Staaten der Welt haben in der einen oder anderen Form direktdemokratische Elemente in ihrem politischen System. Oftmals wirkten die im 19. Jahrhundert in der Schweiz eingeführten direktdemokratischen Instrumente hierbei als Vorbild. Zu den ersten Staaten, die diese adaptierten, gehörten einige [[US-Bundesstaat]]en wie z.&nbsp;B. [[Kalifornien]] und [[Oregon]], die mittlerweile ebenfalls auf eine hundertjährige Tradition der direkten Demokratie zurückblicken.
Seit Ende der 1990er Jahre haben insbesondere einige [[Lateinamerika|lateinamerikanische Länder]] ([[Venezuela]], [[Bolivien]]) im Zuge von Verfassungsrevisionen direktdemokratische Elemente im politischen System ausgebaut. Je nach politischem Standpunkt wird dies als Versuch der Überwindung der oftmals stark [[Klientelismus|klientelistisch]] geprägten Politik der lateinamerikanischen Länder gewertet oder auch als Versuch, mit plebiszitären Mitteln eine autokratische Aushöhlung der Demokratie zu verdecken.
In der [[Europäische Union|Europäischen Union]] sorgten in den 2000er Jahren vor allem die Referenden über den [[Vertrag von Lissabon]] in [[Frankreich]], den [[Niederlande]]n und insbesondere in [[Irland]] für Aufsehen, bei denen die Ratifizierung des Vertrages von der Mehrheit der Abstimmenden abgelehnt wurde. Die EU selbst führt derzeit mit der [[Europäische Bürgerinitiative|Europäischen Bürgerinitiative]] ein erstes – wenn auch sehr begrenztes – direktdemokratisches Instrument ein.
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== Demokratietheoretische Überlegungen und politische Debatten ==
[[Datei:Bild 46x.jpg|thumb|220px|[[Joseph Beuys]]: Hase mit Sonne - [[Symbol]] der Direkten Demokratie in Deutschalnd]]
Die Frage nach der Rolle und der Ausgestaltung der Direkten Demokratie wird innerhalb der Staaten des deutschsprachigen Raums immer wieder sehr kontrovers geführt. Die in den jeweiligen Ländern geführten Diskussionen und vorgebrachten Argumente unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltungen der Staatswesen allerdings erheblich. In Deutschland<ref>[http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/gastbeitrag-heilung-durch-direkte-demokratie-11084926.html „Heilung durch direkte Demokratie“], Andreas Gross, FAZ, 1. Dezember 2010.</ref><ref>[http://www.welt.de/debatte/article8733091/Warum-bundesweite-Volksentscheide-gefaehrlich-sind.html „Warum bundesweite Volksentscheide gefährlich sind“], Hannelore Crolly, Die Welt, 31. Juli 2010.</ref> und Österreich<ref>[http://derstandard.at/1350260271975/Prammer-Ausbau-der-direkten-Demokratie-braucht-Zeit „Prammer: Ausbau der direkten Demokratie braucht Zeit“], Der Standard, 5. November 2012.</ref>, deren Staatswesen ganz überwiegend repräsentativ-demokratisch ausgerichtet sind, kreisen die Debatten zur direkten Demokratie vielfach um grundsätzliche Überlegungen. So konzentrieren sich dort die meisten Argumente auf die Frage, ob eine stärkere Hinwendung zu direktdemokratischen Verfahren überhaupt wünschenswert sei und mit welchen vermeintlichen positiven bzw. negativen Auswirkungen auf das Funktionieren der Demokratie zu rechnen sei.<ref>[http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/412049_Oesterreicher-wuenschen-sich-mehr-direkte-Demokratie.html „Österreicher wünschen sich mehr direkte Demokratie“], Wiener Zeitung, 17. November 2011.</ref> In der Schweiz hingegen, die als halbdirekte Demokratie bereits über die weltweit weitestgehenden direktdemokratischen Instrumente verfügt, wird die grundsätzliche Sinnhaftigkeit direktdemokratischer Verfahren über alle politischen Lager hinweg ganz überwiegend bejaht. Im Zentrum der Diskussion steht dort vielmehr die konkrete Ausgestaltung einzelner Instrumente, sowie die sie begleitenden Regelungen (Spendentransparenz, Ausgabenbegrenzungen im Abstimmungskampf etc.).
 
=== Grundzüge der Debatte ===
[[Datei:Bild 45x.jpg|thumb|220px|[[Joachim Stiller]]: Rose für Direkte Demokratie (2005-2013)]]
[[Datei:Bild 47x.jpg|thumb|220px|[[Joachim Stiller]]: Direkt-Demokratischer Hammer (2005)]]
 
Die in Deutschland und Österreich um die Rolle von direktdemokratischen Instrumenten geführten Debatten tragen vielfach ideologisch geprägte Züge, bei denen das demokratische Grundverständnis im Zentrum steht. Etwas verallgemeinernd werden drei größere Strömungen in den politischen Debatten zur direktden Demokratie sichtbar.
 
Anhänger eines sogenannten „outputorientierten“ (sprich: ergebnisorientierten) Demokratieansatzes stehen direktdemokratischen Instrumenten meist reserviert bis ablehnend gegenüber. Sie argumentieren, dass eine Demokratie in der Lage sein müsse, ohne großen Zeitverzug von Fachwissen getragene Entscheidungen für gesellschaftliche Probleme zu treffen. Die Vertreter der „outputorientierten“ Demokratie sehen diese Eigenschaften in den bestehenden [[wikipedia:Parlament|Parlament]]en verwirklicht, in denen Abgeordnete üblicherweise in Vollzeit, von Mitarbeitern und wissenschaftlicher Expertise unterstützt im Zweifelsfall auch zu kurzfristig drängenden Angelegenheiten beschließen können. Direktdemokratische Verfahren stören in diesem Verständnis die demokratischen Abläufe, in dem sie wesentlich mehr Zeit benötigen und Entscheidungen an Menschen ohne fachliche Kenntnisse übertragen. Hiermit verbunden wird häufig die Gefahr gesehen, dass direktdemokratische Prinzipien zu „schlechten“, weil sachlich nicht angemessenen Lösungen führten. Zudem drohe ein Abgleiten der Demokratie in den [[wikipedia:Populismus|Populismus]], bei dem sich [[wikipedia:Demagogie|demagogische]] Kräfte medial aufgebauschte Stimmungen in der Bevölkerung zunutze machten um die Bevölkerung aufzuhetzen oder [[wikipedia:Partikularismus|Partikularinteressen]] durchzusetzen.
 
Dem gegenüber stehen die Anhänger eines sogenannten „inputorientierten“ (sprich: teilhabeorientierten) Demokratieansatzes, die direktdemokratische Instrumente als einen wichtigen Baustein zur Erweiterung und gesellschaftlichen Vertiefung der Demokratie befürworten. Sie argumentieren, dass ein bloßes Festhalten an den parlamentarischen Formen der Demokratie in einer von [[Individualisierung]] geprägten Gesellschaft nicht mehr ausreiche. Die seit vielen Jahren stetig sinkenden Mitgliederzahlen von [[wikipedia:Politische Partei|Parteien]], [[wikipedia:Gewerkschaft|Gewerkschaft]]en und [[wikipedia:Kirche (Organisation)|Kirchen]], also den großen gesellschaftlichen Formationen des 20. Jahrhunderts, zeigten deutlich, dass sich immer weniger Menschen durch diese vertreten fühlten. Es gelte daher, die Demokratie an die sich wandelnden gesellschaftlichen Verhältnisse anzupassen und über Wahlen hinaus, durch direkte Demokratie und [[wikipedia:Bürgerbeteiligung|Bürgerbeteiligung]] weitere Instrumente der demokratischen Teilhabe zu schaffen. Voraussetzung für eine stabile Demokratie seien also nicht „gute“ Lösungen, sondern vielmehr, dass die Strukturen zur Entscheidungsfindung selbst von einer Mehrheit der Bevölkerung für legitim befunden würden.
 
Neben diesen beiden großen, die gesellschaftliche Debatte um direkte Demokratie im wesentlichen prägenden Sichtweisen, ist insbesondere im [[wikipedia:Rechtsextremismus|rechtsextremistischen]] und [[wikipedia:Rechtspopulismus|rechtspopulistischen]] Spektrum eine dritte Strömung sichtbar. Diese spricht sich vordergründig zwar ebenfalls für eine Ausweitung der direkten Demokratie aus, trägt dabei aber stark [[wikipedia:Bonapartismus|bonapartistische]] Züge und konzentriert sich vorwiegend auf Personenwahlen und [[wikipedia:Referendum|referendumsähnliche Verfahren]] mit [[wikipedia:Akklamation|akklamatorischen]] Charakter. So wird in dieser Strömung die Direktwahl von prominenten politischen Ämtern, wie beispielsweise des [[wikipedia:Bundespräsident (Deutschland)|Bundespräsident]]en, des [[wikipedia:Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzler]]s oder der [[wikipedia:Ministerpräsident|Ministerpräsident]]en (Deutschland) bzw. der [[wikipedia:Landeshauptleute|Landeshauptleute]] (Österreich) gefordert. Flankierend sollen Referenden treten, mit denen die direkt gewählten Amtsinhaber möglicherweise in den Parlamenten kontroverse Vorhaben direkt durch das Wahlvolk beschließen lassen können.
 
=== Argumente für und gegen die direkte Demokratie ===
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* Bei einer Wahl müsse man seine Stimme einer einzigen Partei geben, womit man faktisch für jede einzelne ihrer zukünftigen und zu diesem Zeitpunkt meist noch gar nicht bekannten Entscheidungen stimme. Dies entspreche nicht dem demokratischen Grundprinzip. Es würde dann diesem Prinzip entsprechen, wenn jeder Bürger eine Partei nennen könnte, die in allen wesentlichen Fragen genau seine Auffassung vertritt. Selbst die zum Zeitpunkt der Wahl bekannten politischen Absichten von Parteien könnten einen Wähler ohne direktdemokratische Rechte in große Probleme stürzen, weil er nur ein Gesamtpaket wählen könne. (So z.&nbsp;B. ein Wähler mit sozialdemokratischem Politikverständnis, der aber z.&nbsp;B. für die Nutzung der Kernenergie ist. Solche Beispiele lassen sich für jede Partei bilden.)<br /> Die Gegner der direkten Demokratie meinen dazu, dass man auch in der direkten Demokratie Abstimmungen verlieren könne und daher mit manchen Entscheidungen unzufrieden sei. Des Weiteren sei es möglich, neue Parteien zu gründen, falls man mit keiner der vorhandenen zufrieden genug sei.
 
* Die Wähler seien in der direkten Demokratie nicht für vier oder fünf Jahre von jeder politischen Mitbestimmung ausgeschlossen.
 
* Die Gründe für politische Entscheidungen müssten dem Bürger vermittelt werden, was zu einer höheren Zufriedenheit und einer höheren Beteiligung der Bürger führen würde.<br /> Die Gegner meinen, dass die Gründe für politische Entscheidungen auch in der repräsentativen Demokratie aufgezeigt werden müssten, da eine kopflos entscheidende Regierung theoretisch abgewählt würde oder sogar per Misstrauensvotum abgelöst werden könne.<br /> Darauf erwidern die Befürworter, dass das Misstrauensvotum in fast allen Fällen Theorie bleibe. Außerdem sei es persönlich und organisatorisch ein wesentlich größerer Aufwand, dass das Volk selbst die Entscheidung trifft, eine Regierung abzuwählen.
 
* Die Bestechung führender Vertreter oder die Ausnutzung von persönlichen Beziehungen sei bei der direkten Demokratie weniger wirksam (bzw. wird bei manchen Formen der direkten Demokratie, z.&nbsp;B. der auf Bundesebene noch nicht eingesetzten qualifizierten Demokratie, ein Amtsmissbrauch weitgehend ausgeschlossen), da unplausible Entscheidungen vom Volk einfach aufgehoben werden könnten.
 
* In der direkten Demokratie sei es schwieriger für Lobbyisten ([[Lobbyismus]]) und Interessengruppen, manipulierenden Einfluss zu nehmen, sei er legal oder illegal. Bei einem Volksentscheid müsse man die Mehrheit des Volkes für die eigenen Interessen gewinnen statt einiger machthabender Politiker. Es sei einfacher, eine Handvoll Politiker durch großzügige finanzielle [[Bestechung]] auf seine Seite zu bringen, beim gesamten Volk sei diese Möglichkeit für die Interessengruppe praktisch nicht durchführbar, weil es nicht ökonomisch wäre.<br /> Die Gegner meinen, dass es in der direkten Demokratie weniger um fundierte Argumentation gehe, sondern eher um die Wortgewandtheit und Ausstrahlung derjenigen, die für die eine oder andere Entscheidung eintreten. Als Beispiel wird hier oft das [[Fernsehduell]] zwischen [[Gerhard Schröder]] und [[Edmund Stoiber]] angeführt (siehe [[Fernsehduell|TV-Duell]]).<br /> Die Befürworter entgegnen hier, dass diese Beschreibung genau auf die repräsentative Demokratie zutreffe, nicht jedoch auf die direkte Demokratie. Erst eine zu wählende Person könne überhaupt Ausstrahlung haben und wortgewandt sein, eine politische Entscheidung dagegen nicht. In politischen Diskussionen würden die Parteien den größten Anteil ihres Aufwands und ihrer Ausgaben nicht in die Bearbeitung und Klärung von Sachthemen investieren, sondern hauptsächlich auf die Emotionen zielen und Ängste schüren. Die gewählten Repräsentanten würden zudem nur versuchen, als Persönlichkeit ansprechend und kompetent zu wirken, wofür oftmals Millionen Euro Steuergelder an Werbeagenturen fließen würden.
 
* Die gegenseitigen Blockade- oder Kooperationsmöglichkeiten von Bundestag und Bundesrat seien wegen der Möglichkeit von Volksentscheiden eingeschränkt (siehe auch: [[Föderalismusreform]]).
 
* Die direkte Demokratie sei der einzige Garant für eine Einflussnahme des offiziellen Souveräns, also der Bevölkerung, auf die Entscheidungsprozesse der parlamentarischen Regierung. Ohne sie sei es nicht realisierbar, dass an der Formulierung von Gesetzentwürfen mehr als nur das Wissen und die Interessen der dafür amtlich Zuständigen bzw. der daran kommerziell interessierten Personen beteiligt ist. Gerade im Hinblick auf die sich rasant entwickelnden Kommunikationsmöglichkeiten solle die Möglichkeit einer systematischen Meinungsbildung und direktdemokratischer Abstimmung ins Auge gefasst werden, um die Beteiligung der jeweils zu einer Thematik kompetenten und interessierten Bevölkerungsteile an Gesetzentwürfen zu ermöglichen.
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=== Argumente gegen die direkte Demokratie ===
Folgende Argumente werden vor allem in Deutschland gegen die direkte Demokratie vorgetragen:
 
* Die Gewissheit, den Kurs des Parlaments jederzeit durch eine Abstimmung korrigieren zu können, bewirke bei den Stimm- und Wahlberechtigten, dass sie den Kurs nicht unbedingt durch die Wahlen bestimmen, d.&nbsp;h. sie würden anders wählen als abstimmen. Dies könne das Interesse an der Mitwirkung in einer Partei als Mitglied schwächen, insbesondere am notwendigen demokratischen Prozess der innerparteilichen [[Kandidat|Nominierungen]] und der Qualitätssicherung der Nominierungen durch die Parteien.<br /> Allerdings, so wird darauf entgegnet, sinke das Interesse an der Mitwirkung in den Parteien in Deutschland seit Jahren, obwohl – und wahrscheinlich in vielen Fällen weil – keine direkte Demokratie gewährt werde.
 
* Gegen direkte Demokratie spreche, dass sie in der Entscheidungsfindung langsamer und teurer sei als repräsentative, da es bei Volksentscheiden gegen Gesetze einen zusätzlichen Schritt in der Gesetzgebung gibt.<br /> Gegenposition: In Fällen, wo Parlamente notwendige Entscheidungen jahre- oder jahrzehntelang aufschieben, spiele dieser Nachteil keine Rolle. In der Schweiz hätten die Bürger nach dem Erlass eines neuen Gesetzes 100 Tage Zeit, durch Sammeln einer ausreichenden Zahl von Unterschriften ein Referendum gegen dieses Gesetz auszulösen. Während dieser 100 Tage trete ein Gesetz generell nicht in Kraft, es komme also zu einer Verzögerung. Außerdem könnten Abstimmungen dank des Internets schnell, sicher und so kostengünstig abgehalten werden, wie bisher noch nie dagewesen.
 
* Ein weiterer Nachteil sei die Abhängigkeit von den Medien. Erwiesenermaßen könnten die Medien die Bevölkerungsmeinung stark und schnell beeinflussen, wenn sie ein aktuelles Thema in Form einer Kampagne ausführlich bearbeiteten. Ein Beispiel dafür sei die Zustimmung zur Todesstrafe, die besonders dann ansteige, wenn gerade über einen Sexualverbrecher berichtet wird.<br /> Darauf wird entgegnet: In allen Ländern, in denen die Todesstrafe vollzogen werde, sei sie von den Parlamenten eingeführt worden. Zudem zeige die Bevölkerung der Schweiz, vielleicht gerade weil sie über die Themen von Atomkraft bis Wehrpflicht entscheiden dürfe (und entschieden habe), ein größeres Interesse an der Politik. Auch sei es allen Interessengruppen erlaubt, ihren Standpunkt medial auszudrücken.
 
* In einer direkten Demokratie liege die Macht zum großen Teil bei den Medien, die allerdings oft nicht nur das Wohl der Bevölkerung im Auge hätten.<br /> Jedoch, so meinen Kritiker dieser Auffassung, hätten auch die gewählten Politiker in den repräsentativen Demokratien oft nicht das Wohl der Bevölkerung im Auge, sondern einseitige Spezialinteressen von mächtigen Lobbys. Auch in repräsentativen Demokratien liege ein großer Teil der Macht bei den Medien, die oftmals ebenfalls durch Lobbys beeinflusst würden. Andererseits könnten sie mit Kampagnen Druck auf Politiker machen und so auf die eine oder andere Weise bei Abstimmungen und bei Wahlen eine große Rolle spielen.
 
* Direkte Demokratie bewirke automatisch eine Abwertung des Parlaments und könne [[Populismus]] und [[Polemik]] fördern.<br /> Allerdings, meinen Kritiker dieser Auffassung, fehle es auch in repräsentativen Demokratien nicht an Populismus und Polemik. In der Schweiz sei es polemisierenden Minderheiten oft nicht einmal möglich, das Unterschriftenquorum zu erreichen. Wo dies doch einmal gelinge, scheiterten sie praktisch ausnahmslos am Wahlvolk. Die Schweizer sähen in Volksabstimmungen auch nicht eine Abwertung des Parlaments, sondern eine Begrenzung seiner Macht. Indem strittige Fragen durch Volksabstimmungen einer Entscheidung zugeführt würden, werde auch viel Polemik aus der Politik genommen und die Wahlkämpfe seien unbelasteter von Reizthemen. Ein Vergleich von Deutschland und der Schweiz zeige auch, dass das deutsche Parlament häufiger vom deutschen Verfassungsgericht gestoppt werde als das Schweizer Parlament vom Wahlvolk.
 
* Sie schwäche die politischen Parteien und stärke Interessengruppen und Spezialinteressen aller Art.<br /> Allerdings, so die Gegenmeinung, sei es für Interessengruppen und Spezialinteressen weitaus leichter, eine Handvoll Abgeordnete im entsprechenden Ausschuss zu manipulieren, zu kaufen oder diese gleich mit die eigenen Interessen vertretenden Leuten zu besetzen, als die Mehrheit der politisch Interessierten in einer Volksabstimmung zu gewinnen. Einflussversuche gebe es bei beiden Systemen, in der Schweiz z.&nbsp;B. Anzeigenkampagnen von Industrieverbänden zu Volksabstimmungen, in Deutschland z.&nbsp;B. Berufung von Politikern auf lukrative Aufsichtsratsposten, Beraterverträge, Partei- und Personenspenden, Anstellung vor und nach dem Mandat ohne Arbeitsleistung.
 
* Die Bürger hätten oft nicht den nötigen Sachverstand und die nötige emotionale Neutralität, um komplexe politische Probleme zu bewältigen.<br /> Dagegen wird eingewandt, bei gewählten Politikern sei dies auch oft nicht der Fall. Die Befürworter der direkten Demokratie halten die Argumentation, das Volk sei politisch zu unwissend und unreif für eine direkte Demokratie mit Verweis auf die positiven Erfahrungen der Schweiz für bloße Polemik. Außerdem brauche es, um Politiker, Abgeordneter und vor allem Minister eines Fachressorts zu werden, keiner speziellen Ausbildung oder Fachkenntnisse, und oftmals, so meinen Befürworter der direkten Demokratie, würden die Minister eines Kabinetts eher nach Loyalität zur Parteilinie als nach deren Kompetenzen eingesetzt werden.
 
* Fragen der Finanzierung staatlicher Tätigkeiten fänden im Volk oft keine Mehrheit, weil sie wie die meisten zusätzlichen Steuerbelastungen zu Lasten der Mehrheit gingen.<br /> Dagegen wird eingewandt, Politiker fänden umgekehrt oft nichts dabei, alle möglichen organisierten Interessen und Spezialinteressen z.&nbsp;B. durch Subventionen und Steuerschlupflöcher zu Lasten der nicht organisierten Mehrheit der Steuerzahler zu befriedigen. Zudem habe das Schweizer Stimmvolk schon Steuereinführungen (LSVA, MWST) zugestimmt und auch deren Erhöhung (MWST) abgesegnet, das bedeute, dass das Volk nicht undifferenziert gegen Steuern bzw. Finanzierungen sei, aber erklärt haben wolle, wozu das Geld gebraucht wird.
 
* Einige Gegner der direkten Demokratie räumen ein, viele dieser Nachteile könnten durch entsprechende Verfahrensregelungen abgemildert oder gar beseitigt werden, etwa indem beispielsweise die Steuergesetzgebung von der direktdemokratischen Entscheidung ausgeschlossen bleibe.<br /> Kritiker dieser Auffassung meinen, so bleibe gewährleistet, dass das nach ihrer Ansicht sorglose und auf eigene bzw. die Interessen starker Lobbys ausgerichtete Ausgabeverhalten der gewählten Politiker nicht vom Volk korrigiert werden könne.
 
* Es wird vorgeschlagen, dass bestimmte Kernbereiche der Verfassung – im Grundgesetz etwa die Grundsätze der Artikel 1 und 20 – mit einer Ewigkeitsgarantie ausgestattet werden könnten und somit dem populistischen Zugriff auch durch Demagogen und extremistische Organisationen entzogen blieben.<br /> Dazu wird kritisch angemerkt, gerade das Parlament in Deutschland habe in den letzten Jahren immer neue Ausnahmen und Einschränkungen in die Artikel 1 – 20 Grundgesetz eingeführt (Asylrecht, Lauschangriff, Videoüberwachung etc.). In der Schweiz dagegen müssten Verfassungsänderungen (und damit auch Einschränkungen von Grundrechten) die Mehrheit des Volkes und der Kantone (und allenfalls zuvor des Parlamentes) finden.
 
* Es entstünden im Zusammenhang mit Verfahren direkter Demokratie zwei demokratietheoretische Probleme. Zum einen müsse ein direktdemokratisch zustande gekommenes Gesetz, da es direkt vom Souverän erlassen worden sei, eine höhere Legitimation besitzen als ein parlamentarisch erlassenes, es dürfe beispielsweise nicht durch Parlamentsbeschluss gleich wieder aufgehoben oder verwässert werden. Man könne entsprechende Bestandsgarantien z.&nbsp;B. zeitlich fest befristen oder an die Dauer einer parlamentarischen Legislaturperiode binden.<br /> Solche Regeln existieren in der Schweiz.
 
* Zum anderen erfordere die Durchführung von Volksbegehren mit der Organisierung der öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung, der Sammlung von Unterschriften und der Formulierung und Vertretung des Begehrensinhaltes gegenüber der Legislative und Exekutive wiederum ein bestimmtes Maß von Organisation, eine Gruppe von Repräsentanten (z.&nbsp;B. Volksinitiative in der Schweiz oder Referendum). Hier dringe also die indirekte repräsentative Demokratie erneut in den Bereich der direkten Demokratie ein. Erschwerend komme hinzu, dass die Vertreter einer entsprechenden Volksinitiative anders als Parlamentarier nicht durch Wahl demokratisch legitimiert seien.<br /> Das werde z.&nbsp;B. in der Schweiz nicht als Problem gesehen, wird darauf geantwortet, weil die mehr oder weniger organisierten Formulierer eines Vorschlages und die Unterschriftensammler nicht entscheiden würden, sondern zunächst die Bürger, die unterschreiben würden oder eben nicht, und dann die Mehrheit des Volkes in der Abstimmung. Die Regierung der Schweiz habe auch die Möglichkeit, einen aus ihrer Sicht besseren Alternativvorschlag zu formulieren. Sie werde also nicht gehindert, ihren Sachverstand einzubringen.
 
* Direkte Demokratie würde Minderheiten mehr gefährden als eine rein repräsentative Demokratie. So sei im Kanton Appenzell Innerrhoden erst 1990 das Stimm- und Wahlrecht für Frauen eingeführt worden (siehe [[Frauenstimmrecht in der Schweiz|Frauenstimmrecht]]).<br /> ''Hinweis:'' Das Frauenstimmrecht wurde im Kanton Appenzell Innerrhoden durch einen Entscheid des Bundesgerichtes (und gegen das Resultat einer Abstimmung einer entsprechenden kantonalen Abstimmung) eingeführt. Dies war möglich, weil eine eindeutige Mehrheit von Volk und Ständen im Jahr 1971 in einer Volksabstimmung eine neue Bestimmung in der Verfassung angenommen hatte, die den Vorrang von Bundesrecht gegenüber kantonalem Recht in diesem Punkt implizierte. Bei derartigen Grundsatzfragen sind viele Advokaten der direkten Demokratie der Ansicht, dass Entscheidungen solcher Wichtigkeit immer auf Bundesebene gefällt werden müssten.<br />Frauen ohne Stimmrecht sind allerdings ein schlechtes Beispiel für unterdrückte Minderheiten, waren sie doch eine unterdrückte Mehrheit. Das Stimmergebnis im Kanton ist eine direkte Folge dessen, dass über 50 % der Appenzeller kein Recht auf direkte demokratische Teilnahme hatten. Sonst hätte die Mehrheit sich schlecht selbst diskriminieren können. Da traditionellerweise, aufgrund wirtschaftshistorischer Umstände der Textilindustrie, im Kanton Appenzell Innerrhoden die Frauen das Geld der Familie verwalteten, hielt mancher ihre Mitbestimmung auf andere Weise für gewährleistet.
 
* Bei großen Flächenstaaten mit vielen Bürgern könne direkte Demokratie schwer in der Durchführung sein, da dann allen Bürgern das Mitwirken an den zahlreichen Entscheidungen garantiert werden müsse.<ref name="Demokratietheorie">Manfred G. Schmidt: ''Demokratietheorien''. 3. Auflage. UTB, ISBN 3-8252-1887-2, S. 355.</ref><br /> Wenn jedoch die direkte Demokratie auf lokaler Ebene eingesetzt werde, sei sie auch in sehr großen Staaten möglich (z.&nbsp;B. USA: [[Kalifornien]]). Auf nationaler Ebene würden besonders in der Schweiz und Italien [[Referendum|Referenden]] erfolgreich eingesetzt.<ref name="Demokratietheorie" />
 
* Es würde des Weiteren zu Spaltungen innerhalb des Volkes kommen.<br /> Spaltungen innerhalb des Volkes, wird dem entgegnet, gebe es ebenso in rein parlamentarischen Systemen, z.&nbsp;B. zwischen Befürwortern und Gegnern der Energiegewinnung durch Kernspaltung. Es gebe keinen Unterschied bei den Streitthemen, sondern nur beim Entscheidungsverfahren. Für eine Spaltungsgefahr spreche beispielsweise die tiefe Kluft, die sich durch einen 2005 durchgeführten Bürgerentscheid über die [[Waldschlößchenbrücke]] in der [[Dresden|Dresdner]] Bevölkerung aufgetan habe. Die Beilegung eines Richtungsstreits, der zuvor von den gewählten Volksvertretern über mehrere Wahlperioden hinweg nicht habe entschieden werden können, sei auch durch das Plebiszit nicht gelungen. Im Gegenteil, die Zerstrittenheit der Einwohner über das Thema habe sich danach weiter vertieft, der [[Dresdner Brückenstreit]] sei sogar bis auf Bundesebene getragen worden.
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== Andere demokratische Systeme ==
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== Siehe auch ==
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* [[wikipedia:Recall (Politik)|Recall]]
* [[wikipedia:Demokratismus|Demokratismus]]
* [[Omnibus für direkte Demokratie]]
* [[Wikipedia:Mehr Demokratie|Mehr Demokratie e.V.]]
* [[wikipedia:Kategorie:Direkte Demokratie|Kategorie Direkte Demokratie auf Wikipedia]]
* [[INKA|Kulturzentrum Achberg]]
 
== Literatur ==
=== Monographien ===
==== Allgemein ====
* Benjamin Barber: ''Starke Demokratie.'' Rotbuch-Verlag, Hamburg 1994, ISBN 3-88022-804-3.
* Eike-Christian Hornig: ''Die Parteiendominanz direkter Demokratie in Westeuropa.'' Nomos, Baden-Baden 2011, ISBN 978-3-8329-5658-5.
* Manfred G. Schmidt: ''Demokratietheorien''. 3. Auflage. UTB, Stuttgart 2000, ISBN 3-8252-1887-2.
* Philipp Jurschitz: ''Demokratie Dynamisch. Demokratische Strukturen in Wirtschaft und Gemeinde.'' Braumüller Varlag, Wien 2008, ISBN 978-3-7003-1647-3.
* [[wikipedia:Takis Fotopoulos|Takis Fotopoulos]]: [http://www.inclusivedemocracy.org/fotopoulos/other_languages/germ/germtid.htm ''Umfassende Demokratie. Die Antwort auf die Krise der Wachstums- und Marktwirtschaft.''] Trotzdem-Verlag, Grafenau 2003, ISBN 3-931786-23-4.
* Takis Fotopoulos: [http://www.inclusivedemocracy.org/journal/pdf%20files/Multidimensional%20Crisis%20Book.pdf ''The Multidimensional Crisis and Inclusive Democracy.''] (PDF-Datei; 2,69&nbsp;MB) Gordios, Athen 2005.
* Jos Verhulst, Arjen Nijeboer: [http://www.democracy-international.org/book-direct-democracy.html ''Direkte Demokratie. Fakten, Argumente, Erfahrungen.''] Democracy International, Brüssel 2007.
 
==== Schweiz ====
* Silvano Möckli: ''Direkte Demokratie. Ein Vergleich der Einrichtungen und Verfahren in der Schweiz und Kalifornien, unter Berücksichtigung von Frankreich, Italien, Dänemark, Irland, Österreich, Liechtenstein und Australien''. In: ''St. Galler Studien zur Politikwissenschaft.'' Band 16. Bern/ Stuttgart/ Wien 1994.
* Judith Barben: ''Spin doctors im Bundeshaus. Gefährdungen der direkten Demokratie durch Manipulation und Propaganda.'' Eikos Verlag, Baden/Schweiz 2009, ISBN 978-3-03301916-4.
* Gebhard Kirchgassner, Lars P. Feld, Marcel Savioz: ''Die direkte Demokratie: modern, erfolgreich, entwicklungs- und exportfähig.'' Helbing & Lichtenhahn, Basel/ Genf/ München 1999, ISBN 3-8006-2517-2.
* Markus Jud: [http://demokratie.geschichte-schweiz.ch/direkte-demokratie-schweiz.html ''Direkte Demokratie in der Schweiz.''] In: [http://geschichte-schweiz.ch/ ''Schweizer Geschichte.''] 2004.
* Alois Stutzer, Bruno S. Frey: ''Stärkere Volksrechte – Zufriedenere Bürger: eine makroökonometrische Untersuchung für die Schweiz''. In: ''Swiss Political Science Review.'' 6(3), 2000. [http://www.bsfrey.ch/articles/343_00.pdf (PDF; 751&nbsp;kB)].
 
==== Deutschland ====
* [[wikipedia:Hans Herbert von Arnim|Hans Herbert von Arnim]]: ''Fetter Bauch regiert nicht gern: die politische Klasse – selbstbezogen und abgehoben.'' Kindler, München 1997, ISBN 3-463-40323-4.
* Hans Herbert von Arnim: ''Vom schönen Schein der Demokratie: Politik ohne Verantwortung – am Volk vorbei.'' Büchergilde Gutenberg, Frankfurt am Main/ Wien 2000, ISBN 3-7632-5069-7.
* Hans Peter Bull (Hrsg.): ''Fünf Jahre direkte Bürgerbeteiligung in Hamburg: unter Berücksichtigung von Berlin und Bremen.'' Landeszentrale für Politische Bildung Hamburg Senatsamt für Bezirksangelegenheiten, Hamburg 2001, ISBN 3-929728-62-1. ([http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/weitere-einrichtungen/landeszentrale-fuer-politische-bildung/downloads/direkte-buergerbeteiligung,property=source.pdf PDF; 1,0&nbsp;MB]).
* Stiftung Mitarbeit (Hg.): ''Direkte Demokratie in Deutschland. Handreichungen zur Verfassungsdiskussion in Bund und Ländern'', Bonn 1991, ISBN 3-928053-14-0.
* Flensburger Hefte Nr. 24: ''Direkte Demokratie 1789 - 1989'', Flensburger Hefte Vlg., Flensburg 1989, ISBN 3-926841-16-8.
* Flensburger Hefte, Sonderheft Nr. 5: ''Volkssouveränität und Volksgesetzgebung - Die Kernpunkte der Demokratiefrage Teil I, Flensburger Hefte Vlg., Flensburg 1990, ISBN 3-926841-18-4.
* Hermann Heußner: ''Volksgesetzgebung in den USA und in Deutschland. Ein Vergleich der Normen, Funktionen, Probleme und Erfahrungen''. In: ''Erlanger Juristische Abhandlungen.'' Bd. 43, Köln 1994, ISBN 3-452-22613-1.
* Otmar Jung: ''Direkte Demokratie in der Weimarer Republik'', Campus Vlg., Frankfurt a. M. 1989, ISBN 3-593-33985-4.
* Otmar Jung: ''Grundgesetz und Volksentscheid: Gründe und Reichweite der Entscheidungen des Parlamentarischen Rats gegen Formen direkter Demokratie.'' Westdeutscher Verlag, ISBN 3-531-12638-5.
* Hermann K. Heußner/Otmar Jung (Hg.): ''Mehr direkte Demokratie wagen. Volksentscheid und Bürgerentscheid: Geschichte - Praxis - Vorschläge'', 2. völlig überarbeitete Auflage, Olzog Vlg., München 2009, ISBN 978-3-7892-8252-2.
* Andreas Kost: ''Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Genese, Programm und Wirkungen am Beispiel Nordrhein-Westfalen.'' Schwalbach/Ts. 1999. (Studien zu Politik und Wissenschaft).
* [[wikipedia:Mario Martini|Mario Martini]]: ''Wenn das Volk (mit)entscheidet: Wechselbeziehungen und Konfliktlinien zwischen direkter und indirekter Demokratie in der Rechtsordnung.'' Duncker & Humblot, Berlin 2011, ISBN 978-3-428-13759-6.
* Claus-Henning Obst: ''Chancen direkter Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland. Zulässigkeit und politische Konsequenzen'', Pressevlg. Ralf Theurer, Köln 1986, ISBN 3-8161-2003-2 (Zugleich Universitätsdissertation).
* Theo Schiller (Hrsg.): ''Direkte Demokratie in Theorie und kommunaler Praxis''. In: ''Studien zur Demokratieforschung.'' Bd. 2, Frankfurt 1999.
* Theo Schiller: ''Direkte Demokratie: eine Einführung.'' Campus-Verlag, Frankfurt am Main/ New York 2002, ISBN 3-593-36614-2.
* Theo Schiller, Volker Mittendorf (Hrsg.): ''Direkte Demokratie: Forschung und Perspektiven.'' Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2002, ISBN 3-531-13852-9.
* Christopher A. Schmidt: ''Unmittelbare Gemeindedemokratie im mittel- und süddeutschen Raum der Weimarer Republik. Eine Untersuchung von Verfahren und Praxis.'' Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2007, ISBN 978-3-8329-2607-6, zugleich jur. Diss. Hannover 2006.
* Jan H. Witte: ''Unmittelbare Gemeindedemokratie der Weimarer Republik. Verfahren und Anwendungsausmaß in den norddeutschen Ländern.'' Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1997, ISBN 3-7890-4809-7. (zugleich jur. Diss. Hannover 1996).
* Rudolf Wassermann: ''Die Zuschauerdemokratie'', ECON Vlg., Düsseldorf 1986, ISBN 3-430-19509-8.
* Torsten Rosenke: ''Die Finanzbeschränkungen bei der Volksgesetzgebung in Deutschland: unter besonderer Berücksichtigung des Artikels 68 Absatz 1 Satz 4 der nordrhein-westfälischen Verfassung.'' Nomos, Baden-Baden 2005, ISBN 3-8329-1656-3.
* Bernd J. Hartmann: ''Volksgesetzgebung und Grundrechte.'' Duncker und Humblot, Berlin 2005, ISBN 3-428-11821-9.
* Jürgen Krafczyk: ''Der parlamentarische Finanzvorbehalt bei der Volksgesetzgebung: Perspektiven für eine nähere Bestimmung der Zulässigkeit direktdemokratischer Entscheidungen mit Auswirkungen auf den Haushalt de lege lata und de lege ferenda.'' Duncker und Humblot, Berlin 2005, ISBN 3-428-11550-3.
 
==== Europäische Union ====
* Winfried Veil: ''Volkssouveränität und Völkersouveränität in der EU – Mit direkter Demokratie gegen das Demokratiedefizit?'' Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2007, ISBN 978-3-8329-2510-9.
 
==== Andere Staaten ====
* Anna Capretti: ''Öffnung der Machtstrukturen durch Referenden in Italien. Eine pluralismustheoretische Analyse.'' P. Lang, Frankfurt am Main/ Berlin/ Bern/ New York 2001, ISBN 3-631-37852-1.
* Stefan Kleb: ''Direkte Demokratie in der Republik Polen''. In: ''Speyerer Arbeitshefte.'' Nr. 142, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer 2002.
* Constanze Stelzenmüller: ''Direkte Demokratie in den Vereinigten Staaten von Amerika.'' Nomos, Baden-Baden 1994, ISBN 3-7890-3438-X.
 
=== Aufsätze ===
==== Allgemein ====
* Bruno S. Frey: ''Direct democracy for a living constitution.'' Vortrag, gehalten im Rahmen des „Freiburger Aufrufs Politikreform“, am 15. Dezember 2003. Walter-Eucken-Institut: Institut für allgemeine Wirtschaftsforschung, Abteilung für Wirtschaftspolitik, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.
* Stefan Kotte: [http://www.jpox.eu/component/streams/view,content/cid,202/ ''Information Conditions and Decision Making Competence in Direct Democracy – a Theoretical Analysis.''] In: ''JPoX – Journal on Political Excellence.'' pilot issue, 2008.
* Lars Feld, Marcel Savioz: ''Vox Populi, Vox Bovi? Ökonomische Auswirkungen direkter Demokratie''. In: Gerd Grözinger, Stephan Panther (Hrsg.): ''Konstitutionelle Politische Ökonomie. Sind unsere gesellschaftlichen Regelsysteme in Form und guter Verfassung?'' Marburg 1998, ISBN 3-89518-196-X, S. 29–80.
* Stefan Kotte: ''Politische Transaktionskosten in der Demokratie.'' In: C. Folkers (Hrsg.): ''Kollektive Entscheidungen, Wirtschaftspolitik und Öffentliche Finanzen.'' Band 13. Frankfurt am Main u.&nbsp;a. 2004, ISBN 3-631-53141-9.
* Takis Fotopoulos: [http://eipcp.net/transversal/0805/fotopoulos/de ''Inclusive Democracy – Umfassende Demokratie.''] In: ''Kurswechsel''. 1/2005 (Transkription eines Videos von O. Ressler, aufgenommen in London 2003).
 
==== Schweiz ====
* Johannes Reich: [http://ssrn.com/abstract=1154019 ''An Interactional Model of Direct Democracy – Lessons from the Swiss Experience'']. SSRN Working Paper, 2008.
 
==== Deutschland ====
* Richard Henzinger: ''Die wirklichere Wirklichkeit. Auf dem Weg in eine Gesellschaft ohne Institutionen?'' In: ''Die Zeit.'' 18. Mai 2000, S. 47. [http://www.zeit.de/2000/21/Die_wirklichere_Wirklichkeit/komplettansicht (online)]; Auszug in [[wikipedia:Martin Morgenstern|Martin Morgenstern]], [[wikipedia:Robert Zimmer|Robert Zimmer]] (Hrsg.): ''Treffpunkt Philosophie: Staatsbegründungen und Geschichtsdeutungen.'' (Bd. 4 der Reihe) Patmos, Düsseldorf 2001, ISBN 3-491-75641-3 & Bayerischer Schulbuch Verlag BSV, München 2001, ISBN 3-7627-0325-6, S. 112f.
* Peter Neumann (Hrsg.) ''Sachunmittelbare Demokratie im Freistaat Thüringen''. Mit Beiträgen von Peter Neumann, Christoph Degenhart, Peter M. Huber, Stefan Storr, Michael Koch, Gebhard Kirchgässner, Reinhard Schiffers, Helmut Siekmann und dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 19. September 2001 VerfGH 4/01 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2002, ISBN 3-7890-7995-2.
* Hermann Heußner: ''Volksgesetzgebung und Todesstrafe''. In: ''Recht und Politik.'' Jg. 35, 1999, S. 92–100.
* Otmar Jung: ''Aktuelle Probleme der direkten Demokratie in Deutschland''. In: ''Zeitschrift für Rechtspolitik.'' Jg. 33, 2000, S. 440–447.
* Otmar Jung: ''Historische Erfahrungen mit direkt-demokratischen Elementen in der deutschen (Verfassungs-)Geschichte''. In: ''Ettersburger Gespräche am 10./11. November 2000 in Weimar.'' Weimar 2001.
* Jörg-Detlef Kühne: ''Volksgesetzgebung in Deutschland – zwischen Doktrinarismen und Legenden''. In: ''Zeitschrift für Gesetzgebung.'' Jg. 6, 1991, S. 116–132.
* Harald Schoen: ''Eine eindeutige Entscheidung nach resonanzarmer Kampagne. Überlegungen zum Volksentscheid über den Nichtraucherschutz in Bayern.'' In: ''Zeitschrift für Politikberatung.'' Jg. 3, 2010, S. 457–461.
* Harald Schoen, Alexander Glantz, Rebecca Teusch: ''Abstimmungskampf, Informationsvermittlung und Stimmentscheidung beim Volksentscheid über den Nichtraucherschutz in Bayern.'' In: Lars P. Feld, Peter M. Huber, Otmar Jung, Christian Welzel, Fabian Wittreck (Hrsg.): ''Jahrbuch für direkte Demokratie 2010.'' Baden-Baden 2011, S. 295–320.
* Christian Welzel: ''Sachabstimmungen in einer Theorie der interaktiven Demokratie''. In: Rainer Schneider-Wilkes (Hrsg.): ''Demokratie in Gefahr? Zum Zustand der deutschen Republik.'' Münster 1997, S. 54–79.
* Ute Scheuch: ''Das politische System bedarf der Erneuerung von unten''. In: ''Naturkonservativ heute: Jahrbuch 2005 der Herbert-Gruhl-Gesellschaft e.&nbsp;V.'' Die Blaue Eule, Essen 2005, S. 73–89. (auszugsweise bei [http://www.naturkonservativ.de/html/parteienkrise05.html www.naturkonservativ.de])
* Helmut Wollmann: ''Kommunalpolitik. Mehr (direkte) Demokratie wagen''. In: ''Aus Politik und Zeitgeschichte.'' Bd. 24–25, 11. Juni 1999, S. 13–22.
* [[wikipedia:Hans-Georg Wehling|Hans-Georg Wehling]]: ''[http://www.bpb.de/publikationen/O7COHL,0,0,Unterschiedliche_Kommunalverfassungen_in_den_L%E4ndern.html Unterschiedliche Kommunalverfassungen in den Ländern]''. In: ''Informationen zur politischen Bildung.'' Heft 242, 1. Januar 1998.
* Bettina Knaup: ''Plebiszitäre Verfahren als Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Zur neueren Forschungsdebatte um Volksabstimmungen in der Bundesrepublik Deutschland''. In: ''Beiträge zur Demokratieentwicklung von unten.'' Band 6, Bonn 1994.
* Andreas Rohner: ''[http://www.c2d.ch/files/C2D_WP38.pdf Direct Democracy in the German Länder: History, Institutions, and (Mal)Functions] (PDF-Datei; 410&nbsp;kB)''. In: ''C2D Working Paper Series.'' Nr. 38, 2011.
 
==== Österreich ====
* Marco Fegerl, Philipp Voldrich, Armin Nowotny: ''Anleitung zur direkten Demokratie in Österreich.'' 2012, ISBN: 978-3950266979.
* Peter Pernthaler: ''Das System der semidirekten Demokratie in Österreich''. In: ''Gemeinwohl und Verantwortung.'' 2004, S. 745–760.
* [http://www.mehr-demokratie.at/service/meldungen/348-sachunmittelbare-demokratie-in-oesterreichs-laendern-und-gemeinden.html Klaus Poier, ''Sachunmittelbare Demokratie in Österreichs Ländern und Gemeinden. Rechtslage und empirische Erfahrungen im Überblick'']. In: Peter Neumann, Denise Renger (Hrsg.): ''Sachunmittelbare Demokratie im interdisziplinären und internationalen Kontext 2008/2009. Deutschland, Österreich, Schweiz.'' Studien zur sachunmittelbaren Demokratie Band 7. Baden-Baden 2010, S. 31ff.
* Michael Weiß: ''Die Direkte Demokratie. Wie wir uns in die Politik einmischen können.'' Reihe 1x1 der Politik. Wien 2010, ISBN 978-3-85493-174-4.
 
== Weblinks ==
''Initiativen und Projekte''
* [http://www.omnibus.org Omnibus für direkte Demokratie] gGmbH, Bürgerinitiative* [[wikipedia:Organisation für direkte Demokratie durch Volksabstimmung|Organisation für direkte Demokratie durch Volksabstimmung]]
* [http://www.mehr-demokratie.de/ Mehr Demokratie e.&nbsp;V.], Verein für direkte Demokratie (Deutschland)
* [http://www.mehr-demokratie.at/ mehr demokratie! – die parteiunabhängige initiative für eine stärkung direkter demokratie] (Österreich)
* [http://www.willensbekundung.net Initiative Willensbekundung Achberg]
* [http://www.volksgesetzgebung-jetzt.de Volksgesetzgebung Jetzt! Ein Projekt zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in Deutschland]
* [http://www.wirsinddeutschland.org/dokumentation.htm Dokumentation des Projektes zur Aufnahme der »dreistufigen Volksgesetzgebung« in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland - Durch Petitionen oder durch Gesetzentwürfe von Parteien initierte parlamentarische Vorgänge ab 1983 bis zur Gegenwart -]
* [http://www.iri-europe.org/ Initiative and Referendum Institute Europe]
* [http://www.democracy-international.org/ Democracy International]
* [http://www.hh-violette.de/mehr-demokratie-aber-wie/ Mehr Demokratie – aber wie ? Bericht von der Frühlings-Demokratiekonferenz 2013 (Stefanie Haupt, Die Violetten Hamburg)]
* [http://www.medianum.info/linkliste/index.html Achberger Linkliste]
 
''Forschungseinrichtungen an Universitäten''
* [http://www.disud.org/ Institut für Sachunmittelbare Demokratie an der Technischen Universität Dresden]
* [http://www.forschungsstelle-direkte-demokratie.de/ Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie], (Institut für Politikwissenschaft, Philipps-Universität Marburg)
* [http://www.zdaarau.ch/ Zentrum für Demokratie Aarau] (Universität Zürich und Fachhochschule Nordwestschweiz)
 
''Referenden und Volksabstimmungen suchen''
* [http://www.sudd.ch/ Suchmaschine für direkte Demokratie]
 
== Literatur ==
'''Direkte Demokratie und soziale Dreigliederung'''
*[[Peter Schilinski]]: ''Die direkte Demokratie, die Volksabstimmung über Grundrechte, der Staat des Volkes'', in: Das mitteleuropäische Deutschland, 1968, {{VT|16|http://www.wirsinddeutschland.org/pdf/Schilinski-Direkte-Demokratie.pdf|PDF}}
* [[Flensburger Hefte]] 24, 1789-1989 Direkte Demokratie - Interviews mit [[wikipedia:Hans Peter Bull|Hans Peter Bull]] (SPD), [[wikipedia:Heiko Hoffmann|Heiko Hoffmann]] (CDU), [[Gerald Häfner]] (Grüne), Joseph Beuys und Direkte Demokratie, das Kunstwerk Omnibus für Direkte Demokratie u.a. 226 Seiten, 1989.
*Rechtsleben und soziale Zukunftsimpulse. Von der Dreigliederungsidee Rudolf Steiners zur Volksgesetzgebung, Flensburger Hefte Nr. 25, 1989, ISBN 978-3-926841-17-9, [http://www.flensburgerhefte.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/25-DCSIN.pdf Inhaltsverzeichnis]
*[[Wilfried Heidt]]: Der Impuls der direkten Demokratie im neuzeitlichen Europa: 1789 – 1989. INTERVIEW MIT WILFRIED HEIDT von Wolfgang Weirauch, Flensburger Hefte Nr. 25, Sommer 1989, {{VT|16|http://www.volksabstimmung.info/assets/PDF/FH-Interview_Der_Impuls_der_direkten_Demokratie.pdf|PDF}}
*Bertold Hasen-Müller / Wilfried Heidt: ''Der Kern der »Kernpunkte« Zum Verhältnis von Anthroposophie, Dreigliederung des sozialen Organismus und  Initiative »Volksentscheid zum 23. Mai 89«. Ein Erklärungsversuch, 1988, {{VT|16|http://www.wiege.at/imc/Zivilgesellschaft/pdf/DD_Kern_der_Kernpunkte_mit_Anhang.pdf|PDF}}
*Bertold Hasen-Müller / Wilfried Heidt: ''Das Verhältnis von Wahl- und Abstimmungsrecht als Kern der Legitimationsfrage'' [1990], {{VT|16|http://www.impuls21.net/pdf/Verhaeltnis-Wahl-und-Abstimmungsrecht.pdf|PDF}}
*Bertold Hasen-Müller / Wilfried Heidt: ''Zum Begriff des »demokratischen Souveräns«'' [1990], {{VT|16|http://www.impuls21.net/pdf/Begriff-des-demokratischen-Souveraens.pdf|PDF}}
*Bertold Hasen-Müller / Wilfried Heidt: ''Die Kardinalfrage des Staatswesens - Hinweis auf eine Lebensnotwendigkeit der Gegenwart und Zukunft'', in: Der Staat. Aufgaben und Grenzen, Sozialwissenschaftliches Forum Band 4, Stuttgart 1992, S. 113 - 139, {{VT|16|http://www.wiege.at/imc/Zivilgesellschaft/pdf/DD_Kardinalfrage_des_Staatswesens.pdf|PDF}} (Das PDF enthält zusätzlich einen Anhang: ''Eine Antwort auf Einwände'', der in dem Buch "Der Staat" nicht enhalten ist, und einen Auszug des Aufsatzes von Christoph Strawe in "Der Staat", die Frage der direkten Demokratie betreffend: ''Weniger Staat - mehr Demokratie'')
* Flensburger Hefte, Sonderheft Nr. 5: ''Volkssouveränität und Volksgesetzgebung - Die Kernpunkte der Demokratiefrage Teil I, Flensburger Hefte Vlg., Flensburg 1990, ISBN 3-926841-18-4.
*[[Johannes Stüttgen]], [[Thomas Mayer]]: ''Kunstwerk Volksabstimmung. Die spirituelle und künstlerische Dimension der direkten Demokratie'', mit einem Beitr. von [[Joseph Beuys]], FIU-Verlag, Wangen i. Allgäu 2004, ISBN  3-928780-23-9, [http://d-nb.info/972152636/04 Inhaltsverzeichnis]
*Herbert Schliffka: ''Der Achberger Impuls - für Freiheit, Direkte Demokratie und globale Solidarität im Wirtschaftsleben - In seiner Entwicklung ins 21. Jahrhundert'', 2015, {{VT|16|http://www.kulturzentrum-achberg.de/files/schliffka-2015-achberger-impuls.pdf|PDF}}
*[[Rainer Rappmann]]: ''Direkte Demokratie und Dreigliederung'', 2003 {{VT|16|http://www.muenster.org/beuys/000/111.htm|Text}}
*Werner Breimhorst: ''Direkte Demokratie und soziale Dreigliederung'', 2004, {{VT|16|http://www.dreigliederung.de/essays/2004-06-003.html|Text}}
*Werner Breimhorst, Lutz von Lölhöffel u.a: ''Wie können wir nach den Gesichtspunkten der Dreigliederung die Demokratie praktisch verwirklichen? Ist Rudolf Steiner für direkte Demokratie eingetreten?'', {{VT|16|http://www.forum-dreigliederung.de/gespraech3.2012|Text}} [http://www.forum-dreigliederung.de/gespraech3.2012 Rundgespräch und Dokumentation], Freibung, 2012
*[[Christoph Strawe]]: ''Die unvollendete Demokratie. Die Bundestagswahlen, die soziale Dreigliederung und ein Gesetzesvorschlag für mehr Demokratie'', Rundbrief Sozialimpulse 2/2013, {{VT|16|http://www.sozialimpulse.de/fileadmin/sozialimpulse/pdf/Mehr_Demokratie_Dreigliederung.pdf|PDF}}
'''Weitere Literatur'''
*Jos Verhulst & Arjen Nijeboer: ''Direkte Demokratie. Fakten, Argumente, Erfahrungen. Mit einem Beitrag von Gerald Häfner'', Democracy International Brüssel 2007, ISBN 9789078820024, {{VT|16|http://www.arjennijeboer.nl/wp-content/uploads/dd-duits1.pdf|PDF}}
*Omnibus: ''Das Volk und die Volksabstimmung'', {{VT|16|http://www.omnibus.org/fileadmin/omnibus.org/PDF/Volksabstimmung/1776_bis_1993_Volksabstimmung.pdf|Tabellarische Chronik 1776 - 1993}} Tabellarische Chronik 1776 - 1993
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
[[Kategorie:Staatsform]]
[[Kategorie:Herrschaftsform]]
[[Kategorie:Direkte Demokratie|!]]
[[Kategorie:Soziale Dreigliederung]]
[[Kategorie:Internationales Kulturzentrum Achberg]]
[[Kategorie:Bürgerinitiative]]
[[Kategorie:Demokratie|!]]
 
{{Wikipedia}}

Version vom 4. Juni 2018, 14:46 Uhr

Die Pnyx mit Rednertribüne in Athen, Ort der attischen Volksversammlung, des frühesten Beispiels direkter Demokratie
Abstimmung an der Landsgemeinde im Schweizer Kanton Glarus, 2006
Vereidigung an der Landsgemeinde im Schweizer Kanton Appenzell Innerrhoden, 2005

Der Begriff direkte Demokratie (auch unmittelbare Demokratie oder sachunmittelbare Demokratie genannt) bezeichnet sowohl ein Verfahren als auch ein politisches System, in dem die stimmberechtigte Bevölkerung („das Volk“) unmittelbar über politische Sachfragen abstimmt. Direkte Demokratie hat somit zwei Bedeutungen:

  1. Sie bezeichnet zum einen eine Herrschaftsform, in der (ein Teil der) politischen Macht direkt vom Staatsvolk in Abstimmungen ausgeübt wird.
  2. Sie bezeichnet zum anderen einzelne politische Entscheidungsverfahren, bei denen das Volk unmittelbar über Sachfragen abstimmt, in einer ansonsten repräsentativen Demokratie.

Letztere Bedeutungsvariante wird aufgrund der Kombination von Elementen direkter und indirekter Demokratie auch als halbdirekte oder plebiszitäre Demokratie bezeichnet.

Gelegentlich werden auch weitere Formen der Bürgerbeteiligung, Informations- und Akteneinsichtsrechte als direkte Demokratie bezeichnet. Wenn jedoch die Art der Beteiligung nicht primär auf das Fassen von konkreten Beschlüssen bezogen wird, sondern lediglich die intensive Beteiligung möglichst vieler an möglichst vielem im Vordergrund steht, spricht man eher von partizipatorischer Demokratie.

Die direkte Demokratie als Urform der Demokratie entstand ursprünglich in kleineren Gemeinwesen, paradigmatisch in der antiken griechischen polis: Die erste bekannte direkte Demokratie wurde in der Antike in Athen praktiziert und ist unter der Bezeichnung Attische Demokratie bekannt. Weitere Beispiele sind das Thing, die germanische Volksversammlung, und die frühneuzeitlichen schweizerischen Landsgemeinden sowie der schweizerische Freistaat Drei Bünde[1]. Eine fast vollständig umgesetzte direkte Demokratie wie in den frühneuzeitlichen Landsgemeinden gibt es heute nicht mehr, weil die Regelungsdichte eine teilweise Delegation von Aufgaben an Volksvertreter (Parlament) notwendig macht.

Instrumente der direkten Demokratie

Die Staatslehre von Polybios in erweiterter Form:

Anzahl der Herrscher Gemeinwohl Eigennutz
Einer Monarchie Diktatur
Einige Demokratie, Aristokratie Oligarchie
Alle Direkte Demokratie Ochlokratie
Keiner Anarchie Anomie

Einzelne Entscheidungsverfahren (Instrumente) der direkten Demokratie, die als Ergänzung und Korrektiv der repräsentativen Organe fungieren, gibt es in den meisten demokratisch verfassten Staaten. In Benennung, Ausgestaltung, Reichweite und tatsächlicher politischer Bedeutung für einen Staat gibt es aber sehr große Unterschiede, so dass generalisierend allenfalls ähnliche Typen von Verfahren zusammengefasst werden können.

Bei allen direktdemokratischen Instrumenten kann das Volk entweder selbst eine Vorlage (eine Initiative) in die gewählten Vertretungen einbringen und/oder über eine Vorlage direkt abstimmen. Bei den meisten Instrumenten müssen die Wahlberechtigten eine festgelegte Zahl an Unterschriften sammeln, um eine Vorlage einzubringen oder eine Abstimmung über eine Vorlage zu erwirken. Oftmals bauen verschiedene Instrumente auch aufeinander auf. So kann beispielsweise geregelt sein, dass einer Volksabstimmung eine Volksinitiative vorauszugehen hat.

Referenden

---> Hauptartikel Referendum

Mit der Bezeichnung Referendum kann man alle diejenigen direkten Abstimmungen des Volkes zusammenfassen, bei denen die Abstimmungsvorlage (sprich: die Initiative) nicht aus dem Volk selbst, sondern aus einer gewählten Vertretung stammt. Bei vielen – aber nicht allen – Referenden geht der Abstimmung selbst keine Unterschriftensammlung voraus, sondern die Vorlage wird dem Volk direkt zur Abstimmung vorgelegt. Da dieses Instrument der direkten Demokratie – je nach konkreter Ausgestaltung – von Exekutive oder Legislative unter Umständen genutzt werden kann, um die bestehende Gewaltenteilung eines Landes zu umgehen, besteht eine erhöhte Gefahr des Missbrauchs.[2]

Beispiele für solche Verfahren sind:

Initiativverfahren

Initiativverfahren sind diejenigen direktdemokratischen Instrumente, bei denen das Volk in die gewählte Vertretung ein Anliegen oder eine Vorlage (eine Initiative) zur zwingenden Beratung einbringen kann. Die Abstimmung über Annahme oder Ablehnung der Vorlage obliegt aber einzig der gewählten Vertretung, das Volk stimmt nicht selbst ab. Nach der Behandlung der Initiative in der gewählten Vertretung ist das Verfahren – unabhängig vom Ausgang – beendet.

Beispiele für solche Verfahren sind:

Volksabstimmungsverfahren

Volksabstimmungsverfahren sind all jene direktdemokratischen Instrumente, bei denen aus dem Volk selbst eine Vorlage erarbeitet wird, die schließlich auch vom Volk selbst in einer direkten Abstimmung entschieden wird. In aller Regel umfassten die Einbringung der Vorlage (der Initiative) und die Entscheidung über diese mehrere Einzelverfahren, die aufeinander aufbauen. Da in solchen Verfahren sowohl die Initiative als auch das letzte Entscheidungsrecht beim Volk selbst liegt, kommen diese dem demokratischen Ideal vom Volk als Souverän am nächsten, obwohl das Volk seine souveräne Herrschaft nur punktuell zu einer einzigen Frage ausübt.

Beispiele für solche Verfahren sind:

Geschichte und Praxis der direkten Demokratie

--> Hauptartikel: Geschichte und Praxis der direkten Demokratie

--> Hauptartikel: Direkte Demokratie in der Schweiz

--> Hauptartikel: Direkte Demokratie in Deutschland

Demokratietheoretische Überlegungen und politische Debatten

Joseph Beuys: Hase mit Sonne - Symbol der Direkten Demokratie in Deutschalnd

Die Frage nach der Rolle und der Ausgestaltung der Direkten Demokratie wird innerhalb der Staaten des deutschsprachigen Raums immer wieder sehr kontrovers geführt. Die in den jeweiligen Ländern geführten Diskussionen und vorgebrachten Argumente unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltungen der Staatswesen allerdings erheblich. In Deutschland[3][4] und Österreich[5], deren Staatswesen ganz überwiegend repräsentativ-demokratisch ausgerichtet sind, kreisen die Debatten zur direkten Demokratie vielfach um grundsätzliche Überlegungen. So konzentrieren sich dort die meisten Argumente auf die Frage, ob eine stärkere Hinwendung zu direktdemokratischen Verfahren überhaupt wünschenswert sei und mit welchen vermeintlichen positiven bzw. negativen Auswirkungen auf das Funktionieren der Demokratie zu rechnen sei.[6] In der Schweiz hingegen, die als halbdirekte Demokratie bereits über die weltweit weitestgehenden direktdemokratischen Instrumente verfügt, wird die grundsätzliche Sinnhaftigkeit direktdemokratischer Verfahren über alle politischen Lager hinweg ganz überwiegend bejaht. Im Zentrum der Diskussion steht dort vielmehr die konkrete Ausgestaltung einzelner Instrumente, sowie die sie begleitenden Regelungen (Spendentransparenz, Ausgabenbegrenzungen im Abstimmungskampf etc.).

Grundzüge der Debatte

Joachim Stiller: Rose für Direkte Demokratie (2005-2013)
Joachim Stiller: Direkt-Demokratischer Hammer (2005)

Die in Deutschland und Österreich um die Rolle von direktdemokratischen Instrumenten geführten Debatten tragen vielfach ideologisch geprägte Züge, bei denen das demokratische Grundverständnis im Zentrum steht. Etwas verallgemeinernd werden drei größere Strömungen in den politischen Debatten zur direktden Demokratie sichtbar.

Anhänger eines sogenannten „outputorientierten“ (sprich: ergebnisorientierten) Demokratieansatzes stehen direktdemokratischen Instrumenten meist reserviert bis ablehnend gegenüber. Sie argumentieren, dass eine Demokratie in der Lage sein müsse, ohne großen Zeitverzug von Fachwissen getragene Entscheidungen für gesellschaftliche Probleme zu treffen. Die Vertreter der „outputorientierten“ Demokratie sehen diese Eigenschaften in den bestehenden Parlamenten verwirklicht, in denen Abgeordnete üblicherweise in Vollzeit, von Mitarbeitern und wissenschaftlicher Expertise unterstützt im Zweifelsfall auch zu kurzfristig drängenden Angelegenheiten beschließen können. Direktdemokratische Verfahren stören in diesem Verständnis die demokratischen Abläufe, in dem sie wesentlich mehr Zeit benötigen und Entscheidungen an Menschen ohne fachliche Kenntnisse übertragen. Hiermit verbunden wird häufig die Gefahr gesehen, dass direktdemokratische Prinzipien zu „schlechten“, weil sachlich nicht angemessenen Lösungen führten. Zudem drohe ein Abgleiten der Demokratie in den Populismus, bei dem sich demagogische Kräfte medial aufgebauschte Stimmungen in der Bevölkerung zunutze machten um die Bevölkerung aufzuhetzen oder Partikularinteressen durchzusetzen.

Dem gegenüber stehen die Anhänger eines sogenannten „inputorientierten“ (sprich: teilhabeorientierten) Demokratieansatzes, die direktdemokratische Instrumente als einen wichtigen Baustein zur Erweiterung und gesellschaftlichen Vertiefung der Demokratie befürworten. Sie argumentieren, dass ein bloßes Festhalten an den parlamentarischen Formen der Demokratie in einer von Individualisierung geprägten Gesellschaft nicht mehr ausreiche. Die seit vielen Jahren stetig sinkenden Mitgliederzahlen von Parteien, Gewerkschaften und Kirchen, also den großen gesellschaftlichen Formationen des 20. Jahrhunderts, zeigten deutlich, dass sich immer weniger Menschen durch diese vertreten fühlten. Es gelte daher, die Demokratie an die sich wandelnden gesellschaftlichen Verhältnisse anzupassen und über Wahlen hinaus, durch direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung weitere Instrumente der demokratischen Teilhabe zu schaffen. Voraussetzung für eine stabile Demokratie seien also nicht „gute“ Lösungen, sondern vielmehr, dass die Strukturen zur Entscheidungsfindung selbst von einer Mehrheit der Bevölkerung für legitim befunden würden.

Neben diesen beiden großen, die gesellschaftliche Debatte um direkte Demokratie im wesentlichen prägenden Sichtweisen, ist insbesondere im rechtsextremistischen und rechtspopulistischen Spektrum eine dritte Strömung sichtbar. Diese spricht sich vordergründig zwar ebenfalls für eine Ausweitung der direkten Demokratie aus, trägt dabei aber stark bonapartistische Züge und konzentriert sich vorwiegend auf Personenwahlen und referendumsähnliche Verfahren mit akklamatorischen Charakter. So wird in dieser Strömung die Direktwahl von prominenten politischen Ämtern, wie beispielsweise des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers oder der Ministerpräsidenten (Deutschland) bzw. der Landeshauptleute (Österreich) gefordert. Flankierend sollen Referenden treten, mit denen die direkt gewählten Amtsinhaber möglicherweise in den Parlamenten kontroverse Vorhaben direkt durch das Wahlvolk beschließen lassen können.

Argumente für und gegen die direkte Demokratie

--> Hauptartikel: Argumente für direkte Demokratie

--> Hauptartikel: Argumente gegen die direkte Demokratie

Andere demokratische Systeme

--> Hauptartikel: Demokratieformen

Siehe auch

Literatur

Monographien

Allgemein

Schweiz

  • Silvano Möckli: Direkte Demokratie. Ein Vergleich der Einrichtungen und Verfahren in der Schweiz und Kalifornien, unter Berücksichtigung von Frankreich, Italien, Dänemark, Irland, Österreich, Liechtenstein und Australien. In: St. Galler Studien zur Politikwissenschaft. Band 16. Bern/ Stuttgart/ Wien 1994.
  • Judith Barben: Spin doctors im Bundeshaus. Gefährdungen der direkten Demokratie durch Manipulation und Propaganda. Eikos Verlag, Baden/Schweiz 2009, ISBN 978-3-03301916-4.
  • Gebhard Kirchgassner, Lars P. Feld, Marcel Savioz: Die direkte Demokratie: modern, erfolgreich, entwicklungs- und exportfähig. Helbing & Lichtenhahn, Basel/ Genf/ München 1999, ISBN 3-8006-2517-2.
  • Markus Jud: Direkte Demokratie in der Schweiz. In: Schweizer Geschichte. 2004.
  • Alois Stutzer, Bruno S. Frey: Stärkere Volksrechte – Zufriedenere Bürger: eine makroökonometrische Untersuchung für die Schweiz. In: Swiss Political Science Review. 6(3), 2000. (PDF; 751 kB).

Deutschland

  • Hans Herbert von Arnim: Fetter Bauch regiert nicht gern: die politische Klasse – selbstbezogen und abgehoben. Kindler, München 1997, ISBN 3-463-40323-4.
  • Hans Herbert von Arnim: Vom schönen Schein der Demokratie: Politik ohne Verantwortung – am Volk vorbei. Büchergilde Gutenberg, Frankfurt am Main/ Wien 2000, ISBN 3-7632-5069-7.
  • Hans Peter Bull (Hrsg.): Fünf Jahre direkte Bürgerbeteiligung in Hamburg: unter Berücksichtigung von Berlin und Bremen. Landeszentrale für Politische Bildung Hamburg Senatsamt für Bezirksangelegenheiten, Hamburg 2001, ISBN 3-929728-62-1. (PDF; 1,0 MB).
  • Stiftung Mitarbeit (Hg.): Direkte Demokratie in Deutschland. Handreichungen zur Verfassungsdiskussion in Bund und Ländern, Bonn 1991, ISBN 3-928053-14-0.
  • Flensburger Hefte Nr. 24: Direkte Demokratie 1789 - 1989, Flensburger Hefte Vlg., Flensburg 1989, ISBN 3-926841-16-8.
  • Flensburger Hefte, Sonderheft Nr. 5: Volkssouveränität und Volksgesetzgebung - Die Kernpunkte der Demokratiefrage Teil I, Flensburger Hefte Vlg., Flensburg 1990, ISBN 3-926841-18-4.
  • Hermann Heußner: Volksgesetzgebung in den USA und in Deutschland. Ein Vergleich der Normen, Funktionen, Probleme und Erfahrungen. In: Erlanger Juristische Abhandlungen. Bd. 43, Köln 1994, ISBN 3-452-22613-1.
  • Otmar Jung: Direkte Demokratie in der Weimarer Republik, Campus Vlg., Frankfurt a. M. 1989, ISBN 3-593-33985-4.
  • Otmar Jung: Grundgesetz und Volksentscheid: Gründe und Reichweite der Entscheidungen des Parlamentarischen Rats gegen Formen direkter Demokratie. Westdeutscher Verlag, ISBN 3-531-12638-5.
  • Hermann K. Heußner/Otmar Jung (Hg.): Mehr direkte Demokratie wagen. Volksentscheid und Bürgerentscheid: Geschichte - Praxis - Vorschläge, 2. völlig überarbeitete Auflage, Olzog Vlg., München 2009, ISBN 978-3-7892-8252-2.
  • Andreas Kost: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Genese, Programm und Wirkungen am Beispiel Nordrhein-Westfalen. Schwalbach/Ts. 1999. (Studien zu Politik und Wissenschaft).
  • Mario Martini: Wenn das Volk (mit)entscheidet: Wechselbeziehungen und Konfliktlinien zwischen direkter und indirekter Demokratie in der Rechtsordnung. Duncker & Humblot, Berlin 2011, ISBN 978-3-428-13759-6.
  • Claus-Henning Obst: Chancen direkter Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland. Zulässigkeit und politische Konsequenzen, Pressevlg. Ralf Theurer, Köln 1986, ISBN 3-8161-2003-2 (Zugleich Universitätsdissertation).
  • Theo Schiller (Hrsg.): Direkte Demokratie in Theorie und kommunaler Praxis. In: Studien zur Demokratieforschung. Bd. 2, Frankfurt 1999.
  • Theo Schiller: Direkte Demokratie: eine Einführung. Campus-Verlag, Frankfurt am Main/ New York 2002, ISBN 3-593-36614-2.
  • Theo Schiller, Volker Mittendorf (Hrsg.): Direkte Demokratie: Forschung und Perspektiven. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2002, ISBN 3-531-13852-9.
  • Christopher A. Schmidt: Unmittelbare Gemeindedemokratie im mittel- und süddeutschen Raum der Weimarer Republik. Eine Untersuchung von Verfahren und Praxis. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2007, ISBN 978-3-8329-2607-6, zugleich jur. Diss. Hannover 2006.
  • Jan H. Witte: Unmittelbare Gemeindedemokratie der Weimarer Republik. Verfahren und Anwendungsausmaß in den norddeutschen Ländern. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1997, ISBN 3-7890-4809-7. (zugleich jur. Diss. Hannover 1996).
  • Rudolf Wassermann: Die Zuschauerdemokratie, ECON Vlg., Düsseldorf 1986, ISBN 3-430-19509-8.
  • Torsten Rosenke: Die Finanzbeschränkungen bei der Volksgesetzgebung in Deutschland: unter besonderer Berücksichtigung des Artikels 68 Absatz 1 Satz 4 der nordrhein-westfälischen Verfassung. Nomos, Baden-Baden 2005, ISBN 3-8329-1656-3.
  • Bernd J. Hartmann: Volksgesetzgebung und Grundrechte. Duncker und Humblot, Berlin 2005, ISBN 3-428-11821-9.
  • Jürgen Krafczyk: Der parlamentarische Finanzvorbehalt bei der Volksgesetzgebung: Perspektiven für eine nähere Bestimmung der Zulässigkeit direktdemokratischer Entscheidungen mit Auswirkungen auf den Haushalt de lege lata und de lege ferenda. Duncker und Humblot, Berlin 2005, ISBN 3-428-11550-3.

Europäische Union

  • Winfried Veil: Volkssouveränität und Völkersouveränität in der EU – Mit direkter Demokratie gegen das Demokratiedefizit? Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2007, ISBN 978-3-8329-2510-9.

Andere Staaten

  • Anna Capretti: Öffnung der Machtstrukturen durch Referenden in Italien. Eine pluralismustheoretische Analyse. P. Lang, Frankfurt am Main/ Berlin/ Bern/ New York 2001, ISBN 3-631-37852-1.
  • Stefan Kleb: Direkte Demokratie in der Republik Polen. In: Speyerer Arbeitshefte. Nr. 142, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer 2002.
  • Constanze Stelzenmüller: Direkte Demokratie in den Vereinigten Staaten von Amerika. Nomos, Baden-Baden 1994, ISBN 3-7890-3438-X.

Aufsätze

Allgemein

  • Bruno S. Frey: Direct democracy for a living constitution. Vortrag, gehalten im Rahmen des „Freiburger Aufrufs Politikreform“, am 15. Dezember 2003. Walter-Eucken-Institut: Institut für allgemeine Wirtschaftsforschung, Abteilung für Wirtschaftspolitik, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.
  • Stefan Kotte: Information Conditions and Decision Making Competence in Direct Democracy – a Theoretical Analysis. In: JPoX – Journal on Political Excellence. pilot issue, 2008.
  • Lars Feld, Marcel Savioz: Vox Populi, Vox Bovi? Ökonomische Auswirkungen direkter Demokratie. In: Gerd Grözinger, Stephan Panther (Hrsg.): Konstitutionelle Politische Ökonomie. Sind unsere gesellschaftlichen Regelsysteme in Form und guter Verfassung? Marburg 1998, ISBN 3-89518-196-X, S. 29–80.
  • Stefan Kotte: Politische Transaktionskosten in der Demokratie. In: C. Folkers (Hrsg.): Kollektive Entscheidungen, Wirtschaftspolitik und Öffentliche Finanzen. Band 13. Frankfurt am Main u. a. 2004, ISBN 3-631-53141-9.
  • Takis Fotopoulos: Inclusive Democracy – Umfassende Demokratie. In: Kurswechsel. 1/2005 (Transkription eines Videos von O. Ressler, aufgenommen in London 2003).

Schweiz

Deutschland

  • Richard Henzinger: Die wirklichere Wirklichkeit. Auf dem Weg in eine Gesellschaft ohne Institutionen? In: Die Zeit. 18. Mai 2000, S. 47. (online); Auszug in Martin Morgenstern, Robert Zimmer (Hrsg.): Treffpunkt Philosophie: Staatsbegründungen und Geschichtsdeutungen. (Bd. 4 der Reihe) Patmos, Düsseldorf 2001, ISBN 3-491-75641-3 & Bayerischer Schulbuch Verlag BSV, München 2001, ISBN 3-7627-0325-6, S. 112f.
  • Peter Neumann (Hrsg.) Sachunmittelbare Demokratie im Freistaat Thüringen. Mit Beiträgen von Peter Neumann, Christoph Degenhart, Peter M. Huber, Stefan Storr, Michael Koch, Gebhard Kirchgässner, Reinhard Schiffers, Helmut Siekmann und dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 19. September 2001 VerfGH 4/01 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2002, ISBN 3-7890-7995-2.
  • Hermann Heußner: Volksgesetzgebung und Todesstrafe. In: Recht und Politik. Jg. 35, 1999, S. 92–100.
  • Otmar Jung: Aktuelle Probleme der direkten Demokratie in Deutschland. In: Zeitschrift für Rechtspolitik. Jg. 33, 2000, S. 440–447.
  • Otmar Jung: Historische Erfahrungen mit direkt-demokratischen Elementen in der deutschen (Verfassungs-)Geschichte. In: Ettersburger Gespräche am 10./11. November 2000 in Weimar. Weimar 2001.
  • Jörg-Detlef Kühne: Volksgesetzgebung in Deutschland – zwischen Doktrinarismen und Legenden. In: Zeitschrift für Gesetzgebung. Jg. 6, 1991, S. 116–132.
  • Harald Schoen: Eine eindeutige Entscheidung nach resonanzarmer Kampagne. Überlegungen zum Volksentscheid über den Nichtraucherschutz in Bayern. In: Zeitschrift für Politikberatung. Jg. 3, 2010, S. 457–461.
  • Harald Schoen, Alexander Glantz, Rebecca Teusch: Abstimmungskampf, Informationsvermittlung und Stimmentscheidung beim Volksentscheid über den Nichtraucherschutz in Bayern. In: Lars P. Feld, Peter M. Huber, Otmar Jung, Christian Welzel, Fabian Wittreck (Hrsg.): Jahrbuch für direkte Demokratie 2010. Baden-Baden 2011, S. 295–320.
  • Christian Welzel: Sachabstimmungen in einer Theorie der interaktiven Demokratie. In: Rainer Schneider-Wilkes (Hrsg.): Demokratie in Gefahr? Zum Zustand der deutschen Republik. Münster 1997, S. 54–79.
  • Ute Scheuch: Das politische System bedarf der Erneuerung von unten. In: Naturkonservativ heute: Jahrbuch 2005 der Herbert-Gruhl-Gesellschaft e. V. Die Blaue Eule, Essen 2005, S. 73–89. (auszugsweise bei www.naturkonservativ.de)
  • Helmut Wollmann: Kommunalpolitik. Mehr (direkte) Demokratie wagen. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Bd. 24–25, 11. Juni 1999, S. 13–22.
  • Hans-Georg Wehling: Unterschiedliche Kommunalverfassungen in den Ländern. In: Informationen zur politischen Bildung. Heft 242, 1. Januar 1998.
  • Bettina Knaup: Plebiszitäre Verfahren als Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Zur neueren Forschungsdebatte um Volksabstimmungen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Beiträge zur Demokratieentwicklung von unten. Band 6, Bonn 1994.
  • Andreas Rohner: Direct Democracy in the German Länder: History, Institutions, and (Mal)Functions (PDF-Datei; 410 kB). In: C2D Working Paper Series. Nr. 38, 2011.

Österreich

  • Marco Fegerl, Philipp Voldrich, Armin Nowotny: Anleitung zur direkten Demokratie in Österreich. 2012, ISBN: 978-3950266979.
  • Peter Pernthaler: Das System der semidirekten Demokratie in Österreich. In: Gemeinwohl und Verantwortung. 2004, S. 745–760.
  • Klaus Poier, Sachunmittelbare Demokratie in Österreichs Ländern und Gemeinden. Rechtslage und empirische Erfahrungen im Überblick. In: Peter Neumann, Denise Renger (Hrsg.): Sachunmittelbare Demokratie im interdisziplinären und internationalen Kontext 2008/2009. Deutschland, Österreich, Schweiz. Studien zur sachunmittelbaren Demokratie Band 7. Baden-Baden 2010, S. 31ff.
  • Michael Weiß: Die Direkte Demokratie. Wie wir uns in die Politik einmischen können. Reihe 1x1 der Politik. Wien 2010, ISBN 978-3-85493-174-4.

Weblinks

Initiativen und Projekte

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Literatur

Direkte Demokratie und soziale Dreigliederung

  • Peter Schilinski: Die direkte Demokratie, die Volksabstimmung über Grundrechte, der Staat des Volkes, in: Das mitteleuropäische Deutschland, 1968, PDF
  • Flensburger Hefte 24, 1789-1989 Direkte Demokratie - Interviews mit Hans Peter Bull (SPD), Heiko Hoffmann (CDU), Gerald Häfner (Grüne), Joseph Beuys und Direkte Demokratie, das Kunstwerk Omnibus für Direkte Demokratie u.a. 226 Seiten, 1989.
  • Rechtsleben und soziale Zukunftsimpulse. Von der Dreigliederungsidee Rudolf Steiners zur Volksgesetzgebung, Flensburger Hefte Nr. 25, 1989, ISBN 978-3-926841-17-9, Inhaltsverzeichnis
  • Wilfried Heidt: Der Impuls der direkten Demokratie im neuzeitlichen Europa: 1789 – 1989. INTERVIEW MIT WILFRIED HEIDT von Wolfgang Weirauch, Flensburger Hefte Nr. 25, Sommer 1989, PDF
  • Bertold Hasen-Müller / Wilfried Heidt: Der Kern der »Kernpunkte« Zum Verhältnis von Anthroposophie, Dreigliederung des sozialen Organismus und Initiative »Volksentscheid zum 23. Mai 89«. Ein Erklärungsversuch, 1988, PDF
  • Bertold Hasen-Müller / Wilfried Heidt: Das Verhältnis von Wahl- und Abstimmungsrecht als Kern der Legitimationsfrage [1990], PDF
  • Bertold Hasen-Müller / Wilfried Heidt: Zum Begriff des »demokratischen Souveräns« [1990], PDF
  • Bertold Hasen-Müller / Wilfried Heidt: Die Kardinalfrage des Staatswesens - Hinweis auf eine Lebensnotwendigkeit der Gegenwart und Zukunft, in: Der Staat. Aufgaben und Grenzen, Sozialwissenschaftliches Forum Band 4, Stuttgart 1992, S. 113 - 139, PDF (Das PDF enthält zusätzlich einen Anhang: Eine Antwort auf Einwände, der in dem Buch "Der Staat" nicht enhalten ist, und einen Auszug des Aufsatzes von Christoph Strawe in "Der Staat", die Frage der direkten Demokratie betreffend: Weniger Staat - mehr Demokratie)
  • Flensburger Hefte, Sonderheft Nr. 5: Volkssouveränität und Volksgesetzgebung - Die Kernpunkte der Demokratiefrage Teil I, Flensburger Hefte Vlg., Flensburg 1990, ISBN 3-926841-18-4.
  • Johannes Stüttgen, Thomas Mayer: Kunstwerk Volksabstimmung. Die spirituelle und künstlerische Dimension der direkten Demokratie, mit einem Beitr. von Joseph Beuys, FIU-Verlag, Wangen i. Allgäu 2004, ISBN 3-928780-23-9, Inhaltsverzeichnis
  • Herbert Schliffka: Der Achberger Impuls - für Freiheit, Direkte Demokratie und globale Solidarität im Wirtschaftsleben - In seiner Entwicklung ins 21. Jahrhundert, 2015, PDF
  • Rainer Rappmann: Direkte Demokratie und Dreigliederung, 2003 Text
  • Werner Breimhorst: Direkte Demokratie und soziale Dreigliederung, 2004, Text
  • Werner Breimhorst, Lutz von Lölhöffel u.a: Wie können wir nach den Gesichtspunkten der Dreigliederung die Demokratie praktisch verwirklichen? Ist Rudolf Steiner für direkte Demokratie eingetreten?, Text Rundgespräch und Dokumentation, Freibung, 2012
  • Christoph Strawe: Die unvollendete Demokratie. Die Bundestagswahlen, die soziale Dreigliederung und ein Gesetzesvorschlag für mehr Demokratie, Rundbrief Sozialimpulse 2/2013, PDF

Weitere Literatur

  • Jos Verhulst & Arjen Nijeboer: Direkte Demokratie. Fakten, Argumente, Erfahrungen. Mit einem Beitrag von Gerald Häfner, Democracy International Brüssel 2007, ISBN 9789078820024, PDF
  • Omnibus: Das Volk und die Volksabstimmung, Tabellarische Chronik 1776 - 1993 Tabellarische Chronik 1776 - 1993

Einzelnachweise

  1.  Randolph C. Head, Verein für Bündner Kulturforschung (Hrsg.): Demokratie im frühneuzeitlichen Graubünden. Gesellschaftsordnung und politische Sprache in einem alpinen Staatswesen. Chronos, Zürich 2001, ISBN 3-0340-0529-6, S. 1470–1620.
  2. Als historisches Beispiel für den systematischen Missbrauch von Referenden wird häufig der Bonapartismus genannt.
  3. „Heilung durch direkte Demokratie“, Andreas Gross, FAZ, 1. Dezember 2010.
  4. „Warum bundesweite Volksentscheide gefährlich sind“, Hannelore Crolly, Die Welt, 31. Juli 2010.
  5. „Prammer: Ausbau der direkten Demokratie braucht Zeit“, Der Standard, 5. November 2012.
  6. „Österreicher wünschen sich mehr direkte Demokratie“, Wiener Zeitung, 17. November 2011.


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