Verein: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Verein''' ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter und auf Grund von [[Wikipedia:Satzung (Privatrecht)|Statuten]] organisierter Zusammenschluss mehrerer<ref>Die Mindeszahl der Personen, die zur Bildung eines Vereins nötig sind, ist in den verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Ein ''rechtsfähiger'' Verein muss etwa in [[Wikipedia:Deutschland|Deutschland]] mindestens sieben Mitglieder haben, ein nicht rechtsfähiger nur zwei. In der [[Wikipedia:Schweiz|Schweiz]] und [[Wikipedia:Österreich|Österreich]] genügen zur Rechtsfähigkeit zwei Personen.</ref> [[Person]]en zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit; seine [[Recht]]e und [[Pflicht]]en werden durch das [[Wikipedia:Vereinsrecht|Vereinsrecht]] geregelt.
Ein '''Verein''' ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter und auf Grund von [[Wikipedia:Satzung (Privatrecht)|Statuten]] organisierter Zusammenschluss mehrerer<ref>Die Mindeszahl der Personen, die zur Bildung eines Vereins nötig sind, ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Ein ''rechtsfähiger'' Verein muss etwa in [[Wikipedia:Deutschland|Deutschland]] mindestens sieben Mitglieder haben, ein nicht rechtsfähiger nur zwei. In der [[Wikipedia:Schweiz|Schweiz]] und [[Wikipedia:Österreich|Österreich]] genügen zur Rechtsfähigkeit zwei Personen.</ref> [[Person]]en zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit; seine [[Recht]]e und [[Pflicht]]en werden durch das [[Wikipedia:Vereinsrecht|Vereinsrecht]] geregelt.


== Anmerkungen ==
== Anmerkungen ==

Version vom 19. April 2013, 00:53 Uhr

Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter und auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mehrerer[1] Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit; seine Rechte und Pflichten werden durch das Vereinsrecht geregelt.

Anmerkungen

  1. Die Mindeszahl der Personen, die zur Bildung eines Vereins nötig sind, ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Ein rechtsfähiger Verein muss etwa in Deutschland mindestens sieben Mitglieder haben, ein nicht rechtsfähiger nur zwei. In der Schweiz und Österreich genügen zur Rechtsfähigkeit zwei Personen.