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Ein '''Verein''' ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter und auf Grund von [[Wikipedia:Satzung (Privatrecht)|Statuten]] organisierter Zusammenschluss mehrerer<ref>Die Mindeszahl der Personen, die zur Bildung eines Vereins nötig sind, ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Ein ''rechtsfähiger'' Verein muss etwa in [[Wikipedia:Deutschland|Deutschland]] mindestens sieben Mitglieder haben, ein nicht rechtsfähiger nur zwei. In der [[Wikipedia:Schweiz|Schweiz]] und [[Wikipedia:Österreich|Österreich]] genügen zur Rechtsfähigkeit zwei Personen.</ref> [[Person]]en zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit; seine [[Recht]]e und [[Pflicht]]en werden durch das [[Wikipedia:Vereinsrecht|Vereinsrecht]] geregelt.
#WEITERLEITUNG [[Elektronenvolt]]
 
== Anmerkungen ==
 
<references/>
 
[[Kategorie:Soziales Leben]] [[Kategorie:Recht]]

Aktuelle Version vom 8. Februar 2020, 10:49 Uhr

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