Verein

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Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter und auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mehrerer[1] Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit; seine Rechte und Pflichten werden durch das Vereinsrecht geregelt.

Anmerkungen

  1. Die Mindeszahl der Personen, die zur Bildung eines Vereins nötig sind, ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Ein rechtsfähiger Verein muss etwa in Deutschland mindestens sieben Mitglieder haben, ein nicht rechtsfähiger nur zwei. In der Schweiz und Österreich genügen zur Rechtsfähigkeit zwei Personen.