Zweites Konzil von Nicäa

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2. Konzil von Nicäa
Datum 24. September - 23. Oktober 787
Akzeptiert von Römisch-Katholische Kirche, Orthodoxe Kirche, Altkatholische Kirche
Vorangehendes Konzil Drittes Konzil von Konstantinopel
Nächstes Konzil Viertes Konzil von Konstantinopel
Einberufen von Kaiserin Irene von Athen
Präsidium Kaiserin Irene von Athen
Beteiligung 350 Kleriker (2 päpstliche Legaten)
Diskussionsthemen Byzantinischer Bilderstreit, Ikonoklasmus
Konzilsdokumente Definition über die heiligen Bilder (für die Bilderverehrung)
Liste ökumenischer Konzilien

Das Zweite Konzil von Nicäa wurde von Kaiserin Irene im Jahr 787 in der Stadt Nicäa (heute İznik/Türkei) südöstlich von Konstantinopel einberufen. Es erlaubte im Bilderstreit die Verehrung, jedoch nicht die Anbetung von Ikonen, allerdings nur unter bestimmten Auflagen. Dabei schloss es sich im wesentlichen der Argumentation des Johannes von Damaskus an. Das ikonoklastische Konzil von Hiereia von 754 wurde für ungültig und zur „Pseudosynode“ erklärt.

Das Konzil gilt bei der Katholischen Kirche und der Orthodoxen Kirche als siebentes Ökumenisches Konzil. Im Protestantismus werden seine Beschlüsse sehr verschieden beurteilt, von grundsätzlicher Anerkennung bis hin zu offener Ablehnung.

Am ersten Fastensonntag wird in den Orthodoxen Kirchen der Sonntag der Orthodoxie oder der „Sonntag der heiligen Ikonen“ als Gedenktag an dieses Konzil gefeiert.

Entscheid über die heiligen Bilder

„Gleichsam den königlichen Pfad schreitend und folgend der gottkündenden Lehre unserer heiligen Väter und der Überlieferung der katholischen Kirche - denn wir wissen, daß diese vom Heiligen Geist, der in ihr wohnt, stammt - beschließen wir mit aller Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, in den heiligen Kirchen Gottes, auf den heiligen Geräten und Gewändern, Wänden und Tafeln, Häusern und Wegen, ebenso wie die Darstellung des kostbaren und lebendigmachenden Kreuzes, die ehrwürdigen und heiligen Bilder - seien sie aus Farben, Stein oder sonst einem geeigneten Material - anzubringen; dies gilt für das Bild unseres Herrn und Gottes und Erlösers Jesus Christus, unserer unbefleckten Herrin, der heiligen Gottesgebärerin, der ehrwürdigen Engel und aller heiligen und frommen Menschen.

Je häufiger sie nämlich durch eine bildliche Darstellung angeschaut werden, desto häufiger werden auch diejenigen, die diese betrachten, empor gerichtet zur Erinnerung an die Urbilder und zur Sehnsucht nach ihnen, und dazu, dass sie diesen einen Gruß und achtungsvolle Verehrung zuwenden, nicht jedoch die nach unserem Glauben wahre Anbetung, die allein der göttlichen Natur zukommt, sondern so, wie man der Darstellung des kostbaren und lebendigmachenden Kreuzes, den heiligen Evangelien und den übrigen heiligen geweihten Gegenständen Weihrauch und Lichter zu ihrer Verehrung darbringt, wie es auch bei den Alten fromme Gewohnheit gewesen ist. "Denn die Verehrung des Bildes geht über auf das Urbild", und wer das Bild verehrt, verehrt in ihm die Person des darin Abgebildeten.

Denn so wird die Lehre unserer heiligen Väter und die Überlieferung der katholischen Kirche bekräftigt, die vom einen Ende der Erde bis zum anderen Ende das Evangelium angenommen hat; so folgen wir Paulus, der in Christus gesprochen hat (vgl. 2 Kor 2,17), der ganzen göttlichen Schar der Apostel und der Heiligkeit der Väter, indem wir die Überlieferungen festhalten (vgl. 2 Thess 2,15), die wir empfangen haben; so singen wir der Kirche prophetisch die Siegeshymnen: "Sei vielmals gegrüßt, Tochter Sion, verkünde, Tochter Jerusalem, freue Dich und frohlocke aus Deinem ganzen Herzen: Hinweggenommen hat der Herr aus Dir die Unrechtstaten Deiner Widersacher, Du bist befreit aus der Hand Deiner Feinde; der Herr ist König in Deiner Mitte; Du wirst kein Unheil mehr schauen" (Zef 3,14f LXX) und Friede herrscht in Dir in Ewigkeit.

Die es nun wagen, anders zu denken oder zu lehren; oder im Sinne der ruchlosen Häretiker die kirchlichen Überlieferungen abzulehnen und irgendeine Neuerung auszudenken; oder irgendetwas von dem wegzuwerfen, was der Kirche geweiht wurde, ein Evangelienbuch, eine Abbildung des Kreuzes, eine bildliche Darstellung oder eine heilige Märtyrerreliquie; oder auf krummen Wegen und verschlagen etwas auszuhecken, um auch nur einen Punkt der verbindlichen Überlieferungen der katholischen Kirche zu untergraben; oder aber auch die Kirchenschätze oder die geheiligten Klöster zu gewöhnlichen Zwecken zu verwenden; so bestimmen wir, wenn es sich um Bischöfe oder Kleriker handelt, sie abzusetzen, wenn aber um Mönche oder Laien, sie aus der Gemeinschaft auszuschließen.“

Entscheid über die heiligen Bilder: D600-603[1]

Anmerkungen

  1. Heinrich Denzinger, Peter Hünermann: Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Herder, Freiburg i. Br. 37. Auflage 1991

Literaturangaben

  • Concilium universale Nicaenum secundum. Concilii Actiones I-III, ed. Erich Lamberz (Acta Conciliorum Oecumenicorum 2,3,1). Berlin, New York 2008.
  • J. B. Uphus: Der Horos des Zweiten Konzils von Nizäa 787. Interpretation und Kommentar auf der Grundlage der Konzilsakten mit besonderer Berücksichtigung der Bilderfrage. Paderborn 2004.
  • Die ikonoklastische Synode von Hiereia 754. Einleitung, Text, Übersetzung und Kommentar ihres Horos besorgt von T. Krannich, Chr. Schubert und C. Sode nebst einem Beitrag zur Epistula ad Constantiam des Eusebius von Cäsarea von A. von Stockhausen, STAC 15, Tübingen 2002.

Weblinks

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