Abū l-ʿAlāʾ al-Maʿarrī und Volkssouveränität: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Abu l-'Ala al-Ma'arri''' ({{arS|أبو العلاء المعري|d=Abū l-ʿAlāʾ al-Maʿarrī}}; * [[Wikipedia:973|973]] in [[Wikipedia:Maarat an-Numan|Ma'arra]]; † [[Wikipedia:1057|1057]] in Ma'arra) war ein [[Wikipedia:Arabische Sprache|arabischer]] Philosoph und Dichter. Er wird trotz seiner unorthodoxen Ansichten als einer der größten klassischen arabischen Dichter angesehen. Er wurde in der [[Wikipedia:Syrien|nordsyrischen]] Stadt Ma'arra geboren, erblindete als Kind, studierte in [[Wikipedia:Aleppo|Aleppo]], [[Wikipedia:Tripoli (Libanon)|Tripolis]] und [[Wikipedia:Antiochia|Antiochia]], wurde ein bekannter Dichter in [[Wikipedia:Bagdad|Bagdad]] und kehrte im Jahr 1010 in seine Geburtsstadt zurück, wo er unverheiratet im Alter von 83 Jahren starb.  
Die '''Volkssouveränität''' in Deutschland bestimmt sich nach Art. 20 II Grundgesetz. Danach wird das (Staats-)Volk "in Wahlen und Abstimmungen" direkt tätig, als der eigentliche Souverän. Daneben gibt es noch besondere Organe der Gesetzgebung (Legislative), der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der Rechtsprechung (Judikative). Wahlen gibt es jeweils zum Ende der Legislaturperiode des Parlaments, doch es fehlt auf Bundesebene die Regelung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, wie in der [[Schweiz]] (oder vergleichsweise im Bundesland Bayern), durch ein direktes Abstimmungsgesetz. Die vorherrschende Meinung unter den Verfassungsrechtlern sagt, dies wäre nur durch eine Verfassungsergänzung machbar, während eine immer weiter wachsende Mindermeinung sagt, dazu genüge ein einfaches (Abstimmungs-)Gesetz. Paradoxerweise bestimmt Art. 146 Grundgesetz aber, dass eine neue Verfassung durch Volksabstimmung erreichbar sei.


Al-Ma’arri war ein zutiefst [[Pessimismus|pessimistischer]] Freidenker, [[Skeptizismus|Skeptiker]] und [[Rationalismus|Rationalist]] und orientierte sich an der [[Vernunft]] als alleiniger Quelle der [[Weisheit]]. Er lehnte religiöse [[Dogmatismus|Dogmen]] vehement ab und übte scharfe Kritik an [[Islam]], [[Judentum]], [[Christentum]] und [[Zoroastrismus]]. Er selbst pflegte einen [[Askese|asketischen]], abgeschiedenen Lebensstil und war ein strikter [[Veganismus|Veganer]]. Als [[Wikipedia:Antinatalismus|Anti-Natalist]] war er der Meinung, dass Kinder nicht geboren werden sollten, um sie von den zu erwartenden Qualen des Lebens zu verschonen. Al-Ma’arris bekannteste Werke sind „Der Zunderfunke“, „Die Vorschrift, die nicht vorgeschrieben ist“ und das „Sendschreiben über die Vergebung“, welches oft mit [[Dante]]s «[[Göttliche Komödie|Göttlicher Komödie]]» verglichen wird.
== Literatur ==


{{SORTIERUNG:Abu Ala Marri}}
* Flensburger Hefte, Sonderheft 5: ''Volkssouveränität und Volksgesetzgebung'' - Die Kernpunkte der Demokratiefrage Teil I, Flensburger Hefte Vlg., Flensburg 1990
[[Kategorie:Dichter]]
[[Kategorie:Molem]]
[[Kategorie:Autor]]
[[Kategorie:Geboren 973]]
[[Kategorie:Gestorben 1057]]
[[Kategorie:Mann]]


{{Wikipedia}}
[[Kategorie:Staatsform]] [[Kategorie:Herrschaftsform]] [[Kategorie:Direkte Demokratie]]
[[Kategorie:Rechtsleben]]
[[Kategorie:Staat]]

Version vom 29. Mai 2019, 02:43 Uhr

Die Volkssouveränität in Deutschland bestimmt sich nach Art. 20 II Grundgesetz. Danach wird das (Staats-)Volk "in Wahlen und Abstimmungen" direkt tätig, als der eigentliche Souverän. Daneben gibt es noch besondere Organe der Gesetzgebung (Legislative), der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der Rechtsprechung (Judikative). Wahlen gibt es jeweils zum Ende der Legislaturperiode des Parlaments, doch es fehlt auf Bundesebene die Regelung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, wie in der Schweiz (oder vergleichsweise im Bundesland Bayern), durch ein direktes Abstimmungsgesetz. Die vorherrschende Meinung unter den Verfassungsrechtlern sagt, dies wäre nur durch eine Verfassungsergänzung machbar, während eine immer weiter wachsende Mindermeinung sagt, dazu genüge ein einfaches (Abstimmungs-)Gesetz. Paradoxerweise bestimmt Art. 146 Grundgesetz aber, dass eine neue Verfassung durch Volksabstimmung erreichbar sei.

Literatur

  • Flensburger Hefte, Sonderheft 5: Volkssouveränität und Volksgesetzgebung - Die Kernpunkte der Demokratiefrage Teil I, Flensburger Hefte Vlg., Flensburg 1990