Person und Vaisheshika: Unterschied zwischen den Seiten

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Eine '''Person''' ist in der [[Umgangssprache]] ein durch seine [[Individuum|individuellen]] [[Eigenschaft]]en und [[Eigenart]]en gekennzeichneter [[Mensch]]. Verschiedene [[Wissenschaft#Einteilung der Wissenschaften|Wissenschaften]] haben ein spezifisches [[Begriffsinhalt|Begriffsverständnis]].
Das '''Vaisheshika''' ([[Sanskrit]], n., वैशेषिक, {{IAST|''vaiśeṣika''}}) ist eines der sechs klassischen Systeme der [[Wikipedia:Indische Philosophie|indischen Philosophie]]. Als Begründer der Überlieferung gilt [[Kanada (Hinduismus)|Kanada]], der die '''Vaisheshika-Sutras''' verfasst haben soll. Die Zeitspanne des Vaisheshika umfasst die ersten vorchristlichen Jahrhunderte bis etwas 700 n. Chr. Es handelt sich um eine naturphilosophische Lehre, deren Anliegen die Erfassung der natürlichen Phänomene war.
== Allgemeines ==
Der Begriff der Person ist in nahezu allen kulturellen und wissenschaftlichen Kontexten (Umgangssprache, [[Literatur]], [[Kunst]], [[Recht]], [[Philosophie]], [[Theologie]] oder [[Ethik]]) präsent.<ref>[https://books.google.de/books?id=CmM8X_BxeGsC&pg=PA87&dq=prosopon+person&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwi1msu247naAhWFiywKHY66Bh84ChDoAQgmMAA#v=onepage&q=prosopon%20person&f=false Günter Rager/Adrian Holderegger (Hrsg.), ''Bewusstsein und Person'', 2000, S. 87]</ref> Er wird deshalb in den verschiedenen [[Fachgebiet]]en teilweise unterschiedlich für deren [[Erkenntnisobjekt]]e definiert. Das aus Person gebildete [[Nomen Agentis]] ist das [[Personal]], die [[Belegschaft]] von [[Organisation]]en. Es bildet das in [[Kompositum (Grammatik)|Komposita]] wie [[Personalabteilung]], [[Personalakte]], [[Personalbeurteilung]] oder [[Personalbedarfsplanung]] vorkommende Bestimmungswort. Damit nicht zusammenhängende Begriffe wie [[Personalausweis]], [[Personalien]] oder [[Personalkredit]] weisen auf die Person als Adressat hin. [[Personengesellschaft]], [[Einpersonengesellschaft]], [[Personenkult]], [[Personenname]], [[Personenstand]] oder [[Personenverkehr]] wiederum sind Komposita, die durch ihr Bestimmungswort den Bezug zu Personen herstellen.  


== Etymologie ==
== Elementenlehre ==
Die Herkunft des Wortes ''Person'' ist nicht vollständig geklärt; es existieren hierzu verschiedene Theorien. Das [[Lehnwort]] Person stammt vermutlich aus dem altgriechischen Wort für das „was man sehen kann“, also Gesicht, Antlitz oder sichtbare Gestalt des Menschen ({{elS|πρόσωπον, ''prosopon''}}), wo die Einheit des [[Bewusstsein]]s, des [[Denken]]s, [[Wollen]]s und [[Handeln]]s ihren Ausdruck findet. Auch die Herkunft aus dem [[Etrusker|etruskischen]] „phersu“, das als Beschriftung einer Darstellung eines Zuges Maskierter gefunden wurde, gilt als möglich.<ref>Franz Altheim, ''Persona'', in: Archiv für Religionswissenschaft 27, 1929, S. 35 ff.</ref> Die Ableitung aus dem Etruskischen wird bereits seit Jahren als einzige Version von der [[Duden]]-Redaktion vertreten.<ref>Dudenredaktion, Der Duden 7, ''Das Herkunftswörterbuch'', 1989, S. 521</ref> [[Phersu]] war der Eigenname einer Gestalt aus der Unterwelt, die bei [[Leichenspiele]]n auftrat und sich in einer für sie typischen Verkleidung zu erkennen gab.<ref>[https://books.google.de/books?id=2FDSqfrN0KkC&pg=PA53#v=onepage&q&f=true Martin Brasser, ''In der Rolle des Individuums. Die Bedeutung von ‚Person‘ und die Etymologie von ‚persona‘'', 2008, S. 54, 59]</ref>


== Geschichte ==
In seiner Elementenlehre geht das Vaisheshika von fünf Elementen aus: [[Erde]] (''prithivi''), [[Wasser]] (''apa''), [[Feuer]] (''teja''), [[Luft]] (''vayu'') und [[Äther]] (''akasha''). Diese Elemente werden durch bestimmte Eigenschaften gekennzeichnet. Die Erde durch Festigkeit, das Wasser durch Flüssigkeit, das Feuer durch Hitze und die Luft durch Beweglichkeit. Daneben besitzen die Elemente eine zweite Reihe von Eigenschaften, welche die Gegenstände der Sinneswahrnehmungen bilden: [[Form]] (''rupa''), [[Geschmack]] (''rasa''), [[Geruch]] (''gandha''), Berührung (''sparsha'') und [[Ton]] (''shabda''). Erde hat „Form, Geschmack, Geruch und Berührung“. Wasser hat „Form, Geschmack und Berührung“. Feuer hat „Form und Berührung“. Wind hat nur „Berührung“. Der Gegenstand des fünften Sinnes, der „Ton“, hat zum Träger das fünfte Element, den Äther, der nur diese Eigenschaft besitzt - ein Hinweis darauf, dass damit speziell der [[Klangäther]] gemeint ist. Die übrigen Eigenschaften sind im Äther nicht enthalten. Da der Ton sich überall hin verbreitet, nahm man an, dass der Äther alldurchdringend ist.
Der Begriff der Person besitzt eine bewegte Geschichte. Ganze Personenkreise waren im [[Altertum]] von den [[Bürgerrecht]]en ausgeschlossen. [[Fremde]]n, [[Frau]]en, [[Kind]]ern und [[Sklave]]n war der volle Personenstatus im Sinn uneingeschränkter [[Rechtsfähigkeit]] verwehrt.  


Zurückverfolgen lässt sich der Ausdruck „persona“ bis zu [[Homer]], wo er als Bezeichnung für das Gesicht eines Menschen oder gelegentlich eines Gottes, nie jedoch für das Gesicht eines Tieres Verwendung fand.<ref>[https://books.google.de/books?id=3viKaAwEbNkC&pg=PA14&dq=prosopon+person&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwi1msu247naAhWFiywKHY66Bh84ChDoAQg3MAM#v=onepage&q=prosopon%20person&f=false Katja Wagner-Westerhausen, ''Die Statusfrage in der Bioethik'', 2008, S. 14]</ref> Die Person fand sich seitdem vor allem im Kontext des Theaters, wo sie eine [[Rolle (Theater)|Rolle]] oder [[Maske]] beschrieb. Das [[Altes Testament|Alte Testament]] beinhaltet eine Vielzahl von Personenzitaten, wobei oft die [[Richter]] ohne Rücksichtnahme auf die Person urteilen sollen. So heißt es im [[5. Buch Mose]] über Richter: „Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch die Person nicht ansehen und keine Geschenke nehmen“ {{Bibel|Dtn|16|19|EU}}. Auch das [[Buch der Sprichwörter]] lehnt die Rücksichtnahme im Gerichtsprozess ab: „Auch dies sind Worte der Weisen: Die Person ansehen im Gericht ist nicht gut“ ({{B|Spr|24|23}}). [[Jesus Sirach]] sagte: „Verlass dich nicht auf ein ungerechtes Opfer; denn der Herr ist ein Richter, und vor ihm gilt kein Ansehen der Person“ ({{B|Sir|35|15}}). Der Begriff Person entfaltete sich während der [[trinitarisch]]en und [[Christologie|christologischen Diskussionen]] des 4. und 5. Jahrhunderts. Während dieser theologischen Auseinandersetzungen waren einige philosophische Begriffe nötig, damit die Diskussionen auf einer allen theologischen Schulen gemeinsamen Basis geführt werden konnten. Das Ziel der Diskussion war, die Beziehung, Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen dem [[Logos]] Λóγος/''Verbum'' und [[Gott Vater]] festzulegen. Der philosophische Begriff von Person ergab sich aus dem Wort „prosopon“ (πρόσωπον) des griechischen Theaters. Daher wurden [[Jesus Christus|Christus]] (der Λóγος/''Verbum)'' und Gott Vater als verschiedene „göttliche Personen“ definiert. Dieser Begriff wurde später auf den [[Heiliger Geist|Heiligen Geist]], die [[Engel]] und alle menschliche Wesen angewendet.
Man versuchte die Welt der Erscheinungen zu kategorisieren, indem man zu allen Eigenschaften Listen erstellte. So wurden z.&nbsp;B. sechs Arten des Geschmacks (''rasa'') angenommen: süß, sauer, salzig, bitter, scharf und herb. Umfangreicher waren die Listen für die Eigenschaften Berührung und Form. Größere Schwierigkeiten bereiteten Licht und Schatten. Allmählich setzte sich die Erkenntnis durch, dass der Schatten nichts anderes ist als das Fehlen von Licht.


Das [[römisches Recht|römische Recht]] des Altertums unterschied [[Freie]] ({{laS|''homines liberi''}}) und [[Sklave]]n ({{laS|''servi''}}). Freie Bürger und freigelassene Sklaven, sofern beide nicht zu den Fremden gehörten, verfügten über alle [[Römisches Bürgerrecht|Bürgerrechte]] ({{laS|''status civitatis''}}). Der Sklave war dagegen rechtsunfähig und stand als [[Sache (Recht)|Sache]]<ref>[[Digesten]] 4, 5, 3, 1</ref> im Eigentum seines Herrn ({{laS|''dominus''}}), auf ihn fanden die Grundsätze des [[Sachenrecht (Deutschland)|Sachenrechts]] Anwendung.<ref>[https://books.google.de/books?id=mCZACQAAQBAJ&pg=PA23&dq=nat%C3%BCrliche+Person+sklave&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiNicmX9bbaAhXjB5oKHdUtD2cQ6AEIQDAF#v=onepage&q=nat%C3%BCrliche%20Person%20sklave&f=false Heinrich Honsell, ''Römisches Recht'', 2015, S. 23]</ref> Er galt mithin nicht als [[Rechtssubjekt]], sondern als [[Rechtsobjekt]], das im Rahmen des [[Sklavenhandel]]s veräußert werden konnte. Der Sklave besaß somit auch keine Rechtsfähigkeit, vielmehr unterstand er mit den untergeordneten Mitgliedern der zugehörigen Familie ({{laS|''familia''}}) der Außenvertretung des Oberhauptes des Hauses ({{laS|''[[pater familias]]''}}). Eine zweite Einteilung gab es zwischen [[Römisches Bürgerrecht|Bürgern]] ({{laS|''cives''}}) und Fremden ({{laS|''[[Peregrinus (Recht)|peregrini]]''}}), letztere waren von sämtlichen Bürgerrechten ausgeschlossen. Nur als Gast ({{laS|''hospes''}}) römischer Bürger konnte er über diese am Rechtsleben teilnehmen.<ref>[https://books.google.de/books?id=FXdvwGTh9IIC&pg=PA73&dq=r%C3%B6misches+recht+sklave&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiWq5Cf-bbaAhXLDpoKHfQHBp44ChDoAQg2MAM#v=onepage&q=r%C3%B6misches%20recht%20sklave&f=false Herbert Hausmaninger/Walter Selb, ''Römisches Privatrecht'', 2001, S. 74]</ref> Rechtlos war der Fremde als [[Feind]] ({{laS|''hostis''}}). An der Rechtlosigkeit der Sklaven änderte sich bis [[Justinian I.]] nichts, im Lauf der Kaiserzeit wurden Bestimmungen zum Schutz der Sklaven erlassen, die sie vor grundloser Tötung, grausamer Misshandlung, die Sklavinnen auch vor Prostitution schützen sollten.<ref>[[Gaius (Jurist)|Gaius]], ''[[Institutiones Gai|Institutiones]]'', 1, 53</ref>
Der Mensch besteht nach Auffassung des Vaisheshika aus einem Leib und einer Seele. Die Seele selbst ist der Träger der geistigen Persönlichkeit und sie ist es auch, welche beim Tode von einer Verkörperung in die andere übergeht. Die Seele ist auch der Träger des psychischen Geschehens. Einen feinstofflichen Leib kennt das Vaisheshika nicht. Neben der Seele gibt es nur den groben Körper. Dieser besteht aus Erde. Erde ist das Element, das die meisten, nämlich vier Eigenschaften umfasst. Das Vaisheshika zeigte von frühester Zeit an eine Abneigung gegen die Annahme einer Mischung der Elemente. Die Pflanzen zählte man nicht zu den Lebewesen. Als Wesen, welche die Welt bevölkern, wurden Götter, Menschen und Tiere genannt (mit den Göttern beschäftigte man sich jedoch nur am Rande).


Frauen besaßen keine öffentlichen Pflichten und Aufgaben ({{laS|''officia''}}), sie durften deshalb kein [[politisches Amt]] bekleiden, verfügten über kein (aktives oder passives) [[Wahlrecht]], durften nicht [[Bürge]] oder [[Vormundschaft|Vormund]] (eingeschränkt auf eigene Kinder) sein und besaßen keine [[Parteifähigkeit]].<ref>[https://books.google.de/books?id=B1OGdFNmOZMC&pg=PA236&dq=r%C3%B6misches+Recht+frauen&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjmia6hybnaAhUBHSwKHdC5BVQQ6AEIJzAA#v=onepage&q=r%C3%B6misches%20Recht%20frauen&f=false Philipp Charwath, ''Römisches Recht'', 2011, S. 237 f.]</ref> Die [[Institutiones Gai|Institutionen]] des [[Gaius (Jurist)|Gaius]] von etwa 160 [[nach Christus]] benutzten die Personen als Abgrenzung zu den drei [[Rechtsgebiet]]en Personen ({{laS|''personae''}}), [[Sache]]n ({{laS|''res''}}) und [[Klage]]möglichkeiten ({{laS|''actiones''}}), was noch heute in vielen [[Rechtsordnung]]en gilt. Er kannte bereits ein besonderes Personenrecht ({{laS|''ius personarum''}}),<ref>Gaius, ''Institutiones'', 1, 48</ref> das er noch vor den „res“ und „actiones“ an erster Stelle behandelte.
== Atomlehre ==
Eine der bemerkenswertesten Lehren, die das Vaisheshika hervorgebracht hat, ist seine Atomlehre, die sogar ausgereifter erscheint als die von [[Wikipedia:Leukipp|Leukipp]] und [[Wikipedia:Demokrit|Demokrit]] und vermutlich unabhängig von diesen griechischen Denkern entwickelt wurde:


Erst mit der Entwicklung des Personenbegriffs im [[Mittelalter]] entstand in Deutschland ein sich hierauf gründendes Personenrecht,<ref>[[Helmut Coing]], ''Zur Geschichte des Privatrechtssystems'', in: Wissenschaft und Gegenwart, Heft 22, 1963, S. 63</ref> so beispielsweise im Jahre 1610.<ref>Johannes Barter/Christoph Crusius, ''Disputatio Ex tit. 5. 6. & 7. Lib. I. Pandectarum'', De Statu et Iure Persoarum, 1610</ref> [[Kaspar Stieler]] nahm 1691 das Wort Personenrecht in sein Wörterbuch auf.<ref>Kaspar Stieler, ''Der Teutschen Sprache Stammbaum und Fortwachs'', Band 2, 1691, Sp. 1551</ref> Der [[Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis]] vom Januar 1756 behandelte das „Recht der Personen“ ausführlich.<ref>Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis, Teil I, Kapitel 3, §§ 1 ff. CMBC</ref> Das [[Allgemeines Preußisches Landrecht|Allgemeine Preußische Landrecht]] (APL) vom Juni 1794 überschrieb seine 45 Paragrafen umfassenden Regelungen als „Von Personen und deren Rechten überhaupt“. Es definierte: „Der Mensch wird, insofern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt“ (I 1, §§ 1 ff., APL).<ref>[https://books.google.de/books?id=h8VLAAAAcAAJ&pg=PA179&dq=Allgemeines+Preu%C3%9Fisches+Landrecht&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjz1O7T177aAhXM2ywKHWk8CscQ6AEIOjAD#v=onepage&q=Personen&f=false Adolph Julius Mannkopff (Hrsg.), ''Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten'', 1837, S. 117]</ref> Das im Januar 1812 in Kraft getretene [[österreich]]ische [[ABGB]] legt in § 15 ABGB fest, dass sich die Personenrechte teils auf persönliche Eigenschaften und Verhältnisse, teils auf Familienverhältnisse gründen. Auch das seit Januar 1900 geltende [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] behandelt die Personen bereits in seinem [[Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts (Deutschland)|Buch 1]], dessen Abschnitt 1 mit „Personen“ überschrieben ist. Das vom Januar 1912 stammende [[Zivilgesetzbuch]] (ZGB) der [[Schweiz]] regelt in den §§ 11–51 ZGB die natürlichen sowie in den §§ 52–89c ZGB die juristischen Personen.
{{Zitat|Wenn man etwas teilt, so geht diese Zerlegung bis zum Atom. Und zwar spricht man vom Atom (''paramanu'', d.&nbsp;h. äußerst klein), weil die Reihenfolge von immer Kleinerem bei der Teilung hier ein Ende hat, da es nichts Kleineres mehr gibt. Wenn wir einen Erdklumpen in seine Teile zerlegen, so wird das Folgende immer kleiner.|Kanada|}}


== Recht ==
Es gibt 4 Atomarten mit jeweils ganz charakteristischen Eigenschaften, die den 4 [[physisch]]en Elememente entsprechen. Alle Atome eines bestimmten Elements gleichen einander dabei aufs Haar. Diese kleinsten ''dinghaften'', noch ''räumlich'' fassbaren Einheiten der Materie nannte Kanada [[Anu]] (im [[Sanskrit]] eine gebräuchliche Vorsilbe mit vielschichtiger Bedeutung <ref>vgl. z.B. → http://srimadbhagavatam.com/a/anu</ref>: ''nach'', ''nahe'', ''unter'', ''untergeordnet'', ''immer'', ''leicht'', ...; seit Kanada auch im Sinne von ''Atom'' gebraucht, als das, was der sichtbaren Materie zugrundeliegt).  
Person ist im BGB der Oberbegriff für [[natürliche Person]]en und [[juristische Person]]en, je nachdem, ob ein menschliches Wesen oder eine Personenvereinigung als Rechtssubjekt mit eigenen Rechten und Pflichten gemeint ist.  


Neben dem Menschen als natürliche Personen erkennt das BGB die juristischen Personen als Rechtssubjekte an. Natürliche Personen besitzen [[Rechtsfähigkeit (Deutschland)|Rechtsfähigkeit]] seit ihrer [[Geburt]] und sind dadurch Träger von [[Recht]]en und [[Pflicht (Recht)|Pflichten]]. Juristische Personen erwerben ihre Rechtsfähigkeit regelmäßig durch [[Eintragung]] in eines der bei den [[Amtsgericht]]en geführten öffentlichen Register ([[Verein]]: {{§|21|bgb|juris}} BGB, [[Aktiengesellschaft (Deutschland)|Aktiengesellschaft]]: {{§|41|aktg|juris}} Abs. 1 [[Aktiengesetz (Deutschland)|AktG]], [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)|Gesellschaft mit beschränkter Haftung]]: {{§|11|gmbhg|juris}} Abs. 1 [[Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung|GmbHG]], [[Genossenschaft]]: {{§|21|geng|juris}} [[GenG]]).<ref>[https://books.google.de/books?id=EGMbCn53TNQC&pg=PA63&dq=nat%C3%BCrliche+Person+geschichte&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjT27qx8bbaAhWhHpoKHcFHC5YQ6AEITjAH#v=onepage&q=nat%C3%BCrliche%20Person%20geschichte&f=false Reinhard Bork, ''Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs'', 2006, S. 79]</ref> Aus der Natur der juristischen Person ergeben sich für ihre Rechtsfähigkeit bestimmte Einschränkungen. Während juristische Personen im [[Zivilrecht]]sverkehr rechtsfähig sind, bestimmt sich ihre [[Grundrechtsfähigkeit]] nach {{Art.|19|GG|dejure}} Abs.&nbsp;3 [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG]]. Demzufolge können juristische Personen Träger von [[Grundrechte (Deutschland)|Grundrechten]] sein, sofern sie auf diese ihrem Wesen nach anwendbar sind, was bei gewissen Grundrechten wie {{Art.|6|GG|dejure}} (Ehe, Familie, Erziehung) oder {{Art.|2|GG|dejure}} Abs.&nbsp;2 GG (körperliche Unversehrtheit) ausgeschlossen ist.<ref>{{Literatur|Autor=Gerhard Baumgartner|Titel=Allgemeines Verwaltungsrecht|Jahr=2003|Seiten=42|ISBN=9783211403709|Verlag=[[Springer-Verlag (Wien und New York)]]}}</ref> Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass den natürlichen Personen uneingeschränkte Grundrechtsfähigkeit zukommt.
Kanada geht noch weiter. Eigentlich sind nicht die räumlich fassbaren ''Anus'' die kleinsten Einheiten, sondern die sogenannten [[Paramanu]]s (zusammengesetzt aus ''param'' und ''anu'' - was soviel bedeutet wie: ''jenseits des Atoms''). Sie entstanden am Anfang der [[Schöpfung]] als [[gestalt]]lose, ''punktförmige'', ''nicht''-räumliche Ureinheiten. Daraus bildeten sich zunächst Dyaden aus zwei ''paramanus'' - und damit traten erst die räumlich fassbaren ''anus'' hervor. Die sind immer noch zu klein, um gesehen werden zu können, aber indem sie sich weiter zu noch größeren Gebilden zusammenlagern, treten sie schließlich in die Sichtbarkeit. Damit steht Kanada erstaunlich nahe der modernen [[Wikipedia:Physik|physikalischen]] [[Atom]]lehre, nach der alle Materie letztlich aus punktförmig gedachten, nicht dinghaften [[Wikipedia:Elementarteilchen|Elementarteilchen]] ([[Wikipedia:Leptonen|Leptonen]] und [[Wikipedia:Quark (Physik)|Quarks]]) besteht.


Die rechtliche Einordnung [[Elektronische Person|elektronischer Personen]] (''E-Person'') ist noch ungeklärt. Es wird diskutiert, ob so genannte autonome Maschinen einen eigenen rechtlichen Status bekommen sollen.<ref>[https://www.heise.de/tp/features/Recht-Maschinen-und-die-Idee-des-Posthumanen-3365376.html Eric Hilgendorf, ''Recht, Maschinen und die Idee des Posthumanen''], [[heise.de]] vom 24. Mai 2014, abgerufen am 22. Juni 2017</ref> Autonome Maschinen sind [[Maschine]]n, die selbstständig agieren und dabei flexibel auf [[Daten|Umgebungsdaten]] reagieren. Es gibt autonome Maschinen mit Körper (etwa [[Roboter]]) und autonome Maschinen ohne Körper, so genannte [[Bot|Software-Bots]].<ref>Gunter Laßmann, ''Asimovs Robotergesetze (Telepolis): Was leisten sie wirklich?'', 2017, o. S.</ref> Ein solcher Schritt hätte unter Umständen zur Folge, dass solche Maschinen Rechte und Pflichten hätten und somit haftbar wären sowie sanktioniert und bestraft werden können müssen.<ref>[http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/strafrecht-fuer-roboter-maschinen-sollen-fuer-eigene-fehler-haften-a-569004.html ''Maschinen sollen für eigene Fehler haften''], [[spiegel.de]] vom 1. August 2008, abgerufen am 22. Juni 2017</ref> Ferner wäre es möglicherweise illegal, solche Maschinen abzuschalten; vgl. dazu auch die Debatten um die [[Künstliche Intelligenz]] (KI). Als Ausweg ist in der Diskussion, solche Maschinen nicht als [[autonom]], sondern als [[Automat|(voll-)automatisch]] oder zumindest nur als teilautonom zu bezeichnen.
Alles Geschehen beruht auf Bewegung, auf Stoß und Gegenstoß, die von ewigen Naturkräften verursacht werden. Es ist die Bewegung, welche die Atome zusammenführt und die Dinge entstehen lässt. Und es ist wieder Bewegung, welche den Zusammenhalt der so vereinigten Atome sprengt und die Dinge vernichtet.


Mit spezifischen [[Rechtsfrage]]n befassen sich [[personenbezogene Daten]] oder das [[höchstpersönliches Recht|höchstpersönliche Recht]].
== Seelenvorstellungen ==
Im Hinblick auf die Seelenvorstellung machte das Vaisheshika eine Entwicklung durch. Die Lehre von einer Weltseele war ihm anfangs fremd, hingegen wurden zahlreiche Einzelseelen angenommen. Während in der frühen Phase die Seelen als grundsätzlich gleichwertige Faktoren beim Aufbau der Erscheinungswelt betrachtet wurden, hatte man sie später als etwas wesentlich Verschiedenes erkannt. An Stelle der im Wesenskreislauf wandernden körpergroßen Seelen war die Vorstellung von ihrer unendlichen Größe und ewigen Unbewegtheit getreten. Nachdem die Eigenschaften ihre feste Verbindung mit der Seele verloren hatten, ähnelte die Seelenvorstellung des Vaisheshika immer mehr der von [[Atman]] in den [[Upanishaden]], ohne jedoch deren Vorstellungen von Erlösung zu übernehmen.


== Wirtschaft ==
== Kategorienlehre ==
Das [[Wirtschaftssubjekt]] [[Privathaushalt]] besteht aus mindestens einer Person. Zur Ermittlung der [[Lebenshaltungskosten]] verwenden Statistiker einen [[Warenkorb]], der die Konsumgewohnheiten eines Durchschnittshaushalts mit bis zu vier Personen enthält. Hieraus kann unter anderem die [[Inflationsrate]] oder das [[Durchschnittseinkommen]] pro Person ermittelt werden. Personen treten im Wirtschaftsleben als [[Verbraucher]], [[Unternehmer]] oder [[Marktteilnehmer]] auf.  
Die Kategorienlehre stellt den wichtigsten Teil des Vaisheshika dar und baut auf der älteren Elementenlehre auf. Das orthodoxe Vaisheshika-System, wie es [[Wikipedia:Prashastapada|Prashastapada]] (6. Jahrhundert n.&nbsp;Chr.) darstellt, kennt sechs Kategorien: Substanz, Eigenschaft, Bewegung, Gemeinsamkeit, Besonderheit und Inhärenz. Allen diesen Kategorien sind drei Merkmale gemeinsam, das Vorhandensein (''Astitvam''), die Erkennbarkeit (''Jneyatvam'') und die Benennbarkeit (''Abhidheyatvam''). Diese Kategorien sind keine eigenständigen Wesenheiten, sondern verschiedene Formen des Seins, welche nur in Verbindung miteinander möglich sind. Dabei stellen die Substanzen die Träger dar, alle anderen Kategorien haften an den Substanzen. Es gibt neun Substanzen:


Personal ist der von der [[Betriebswirtschaftslehre]] benutzte zusammenfassende Begriff für alle [[Beschäftigter|Beschäftigten]], die zugewiesene [[Aufgabe (Pflicht)|Arbeitsaufgaben]] erfüllen und durch ihre [[Arbeitsleistung]] [[Personalkosten]] verursachen. Mit dem Begriff der [[Privatperson]] wird klargestellt, dass eine Person ein Eigeninteresse verfolgt und nicht im [[Auftrag]] oder als [[Stellvertreter]] von [[Unternehmen]] oder [[Behörde]]n im Fremdinteresse oder als Unternehmer handelt.
a) die Elemente '''Erde, Wasser, Feuer und Luft'''. Diese sind ewig soweit sie aus Atomen bestehen
b) '''Äther, Raum und Zeit''' gelten als alldurchdringend, ewig und sind je eins.
c) die '''Seelen''', es gibt zwei Arten von Seelen, eine allwissende Seele d.&nbsp;h. Gott und eine große Zahl individueller Seelen.  
d) '''Manas, das Denkorgan''', wird als atomklein und in ebenso großer Zahl wie die Seelen angenommen, da zu jeder Seele ein Manas gehört, das die Verbindung zwischen der Seele und der Außenwelt herstellt.


== Philosophie ==
== Theismus ==
''Person'' im ''philosophischen Sinn'' wird von manchen als das Wesen des Menschseins vor dem Hintergrund des [[abendländisch]]en Denkhorizonts gesehen: Dem Menschen als Person wird eine gewisse [[Freiheit]] der Entscheidung und Verantwortlichkeit für sein Handeln zugeschrieben. Andere philosophische Strömungen sehen den Personenbegriff nicht beschränkt auf Menschen.


In der klassischen [[Philosophie]] ist die Definition des [[Boethius]] der Ausgangspunkt des Verständnisses vom Menschen als Person: Sie ist die unteilbare („individuelle“) [[Substanz]] rationaler (vernünftiger) Natur ({{laS|''Persona est rationalis naturae individua substantia''}}). Danach liegt der Erscheinung des Menschen als denkendem Lebewesen ein sinnlich nicht wahrnehmbarer, d.&nbsp;h. [[Metaphysik|metaphysischer]] Wesenskern zugrunde. Seine Definition wird jedoch in der Philosophie als unzureichend angesehen, weil sie den kategorialen Person-Begriff und seinen [[Ontologie|ontologischen]] Status nicht betrachte.<ref>vgl. hierzu {{Literatur|Online=[http://books.google.de/books?id=mK1FfySByX0C&pg=PA210#v=onepage&f=true Auszug online] von Google|Autor=[[Christoph Schwöbel]]|Titel=Gott in Beziehung: Studien zur Dogmatik|Jahr=2002|Seiten=210|Verlag=[[Mohr Siebeck Verlag]]|ISBN=3-16-147846-0}}</ref>
Die Idee eines [[Wikipedia:Ishvara|Ishvara]], eines Weltenherrschers, wird in den Sutras des Kanada nicht ausdrücklich genannt. Es gibt Stellen, die nach Meinung von Kommentatoren, von ihm als dem Urheber des [[Veda]] handeln. Die sittliche Weltordnung und der durch sie bedingte gesetzmäßige Verlauf des Weltprozesses scheinen sich für Kanada jedoch einzig und allein durch die fortschreitende Kraft der guten und bösen Werke ([[Wikipedia:adrishta|adrishta]]) zu erklären. Da es zu den Sutras keinen Kommentar gibt, kann man nur vermuten, dass die Annahme eines Weltenherrschers dem religiösen Empfinden des Einzelnen überlassen wurde. In einer späteren Erläuterungsschrift des Prashastapada (vermutlich 5. Jahrhundert) wird erstmals in diesem System der große Weltenherr ([[Wikipedia:Maheshvara|Maheshvara]]) genannt, der die periodische Schöpfung und Zerstörung der Welt in Gang setzt. Die Kommentatoren zu Prashastapadas Buch, [[Wikipedia:Udayana|Udayana]] und [[Wikipedia:Shridhara|Shridhara]] vertraten den [[Wikipedia:Theismus|Theismus]], worin ihnen auch alle späteren Kommentatoren folgten.


„Person“ in diesem Sinne wurde in der [[mittelalterliche Philosophie|mittelalterlichen Philosophie]] dann öfter mit dem Begriff „[[Seele#Christentum|unsterbliche Seele]]“ identifiziert. In der [[Christentum|christlichen Religion]] beispielsweise steht der Begriff der Person sogar für eines der zentralen Wesensmerkmale [[Gott]]es.<ref>{{Literatur|Online=[http://books.google.de/books?id=G7QRFdMCz78C&pg=PA4#v=onepage&f=true Auszug online] von Google|Autor=Michael Quante|Titel=Person|Jahr=2007|Seiten=4|ISBN=978-3-11-018190-6|Verlag=[[Verlag Walter de Gruyter]]}}</ref> In der Philosophie der Neuzeit ([[Aufklärung]]) wurde der Begriff Person als einer substanziellen Realität vielfältig kritisiert und seine metaphysische Dimension argumentativ bestritten. Seit dem 20. Jahrhundert ist überwiegend nicht mehr von einer Substanz die Rede, sondern von Personalität im Sinne eines [[Existenzphilosophie|Existenzials]].
== Siehe auch ==
 
* [[Wikipedia:Indische Philosophie|Indische Philosophie]]
[[Immanuel Kant]] unterschied deutlich zwischen dem Begriff der Person als [[Kritik der praktischen Vernunft#Der kategorische Imperativ|Vernunftwesen]] und der „unsterblichen Seele“ als [[Vernunft|reiner Vernunftbegriff]]. „Person ist dasjenige Subjekt, dessen Handlungen einer Zurechnung fähig sind.“ Eine Person folgt „keinen anderen Gesetzen als denen, die sie (entweder allen oder wenigstens zugleich mit anderen) sich selbst gibt.“<ref>{{Literatur|Online=[http://books.google.de/books?id=biUchjNfWh4C&pg=PA200#v=onepage&f=true Auszug online] von Google|Sammelwerk=Kant und die Berliner Aufklärung: Akten des IX. Internationalen Kant-Kongresses|Jahr=2001|Seiten=200|Band=Band 4|Autor=Jean-Christophe Merle|Titel=Eine kantische Alternative zu Generalprävention und Wiedervergeltung|Verlag=Verlag Walter de Gruyter|ISBN=3-11-016979-7}}</ref>
* [[Vedanta]]
 
* [[Samkhya]]
In modernen philosophischen Strömungen sind Personen die Subjekte der [[Ethik]]. Manche Ethiker, so [[Peter Singer]], unterscheiden zwischen Mensch und Person. [[Diskursethik|Diskursethisch]] lasse sich dies so begründen, dass nur der Mensch als Person gelten kann, der in der Lage ist, sich im Diskurs zu äußern. Kritiker wie [[Robert Spaemann]] stellen Singers Unterscheidung zwischen Mensch und Person in Frage, besonders wegen der Graduierungsunmöglichkeit zwischen ‚etwas‘ und ‚jemandem‘; ihnen gilt die biologische Zugehörigkeit zur Gattung Mensch als alleiniges Kriterium für Personalität. Auch Vertreter des [[Naturrecht]]s argumentieren, dass dem Menschen – durch seinen Geist – von Anfang an und in allen Situationen (also etwa auch im Koma) das Personsein und damit seine besondere [[Würde]] zukomme.
* [[Wikipedia:Darshana|Darshana]]
 
[[Romano Guardini]] definierte: »Person ist sich selbst besitzender [[Geist]]. Sich selbst besitzend in der Eigengehörigkeit des Bewußtseins und der Freiheit; in der Eigengehörigkeit des einmaligen Soseins«.
 
In besonderem Maße hat die Philosophie des [[Personalismus]] den Begriff Person definiert, nämlich nicht als Bewusstsein des [[Individuum]]s von sich selbst, sondern als „aktive [[Subjektivität]]“ des Einzelnen, durch die er sich selbst hervorbringt. Dieser Status wird prinzipiell jedem Menschen zugesprochen; da es ein ethisch-moralisches Prinzip ist, kann es nicht veräußert werden: Der Mensch ist an sich immer Person und soll es zugleich werden, indem er immer mehr von seiner Freiheit Gebrauch macht und sich selbst bestimmt. Die Unterscheidung zwischen Person als Wesensbegriff und [[Persönlichkeit]] als Individuation ist unbedingt zu beachten; die Person des Menschen steht in der Hierarchie der innerweltlichen [[Wert (Philosophie)|Werte]] über allen anderen Werten, sei es die Persönlichkeit, die [[soziale Rolle]], die [[Gemeinschaft]] oder das [[Individuum|biologische Individuum]].
 
Die [[Christliche Soziallehre]] sieht in der [[Personalität]] neben der [[Solidarität]], [[Subsidiarität]] sowie dem [[Gemeinwohl]] und der [[Gerechtigkeit]] eines der Prinzipien für ein gelingendes menschliches Zusammenleben in Gesellschaft und Staat.
 
== Psychologie ==
In der [[Psychologie]] wird ''Person'' synonym zu dem Begriff ''[[Individuum]]'' verwendet und ist somit Gegenstand jeglicher psychologischer Forschung ([[Differentielle Psychologie]], [[Persönlichkeit]], [[Einzelpsychologie]]), da Individuen selbe Merkmale aufweisen. Nach [[C. G. Jung]] ist die Person im Sinne der [[Dialektik]] „ein psychisches System, welches, im Falle der Einwirkung auf eine andere Person, mit einem anderen psychischen System in Wechselwirkung tritt.“<ref>{{Literatur|Autor=C. G. Jung|Titel=Grundsätzliches zur praktischen Therapie|Jahr=1935}} Zitiert über {{Literatur|Online=[http://books.google.de/books?id=AK9XvFNhbjwC&pg=PA149#v=onepage&f=true Auszug online] von Google|Autor=Toni Wolff|Titel=Studien zu C. G. Jungs Psychologie|Jahr=1959|Seiten=149}}</ref>
 
== Soziologie ==
''Person'' im ''soziologischen Sinn'' bezeichnet ein [[Individuum]], einen Menschen, der [[Soziologie|soziologisch]] verschiedene [[Soziale Rolle|Rollen]] einnimmt, so z.&nbsp;B. als Eltern- und Geschwisterteil, ein [[Öffentliches Amt|Amt]] (z.&nbsp;B. als Beamter, Richter), einen [[Beruf]], eine Herkunft (z.&nbsp;B. Volksgruppenzugehörigkeit, [[Ethnie]] wie z.&nbsp;B. Kurde, Same, Baske usw.).
 
In der klassischen Studie [[Ferdinand Tönnies]]’ von 1887 ''[[Gemeinschaft und Gesellschaft]]''<ref>{{Literatur|Kapitel=3. Buch, §§ 2 + 7|Online=[http://www.deutschestextarchiv.de/book/view/toennies_gemeinschaft_1887?p=18 online] im [[Deutsches Textarchiv|Deutschen Textarchiv]]|Autor=Ferdinand Tönnies|Titel=Gemeinschaft und Gesellschaft|Ort=Berlin|Jahr=1887}}</ref> ist „Person“ der Träger [[Soziale Rolle|sozialer Rollen]], insofern dieser die „Gesellschaft“ mit anderen ''zu eigenem Vorteil'' [[Wille#Zum Begriff des Willens in der Soziologie|willentlich]] sucht; der Begriff nähert sich damit [[Karl Marx|Marx’]] „[[Charaktermaske]]“ an. Tönnies hierzu:<ref>Ferdinand Tönnies, ''Gemeinschaft und Gesellschaft''. Berlin 1887, 3. Buch, Darmstadt 2005, S. 151</ref> „Zum Begriff der Person kann von keinen anderen empirischen Subjekten abgezogen werden, außer von den einzelnen Menschen, welche begriffen werden, insofern als jeder ein [...] in Gedanken wollender ist, folglich gibt es insoweit wirkliche und natürliche Personen, als Menschen vorhanden sind, welche sich als solche vorstellen, diese 'Rolle' übernehmen und spielen, oder den 'Charakter' einer Person wie eine Maske vor ihr Antlitz halten.“
 
Der Begriff „Person“ steht bei Tönnies dem Begriff „[[Selbst#Soziologie|Selbst]]“ gegenüber: Letzteres benennt das Selbstbild des Einzelnen, insofern er die „Gemeinschaft“ mit anderen sucht, um sich ihr willentlich einzuordnen.


Die Systemtheorie von [[Niklas Luhmann]] trennt klar zwischen den Konzepten „Mensch“ und „Person“. Letztere gilt als – zumindest potentiell – unsterblich.<ref>{{Literatur|Autor=Steffen Roth|Jahr=2013|Monat=Juni|Titel=Dying is only human. The case death makes for the immortality of the person|Sammelwerk=Tamara Journal for Critical Organization Inquiry|Band=Volume 11|Nummer=2|Seiten=37–41|Verlag=[[Akademia Leona Koźmińskiego]]|Online=[http://crow.kozminski.edu.pl/journal/index.php/tamara/article/viewFile/324/304 PDF; 469&nbsp;KB]}}</ref>
== Anmerkungen ==


== Siehe auch ==
<references/>
* {{WikipediaDE|Kategorie:Personen}}
* {{WikipediaDE|Kategorie:Person}}
* {{WikipediaDE|Person}}
* {{WikipediaDE|Persönlichkeit}}


== Literatur ==
== Literatur ==
* {{Literatur |Autor=Martin Brasser |Titel=Person. Philosophische Texte von der Antike bis zur Gegenwart |Verlag=Reclam |Ort=Ditzingen |Datum=1999 |ISBN=3-15-018024-4 }}
* [[Wikipedia:Erich Frauwallner|Erich Frauwallner]]: ''Geschichte der indischen Philosophie''. Müller, Salzburg 1953
* {{Literatur |Autor=Clemens Breuer |Titel=Person von Anfang an? Der Mensch aus der Retorte und die Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens |Auflage=2. |Verlag=Schöningh |Ort=Paderborn, Wien, München, Zürich |Datum=2003 |ISBN=3-506-70236-X }}
* [[Wikipedia:Helmuth von Glasenapp|Helmuth von Glasenapp]]: ''Die Philosophie der Inder''. Kröner, Stuttgart 1985 ISBN 3-520-19504-6
* {{Literatur |Autor=Michael B. Buchholz |Titel=Identität |TitelErg=Kleiner Literaturrundflug |Hrsg=Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) |Sammelwerk=Psycho-News-Letter |Nummer=92 |Datum=2012 |Online=https://dgpt.de/fileadmin/download/psychonewsletters/PNL-92.pdf |Format=PDF |KBytes=834 |Abruf=2018-10-25 }}
* {{Literatur |Autor=Roland Harweg |Titel=Ein Mensch, eine Person und jemand |Sammelwerk=Deutsche Sprache |Band=27 |Datum=1971 |Seiten=101–112 |ISSN=0340-9341 }}
* {{Literatur |Titel=Schlüsselwerke der Identitätsforschung. Ein Lehrbuch |Hrsg=Benjamin Jörissen, Jörg Zirfas |Verlag=VS Verlag für Sozialwissenschaften |Ort=Wiesbaden |Datum=2010 |ISBN=978-3-531-15806-8 }}
* {{Literatur |Autor=Roland Kipke |Titel=Mensch und Person. Der Begriff der Person in der Bioethik und die Frage nach dem Lebensrecht aller Menschen |Verlag=Logos |Ort=Berlin |Datum=2001 |ISBN=978-3-89722-692-0 }}
* {{Literatur |Autor=Klaus Robra |Titel=Und weil der Mensch Person ist … Person-Begriff und Personalismus im Zeitalter der (Welt-)Krisen |Verlag=Die Blaue Eule |Ort=Essen |Datum=2003 |ISBN=3-89924-069-3 }}
* {{Literatur |Autor=Robert Spaemann |Titel=Personen. Versuche über den Unterschied zwischen ‚etwas‘ und ‚jemand‘ |Auflage=3. |Verlag=Klett-Cotta |Ort=Stuttgart |Datum=1996 |ISBN=978-3-608-91813-7 }}
* {{Literatur |Titel=Die Idee der Person als römisches Erbe? |Hrsg=Hans-Dieter Spengler, Benedikt Forschner, Michael Mirschberger |Verlag=Verlag der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg |Ort=Erlangen |Datum=2016 |ISBN=978-3-944057-53-8 }}
* {{Literatur |Titel=Person. Philosophiegeschichte. Theoretische Philosophie. Praktische Philosophie |Hrsg=Dieter Sturma |Verlag=Mentis |Ort=Paderborn |Datum=2001 |ISBN=3-89785-301-9 }}
* {{Literatur |Autor=Dieter Teichert |Titel=Personen und Identitäten |Verlag=De Gruyter |Ort=Berlin |Datum=1999 |ISBN=978-3-11-016405-3 }}
* {{Literatur |Autor=Joachim Wiesner |Titel=Der Person-Begriff als sprachwissenschaftliches Problem. Voraussetzungen – Methoden – Forschungsziele |Sammelwerk=Deutsche Sprache |Band=25 |Datum=1969 |Seiten=49–64 |ISSN=0340-9341}}


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Wiktionary|Person}}
* [http://www.newsfinder.org/site/more/anu_and_parmanu_indian_ideas_about_atomic_physics/ Anu and Parmanu - Indian ideas about Atomic physics] - Article by Lobsan Payat (englisch)
{{Wikiquote}}
* [http://www.swami-krishnananda.org/bs_2/bs_2-2-02.html The Brahma Sutras - Chapter 2] (englisch)
* [http://www.theologie-systematisch.de/anthropologie/1grundbegriffe.html theologie-systematisch.de] Aktuelle Literatur zum Person-Verständnis des Menschen
* [http://physicsarchives.com/index.php/component/content/article/739 Physics and Society] - Ancient Indian science (englisch)
* [http://www.textlog.de/1913.html Person] im Wörterbuch der philosophischen Grundbegriffe von Friedrich Kirchner (1907)
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
{{Rechtshinweis}}
{{Normdaten|TYP=s|GND=4134819-9}}
 
[[Kategorie:Differentielle und Persönlichkeitspsychologie]]
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{{Wikipedia}}
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Version vom 2. Januar 2011, 18:16 Uhr

Das Vaisheshika (Sanskrit, n., वैशेषिक, vaiśeṣika) ist eines der sechs klassischen Systeme der indischen Philosophie. Als Begründer der Überlieferung gilt Kanada, der die Vaisheshika-Sutras verfasst haben soll. Die Zeitspanne des Vaisheshika umfasst die ersten vorchristlichen Jahrhunderte bis etwas 700 n. Chr. Es handelt sich um eine naturphilosophische Lehre, deren Anliegen die Erfassung der natürlichen Phänomene war.

Elementenlehre

In seiner Elementenlehre geht das Vaisheshika von fünf Elementen aus: Erde (prithivi), Wasser (apa), Feuer (teja), Luft (vayu) und Äther (akasha). Diese Elemente werden durch bestimmte Eigenschaften gekennzeichnet. Die Erde durch Festigkeit, das Wasser durch Flüssigkeit, das Feuer durch Hitze und die Luft durch Beweglichkeit. Daneben besitzen die Elemente eine zweite Reihe von Eigenschaften, welche die Gegenstände der Sinneswahrnehmungen bilden: Form (rupa), Geschmack (rasa), Geruch (gandha), Berührung (sparsha) und Ton (shabda). Erde hat „Form, Geschmack, Geruch und Berührung“. Wasser hat „Form, Geschmack und Berührung“. Feuer hat „Form und Berührung“. Wind hat nur „Berührung“. Der Gegenstand des fünften Sinnes, der „Ton“, hat zum Träger das fünfte Element, den Äther, der nur diese Eigenschaft besitzt - ein Hinweis darauf, dass damit speziell der Klangäther gemeint ist. Die übrigen Eigenschaften sind im Äther nicht enthalten. Da der Ton sich überall hin verbreitet, nahm man an, dass der Äther alldurchdringend ist.

Man versuchte die Welt der Erscheinungen zu kategorisieren, indem man zu allen Eigenschaften Listen erstellte. So wurden z. B. sechs Arten des Geschmacks (rasa) angenommen: süß, sauer, salzig, bitter, scharf und herb. Umfangreicher waren die Listen für die Eigenschaften Berührung und Form. Größere Schwierigkeiten bereiteten Licht und Schatten. Allmählich setzte sich die Erkenntnis durch, dass der Schatten nichts anderes ist als das Fehlen von Licht.

Der Mensch besteht nach Auffassung des Vaisheshika aus einem Leib und einer Seele. Die Seele selbst ist der Träger der geistigen Persönlichkeit und sie ist es auch, welche beim Tode von einer Verkörperung in die andere übergeht. Die Seele ist auch der Träger des psychischen Geschehens. Einen feinstofflichen Leib kennt das Vaisheshika nicht. Neben der Seele gibt es nur den groben Körper. Dieser besteht aus Erde. Erde ist das Element, das die meisten, nämlich vier Eigenschaften umfasst. Das Vaisheshika zeigte von frühester Zeit an eine Abneigung gegen die Annahme einer Mischung der Elemente. Die Pflanzen zählte man nicht zu den Lebewesen. Als Wesen, welche die Welt bevölkern, wurden Götter, Menschen und Tiere genannt (mit den Göttern beschäftigte man sich jedoch nur am Rande).

Atomlehre

Eine der bemerkenswertesten Lehren, die das Vaisheshika hervorgebracht hat, ist seine Atomlehre, die sogar ausgereifter erscheint als die von Leukipp und Demokrit und vermutlich unabhängig von diesen griechischen Denkern entwickelt wurde:

„Wenn man etwas teilt, so geht diese Zerlegung bis zum Atom. Und zwar spricht man vom Atom (paramanu, d. h. äußerst klein), weil die Reihenfolge von immer Kleinerem bei der Teilung hier ein Ende hat, da es nichts Kleineres mehr gibt. Wenn wir einen Erdklumpen in seine Teile zerlegen, so wird das Folgende immer kleiner.“

Kanada

Es gibt 4 Atomarten mit jeweils ganz charakteristischen Eigenschaften, die den 4 physischen Elememente entsprechen. Alle Atome eines bestimmten Elements gleichen einander dabei aufs Haar. Diese kleinsten dinghaften, noch räumlich fassbaren Einheiten der Materie nannte Kanada Anu (im Sanskrit eine gebräuchliche Vorsilbe mit vielschichtiger Bedeutung [1]: nach, nahe, unter, untergeordnet, immer, leicht, ...; seit Kanada auch im Sinne von Atom gebraucht, als das, was der sichtbaren Materie zugrundeliegt).

Kanada geht noch weiter. Eigentlich sind nicht die räumlich fassbaren Anus die kleinsten Einheiten, sondern die sogenannten Paramanus (zusammengesetzt aus param und anu - was soviel bedeutet wie: jenseits des Atoms). Sie entstanden am Anfang der Schöpfung als gestaltlose, punktförmige, nicht-räumliche Ureinheiten. Daraus bildeten sich zunächst Dyaden aus zwei paramanus - und damit traten erst die räumlich fassbaren anus hervor. Die sind immer noch zu klein, um gesehen werden zu können, aber indem sie sich weiter zu noch größeren Gebilden zusammenlagern, treten sie schließlich in die Sichtbarkeit. Damit steht Kanada erstaunlich nahe der modernen physikalischen Atomlehre, nach der alle Materie letztlich aus punktförmig gedachten, nicht dinghaften Elementarteilchen (Leptonen und Quarks) besteht.

Alles Geschehen beruht auf Bewegung, auf Stoß und Gegenstoß, die von ewigen Naturkräften verursacht werden. Es ist die Bewegung, welche die Atome zusammenführt und die Dinge entstehen lässt. Und es ist wieder Bewegung, welche den Zusammenhalt der so vereinigten Atome sprengt und die Dinge vernichtet.

Seelenvorstellungen

Im Hinblick auf die Seelenvorstellung machte das Vaisheshika eine Entwicklung durch. Die Lehre von einer Weltseele war ihm anfangs fremd, hingegen wurden zahlreiche Einzelseelen angenommen. Während in der frühen Phase die Seelen als grundsätzlich gleichwertige Faktoren beim Aufbau der Erscheinungswelt betrachtet wurden, hatte man sie später als etwas wesentlich Verschiedenes erkannt. An Stelle der im Wesenskreislauf wandernden körpergroßen Seelen war die Vorstellung von ihrer unendlichen Größe und ewigen Unbewegtheit getreten. Nachdem die Eigenschaften ihre feste Verbindung mit der Seele verloren hatten, ähnelte die Seelenvorstellung des Vaisheshika immer mehr der von Atman in den Upanishaden, ohne jedoch deren Vorstellungen von Erlösung zu übernehmen.

Kategorienlehre

Die Kategorienlehre stellt den wichtigsten Teil des Vaisheshika dar und baut auf der älteren Elementenlehre auf. Das orthodoxe Vaisheshika-System, wie es Prashastapada (6. Jahrhundert n. Chr.) darstellt, kennt sechs Kategorien: Substanz, Eigenschaft, Bewegung, Gemeinsamkeit, Besonderheit und Inhärenz. Allen diesen Kategorien sind drei Merkmale gemeinsam, das Vorhandensein (Astitvam), die Erkennbarkeit (Jneyatvam) und die Benennbarkeit (Abhidheyatvam). Diese Kategorien sind keine eigenständigen Wesenheiten, sondern verschiedene Formen des Seins, welche nur in Verbindung miteinander möglich sind. Dabei stellen die Substanzen die Träger dar, alle anderen Kategorien haften an den Substanzen. Es gibt neun Substanzen:

a) die Elemente Erde, Wasser, Feuer und Luft. Diese sind ewig soweit sie aus Atomen bestehen b) Äther, Raum und Zeit gelten als alldurchdringend, ewig und sind je eins. c) die Seelen, es gibt zwei Arten von Seelen, eine allwissende Seele d. h. Gott und eine große Zahl individueller Seelen. d) Manas, das Denkorgan, wird als atomklein und in ebenso großer Zahl wie die Seelen angenommen, da zu jeder Seele ein Manas gehört, das die Verbindung zwischen der Seele und der Außenwelt herstellt.

Theismus

Die Idee eines Ishvara, eines Weltenherrschers, wird in den Sutras des Kanada nicht ausdrücklich genannt. Es gibt Stellen, die nach Meinung von Kommentatoren, von ihm als dem Urheber des Veda handeln. Die sittliche Weltordnung und der durch sie bedingte gesetzmäßige Verlauf des Weltprozesses scheinen sich für Kanada jedoch einzig und allein durch die fortschreitende Kraft der guten und bösen Werke (adrishta) zu erklären. Da es zu den Sutras keinen Kommentar gibt, kann man nur vermuten, dass die Annahme eines Weltenherrschers dem religiösen Empfinden des Einzelnen überlassen wurde. In einer späteren Erläuterungsschrift des Prashastapada (vermutlich 5. Jahrhundert) wird erstmals in diesem System der große Weltenherr (Maheshvara) genannt, der die periodische Schöpfung und Zerstörung der Welt in Gang setzt. Die Kommentatoren zu Prashastapadas Buch, Udayana und Shridhara vertraten den Theismus, worin ihnen auch alle späteren Kommentatoren folgten.

Siehe auch

Anmerkungen

Literatur

Weblinks