Kirchenbann und Exkommunikation: Unterschied zwischen den Seiten

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Die '''Exkommunikation''' ist ein auf der Grundlage des [[Wikipedia:Kirchenrecht|Kirchenrecht]]s als Beugestrafe verfügter Ausschluss aus der Kirchengemeinschaft oder von einzelnen ihrer Aktivitäten, verbunden mit der Hoffnung auf Einsicht und Besserung. Andernfalls kann auch das [[Anathema]] als immerwährender Auschluss verhängt werden.
 
[[Kategorie:Christentum]] [[Kategorie:Kirche]] [[Kategorie:Kirchenrecht]]

Version vom 8. August 2016, 23:46 Uhr

Die Exkommunikation ist ein auf der Grundlage des Kirchenrechts als Beugestrafe verfügter Ausschluss aus der Kirchengemeinschaft oder von einzelnen ihrer Aktivitäten, verbunden mit der Hoffnung auf Einsicht und Besserung. Andernfalls kann auch das Anathema als immerwährender Auschluss verhängt werden.