Sakrament und Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Unterschied zwischen den Seiten

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Ein (christliches) '''Sakrament''' (von [[Latein|kirchenlat.]] ''sacramentum'' = [religiöses] Geheimnis) ist eine [[physisch]]e Handlung, die so verrichtet wird, dass sich in ihr [[symbol]]isch ein geistiger Vorgang ausdrückt und dadurch die Wirkungen des [[Geist]]igen im alltäglichen Leben bewusst machen soll. '''Sakramentalismus''' ist ein bewusstes [[Handeln]] aus dem Geistigen.
Das '''Netzwerkdurchsetzungsgesetz''' (NetzDG, Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken) ist ein Gesetz, das sich gegen [[Hetze#Hetze_im_politisch-gesellschaftlichen_Sinn|Hetze]] und gefälschte Meldungen ([[Fake News]]) in [[Soziales Netzwerk (Internet)|Sozialen Netzwerken]] richten soll. Es enthält auch eine Änderung des [[Telemediengesetz]]es, das nicht nur soziale Netzwerke betrifft. Der Bundestag nahm das Gesetz im Juni 2017 an.


== Das Wesen des Sakramentalismus ==
[[Reporter ohne Grenzen]] und andere Kritiker sprachen von einem „Schnellschuss“, der „das Grundrecht auf [[Pressefreiheit|Presse-]] und [[Meinungsfreiheit]] massiv beschädigen könnte.“ Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Beiträgen würden privatisiert.<ref>{{Literatur|Titel=Warnung vor Schnellschuss - Reporter ohne Grenzen für Informationsfreiheit|Sammelwerk=Reporter ohne Grenzen für Informationsfreiheit|Datum=2017-05-19|Online=https://www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/meldung/warnung-vor-schnellschuss/|Abruf=2017-05-19}}</ref><ref>{{Internetquelle|url=https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2017/Downloads/04192017_Stellungnahme_RoG_RefE_NetzDG.pdf;jsessionid=8B2C65D85BF900C88BA64C17A999D437.1_cid324?__blob=publicationFile&v=2|titel=Regierungsentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG)|autor=|hrsg=Reporter ohne Grenzen|werk=|datum=2017-05-19|sprache=de|zugriff=2017-05-19}}</ref> Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit kritisierte, das geplante Gesetz gefährde die Menschenrechte.<ref>{{Literatur|Titel=UN-Sonderberichterstatter: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt gegen Menschenrechte|Sammelwerk=netzpolitik.org|Datum=2017-06-09|Online=https://netzpolitik.org/2017/un-sonderberichterstatter-netzwerkdurchsetzungsgesetz-verstoesst-gegen-menschenrechte/|Abruf=2017-06-16}}</ref> Bei einer Anhörung im Bundestag hielten fast alle Experten den Entwurf für verfassungswidrig.


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== Hintergrund ==
"Es ist das Wesen des Sakramentalismus, daß der Mensch das Alltägliche mit spiritueller Weihe erfüllt. Die alten Sagen hatten den Sinn, die Seelen der Menschen in die richtigen Schwingungen zu versetzen, so daß sie mit spiritueller Kraft erfüllt waren. Die einfachste Handlung eines naiven Gemütes kann dadurch geheiligt werden. Das ist etwas, was wirksam ist und immer wieder wirksam sein wird. Wer das weiß, der weiß auch, daß bei unserer Kultur eine Umkehr notwendig ist. Man mag sich noch so sehr bemühen, diesen physischen Plan in Harmonie, in Ordnung zu bringen, es wird fehlschlagen, solange man nur auf dem physischen Plane arbeitet; wird auf der einen Seite Harmonie geschaffen, so wird auf der anderen Seite Disharmonie entstehen. Lassen Sie aber das Spirituelle wirken, so werden Sie sehen, daß das Alltägliche in einer ganz anderen Weise angefaßt wird. Das ist Sakramentalismus.
2015 wurde vom [[Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz]] eine Arbeitsgruppe zum Umgang mit strafbaren Inhalten in sozialen Netzwerken gebildet. Einige Netzwerke gaben Selbstverpflichtungen ab, die nach Ansicht des Ministeriums jedoch nicht ausreichten.


Dieser Gedanke liegt auch dem christlichen Sakramentalismus zugrunde: die Heilung vom spirituellen Plane aus. Ein Sakrament ist eine physische Handlung, die so verrichtet wird, daß in ihr sich symbolisch ein geistiger Vorgang ausdrückt. Es ist eine Symbolik, die ihre Rechtfertigung auf höheren Planen hat. Nichts ist im Sakrament willkürlich. Alles ist bis ins Kleinste hinein ein Abbild eines höheren okkulten Vorganges. Derjenige, der ein Sakrament verstehen will, bei dem das Zeremoniell ein Abbild ist eines geistigen Vorganges, der muß sich bekanntmachen mit dem, was da zugrundeliegt. Es ist ein okkulter Vorgang, der den äußeren Augen entzogen ist. Bei jedem Sakramentalismus vollzieht sich nicht nur etwas Verstandesmäßiges, sondern es vollzieht sich etwas, was eine reale, okkulte Bedeutung hat. Nehmen wir zum Beispiel die okkulte Bedeutung des Feuers. Feuer hat es in den frühesten Entwicklungsepochen nicht gegeben. Es konnte erst entstehen, als die Erde so weit verdichtet war, daß sich aus der irdischen Materie heraus dieses Feuer schlagen ließ. Daher wird uns die Erfindung des Feuers als ein Vorgang unserer fünften Wurzelrasse geschildert.
Justizminister [[Heiko Maas]] argumentierte, eine Auswertung der Rechtspraxis bei der Löschung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken im Januar/Februar 2017 durch jugendschutz.net habe ergeben, dass Löschungen von Hasskommentaren nur unzureichend erfolgten, und forderte, den Druck auf die Netzwerke weiter zu erhöhen. Um die Unternehmen noch stärker in die Pflicht zu nehmen, brauche man gesetzliche Regelungen. Zwar würden bei [[Youtube]] 90 Prozent der strafbaren Inhalte gelöscht, bei [[Facebook]] jedoch nur 39 Prozent und bei [[Twitter]] nur ein Prozent. Außerdem habe man schlechte Erfahrungen mit Falschmeldungen (Fake News) im US-Wahlkampf 2016 gemacht.<ref>[https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_NetzDG.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Gesetzesentwurf NetzDG], BMJV</ref><ref>{{Internetquelle|url=https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/03142017_Monitoring_SozialeNetzwerke.html|titel=Pressemitteilungen {{!}} Löschung von strafbaren Hasskommentaren durch soziale Netzwerke weiterhin nicht ausreichend|sprache=de|zugriff=2017-05-30}}</ref>
Prometheus hat das Feuer vom Himmel zur Erde gebracht. Das Hervorbringen des Feuers hat unserer Kultur ihren Charakter gegeben. Machen Sie sich klar, wie es wäre, wenn wir kein Feuer hätten. In den ersten Zeitepochen hatte man noch kein Feuer gehabt. Unsere Entwicklung verdankt dem Feuer alles Verstandesmäßige, alles Technische. Das Feuer ist dasjenige, was herunterführt auf den physischen Plan. Die materielle Kultur verdanken wir dem Feuer. Die Priester mußten daher etwas Besonderes im Feuer sehen. Daher haben in der zweiten nachatlantischen Kulturepoche die persischen Magier im Feuer vor allem dasjenige gesehen, was im Sakrament wirken muß. Was hat der persische Priester auf seinem Altar zeremoniell verwirklicht? Der Okkultismus weiß, daß es sieben Zoroaster gegeben hat. Der Zoroaster der Geschichte ist der siebente. Der persische Magier hatte eine besondere Art, das Feuer hervorzubringen. Dieser Vorgang war das Abbild der großen kosmischen Entstehung des Feuers. Da stand der persische Magier mit seinem Thyrsus und machte seine Zeremonien, die jeder Okkultist wohl kennt, aber auch nur der Okkultist. Dieser Vorgang war ein Abbild der großen kosmischen Entstehung des Feuers. Als man nicht mehr verstand in den Priesterschulen, mit dem Thyrsus das Feuer zu erzeugen, wurde wenigstens ein Naturfeuer gesucht. Zunächst haben sie da das Feuer durch den Blitz geschaffen, und dann haben sie es durch das sogenannte ewige Feuer fortgepflanzt, das immer nur aneinander entzündet werden durfte. Das Feuer, das durch die Natur gewonnen wird, soll wirksamer sein als das künstlich erzeugte. Als im Jahre 1826 in England und im Jahre 1828 in Hannover eine Tierseuche aufgetreten war, haben die Menschen Holz genommen und damit Feuer gerieben, weil sie glaubten, daß die damit gekochten Kräuter wirksamer seien.


Der Mensch muß wiederum spirituelles Leben schaffen bis in jeden Handgriff und jeden Schritt hinein; und das wieder einzuführen, ist die Aufgabe und das Bestreben der spirituellen Bewegung. Der Sakramentalismus der früheren Zeit muß wiederkommen. Man muß wissen, daß es ein anderes ist, aus dem Geiste heraus zu handeln, als aus dem Materiellen heraus zu handeln. Spirituelles Leben wieder ausströmen zu lassen, das ist unser Ziel." {{Lit|{{G|92|35f}}}}
Die Studie wurde von dem Münchner Professor für [[Medienrecht]] Marc Liesching als „Bewertung von Rechtslaien“ eingestuft.<ref>{{Internetquelle|url=https://www.heise.de/newsticker/meldung/Zweifel-an-der-Studie-zum-Netzwerkdurchsetzungsgesetz-Bewertungen-von-Rechtslaien-3727979.html|titel=Zweifel an der Studie zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz: "Bewertungen von Rechtslaien"|autor=heise online|zugriff=2017-05-30}}</ref>
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== Die 7 Sakramente ==
== Gesetzesentwurf ==
Im Frühjahr 2017 stellte Maas den Entwurf für ein ''Netzwerkdurchsetzungsgesetz'' (NetzDG) vor. Nach Darstellung der Bundesregierung sollen die sozialen Netzwerke damit gezwungen werden, [[Hassrede]] konsequenter zu entfernen. Der Entwurf wurde von Interessenverbänden, Bürgerrechtlern, Juristen und Datenschützern scharf kritisiert.<ref>Tagesschau.de, [https://www.tagesschau.de/inland/faq-hasskommentare-101.html Was brächte das Gesetz gegen Hasspostings?], 19.05.2017</ref>


In der [[Wikipedia:Orthodoxe Kirchen|orthodoxen Kirche]] gib es sieben Sakramente, die als heilige [[Mysterium|Mysterien]] angesehen werden. Auch in der Tradition der [[Wikipedia:römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] hat sich seit dem 13. Jahrhundert eine Siebenzahl von Sakramenten durchgesetzt. In der [[Wikipedia:Evangelische Kirche|evangelischen]] und [[Wikipedia:Anglikanische Kirche|anglikanischen Kirche]] lässt man hingegen heute nur mehr zwei Sakramente gelten: das [[Abendmahl]] und die [[Taufe]]. Die anderen fünf Sakramente gelten hier nur als ''[[Ritus|Riten]] mit sakramentalem Charakter''. [[Martin Luther]] hatte allerdings ursprünglich auch die [[Beichte]] zu den Sakramenten gezählt.
Der Gesetzesentwurf bezog sich auf kommerzielle soziale Netzwerke im Internet mit mindestens 2 Millionen Mitgliedern, nicht auf journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote. Anbieter werden verpflichtet, ein transparentes Verfahren zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte einzurichten, und einer Berichts- und Dokumentationspflicht unterworfen. Sie müssen Beschwerden unverzüglich prüfen, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen, nach Prüfung jeden rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 7 Tagen löschen und den Zugriff darauf sperren. Beschwerdeführer und Nutzer sind über die getroffenen Entscheidungen unverzüglich zu informieren. Der gelöschte Inhalt muss zu Beweiszwecken mindestens zehn Wochen gespeichert werden. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten, für die empfindliche Bußgelder vorgesehen sind (bis zu 50 Millionen Euro). Außerdem müssen Anbieter einen [[Zustellungsbevollmächtigter|Zustellungsbevollmächtigten]] im Inland angeben, sowohl gegenüber Behörden als auch für [[Privatrecht|zivilrechtliche]] Verfahren. Von den sozialen Netzwerken wird weiterhin ein halbjährlicher Bericht über erhaltene Beschwerden und deren Umgang mit diesen erwartet.<ref name=guard>{{cite web|title=Germany approves plans to fine social media firms up to €50m|url=https://www.theguardian.com/media/2017/jun/30/germany-approves-plans-to-fine-social-media-firms-up-to-50m|publisher=The Guardian|accessdate=2017-06-30|date=2017-06-30}}</ref>


Nach [[Rudolf Steiner]] entsprechen die sieben Sakramente der katholischen Kirche sieben Stadien der menschlichen Entwicklung im irdischen Leben zwischen Geburt und Tod, die mit den sieben [[Wesensglieder]]n des [[Mensch]]en zusammenhängen:
Der Entwurf enthielt auch eine Änderung des Paragraphen 14 (Absatz 2) des [[Telemediengesetz]]es, der die Herausgabe der Stammdaten von Nutzern betrifft. Schon zuvor war dieser Paragraph dahingehend geändert worden, dass die Herausgabe nicht nur in Fragen der öffentlichen Sicherheit, sondern auch der Verletzung geistigen Eigentums möglich war,<ref>[https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__14.html Telemediengesetz, Paragraph 14]</ref> was zu massiver Kritik führte, da unter anderem Abmahnungswellen befürchtet wurden. Der Gesetzesentwurf sah eine Herausgabe von Daten nicht mehr nur zur „Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“, sondern auch „anderer absolut geschützter Rechte“ vor. Das Telemediengesetz gilt für weitaus mehr Dienste als nur soziale Netzwerke.


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Das Gesetz soll es ermöglichen, gegenüber Online-Plattformen leichter und schneller [[Persönlichkeitsrecht (Deutschland)|Persönlichkeits-]] und [[Eigentum]]srechte durchzusetzen. So soll jeder, der rechtliche Ansprüche gegenüber einem Nutzer geltend machen will, die Herausgabe von [[Stammdaten]] verlangen können, aus denen die Identität des Anspruchsgegners hervorgeht. Wenn sich „beispielsweise eine Person oder eine Firma durch einen Kommentar in einem Internetforum beleidigt oder unangemessen kritisiert fühlt, könnte sie künftig nicht nur vom Forenbetreiber die Löschung des Kommentars fordern, sondern auch die Herausgabe von Stammdaten, um den Urheber etwa abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen zu können“. Dies würde nach Ansicht der Kritiker neben sozialen Netzwerken auch Plattformen wie [[Amazon]] oder [[Ebay]] betreffen. Wer dort eine schlechte Bewertung abgebe, muss laut IT-Anwalt Joerg Heidrich mit „teuren Anwaltsbriefen rechnen“. De facto würde der Entwurf nach Ansicht von Netzaktivisten „zum Ende der Anonymität im Internet“ führen. Kritiker sahen „übereinstimmend ein verfassungs- und europarechtswidriges Zensurinstrument“, das zu einer „regelrechten Löschorgie“ bei Anbietern führen werde.<ref>Friedhelm Greis: [http://www.zeit.de/digital/internet/2017-03/hate-speech-heiko-maas-netzwerkdurchsetzungsgesetz-entwurf-erweitert/komplettansicht ''Heiko Maas verschlimmbessert seinen Gesetzentwurf''], Die Zeit, 29. März 2017.</ref><ref>https://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-Entwurf-des-Netzwerkdurchsetzungsgesetzes-Frontalangriff-auf-das-Vertrauen-im-Internet-3668533.html</ref><ref>https://www.heise.de/newsticker/meldung/Ende-der-Anonymitaet-im-Netz-Maas-verschaerft-Gesetzesentwurf-gegen-Hate-Speech-3668265.html</ref>
"Dasjenige, was im katholischen Dogma liegt, geht ja auf bestimmte Formen älterer Erkenntnis zurück. Man stellt sich vor, daß zwischen Geburt und Tod der Mensch sieben Stadien durchmacht. Erstens die Geburt selber, dann dasjenige, was man das Reifwerden nennt, die Pubertät, dann das, was man das Bewußtwerden der Innerlichkeit nennt um das 20. Jahr herum, dann das Gefühl, der Welt nicht zu entsprechen, nicht ganz Mensch zu sein, das ist das vierte. Und dann, nicht wahr, das allmähliche Hineinwachsen in das Geistige. Diese Dinge sind dann etwas schwankend geworden, aber man stellte sich das ganze menschliche Leben einschließlich des sozialen in sieben Etappen vor, und man stellte sich vor, daß der Mensch zwischen Geburt und Tod herauswächst aus dem Geiste. Die katholische Kirche kennt ja in der neueren Zeit keine Präexistenz. Es ist nur ein Gedanke Gottes vorhanden, und dieses Herauswachsen aus dem Gottesgedanken wird in sieben Etappen dargestellt. Diesen sieben Etappen müssen [jeweils] andere Kräfte entgegengehalten werden. Die Geburt ist eine Evolution, das Reifwerden ist eine Evolution, jeder Evolutionsform wird eine Involutionsform entge gengestellt: der Geburt die Taufe, der Pubertät die Firmung. Jedes Sakrament ist das Inverse zu einer natürlichen Etappe in der Evolution. Man kann sagen, die katholische Lehre stellt sieben Evolutionsstufen dar, denen sie gegenüberstellt sieben Involutionsstufen, und das sind die sieben Sakramente, von denen vier irdisch sind, nämlich Taufe, Firmung, Altarsakrament, Buße. Diese vier sind so allgemein-menschlich wie physischer Leib, Ätherleib, Astralleib und Ich. Wenn Sie höher hinaufgehen, kommen Sie zum Geistselbst, Lebensgeist und Geistesmenschen. So wie das Hereinscheinen aus der geistigen Welt, so sind die drei letzten Sakramente diejenigen, die in das Soziale gehen: die Ehe, die Priesterweihe, die Letzte Ölung. Das Hereindringen der geistigen Welt kommt in der Priesterweihe zum Ausdruck. Das sind also die sieben Sakramente, von denen die letzten sind die Letzte Ölung, die Priesterweihe und die Ehe. Es sind einfach die Sakramente die inversen Vorgänge für die natürlichen Vorgänge, die sich vollziehen für den Menschen, und danach sind auch die entsprechenden Kulthandlungen eingerichtet.


Der Gedanke der sieben Sakramente ist schon durchaus ein solcher, der nicht willkürlich ist. Willkürlich ist es vielmehr, diese sieben Sakramente auf zwei zu beschränken. Das ist geschehen in einer Zeit, wo man kein Gefühl mehr hatte für die innere Zahlenkonstitution der Welt. Diese Dinge sind es natürlich, die wirklich ernst zu neh mende katholische Priester, namentlich die Ordensgeistlichen, zu solchen Verächtern des Protestantismus machen. Sie halten ihn durch die Bank für einen Rationalismus, für etwas, was nichts mehr weiß." {{Lit|{{G|342|137f}}}}
== Beratung und Verabschiedung ==
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Am 19. Mai 2017 brachte Maas den „Gesetzentwurf gegen Hass und Hetze im Internet“ im [[Deutscher Bundestag|Bundestag]] ein. Bei der ersten Lesung zeigte sich, dass der Entwurf auch innerhalb von CDU/CSU und SPD umstritten war. [[Petra Sitte]] (Linkspartei) warnte vor einem schweren Kollateralschaden für die Meinungsfreiheit. [[Konstantin von Notz]] (Die Grünen) warnte davor, die großen Netzwerkanbieter in eine Richterrolle zu drängen.<ref>Heise.de, [https://www.heise.de/newsticker/meldung/Netzwerkdurchsetzungsgesetz-Kritik-und-Korrekturbereitschaft-im-Bundestag-3718401.html Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Kritik und Korrekturbereitschaft im Bundestag], 19.05.2017</ref> Die [[Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages|Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages]] äußerten in einem Gutachten Bedenken, dass der Gesetzentwurf gegen die [[Grundgesetz|Verfassung]] und gegen Europarecht verstoße.<ref>Legal Tribune Online, [http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/wissenschaftlicher-dienst-netzdg-maas-gutachten-rechtswidrig/ Wis­sen­schaft­li­cher Dienst zwei­felt an NetzDG], 06.06.2017</ref><ref>Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: [https://www.bundestag.de/blob/510514/eefb7cf92dee88ec74ce8e796e9bc25c/wd-10-037-17-pdf-data.pdf ''Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes: Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit''] (pdf-Datei), WD 10 - 3000 - 037/17, 12. Juni 2017.</ref>  


== [[Christengemeinschaft]] ==
Bei einer Anhörung zum Gesetzentwurf im [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]] brachten acht von zehn geladenen Experten erhebliche Bedenken zum Ausdruck. Die meisten sahen eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Der Leiter des [[Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht]] der [[Westfälische Wilhelms-Universität|Universität Münster]] [[Bernd Holznagel]] erklärte, um hohen Bußgeldzahlungen zu entgehen, könnten die Netzwerke dazu neigen, auch legale Beiträge zu löschen. Der Entwurf sei verfassungswidrig und würde einer Überprüfung durch das [[Bundesverfassungsgericht]] nicht standhalten. Der Geschäftsführer von [[Reporter ohne Grenzen]] Christian Mihr warnte, die Methoden erinnerten an autokratische Staaten und das Gesetz schaffe die Gefahr des Missbrauchs. Auch totalitäre Regierungen würden die Debatte in Deutschland derzeit mit Interesse verfolgen, um sich an dem Entwurf zu orientieren. Man dürfe keinen Präzedenzfall für [[Zensur im Internet|Zensur]] schaffen.<ref name="Rasche">Henning Rasche: [http://www.rp-online.de/digitales/internet/anhoerung-zum-netzwerkdurchsetzungsgesetz-alle-gegen-heiko-maas-aid-1.6893527 ''Alle gegen Heiko Maas''], Rheinische Post online, 19. Juni 2017.</ref><ref>Fabian Reinbold: [http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/heiko-maas-facebook-gesetz-muss-schrumpfen-a-1152991.html ''Maas' Facebook-Gesetz muss schrumpfen''], Spiegel online, 19. Juni 2017.</ref>


Das zentrale Sakrament der '''Christengemeinschaft''' ist 
Vertreter der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD nahmen daraufhin Änderungen am Entwurf vor. Danach muss der von Netzwerkbetreibern zu benennende Zustellungsbevollmächtigte in Deutschland in einer Frist von 48 Stunden Auskunft erteilen, wenn sich Behörden wegen illegaler Inhalte bei ihm melden. Zusätzlich wurde eine Möglichkeit vorgesehen, Entscheidung in schwierigen Fällen einem „unabhängigen Gremium“ zu überlassen, das dem Bundesamt für Justiz untersteht. Einzelheiten zu Ausgestaltung und Besetzung dieses Gremium blieben jedoch unklar. Die umstrittenen Löschfristen von 24 Stunden bzw. sieben Tagen und die Strafandrohung von bis zu 50 Millionen Euro blieben bestehen.<ref>[http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/heiko-maas-bundestag-beschliesst-facebook-gesetz-a-1155192.html ''Bundestag verabschiedet umstrittenes Facebook-Gesetz''], Spiegel online, 30. Juni 2017.</ref>


*Die [[Menschenweihehandlung]] in deren Mittelpunkt die [[Abendmahl]]sfeier ([[Eucharistie]]) steht.
Der Bundestag verabschiedete den geänderten Entwurf am 30. Juni 2017 mit einer Mehrheit aus Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der [[Die Linke|Linken]] und eine Stimme aus der Unionsfraktion bei Enthaltung von [[Bündnis 90/Die Grünen]].<ref>{{Literatur|Autor=Peter Stützle|Titel=Deutscher Bundestag - Bundestag beschließt Gesetz gegen strafbare Inhalte im Internet|Sammelwerk=Deutscher Bundestag|Online=https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw26-de-netzwerkdurchsetzungsgesetz/513398|Abruf=2017-06-30}}</ref>


Darüber hinaus können sechs weitere Sakramente den Lebenslauf begleiten und helfend darin wirksam werden:
== Kritik ==


*Die [[Taufe]]
=== Experten und Journalisten ===
*Die [[Konfirmation]]
Auch IT-Experten der SPD bezeichneten die geplanten Regelungen als „Zensurinfrastruktur“. [[Matthias Spielkamp]] von ''[[Reporter ohne Grenzen]]'' nannte den Entwurf „beschämend“.<ref>http://www.heute.de/spd-naher-verein-d64-kritisiert-gesetz-von-heiko-maas-gegen-hasskommentare-scharf-46780030.html</ref><ref>https://netzpolitik.org/2017/hate-speech-gesetz-schon-ausgeweitet-bevor-es-in-kraft-tritt/</ref> [[Harald Martenstein]] von der Zeitung ''[[Der Tagesspiegel]]'' bezeichnete ihn als „Erdoganismus in Reinkultur“<ref>http://www.tagesspiegel.de/politik/gesetzentwurf-von-heiko-maas-erdoganismus-in-reinkultur/19537970.html</ref> und erklärte, der Gesetzesentwurf lese sich so, als „stamme er aus dem Roman [[1984 (Roman)|1984]]“, er sei ein „Angriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung“. [[Burkhard Müller-Ullrich]] schrieb: „Minister Maas geht es ganz offensichtlich nicht um Hass und Hetze allgemein, sondern um das Mundtotmachen seiner politischen Gegner.“<ref>Burkhard Müller-Ullrich: [http://www.achgut.com/artikel/ministerbesuch_im_zensur-sweat-shop ''Ministerbesuch im Zensur-Sweat-Shop''], [[Achse des Guten]], 15. Juni 2017.</ref>
*Die [[Beichte]]
*Die [[Trauung]]
*Die [[Priesterweihe]]
*Die [[Krankensalbung|Krankenölung]]


== Der Sakramentalismus und die zukünftige Beherrschung der Lebenskräfte ==
Experten erwarten, dass die kurzen und starren Löschfristen sowie die hohe Bußgeldandrohung dazu führen würde, dass die Netzwerke Beiträge im Zweifelsfall lieber entfernen, auch wenn die grundrechtlich garantierte [[Meinungsfreiheit]] eine kontextbezogene Abwägung erfordern würde, etwa bei der Abgrenzung zwischen verbotener Beleidigung und erlaubter Satire.<ref>Tagesschau.de, [https://www.tagesschau.de/inland/faq-hasskommentare-101.html Was brächte das Gesetz gegen Hasspostings?], 19.05.2017</ref> Im April 2017 schloss sich ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Netzpolitikern, Bürgerrechtlern, Wissenschaftlern und Juristen zusammen, um gegen das Gesetz zu protestieren. In einem [[Manifest]] warnten sie vor „katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit“.<ref>http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/heiko-maas-wirtschaft-und-netzszene-protestieren-gegen-hassrede-gesetz-a-1142861.html</ref><ref>http://www.tagesspiegel.de/politik/debatte-um-hatespeech-deklaration-fuer-die-meinungsfreiheit-gegen-gesetz-von-heiko-maas/19658306.html</ref><ref>http://www.zeit.de/digital/internet/2017-04/heiko-maas-netzdg-allianz-meinungsfreiheit</ref>


In Zukunft wird der Sakramentalismus dazu führen, dass der Mensch lernt, die Lebenskräfte, den [[Lebensäther]], zu beherrschen. Dann wird er auch [[Leben]] künstlich im Laboratorium herstellen können. Das wird aber erst geschehen, wenn der Mensch jene geistige Reife erlangt hat, durch die ihm der Labortisch zum [[Altar]] wird.
=== Rudolf Steiners Prophetie ===


<div style="margin-left:20px">
“Es wird nicht lange dauern, wenn man das Jahr 2000 geschrieben haben wird, da wird nicht ein direktes, aber eine Art von Verbot für alles Denken von Amerika ausgehen, ein Gesetz, welches den Zweck haben wird, alles individuelle Denken zu unterdrücken.” (Rudolf Steiner, GA 167, Vortrag vom 4. April 1916).
"Setzen Sie eine Maschine zusammen, bauen Sie ein Haus, so sind diese nach den Gesetzen der mineralischen Welt gebaut. Eine Maschine ist nach den Gesetzen der mineralischen Welt gebaut, eine Pflanze aber können wir nicht so bauen. Wenn Sie eine Pflanze haben wollen, müssen Sie diese Arbeit den Wesenheiten überlassen, die der Natur zugrunde liegen. Später wird man Pflanzen im Laboratorium herstellen können, aber erst dann, wenn das für den Menschen ein Sakrament, eine heilige Handlung sein wird. Alle Darstellung des Lebendigen wird dem Menschen erst dann erlaubt sein, wenn er so ernst und geläutert sein wird, daß ihm der Laboratoriumstisch zum Altar wird. Vorher wird nicht das Geringste davon verraten werden, wie die lebendigen Wesen zusammengefügt sind. Mit anderen Worten: Das Ich als erkennendes lebt im Mineralreich und wird aufsteigen zum Pflanzenreich und wird dieses dann ebenso begreifen lernen wie heute das Mineralreich. Später wird es auch die Gesetzmäßigkeit des Tierreiches und dann die des Menschenreiches begreifen lernen. Alle Menschen werden lernen, das Innere der Pflanze, des Tieres und des Menschen zu begreifen; das sind Zukunftsperspektiven." {{Lit|{{G|98|139}}}}
</div>


[[Rudolf Steiner]] hat oftmals darauf hingewiesen, dass in Zukunft auch jede äußere Tätigkeit, auch die Arbeit auf dem Laboratoriumstisch, zum Gottesdienst werden muss:
Das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" gibt Facebook nun freie Hand für jegliche Zensur. - Beachte: Der deutsche Justizminister hat die amerikanische Agenda dabei selbst geschaffen.


{{GZ|Der Laboratoriumstisch des Chemikers, des physikalisch-chemisch Arbeitenden, des klinisch Arbeitenden, muß in der
=== Soziale Netzwerke ===
menschlichen Empfindung die Gestalt eines Altares annehmen. Arbeit
Facebook hält den NetzDG-Entwurf für mit dem [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|deutschen Grundgesetz]] unvereinbar. In einer Ende Mai 2017 an den Deutschen Bundestag übermittelten Stellungnahme erklärte das Unternehmen: „Der Rechtsstaat darf die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen. Die Verhinderung und Bekämpfung von Hate Speech und Falschmeldungen ist eine öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf.“ Facebook forderte in der Stellungnahme eine europäische Lösung und warnt vor einem „nationalen Alleingang“. In der Stellungnahme hieß es: „Die Höhe der Bußgelder steht außer Verhältnis zu dem sanktionierten Verhalten“. Der Branchenverband [[Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien|Bitkom]] hatte in einer Studie Kosten von rund 530 Millionen Euro pro Jahr errechnet, die Facebook und andere soziale Netzwerke tragen müssten. Facebook hält diese Zahlen für „realistisch“.<ref>http://www.wiwo.de/politik/deutschland/widerstand-gegen-facebook-gesetz-facebook-attackiert-heiko-maas/19861686.html</ref>
an der Menschheit - und im Grunde genommen ist alle Arbeit
Arbeit an der Menschheit, auch die rein technische Arbeit — muß
werden können ein Gottesdienst.|343a|129f}}


Der frühzeitige Missbrauch dieser Kräfte wäre [[schwarze Magie]]:
=== Vereinte Nationen ===


<div style="margin-left:20px">
Der Sonderbeauftragte der [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] für den Schutz der Meinungsfreiheit David Kaye kritisierte im Juni 2017 die geplanten Regelungen in einer Stellungnahme an die Bundesregierung scharf. Sie würden weit über das Ziel hinausschießen und Plattformbetreibern zu große Verantwortlichkeiten aufbürden. Ferner seien sie mit internationalen Menschenrechtserklärungen wie dem [[Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte|Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte]] nicht vereinbar.  
"Es sagen ja viele: Ihr Anthroposophen träumt davon, daß es
einen Ätherleib gibt, etwas, was über das bloß Mineralische hinaus geht, aber ihr sollt nicht mehr träumen, wenn es uns gelingen wird, im Laboratorium so, wie man heute Schwefelsäure zusammen setzt, aus den einzelnen Stoffen, aus Kohlenstoff, Stickstoff, Sauer stoff, Wasserstoff und so weiter, ein lebendiges Wesen aufzubauen. - Man glaubt, das Lebendige läßt sich ebenso aufbauen, wie sich etwa Schwefelsäure zusammensetzen läßt; man glaubt, die rein materialistische Wissenschaft wird das einmal können. Man glaubt, die Anthroposophen wären so töricht, daran zu zweifeln, daß einst mals die Zeit kommen wird, wo tatsächlich in der Retorte die Pflanzen erzeugt werden.


Diese Zeit wird kommen. Das haben aber diejenigen, die auf okkultem Boden stehen, schon immer gesagt. Sie wissen, daß die Zeit kommen wird, wo der Mensch die Pflanzenheit so in die eigene Natur aufnehmen wird, wie er heute das Mineralreich auf genommen hat. Und wie er aus Mineralien Häuser aufbaut, wie er die Kräfte des Mineralreiches heute benutzt, so wird er einstmals aus den ihm dann wohlbekannten Kräften des Pflanzenreiches, ohne zum Samen zu greifen, ohne die Naturkräfte in ihrer un begriffenen Weise zu Hilfe rufen zu müssen, das Pflanzengebilde und Höheres noch im Laboratorium erzeugen. Aber würde diese Möglichkeit, im Laboratorium ein lebendiges Wesen zu erzeugen, vorzeitig eintreten, so wäre sie für den auf dem wahren Boden der Geheimwissenschaft Stehenden das, was man schwarze Magie nennt. Die Menschen müssen für jeden Schritt der Entwickelung erst reif werden.
Online-Anbieter müssten Informationen teils aufgrund „vager und mehrdeutiger“ Kriterien löschen. Viele Informationen seien nur aus dem Zusammenhang heraus zu verstehen, den Plattformen nicht selbst bewerten könnten. Durch hohe Bußgelddrohungen und kurze Prüffristen würden Betreiber geradezu genötigt, auch potenziell rechtmäßige Inhalte zu löschen, was zu unangemessenen Eingriffen in Meinungsfreiheit und Privatsphäre führen würde, über die mindestens Gerichte oder unabhängige Institutionen entscheiden müssten. Nach Artikel 19 des [[Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte|Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte]] muss jede Entscheidung über Einschränkungen der Meinungsfreiheit von einer Organisation getroffen werden, die unabhängig von politischen, kommerziellen oder anderen unerwünschten Einflüssen ist, dies ist bei Netzwerkprovidern nicht der Fall.


Es gibt einen okkulten Satz, der lautet: Erst dann werden die Menschen auf dem Experimentiertisch lebende Wesen erzeugen, wie sie heute mineralische Produkte herstellen, wenn der Laboratoriumstisch zum Altar und die chemische Verrichtung zu einer sakramentalen Handlung geworden ist. - Das isi ein okkulter Satz, der immer ausgesprochen worden ist. Wahrlich, solange man ins Laboratorium geht und glaubt, daß man mit unheiligen Gefühlen dasselbe tun kann wie mit heiligen, so lange wird man mit dem Willen derjenigen, die in rechter Weise die Entwickelung leiten, niemals im Laboratorium ein lebendiges Wesen erzeugen können. Erst dann wird das möglich sein, wenn man wissen wird, daß ein mineralisches Produkt zwar erzeugt werden kann, wenn auch am Laboratoriumstisch ein Schurke steht, daß aber niemals ein leben diges Wesen hervorgebracht werden kann, wenn dies der Fall ist. Denn in das lebendige Wesen fließt, wenn es zusammengebaut wird, etwas, was in dem Menschen selbst drinnen ist. Würde der Mensch ein Schurke sein, so würde das Schurkische hinüberfließen und das entstandene Wesen wäre ein Abdruck der Schurkerei. Erst wenn man begreifen wird, was es heißt, daß der Mensch als ganze Wesenheit mit seinem ganzen Innern wirkt in dem, was er erzeugt, erst dann wird die Welt reif sein, das Lebendige, das Pflanzliche, Tierische und Menschliche, in freier Tätigkeit zu erzeugen. Dann wird der Mensch aufgestiegen sein in das Pflanzenreich, wenn er das Pflanzliche ebensogut durchschauen wird, wie er heute das Mineralische durchschaut. Zum Tierreich wird er aufgestiegen sein dann, wenn er die Empfindung so durchschaut, daß er ebenso ein empfindendes Wesen machen kann durch seine eigene Geisteskraft, wie er heute einen Gegenstand herstellt. Und zum Menschenreich wird er aufgestiegen sein, wenn er den Menschen in freier Tätig keit neu gestalten kann." {{Lit|{{G|104|198ff}}}}
Bedenken äußerte Kaye auch hinsichtlich der Regelung, dass umstrittene strafbewehrte Inhalte und die zugehörigen Nutzerinformationen für unbestimmte Zeit gespeichert und dokumentiert werden müssten, was die staatliche Überwachung Betroffener erleichtere, und des zivilrechtlichen Anspruchs auf Herausgabe von Bestandsdaten zu IP-Adressen ohne richterliche Anordnung. Der Beauftragte bat die Bundesregierung um Stellungnahme binnen 60 Tagen.<ref>[[Stefan Krempl]]: [https://www.heise.de/newsticker/meldung/Netzwerkdurchsetzungsgesetz-UN-Beauftragter-sieht-Anonymitaet-gefaehrdet-3739692.html ''Netzwerkdurchsetzungsgesetz: UN-Beauftragter sieht Anonymität gefährdet''], heise online, 9. Juni 2017.</ref><ref>Golem, [https://www.golem.de/news/zensur-netzwerkdurchsetzungsgesetz-verstoesst-gegen-menschenrechte-1706-128290.html Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt gegen Menschenrechte]</ref><ref>FAZ, [http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/justizminister-maas-mangelt-es-an-erfolgen-15052658.html Die SPD braucht einen Erfolg für Maas], 10.06.2017</ref>
</div>


== Siehe auch ==
== Weblinks ==
* {{WikipediaDE|Sakrament}}
* [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/123/1812356.pdf Entwurf des NetzDG aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vom 16. Mai 2017. Dieser Entwurf wurde dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. (pdf)]
* [https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_NetzDG.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Entwurf des NetzDG aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vom 5. April 2017 (pdf)]


== Literatur ==
== Einzelnachweise ==
* [[Rudolf Steiner]]: ''Die okkulten Wahrheiten alter Mythen und Sagen'', [[GA 92]] (1999) {{Vorträge|92}}
<references />
* [[Rudolf Steiner]]: ''Natur- und Geistwesen – ihr Wirken in unserer sichtbaren Welt'', [[GA 98]] (1996) {{Vorträge|98}}
* [[Rudolf Steiner]]: ''Die Apokalypse des Johannes'', [[GA 104]] (1985) {{Vorträge|104}}
* [[Rudolf Steiner]]: ''Vorträge und Kurse über christlich-religiöses Wirken, I'', [[GA 342]] (1993) {{Vorträge|342}}
* [[Rudolf Steiner]]: ''Vorträge und Kurse über christlich-religiöses Wirken, II'', [[GA 343a]] (1993), ISBN 3-7274-3430-9 {{Vorträge|343a}}


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== Weblinks ==
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Version vom 3. Juli 2017, 03:59 Uhr

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG, Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken) ist ein Gesetz, das sich gegen Hetze und gefälschte Meldungen (Fake News) in Sozialen Netzwerken richten soll. Es enthält auch eine Änderung des Telemediengesetzes, das nicht nur soziale Netzwerke betrifft. Der Bundestag nahm das Gesetz im Juni 2017 an.

Reporter ohne Grenzen und andere Kritiker sprachen von einem „Schnellschuss“, der „das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit massiv beschädigen könnte.“ Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Beiträgen würden privatisiert.[1][2] Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit kritisierte, das geplante Gesetz gefährde die Menschenrechte.[3] Bei einer Anhörung im Bundestag hielten fast alle Experten den Entwurf für verfassungswidrig.

Hintergrund

2015 wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Arbeitsgruppe zum Umgang mit strafbaren Inhalten in sozialen Netzwerken gebildet. Einige Netzwerke gaben Selbstverpflichtungen ab, die nach Ansicht des Ministeriums jedoch nicht ausreichten.

Justizminister Heiko Maas argumentierte, eine Auswertung der Rechtspraxis bei der Löschung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken im Januar/Februar 2017 durch jugendschutz.net habe ergeben, dass Löschungen von Hasskommentaren nur unzureichend erfolgten, und forderte, den Druck auf die Netzwerke weiter zu erhöhen. Um die Unternehmen noch stärker in die Pflicht zu nehmen, brauche man gesetzliche Regelungen. Zwar würden bei Youtube 90 Prozent der strafbaren Inhalte gelöscht, bei Facebook jedoch nur 39 Prozent und bei Twitter nur ein Prozent. Außerdem habe man schlechte Erfahrungen mit Falschmeldungen (Fake News) im US-Wahlkampf 2016 gemacht.[4][5]

Die Studie wurde von dem Münchner Professor für Medienrecht Marc Liesching als „Bewertung von Rechtslaien“ eingestuft.[6]

Gesetzesentwurf

Im Frühjahr 2017 stellte Maas den Entwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor. Nach Darstellung der Bundesregierung sollen die sozialen Netzwerke damit gezwungen werden, Hassrede konsequenter zu entfernen. Der Entwurf wurde von Interessenverbänden, Bürgerrechtlern, Juristen und Datenschützern scharf kritisiert.[7]

Der Gesetzesentwurf bezog sich auf kommerzielle soziale Netzwerke im Internet mit mindestens 2 Millionen Mitgliedern, nicht auf journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote. Anbieter werden verpflichtet, ein transparentes Verfahren zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte einzurichten, und einer Berichts- und Dokumentationspflicht unterworfen. Sie müssen Beschwerden unverzüglich prüfen, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen, nach Prüfung jeden rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 7 Tagen löschen und den Zugriff darauf sperren. Beschwerdeführer und Nutzer sind über die getroffenen Entscheidungen unverzüglich zu informieren. Der gelöschte Inhalt muss zu Beweiszwecken mindestens zehn Wochen gespeichert werden. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten, für die empfindliche Bußgelder vorgesehen sind (bis zu 50 Millionen Euro). Außerdem müssen Anbieter einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland angeben, sowohl gegenüber Behörden als auch für zivilrechtliche Verfahren. Von den sozialen Netzwerken wird weiterhin ein halbjährlicher Bericht über erhaltene Beschwerden und deren Umgang mit diesen erwartet.[8]

Der Entwurf enthielt auch eine Änderung des Paragraphen 14 (Absatz 2) des Telemediengesetzes, der die Herausgabe der Stammdaten von Nutzern betrifft. Schon zuvor war dieser Paragraph dahingehend geändert worden, dass die Herausgabe nicht nur in Fragen der öffentlichen Sicherheit, sondern auch der Verletzung geistigen Eigentums möglich war,[9] was zu massiver Kritik führte, da unter anderem Abmahnungswellen befürchtet wurden. Der Gesetzesentwurf sah eine Herausgabe von Daten nicht mehr nur zur „Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“, sondern auch „anderer absolut geschützter Rechte“ vor. Das Telemediengesetz gilt für weitaus mehr Dienste als nur soziale Netzwerke.

Das Gesetz soll es ermöglichen, gegenüber Online-Plattformen leichter und schneller Persönlichkeits- und Eigentumsrechte durchzusetzen. So soll jeder, der rechtliche Ansprüche gegenüber einem Nutzer geltend machen will, die Herausgabe von Stammdaten verlangen können, aus denen die Identität des Anspruchsgegners hervorgeht. Wenn sich „beispielsweise eine Person oder eine Firma durch einen Kommentar in einem Internetforum beleidigt oder unangemessen kritisiert fühlt, könnte sie künftig nicht nur vom Forenbetreiber die Löschung des Kommentars fordern, sondern auch die Herausgabe von Stammdaten, um den Urheber etwa abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen zu können“. Dies würde nach Ansicht der Kritiker neben sozialen Netzwerken auch Plattformen wie Amazon oder Ebay betreffen. Wer dort eine schlechte Bewertung abgebe, muss laut IT-Anwalt Joerg Heidrich mit „teuren Anwaltsbriefen rechnen“. De facto würde der Entwurf nach Ansicht von Netzaktivisten „zum Ende der Anonymität im Internet“ führen. Kritiker sahen „übereinstimmend ein verfassungs- und europarechtswidriges Zensurinstrument“, das zu einer „regelrechten Löschorgie“ bei Anbietern führen werde.[10][11][12]

Beratung und Verabschiedung

Am 19. Mai 2017 brachte Maas den „Gesetzentwurf gegen Hass und Hetze im Internet“ im Bundestag ein. Bei der ersten Lesung zeigte sich, dass der Entwurf auch innerhalb von CDU/CSU und SPD umstritten war. Petra Sitte (Linkspartei) warnte vor einem schweren Kollateralschaden für die Meinungsfreiheit. Konstantin von Notz (Die Grünen) warnte davor, die großen Netzwerkanbieter in eine Richterrolle zu drängen.[13] Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages äußerten in einem Gutachten Bedenken, dass der Gesetzentwurf gegen die Verfassung und gegen Europarecht verstoße.[14][15]

Bei einer Anhörung zum Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag brachten acht von zehn geladenen Experten erhebliche Bedenken zum Ausdruck. Die meisten sahen eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Der Leiter des Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster Bernd Holznagel erklärte, um hohen Bußgeldzahlungen zu entgehen, könnten die Netzwerke dazu neigen, auch legale Beiträge zu löschen. Der Entwurf sei verfassungswidrig und würde einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten. Der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen Christian Mihr warnte, die Methoden erinnerten an autokratische Staaten und das Gesetz schaffe die Gefahr des Missbrauchs. Auch totalitäre Regierungen würden die Debatte in Deutschland derzeit mit Interesse verfolgen, um sich an dem Entwurf zu orientieren. Man dürfe keinen Präzedenzfall für Zensur schaffen.[16][17]

Vertreter der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD nahmen daraufhin Änderungen am Entwurf vor. Danach muss der von Netzwerkbetreibern zu benennende Zustellungsbevollmächtigte in Deutschland in einer Frist von 48 Stunden Auskunft erteilen, wenn sich Behörden wegen illegaler Inhalte bei ihm melden. Zusätzlich wurde eine Möglichkeit vorgesehen, Entscheidung in schwierigen Fällen einem „unabhängigen Gremium“ zu überlassen, das dem Bundesamt für Justiz untersteht. Einzelheiten zu Ausgestaltung und Besetzung dieses Gremium blieben jedoch unklar. Die umstrittenen Löschfristen von 24 Stunden bzw. sieben Tagen und die Strafandrohung von bis zu 50 Millionen Euro blieben bestehen.[18]

Der Bundestag verabschiedete den geänderten Entwurf am 30. Juni 2017 mit einer Mehrheit aus Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Linken und eine Stimme aus der Unionsfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen.[19]

Kritik

Experten und Journalisten

Auch IT-Experten der SPD bezeichneten die geplanten Regelungen als „Zensurinfrastruktur“. Matthias Spielkamp von Reporter ohne Grenzen nannte den Entwurf „beschämend“.[20][21] Harald Martenstein von der Zeitung Der Tagesspiegel bezeichnete ihn als „Erdoganismus in Reinkultur“[22] und erklärte, der Gesetzesentwurf lese sich so, als „stamme er aus dem Roman 1984“, er sei ein „Angriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung“. Burkhard Müller-Ullrich schrieb: „Minister Maas geht es ganz offensichtlich nicht um Hass und Hetze allgemein, sondern um das Mundtotmachen seiner politischen Gegner.“[23]

Experten erwarten, dass die kurzen und starren Löschfristen sowie die hohe Bußgeldandrohung dazu führen würde, dass die Netzwerke Beiträge im Zweifelsfall lieber entfernen, auch wenn die grundrechtlich garantierte Meinungsfreiheit eine kontextbezogene Abwägung erfordern würde, etwa bei der Abgrenzung zwischen verbotener Beleidigung und erlaubter Satire.[24] Im April 2017 schloss sich ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Netzpolitikern, Bürgerrechtlern, Wissenschaftlern und Juristen zusammen, um gegen das Gesetz zu protestieren. In einem Manifest warnten sie vor „katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit“.[25][26][27]

Rudolf Steiners Prophetie

“Es wird nicht lange dauern, wenn man das Jahr 2000 geschrieben haben wird, da wird nicht ein direktes, aber eine Art von Verbot für alles Denken von Amerika ausgehen, ein Gesetz, welches den Zweck haben wird, alles individuelle Denken zu unterdrücken.” (Rudolf Steiner, GA 167, Vortrag vom 4. April 1916).

Das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" gibt Facebook nun freie Hand für jegliche Zensur. - Beachte: Der deutsche Justizminister hat die amerikanische Agenda dabei selbst geschaffen.

Soziale Netzwerke

Facebook hält den NetzDG-Entwurf für mit dem deutschen Grundgesetz unvereinbar. In einer Ende Mai 2017 an den Deutschen Bundestag übermittelten Stellungnahme erklärte das Unternehmen: „Der Rechtsstaat darf die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen. Die Verhinderung und Bekämpfung von Hate Speech und Falschmeldungen ist eine öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf.“ Facebook forderte in der Stellungnahme eine europäische Lösung und warnt vor einem „nationalen Alleingang“. In der Stellungnahme hieß es: „Die Höhe der Bußgelder steht außer Verhältnis zu dem sanktionierten Verhalten“. Der Branchenverband Bitkom hatte in einer Studie Kosten von rund 530 Millionen Euro pro Jahr errechnet, die Facebook und andere soziale Netzwerke tragen müssten. Facebook hält diese Zahlen für „realistisch“.[28]

Vereinte Nationen

Der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für den Schutz der Meinungsfreiheit David Kaye kritisierte im Juni 2017 die geplanten Regelungen in einer Stellungnahme an die Bundesregierung scharf. Sie würden weit über das Ziel hinausschießen und Plattformbetreibern zu große Verantwortlichkeiten aufbürden. Ferner seien sie mit internationalen Menschenrechtserklärungen wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht vereinbar.

Online-Anbieter müssten Informationen teils aufgrund „vager und mehrdeutiger“ Kriterien löschen. Viele Informationen seien nur aus dem Zusammenhang heraus zu verstehen, den Plattformen nicht selbst bewerten könnten. Durch hohe Bußgelddrohungen und kurze Prüffristen würden Betreiber geradezu genötigt, auch potenziell rechtmäßige Inhalte zu löschen, was zu unangemessenen Eingriffen in Meinungsfreiheit und Privatsphäre führen würde, über die mindestens Gerichte oder unabhängige Institutionen entscheiden müssten. Nach Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte muss jede Entscheidung über Einschränkungen der Meinungsfreiheit von einer Organisation getroffen werden, die unabhängig von politischen, kommerziellen oder anderen unerwünschten Einflüssen ist, dies ist bei Netzwerkprovidern nicht der Fall.

Bedenken äußerte Kaye auch hinsichtlich der Regelung, dass umstrittene strafbewehrte Inhalte und die zugehörigen Nutzerinformationen für unbestimmte Zeit gespeichert und dokumentiert werden müssten, was die staatliche Überwachung Betroffener erleichtere, und des zivilrechtlichen Anspruchs auf Herausgabe von Bestandsdaten zu IP-Adressen ohne richterliche Anordnung. Der Beauftragte bat die Bundesregierung um Stellungnahme binnen 60 Tagen.[29][30][31]

Weblinks

Einzelnachweise

  1.  Warnung vor Schnellschuss - Reporter ohne Grenzen für Informationsfreiheit. In: Reporter ohne Grenzen für Informationsfreiheit. 19. Mai 2017 (https://www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/meldung/warnung-vor-schnellschuss/).
  2. Regierungsentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG). Reporter ohne Grenzen, 19. Mai 2017, abgerufen am 19. Mai 2017.
  3.  UN-Sonderberichterstatter: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt gegen Menschenrechte. In: netzpolitik.org. 9. Juni 2017 (https://netzpolitik.org/2017/un-sonderberichterstatter-netzwerkdurchsetzungsgesetz-verstoesst-gegen-menschenrechte/).
  4. Gesetzesentwurf NetzDG, BMJV
  5. Pressemitteilungen | Löschung von strafbaren Hasskommentaren durch soziale Netzwerke weiterhin nicht ausreichend. Abgerufen am 30. Mai 2017.
  6. heise online: Zweifel an der Studie zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz: "Bewertungen von Rechtslaien". Abgerufen am 30. Mai 2017.
  7. Tagesschau.de, Was brächte das Gesetz gegen Hasspostings?, 19.05.2017
  8. Germany approves plans to fine social media firms up to €50m. The Guardian (30. Juni 2017). Abgerufen am 30. Juni 2017.
  9. Telemediengesetz, Paragraph 14
  10. Friedhelm Greis: Heiko Maas verschlimmbessert seinen Gesetzentwurf, Die Zeit, 29. März 2017.
  11. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-Entwurf-des-Netzwerkdurchsetzungsgesetzes-Frontalangriff-auf-das-Vertrauen-im-Internet-3668533.html
  12. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Ende-der-Anonymitaet-im-Netz-Maas-verschaerft-Gesetzesentwurf-gegen-Hate-Speech-3668265.html
  13. Heise.de, Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Kritik und Korrekturbereitschaft im Bundestag, 19.05.2017
  14. Legal Tribune Online, Wis­sen­schaft­li­cher Dienst zwei­felt an NetzDG, 06.06.2017
  15. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes: Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit (pdf-Datei), WD 10 - 3000 - 037/17, 12. Juni 2017.
  16. Henning Rasche: Alle gegen Heiko Maas, Rheinische Post online, 19. Juni 2017.
  17. Fabian Reinbold: Maas' Facebook-Gesetz muss schrumpfen, Spiegel online, 19. Juni 2017.
  18. Bundestag verabschiedet umstrittenes Facebook-Gesetz, Spiegel online, 30. Juni 2017.
  19.  Peter Stützle: Deutscher Bundestag - Bundestag beschließt Gesetz gegen strafbare Inhalte im Internet. In: Deutscher Bundestag. (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw26-de-netzwerkdurchsetzungsgesetz/513398).
  20. http://www.heute.de/spd-naher-verein-d64-kritisiert-gesetz-von-heiko-maas-gegen-hasskommentare-scharf-46780030.html
  21. https://netzpolitik.org/2017/hate-speech-gesetz-schon-ausgeweitet-bevor-es-in-kraft-tritt/
  22. http://www.tagesspiegel.de/politik/gesetzentwurf-von-heiko-maas-erdoganismus-in-reinkultur/19537970.html
  23. Burkhard Müller-Ullrich: Ministerbesuch im Zensur-Sweat-Shop, Achse des Guten, 15. Juni 2017.
  24. Tagesschau.de, Was brächte das Gesetz gegen Hasspostings?, 19.05.2017
  25. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/heiko-maas-wirtschaft-und-netzszene-protestieren-gegen-hassrede-gesetz-a-1142861.html
  26. http://www.tagesspiegel.de/politik/debatte-um-hatespeech-deklaration-fuer-die-meinungsfreiheit-gegen-gesetz-von-heiko-maas/19658306.html
  27. http://www.zeit.de/digital/internet/2017-04/heiko-maas-netzdg-allianz-meinungsfreiheit
  28. http://www.wiwo.de/politik/deutschland/widerstand-gegen-facebook-gesetz-facebook-attackiert-heiko-maas/19861686.html
  29. Stefan Krempl: Netzwerkdurchsetzungsgesetz: UN-Beauftragter sieht Anonymität gefährdet, heise online, 9. Juni 2017.
  30. Golem, Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt gegen Menschenrechte
  31. FAZ, Die SPD braucht einen Erfolg für Maas, 10.06.2017
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