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Das '''Netzwerkdurchsetzungsgesetz''' (NetzDG, Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken) ist ein Gesetz, das sich gegen [[Hetze#Hetze_im_politisch-gesellschaftlichen_Sinn|Hetze]] und gefälschte Meldungen ([[Fake News]]) in [[Soziales Netzwerk (Internet)|Sozialen Netzwerken]] richten soll. Es enthält auch eine Änderung des [[Telemediengesetz]]es, das nicht nur soziale Netzwerke betrifft. Der Bundestag nahm das Gesetz im Juni 2017 an.
 
[[Reporter ohne Grenzen]] und andere Kritiker sprachen von einem „Schnellschuss“, der „das Grundrecht auf [[Pressefreiheit|Presse-]] und [[Meinungsfreiheit]] massiv beschädigen könnte.“ Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Beiträgen würden privatisiert.<ref>{{Literatur|Titel=Warnung vor Schnellschuss - Reporter ohne Grenzen für Informationsfreiheit|Sammelwerk=Reporter ohne Grenzen für Informationsfreiheit|Datum=2017-05-19|Online=https://www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/meldung/warnung-vor-schnellschuss/|Abruf=2017-05-19}}</ref><ref>{{Internetquelle|url=https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2017/Downloads/04192017_Stellungnahme_RoG_RefE_NetzDG.pdf;jsessionid=8B2C65D85BF900C88BA64C17A999D437.1_cid324?__blob=publicationFile&v=2|titel=Regierungsentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG)|autor=|hrsg=Reporter ohne Grenzen|werk=|datum=2017-05-19|sprache=de|zugriff=2017-05-19}}</ref> Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit kritisierte, das geplante Gesetz gefährde die Menschenrechte.<ref>{{Literatur|Titel=UN-Sonderberichterstatter: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt gegen Menschenrechte|Sammelwerk=netzpolitik.org|Datum=2017-06-09|Online=https://netzpolitik.org/2017/un-sonderberichterstatter-netzwerkdurchsetzungsgesetz-verstoesst-gegen-menschenrechte/|Abruf=2017-06-16}}</ref> Bei einer Anhörung im Bundestag hielten fast alle Experten den Entwurf für verfassungswidrig.
 
== Hintergrund ==
2015 wurde vom [[Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz]] eine Arbeitsgruppe zum Umgang mit strafbaren Inhalten in sozialen Netzwerken gebildet. Einige Netzwerke gaben Selbstverpflichtungen ab, die nach Ansicht des Ministeriums jedoch nicht ausreichten.
 
Justizminister [[Heiko Maas]] argumentierte, eine Auswertung der Rechtspraxis bei der Löschung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken im Januar/Februar 2017 durch jugendschutz.net habe ergeben, dass Löschungen von Hasskommentaren nur unzureichend erfolgten, und forderte, den Druck auf die Netzwerke weiter zu erhöhen. Um die Unternehmen noch stärker in die Pflicht zu nehmen, brauche man gesetzliche Regelungen. Zwar würden bei [[Youtube]] 90 Prozent der strafbaren Inhalte gelöscht, bei [[Facebook]] jedoch nur 39 Prozent und bei [[Twitter]] nur ein Prozent. Außerdem habe man schlechte Erfahrungen mit Falschmeldungen (Fake News) im US-Wahlkampf 2016 gemacht.<ref>[https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_NetzDG.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Gesetzesentwurf NetzDG], BMJV</ref><ref>{{Internetquelle|url=https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/03142017_Monitoring_SozialeNetzwerke.html|titel=Pressemitteilungen {{!}} Löschung von strafbaren Hasskommentaren durch soziale Netzwerke weiterhin nicht ausreichend|sprache=de|zugriff=2017-05-30}}</ref>
 
Die Studie wurde von dem Münchner Professor für [[Medienrecht]] Marc Liesching als „Bewertung von Rechtslaien“ eingestuft.<ref>{{Internetquelle|url=https://www.heise.de/newsticker/meldung/Zweifel-an-der-Studie-zum-Netzwerkdurchsetzungsgesetz-Bewertungen-von-Rechtslaien-3727979.html|titel=Zweifel an der Studie zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz: "Bewertungen von Rechtslaien"|autor=heise online|zugriff=2017-05-30}}</ref>
 
== Gesetzesentwurf ==
Im Frühjahr 2017 stellte Maas den Entwurf für ein ''Netzwerkdurchsetzungsgesetz'' (NetzDG) vor. Nach Darstellung der Bundesregierung sollen die sozialen Netzwerke damit gezwungen werden, [[Hassrede]] konsequenter zu entfernen. Der Entwurf wurde von Interessenverbänden, Bürgerrechtlern, Juristen und Datenschützern scharf kritisiert.<ref>Tagesschau.de, [https://www.tagesschau.de/inland/faq-hasskommentare-101.html Was brächte das Gesetz gegen Hasspostings?], 19.05.2017</ref>
 
Der Gesetzesentwurf bezog sich auf kommerzielle soziale Netzwerke im Internet mit mindestens 2 Millionen Mitgliedern, nicht auf journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote. Anbieter werden verpflichtet, ein transparentes Verfahren zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte einzurichten, und einer Berichts- und Dokumentationspflicht unterworfen. Sie müssen Beschwerden unverzüglich prüfen, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen, nach Prüfung jeden rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 7 Tagen löschen und den Zugriff darauf sperren. Beschwerdeführer und Nutzer sind über die getroffenen Entscheidungen unverzüglich zu informieren. Der gelöschte Inhalt muss zu Beweiszwecken mindestens zehn Wochen gespeichert werden. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten, für die empfindliche Bußgelder vorgesehen sind (bis zu 50 Millionen Euro). Außerdem müssen Anbieter einen [[Zustellungsbevollmächtigter|Zustellungsbevollmächtigten]] im Inland angeben, sowohl gegenüber Behörden als auch für [[Privatrecht|zivilrechtliche]] Verfahren. Von den sozialen Netzwerken wird weiterhin ein halbjährlicher Bericht über erhaltene Beschwerden und deren Umgang mit diesen erwartet.<ref name=guard>{{cite web|title=Germany approves plans to fine social media firms up to €50m|url=https://www.theguardian.com/media/2017/jun/30/germany-approves-plans-to-fine-social-media-firms-up-to-50m|publisher=The Guardian|accessdate=2017-06-30|date=2017-06-30}}</ref>
 
Der Entwurf enthielt auch eine Änderung des Paragraphen 14 (Absatz 2) des [[Telemediengesetz]]es, der die Herausgabe der Stammdaten von Nutzern betrifft. Schon zuvor war dieser Paragraph dahingehend geändert worden, dass die Herausgabe nicht nur in Fragen der öffentlichen Sicherheit, sondern auch der Verletzung geistigen Eigentums möglich war,<ref>[https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__14.html Telemediengesetz, Paragraph 14]</ref> was zu massiver Kritik führte, da unter anderem Abmahnungswellen befürchtet wurden. Der Gesetzesentwurf sah eine Herausgabe von Daten nicht mehr nur zur „Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“, sondern auch „anderer absolut geschützter Rechte“ vor. Das Telemediengesetz gilt für weitaus mehr Dienste als nur soziale Netzwerke.
 
Das Gesetz soll es ermöglichen, gegenüber Online-Plattformen leichter und schneller [[Persönlichkeitsrecht (Deutschland)|Persönlichkeits-]] und [[Eigentum]]srechte durchzusetzen. So soll jeder, der rechtliche Ansprüche gegenüber einem Nutzer geltend machen will, die Herausgabe von [[Stammdaten]] verlangen können, aus denen die Identität des Anspruchsgegners hervorgeht. Wenn sich „beispielsweise eine Person oder eine Firma durch einen Kommentar in einem Internetforum beleidigt oder unangemessen kritisiert fühlt, könnte sie künftig nicht nur vom Forenbetreiber die Löschung des Kommentars fordern, sondern auch die Herausgabe von Stammdaten, um den Urheber etwa abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen zu können“. Dies würde nach Ansicht der Kritiker neben sozialen Netzwerken auch Plattformen wie [[Amazon]] oder [[Ebay]] betreffen. Wer dort eine schlechte Bewertung abgebe, muss laut IT-Anwalt Joerg Heidrich mit „teuren Anwaltsbriefen rechnen“. De facto würde der Entwurf nach Ansicht von Netzaktivisten „zum Ende der Anonymität im Internet“ führen. Kritiker sahen „übereinstimmend ein verfassungs- und europarechtswidriges Zensurinstrument“, das zu einer „regelrechten Löschorgie“ bei Anbietern führen werde.<ref>Friedhelm Greis: [http://www.zeit.de/digital/internet/2017-03/hate-speech-heiko-maas-netzwerkdurchsetzungsgesetz-entwurf-erweitert/komplettansicht ''Heiko Maas verschlimmbessert seinen Gesetzentwurf''], Die Zeit, 29. März 2017.</ref><ref>https://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-Entwurf-des-Netzwerkdurchsetzungsgesetzes-Frontalangriff-auf-das-Vertrauen-im-Internet-3668533.html</ref><ref>https://www.heise.de/newsticker/meldung/Ende-der-Anonymitaet-im-Netz-Maas-verschaerft-Gesetzesentwurf-gegen-Hate-Speech-3668265.html</ref>
 
== Beratung und Verabschiedung ==
Am 19. Mai 2017 brachte Maas den „Gesetzentwurf gegen Hass und Hetze im Internet“ im [[Deutscher Bundestag|Bundestag]] ein. Bei der ersten Lesung zeigte sich, dass der Entwurf auch innerhalb von CDU/CSU und SPD umstritten war. [[Petra Sitte]] (Linkspartei) warnte vor einem schweren Kollateralschaden für die Meinungsfreiheit. [[Konstantin von Notz]] (Die Grünen) warnte davor, die großen Netzwerkanbieter in eine Richterrolle zu drängen.<ref>Heise.de, [https://www.heise.de/newsticker/meldung/Netzwerkdurchsetzungsgesetz-Kritik-und-Korrekturbereitschaft-im-Bundestag-3718401.html Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Kritik und Korrekturbereitschaft im Bundestag], 19.05.2017</ref> Die [[Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages|Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages]] äußerten in einem Gutachten Bedenken, dass der Gesetzentwurf gegen die [[Grundgesetz|Verfassung]] und gegen Europarecht verstoße.<ref>Legal Tribune Online, [http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/wissenschaftlicher-dienst-netzdg-maas-gutachten-rechtswidrig/ Wis­sen­schaft­li­cher Dienst zwei­felt an NetzDG], 06.06.2017</ref><ref>Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: [https://www.bundestag.de/blob/510514/eefb7cf92dee88ec74ce8e796e9bc25c/wd-10-037-17-pdf-data.pdf ''Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes: Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit''] (pdf-Datei), WD 10 - 3000 - 037/17, 12. Juni 2017.</ref>
 
Bei einer Anhörung zum Gesetzentwurf im [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]] brachten acht von zehn geladenen Experten erhebliche Bedenken zum Ausdruck. Die meisten sahen eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Der Leiter des [[Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht]] der [[Westfälische Wilhelms-Universität|Universität Münster]] [[Bernd Holznagel]] erklärte, um hohen Bußgeldzahlungen zu entgehen, könnten die Netzwerke dazu neigen, auch legale Beiträge zu löschen. Der Entwurf sei verfassungswidrig und würde einer Überprüfung durch das [[Bundesverfassungsgericht]] nicht standhalten. Der Geschäftsführer von [[Reporter ohne Grenzen]] Christian Mihr warnte, die Methoden erinnerten an autokratische Staaten und das Gesetz schaffe die Gefahr des Missbrauchs. Auch totalitäre Regierungen würden die Debatte in Deutschland derzeit mit Interesse verfolgen, um sich an dem Entwurf zu orientieren. Man dürfe keinen Präzedenzfall für [[Zensur im Internet|Zensur]] schaffen.<ref name="Rasche">Henning Rasche: [http://www.rp-online.de/digitales/internet/anhoerung-zum-netzwerkdurchsetzungsgesetz-alle-gegen-heiko-maas-aid-1.6893527 ''Alle gegen Heiko Maas''], Rheinische Post online, 19. Juni 2017.</ref><ref>Fabian Reinbold: [http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/heiko-maas-facebook-gesetz-muss-schrumpfen-a-1152991.html ''Maas' Facebook-Gesetz muss schrumpfen''], Spiegel online, 19. Juni 2017.</ref>
 
Vertreter der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD nahmen daraufhin Änderungen am Entwurf vor. Danach muss der von Netzwerkbetreibern zu benennende Zustellungsbevollmächtigte in Deutschland in einer Frist von 48 Stunden Auskunft erteilen, wenn sich Behörden wegen illegaler Inhalte bei ihm melden. Zusätzlich wurde eine Möglichkeit vorgesehen, Entscheidung in schwierigen Fällen einem „unabhängigen Gremium“ zu überlassen, das dem Bundesamt für Justiz untersteht. Einzelheiten zu Ausgestaltung und Besetzung dieses Gremium blieben jedoch unklar. Die umstrittenen Löschfristen von 24 Stunden bzw. sieben Tagen und die Strafandrohung von bis zu 50 Millionen Euro blieben bestehen.<ref>[http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/heiko-maas-bundestag-beschliesst-facebook-gesetz-a-1155192.html ''Bundestag verabschiedet umstrittenes Facebook-Gesetz''], Spiegel online, 30. Juni 2017.</ref>
 
Der Bundestag verabschiedete den geänderten Entwurf am 30. Juni 2017 mit einer Mehrheit aus Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der [[Die Linke|Linken]] und eine Stimme aus der Unionsfraktion bei Enthaltung von [[Bündnis 90/Die Grünen]].<ref>{{Literatur|Autor=Peter Stützle|Titel=Deutscher Bundestag - Bundestag beschließt Gesetz gegen strafbare Inhalte im Internet|Sammelwerk=Deutscher Bundestag|Online=https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw26-de-netzwerkdurchsetzungsgesetz/513398|Abruf=2017-06-30}}</ref>
 
== Kritik ==
 
=== Experten und Journalisten ===
Auch IT-Experten der SPD bezeichneten die geplanten Regelungen als „Zensurinfrastruktur“. [[Matthias Spielkamp]] von ''[[Reporter ohne Grenzen]]'' nannte den Entwurf „beschämend“.<ref>http://www.heute.de/spd-naher-verein-d64-kritisiert-gesetz-von-heiko-maas-gegen-hasskommentare-scharf-46780030.html</ref><ref>https://netzpolitik.org/2017/hate-speech-gesetz-schon-ausgeweitet-bevor-es-in-kraft-tritt/</ref> [[Harald Martenstein]] von der Zeitung ''[[Der Tagesspiegel]]'' bezeichnete ihn als „Erdoganismus in Reinkultur“<ref>http://www.tagesspiegel.de/politik/gesetzentwurf-von-heiko-maas-erdoganismus-in-reinkultur/19537970.html</ref> und erklärte, der Gesetzesentwurf lese sich so, als „stamme er aus dem Roman [[1984 (Roman)|1984]]“, er sei ein „Angriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung“. [[Burkhard Müller-Ullrich]] schrieb: „Minister Maas geht es ganz offensichtlich nicht um Hass und Hetze allgemein, sondern um das Mundtotmachen seiner politischen Gegner.“<ref>Burkhard Müller-Ullrich: [http://www.achgut.com/artikel/ministerbesuch_im_zensur-sweat-shop ''Ministerbesuch im Zensur-Sweat-Shop''], [[Achse des Guten]], 15. Juni 2017.</ref>
 
Experten erwarten, dass die kurzen und starren Löschfristen sowie die hohe Bußgeldandrohung dazu führen würde, dass die Netzwerke Beiträge im Zweifelsfall lieber entfernen, auch wenn die grundrechtlich garantierte [[Meinungsfreiheit]] eine kontextbezogene Abwägung erfordern würde, etwa bei der Abgrenzung zwischen verbotener Beleidigung und erlaubter Satire.<ref>Tagesschau.de, [https://www.tagesschau.de/inland/faq-hasskommentare-101.html Was brächte das Gesetz gegen Hasspostings?], 19.05.2017</ref> Im April 2017 schloss sich ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Netzpolitikern, Bürgerrechtlern, Wissenschaftlern und Juristen zusammen, um gegen das Gesetz zu protestieren. In einem [[Manifest]] warnten sie vor „katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit“.<ref>http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/heiko-maas-wirtschaft-und-netzszene-protestieren-gegen-hassrede-gesetz-a-1142861.html</ref><ref>http://www.tagesspiegel.de/politik/debatte-um-hatespeech-deklaration-fuer-die-meinungsfreiheit-gegen-gesetz-von-heiko-maas/19658306.html</ref><ref>http://www.zeit.de/digital/internet/2017-04/heiko-maas-netzdg-allianz-meinungsfreiheit</ref>
 
=== Rudolf Steiners Prophetie ===
 
“Es wird nicht lange dauern, wenn man das Jahr 2000 geschrieben haben wird, da wird nicht ein direktes, aber eine Art von Verbot für alles Denken von Amerika ausgehen, ein Gesetz, welches den Zweck haben wird, alles individuelle Denken zu unterdrücken.” (Rudolf Steiner, GA 167, Vortrag vom 4. April 1916).
 
Das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" gibt Facebook nun freie Hand für jegliche Zensur. - Beachte: Der deutsche Justizminister hat die amerikanische Agenda dabei selbst geschaffen.
 
=== Soziale Netzwerke ===
Facebook hält den NetzDG-Entwurf für mit dem [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|deutschen Grundgesetz]] unvereinbar. In einer Ende Mai 2017 an den Deutschen Bundestag übermittelten Stellungnahme erklärte das Unternehmen: „Der Rechtsstaat darf die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen. Die Verhinderung und Bekämpfung von Hate Speech und Falschmeldungen ist eine öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf.“ Facebook forderte in der Stellungnahme eine europäische Lösung und warnt vor einem „nationalen Alleingang“. In der Stellungnahme hieß es: „Die Höhe der Bußgelder steht außer Verhältnis zu dem sanktionierten Verhalten“. Der Branchenverband [[Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien|Bitkom]] hatte in einer Studie Kosten von rund 530 Millionen Euro pro Jahr errechnet, die Facebook und andere soziale Netzwerke tragen müssten. Facebook hält diese Zahlen für „realistisch“.<ref>http://www.wiwo.de/politik/deutschland/widerstand-gegen-facebook-gesetz-facebook-attackiert-heiko-maas/19861686.html</ref>
 
=== Vereinte Nationen ===
 
Der Sonderbeauftragte der [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] für den Schutz der Meinungsfreiheit David Kaye kritisierte im Juni 2017 die geplanten Regelungen in einer Stellungnahme an die Bundesregierung scharf. Sie würden weit über das Ziel hinausschießen und Plattformbetreibern zu große Verantwortlichkeiten aufbürden. Ferner seien sie mit internationalen Menschenrechtserklärungen wie dem [[Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte|Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte]] nicht vereinbar.
 
Online-Anbieter müssten Informationen teils aufgrund „vager und mehrdeutiger“ Kriterien löschen. Viele Informationen seien nur aus dem Zusammenhang heraus zu verstehen, den Plattformen nicht selbst bewerten könnten. Durch hohe Bußgelddrohungen und kurze Prüffristen würden Betreiber geradezu genötigt, auch potenziell rechtmäßige Inhalte zu löschen, was zu unangemessenen Eingriffen in Meinungsfreiheit und Privatsphäre führen würde, über die mindestens Gerichte oder unabhängige Institutionen entscheiden müssten. Nach Artikel 19 des [[Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte|Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte]] muss jede Entscheidung über Einschränkungen der Meinungsfreiheit von einer Organisation getroffen werden, die unabhängig von politischen, kommerziellen oder anderen unerwünschten Einflüssen ist, dies ist bei Netzwerkprovidern nicht der Fall.
 
Bedenken äußerte Kaye auch hinsichtlich der Regelung, dass umstrittene strafbewehrte Inhalte und die zugehörigen Nutzerinformationen für unbestimmte Zeit gespeichert und dokumentiert werden müssten, was die staatliche Überwachung Betroffener erleichtere, und des zivilrechtlichen Anspruchs auf Herausgabe von Bestandsdaten zu IP-Adressen ohne richterliche Anordnung. Der Beauftragte bat die Bundesregierung um Stellungnahme binnen 60 Tagen.<ref>[[Stefan Krempl]]: [https://www.heise.de/newsticker/meldung/Netzwerkdurchsetzungsgesetz-UN-Beauftragter-sieht-Anonymitaet-gefaehrdet-3739692.html ''Netzwerkdurchsetzungsgesetz: UN-Beauftragter sieht Anonymität gefährdet''], heise online, 9. Juni 2017.</ref><ref>Golem, [https://www.golem.de/news/zensur-netzwerkdurchsetzungsgesetz-verstoesst-gegen-menschenrechte-1706-128290.html Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt gegen Menschenrechte]</ref><ref>FAZ, [http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/justizminister-maas-mangelt-es-an-erfolgen-15052658.html Die SPD braucht einen Erfolg für Maas], 10.06.2017</ref>
 
== Weblinks ==
* [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/123/1812356.pdf Entwurf des NetzDG aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vom 16. Mai 2017. Dieser Entwurf wurde dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. (pdf)]
* [https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_NetzDG.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Entwurf des NetzDG aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vom 5. April 2017 (pdf)]
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
[[Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]]
[[Kategorie:Politik (Deutschland)]]
[[Kategorie:Zensur]]
[[Kategorie:Internet]]
 
{{Rechtshinweis}}
 
{{Wikipedia}}

Version vom 3. Juli 2017, 03:59 Uhr

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG, Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken) ist ein Gesetz, das sich gegen Hetze und gefälschte Meldungen (Fake News) in Sozialen Netzwerken richten soll. Es enthält auch eine Änderung des Telemediengesetzes, das nicht nur soziale Netzwerke betrifft. Der Bundestag nahm das Gesetz im Juni 2017 an.

Reporter ohne Grenzen und andere Kritiker sprachen von einem „Schnellschuss“, der „das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit massiv beschädigen könnte.“ Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Beiträgen würden privatisiert.[1][2] Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit kritisierte, das geplante Gesetz gefährde die Menschenrechte.[3] Bei einer Anhörung im Bundestag hielten fast alle Experten den Entwurf für verfassungswidrig.

Hintergrund

2015 wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Arbeitsgruppe zum Umgang mit strafbaren Inhalten in sozialen Netzwerken gebildet. Einige Netzwerke gaben Selbstverpflichtungen ab, die nach Ansicht des Ministeriums jedoch nicht ausreichten.

Justizminister Heiko Maas argumentierte, eine Auswertung der Rechtspraxis bei der Löschung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken im Januar/Februar 2017 durch jugendschutz.net habe ergeben, dass Löschungen von Hasskommentaren nur unzureichend erfolgten, und forderte, den Druck auf die Netzwerke weiter zu erhöhen. Um die Unternehmen noch stärker in die Pflicht zu nehmen, brauche man gesetzliche Regelungen. Zwar würden bei Youtube 90 Prozent der strafbaren Inhalte gelöscht, bei Facebook jedoch nur 39 Prozent und bei Twitter nur ein Prozent. Außerdem habe man schlechte Erfahrungen mit Falschmeldungen (Fake News) im US-Wahlkampf 2016 gemacht.[4][5]

Die Studie wurde von dem Münchner Professor für Medienrecht Marc Liesching als „Bewertung von Rechtslaien“ eingestuft.[6]

Gesetzesentwurf

Im Frühjahr 2017 stellte Maas den Entwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor. Nach Darstellung der Bundesregierung sollen die sozialen Netzwerke damit gezwungen werden, Hassrede konsequenter zu entfernen. Der Entwurf wurde von Interessenverbänden, Bürgerrechtlern, Juristen und Datenschützern scharf kritisiert.[7]

Der Gesetzesentwurf bezog sich auf kommerzielle soziale Netzwerke im Internet mit mindestens 2 Millionen Mitgliedern, nicht auf journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote. Anbieter werden verpflichtet, ein transparentes Verfahren zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte einzurichten, und einer Berichts- und Dokumentationspflicht unterworfen. Sie müssen Beschwerden unverzüglich prüfen, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen, nach Prüfung jeden rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 7 Tagen löschen und den Zugriff darauf sperren. Beschwerdeführer und Nutzer sind über die getroffenen Entscheidungen unverzüglich zu informieren. Der gelöschte Inhalt muss zu Beweiszwecken mindestens zehn Wochen gespeichert werden. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten, für die empfindliche Bußgelder vorgesehen sind (bis zu 50 Millionen Euro). Außerdem müssen Anbieter einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland angeben, sowohl gegenüber Behörden als auch für zivilrechtliche Verfahren. Von den sozialen Netzwerken wird weiterhin ein halbjährlicher Bericht über erhaltene Beschwerden und deren Umgang mit diesen erwartet.[8]

Der Entwurf enthielt auch eine Änderung des Paragraphen 14 (Absatz 2) des Telemediengesetzes, der die Herausgabe der Stammdaten von Nutzern betrifft. Schon zuvor war dieser Paragraph dahingehend geändert worden, dass die Herausgabe nicht nur in Fragen der öffentlichen Sicherheit, sondern auch der Verletzung geistigen Eigentums möglich war,[9] was zu massiver Kritik führte, da unter anderem Abmahnungswellen befürchtet wurden. Der Gesetzesentwurf sah eine Herausgabe von Daten nicht mehr nur zur „Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“, sondern auch „anderer absolut geschützter Rechte“ vor. Das Telemediengesetz gilt für weitaus mehr Dienste als nur soziale Netzwerke.

Das Gesetz soll es ermöglichen, gegenüber Online-Plattformen leichter und schneller Persönlichkeits- und Eigentumsrechte durchzusetzen. So soll jeder, der rechtliche Ansprüche gegenüber einem Nutzer geltend machen will, die Herausgabe von Stammdaten verlangen können, aus denen die Identität des Anspruchsgegners hervorgeht. Wenn sich „beispielsweise eine Person oder eine Firma durch einen Kommentar in einem Internetforum beleidigt oder unangemessen kritisiert fühlt, könnte sie künftig nicht nur vom Forenbetreiber die Löschung des Kommentars fordern, sondern auch die Herausgabe von Stammdaten, um den Urheber etwa abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen zu können“. Dies würde nach Ansicht der Kritiker neben sozialen Netzwerken auch Plattformen wie Amazon oder Ebay betreffen. Wer dort eine schlechte Bewertung abgebe, muss laut IT-Anwalt Joerg Heidrich mit „teuren Anwaltsbriefen rechnen“. De facto würde der Entwurf nach Ansicht von Netzaktivisten „zum Ende der Anonymität im Internet“ führen. Kritiker sahen „übereinstimmend ein verfassungs- und europarechtswidriges Zensurinstrument“, das zu einer „regelrechten Löschorgie“ bei Anbietern führen werde.[10][11][12]

Beratung und Verabschiedung

Am 19. Mai 2017 brachte Maas den „Gesetzentwurf gegen Hass und Hetze im Internet“ im Bundestag ein. Bei der ersten Lesung zeigte sich, dass der Entwurf auch innerhalb von CDU/CSU und SPD umstritten war. Petra Sitte (Linkspartei) warnte vor einem schweren Kollateralschaden für die Meinungsfreiheit. Konstantin von Notz (Die Grünen) warnte davor, die großen Netzwerkanbieter in eine Richterrolle zu drängen.[13] Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages äußerten in einem Gutachten Bedenken, dass der Gesetzentwurf gegen die Verfassung und gegen Europarecht verstoße.[14][15]

Bei einer Anhörung zum Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag brachten acht von zehn geladenen Experten erhebliche Bedenken zum Ausdruck. Die meisten sahen eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Der Leiter des Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster Bernd Holznagel erklärte, um hohen Bußgeldzahlungen zu entgehen, könnten die Netzwerke dazu neigen, auch legale Beiträge zu löschen. Der Entwurf sei verfassungswidrig und würde einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten. Der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen Christian Mihr warnte, die Methoden erinnerten an autokratische Staaten und das Gesetz schaffe die Gefahr des Missbrauchs. Auch totalitäre Regierungen würden die Debatte in Deutschland derzeit mit Interesse verfolgen, um sich an dem Entwurf zu orientieren. Man dürfe keinen Präzedenzfall für Zensur schaffen.[16][17]

Vertreter der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD nahmen daraufhin Änderungen am Entwurf vor. Danach muss der von Netzwerkbetreibern zu benennende Zustellungsbevollmächtigte in Deutschland in einer Frist von 48 Stunden Auskunft erteilen, wenn sich Behörden wegen illegaler Inhalte bei ihm melden. Zusätzlich wurde eine Möglichkeit vorgesehen, Entscheidung in schwierigen Fällen einem „unabhängigen Gremium“ zu überlassen, das dem Bundesamt für Justiz untersteht. Einzelheiten zu Ausgestaltung und Besetzung dieses Gremium blieben jedoch unklar. Die umstrittenen Löschfristen von 24 Stunden bzw. sieben Tagen und die Strafandrohung von bis zu 50 Millionen Euro blieben bestehen.[18]

Der Bundestag verabschiedete den geänderten Entwurf am 30. Juni 2017 mit einer Mehrheit aus Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Linken und eine Stimme aus der Unionsfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen.[19]

Kritik

Experten und Journalisten

Auch IT-Experten der SPD bezeichneten die geplanten Regelungen als „Zensurinfrastruktur“. Matthias Spielkamp von Reporter ohne Grenzen nannte den Entwurf „beschämend“.[20][21] Harald Martenstein von der Zeitung Der Tagesspiegel bezeichnete ihn als „Erdoganismus in Reinkultur“[22] und erklärte, der Gesetzesentwurf lese sich so, als „stamme er aus dem Roman 1984“, er sei ein „Angriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung“. Burkhard Müller-Ullrich schrieb: „Minister Maas geht es ganz offensichtlich nicht um Hass und Hetze allgemein, sondern um das Mundtotmachen seiner politischen Gegner.“[23]

Experten erwarten, dass die kurzen und starren Löschfristen sowie die hohe Bußgeldandrohung dazu führen würde, dass die Netzwerke Beiträge im Zweifelsfall lieber entfernen, auch wenn die grundrechtlich garantierte Meinungsfreiheit eine kontextbezogene Abwägung erfordern würde, etwa bei der Abgrenzung zwischen verbotener Beleidigung und erlaubter Satire.[24] Im April 2017 schloss sich ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Netzpolitikern, Bürgerrechtlern, Wissenschaftlern und Juristen zusammen, um gegen das Gesetz zu protestieren. In einem Manifest warnten sie vor „katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit“.[25][26][27]

Rudolf Steiners Prophetie

“Es wird nicht lange dauern, wenn man das Jahr 2000 geschrieben haben wird, da wird nicht ein direktes, aber eine Art von Verbot für alles Denken von Amerika ausgehen, ein Gesetz, welches den Zweck haben wird, alles individuelle Denken zu unterdrücken.” (Rudolf Steiner, GA 167, Vortrag vom 4. April 1916).

Das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" gibt Facebook nun freie Hand für jegliche Zensur. - Beachte: Der deutsche Justizminister hat die amerikanische Agenda dabei selbst geschaffen.

Soziale Netzwerke

Facebook hält den NetzDG-Entwurf für mit dem deutschen Grundgesetz unvereinbar. In einer Ende Mai 2017 an den Deutschen Bundestag übermittelten Stellungnahme erklärte das Unternehmen: „Der Rechtsstaat darf die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen. Die Verhinderung und Bekämpfung von Hate Speech und Falschmeldungen ist eine öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf.“ Facebook forderte in der Stellungnahme eine europäische Lösung und warnt vor einem „nationalen Alleingang“. In der Stellungnahme hieß es: „Die Höhe der Bußgelder steht außer Verhältnis zu dem sanktionierten Verhalten“. Der Branchenverband Bitkom hatte in einer Studie Kosten von rund 530 Millionen Euro pro Jahr errechnet, die Facebook und andere soziale Netzwerke tragen müssten. Facebook hält diese Zahlen für „realistisch“.[28]

Vereinte Nationen

Der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für den Schutz der Meinungsfreiheit David Kaye kritisierte im Juni 2017 die geplanten Regelungen in einer Stellungnahme an die Bundesregierung scharf. Sie würden weit über das Ziel hinausschießen und Plattformbetreibern zu große Verantwortlichkeiten aufbürden. Ferner seien sie mit internationalen Menschenrechtserklärungen wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht vereinbar.

Online-Anbieter müssten Informationen teils aufgrund „vager und mehrdeutiger“ Kriterien löschen. Viele Informationen seien nur aus dem Zusammenhang heraus zu verstehen, den Plattformen nicht selbst bewerten könnten. Durch hohe Bußgelddrohungen und kurze Prüffristen würden Betreiber geradezu genötigt, auch potenziell rechtmäßige Inhalte zu löschen, was zu unangemessenen Eingriffen in Meinungsfreiheit und Privatsphäre führen würde, über die mindestens Gerichte oder unabhängige Institutionen entscheiden müssten. Nach Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte muss jede Entscheidung über Einschränkungen der Meinungsfreiheit von einer Organisation getroffen werden, die unabhängig von politischen, kommerziellen oder anderen unerwünschten Einflüssen ist, dies ist bei Netzwerkprovidern nicht der Fall.

Bedenken äußerte Kaye auch hinsichtlich der Regelung, dass umstrittene strafbewehrte Inhalte und die zugehörigen Nutzerinformationen für unbestimmte Zeit gespeichert und dokumentiert werden müssten, was die staatliche Überwachung Betroffener erleichtere, und des zivilrechtlichen Anspruchs auf Herausgabe von Bestandsdaten zu IP-Adressen ohne richterliche Anordnung. Der Beauftragte bat die Bundesregierung um Stellungnahme binnen 60 Tagen.[29][30][31]

Weblinks

Einzelnachweise

  1.  Warnung vor Schnellschuss - Reporter ohne Grenzen für Informationsfreiheit. In: Reporter ohne Grenzen für Informationsfreiheit. 19. Mai 2017 (https://www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/meldung/warnung-vor-schnellschuss/).
  2. Regierungsentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG). Reporter ohne Grenzen, 19. Mai 2017, abgerufen am 19. Mai 2017.
  3.  UN-Sonderberichterstatter: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt gegen Menschenrechte. In: netzpolitik.org. 9. Juni 2017 (https://netzpolitik.org/2017/un-sonderberichterstatter-netzwerkdurchsetzungsgesetz-verstoesst-gegen-menschenrechte/).
  4. Gesetzesentwurf NetzDG, BMJV
  5. Pressemitteilungen | Löschung von strafbaren Hasskommentaren durch soziale Netzwerke weiterhin nicht ausreichend. Abgerufen am 30. Mai 2017.
  6. heise online: Zweifel an der Studie zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz: "Bewertungen von Rechtslaien". Abgerufen am 30. Mai 2017.
  7. Tagesschau.de, Was brächte das Gesetz gegen Hasspostings?, 19.05.2017
  8. Germany approves plans to fine social media firms up to €50m. The Guardian (30. Juni 2017). Abgerufen am 30. Juni 2017.
  9. Telemediengesetz, Paragraph 14
  10. Friedhelm Greis: Heiko Maas verschlimmbessert seinen Gesetzentwurf, Die Zeit, 29. März 2017.
  11. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-Entwurf-des-Netzwerkdurchsetzungsgesetzes-Frontalangriff-auf-das-Vertrauen-im-Internet-3668533.html
  12. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Ende-der-Anonymitaet-im-Netz-Maas-verschaerft-Gesetzesentwurf-gegen-Hate-Speech-3668265.html
  13. Heise.de, Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Kritik und Korrekturbereitschaft im Bundestag, 19.05.2017
  14. Legal Tribune Online, Wis­sen­schaft­li­cher Dienst zwei­felt an NetzDG, 06.06.2017
  15. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes: Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit (pdf-Datei), WD 10 - 3000 - 037/17, 12. Juni 2017.
  16. Henning Rasche: Alle gegen Heiko Maas, Rheinische Post online, 19. Juni 2017.
  17. Fabian Reinbold: Maas' Facebook-Gesetz muss schrumpfen, Spiegel online, 19. Juni 2017.
  18. Bundestag verabschiedet umstrittenes Facebook-Gesetz, Spiegel online, 30. Juni 2017.
  19.  Peter Stützle: Deutscher Bundestag - Bundestag beschließt Gesetz gegen strafbare Inhalte im Internet. In: Deutscher Bundestag. (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw26-de-netzwerkdurchsetzungsgesetz/513398).
  20. http://www.heute.de/spd-naher-verein-d64-kritisiert-gesetz-von-heiko-maas-gegen-hasskommentare-scharf-46780030.html
  21. https://netzpolitik.org/2017/hate-speech-gesetz-schon-ausgeweitet-bevor-es-in-kraft-tritt/
  22. http://www.tagesspiegel.de/politik/gesetzentwurf-von-heiko-maas-erdoganismus-in-reinkultur/19537970.html
  23. Burkhard Müller-Ullrich: Ministerbesuch im Zensur-Sweat-Shop, Achse des Guten, 15. Juni 2017.
  24. Tagesschau.de, Was brächte das Gesetz gegen Hasspostings?, 19.05.2017
  25. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/heiko-maas-wirtschaft-und-netzszene-protestieren-gegen-hassrede-gesetz-a-1142861.html
  26. http://www.tagesspiegel.de/politik/debatte-um-hatespeech-deklaration-fuer-die-meinungsfreiheit-gegen-gesetz-von-heiko-maas/19658306.html
  27. http://www.zeit.de/digital/internet/2017-04/heiko-maas-netzdg-allianz-meinungsfreiheit
  28. http://www.wiwo.de/politik/deutschland/widerstand-gegen-facebook-gesetz-facebook-attackiert-heiko-maas/19861686.html
  29. Stefan Krempl: Netzwerkdurchsetzungsgesetz: UN-Beauftragter sieht Anonymität gefährdet, heise online, 9. Juni 2017.
  30. Golem, Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt gegen Menschenrechte
  31. FAZ, Die SPD braucht einen Erfolg für Maas, 10.06.2017
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