Netzwerkdurchsetzungsgesetz und Neuroleptika: Unterschied zwischen den Seiten

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Das '''Netzwerkdurchsetzungsgesetz''' (NetzDG, Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken) ist ein Gesetz, das sich gegen [[Hetze#Hetze_im_politisch-gesellschaftlichen_Sinn|Hetze]] und gefälschte Meldungen ([[Fake News]]) in [[Soziales Netzwerk (Internet)|Sozialen Netzwerken]] richten soll. Es enthält auch eine Änderung des [[Telemediengesetz]]es, das nicht nur soziale Netzwerke betrifft. Der Bundestag nahm das Gesetz im Juni 2017 an.
Ein '''Neuroleptikum''' (Mehrzahl ''Neuroleptika''; von {{grcS|νεῦρον|neũron|de=Nerv}}, {{lang|grc|λῆψις|lepsis|de=ergreifen}})<ref name="depner-106">{{Literatur |Autor=Roland Depner |Titel=Alles Nervensache? Wie unser Nervensystem funktioniert – oder auch nicht |Verlag=Schattauer |Ort=Stuttgart |Datum=2012 |ISBN=978-3-7945-2887-5 |Seiten=106 |Online={{Google Buch | BuchID = x0RAx9IclV4C | Seite = 106 | Linktext = Volltext/Vorschau | Hervorhebung = neuron lepsis }}}}</ref> oder '''Antipsychotikum''' ist ein [[Arzneistoff]] aus der Gruppe der [[Psychopharmakon|Psychopharmaka]], die eine dämpfende ([[Sedierung|sedierende]]) und [[Psychose|antipsychotische]] (den [[Realitätsverlust]] bekämpfende) Wirkung besitzen.<ref name="laux-92">{{Literatur |Autor=Gerd Laux, Otto Dietmaier |Titel=Psychopharmaka |Verlag=Springer |Ort=Heidelberg |Datum=2009 |ISBN=978-3-540-68288-2 |Seiten=92}}</ref>


[[Reporter ohne Grenzen]] und andere Kritiker sprachen von einem „Schnellschuss“, der „das Grundrecht auf [[Pressefreiheit|Presse-]] und [[Meinungsfreiheit]] massiv beschädigen könnte.“ Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Beiträgen würden privatisiert.<ref>{{Literatur|Titel=Warnung vor Schnellschuss - Reporter ohne Grenzen für Informationsfreiheit|Sammelwerk=Reporter ohne Grenzen für Informationsfreiheit|Datum=2017-05-19|Online=https://www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/meldung/warnung-vor-schnellschuss/|Abruf=2017-05-19}}</ref><ref>{{Internetquelle|url=https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2017/Downloads/04192017_Stellungnahme_RoG_RefE_NetzDG.pdf;jsessionid=8B2C65D85BF900C88BA64C17A999D437.1_cid324?__blob=publicationFile&v=2|titel=Regierungsentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG)|autor=|hrsg=Reporter ohne Grenzen|werk=|datum=2017-05-19|sprache=de|zugriff=2017-05-19}}</ref> Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit kritisierte, das geplante Gesetz gefährde die Menschenrechte.<ref>{{Literatur|Titel=UN-Sonderberichterstatter: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt gegen Menschenrechte|Sammelwerk=netzpolitik.org|Datum=2017-06-09|Online=https://netzpolitik.org/2017/un-sonderberichterstatter-netzwerkdurchsetzungsgesetz-verstoesst-gegen-menschenrechte/|Abruf=2017-06-16}}</ref> Bei einer Anhörung im Bundestag hielten fast alle Experten den Entwurf für verfassungswidrig.
== Einsatzbereiche ==
Hauptsächlich werden Neuroleptika zur Behandlung von [[Wahn]]vorstellungen und [[Halluzinationen]] eingesetzt, wie sie etwa im Rahmen einer [[Schizophrenie]] oder [[Manie]] auftreten können.<ref name="report2011-833">{{Literatur |Autor=Ulrich Schwabe, Dieter Paffrath |Titel=Arzneiverordnungs-Report 2011 |Datum=2011 |ISBN=3-642-21991-8 |Seiten=833}}</ref>


== Hintergrund ==
Zusätzlich werden sie auch als [[Beruhigungsmittel]] verwendet, etwa bei [[Nervosität|Unruhe]], [[Angst|Ängsten]] oder [[Erregung (Medizin)|Erregungszuständen]].<ref name="riederer-28">{{Literatur |Autor=Peter Riederer, Gerd Laux, Walter Pöldinger |Titel=Neuro-Psychopharmaka – Ein Therapie-Handbuch |TitelErg=Band 4: ''Neuroleptika'' |Auflage=2 |Verlag=Springer |Datum=1998 |ISBN=3-211-82943-1 |Seiten=28 |Online={{Google Buch | BuchID = 0dYuO1ZWXkkC | Seite = 28 | Linktext = Volltext/Vorschau }}}}</ref> In diesem Zusammenhang werden sie häufig in Altenheimen eingesetzt.<ref name="schroeder-118">{{Literatur |Autor=Stefan Georg Schröder |Titel=Psychopathologie der Demenz |Verlag=Schattauer |Ort=Stuttgart |Datum=2006 |ISBN=978-3-7945-2151-7 |Seiten=118}}</ref><ref name="alter-risiko">{{Literatur |Autor=Landespräventionsrat Nordrhein-Westfalen |Titel=Alter – ein Risiko? |Verlag=LIT Verlag |Ort=Münster |Datum=2005 |ISBN=3-8258-8803-7 |Seiten=91}}</ref> In neuerer Zeit werden Neuroleptika zunehmend bei folgenden [[Psychische Störung|psychischen Erkrankungen]] verwendet:
2015 wurde vom [[Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz]] eine Arbeitsgruppe zum Umgang mit strafbaren Inhalten in sozialen Netzwerken gebildet. Einige Netzwerke gaben Selbstverpflichtungen ab, die nach Ansicht des Ministeriums jedoch nicht ausreichten.
* bei [[Tourette-Syndrom]]<ref>T. Pringsheim, M. Pearce: ''Complications of antipsychotic therapy in children with tourette syndrome''. PMID 20682197</ref> und [[Zwangserkrankung]]en<ref>K. Komossa, A. M. Depping, M. Meyer, W. Kissling, S. Leucht: ''Second-generation antipsychotics for obsessive compulsive disorder.'' PMID 21154394</ref>
* [[Depression]]en<ref>J. Chen, K. Gao, D. E. Kemp: ''Second-generation antipsychotics in major depressive disorder: update and clinical perspective.'' PMID 21088586</ref> oder [[Persönlichkeitsstörung]]en<ref>Klaus Schmeck, Susanne Schlüter-Müller: ''Persönlichkeitsstörungen im Jugendalter''. Springer, 2008, ISBN 978-3-540-20933-1, S. 95.</ref>
* [[ADHS]] bei Kindern<ref>{{Internetquelle |autor=Nele Langosch |url=http://www.spektrum.de/news/schaden-psychopharmaka-kindern-und-jugendlichen/1369883 |titel=Schaden Psychopharmaka Kindern und Jugendlichen? |hrsg=Spektrum.de |datum=2015-10-09 |abruf=2015-10-16}}</ref> und [[Fetales Alkoholsyndrom|Fetalem Alkoholsyndrom]]
* bei [[Autismus]] gegen [[Irritabilität|Reizbarkeit]] und [[selbstverletzendes Verhalten]]<ref>David J. Posey, Kimberly A. Stigler, Craig A. Erickson, Christopher J. McDougle: ''Antipsychotics in the treatment of autism''. {{PMC|2171144}}</ref>


Justizminister [[Heiko Maas]] argumentierte, eine Auswertung der Rechtspraxis bei der Löschung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken im Januar/Februar 2017 durch jugendschutz.net habe ergeben, dass Löschungen von Hasskommentaren nur unzureichend erfolgten, und forderte, den Druck auf die Netzwerke weiter zu erhöhen. Um die Unternehmen noch stärker in die Pflicht zu nehmen, brauche man gesetzliche Regelungen. Zwar würden bei [[Youtube]] 90 Prozent der strafbaren Inhalte gelöscht, bei [[Facebook]] jedoch nur 39 Prozent und bei [[Twitter]] nur ein Prozent. Außerdem habe man schlechte Erfahrungen mit Falschmeldungen (Fake News) im US-Wahlkampf 2016 gemacht.<ref>[https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_NetzDG.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Gesetzesentwurf NetzDG], BMJV</ref><ref>{{Internetquelle|url=https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/03142017_Monitoring_SozialeNetzwerke.html|titel=Pressemitteilungen {{!}} Löschung von strafbaren Hasskommentaren durch soziale Netzwerke weiterhin nicht ausreichend|sprache=de|zugriff=2017-05-30}}</ref>
== Zu vielen weiteren Theman siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Neuroleptikum}}


Die Studie wurde von dem Münchner Professor für [[Medienrecht]] Marc Liesching als „Bewertung von Rechtslaien“ eingestuft.<ref>{{Internetquelle|url=https://www.heise.de/newsticker/meldung/Zweifel-an-der-Studie-zum-Netzwerkdurchsetzungsgesetz-Bewertungen-von-Rechtslaien-3727979.html|titel=Zweifel an der Studie zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz: "Bewertungen von Rechtslaien"|autor=heise online|zugriff=2017-05-30}}</ref>
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Neuroleptikum}}


== Gesetzesentwurf ==
== Literatur ==
Im Frühjahr 2017 stellte Maas den Entwurf für ein ''Netzwerkdurchsetzungsgesetz'' (NetzDG) vor. Nach Darstellung der Bundesregierung sollen die sozialen Netzwerke damit gezwungen werden, [[Hassrede]] konsequenter zu entfernen. Der Entwurf wurde von Interessenverbänden, Bürgerrechtlern, Juristen und Datenschützern scharf kritisiert.<ref>Tagesschau.de, [https://www.tagesschau.de/inland/faq-hasskommentare-101.html Was brächte das Gesetz gegen Hasspostings?], 19.05.2017</ref>
* Hans Bangen: ''Geschichte der medikamentösen Therapie der Schizophrenie.'' VWB, Verlag für Wissenschaft und Bildung, Berlin 1992, ISBN 3-927408-82-4.
 
* H. J. Möller u. a.: ''Psychopharmakotherapie.'' 2. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2000, ISBN 3-17-014297-6.
Der Gesetzesentwurf bezog sich auf kommerzielle soziale Netzwerke im Internet mit mindestens 2 Millionen Mitgliedern, nicht auf journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote. Anbieter werden verpflichtet, ein transparentes Verfahren zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte einzurichten, und einer Berichts- und Dokumentationspflicht unterworfen. Sie müssen Beschwerden unverzüglich prüfen, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen, nach Prüfung jeden rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 7 Tagen löschen und den Zugriff darauf sperren. Beschwerdeführer und Nutzer sind über die getroffenen Entscheidungen unverzüglich zu informieren. Der gelöschte Inhalt muss zu Beweiszwecken mindestens zehn Wochen gespeichert werden. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten, für die empfindliche Bußgelder vorgesehen sind (bis zu 50 Millionen Euro). Außerdem müssen Anbieter einen [[Zustellungsbevollmächtigter|Zustellungsbevollmächtigten]] im Inland angeben, sowohl gegenüber Behörden als auch für [[Privatrecht|zivilrechtliche]] Verfahren. Von den sozialen Netzwerken wird weiterhin ein halbjährlicher Bericht über erhaltene Beschwerden und deren Umgang mit diesen erwartet.<ref name=guard>{{cite web|title=Germany approves plans to fine social media firms up to €50m|url=https://www.theguardian.com/media/2017/jun/30/germany-approves-plans-to-fine-social-media-firms-up-to-50m|publisher=The Guardian|accessdate=2017-06-30|date=2017-06-30}}</ref>
* Otto Benkert, Hans Hippius: ''Psychiatrische Pharmakotherapie.'' Springer, Berlin u.&nbsp;a. 1996, ISBN 3-540-58149-9.
 
* Klaus Windgassen, Olaf Bick: [http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=44493 ''Fortschritte in der neuroleptischen Schizophreniebehandlung: Neuroleptika der zweiten Generation.'']
Der Entwurf enthielt auch eine Änderung des Paragraphen 14 (Absatz 2) des [[Telemediengesetz]]es, der die Herausgabe der Stammdaten von Nutzern betrifft. Schon zuvor war dieser Paragraph dahingehend geändert worden, dass die Herausgabe nicht nur in Fragen der öffentlichen Sicherheit, sondern auch der Verletzung geistigen Eigentums möglich war,<ref>[https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__14.html Telemediengesetz, Paragraph 14]</ref> was zu massiver Kritik führte, da unter anderem Abmahnungswellen befürchtet wurden. Der Gesetzesentwurf sah eine Herausgabe von Daten nicht mehr nur zur „Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“, sondern auch „anderer absolut geschützter Rechte“ vor. Das Telemediengesetz gilt für weitaus mehr Dienste als nur soziale Netzwerke.
* Barbara Dieckmann, Margret Osterfeld, Nils Greeve: ''Gewichtszunahme unter Neuroleptika.'' In: ''Psychosoziale Umschau.'' April 2004. Artikel über Gewichtszunahme durch Neuroleptika sowie deren Folgen und Risiken.
 
* {{Literatur
Das Gesetz soll es ermöglichen, gegenüber Online-Plattformen leichter und schneller [[Persönlichkeitsrecht (Deutschland)|Persönlichkeits-]] und [[Eigentum]]srechte durchzusetzen. So soll jeder, der rechtliche Ansprüche gegenüber einem Nutzer geltend machen will, die Herausgabe von [[Stammdaten]] verlangen können, aus denen die Identität des Anspruchsgegners hervorgeht. Wenn sich „beispielsweise eine Person oder eine Firma durch einen Kommentar in einem Internetforum beleidigt oder unangemessen kritisiert fühlt, könnte sie künftig nicht nur vom Forenbetreiber die Löschung des Kommentars fordern, sondern auch die Herausgabe von Stammdaten, um den Urheber etwa abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen zu können“. Dies würde nach Ansicht der Kritiker neben sozialen Netzwerken auch Plattformen wie [[Amazon]] oder [[Ebay]] betreffen. Wer dort eine schlechte Bewertung abgebe, muss laut IT-Anwalt Joerg Heidrich mit „teuren Anwaltsbriefen rechnen“. De facto würde der Entwurf nach Ansicht von Netzaktivisten „zum Ende der Anonymität im Internet“ führen. Kritiker sahen „übereinstimmend ein verfassungs- und europarechtswidriges Zensurinstrument“, das zu einer „regelrechten Löschorgie“ bei Anbietern führen werde.<ref>Friedhelm Greis: [http://www.zeit.de/digital/internet/2017-03/hate-speech-heiko-maas-netzwerkdurchsetzungsgesetz-entwurf-erweitert/komplettansicht ''Heiko Maas verschlimmbessert seinen Gesetzentwurf''], Die Zeit, 29. März 2017.</ref><ref>https://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-Entwurf-des-Netzwerkdurchsetzungsgesetzes-Frontalangriff-auf-das-Vertrauen-im-Internet-3668533.html</ref><ref>https://www.heise.de/newsticker/meldung/Ende-der-Anonymitaet-im-Netz-Maas-verschaerft-Gesetzesentwurf-gegen-Hate-Speech-3668265.html</ref>
  |Autor=R. B. Mailman, V. Murthy
 
  |Titel=Third generation antipsychotic drugs: partial agonism or receptor functional selectivity?
== Beratung und Verabschiedung ==
  |Sammelwerk=Curr. Pharm. Des.
Am 19. Mai 2017 brachte Maas den „Gesetzentwurf gegen Hass und Hetze im Internet“ im [[Deutscher Bundestag|Bundestag]] ein. Bei der ersten Lesung zeigte sich, dass der Entwurf auch innerhalb von CDU/CSU und SPD umstritten war. [[Petra Sitte]] (Linkspartei) warnte vor einem schweren Kollateralschaden für die Meinungsfreiheit. [[Konstantin von Notz]] (Die Grünen) warnte davor, die großen Netzwerkanbieter in eine Richterrolle zu drängen.<ref>Heise.de, [https://www.heise.de/newsticker/meldung/Netzwerkdurchsetzungsgesetz-Kritik-und-Korrekturbereitschaft-im-Bundestag-3718401.html Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Kritik und Korrekturbereitschaft im Bundestag], 19.05.2017</ref> Die [[Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages|Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages]] äußerten in einem Gutachten Bedenken, dass der Gesetzentwurf gegen die [[Grundgesetz|Verfassung]] und gegen Europarecht verstoße.<ref>Legal Tribune Online, [http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/wissenschaftlicher-dienst-netzdg-maas-gutachten-rechtswidrig/ Wis­sen­schaft­li­cher Dienst zwei­felt an NetzDG], 06.06.2017</ref><ref>Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: [https://www.bundestag.de/blob/510514/eefb7cf92dee88ec74ce8e796e9bc25c/wd-10-037-17-pdf-data.pdf ''Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes: Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit''] (pdf-Datei), WD 10 - 3000 - 037/17, 12. Juni 2017.</ref>
  |Band=16
 
  |Nummer=5
Bei einer Anhörung zum Gesetzentwurf im [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]] brachten acht von zehn geladenen Experten erhebliche Bedenken zum Ausdruck. Die meisten sahen eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Der Leiter des [[Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht]] der [[Westfälische Wilhelms-Universität|Universität Münster]] [[Bernd Holznagel]] erklärte, um hohen Bußgeldzahlungen zu entgehen, könnten die Netzwerke dazu neigen, auch legale Beiträge zu löschen. Der Entwurf sei verfassungswidrig und würde einer Überprüfung durch das [[Bundesverfassungsgericht]] nicht standhalten. Der Geschäftsführer von [[Reporter ohne Grenzen]] Christian Mihr warnte, die Methoden erinnerten an autokratische Staaten und das Gesetz schaffe die Gefahr des Missbrauchs. Auch totalitäre Regierungen würden die Debatte in Deutschland derzeit mit Interesse verfolgen, um sich an dem Entwurf zu orientieren. Man dürfe keinen Präzedenzfall für [[Zensur im Internet|Zensur]] schaffen.<ref name="Rasche">Henning Rasche: [http://www.rp-online.de/digitales/internet/anhoerung-zum-netzwerkdurchsetzungsgesetz-alle-gegen-heiko-maas-aid-1.6893527 ''Alle gegen Heiko Maas''], Rheinische Post online, 19. Juni 2017.</ref><ref>Fabian Reinbold: [http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/heiko-maas-facebook-gesetz-muss-schrumpfen-a-1152991.html ''Maas' Facebook-Gesetz muss schrumpfen''], Spiegel online, 19. Juni 2017.</ref>
  |Datum=2010
 
  |Seiten=488–501
Vertreter der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD nahmen daraufhin Änderungen am Entwurf vor. Danach muss der von Netzwerkbetreibern zu benennende Zustellungsbevollmächtigte in Deutschland in einer Frist von 48 Stunden Auskunft erteilen, wenn sich Behörden wegen illegaler Inhalte bei ihm melden. Zusätzlich wurde eine Möglichkeit vorgesehen, Entscheidung in schwierigen Fällen einem „unabhängigen Gremium“ zu überlassen, das dem Bundesamt für Justiz untersteht. Einzelheiten zu Ausgestaltung und Besetzung dieses Gremium blieben jedoch unklar. Die umstrittenen Löschfristen von 24 Stunden bzw. sieben Tagen und die Strafandrohung von bis zu 50 Millionen Euro blieben bestehen.<ref>[http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/heiko-maas-bundestag-beschliesst-facebook-gesetz-a-1155192.html ''Bundestag verabschiedet umstrittenes Facebook-Gesetz''], Spiegel online, 30. Juni 2017.</ref>
  |PMC=2958217
 
  |PMID=19909227}}
Der Bundestag verabschiedete den geänderten Entwurf am 30. Juni 2017 mit einer Mehrheit aus Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der [[Die Linke|Linken]] und eine Stimme aus der Unionsfraktion bei Enthaltung von [[Bündnis 90/Die Grünen]].<ref>{{Literatur|Autor=Peter Stützle|Titel=Deutscher Bundestag - Bundestag beschließt Gesetz gegen strafbare Inhalte im Internet|Sammelwerk=Deutscher Bundestag|Online=https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw26-de-netzwerkdurchsetzungsgesetz/513398|Abruf=2017-06-30}}</ref>
* {{Literatur
 
  |Autor=J. A. Allen, J. M. Yost, V. Setola u. a.
== Kritik ==
  |Titel=Discovery of β-arrestin-biased dopamine D2 ligands for probing signal transduction pathways essential for antipsychotic efficacy
 
  |Sammelwerk=Proc. Natl. Acad. Sci. U.S.A.
=== Experten und Journalisten ===
  |Band=108
Auch IT-Experten der SPD bezeichneten die geplanten Regelungen als „Zensurinfrastruktur“. [[Matthias Spielkamp]] von ''[[Reporter ohne Grenzen]]'' nannte den Entwurf „beschämend“.<ref>http://www.heute.de/spd-naher-verein-d64-kritisiert-gesetz-von-heiko-maas-gegen-hasskommentare-scharf-46780030.html</ref><ref>https://netzpolitik.org/2017/hate-speech-gesetz-schon-ausgeweitet-bevor-es-in-kraft-tritt/</ref> [[Harald Martenstein]] von der Zeitung ''[[Der Tagesspiegel]]'' bezeichnete ihn als „Erdoganismus in Reinkultur“<ref>http://www.tagesspiegel.de/politik/gesetzentwurf-von-heiko-maas-erdoganismus-in-reinkultur/19537970.html</ref> und erklärte, der Gesetzesentwurf lese sich so, als „stamme er aus dem Roman [[1984 (Roman)|1984]]“, er sei ein „Angriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung“. [[Burkhard Müller-Ullrich]] schrieb: „Minister Maas geht es ganz offensichtlich nicht um Hass und Hetze allgemein, sondern um das Mundtotmachen seiner politischen Gegner.“<ref>Burkhard Müller-Ullrich: [http://www.achgut.com/artikel/ministerbesuch_im_zensur-sweat-shop ''Ministerbesuch im Zensur-Sweat-Shop''], [[Achse des Guten]], 15. Juni 2017.</ref>
  |Nummer=45
 
  |Datum=2011
Experten erwarten, dass die kurzen und starren Löschfristen sowie die hohe Bußgeldandrohung dazu führen würde, dass die Netzwerke Beiträge im Zweifelsfall lieber entfernen, auch wenn die grundrechtlich garantierte [[Meinungsfreiheit]] eine kontextbezogene Abwägung erfordern würde, etwa bei der Abgrenzung zwischen verbotener Beleidigung und erlaubter Satire.<ref>Tagesschau.de, [https://www.tagesschau.de/inland/faq-hasskommentare-101.html Was brächte das Gesetz gegen Hasspostings?], 19.05.2017</ref> Im April 2017 schloss sich ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Netzpolitikern, Bürgerrechtlern, Wissenschaftlern und Juristen zusammen, um gegen das Gesetz zu protestieren. In einem [[Manifest]] warnten sie vor „katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit“.<ref>http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/heiko-maas-wirtschaft-und-netzszene-protestieren-gegen-hassrede-gesetz-a-1142861.html</ref><ref>http://www.tagesspiegel.de/politik/debatte-um-hatespeech-deklaration-fuer-die-meinungsfreiheit-gegen-gesetz-von-heiko-maas/19658306.html</ref><ref>http://www.zeit.de/digital/internet/2017-04/heiko-maas-netzdg-allianz-meinungsfreiheit</ref>
  |Seiten=18488–18493
 
  |DOI=10.1073/pnas.1104807108
=== Rudolf Steiners Prophetie ===
  |PMC=3215024
 
  |PMID=22025698}}
“Es wird nicht lange dauern, wenn man das Jahr 2000 geschrieben haben wird, da wird nicht ein direktes, aber eine Art von Verbot für alles Denken von Amerika ausgehen, ein Gesetz, welches den Zweck haben wird, alles individuelle Denken zu unterdrücken.” (Rudolf Steiner, GA 167, Vortrag vom 4. April 1916).
 
Das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" gibt Facebook nun freie Hand für jegliche Zensur. - Beachte: Der deutsche Justizminister hat die amerikanische Agenda dabei selbst geschaffen.
 
=== Soziale Netzwerke ===
Facebook hält den NetzDG-Entwurf für mit dem [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|deutschen Grundgesetz]] unvereinbar. In einer Ende Mai 2017 an den Deutschen Bundestag übermittelten Stellungnahme erklärte das Unternehmen: „Der Rechtsstaat darf die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen. Die Verhinderung und Bekämpfung von Hate Speech und Falschmeldungen ist eine öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf.“ Facebook forderte in der Stellungnahme eine europäische Lösung und warnt vor einem „nationalen Alleingang“. In der Stellungnahme hieß es: „Die Höhe der Bußgelder steht außer Verhältnis zu dem sanktionierten Verhalten“. Der Branchenverband [[Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien|Bitkom]] hatte in einer Studie Kosten von rund 530 Millionen Euro pro Jahr errechnet, die Facebook und andere soziale Netzwerke tragen müssten. Facebook hält diese Zahlen für „realistisch“.<ref>http://www.wiwo.de/politik/deutschland/widerstand-gegen-facebook-gesetz-facebook-attackiert-heiko-maas/19861686.html</ref>
 
=== Vereinte Nationen ===
 
Der Sonderbeauftragte der [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] für den Schutz der Meinungsfreiheit David Kaye kritisierte im Juni 2017 die geplanten Regelungen in einer Stellungnahme an die Bundesregierung scharf. Sie würden weit über das Ziel hinausschießen und Plattformbetreibern zu große Verantwortlichkeiten aufbürden. Ferner seien sie mit internationalen Menschenrechtserklärungen wie dem [[Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte|Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte]] nicht vereinbar.
 
Online-Anbieter müssten Informationen teils aufgrund „vager und mehrdeutiger“ Kriterien löschen. Viele Informationen seien nur aus dem Zusammenhang heraus zu verstehen, den Plattformen nicht selbst bewerten könnten. Durch hohe Bußgelddrohungen und kurze Prüffristen würden Betreiber geradezu genötigt, auch potenziell rechtmäßige Inhalte zu löschen, was zu unangemessenen Eingriffen in Meinungsfreiheit und Privatsphäre führen würde, über die mindestens Gerichte oder unabhängige Institutionen entscheiden müssten. Nach Artikel 19 des [[Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte|Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte]] muss jede Entscheidung über Einschränkungen der Meinungsfreiheit von einer Organisation getroffen werden, die unabhängig von politischen, kommerziellen oder anderen unerwünschten Einflüssen ist, dies ist bei Netzwerkprovidern nicht der Fall.
 
Bedenken äußerte Kaye auch hinsichtlich der Regelung, dass umstrittene strafbewehrte Inhalte und die zugehörigen Nutzerinformationen für unbestimmte Zeit gespeichert und dokumentiert werden müssten, was die staatliche Überwachung Betroffener erleichtere, und des zivilrechtlichen Anspruchs auf Herausgabe von Bestandsdaten zu IP-Adressen ohne richterliche Anordnung. Der Beauftragte bat die Bundesregierung um Stellungnahme binnen 60 Tagen.<ref>[[Stefan Krempl]]: [https://www.heise.de/newsticker/meldung/Netzwerkdurchsetzungsgesetz-UN-Beauftragter-sieht-Anonymitaet-gefaehrdet-3739692.html ''Netzwerkdurchsetzungsgesetz: UN-Beauftragter sieht Anonymität gefährdet''], heise online, 9. Juni 2017.</ref><ref>Golem, [https://www.golem.de/news/zensur-netzwerkdurchsetzungsgesetz-verstoesst-gegen-menschenrechte-1706-128290.html Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt gegen Menschenrechte]</ref><ref>FAZ, [http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/justizminister-maas-mangelt-es-an-erfolgen-15052658.html Die SPD braucht einen Erfolg für Maas], 10.06.2017</ref>


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/123/1812356.pdf Entwurf des NetzDG aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vom 16. Mai 2017. Dieser Entwurf wurde dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. (pdf)]
{{Commonscat|Antipsychotic drugs|Neuroleptika}}
* [https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_NetzDG.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Entwurf des NetzDG aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vom 5. April 2017 (pdf)]
* Frank Meyer, Katrin Jahnsen, Gerd Glaeske: [http://www.arzneimittelreport.de/3_3.6_Neuroleptika.html ''Arzneimittelreport 2005 über Neuroleptika.''] Artikel über Neuroleptika und Dyskinesien
* Laut Studien wirkt Omega 3 genauso gut gegen Psychosen wie Neuroleptika:
** Übersichtsartikel: [http://www.gehirn-und-geist.de/alias/pdf/gug-10-04-s008-pdf/1023005?file Tran statt Wahn].
** Vollständige Studie auf Englisch: [http://www.anoiksis.nl/sites/default/files/fatty-acids-for-indicated-prevention.pdf Long-Chain Omega-3 Fatty Acids for Indicated Prevention of Psychotic Disorders]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />


[[Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]]
{{Gesundheitshinweis}}
[[Kategorie:Politik (Deutschland)]]
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[[Kategorie:Zensur]]
[[Kategorie:Internet]]
 
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[[Kategorie:Therapeutisches Verfahren in der Psychiatrie]]
[[Kategorie:Arzneistoff]]
[[Kategorie:Artikel mit Video]]
[[Kategorie:Antipsychotikum|!]]
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Version vom 8. Januar 2022, 08:27 Uhr

Ein Neuroleptikum (Mehrzahl Neuroleptika; von altgriech. νεῦρον neũron, deutsch ‚Nerv‘, λῆψις)[1] oder Antipsychotikum ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Psychopharmaka, die eine dämpfende (sedierende) und antipsychotische (den Realitätsverlust bekämpfende) Wirkung besitzen.[2]

Einsatzbereiche

Hauptsächlich werden Neuroleptika zur Behandlung von Wahnvorstellungen und Halluzinationen eingesetzt, wie sie etwa im Rahmen einer Schizophrenie oder Manie auftreten können.[3]

Zusätzlich werden sie auch als Beruhigungsmittel verwendet, etwa bei Unruhe, Ängsten oder Erregungszuständen.[4] In diesem Zusammenhang werden sie häufig in Altenheimen eingesetzt.[5][6] In neuerer Zeit werden Neuroleptika zunehmend bei folgenden psychischen Erkrankungen verwendet:

Zu vielen weiteren Theman siehe auch

Siehe auch

Literatur

  • Hans Bangen: Geschichte der medikamentösen Therapie der Schizophrenie. VWB, Verlag für Wissenschaft und Bildung, Berlin 1992, ISBN 3-927408-82-4.
  • H. J. Möller u. a.: Psychopharmakotherapie. 2. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2000, ISBN 3-17-014297-6.
  • Otto Benkert, Hans Hippius: Psychiatrische Pharmakotherapie. Springer, Berlin u. a. 1996, ISBN 3-540-58149-9.
  • Klaus Windgassen, Olaf Bick: Fortschritte in der neuroleptischen Schizophreniebehandlung: Neuroleptika der zweiten Generation.
  • Barbara Dieckmann, Margret Osterfeld, Nils Greeve: Gewichtszunahme unter Neuroleptika. In: Psychosoziale Umschau. April 2004. Artikel über Gewichtszunahme durch Neuroleptika sowie deren Folgen und Risiken.
  •  R. B. Mailman, V. Murthy: Third generation antipsychotic drugs: partial agonism or receptor functional selectivity?. In: Curr. Pharm. Des.. 16, Nr. 5, 2010, S. 488–501, PMID 19909227, PMC 2958217 (freier Volltext).
  •  J. A. Allen, J. M. Yost, V. Setola u. a.: Discovery of β-arrestin-biased dopamine D2 ligands for probing signal transduction pathways essential for antipsychotic efficacy. In: Proc. Natl. Acad. Sci. U.S.A.. 108, Nr. 45, 2011, S. 18488–18493, doi:10.1073/pnas.1104807108, PMID 22025698, PMC 3215024 (freier Volltext).

Weblinks

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Einzelnachweise

  1.  Roland Depner: Alles Nervensache? Wie unser Nervensystem funktioniert – oder auch nicht. Schattauer, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-7945-2887-5, S. 106 (Volltext/Vorschau in der Google Buchsuche).
  2.  Gerd Laux, Otto Dietmaier: Psychopharmaka. Springer, Heidelberg 2009, ISBN 978-3-540-68288-2, S. 92.
  3.  Ulrich Schwabe, Dieter Paffrath: Arzneiverordnungs-Report 2011. 2011, ISBN 3-642-21991-8, S. 833.
  4.  Peter Riederer, Gerd Laux, Walter Pöldinger: Neuro-Psychopharmaka – Ein Therapie-Handbuch. Band 4: Neuroleptika. 2 Auflage. Springer, 1998, ISBN 3-211-82943-1, S. 28 (Volltext/Vorschau in der Google Buchsuche).
  5.  Stefan Georg Schröder: Psychopathologie der Demenz. Schattauer, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-7945-2151-7, S. 118.
  6.  Landespräventionsrat Nordrhein-Westfalen: Alter – ein Risiko?. LIT Verlag, Münster 2005, ISBN 3-8258-8803-7, S. 91.
  7. T. Pringsheim, M. Pearce: Complications of antipsychotic therapy in children with tourette syndrome. PMID 20682197
  8. K. Komossa, A. M. Depping, M. Meyer, W. Kissling, S. Leucht: Second-generation antipsychotics for obsessive compulsive disorder. PMID 21154394
  9. J. Chen, K. Gao, D. E. Kemp: Second-generation antipsychotics in major depressive disorder: update and clinical perspective. PMID 21088586
  10. Klaus Schmeck, Susanne Schlüter-Müller: Persönlichkeitsstörungen im Jugendalter. Springer, 2008, ISBN 978-3-540-20933-1, S. 95.
  11. Nele Langosch: Schaden Psychopharmaka Kindern und Jugendlichen? Spektrum.de, 9. Oktober 2015, abgerufen am 16. Oktober 2015.
  12. David J. Posey, Kimberly A. Stigler, Craig A. Erickson, Christopher J. McDougle: Antipsychotics in the treatment of autism. PMC 2171144 (freier Volltext)
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