Germanische Religion

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Die Germanische Religion ist ein Sammelbegriff für die polytheistischen religiösen Kulte und Riten der germanischen Stämme und Völker seit der jüngeren Bronzezeit bis zum ausgehenden Frühmittelalter. Die Religion ist von der germanischen Mythologie zu unterscheiden.

Die Germanische Religion wird wissenschaftlich auf Grund der zeitlichen wie lokalen Differenzierbarkeiten der Quellen in eine Nordgermanische Religion und Südgermanische Religion unterschieden, und durch die Sonderentwicklung der Angelsachsen durch die Übersiedlung auf die britische Hauptinsel in die Angelsächsische Religion.

Quellen zur Germanischen Religion

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Informationen zu diesem Thema sehr lückenhaft sind, so dass eine große Versuchung besteht, eine lokal überlieferte Tradition über das gesamte Gebiet der Germanen zu verallgemeinern. Für eine solche Annahme muss es allerdings mehrere unabhängige Überlieferungen geben. Die andere Gefahr besteht darin, die Bewohner des germanischen Gebietes als eine in religiösen Ansichten homogene Gesellschaft zu betrachten. Wie aus dem klassischen Griechenland bekannt, gibt es in allen Gesellschaften mit einem gewissen Grad der Zivilisation Menschen, die sehr stark das Übernatürliche in ihren Lebensvollzug einbeziehen, und andere, die von all dem nichts halten (Näheres im Artikel Nordgermanische Religion), und dazwischen allerlei Mischformen, die zwar den Volksglauben ablehnen, gleichwohl aber „sicherheitshalber“ Amulette unter der Türschwelle vergraben und selbstverständlich aus Gründen der gesellschaftlichen Reputation und des Gruppenzwangs an den Kultfesten teilnehmen. Hier werden die Vorstellungen derjenigen behandelt, die an das Übernatürliche glaubten und ihre Lebensweise danach richteten.

Archäologische Quellen Ikonografische Quellen
Kultorte: Grab-/Bildsteine
Opferplätze Felsbilder
Grabplätze Grabsteine und Bildsteine
Festhallen Bilddarstellungen in Edelmetall
Tempelbauten und Altäre Teppiche und Wandbehänge
Lose Gegenstände: Rekonstruierte Bilddokumente aus Schildgedichten
Kultgegenstände Kirchliche Darstellungen aus der Missionszeit
Anthropomorphe und andere Kultfiguren
Figurative Schnitzarbeiten
Amulette
Gegenstände mit religiösen Inschriften
Votiv- und Opfergaben
Literarische Quellen Sprachliche Quellen Volkskundliche Quellen
Runenmagie Namen: Volkserzählungen
Runische religiöse Texte Ortsnamen Volksbräuche
Religiöse Dichtung Personennamen Volksglauben
Zaubersprüche Poetische und archaische Namen in der Dichtung
Abschwörungsformeln Mythologische Namen
Außendarstellungen antiker Autoren Poetische Terminologie:
Außendarstellungen christlicher Autoren der Missionszeit Kenningar, Heiti
Literarische Bearbeitungen der christlichen Zeit Reste archaischer Kultterminologie:
Wiss. Rekonstruktionen mittelalterlicher Autoren
Frühchristliche profane Gesetze:
Christenrecht, Grágás, Gulathingslov, Frostathingslov, Indiculien, Capitulatio de partibus Saxoniae, Capitulatio de partibus Saxonicum,

Lex Salica, Lex Ribuariorum, Lex Angliorum et Werinorum hoc est Thuringorum, Lex Burgundionum, Lex Frisionum, Lex Alamannorum, Pactus legis Alamannorum, Ewa Chamavorum, Leges Visigothorum, Edictus Langobardorum

Geister

Der Glaube an das, was heute unter dem Begriff “Geister” zusammengefasst wird, war weit verbreitet. So war man überzeugt, dass es Mahre gab, die ihre Gestalt verändern konnten. Viele Sagen beruhen auf einer Ähnlichkeit zwischen dem Mahr mit einem annähernd menschlichen Körper und den Menschen. In den alten norrønen Texten wird eine Person, die in übernatürlicher Weise in anderer Gestalt umgeht, als “hamleypa” bezeichnet. Ein prägnantes Beispiel wird von Odin berichtet:

„Óðinn skipti hömum; lá þá búkrinn sem sofinn eða dauðr, en hann var þá fugl eða dýr, fiskr eða ormr, ok fór á einni svipstund á fjarlæg lönd, at sínum erendum eða annarra manna.“

„Wollte Odin seine Gestalt wechseln, dann lag sein Körper wie schlafend oder tot da, er selbst aber war ein Vogel oder ein wildes Tier, ein Fisch oder eine Schlange. Er konnte in einem Augenblick in ferne Länder fahren in seinen oder in anderer Angelegenheiten.“

– Heimskringla. Ynglinga saga Kap. 7.

Die Person ließ ihren “hugr” in einen anderen Körper fahren. Der Begriff “hugr” ist umfassender als der christliche Seelenbegriff. Er umfasst alles, was nicht Körper ist, die Gedanken, die Wünsche, den Geist, die Erinnerung.[1] Die menschlichen psychischen Funktionen werden als Einheit betrachtet. “Hamr”, der erste Wortbestandteil des Wortes hamhleypa, ist die zufällig gewählte Gestalt, in der der “hugr” eingeht. Der Mahr ist ein Unterfall des “hamhleypa”. Ein anderer Fall ist der Werwolf, ein Mensch, der sich von Zeit zu Zeit in einen Wolf verwandelt. So wird Kveld–Ulfr geschildert:

„En dag hvern, er at kveldi leið, þá gerðist hann styggr, svá at fáir menn máttu orðum við hann koma. Var hann kveldsvæfr. Þat var mál manna, at hann væri mjök hamrammr. Hann var kallaðr Kveld-Úlfr.“

„Aber jedesmal, wenn es zum Abend ging, wurde er so unwirsch, dass nur wenige Leute mit ihm ins Gespräch kommen konnten. Beim Dunkelwerden pflegte er schläfrig zu werden. Man erzählte sich, dass er des Nachts häufig in verwandelter Gestalt umging. Die Leute nannten ihn Kveld-Ulf, das heißt Abendwolf.“

– Egils saga Skalla-Grímssonar Kap. 1

Magie

Quellen

Bestimmte Praktiken der Bevölkerung lassen sich aus frühen Gesetzen herleiten, wo sie im Einzelnen aufgeführt und mit Strafe bedroht werden. Auch findet man Hinweise in frühen Predigten und regionalen Synodenbeschlüssen oder Missionarsviten. Die sehr reichhaltigen Quellen Skandinaviens werden nur sporadisch berücksichtigt, weil sie ihren Platz im Artikel Nordgermanische Religion haben.

Praktiken und Heiligtümer

Man glaubte, dass bestimmten Personen die Gabe der Wahrsagerei gegeben sei. So heißt es im langobardischen Recht:

„84. I. Si quis timoris dei immemor ad ariolûs aut ad ariolas pro aruspiciis aut qualibuscumque responsis ab ipsis accipiendis ambolauerit, conponat in sagro palatio medietatem pretii sui, sicut adpretiatus fuerit, tamquam si eum aliquis occisissit, et insuper agat penitentiam secundum canonum instituta. Simili modo et qui ad arbore, quam rustici sanctiuum uocant, atque ad fontanas adorauerit, aut sagrilegium[2] uel incantationis fecerit, similiter mediaetatem pretii gui conponat in sagro palatio.“

„Wer Gottesfurcht vergisst und zu Wahrsagern oder Wahrsagerinnen läuft, um sich Vorhersagen oder sonstige Auskünfte zu holen, der zahlt sein halbes Wergeld so, wie er bewertet wird, wenn er erschlagen worden wäre, an den Heiligen Palast. Überdies muss er nach dem kanonischen Recht Buße tun. Desgleichen, wer zu einem Baume, den die Bauern als Heiltum bezeichnen, oder zu Quellen betet, sich mit Loszauber oder Zaubersprüchen abgibt, der soll gleichfalls sein halbes Wergeld an den Heiligen Palast entrichten.“

– Gesetze Liutprands 15. Jahr 84 I.[3]

Hier werden auch weitere magische Praktiken erwähnt. Baumheiligtümer sind sehr alte Elemente, die sicher schon zu Zeiten Adams von Bremen viele Generationen hinter sich hatten. Er berichtet von einem heiligen Hain beim Opferfest in Upsala. Bonifatius fällte die Donareiche.

Opfer und Kultfeste

Zentrale religiöse Praxis war das Opfer.[4] Geopfert wurden Tiere, seltener Menschen, außerdem Waffen und andere wertvolle Gebrauchsgegenstände. In Friedenszeiten fand das religiöse Leben seinen Ausdruck in diversen Kultfesten. Der Charakter und die Ausprägung dieser Kultfeste wurde von der Art und Größe der politischen Gemeinschaft bestimmt. Zu dieser Zeit bedeutete politische Gemeinschaft zugleich religiöser Bezirk, und es gab keine Trennung zwischen Politik und Kult.

Von besonderem Interesse dürfte der Bericht des Tacitus über das Opfer im Semnonenhain sein.

„Vetustissimos se nobilissimosque Sueborum Semnones memorant; fides antiquitatis religione firmatur. Stato tempore in silvam auguriis patrum et prisca formidine sacram omnes eiusdem sanguinis populi legationibus coeunt caesoque publice homine celebrant barbari ritus horrenda primordia. Est et alia luco reverentia: nemo nisi vinculo ligatus ingreditur, ut minor et potestatem numinis prae se ferens. Si forte prolapsus est, attolli et insurgere haud licitum: per humum evolvuntur. Eoque omnis superstitio respicit, tamquam inde initia gentis, ibi regnator omnium deus, cetera subiecta atque parentia. Adicit auctoritatem fortuna Semnonum: centum pagi iis habitantur magnoque corpore efficitur ut se Sueborum caput credant.“

„Als die ältesten und angesehensten unter den Sueben rühmt man die Semnonen; der Glaube an das Alter wird durch ihre religiösen Gebräuche gestützt. Zu festgesetzter Zeit kommen in einem Hain, der geweiht ist durch die Opferhandlungen der Väter und uralte Scheu, alle Stämme desselben Blutes mit Gesandtschaften zu einer Versammlung und feiern, nachdem sie öffentlich einen Menschen hingeschlachtet haben, den schaudererregenden Beginn eines barbarischen Gottesdienstes. Auch noch eine andere Form der Verehrung zollt man diesem Hain: jeder betritt ihn nur mit Fesseln gebunden, im Bewußtsein der Unterlegenheit und die Macht der Gottheit offen zur Schau tragend. Stürzt er zufällig hin, ist es nicht erlaubt, sich aufheben zu lassen und aufzustehen: am Boden kriechen sie heraus. Und der ganze Glaube hat die Vorstellung, daß hier die Anfänge des Volkes, hier der über alle herrschende Gott wäre, alles übrige aber Untertan und zu Gehorsam verpflichtet. Ansehen hat hinzugefügt das äußere Schicksal der Semnonen: hundert Gaue werden von ihnen bewohnt, und durch diese große Masse wird bewirkt, daß sie sich für das Haupt der Sueben halten.[5]

– Germania Kap. 39.

Dieser Semnonenhain wird von der Forschung in Nordostdeutschland lokalisiert.[6] Schon früh wurde dieser Bericht des Tacitus mit den Helgi-Liedern der Edda in Verbindung gebracht.[7] Der dort genannte Hain “Fiöturlindi” wird mit dem Fesselhain bei Tacitus identifiziert.[8] Man kann davon ausgehen, dass die von Tacitus geschilderte Tötung mit einer geheiligten Waffe vollzogen wurde. Nach der Edda war dies der heilige Speer Odins:

„Var Helgi eigi gamall. Dagur Högnason blótaði Óðin til föðurhefnda. Óðinn léði Dag geirs síns. Dagur fann Helga, mág sinn, þar sem heitir að Fjöturlundi. Hann lagði í gegnum Helga með geirnum.“

„Helgi wurde nicht alt. Dagr, Högnis Sohn, opferte dem Odin, um Vaterrache zu erlangen. Odin lieh Dagr seinen Speer. Dagr traf seinen Schwager dort, wo es zum Fiöturlundr heißt. Er durchbohrte Helgi mit dem Speer.[9]

– Helga kviða Hundingsbana II.

Die Hauptfeste fanden im Spätherbst bzw. zu Wintersbeginn, zur Mittwinterszeit, also Mitte Januar, im Spätfrühling und zum Beginn der Sommerzeit statt. Hinzu kam noch das Mittsommerfest. Dies waren Jahreskreisfeste und man opferte für gutes Wachstum, eine gute Ernte und Frieden; gelegentlich auch für den Sieg.

Der Festzyklus hatte eine bestimmte Struktur, der in verschiedenen Variationen auftritt: Der Genius der Fruchtbarkeit wird durch einen konkreten Vertreter, meist ein Mensch, seltener ein Tier, repräsentiert. Nach dem Ende der Fruchtbarkeitsperiode oder vor Beginn einer neuen wird dieser Repräsentant des Lebens getötet (in neuerer Zeit nur noch symbolisch). Meist tritt dann sein Gegner, der ihn in einem Tötungsritus ums Leben bringt, seine Nachfolge an. Ein Symbol des Getöteten wird feierlich verbrannt, begraben oder dem Wasser übergeben. Zum Frühlingsbeginn wird dann das Erscheinen des neuen Fruchtbarkeitsgeistes gefeiert. Er gilt als der wiedergeborene Getötete oder als sein Nachfolger. Wenn das Tötungsritual im Herbst stattfindet, ist dessen Nachfolger zunächst ein Winterdämon (Wintergraf), der dann im Frühjahr vom Wachstumsgeist (Maigraf) getötet wird. Meist vereinigt dieser sich mit einem Mädchen, das die Mutter Erde repräsentiert, also eine Spielart der Hierogamie.[10]

Geopfert wurden Opfertiere, vornehmlich das Pferd. Anschließend fand ein gemeinsames Kultmahl statt. Dies beinhaltete auch das Leeren des sog. „Minnebechers“. In diesem war ein Rauschtrank (meistens Met). Diese Becher waren, mit heiligen Formeln, entweder den Göttern oder Verstorbenen geweiht. Das Blut der Opfertiere wurde in einem Opferkessel aufgefangen und auf dem Altar und der Kultgemeinde versprengt. Aus kirchlichen Schriften geht hervor, dass es auch an Tanz und Gesang bei solchen Opferfesten nicht fehlte.

Nur bei den sog. Landes- und Bundesfesten fanden Menschenopfer statt. Aus den verschiedensten Quellen geht hervor, dass ausschließlich Sklaven oder Gefangene geopfert wurden. Einzige Ausnahme: wenn ein Stammes- bzw. Sippenmitglied wegen einer Untat „unheilig“ gesprochen wurde, also der Sippe verstoßen und rechtlos wurde.

Durch die häuslichen Feste und Kultriten wurde beispielsweise die Geburt eines Kindes, dessen Namensgebung und Aufnahme in die Sippe gefeiert. Für diese oder ähnliche Zwecke wurden kleine „Opferhäuser“ gebaut. Die Göttin Nerthus fand in vielen Sippen große Verehrung. Sie galt allgemein als eine Erd- und Fruchtbarkeitsgöttin. Es gab einen alljährlichen Umzug ihr zu Ehren. Dabei fuhr sie auf einem von Kühen gezogenen Wagen und verdeckt mit einem Tuch einher. Nach diesem Umzug fand eine rituelle Waschung der Göttin an einem See statt, bei der die Teilnehmer der Kulthandlung ebenfalls untergetaucht wurden.

Rechtswesen

Germanische Stammesrechte

Das germanische Rechtswesen beruht ursprünglich auf religiöser Grundlage. Es existierten sog. Thinge, Gerichtsversammlungen. Diese wurden an sog. Thingstätten stets bei Tag (daher der Name Tagung) abgehalten. Die Thinge waren geheiligte Orte. Somit wollte man sich der göttlichen Hilfe bei der Rechtsprechung gewiss sein.

Auf einem „heiligen Altarring“ wurden unter Anrufung der Götter die Rechtseide abgehalten. Die Anrufung der Götter schien den Germanen wichtig, denn somit ließen sich Eidbruch und Rechtsverletzung verhindern.

Eine Art sakrales Strafrecht gab es nicht; auch der Meineid war straflos, denn man ging davon aus, dass die beim Eid angerufenen Götter den Täter selbst strafen würden.

Sicher ist aber, dass der Ankläger auf einen Rechtsbrecher den Zorn der Götter herab rief. Doch war dies lediglich eine Art der Verfluchung, deren Wichtigkeit man nicht unterschätzen darf.

Vor einem Krieg oder einer kriegerischen Handlung wurden dort den Göttern Gelübde für den Sieg dargebracht, und nach der Schlacht die Kriegsgefangenen als Votivopfer aufgehängt. Die Siegesfeiern waren mit Ehrungen für den Anführer und Totenfeiern für die Gefallenen verbunden.

Siehe auch

Literatur

  •  Franz Beyerle: Die Gesetze der Langobarden. Weimar 1947.
  • Matthias Egeler: „Germanische Kultorte in Deutschland,“ in: Michael Klöcker; Udo Tworuschka (Hrsg.): Handbuch der Religionen. München: Olzog, Ergänzungslieferung 43 (März 2015) / Band 2, I – 23.6, S. 1–23.
  • Matthias Egeler (Hrsg.): Germanische Kultorte. Vergleichende, historische und rezeptionsgeschichtliche Zugänge. (=Münchner Nordistische Studien 24), München: Utz 2016.
  • Matthias Egeler: Celtic Influences in Germanic Religion. A Survey. (=Münchner Nordistische Studien 15), München: Utz Verlag 2013.
  •  Hans-Peter Hasenfratz: Die religiöse Welt der Germanen. Ritual, Magie, Kult, Mythos. Herder, Freiburg/Br. 1992, ISBN 978-3-451-04145-7.
  •  Otto Höfler: Das Opfer im Semnonenhain und die Edda. In: Hermann Schneider (Hrsg.): Edda, Skalden, Saga. Festschrift zum 70. Geburtstag von Felix Genzmer. Carl Winter, Heidelberg 1952.
  •  Bernhard Maier: Die Religion der Germanen. Götter - Mythen - Weltbild. Beck Verlag, München 2003, ISBN 978-3-406-50280-4.
  •  Cathrina Raudvere: Mara trað hann. Maragestaltens förutsättningar i nordiska förkristna själsförestillingar (Der Mahr tritt ihn. Die Voraussetzungen der Mahr-Gestalt in den nordischen vorchristlichen Seelenvorstellungen). In: Norsk hedendom. Et symposium. Odense 1991.
  •  Snorri Sturluson, Felix Niedner (Hrsg., Übs.): Heimskringla. In: Snorris Königsbuch (3 Bände). Köln – Düsseldorf 1965.
  • Anders Hultgård: Religion. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 2. Auflage. Band 24, Walter de Gruyter, Berlin/New York 2003, ISBN 3-11-017575-4, S. 429–457.

Einzelnachweise

  1. Raudvere. S. 90.
  2. richtig: sortilegium.
  3. Beyerle S. 249.
  4. Rudolf Simek: Lexikon der germanischen Mythologie. Kröner, Stuttgart 2006, S. 328–330.
  5. übersetzt von Karl Bücher
  6. Höfler S. 4.
  7. Ludwig Uhland: Schriften zur Geschichte der Dichtung und Sage. Nachdr. der Ausg. von 1873. Hildesheim 1972. Bd. VIII. S. 139.
  8. Höfler S. 11.
  9. Übersetzung von Klaus von See u.a.: Kommentar zu den Liedern der Edda Bd. 4. Heidelberg 2004. S. 739.
  10. Höfler S. 20.


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