Tadelsucht und Absolutismus: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Tadelsucht''', '''Kritiksucht''', '''Krittelei''' oder '''Kritikasterei''', das beständige '''kritisieren''', ist eine [[ahrimanisch]]e Eigenschaft, die ihren Sitz im [[Ätherleib]] hat und als [[Karma|karmische]] Wirkung bekämpften [[Neid]]s entstehen kann. Tadelsucht ist umgewandelter, maskierter Neid.
[[Datei:Louis XIV of France.jpg|thumb|400px||hochkant=1.5|Inszenierung des absoluten Herrschers im Staatsporträt [[Wikipedia:.Ludwig XIV.|Ludwigs XIV.]] von Hyacinthe Rigaud (um 1700). Die selbstbewusste Pose des mit allen Insignien seiner Macht dargestellten französischen Königs versinnbildlicht seinen durch göttlichen Auftrag legitimierten Herrschaftsanspruch. Das Ölgemälde wurde zum Vorbild für die Porträts absolutistischer Herrscher in ganz Europa.]]
Mit '''Absolutismus''' (auch '''absolute Monarchie''' genannt; lat. ''absolutus'': „losgelöst“, im Sinne von ''legibus absolutus'' = ''von den Gesetzen losgelöst'') wird eine [[Herrschaftsform]] in [[Monarchie]]n bezeichnet, die von der Regierung eines aus eigener Machtvollkommenheit handelnden [[Wikipedia:herrscher|Herrscher]]s ohne oder ohne wesentliche politische Mitentscheidung [[Wikipedia:Ständeordnung|ständischer]] oder [[Wikipedia:Demokratie|demokratischer]] Institutionen bestimmt ist (Alleinherrschaft). Diese Regierungsform wurde von [[Wikipedia:Jean Bodin|Jean Bodin]] systematisch dargestellt und gerechtfertigt.


{{GZ|Wenn wir versuchen, eine aus früheren Inkarnationen
Zugleich bezeichnet der Begriff auch eine von dieser Regierungsform geprägte [[Wikipedia:Frühe Neuzeit|frühneuzeitliche]] Epoche europäischer Geschichte zwischen den Religionskriegen des 16. und frühen 17. Jahrhunderts und den Revolutionen des späten 18. Jahrhunderts.  
herrührende Neigung zum Neid zu bekämpfen, so nimmt der
Neid eine Maske an. Luzifer sagt: Der Mensch kämpft gegen mich, er
ist auf sein Neidgefühl aufmerksam geworden. Ich übergebe diesen
Menschen meinem Bruder Ahriman. - Und es tritt eine andere Wirkung
ein, die eine Folge der Bekämpfung des Neides ist. Bekämpfte
Eigenschaften treten in Masken auf. Und der Neid, den wir bekämpfen, tritt dann häufig im
Leben so auf, daß wir die Begierde bekommen, die Fehler anderer Menschen aufzusuchen
und recht viel zu tadeln. Wir begegnen im Leben manchem Menschen, der
wie mit einer gewissen hellsichtigen Kraft immer die Fehler und Schattenseiten anderer
Menschen herausfindet, und wenn wir dieser Erscheinung auf den Grund gehen,
so liegt er darin, daß der Neid sich in Tadelsucht umgewandelt hat, und diese
scheint dem betreffenden Menschen eine recht gute Eigenschaft zu sein. Es ist gut,
so sagen sie, daß man auf das Vorhandensein dieser schlechten Eigenschaften aufmerksam
macht. Hinter solcher Tadelsucht steckt aber nichts anderes als umgewandelter,
maskierter Neid...


Ein Mensch ist zum Beispiel in seiner Jugend neidisch. Der Neid tritt nachher
Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts wird der Begriff als Beschreibung eines Zeitalters in Frage gestellt, weil neben absolutistischen Fürstentümern auch Republiken wie die [[Republik der Sieben Vereinigten Provinzen|Niederlande]] oder [[konstitutionelle Monarchie]]n wie [[Königreich England|England]] eine Blütezeit erlebten. Aus diesem Grund wird als Epochenbezeichnung mittlerweile der Begriff „[[Barock|Zeitalter des Barock]]“ gewählt, der neben den politischen Unterschieden auch zeitgenössische religiöse, philosophische und ästhetische Erscheinungen mit einbezieht.
nicht mehr hervor, und es zeigt sich die Umwandlung desselben im Alter wieder
dadurch, daß der Betreffende sich mit der Eigenschaft der Unselbständigkeit zeigt,
des Abhängig-sein-Wollens von anderen Menschen, immer andere Menschen haben
zu müssen, die raten und helfen. Eine gewisse moralische Schwäche tritt als
die Folge des umgewandelten Neides auf, und wir werden immer sehen, wenn jemand
diese moralische Schwäche hat, daß da die karmische Folge des umgewandelten
Neides vorliegt.|125|194ff}}


{{GZ|Neid ist eine luziferische Eigenschaft. Wenn der
Absolutistische Regierungsformen gibt es auch in der Gegenwart, so in der jeweils aus religiösen Prinzipien abgeleiteten Herrschaft des [[Papst]]es im [[Vatikanstaat]] und des Königs von [[Saudi-Arabien]].
Mensch merkt, er hat Anlagen zum Neid und daran arbeitet, sich ihn
abzugewöhnen, so sagt sich Luzifer: Da ist Gefahr vorhanden, daß
dieser Mensch mir entgeht. Luzifer und Ahriman sind dem Menschen
gleich feindlich, aber untereinander sind sie gute Freunde. Da ruft
Luzifer den Ahriman zu Hilfe, und der wandelt den Neid um in eine
andere Eigenschaft. Der Neid erlebt eine Metamorphose, die so hervortritt
in der menschlichen Seele, daß der Mensch, während er früher
bei einem anderen Menschen das nicht wollte, jetzt zum Kritikaster
wird, der alles mögliche aufsucht bei seinen Mitmenschen, um tadeln
zu können. Diese Sucht, zu tadeln, ist nichts anderes als der umgewandelte
Neid. Ist dies der Fall, dann hat einen Ahriman in den
Klauen. Dieser verwandelte Neid ist sehr weit verbreitet. Wäre er nicht
vorhanden in der Form der Kritikasterei und der Sucht, allerlei Übles
über die Menschen zu sagen, so hätten manche Morgen- und Abendschoppen,
manche Kaffeegesellschaften gar keinen Stoff.|127|34f}}


Daher liegt es im Interesse der gesunden Seelenverfassung des Menschen, wenn er [[Gleichmut]] entwickeln kann: „Nicht herauskommen können die [[Chakras]], wenn der Mensch bei jeder Gelegenheit zornig wird. [[Gleichmut]] muss er sich bewahren, [[Geduld]] muss er haben. [[Ärger]] und [[Zorn]] lassen das Seelenorgan nicht herauskommen; auch Hastigkeit
== Typisierungversuche: Kennzeichen des „Absolutismus“ ==
und [[Nervosität]] lassen sie nicht zur Entwickelung kommen.“ {{GZ||53|200}}
Als Kennzeichen für den „Absolutismus“ wird der Verstaatlichungsprozess bezeichnet, der sich unter anderem in der Aufstellung [[Stehendes Heer|stehender Heere]], dem Aufbau eines allein vom Herrscher abhängigen Beamtenapparats, der Einbindung der [[Kirche (Organisation)|Kirche]] in das Staatswesen und einem [[Merkantilismus|merkantilistischen]] Wirtschaftssystem manifestierte. Darüber hinaus hätte ein Wandel im Selbstverständnis des barocken Fürsten zu einer Intensivierung des höfischen Lebens stattgefunden, das seine Hochblüte am Versailler Hof [[Ludwig XIV.|Ludwigs XIV.]] fand.


Im folgenden Erdenleben wirkt sich fortgesetztes Kritikastertum [[Karma|karmisch]] so aus, dass der Mensch früh altert und überhaupt wenig Jugendlichkeit zeigt:
Der absolute Monarch beanspruchte zwar die unbeschränkte und ungeteilte [[Staatsgewalt]] ohne Mitwirkung von [[Ständegesellschaft|Ständen]] oder [[Parlament]]; Theoretiker der absoluten Monarchie wie [[Thomas Hobbes]] oder [[Jean Bodin]] betonten aber auch Beschränkungen der Herrschaft, etwa dass der Monarch in seinem Handeln an die Gebote der Religion, an das [[Naturrecht]] und gegebenenfalls auch an die Staatsgrundgesetze zu halten hat.<ref>[[Alexander Schwan]]: ''Politische Theorien des Rationalismus und der Aufklärung.'' In: Hans-Joachim Lieber (Hrsg.): ''Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart'', Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, Bonn 1993, S. 164–172; [[Wolfgang Weber (Historiker, 1950)|Wolfgang Weber]]: ''Absolutismus.'' In: Dieter Nohlen (Hrsg.): ''Lexikon der Politik, Band 7: Politische Begriffe.'' Directmedia, Berlin 2004, S. 21.</ref> Jedoch sollte der Monarch keinen [[Positives Recht|positiven]] [[Gesetz]]en unterworfen sein.<ref>Martin Peters: ''Altes Reich und Europa. Der Historiker, Statistiker und Publizist August Ludwig (v.) Schlözer (1735–1809).'' 2., korr. Aufl., Lit Verlag, Münster 2005, S. 8.</ref>


{{GZ|Wenn jemand
In der zumeist als „aufgeklärter Absolutismus“ bezeichneten Spätphase „absolutistischer Herrschaft“ hätte sich der Fürst als „erster Diener des Staates“ verstanden und eine am Gemeinwohl orientierte Reformpolitik verfolgt, die sich unter anderem in religiöser Toleranz, Reformen des Erziehungs- und Schulwesens und Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtspflege widerspiegelte.
viele abfällige Urteile über seine Mitmenschen fällt, so recht ein Kritikaster
ist, so drückt sich diese Neigung des einen Lebens im nächsten
Leben in einer gewissen Verfassung des physischen Leibes aus,
und zwar darin, daß der Betreffende früh altert und überhaupt
wenig Jugendlichkeit zeigen wird.|94|157}}


Dass die Kritiksucht nicht überhandnimmt, ist schon in der [[Pädagogik]] zu berücksichtigen:
Immer noch landläufig wird der „Absolutismus“ als weit verbreitete Herrschaftsform in Europa beschrieben, die im Zeitalter des [[Barock]]s zur höchsten Blüte gelangte. Diese Form der Typisierung begann mit dem Historiker [[Wilhelm Roscher]], der im 19. Jahrhundert erstmals den Versuch unternahm, das „absolutistische Zeitalter“ zu periodisieren und der aufgeklärten Epoche eine gesonderte historische Stellung zuzuweisen. Er stellte die These einer Stufenfolge, die mit ''„konfessionellem Absolutismus“'' beginnt, in einen ''„höfischen Absolutismus“'' übergeht und schließlich im ''„[[Aufgeklärter Absolutismus|aufgeklärten Absolutismus]]“'' mündet.<ref>[[Wilhelm Roscher]]: ''Geschichte der National-Oekonomik in Deutschland.'' R. Oldenbourg, München 1874, [https://archive.org/stream/geschichtedernat00roscuoft#page/380/mode/2up S. 380 f.]</ref> Das Musterbeispiel für den „höfischen Absolutismus“ ist die Herrschaft des französischen Königs [[Ludwig XIV.|Ludwig XIV]]. Später habe sich aus dem reinen „Absolutismus“ der so genannte „aufgeklärte Absolutismus“ entwickelt, in dem das allgemeine Wohlergehen zum Primärziel des ansonsten absolut regierenden Monarchen wurde: Der König habe sich selbst als der ''erste Diener seines Staates'' (Selbstbeschreibung [[Friedrich II. (Preußen)|Friedrich II. von Preußen)]] verstanden.


{{GZ|Sie werden begreifen, daß eine solche Schule wie die Waldorfschule,
Neben dieser traditionellen Epocheneinteilung wurde seit dem 19. Jahrhundert das Roschersche Modell zunehmend auf Teilgebiete der Geschichte der [[Frühe Neuzeit|Frühen Neuzeit]] bezogen. So sprach man vom praktischen, bürokratischen, [[Germanen|germanischen]] und dem [[Romanen|romanischen]] „Absolutismus“, ohne den Begriff zu hinterfragen beziehungsweise die komplexen Unterschiede aufzuzeigen.<ref>{{Literatur |Autor=[[Heinz Duchhardt]] |Titel=Barock und Aufklärung. 16.–18. Jahrhundert |Seiten=169 f |Auflage=4. |Verlag=R. Oldenbourg Verlag |Ort=München |Jahr=2007 |ISBN=978-3-486-49744-1}}</ref>
wenn sie auch im allgemeinen den Grundsatz verfolgen muß, Lehrplan,
Lehrziele von dem abzulesen, was als Menschenerkenntnis vorhanden
ist, dennoch heute nicht im Sinne eines Ideals eingerichtet werden
kann. Man muß die mannigfaltigsten Kompromisse schließen, denn
es ist ja unmöglich, daß man heute etwa ein Kind ganz so erzieht und
unterrichtet, wie man es nach einem abstrakten Ideal, etwa als Waldorfschulgedanke
unterrichten könnte. Es würde so in das Leben hineingestellt
werden, daß es sich einfach in das Leben nicht hineinfinden
würde. Es ist verhältnismäßig leicht, über das Leben in der heutigen
Gegenwart die mannigfaltigste Kritik zu sagen. Vieles kann einem da
nicht gefallen, und man kann sich ergehen in sehr scharfsinnigen, geistreichen
Kritiken, wie alles anders sein soll. Aber man kann nicht Menschen
erziehen, die dann, wenn sie aus der Schule ins Leben hinaustreten,
bloß Sinn für eine Kritik haben für den sinnlosen Sinn des Lebens.
Mag das Leben noch so unvollkommen sein vor einer abstrakten
Verstandeskritik, man muß im Leben drinnenstehen. Die Waldorfkinder
müssen allerdings ins Leben hinaus entlassen werden - sonst
würde die Waldorfschule keinen Sinn haben - , indem auf ihre Menschlichkeit
mehr Rücksicht genommen ist, als das sonst in unserem heutigen
Zeitalter der Fall ist; aber sie dürfen nicht in dem Sinne zu lebensfremden
Menschen ihres Zeitalters gemacht werden, daß sie sich nur
als lebensfremde Kritikaster hineinstellen.|303|148}}


== Soll man sich aller Kritik enthalten? ==
Während der Begriff „Zeitalter des Absolutismus“ als Epochenbezeichnung für die Phase europäischer Geschichte vom [[Westfälischer Friede|Westfälischen Frieden]] (1648) bis zum Ausbruch der [[Französische Revolution|Französischen Revolution]] (1789) lange Zeit unumstritten war, hat man am Ende des 20. Jahrhunderts die Vorstellung von einer unumschränkten Machtausübung des „absoluten Herrschers“ unter Ausschaltung aller der [[Zentralismus|Zentralisierung]] entgegenstehenden Kräfte vielfach relativiert und zunehmend nach dem „Nichtabsolutistischen im Absolutismus“ (Gerhard Oestreich) gefragt.<ref>Vgl. dazu den Forschungsüberblick bei Kunisch, ''Absolutismus'', S. 179–206.</ref> Als Gegenströmung zum „Zeitalter des Absolutismus“ gilt die Epoche der [[Aufklärung]].


[[Rudolf Steiner]] hat nachdrücklich darauf hingewiesen, dass jede Art von Tadel, selbst wenn er berechtigt und aus der individuellen [[Verantwortung]] heraus auch notwendig ist, die [[geistige Entwicklung]] hemmt. Dies ist ein ehernes geistiges Gesetz. Dennoch darf man sich dieser [[Verpflichtung]] nicht entziehen, wenn es die Situation erfordert. Auch Rudolf Steiner selbst hat mit [[Kritik]] nicht gezögert, wo sie geboten erschien.  
Inzwischen wird sogar vom „Mythos Absolutismus“ gesprochen.<ref>Nicholas Henshall: The Myth of Absolutism. Change and Continuity in Early Modern European Monarchy, London 1993 [erstmals 1992]. Rezension von Heinz Durchhard: Absolutismus – Abschied von einem Epochenbegriff?, in: HZ 258 (1994), S. 113–122.</ref> Hauptthese ist, dass auch im Frankreich eines Ludwigs XIV. ohne Klientelwirtschaft und traditionelle Eliten und ohne dezentrale regionale und lokale Strukturen politische Macht niemals durchsetzbar gewesen wäre. Gleichzeitig wird der „Sonderweg“ Englands – in Abgrenzung zum sonstigen „absolutistischen“ Europa – in Frage gestellt.<ref>{{Literatur |Autor=Jonathan Clark |Titel=English Society 1688–1832 |TitelErg=Ideology, Social Structure and Political Practice During the Ancien Regime |Auflage=2. |Verlag=Cambridge University Press |Ort=Cambridge |Jahr=1985 |ISBN=0-521-30922-0 |Kommentar=Rezension: http://www.history.ac.uk/reviews/review/41b}}</ref>


{{GZ|Es liegt folgende Frage vor: «Oft wird behauptet, daß sich
Demgegenüber monieren einige Wissenschaftler einen [[Revisionismus]], mit einer verbreiten {{"|Neigung zur fast vollständigen Demontage des früheren Absolutismus-Bildes}}<ref>So {{Literatur |Autor=Ulrich Muhlack |Herausgeber=Johannes Kunisch |Titel=Absoluter Fürstenstaat und Heeresorganisation in Frankreich im Zeitalter Ludwigs XIV. |Sammelwerk=Staatsverfassung und Heeresverfassung in der europäischen Geschichte der frühen Neuzeit |Verlag=Duncker & Humblot |Ort=Berlin |Jahr=1986 |Seiten=249–278 |ISBN=3-428-05964-6}}</ref>
derjenige aller Kritik enthalten solle, der eine Schulung im
geheimwissenschaftlichen Sinne durchmacht. Ist damit auch
jede gerechte Kritik wirklicher schlechter Taten von Menschen
gemeint? Ist es nicht vielmehr unsere Pflicht, Schäden
in unserer Umgebung und wo wir sonst Einfluß gewinnen
können, auszumerzen, damit das Bessere an die Stelle des
Schlechteren trete? Und sinkt ein Mensch nicht zur völligen
Tatenlosigkeit herab, der alles mit absoluter Gleichgültigkeit
betrachtet?»


Zunächst ist darauf zu sagen, daß die Verhaltungsmaßregeln
[[Datei:Friedrich Zweite Alt.jpg|mini|[[Friedrich II. (Preußen)|Friedrich II. von Preußen]] als Vertreter des „aufgeklärten Absolutismus“]]
für den Geheimschüler Forderungen sind, die strengen
Insgesamt scheint sich aber eine Abkehr vom Begriff des „Absolutismus“ in der Geschichtswissenschaft durchzusetzen. So wurde Band 11 ''Das Zeitalter des Absolutismus'' des Standardwerks ''Oldenbourg Grundriss der Geschichte'' in seiner 4. Auflage in ''Barock und Aufklärung'' umbenannt.<ref>{{Literatur |Autor=[[Heinz Duchhardt]] |Titel=Barock und Aufklärung. 16.–18. Jahrhundert |Seiten=169 f |Auflage=4. |Verlag=R. Oldenbourg |Ort=München |Jahr=2007 |ISBN=978-3-486-49744-1}}</ref>
Gesetzen entsprechen. Und sie besagen als solche nur etwas
über den Zusammenhang zwischen der Erfüllung einer entsprechenden
Forderung, und dem Aufwärtssteigen des Schülers
in die höheren Welten. Du sollst dich der Kritik enthalten,
heißt: soviel du im Leben in Fällen, in welchen dich die Verhältnisse
zu einem Tadel, einer Verurteilung reizen, diesem
Reiz nicht folgst, sondern ohne alle Kritik an der Verbesserung
des Schädlichen, Schlechten usw. arbeitest, in demselben
Maße steigst du nach aufwärts. Es schließt die Enthaltung
von der Kritik durchaus nicht ein, daß du gleichgültig an
dem Schlechten, Bösen usw. vorbeigehest, und daß du alles
läßt, wie es ist. Man soll nur suchen, das Schlechte in demselben
Maße aus seinen Ursachen zu verstehen, wie man das
Gute versteht. Durch das Begreifen der Ursachen wird man
sich sogar am besten zur Arbeit für die Verbesserung rüsten.
Nicht das Blindmachen gegen das Übel nützt, sondern die
verständnisvolle Toleranz. Am klarsten drückt aus, was darüber
zu sagen ist, der dritte von den vier ersten Sprüchen in
«Licht auf den Weg»: «Ehe vor den Meistern kann die
Stimme sprechen, muß das Verwunden sie verlernen.» Das
heißt, Wesen einer höheren Welt sprechen zu dem Menschen
nur, wenn sich seine Worte das lieblose Verletzen, den Tadel,
der zu schmerzen oder zu betrüben geeignet ist, ganz abgewöhnt
haben, und nur noch im Dienste liebevollen Umfassens
der ganzen Welt gesprochen werden. Und mit den
«Worten» sind hier auch die ungesprochenen Worte, die
bloßen Gedanken gemeint. In dem Bereiten von Schmerz
liegt das, worauf es ankommt. Der Meister und höhere Wesen
sprechen zu uns nicht von außen, sie benutzen als das
Mittel, sich mit uns zu verständigen, unsere eigenen Worte
und Gedanken. Der Ton ihrer Stimme dringt durch uns, und
geht von da durch diese Worte und Gedanken nach außen in
die Welt. Und nur, wenn er diesen Weg offen und ohne Hemmung
findet, wird er für uns hörbar. Worte und Gedanken,
die Schmerz bereiten, sind wie spitzige Pfeile, die von uns
ausgehen. Und an der Spitze findet der Ton des Meisters ein
Hemmnis; er prallt zurück und bleibt unwahrnehmbar.
Worte und Gedanken aber, die von Liebe gestaltet sind, öffnen
sich wie Blumenkronen nach außen, die sanft die anderen
Wesen umschließen; und bei ihnen findet des Meisters Stimme
den Weg offen, um in die Welt zu dringen. Nur dadurch wird
sie für uns hörbar.


Zweitens: ist man aber genötigt, Schmerz zu bereiten, hat
=== Höfischer Absolutismus ===
man etwa gar die Verpflichtung als Richter oder Kritiker,
Im Begriff des „höfischen Absolutismus“ wird dem [[König]] eine absolute Herrschaft über seinen [[Staat]] durch Gottes Gnade zugesprochen. Danach lebt er an einem prunkvollen Hof und bestimmt die Religion seiner Untertanen. Er bemüht sich, die Adligen seines Landes an seinen Hof zu ziehen und sie dadurch nicht nur unter seine Kontrolle zu bringen, sondern auch durch das kostspielige Hofleben, das sich die meisten nur durch großzügige Schenkungen des Monarchen leisten konnten, in eine Abhängigkeit von ihm zu treiben. Das Strafsystem sieht strenge Strafen – inklusive [[Tortur]] – vor. Es gibt die [[Leibeigenschaft]] und [[Fronarbeit]]. Adel und Kirche genießen Privilegien wie zum Beispiel Steuerfreiheit. Der Staat besitzt große Mengen Geld und [[Edelmetall]]e.
dann gilt das Gesetz nicht minder. Auch der Schmerz, zu dem
man verpflichtet ist, hemmt die Entwickelung. Man muß die
Sache dann als sein Karma ansehen. Denn wollte man sich
der Verpflichtung entziehen, um die eigene Entwickelung zu
fördern, so würde man aus Selbstsucht handeln, und dadurch
hielte man die Entwickelung in den meisten Fällen mehr auf,
als man sie durch das Entziehen von der Schmerzbereitung
fördert. Unter Umständen bringt man sich am besten vorwärts,
wenn man in notwendigen Fällen auf die direkte
Beobachtung einer Regel, deren Befolgung Förderung bewirkt,
verzichtet. Ist man Erzieher, und dadurch genötigt,
vielleicht fortwährend durch Strafen Schmerz zu bereiten, so
kann man während dieser Zeit in bezug auf obige Regel gar
nichts tun. Hat man dann aber den Zögling gebessert, so
kommt diese gute Wirkung unserem Karma und dadurch
doch unserer Höherentwickelung mittelbar zustatten. Die
Gesetze des geistigen Lebens sind unerbittlich, wenn man sie
aus welchen Gründen immer nicht einhält. Und sie müssen in
aller Strenge einfach als Geistesgesetze aufgestellt werden, ob
eine Möglichkeit, sie einzuhalten, vorliegt oder nicht.|34|388ff}}


{{GZ|Ferner gehört zu denjenigen Dingen, die im eminentesten Sinne die
Als größte Ausprägungsform des höfischen „Absolutismus“ wird der Hof [[Ludwig XIV.|Ludwigs XIV.]] in [[Schloss Versailles|Versailles]] angesehen. Der Adel wurde durch ein prunkvolles Hofleben abhängig vom König, da dieser die Kosten für die Feste übernahm und dem [[Adel]] [[Geld]] lieh. Dadurch konnte der [[König]] losgelöst vom Adel regieren. Den Klerus beeinflusste er durch zahlreiche Unterstützungen der [[Kirche (Organisation)|Kirche]]. Zudem berief er sich darauf, ein „Herrscher von Gottes Gnaden“ zu sein. Den dritten Stand kontrollierte Ludwig durch die [[Fürst]]en und durch die Gunst der höheren Bürgerschaft, wodurch er die Macht über die untere Arbeiterschaft gewann. Zudem wurde jedweder Zweifel an der Autorität des Monarchen mit äußerster Härte bestraft.
Herrschaft unseres Ichs über unseren astralischen Leib stärken, wenn
 
wir alles dasjenige von unserer Seele wegweisen, was einen Gegensatz
Diesem Bild des Hofes als ein „Disziplinierungs- und Sakralisierungselement“ wird aber selbst für Frankreich in Frage gestellt. So sprechen einige Historiker davon, dass selbst Ludwig XIV. eine absolute Macht nur als Lichtgestalt in der Repräsentation erreicht habe.<ref>So {{Literatur |Autor=Louis Marin |Titel=Das Portrait des Königs |Verlag=diaphanes |Ort=Zürich |Jahr=2005 |ISBN=978-3-935300-62-9 |Originalsprache=fr |Originaltitel=Le Portrait du roi |Übersetzer=Heinz Jatho}}</ref> Die Abhängigkeit und Vernetzung der „absolutistischen“ Fürsten von Ständen, Kreditgebern, Künstlern und Kirchen ließen aber vor allem außerhalb Frankreichs kein geschlossenes System entstehen. Insbesondere in kleineren Fürstentümern und vor allem in geistlichen Staaten kann keineswegs von einer „absolutistischen“ Herrschaft gesprochen werden.<ref>{{Literatur |Titel=Barock und Aufklärung |Autor=[[Heinz Duchhardt]] |Seiten=172 f |Auflage=4. |Verlag=R. Oldenbourg |Ort=München |Jahr=2007 |ISBN=978-3-486-49744-1}}</ref>
zwischen uns und der übrigen Welt aufrichtet, zwischen uns und
 
unserer Umgebung, das sollte zu den Selbstverpflichtungen gehören,
=== Aufgeklärter Absolutismus ===
die sich der Anthroposoph auferlegt. Nicht etwa soll man berechtigte
Im [[Aufgeklärter Absolutismus|„aufgeklärten Absolutismus“]] sieht sich der König als der „erster Diener des Staates“ an (Zitat Friedrichs II. von Preußen). Sein Hof wird einfach gehalten, um die Effizienz des Staatsapparates zu erhöhen. Der Einfluss von Adel und Klerus (Kirche) ist geringer, das Volk hat eine freie Religionswahl. Die [[Leibeigenschaft]] wird verboten, die [[Fronarbeit]] gemildert und das Strafsystem sieht weniger strenge Strafen vor. Der Reichtum des Staates ist sein Grund und Boden ([[Physiokratismus]]). Die praktische Umsetzung wird vor allem in der [[Haus Österreich|österreichischen Habsburgermonarchie]] durch [[Maria Theresia]] sowie deren Sohn [[Joseph II. (HRR)|Josef II.]], und in [[Preußen]] durch [[Friedrich II. (Preußen)|Friedrich II.]] zugeschrieben.
Kritik vermeiden; wenn die Kritik eine sachliche ist, so wäre es
 
natürlich eine Schwäche, das Schlechte für gut auszugeben. Das soll
== Siehe auch ==
man gar nicht tun. Aber man muß unterscheiden lernen zwischen dem,
* {{WikipediaDE|Absolutismus}}
was man um seiner selbst willen tadelt, und dem, was man wegen
* {{WikipediaDE|Aufgeklärter Absolutismus}}
seines Einflusses auf die eigene Persönlichkeit unbequem findet und
benörgelt. Je mehr man sich angewöhnen kann, unabhängig zu machen
die Beurteilung namentlich unserer Mitmenschen von der Art und
Weise, wie sie sich zu uns stellen, je mehr man das kann, desto besser
ist es für die Stärkung unseres Ichs in bezug auf seine Herrschaft über
den astralischen Leib. Nicht um sich die Finger abzulecken und zu
sagen: Du bist ein guter Mensch, wenn du deinen Mitmenschen nicht
kritisierst - sondern um sein Ich zu stärken, ist es gut, sich die
Entsagung aufzuerlegen, die Dinge, die man nur deshalb übel findet,
weil sie einem selber unangenehm sind, nicht übel zu finden und,
gerade auf dem Gebiet, wo es sich um Menschenbeurteilung handelt,
das Urteil lieber nur dort auszusprechen, wo man selber gar nicht in
Frage kommt. Man wird finden, daß das als theoretischer Grundsatz
sich leicht ausnimmt, daß es aber im Leben außerordentlich schwierig
auszuführen ist. Es ist gut, wenn man zum Beispiel bei einem Menschen,
der einen angelogen hat, mit seiner Antipathie gegen ihn zurückhält.
Es handelt sich nicht darum, zu andern zu gehen und weiterzuerzählen,
daß er uns angelogen hat, sondern es muß sich darum handeln, das
Gefühl der Antipathie zurückzuhalten. Das, was wir an dem Menschen
bemerken können an dem einen oder anderen Tag, wie seine eigenen
Handlungen zusammenstimmen, das können wir sehr wohl zur Bildung
eines Urteils über den Betreffenden gebrauchen. Wenn einer einmal
so, das andere Mal anders redet, dann brauchen wir nur das, was er
selber sagt, zu vergleichen, dann haben wir eine ganz andere Unterlage
zu seiner Beurteilung, als wenn wir nur sein Verhalten uns selbst
gegenüber betonen. Es ist wichtig, daß man die Dinge für sich selbst
sprechen läßt und die Menschen nicht nach einzelnen Handlungen
beurteilt, sondern nach dem, wie ihre Handlungen zusammenstimmen.
Man wird schon finden, daß selbst bei demjenigen, den man für einen
ausgepichten Schurken hält, der niemals etwas anderes als Böses tut,
daß man selbst bei einem solchen sehr viel findet, was dem widerspricht,
was er selbst sonst tut. Wir brauchen gar nicht sein Verhalten zu uns
selbst ins Auge zu fassen, man kann von sich selbst absehen und sich
den Menschen in seinem eigenen Verhalten vor die Seele stellen, wenn
es überhaupt nötig ist, ein Urteil über ihn zu fällen. Gut ist es zur
Stärkung des Ichs, darüber nachzudenken, daß wir einen großen Teil,
neun Zehntel der Urteile, die wir fällen, in allen Fällen unterlassen
können. Wenn man nur ein Zehntel von den Urteilen, die man über die
Welt fällt, in seiner Seele erlebt, so genügt das reichlich für das Leben.
Es wird das Seelenleben in keiner Weise beeinträchtigt dadurch, daß
wir uns versagen, die übrigen neun Zehntel der Urteile zu fällen.|143|26f}}


== Literatur ==
== Literatur ==
'''Allgemeines und Forschungskonzept'''
* Perry Anderson: ''Die Entstehung des absolutistischen Staates.'' Suhrkamp, Frankfurt am Main 1984, ISBN 3-518-10950-2.
* Ronald G. Asch, Heinz Duchhardt (Hrsg.): ''Der Absolutismus – ein Mythos? Strukturwandel monarchischer Herrschaft in West- und Mitteleuropa (ca. 1550–1700).'' Böhlau, Köln 1996, ISBN 3-412-06096-8. Darin: Nicholas Henshall: ''Early Modern Absolutism 1550–1700. Political Reality or Propaganda.'' S. 25–53 ([http://www.uibk.ac.at/geschichte-ethnologie/_old_geschichte-ethnologie/virtuelles-museum/literatur/nicholas-henshall_early-modern-absolutism_25-53.pdf Digitalisat]).
* Peter Baumgart: ''Absolutismus ein Mythos? Aufgeklärter Absolutismus ein Widerspruch? Reflexionen zu einem kontroversen Thema gegenwärtiger Frühneuzeitforschung.'' In: ''Zeitschrift für historische Forschung.'' Bd. 27, 2000, S. 573–589.
** Dazu die Replik von Heinz Duchhardt: ''Die Absolutismusdebatte – eine Antipolemik.'' In: ''Historische Zeitschrift.'' Bd. 275, 2002, S. 323–331.
* Richard Bonney: ''L’absolutisme'' (= ''Que sais-je?'' Bd. 2486). PUF, Paris 1989, ISBN 2-13-042616-6.
* Dagmar Freist: ''Absolutismus'' (= ''Kontroversen um die Geschichte''). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-534-14724-3.
* Nicholas Henshall: ''The Myth of Absolutism. Change and Continuity in Early Modern European Monarchy.'' Longman, London 1992, ISBN 0-582-05618-7.
** Dazu die Rezension von Heinz Duchhardt: ''Absolutismus. Abschied von einem Epochenbegriff?'' In: ''Historische Zeitschrift.'' Bd. 258, 1994, S. 113–122.
* Ernst Hinrichs: ''Fürsten und Mächte. Zum Problem des europäischen Absolutismus.'' Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2000, ISBN 3-525-36245-5.
* Leonhard Horowski: ''Das Europa der Könige. Macht und Spiel an den Höfen des 17. und 18. Jahrhunderts.'' Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2017, ISBN 978-3498028350.
* Georg Seiderer: ''Über die Rechtmäßigkeit politischer Herrschaft: Die Staatslehre des Absolutismus.'' In: ''Welt und Kulturgeschichte.'' Bd. 9: ''Zeitalter des Absolutismus.'' Zeitverlag 2006, ISBN 3-411-17599-0, S. 162–172.
* Lothar Schilling (Hrsg.): ''Absolutismus, ein unersetzliches Forschungskonzept? Eine deutsch-französische Bilanz. = L’absolutisme, un concept irremplaçable?'' (= ''Pariser Historische Studien.'' Bd. 79). Oldenbourg, München 2008, ISBN 978-3-486-58095-2 ([http://www.perspectivia.net/content/publikationen/phs/schilling_absolutismus Digitalisat]).
* Martin Wrede: ''Absolutismus.'' In: Friedrich Jaeger (Hrsg.): ''Enzyklopädie der Neuzeit.'' Bd. 1. Metzler, Stuttgart / Weimar 2005, Sp. 24–34.
'''Epochendarstellungen'''
* Heinz Duchhardt: ''Barock und Aufklärung'' (= ''Oldenbourg Grundriss der Geschichte.'' Bd. 11). 4. Auflage. Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-49744-1 (neu bearbeitete und erweiterte Auflage des Bandes ''Das Zeitalter des Absolutismus'').
* Walther Hubatsch: ''Das Zeitalter des Absolutismus 1600–1789.'' 4., ergänzte Auflage. Westermann, Braunschweig 1975, ISBN 3-14-160357-X.
* Johannes Kunisch: ''Absolutismus. Europäische Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zur Krise des Ancien Régime'' (= ''UTB.'' Bd. 1426). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1999, ISBN 3-8252-1426-5.
* Rudolf Vierhaus: ''Staaten und Stände. Vom Westfälischen bis zum Hubertusburger Frieden 1648 bis 1763.'' Propyläen, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-548-33143-2.
* Fritz Wagner: ''Europa im Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung'' (= ''Handbuch der europäischen Geschichte.'' Hrsg. von Theodor Schieder. Band 4). Union, Stuttgart 1968; 3. Auflage: Klett-Cotta, Stuttgart 1996, ISBN 978-3-12-907560-9.
'''Länderspezifisches'''
* Günter Barudio: ''Absolutismus – Zerstörung der „libertären Verfassung“. Studien zur „karolinischen Eingewalt“ in Schweden zwischen 1680 und 1693'' (= ''Frankfurter Historische Abhandlungen.'' Bd. 13). Steiner, Wiesbaden 1976.
* Fanny Cosandey, Robert Descimon: ''L’absolutisme en France. Histoire et historiographie'' (= ''Points Seuil.'' Bd. 313). Edition du Seuil, Paris 2002, ISBN 2-02-048193-6.
* Kersten Krüger: ''Absolutismus in Dänemark. Ein Modell für Begriffsbildung und Typologie'' (1979). Wieder abgedruckt in: ders.: ''Formung der frühen Moderne. Ausgewählte Aufsätze'' (= ''Geschichte: Forschung und Wissenschaft.'' Bd. 14). Lit, Münster 2005, ISBN 3-8258-8873-8, S. 145–178 ([https://books.google.de/books?id=OdtChJ6XHTUC&pg=PA145 Vorschau]).
* Petr Maťa, Thomas Winkelbauer (Hrsg.): ''Die Habsburgermonarchie 1620 bis 1740. Leistungen und Grenzen des Absolutismusparadigmas.'' Franz Steiner, Stuttgart 2006, ISBN 3-515-08766-4.
* Olaf Mörke: ''Die Diskussion um den „Absolutismus“ als Epochenbegriff. Ein Beitrag über den Platz Katharinas II. in der europäischen Politikgeschichte.'' In: Eckhard Hübner, Jan Kusber, Peter Nitsche (Hrsg.): ''Rußland zur Zeit Katharinas II. Absolutismus – Aufklärung – Pragmatismus.'' Böhlau, Köln / Weimar / Wien 1998, ISBN 3-412-13097-4, S. 9–32.
* Volker Press: ''Vom „Ständestaat“ zum Absolutismus. 50 Thesen zur Entwicklung des Ständewesens in Deutschland.'' In: Peter Baumgart (Hrsg.): ''Ständetum und Staatsbildung in Brandenburg-Preußen. Ergebnisse einer Fachtagung.'' Berlin 1983, S. 319–326.
* Sølvi Sogner: ''Krig og fred 1660–1780'' (= ''Aschehougs Norges historie.'' Bd. 6). Oslo 1996, ISBN 82-03-22019-3.
* Günter Vogler: ''Absolutistische Herrschaft und ständische Gesellschaft. Reich und Territorien von 1648 bis 1790'' (= ''UTB.'' Bd. 1898). Ulmer, Stuttgart 1996, ISBN 3-8252-1898-8.
* Adam Wandruszka: ''Zum „Absolutismus“ Ferdinands II.'' In: ''Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchives.'' Bd. 14, 1984, S. 261–268 ([http://www.ooegeschichte.at/uploads/tx_iafbibliografiedb/mooela_14_0261-0268.pdf Digitalisat]).
== Weblinks ==
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* [http://archiv.christoph-hoffmann.de/ESS/Geschichte/AbsolutismusinThueringen.pdf Absolutismus in Thüringen] (PDF; 82&nbsp;kB)
* [http://danmarkshistorien.dk/leksikon-og-kilder/vis/materiale/kongeloven/ Kongeloven – Königsgesetz] (dänisch)
* [http://danmarkshistorien.dk/leksikon-og-kilder/vis/materiale/enevoldsarveregeringsakten/ Absolutismus- und Erbkönigtumsdokument] (dänisch)
== Einzelnachweise ==
<references/>


*Rudolf Steiner: ''Lucifer – Gnosis'', [[GA 34]] (1987), ISBN 3-7274-0340-3 {{Vorträge1|33}}
{{Normdaten|TYP=s|GND=4000243-3|LCCN=sh/85/037238}}
*Rudolf Steiner: ''Ursprung und Ziel des Menschen'', [[GA 53]] (1981), ISBN 3-7274-0532-5 {{Vorträge|53}}
*Rudolf Steiner: ''Kosmogonie'', [[GA 94]] (2001), ISBN 3-7274-0940-1 {{Vorträge|094}}
*Rudolf Steiner: ''Die Beantwortung von Welt- und Lebensfragen durch Anthroposophie'', [[GA 125]] (1992), ISBN 3-7274-1250-X {{Vorträge|125}}
*Rudolf Steiner: ''Die Mission der neuen Geistesoffenbarung'', [[GA 127]] (1989), ISBN 3-7274-1270-4 {{Vorträge|127}}
*Rudolf Steiner: ''Erfahrungen des Übersinnlichen. Die drei Wege der Seele zu Christus'', [[GA 143]] (1994), ISBN 3-7274-1430-8 {{Vorträge|143}}
*Rudolf Steiner: ''Die gesunde Entwickelung des Menschenwesens. Eine Einführung in die anthroposophische Pädagogik und Didaktik.'', [[GA 303]] (1978), ISBN 3-7274-3031-1 {{Vorträge|303}}


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Version vom 11. Juli 2020, 22:16 Uhr

Inszenierung des absoluten Herrschers im Staatsporträt Ludwigs XIV. von Hyacinthe Rigaud (um 1700). Die selbstbewusste Pose des mit allen Insignien seiner Macht dargestellten französischen Königs versinnbildlicht seinen durch göttlichen Auftrag legitimierten Herrschaftsanspruch. Das Ölgemälde wurde zum Vorbild für die Porträts absolutistischer Herrscher in ganz Europa.

Mit Absolutismus (auch absolute Monarchie genannt; lat. absolutus: „losgelöst“, im Sinne von legibus absolutus = von den Gesetzen losgelöst) wird eine Herrschaftsform in Monarchien bezeichnet, die von der Regierung eines aus eigener Machtvollkommenheit handelnden Herrschers ohne oder ohne wesentliche politische Mitentscheidung ständischer oder demokratischer Institutionen bestimmt ist (Alleinherrschaft). Diese Regierungsform wurde von Jean Bodin systematisch dargestellt und gerechtfertigt.

Zugleich bezeichnet der Begriff auch eine von dieser Regierungsform geprägte frühneuzeitliche Epoche europäischer Geschichte zwischen den Religionskriegen des 16. und frühen 17. Jahrhunderts und den Revolutionen des späten 18. Jahrhunderts.

Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts wird der Begriff als Beschreibung eines Zeitalters in Frage gestellt, weil neben absolutistischen Fürstentümern auch Republiken wie die Niederlande oder konstitutionelle Monarchien wie England eine Blütezeit erlebten. Aus diesem Grund wird als Epochenbezeichnung mittlerweile der Begriff „Zeitalter des Barock“ gewählt, der neben den politischen Unterschieden auch zeitgenössische religiöse, philosophische und ästhetische Erscheinungen mit einbezieht.

Absolutistische Regierungsformen gibt es auch in der Gegenwart, so in der jeweils aus religiösen Prinzipien abgeleiteten Herrschaft des Papstes im Vatikanstaat und des Königs von Saudi-Arabien.

Typisierungversuche: Kennzeichen des „Absolutismus“

Als Kennzeichen für den „Absolutismus“ wird der Verstaatlichungsprozess bezeichnet, der sich unter anderem in der Aufstellung stehender Heere, dem Aufbau eines allein vom Herrscher abhängigen Beamtenapparats, der Einbindung der Kirche in das Staatswesen und einem merkantilistischen Wirtschaftssystem manifestierte. Darüber hinaus hätte ein Wandel im Selbstverständnis des barocken Fürsten zu einer Intensivierung des höfischen Lebens stattgefunden, das seine Hochblüte am Versailler Hof Ludwigs XIV. fand.

Der absolute Monarch beanspruchte zwar die unbeschränkte und ungeteilte Staatsgewalt ohne Mitwirkung von Ständen oder Parlament; Theoretiker der absoluten Monarchie wie Thomas Hobbes oder Jean Bodin betonten aber auch Beschränkungen der Herrschaft, etwa dass der Monarch in seinem Handeln an die Gebote der Religion, an das Naturrecht und gegebenenfalls auch an die Staatsgrundgesetze zu halten hat.[1] Jedoch sollte der Monarch keinen positiven Gesetzen unterworfen sein.[2]

In der zumeist als „aufgeklärter Absolutismus“ bezeichneten Spätphase „absolutistischer Herrschaft“ hätte sich der Fürst als „erster Diener des Staates“ verstanden und eine am Gemeinwohl orientierte Reformpolitik verfolgt, die sich unter anderem in religiöser Toleranz, Reformen des Erziehungs- und Schulwesens und Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtspflege widerspiegelte.

Immer noch landläufig wird der „Absolutismus“ als weit verbreitete Herrschaftsform in Europa beschrieben, die im Zeitalter des Barocks zur höchsten Blüte gelangte. Diese Form der Typisierung begann mit dem Historiker Wilhelm Roscher, der im 19. Jahrhundert erstmals den Versuch unternahm, das „absolutistische Zeitalter“ zu periodisieren und der aufgeklärten Epoche eine gesonderte historische Stellung zuzuweisen. Er stellte die These einer Stufenfolge, die mit „konfessionellem Absolutismus“ beginnt, in einen „höfischen Absolutismus“ übergeht und schließlich im aufgeklärten Absolutismus mündet.[3] Das Musterbeispiel für den „höfischen Absolutismus“ ist die Herrschaft des französischen Königs Ludwig XIV. Später habe sich aus dem reinen „Absolutismus“ der so genannte „aufgeklärte Absolutismus“ entwickelt, in dem das allgemeine Wohlergehen zum Primärziel des ansonsten absolut regierenden Monarchen wurde: Der König habe sich selbst als der erste Diener seines Staates (Selbstbeschreibung Friedrich II. von Preußen) verstanden.

Neben dieser traditionellen Epocheneinteilung wurde seit dem 19. Jahrhundert das Roschersche Modell zunehmend auf Teilgebiete der Geschichte der Frühen Neuzeit bezogen. So sprach man vom praktischen, bürokratischen, germanischen und dem romanischen „Absolutismus“, ohne den Begriff zu hinterfragen beziehungsweise die komplexen Unterschiede aufzuzeigen.[4]

Während der Begriff „Zeitalter des Absolutismus“ als Epochenbezeichnung für die Phase europäischer Geschichte vom Westfälischen Frieden (1648) bis zum Ausbruch der Französischen Revolution (1789) lange Zeit unumstritten war, hat man am Ende des 20. Jahrhunderts die Vorstellung von einer unumschränkten Machtausübung des „absoluten Herrschers“ unter Ausschaltung aller der Zentralisierung entgegenstehenden Kräfte vielfach relativiert und zunehmend nach dem „Nichtabsolutistischen im Absolutismus“ (Gerhard Oestreich) gefragt.[5] Als Gegenströmung zum „Zeitalter des Absolutismus“ gilt die Epoche der Aufklärung.

Inzwischen wird sogar vom „Mythos Absolutismus“ gesprochen.[6] Hauptthese ist, dass auch im Frankreich eines Ludwigs XIV. ohne Klientelwirtschaft und traditionelle Eliten und ohne dezentrale regionale und lokale Strukturen politische Macht niemals durchsetzbar gewesen wäre. Gleichzeitig wird der „Sonderweg“ Englands – in Abgrenzung zum sonstigen „absolutistischen“ Europa – in Frage gestellt.[7]

Demgegenüber monieren einige Wissenschaftler einen Revisionismus, mit einer verbreiten „Neigung zur fast vollständigen Demontage des früheren Absolutismus-Bildes“[8]

Friedrich II. von Preußen als Vertreter des „aufgeklärten Absolutismus“

Insgesamt scheint sich aber eine Abkehr vom Begriff des „Absolutismus“ in der Geschichtswissenschaft durchzusetzen. So wurde Band 11 Das Zeitalter des Absolutismus des Standardwerks Oldenbourg Grundriss der Geschichte in seiner 4. Auflage in Barock und Aufklärung umbenannt.[9]

Höfischer Absolutismus

Im Begriff des „höfischen Absolutismus“ wird dem König eine absolute Herrschaft über seinen Staat durch Gottes Gnade zugesprochen. Danach lebt er an einem prunkvollen Hof und bestimmt die Religion seiner Untertanen. Er bemüht sich, die Adligen seines Landes an seinen Hof zu ziehen und sie dadurch nicht nur unter seine Kontrolle zu bringen, sondern auch durch das kostspielige Hofleben, das sich die meisten nur durch großzügige Schenkungen des Monarchen leisten konnten, in eine Abhängigkeit von ihm zu treiben. Das Strafsystem sieht strenge Strafen – inklusive Tortur – vor. Es gibt die Leibeigenschaft und Fronarbeit. Adel und Kirche genießen Privilegien wie zum Beispiel Steuerfreiheit. Der Staat besitzt große Mengen Geld und Edelmetalle.

Als größte Ausprägungsform des höfischen „Absolutismus“ wird der Hof Ludwigs XIV. in Versailles angesehen. Der Adel wurde durch ein prunkvolles Hofleben abhängig vom König, da dieser die Kosten für die Feste übernahm und dem Adel Geld lieh. Dadurch konnte der König losgelöst vom Adel regieren. Den Klerus beeinflusste er durch zahlreiche Unterstützungen der Kirche. Zudem berief er sich darauf, ein „Herrscher von Gottes Gnaden“ zu sein. Den dritten Stand kontrollierte Ludwig durch die Fürsten und durch die Gunst der höheren Bürgerschaft, wodurch er die Macht über die untere Arbeiterschaft gewann. Zudem wurde jedweder Zweifel an der Autorität des Monarchen mit äußerster Härte bestraft.

Diesem Bild des Hofes als ein „Disziplinierungs- und Sakralisierungselement“ wird aber selbst für Frankreich in Frage gestellt. So sprechen einige Historiker davon, dass selbst Ludwig XIV. eine absolute Macht nur als Lichtgestalt in der Repräsentation erreicht habe.[10] Die Abhängigkeit und Vernetzung der „absolutistischen“ Fürsten von Ständen, Kreditgebern, Künstlern und Kirchen ließen aber vor allem außerhalb Frankreichs kein geschlossenes System entstehen. Insbesondere in kleineren Fürstentümern und vor allem in geistlichen Staaten kann keineswegs von einer „absolutistischen“ Herrschaft gesprochen werden.[11]

Aufgeklärter Absolutismus

Im „aufgeklärten Absolutismus“ sieht sich der König als der „erster Diener des Staates“ an (Zitat Friedrichs II. von Preußen). Sein Hof wird einfach gehalten, um die Effizienz des Staatsapparates zu erhöhen. Der Einfluss von Adel und Klerus (Kirche) ist geringer, das Volk hat eine freie Religionswahl. Die Leibeigenschaft wird verboten, die Fronarbeit gemildert und das Strafsystem sieht weniger strenge Strafen vor. Der Reichtum des Staates ist sein Grund und Boden (Physiokratismus). Die praktische Umsetzung wird vor allem in der österreichischen Habsburgermonarchie durch Maria Theresia sowie deren Sohn Josef II., und in Preußen durch Friedrich II. zugeschrieben.

Siehe auch

Literatur

Allgemeines und Forschungskonzept

  • Perry Anderson: Die Entstehung des absolutistischen Staates. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1984, ISBN 3-518-10950-2.
  • Ronald G. Asch, Heinz Duchhardt (Hrsg.): Der Absolutismus – ein Mythos? Strukturwandel monarchischer Herrschaft in West- und Mitteleuropa (ca. 1550–1700). Böhlau, Köln 1996, ISBN 3-412-06096-8. Darin: Nicholas Henshall: Early Modern Absolutism 1550–1700. Political Reality or Propaganda. S. 25–53 (Digitalisat).
  • Peter Baumgart: Absolutismus ein Mythos? Aufgeklärter Absolutismus ein Widerspruch? Reflexionen zu einem kontroversen Thema gegenwärtiger Frühneuzeitforschung. In: Zeitschrift für historische Forschung. Bd. 27, 2000, S. 573–589.
    • Dazu die Replik von Heinz Duchhardt: Die Absolutismusdebatte – eine Antipolemik. In: Historische Zeitschrift. Bd. 275, 2002, S. 323–331.
  • Richard Bonney: L’absolutisme (= Que sais-je? Bd. 2486). PUF, Paris 1989, ISBN 2-13-042616-6.
  • Dagmar Freist: Absolutismus (= Kontroversen um die Geschichte). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-534-14724-3.
  • Nicholas Henshall: The Myth of Absolutism. Change and Continuity in Early Modern European Monarchy. Longman, London 1992, ISBN 0-582-05618-7.
    • Dazu die Rezension von Heinz Duchhardt: Absolutismus. Abschied von einem Epochenbegriff? In: Historische Zeitschrift. Bd. 258, 1994, S. 113–122.
  • Ernst Hinrichs: Fürsten und Mächte. Zum Problem des europäischen Absolutismus. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2000, ISBN 3-525-36245-5.
  • Leonhard Horowski: Das Europa der Könige. Macht und Spiel an den Höfen des 17. und 18. Jahrhunderts. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2017, ISBN 978-3498028350.
  • Georg Seiderer: Über die Rechtmäßigkeit politischer Herrschaft: Die Staatslehre des Absolutismus. In: Welt und Kulturgeschichte. Bd. 9: Zeitalter des Absolutismus. Zeitverlag 2006, ISBN 3-411-17599-0, S. 162–172.
  • Lothar Schilling (Hrsg.): Absolutismus, ein unersetzliches Forschungskonzept? Eine deutsch-französische Bilanz. = L’absolutisme, un concept irremplaçable? (= Pariser Historische Studien. Bd. 79). Oldenbourg, München 2008, ISBN 978-3-486-58095-2 (Digitalisat).
  • Martin Wrede: Absolutismus. In: Friedrich Jaeger (Hrsg.): Enzyklopädie der Neuzeit. Bd. 1. Metzler, Stuttgart / Weimar 2005, Sp. 24–34.

Epochendarstellungen

  • Heinz Duchhardt: Barock und Aufklärung (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte. Bd. 11). 4. Auflage. Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-49744-1 (neu bearbeitete und erweiterte Auflage des Bandes Das Zeitalter des Absolutismus).
  • Walther Hubatsch: Das Zeitalter des Absolutismus 1600–1789. 4., ergänzte Auflage. Westermann, Braunschweig 1975, ISBN 3-14-160357-X.
  • Johannes Kunisch: Absolutismus. Europäische Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zur Krise des Ancien Régime (= UTB. Bd. 1426). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1999, ISBN 3-8252-1426-5.
  • Rudolf Vierhaus: Staaten und Stände. Vom Westfälischen bis zum Hubertusburger Frieden 1648 bis 1763. Propyläen, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-548-33143-2.
  • Fritz Wagner: Europa im Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung (= Handbuch der europäischen Geschichte. Hrsg. von Theodor Schieder. Band 4). Union, Stuttgart 1968; 3. Auflage: Klett-Cotta, Stuttgart 1996, ISBN 978-3-12-907560-9.

Länderspezifisches

  • Günter Barudio: Absolutismus – Zerstörung der „libertären Verfassung“. Studien zur „karolinischen Eingewalt“ in Schweden zwischen 1680 und 1693 (= Frankfurter Historische Abhandlungen. Bd. 13). Steiner, Wiesbaden 1976.
  • Fanny Cosandey, Robert Descimon: L’absolutisme en France. Histoire et historiographie (= Points Seuil. Bd. 313). Edition du Seuil, Paris 2002, ISBN 2-02-048193-6.
  • Kersten Krüger: Absolutismus in Dänemark. Ein Modell für Begriffsbildung und Typologie (1979). Wieder abgedruckt in: ders.: Formung der frühen Moderne. Ausgewählte Aufsätze (= Geschichte: Forschung und Wissenschaft. Bd. 14). Lit, Münster 2005, ISBN 3-8258-8873-8, S. 145–178 (Vorschau).
  • Petr Maťa, Thomas Winkelbauer (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1620 bis 1740. Leistungen und Grenzen des Absolutismusparadigmas. Franz Steiner, Stuttgart 2006, ISBN 3-515-08766-4.
  • Olaf Mörke: Die Diskussion um den „Absolutismus“ als Epochenbegriff. Ein Beitrag über den Platz Katharinas II. in der europäischen Politikgeschichte. In: Eckhard Hübner, Jan Kusber, Peter Nitsche (Hrsg.): Rußland zur Zeit Katharinas II. Absolutismus – Aufklärung – Pragmatismus. Böhlau, Köln / Weimar / Wien 1998, ISBN 3-412-13097-4, S. 9–32.
  • Volker Press: Vom „Ständestaat“ zum Absolutismus. 50 Thesen zur Entwicklung des Ständewesens in Deutschland. In: Peter Baumgart (Hrsg.): Ständetum und Staatsbildung in Brandenburg-Preußen. Ergebnisse einer Fachtagung. Berlin 1983, S. 319–326.
  • Sølvi Sogner: Krig og fred 1660–1780 (= Aschehougs Norges historie. Bd. 6). Oslo 1996, ISBN 82-03-22019-3.
  • Günter Vogler: Absolutistische Herrschaft und ständische Gesellschaft. Reich und Territorien von 1648 bis 1790 (= UTB. Bd. 1898). Ulmer, Stuttgart 1996, ISBN 3-8252-1898-8.
  • Adam Wandruszka: Zum „Absolutismus“ Ferdinands II. In: Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchives. Bd. 14, 1984, S. 261–268 (Digitalisat).

Weblinks

 Wiktionary: Absolutismus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Alexander Schwan: Politische Theorien des Rationalismus und der Aufklärung. In: Hans-Joachim Lieber (Hrsg.): Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart, Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, Bonn 1993, S. 164–172; Wolfgang Weber: Absolutismus. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik, Band 7: Politische Begriffe. Directmedia, Berlin 2004, S. 21.
  2. Martin Peters: Altes Reich und Europa. Der Historiker, Statistiker und Publizist August Ludwig (v.) Schlözer (1735–1809). 2., korr. Aufl., Lit Verlag, Münster 2005, S. 8.
  3. Wilhelm Roscher: Geschichte der National-Oekonomik in Deutschland. R. Oldenbourg, München 1874, S. 380 f.
  4.  Heinz Duchhardt: Barock und Aufklärung. 16.–18. Jahrhundert. 4. Auflage. R. Oldenbourg Verlag, München 2007, ISBN 978-3-486-49744-1, S. 169 f.
  5. Vgl. dazu den Forschungsüberblick bei Kunisch, Absolutismus, S. 179–206.
  6. Nicholas Henshall: The Myth of Absolutism. Change and Continuity in Early Modern European Monarchy, London 1993 [erstmals 1992]. Rezension von Heinz Durchhard: Absolutismus – Abschied von einem Epochenbegriff?, in: HZ 258 (1994), S. 113–122.
  7.  Jonathan Clark: English Society 1688–1832. Ideology, Social Structure and Political Practice During the Ancien Regime. 2. Auflage. Cambridge University Press, Cambridge 1985, ISBN 0-521-30922-0 (Rezension: http://www.history.ac.uk/reviews/review/41b).
  8. So  Ulrich Muhlack: Absoluter Fürstenstaat und Heeresorganisation in Frankreich im Zeitalter Ludwigs XIV.. In: Johannes Kunisch (Hrsg.): Staatsverfassung und Heeresverfassung in der europäischen Geschichte der frühen Neuzeit. Duncker & Humblot, Berlin 1986, ISBN 3-428-05964-6, S. 249–278.
  9.  Heinz Duchhardt: Barock und Aufklärung. 16.–18. Jahrhundert. 4. Auflage. R. Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-49744-1, S. 169 f.
  10. So  Louis Marin: Das Portrait des Königs. diaphanes, Zürich 2005 (Originaltitel: Le Portrait du roi, übersetzt von Heinz Jatho), ISBN 978-3-935300-62-9.
  11.  Heinz Duchhardt: Barock und Aufklärung. 4. Auflage. R. Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-49744-1, S. 172 f.


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