Eine freie Initiative von Menschen bei anthrowiki.at, anthro.world, biodyn.wiki und steiner.wiki mit online Lesekreisen, Übungsgruppen, Vorträgen ... |
Wie Sie die Entwicklung von AnthroWiki durch Ihre Spende unterstützen können, erfahren Sie hier. |
Diskussion:Geistesleben: Unterschied zwischen den Versionen
Aus AnthroWiki
imported>Joachim Stiller (Neuer Abschnitt →Einordnung des Rechts) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 20. April 2020, 10:39 Uhr
Einordnung des Rechts
Die Einordnung des Rechts und der Judikative in das Geistesleben ist ein üblicher Fehler der Anthroposophie und geht auf das Konto Ahrimans... Tastsächlich sind sowohl Rehct wie auch Judikative Rechtsleben.... Daher ja der Ausdruck Rechtsleben... Wenn Steiner meinte, die Judikative sei Geistesleben, so kann er paktisch nur gmeint haben,e s sein im Sinn der Doppelung der Dreigliederung Geistesleben "im" Rechtsleben... Dann hätte er zweifelsohne recht...