Heileurythmie

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Heileurythmie ist eine spezielle Therapieform aus der Anthroposophischen Medizin, die seit 1921 von Rudolf Steiner unter Mitarbeit von Ita Wegman aus den Bewegungsformen der Eurythmie entwickelt wurde. Es handelt sich um eine Einzel-Therapie, die von anthroposophischen Therapeuten angeleitet wird. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes der Bundesrepublik Deutschland vom 22. März 2005 (Aktenzeichen B 1 A 1/03 R) können die Kosten für Heileurythmie von den Gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet werden. Wenige gesetzliche Krankenkassen haben einen Rahmenvertrag über Integrierte Versorgung mit Anthroposophischer Medizin u.a. mit dem Berufsverband Heileurythmie abgeschlossen, in welchem die Kosten für Heileurythmie regelmäßig vergütet werden.

Im Rahmen der anthroposophisch erweiterten Medizin wird Heileurythmie bei akuten, chronischen oder degenerativen Erkrankungen des Nervensystems, des Herz-Kreislaufsystems, des Stoffwechselsystems und des Bewegungsapparates angewendet. Weitere Anwendungsgebiete sind kindliche Entwicklungsstörungen und Behinderungen sowie Psychosomatik und Psychiatrie.

In der Heileurythmie wird eine Erkrankung als Störung der leiblichen, seelischen und geistig-individuellen Ebenen des Menschen betrachtet. Gezielte Bewegungsübungen sollen die gestörten Bereiche wieder in ein harmonisches Gleichgewicht bringen. Dabei zielen die heileurythmischen Bewegungen auf eine Beeinflussung der Empfindungen des Patienten von außen nach innen, also entgegengesetzt zu dem Vorgang menschlicher Gemütsäußerungen, bei dem sich Empfindungen von innen nach außen durch Mimik und Gestik äußern. Hintergrund ist eine ganzheitliche anthroposophische Betrachtung des Menschen, derzufolge körperliche Erkrankungen meist seelische Ursachen haben und seelische Störungen organisch bedingt sein können.