Komponist und Pelagius (Theologe): Unterschied zwischen den Seiten

Aus AnthroWiki
(Unterschied zwischen Seiten)
imported>Joachim Stiller
 
imported>Joachim Stiller
(Die Seite wurde neu angelegt: „mini|Pelagius (Fantasieporträt mit unbekannter Quelle) '''Pelagius''' (* ca. 350 / 360; † ca. 418<ref>[http://www.oxfordd…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
'''Komponist''' ({{laS|''componere''}} ‚zusammensetzen‘; auch ''Tonsetzer'', ''Tondichter'', ''Tonschöpfer'') ist, wer [[Musik|musikalische]] Werke ([[Wikipedia:Komposition (Musik)|Kompositionen]]) erschafft und an diesen Werken ausschließliches oder anteiliges<ref>Eckhard Roelcke: [http://www.zeit.de/1995/35/Flatterzunge_schweres_Blech/komplettansicht ''Flatterzunge, schweres Blech'']. Artikel über eine Kooperation von vierzehn Komponisten, organisiert im Jahr 1995 von der Internationalen Bachakademie Stuttgart. In: Die Zeit, 25.&nbsp;August 1995, archivierte Online-Version auf ''zeit.de'' abgerufen am 16.&nbsp;September 2017</ref> [[Wikipedia:Geistiges Eigentum|geistiges Eigentum]] besitzt. Veraltete Bezeichnungen sind auch ''Compositeur'' oder ''Kompositeur''.
[[Datei:Pelagius.jpg|mini|Pelagius (Fantasieporträt mit unbekannter Quelle)]]
'''Pelagius''' (* ca. [[350]] / [[360]]; † ca. [[418]]<ref>[http://www.oxforddnb.com/view/10.1093/ref:odnb/9780198614128.001.0001/odnb-9780198614128-e-21784;jsessionid=D2C0DED0217F334AAA9599AA30EF6C12?docPos=1/ ''Pelagius''], in: [http://www.oxforddnb.com/ Oxford Dictionary of National Biography]</ref> / [[420]]) war ein [[Britannien|britischer]] Laienmönch, nach dem die Lehre des [[Pelagianismus]] benannt wurde.


Das Ergebnis des Kompositionsvorganges wird abschließend als Komposition meist in [[Notation (Musik)|notierter Form]] (traditionell per Hand oder direkt als [[Notensatz]] im Computer) vorgelegt. Insbesondere in der [[Elektronische Musik|elektronischen Musik]], aber zunehmend auch in allen Genres, deren Werke erst bei der Arbeit in Tonstudios vollständig entstehen, werden die Werke auch in Form von [[Tonaufnahme|Aufnahmen]] abschließend festgelegt. Die Musik eines Komponisten wird durch [[Interpretation (Musik)|Interpreten]] ([[Musiker]], [[Gesang|Sänger]]) zum Erklingen gebracht oder studiotechnisch realisiert.
== Leben ==
[[Datei:Nuremberg chronicles f 135r 2.jpg|mini|rechts|Illustration aus der [[Schedelsche Weltchronik|Schedelschen Weltchronik]] (1493) zeigt Pelagius Hereticus („der Ketzer“; oben) und [[Johannes Chrysostomos]] (unten).]]
Von asketischer Lebensführung geprägt, war Pelagius in [[Rom]], wo er von etwa 390 bis 410 als Prediger auftrat, empört über die moralische Nachlässigkeit der Gesellschaft, wie er sie dort erlebte. Seine Lehre war geprägt von der Ablehnung der [[Erbsünde]]nlehre. So widersprach er in seinen Predigten vor allem den Aussagen zur [[Theologie]] der [[Gott|göttlichen]] [[Gnade]], wie sie von [[Augustinus von Hippo]] gepredigt wurden. Er bekämpfte dessen Vorstellung von der Notwendigkeit einer "größeren Gnade" nach dem Fall, über die Gnade hinaus, die Adam im Paradies auch ohne Sünde benötigt hätte. Pelagius war der Auffassung, dass Augustinus’ Lehre darauf hinauslief, den [[Manichäismus]] in das [[Christentum]] einzuführen. Er klagte Augustinus an, dem Bösen den gleichen Rang wie Gott einzuräumen und heidnischen [[Fatalismus]] zu lehren, als sei es eine christliche Doktrin.  Obwohl er als Urheber des Pelagianismus angesehen wird, war er nicht der wichtigste Theologe dieser Strömung; an Pelagius machten die Gegner dieser Ansicht ihre Darlegungen jedoch fest.


== Allgemeines ==
Als [[Alarich I.]] Rom 410 plünderte, flohen Pelagius und sein Gefährte [[Caelestius]] nach [[Karthago]], wo Pelagius in einen weiteren Konflikt mit Augustinus geriet. Sein Anhänger Caelestius wurde von einem Kirchenkonzil verurteilt, woraufhin Pelagius weiter nach [[Jerusalem]] floh, aber seine Verfolger bald auf seinen Spuren sah: [[Paulus Orosius]] ging nach Jerusalem, um [[Hieronymus (Kirchenvater)|Hieronymus]] vor ihm zu warnen. Zwar wurde Pelagius 415 auf einer Synode von Vorwurf der [[Häresie]] freigesprochen, doch Augustinus hatte bereits eine wirksame „Kampagne“ in Gang gebracht, die Pelagius und Caelestius als Häretiker ausweisen sollte. 416 wurde Pelagius auf den Synoden von Karthago und Mileve verurteilt. Anfang 417 erfolgte die Exkommunikation durch den römischen Bischof [[Innozenz I.]] Betroffen von diesem Urteil war auch Caelestius.
Traditionell bezeichnete die Berufsbezeichnung Komponist einen Autor von für die Interpretation bestimmten Notentexten. Der Komponist ist der Schöpfer eines Musikwerks, das ursprünglich ohne Text als [[Instrumentalmusik]] gilt und mit Text als [[Vokalmusik]] bezeichnet wurde. Ein Komponist kann zugleich Textdichter sein, jedoch können auch andere Personen als reine [[Liedtexter|Textdichter]] auftreten. Dabei kann es sich sowohl um die Textierung einer vorhandenen Melodie als auch um die Vertonung eines bestehenden Textes handeln. Im erweiterten Sinne meint Vokalmusik alle Kompositionen unter Einbeziehung von Stimme, auch ohne Text oder Gesang (z.&nbsp;B. Stimmgeräusche statt Sprache oder Sprechen statt Singen). Im Sprachgebrauch der Verwertungsgesellschaft [[GEMA]] wird hingegen jeder originäre Inhaber eines Urheberrechts an einem Musikwerk als Komponist bezeichnet. Dass der überwiegende Teil der von der GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften erfassten Werke in aller Regel nunmehr nicht oder nur noch teilweise notiert werden, deutet auf eine Begriffsverschiebung hin. Spätestens seit Aufkommen der elektronischen Musik und der Fixierung von Werken im Aufnahme- und Schnittprozess besteht daher ein gespaltenes Berufsbild mit zahlreichen begrifflichen Abgrenzungsschwierigkeiten.


== Rechtsfragen ==
Augustinus’ Version von Pelagius’ Lehre über die [[Sünde]] und die [[Sühne]] wurde u.&nbsp;a. 418 auf der [[Synode von Karthago (418)|Synode von Karthago]] als Häresie verurteilt.
{{Staatslastig|DE}}
Musik und Text sind jeweils eigenständige Werkteile, die lediglich gemäß {{§|9|urhg|juris}} UrhG zur gemeinsamen Verwertung miteinander verbunden werden. Es handelt sich um eine so genannte Werkverbindung zweier eigenständiger Urheberrechte von Musik und Text.<ref>Gesetzesbegründung in Bundestags-Drucksache IV/270 vom 23. März 1962, S. 42; BGH GRUR 1964, 326</ref> Die Werkverbindung begründet zumindest [[Schweigen (Recht)|stillschweigend]] eine [[Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)|Gesellschaft bürgerlichen Rechts]] zwischen Texter und Komponist.<ref>Gunda Dreyer, Jost Kotthoff, Astrid Meckel: ''Urheberrecht: Urheberrechtsgesetz'', 2008, S. 209 {{Google Buch|BuchID=-sG_PnXgAwgC|Seite=208}}</ref> Sowohl Text als auch Musik dürfen trotz Werkverbindung ohne Zustimmung des anderen Urhebers nach [[Herrschende Meinung|herrschender Meinung]] getrennt verwertet werden, solange hierdurch die gemeinschaftliche Verwertung der bisherigen Werkverbindung nicht beeinträchtigt wird.


Nach dem Regelverteilungsplan der [[Wikipedia:Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte|GEMA]] erhalten die beteiligten Bezugsberechtigten als Komponist für die öffentliche Aufführung eines unverlegten Werkes der Unterhaltungsmusik 8/12 und der Textdichter 4/12. Ist an dem Lied ein [[Wikipedia:Musikverlag|Musikverlag]] beteiligt, reduziert sich der Anteil für den Textdichter auf 3/12, der Komponist erhält 5/12 und der Verlag 4/12. Ein beteiligter Arrangeur (Bearbeiter) erhält 1/12 und schmälert den Anteil des Komponisten auf 4/12. Diese Verteilungsregelung kann jedoch individualvertraglich abgeändert werden.
Pelagius soll im Gegensatz zu Augustinus eine positive [[Anthropologie]] vertreten haben:  Der Mensch sei wesenhaft gut und der menschliche Wille folglich imstande, nur aufgrund seines natürlichen Vermögens Gottes Geboten zu gehorchen. Durch Askese und permanente Übung sei die [[menschliche Natur]] zu stärken, gemäß der Formel „Du kannst, weil du willst“. Im Bestreben, den [[Arianismus]] und den Manichäismus als Häresien zu widerlegen, betonte er – im Gegensatz zum moralischen Determinismus des letzteren – die Freiheit des Willens, der als eine Gabe Gottes niemals von der Sünde korrumpiert werden könne.


Werden unter dem Musiktitel mehrere Namen oder Gruppen gleichberechtigt aufgezählt, wird vermutet, dass es sich bei den Genannten um gleichberechtigte Schöpfer beider Werkteile, bei einem Lied also von Text und Melodie, handelt.<ref>BGH GRUR 1983, 887, 888</ref> Im zitierten Urteil stellte der BGH zugleich klar, dass es bei einem Lied üblich ist, die Urheber durch ihre namentliche Erwähnung kenntlich zu machen.
Zu philosophischer Reife gebracht wurde der Ansatz des Pelagius im Werk von [[Julianus von Eclanum]] (Aeclanum) geführt, der Augustinus in einer Reihe von Schriften die Stirn bot. Gleichwohl setzte sich die augustinische Auffassung von Gnade und Freiheit in der westlichen Christenheit durch.


== Differenzierungen des Komponistenberufs ==
== Politische und philosophische Bedeutung ==
Vom Komponisten werden in vielen Musikrichtungen Bearbeiter bzw. [[Arrangeur]]e unterschieden, die zu vorgegebenen Melodien und [[Harmonik|Harmonien]] einen musikalischen [[Tonsatz]] oder eine Arrangement für andere Besetzungen schreiben. Häufig werden [[Improvisation (Musik)|Improvisationsvorlagen]] als nicht der Sphäre der Komposition zugehörig betrachtet, weil diese im Gegensatz zur Improvisation vom Begriff des abgeschlossenen Werks ausgeht. Im 20. Jahrhundert wurde jedoch in der [[Avantgarde]] der Werkbegriff zum Teil zugunsten des [[Offenes Kunstwerk|offenen Kunstwerkes]] in Frage gestellt – ein bewusster Bruch mit der Tradition des Komponierens. So verfasste beispielsweise [[Karlheinz Stockhausen]] für seine Werke der [[Intuitive Musik|Intuitiven Musik]] Textfragmente zur Einstimmung für die Musiker, die die alleinige kompositorische Grundlage für ein darauf aufbauendes, organisch geschaffenes Musikstück der [[Neue Improvisationsmusik|Improvisatoren]] darstellen. Andererseits ist spätestens seit den 1960er Jahren die Hauptverbreitungsform einer Komposition die Tonaufnahme, wodurch auch eine aufgenommene Improvisation fixierbar wird und dadurch den Charakter der Abgeschlossenheit annehmen kann. Kriterium für den Werkcharakter im urheberrechtlichen Sinne ist dadurch nur das Erreichen einer (bei Musik eher minimal bemessenen) „Schöpfungshöhe“ in einer eigenständigen geistigen Schöpfung, die typischerweise in einem musiktypischen Medium fixierbar sein muss (z.&nbsp;B. Noten, CD). Die Abgrenzungen zur Bildenden Kunst und zu neu entstandenen Gattungen (etwa [[Klanginstallation|Klanginstallationen]]) sind dabei fließend, was aber in der Praxis selten Probleme aufwirft.
Der pelagianische Streit spielte im römischen Westreich nie die destruktive Rolle, die dem Streit um den [[Monophysitismus]] im Osten zukam. Das zeigte, wie weit Kirche und staatliche Gewalt ideell und institutionell im Westen des späten 4. Jahrhunderts bereits auseinandergetreten waren. Dennoch hatte der Konflikt eine nicht unerhebliche zukunftsweisende Bedeutung: Im Westreich wurde anders als im Osten eine Trennung zwischen göttlicher und menschlicher Existenz vorgenommen, die auf Basis antik-[[Stoa|stoischer]] und christlicher Gedanken zur Idee der Selbstbehauptung des Menschen gegenüber Gott führte. Mit seiner Betonung der natürlichen Freiheit und sittlichen Fähigkeit des Menschen zeigte Pelagius hier Ansätze eines abendländisch-westlichen [[Humanismus]] und Moralismus.<ref>[[Franz Georg Maier (Althistoriker)|Franz Georg Maier]]: ''Die Verwandlung der Mittelmeerwelt.'' Fischer Weltgeschichte Bd. 9. Frankfurt 1968, S. 163 f.</ref>


Jeder, der in diesem Sinne Werke schafft, wird daher von der GEMA als Komponist betrachtet, was sich mit der Verkehrsanschauung nicht unbedingt deckt. Die Berufsbezeichnung „Komponist“ ist nicht geschützt, auch [[Autodidakt]]en, Musikpädagogen, Improvisatoren, ausübende Musiker etc. können sich daher so nennen. Die [[GEMA]] als [[Verwertungsgesellschaft]] versucht, mit einem komplexen Wertungssystem, Kompositionen und Komponisten unterschiedlich einzustufen, so dass sich Vergütungen nicht allein nach der Aufführungshäufigkeit, Besetzung oder Dauer richten sollen, sondern auch nach Kriterien, die den „Wert“ von Werk und Autor berücksichtigen sollen. Eine objektive Einstufung ist aber einerseits durch die musikalischen Avantgarden radikal in Frage gestellt, deren Werke ihren Wert explizit aus dem ständigen Bruch mit solchen Kriterien gewinnen (weshalb etwa handwerkliche Kriterien nicht mehr zuverlässig Auskunft über die „[[Schöpfungshöhe]]“ geben können). Andererseits ist seit den 1970er Jahren eine umfassende Ausdifferenzierung völlig divergenter Musikrichtungen erfolgt, deren spezifische Qualitätskriterien teilweise noch nicht musikwissenschaftlich erfasst sind, was eine objektive Einstufung erschwert.
== Literatur ==
;Quellen


Hinzu kommt, dass die Selbstbezeichnung Komponist außerhalb der traditionellen und akademisch-institutionalisierten Bereiche (bürgerliche Musikkultur und „etablierte Avantgarde“) meist unüblich ist. Stattdessen ist Komponist dann nur eine Bezeichnung im Verhältnis zu GEMA und den Verwertern von Werken, während Selbstbezeichnungen etwa „Produzent“ (in elektronischer Musik), „Singer-Songwriter“ oder schlicht „Künstler“ sein können.
Mit der Verurteilung des Pelagius 418 wurden zugleich seine Schriften verboten. Dennoch ist vieles von seinen Werken erhalten geblieben. Ausführlich sind uns Gedanken des Pelagius überliefert in den zum Teil umfangreichen Zitaten aus seinen Werken, die seine Gegner, allen voran Augustinus, in ihren antipelagianischen Schriften anführen.
Außerdem sind einige seiner Schriften vollständig erhalten geblieben. Um Pelagius’ Werke vor der Vernichtung zu bewahren, haben seine Schüler über einige seiner Schriften den Namen anderer Autoren gesetzt. Dazu gehören die beiden so wichtigen Schriften ''Expositiones XIII epistularum Pauli'' und ''Epistula ad Demetriadem''.


== Abgrenzung von berufsmäßigen und Gelegenheits-Komponisten und Rangkriterien ==
Bis heute wird diskutiert, ob noch weitere Schriften des Pelagius unter fremden Namen tradiert wurden. Derzeit wird dies nur noch für vier Werke aus der Pseudo-Hieronymus-Tradition erwogen (''Epistula ad Celentiam'', ''De divina lege'', ''De vita Christiana'', ''De virginitate''). Allerdings ist umstritten, ob diese Zuweisungen gerechtfertigt sind.<ref>Zum Schriftenkorpus des Pelagius und die Diskussion über die umstrittenen Schriften siehe S. Thier, ''Kirche bei Pelagius'', Berlin/New York 1999, S. 18–30.</ref>
Die Abgrenzung von professionellen und dilettierenden Komponisten ist jenseits der steuerrechtlichen Beurteilung nicht einfach, da es viele verschiedene einflussreiche Komponisten gibt, die:
* Autodidakten waren (z.&nbsp;B. [[Johann Sebastian Bach]], [[Antonín Dvořák]], [[Arnold Schönberg]], [[Frank Zappa]], [[Peter Warlock (Komponist)|Peter Warlock]], [[Mauricio Kagel]])
* nur für ihr Instrument schrieben (z.&nbsp;B. [[Chopin]], [[Niccolò Paganini|Paganini]])
* Komposition nur im Nebenerwerb (oder ganz als Hobby) betrieben (z.&nbsp;B. [[Charles Ives]]).


Ebenso problematisch ist die Ermittlung der Bedeutung insbesondere von lebenden Komponisten. Zunächst können Komponisten vorrangig danach unterschieden werden, in welchem Bereich sie ihre Arbeit legitim verorten können (eine faktische Improvisation eines Interpreten nach einer Konzept-Partitur etwa von [[Dieter Schnebel]] ist die Aufführung einer Komposition [[Neue Musik|Neuer Musik]], was sich ausschließlich mit der Verortungsleistung ihres Schöpfers erklären lässt). Als Indizien für einen Komponisten des akademisch-institutionellen Bereichs, der sich durch das Selbstverständnis bestimmt, die zeitgenössische Fortsetzung mitteleuropäischer Kunstmusik zu vertreten, können gelten (und zugleich einen Hinweis auf den Rang des Komponisten geben):
* ''Aurelii Augustini Contra Iulianum'', ed. T. Blampin et al., in: J.-P. Migne (Ed.), Patrologia Latina, Bd. 44, Sp. 641–874.
* ein abgeschlossenes Kompositionsstudium an einer anerkannten Hochschule
* ''Aurelii Augustini Contra Iulianum opus imperfectum'' lib. I-III, ed. E. Kalinka et Michaela Zelzer 1974 = Corpus scriptorum ecclesiasticorum Latinorum, Bd. 85/1, Vindobonae 1974; lib. IV–VI, ed. T. Blampin et al., in: Patrologia Latina, Bd. 45, S. 1337–1608.
* das Vorliegen von Werken, die auch von anderen Musikern als dem Komponisten „werktreu“ aufgeführt werden können (unabhängig davon, welches handwerkliche Niveau diese erfordern),
* A. Augustinus, ''Schriften gegen die Pelagianer'', hrsg. von S. Kopp u. a., Würzburg 1955 ff.
* Preise, Stipendien und andere bereichsspezifische Förderungen,
* Pelagius, ''De fide trinitatis'' (Fragment.), in: J.P. Migne (Ed.), Patrologia Latina, Supplementa Bd. 1, Sp. 1544–60, Paris 1958.
* Werkaufträge einschlägiger Interpreten, Ensembles und Institutionen,
* Pelagius, ''Epistula ad Demetriadem'', in: J.P. Migne (Ed.), Patrologia Latina, Bd. 30, Sp. 15–45.
* das Erscheinen von Kritiken in der Fachpresse und musikwissenschaftliche Analysen,
* Pelagius, ''Expositiones XIII epistularum Pauli'' ed. A. Souter (Text and Studies 9,1.2), Oxford 1922–1926.
* ein Verlag, der das oft aufwendige Notenmaterial für Aufführungen herstellt,
* Pelagius, ''Libellus fidei ad Innocentium'', in: J. P. Migne (Ed.), Patrologia Latina, Bd. 45, Sp. 1716–1718.
* die hauptberufliche Ausübung des Berufs (im Unterschied zum Gelegenheits- oder Hobbykomponisten), oft jedoch gestützt durch Lehrtätigkeit an einer Hochschule oder Nebentätigkeit als Interpret oder Dirigent.
* Mitgliedschaft in Akademien
* das Ausbilden eigener Schüler und die Einflussnahme auf die Arbeit von Komponisten der nachfolgenden Generation.


Die interne Bedeutung eines solchen Komponisten innerhalb des akademischen Bereichs lässt sich aufgrund der starken Institutionalisierung gut an diesen relativ starren Kriterien ablesen, also etwa der Liste der Auftraggeber, Interpreten oder Preise. Der kulturelle, gesamtgesellschaftliche oder gar historische Rang ist damit aber nur bedingt erfassbar, was sich einerseits etwa an der ungebrochenen Geltung und dem fortgesetzten Einfluss von Kompositionen aus den vormals als „trivial“ geltenden Bereichen, etwa des Jazz und der Popmusik, ablesen lässt, denen eine Langzeitwirkung oder gar Einflussnahme auf die akademische Kunstmusik abgesprochen wurde. Sofern derartige Langzeitwirkung als Kriterium des künstlerischen Werts gelten kann, sind im Verhältnis dazu selbst bedeutendste Vertreter des akademischen Bereichs des 20. Jahrhunderts relativ schlechter gealtert als etwa die Spitzenvertreter des Jazz. Andererseits sind oft frühzeitig mit allen akademischen Würden ausgestattete Komponisten nachträglich zugunsten von spät Anerkennung findenden Erneuerern abgewertet worden. Letzteres mag auch erklären, weshalb es zahlreichen historisch bedeutenden Komponisten nicht gelungen ist, sich früh oder überhaupt zu professionalisieren. Daher kann mit historischem Abstand die Einlösung der akademischen Rangkriterien auch wieder vollkommen wertlos werden.
;Sekundärliteratur
 
* T. Bohlin: ''Die Theologie des Pelagius und ihre Genesis'', Wiesbaden, Uppsala 1957.
== In Deutschland ==
* G. Bonner: ''Pelagius/Pelagianischer Streit''. In: Theologische Realenzyklopädie, Bd. 26, (1996), S. 176–185.
Der zuständige Berufsverband, in dem sich deutsche Komponisten bundesweit und in Regionalgruppen organisieren, ist der [[Deutscher Komponistenverband|Deutsche Komponistenverband]], der von [[Werner Egk]] gegründet wurde und heute über 1500 Mitglieder hat.
* P. Brown: ''Der heilige Augustinus. Lehrer der Kirche und Erneuerer der Geistesgeschichte''. Übersetzt von J. Bernard, München 1975.
 
* Gisbert Greshake: ''Gnade als konkrete Freiheit''. Eine Untersuchung zur Gnadenlehre des Pelagius. Grünewald, Mainz 1972 ISBN 3-7867-0365-5 (Zugleich Habilitationsschrift an der Universität Tübingen, Fachbereich Katholische Theologie, 1972).
In Deutschland melden sich Komponisten meist bei der [[GEMA]] an, die die [[Urheberrecht]]e von Komponisten [[treuhänder]]isch wahrnimmt und [[Tantiemen]] aus Sendungen und öffentlichen Aufführungen an die Komponisten ausschüttet. Für andere Länder sind andere [[Verwertungsgesellschaft]]en zur Verwaltung derartiger Rechte zuständig, Regelungen ähneln sich jedoch international. Dazu schließt der Komponist mit der GEMA einen Berechtigungsvertrag, mit dem er ihr sämtliche Rechte einräumt, die zur Nutzung von Musikwerken erforderlich sind. Darüber hinaus schließen Komponisten oft einen [[Verlagsvertrag]] mit einem [[Musikverlag]] ab, der die kommerzielle Verwertung des Musikwerkes übernimmt, wozu die Herstellung und der Verkauf oder die Vermietung von Noten gehören. Außerhalb des akademischen Bereichs ist die Aufgabe des Musikverlages vor allem, die Werke des Komponisten zu bewerben und zu verwalten, etwa [[Plattenlabel]]s zur Veröffentlichung auf [[Tonträger]]n anzubieten und Lizenzeinnahmen, z.&nbsp;B. für die Verwendung in Filmen, zu generieren.
* {{BBKL|archiveurl=https://web.archive.org/web/20070629052028/http://www.bautz.de/bbkl/p/pelagius.shtml |band=7|autor=[[Helmut Hoping]]|spalten=168-173}}
 
* A. U. Sommer: ''Das Ende der antiken Anthropologie als Bewährungsfall kontextualistischer Philosophiegeschichtsschreibung: Julian von Eclanum und Augustin von Hippo''. In: ''Zeitschrift für Religion- und Geistesgeschichte'', Band 57 (2005), Heft 1, S. 1–28.
Das Kompositionsstudium an den deutschen Musikhochschulen erfordert eine bestandene Aufnahmeprüfung und ein meist zehnsemestriges künstlerisches Vollstudium, in dem das umfangreiche Handwerk (dazu gehört unter anderem [[Musiktheorie]], [[Gehörbildung]], [[Instrumentation]], [[Instrumentalspiel]], [[Aufführungspraxis]] u.&nbsp;a.) erlernt wird.
* S. Thier: ''Kirche bei Pelagius'', Berlin, New York 1999.
 
* M. Vessey: ''Opus imperfectum. Augustine and His Readers, 426 – 435 A. D.'' In: Vigiliae Christianae 52 (1998), S. 264–285.
== Komponisten ==
* O. Wermelinger: ''Rom und Pelagius. Die theologische Position der römischen Bischöfe im pelagianischen Streit in den Jahren 411–432'', Stuttgart 1975.
'''Klassische und Neue Musik'''
* Gustav Friedrich Wiggers: ''Versuch einer pragmatischer Darstellung des Augustinismus und Pelagianismus''. Hamburg 1833.
* [[Liste von Komponisten klassischer Musik]]
* [[Liste von Komponistinnen]]
* [[Liste der Listen von Komponisten nach Ländern geordnet]]
* [[Liste deutscher Komponisten klassischer Musik]]
* [[Liste klassischer Komponisten in der DDR]]
* [[Liste österreichischer Komponisten klassischer Musik]]
* [[Liste Schweizer Komponisten klassischer Musik]]
* [[Chronik der Komponisten]]
 
'''Popular- und Filmmusik'''
* [[Liste von Filmmusik-Komponisten]]
* [[Liste von Operetten-Komponisten]]
* [[Liste von Blasmusik-Komponisten]]
* Komponisten für sog. [[gehobene Unterhaltungsmusik]]
* [[Songwriting]]
 
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Kategorie:Komponist}}
* {{WikipediaDE|Komponist}}
 
== Literatur ==
* Theo Hirsbrunner: ''Von Richard Wagner bis Pierre Boulez''. Essays. Müller-Speiser, Anif 1997, ISBN 3-85145-048-5.
* Melanie Unseld (Hrsg.): ''Reclams Komponistenlexikon''. Reclam, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-15-010732-4.
* Komponisten der Gegenwart (KDG), Verlag edition text + kritik, 1992 ff. (Loseblattwerk).
* Eva Weissweiler: ''Komponistinnen vom Mittelalter bis zur Gegenwart''. dtv 1999 (1. Auflage ''Komponistinnen aus 500 Jahren'' 1981), ISBN 3-423-30726-9.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
{{Commonscat|Pelagius}}
{{Commonscat|Composers|Komponisten}}
* {{DNB-Portal|118592432|NAME=Pelagius}}
{{Wikiquote}}
* [http://www.komponistenverband.de/ Deutscher Komponistenverband]
* [http://www.composers-club.de/ Composers Club Deutschland]
* [http://www.miz.org/komponisten.html Komponistendatenbank des Deutschen Musikinformationszentrums]
* [http://www.composers21.com/ The Living Composers Project]
* [http://www.komponistenforum.de/ komponistenforum.de – Plattform für Neue Musik]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />


{{Normdaten|TYP=s|GND=4032009-1}}
{{Normdaten|TYP=p|GND=118592432|LCCN=n/50/9020|VIAF=54204136}}


[[Kategorie:Person (Musik)]]
[[Kategorie:Christlicher Theologe]]
[[Kategorie:Komponist als Thema|!]]
[[Kategorie:Indeterminismus]]
[[Kategorie:Komponist|!]]
[[Kategorie:Geboren im 4. Jahrhundert]]
[[Kategorie:Gestorben 420]]
[[Kategorie:Mann]]


{{Wikipedia}}
{{Wikipedia}}

Version vom 18. Juli 2020, 07:24 Uhr

Pelagius (Fantasieporträt mit unbekannter Quelle)

Pelagius (* ca. 350 / 360; † ca. 418[1] / 420) war ein britischer Laienmönch, nach dem die Lehre des Pelagianismus benannt wurde.

Leben

Illustration aus der Schedelschen Weltchronik (1493) zeigt Pelagius Hereticus („der Ketzer“; oben) und Johannes Chrysostomos (unten).

Von asketischer Lebensführung geprägt, war Pelagius in Rom, wo er von etwa 390 bis 410 als Prediger auftrat, empört über die moralische Nachlässigkeit der Gesellschaft, wie er sie dort erlebte. Seine Lehre war geprägt von der Ablehnung der Erbsündenlehre. So widersprach er in seinen Predigten vor allem den Aussagen zur Theologie der göttlichen Gnade, wie sie von Augustinus von Hippo gepredigt wurden. Er bekämpfte dessen Vorstellung von der Notwendigkeit einer "größeren Gnade" nach dem Fall, über die Gnade hinaus, die Adam im Paradies auch ohne Sünde benötigt hätte. Pelagius war der Auffassung, dass Augustinus’ Lehre darauf hinauslief, den Manichäismus in das Christentum einzuführen. Er klagte Augustinus an, dem Bösen den gleichen Rang wie Gott einzuräumen und heidnischen Fatalismus zu lehren, als sei es eine christliche Doktrin. Obwohl er als Urheber des Pelagianismus angesehen wird, war er nicht der wichtigste Theologe dieser Strömung; an Pelagius machten die Gegner dieser Ansicht ihre Darlegungen jedoch fest.

Als Alarich I. Rom 410 plünderte, flohen Pelagius und sein Gefährte Caelestius nach Karthago, wo Pelagius in einen weiteren Konflikt mit Augustinus geriet. Sein Anhänger Caelestius wurde von einem Kirchenkonzil verurteilt, woraufhin Pelagius weiter nach Jerusalem floh, aber seine Verfolger bald auf seinen Spuren sah: Paulus Orosius ging nach Jerusalem, um Hieronymus vor ihm zu warnen. Zwar wurde Pelagius 415 auf einer Synode von Vorwurf der Häresie freigesprochen, doch Augustinus hatte bereits eine wirksame „Kampagne“ in Gang gebracht, die Pelagius und Caelestius als Häretiker ausweisen sollte. 416 wurde Pelagius auf den Synoden von Karthago und Mileve verurteilt. Anfang 417 erfolgte die Exkommunikation durch den römischen Bischof Innozenz I. Betroffen von diesem Urteil war auch Caelestius.

Augustinus’ Version von Pelagius’ Lehre über die Sünde und die Sühne wurde u. a. 418 auf der Synode von Karthago als Häresie verurteilt.

Pelagius soll im Gegensatz zu Augustinus eine positive Anthropologie vertreten haben: Der Mensch sei wesenhaft gut und der menschliche Wille folglich imstande, nur aufgrund seines natürlichen Vermögens Gottes Geboten zu gehorchen. Durch Askese und permanente Übung sei die menschliche Natur zu stärken, gemäß der Formel „Du kannst, weil du willst“. Im Bestreben, den Arianismus und den Manichäismus als Häresien zu widerlegen, betonte er – im Gegensatz zum moralischen Determinismus des letzteren – die Freiheit des Willens, der als eine Gabe Gottes niemals von der Sünde korrumpiert werden könne.

Zu philosophischer Reife gebracht wurde der Ansatz des Pelagius im Werk von Julianus von Eclanum (Aeclanum) geführt, der Augustinus in einer Reihe von Schriften die Stirn bot. Gleichwohl setzte sich die augustinische Auffassung von Gnade und Freiheit in der westlichen Christenheit durch.

Politische und philosophische Bedeutung

Der pelagianische Streit spielte im römischen Westreich nie die destruktive Rolle, die dem Streit um den Monophysitismus im Osten zukam. Das zeigte, wie weit Kirche und staatliche Gewalt ideell und institutionell im Westen des späten 4. Jahrhunderts bereits auseinandergetreten waren. Dennoch hatte der Konflikt eine nicht unerhebliche zukunftsweisende Bedeutung: Im Westreich wurde anders als im Osten eine Trennung zwischen göttlicher und menschlicher Existenz vorgenommen, die auf Basis antik-stoischer und christlicher Gedanken zur Idee der Selbstbehauptung des Menschen gegenüber Gott führte. Mit seiner Betonung der natürlichen Freiheit und sittlichen Fähigkeit des Menschen zeigte Pelagius hier Ansätze eines abendländisch-westlichen Humanismus und Moralismus.[2]

Literatur

Quellen

Mit der Verurteilung des Pelagius 418 wurden zugleich seine Schriften verboten. Dennoch ist vieles von seinen Werken erhalten geblieben. Ausführlich sind uns Gedanken des Pelagius überliefert in den zum Teil umfangreichen Zitaten aus seinen Werken, die seine Gegner, allen voran Augustinus, in ihren antipelagianischen Schriften anführen. Außerdem sind einige seiner Schriften vollständig erhalten geblieben. Um Pelagius’ Werke vor der Vernichtung zu bewahren, haben seine Schüler über einige seiner Schriften den Namen anderer Autoren gesetzt. Dazu gehören die beiden so wichtigen Schriften Expositiones XIII epistularum Pauli und Epistula ad Demetriadem.

Bis heute wird diskutiert, ob noch weitere Schriften des Pelagius unter fremden Namen tradiert wurden. Derzeit wird dies nur noch für vier Werke aus der Pseudo-Hieronymus-Tradition erwogen (Epistula ad Celentiam, De divina lege, De vita Christiana, De virginitate). Allerdings ist umstritten, ob diese Zuweisungen gerechtfertigt sind.[3]

  • Aurelii Augustini Contra Iulianum, ed. T. Blampin et al., in: J.-P. Migne (Ed.), Patrologia Latina, Bd. 44, Sp. 641–874.
  • Aurelii Augustini Contra Iulianum opus imperfectum lib. I-III, ed. E. Kalinka et Michaela Zelzer 1974 = Corpus scriptorum ecclesiasticorum Latinorum, Bd. 85/1, Vindobonae 1974; lib. IV–VI, ed. T. Blampin et al., in: Patrologia Latina, Bd. 45, S. 1337–1608.
  • A. Augustinus, Schriften gegen die Pelagianer, hrsg. von S. Kopp u. a., Würzburg 1955 ff.
  • Pelagius, De fide trinitatis (Fragment.), in: J.P. Migne (Ed.), Patrologia Latina, Supplementa Bd. 1, Sp. 1544–60, Paris 1958.
  • Pelagius, Epistula ad Demetriadem, in: J.P. Migne (Ed.), Patrologia Latina, Bd. 30, Sp. 15–45.
  • Pelagius, Expositiones XIII epistularum Pauli ed. A. Souter (Text and Studies 9,1.2), Oxford 1922–1926.
  • Pelagius, Libellus fidei ad Innocentium, in: J. P. Migne (Ed.), Patrologia Latina, Bd. 45, Sp. 1716–1718.
Sekundärliteratur
  • T. Bohlin: Die Theologie des Pelagius und ihre Genesis, Wiesbaden, Uppsala 1957.
  • G. Bonner: Pelagius/Pelagianischer Streit. In: Theologische Realenzyklopädie, Bd. 26, (1996), S. 176–185.
  • P. Brown: Der heilige Augustinus. Lehrer der Kirche und Erneuerer der Geistesgeschichte. Übersetzt von J. Bernard, München 1975.
  • Gisbert Greshake: Gnade als konkrete Freiheit. Eine Untersuchung zur Gnadenlehre des Pelagius. Grünewald, Mainz 1972 ISBN 3-7867-0365-5 (Zugleich Habilitationsschrift an der Universität Tübingen, Fachbereich Katholische Theologie, 1972).
  • Helmut HopingPelagius (Theologe) In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 7, Bautz, Herzberg 1994, ISBN 3-88309-048-4, Sp. 168–173.
  • A. U. Sommer: Das Ende der antiken Anthropologie als Bewährungsfall kontextualistischer Philosophiegeschichtsschreibung: Julian von Eclanum und Augustin von Hippo. In: Zeitschrift für Religion- und Geistesgeschichte, Band 57 (2005), Heft 1, S. 1–28.
  • S. Thier: Kirche bei Pelagius, Berlin, New York 1999.
  • M. Vessey: Opus imperfectum. Augustine and His Readers, 426 – 435 A. D. In: Vigiliae Christianae 52 (1998), S. 264–285.
  • O. Wermelinger: Rom und Pelagius. Die theologische Position der römischen Bischöfe im pelagianischen Streit in den Jahren 411–432, Stuttgart 1975.
  • Gustav Friedrich Wiggers: Versuch einer pragmatischer Darstellung des Augustinismus und Pelagianismus. Hamburg 1833.

Weblinks

Commons: Pelagius - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema

Einzelnachweise

  1. Pelagius, in: Oxford Dictionary of National Biography
  2. Franz Georg Maier: Die Verwandlung der Mittelmeerwelt. Fischer Weltgeschichte Bd. 9. Frankfurt 1968, S. 163 f.
  3. Zum Schriftenkorpus des Pelagius und die Diskussion über die umstrittenen Schriften siehe S. Thier, Kirche bei Pelagius, Berlin/New York 1999, S. 18–30.


Dieser Artikel basiert (teilweise) auf dem Artikel Pelagius (Theologe) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.