Physischer Leib und Diskussion:Geistesleben: Unterschied zwischen den Seiten

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Als '''physischer Leib''' ([[Shtula-Sharira]] in der indisch-theosophischen Terminologie) im eigentlichen Sinn wird die übersinnliche [[Formgestalt]] (-> [[Phantom]]) des [[Mensch|Menschen]] bezeichnet. Er ist zwar verwandt, aber nicht identisch mit dem [[Mineral|mineralischen]] [[Stofflicher Leib|stofflichen Leib]]. Erst als Folge der [[Luziferische Versuchung|luziferischen Versuchung]] erfüllte sich die Formgestalt mit irdischer Stofflichkeit und wurde dadurch zum verweslichen sinnlich sichtbaren physischen Leib (s.u.). In der [[jüdisch]]en [[Kabbala]] wird der physische Körper [[Guph]] ({{HeS|גּוּף}}) genannt und ist verbunden mit der untersten [[Sephira]] [[Malchuth]] (Reich), die unserer [[Erdenwelt]] entspricht. [[Paracelsus]] bezeichnet ihn als [[Elementarischer Leib|elementarischen Leib]] - ein Ausdruck den [[Rudolf Steiner]] hingegen gelegentlich für den [[Ätherleib]]<ref>"Insbesondere ist es dann nützlich für den Menschen, der auf den ersten Schritten zur Initiation
== Einordnung des Rechts ==
ist, den besonderen Unterschied oder, man könnte auch sagen,
die Beziehung zwischen dem Sich-Erfühlen, dem Sich-Erleben in
dem elementarischen oder ätherischen Leibe und in dem physischen
Leibe kennenzulernen." {{Lit|GA 138, S 32ff}}</ref> gebraucht.


== Unterscheidung von physischem und mineralischem Leib ==
Die Einordnung des Rechts und der Judikative in das Geistesleben ist ein üblicher Fehler der Anthroposophie und geht auf das Konto Ahrimans... Tastsächlich sind sowohl Rehct wie auch Judikative Rechtsleben.... Daher ja der Ausdruck Rechtsleben... Wenn Steiner meinte, die Judikative sei Geistesleben, so kann er paktisch nur gmeint haben,e s sein im Sinn der Doppelung der Dreigliederung Geistesleben "im" Rechtsleben... Dann hätte er zweifelsohne recht...


<div style="margin-left:20px">
"Man muß sorgfältig unterscheiden zwischen physischem Leib und mineralischem Leib. Ein physischer Leib ist derjenige, welcher von den physischen Gesetzen beherrscht wird, die man gegenwärtig in dem Mineralreiche beobachtet. Der gegenwärtige physische Menschenleib ist nun nicht bloß von solchen physischen Gesetzen beherrscht, sondern er ist außerdem noch durchsetzt von
mineralischem Stoffe. Auf dem Saturn [gemeint ist hier nicht unser heutiger [[Saturn]], sondern der sog. [[Alter Saturn|alte Saturn]], der ein früherer Entwicklungszustand unserer [[Erde (Planet)|Erde]] war] äußerten sich die physischen
Gesetze nur durch Wärmewirkungen. Und aus Wärmekörpern besteht der ganze Saturn. Diese Wärmekörper sind die erste Anlage des gegenwärtigen physisch-mineralischen Menschenleibes. Dieser hat sich aus jenem dadurch gebildet, daß dem ersteren sich die später erst gebildeten gasförmigen, flüssigen und festen Stoffe eingegliedert haben." {{Lit|GA 13, S 159}}
</div>


Der physische Leib ist das unterste und zugleich entwicklungsgeschichtlich älteste [[Wesensglieder|Wesensglied]] des Menschen. Die erste Anlage der physischen Menschenleiber wurde bereits auf der [[Entwicklungsstufen (planetarische)|planetarischen Entwicklungsstufe]] des [[Alter Saturn|alten Saturns]] in Form in sich differenzierter Wärmeleiber geschaffen, wobei jeder dieser Wärmeleiber ein spezifisches verkleinertes Abbild des gesamten alten kosmischen Saturnlebens darstellte. Der anfangs einheitliche Wärmekörper des alten Saturns hatte sich dadurch in viele einzelne kleine Wärmekörper gegliedert, so dass der alte Saturn ab einem gewissen Zeitpunkt ausschließlich aus lauter physischen Menschenleibern zusammengesetzt war. Die ersten Anlagen zum späteren [[Tierreich]], [[Pflanzenreich]] und [[Mineralreich]] waren damals noch nicht geschaffen. [[Rudolf Steiner]] gebraucht für diesen Zustand häufig das vergleichsweise Bild einer Brombeere, wo sich die eine Beere aus vielen einzelnen kleinen Beerchen zusammensetzt.
Etwa so:


Auf jeder folgenden planetaren Entwicklungsstufe wurden dem physischen Leib weitere Elemente eingegliedert: Auf der [[Alte Sonne|alten Sonne]] das [[Luftelement]], auf dem [[Alter Mond|alten Mond]] das [[Wasserelement]], und schließlich während unserer gegenwärtigen [[Erdentwicklung]] das [[Erdelement]]. Aufgrund seines hohen entwicklungsgeschichtlichen Alters ist der physische Leib des Menschen vergleichsweise viel ausgereifter als seine anderen Wesensglieder.


Wie bei allem Physischen muss auch beim physischen Leib des Menschen zwischen Stoff und Form unterschieden werden. Diese sind zwar während des irdischen Lebens des Menschen untrennbar miteinander verbunden - denn nirgendwo auf Erden finden wir einen Stoff ohne jegliche Form, noch eine freischwebende Form ohne jeglichen Stoff - , doch kommen dem Stoff und der Form dabei eine sehr unterschiedliche geistige Bedeutung zu. Aus geistiger Sicht stellt sich der physische Leib als Träger der menschlichen Formgestalt dar, die von Rudolf Steiner auch oft als [[Phantom]] des physischen Leibes bezeichnet wird. Diese Formgestalt kann, trotz ihres physischen Charakters, nur übersinnlich erfahren werden. Erst dadurch, dass sich der Mensch immer stärker in das irdische Dasein verstrickt hat, wurde diese Formgestalt nach und nach mit Erdenstoffen erfüllt und dadurch für sinnliche Augen sichtbar. Die ursprüngliche, rein geistig bestimmte menschliche Formgestalt wurde dadurch korrumpiert und teilweise zum Abbild der irdisch-sinnlichen Begierden verzerrt. Aus der anfangs unverweslichen, weil nicht stofferfüllten Menschengestalt wurde so allmählich der verwesliche irdische Körper. Mit dem [[Kreuzestod]] des [[Christus]] auf [[Golgatha]] und der folgenden leiblichen [[Auferstehung]] wurde der entscheidende Impuls gesetzt, der diese Entwicklung künftig wieder umkehren kann.
{|align="center" width="650px"
|-
! Wirtschaftsleben im Rechtsleben !! Rechtsleben im Rechtsleben !! Geistelseben im Rechtsleben
|-
| ...<br>
Halböffentliches Recht<br>
Exekutive<br>
| Politik <br>
Öffentliches Recht, Verfassung<br>
Legislative
| ...<br>
Privatrecht, Strafrecht<br>
Judikaltive<br>
|}


Wie alle Wesensglieder, so beeinflußt die [[Schulungsweg|okkulte Entwicklung]] auch den physischen Leib.
Das ist nur ein Vorschalg... Ich stelle es gerne zur Diskussion... Also, bei der Gewaltenteilung bin ich mir in jedem Fall sicher.... Da hat sich Steiner "in jdem Fall" vertan... Und beim Recht? Gute Frage... Ich persönlich halte eine vertikale Darstellung nach wie vor für grund verkehrt... [[Benutzer:Joachim Stiller|Joachim Stiller]] ([[Benutzer Diskussion:Joachim Stiller|Diskussion]]) 10:17, 20. Apr. 2020 (UTC)
 
== Siehe auch ==
*[[Stofflicher Leib]]
*[[Körper]]
 
== Anmerkungen ==
 
<references/>
 
== Literatur ==
#Rudolf Steiner: ''Die Geheimwissenschaft im Umriß'', [[GA 13]] (1989)
#Rudolf Steiner: ''Von der Initiation. Von Ewigkeit und Augenblick. Von Geisteslicht und Lebensdunkel'', [[GA 138]] (1986) {{Vorträge|138}}
 
{{GA}}
 
[[Kategorie:Grundbegriffe]] [[Kategorie:Wesensglieder]]

Version vom 20. April 2020, 12:58 Uhr

Einordnung des Rechts

Die Einordnung des Rechts und der Judikative in das Geistesleben ist ein üblicher Fehler der Anthroposophie und geht auf das Konto Ahrimans... Tastsächlich sind sowohl Rehct wie auch Judikative Rechtsleben.... Daher ja der Ausdruck Rechtsleben... Wenn Steiner meinte, die Judikative sei Geistesleben, so kann er paktisch nur gmeint haben,e s sein im Sinn der Doppelung der Dreigliederung Geistesleben "im" Rechtsleben... Dann hätte er zweifelsohne recht...


Etwa so:


Wirtschaftsleben im Rechtsleben Rechtsleben im Rechtsleben Geistelseben im Rechtsleben
...

Halböffentliches Recht
Exekutive

Politik

Öffentliches Recht, Verfassung
Legislative

...

Privatrecht, Strafrecht
Judikaltive

Das ist nur ein Vorschalg... Ich stelle es gerne zur Diskussion... Also, bei der Gewaltenteilung bin ich mir in jedem Fall sicher.... Da hat sich Steiner "in jdem Fall" vertan... Und beim Recht? Gute Frage... Ich persönlich halte eine vertikale Darstellung nach wie vor für grund verkehrt... Joachim Stiller (Diskussion) 10:17, 20. Apr. 2020 (UTC)