De Cive: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Juli 2020, 22:22 Uhr

De Cive, 1642

De Cive (lat. Über den Bürger) ist der Kurztitel eines der Hauptwerke von Thomas Hobbes. Diese Schrift trug in der ersten Ausgabe von 1642 den Titel Elementorum philosophiae sectio tertia de cive. Die späteren Ausgaben trugen den Titel Elementa philosophica de cive.

Entstehung

Der ursprüngliche Titel verweist auf Hobbes’ Absicht, das Buch als dritten Teil seines philosophischen Systems der "Elementa philosophiae" zu veröffentlichen, das außerdem die Systemteile "De corpore" (Vom Körper) und "De homine" (Vom Menschen) umfassen sollte. Der spätere Titel geht auf einen Vorschlag von Hobbes’ Verleger zurück, der aus ökonomischen Überlegungen vorschlug, den Systembezug auszublenden. Politische Unruhen nötigten Hobbes, zuerst De Cive zu schreiben, wenngleich dieses Werk systematisch gesehen an den Schluss gehört. Es setzt sich aus drei Teilen zusammen: Libertas (Freiheit), Imperium (Herrschaft) und Religio (Religion).

Inhalt

Im ersten Teil beschreibt Hobbes den Naturzustand, in dem der Mensch sich zunächst befindet, und das Naturrecht, das für Hobbes keine ethische Grundlage hat, sondern nur angibt, wie man optimal (aus Eigennutz) handeln soll (Kapitel II, § 1) - ein Zustand, der notwendig zum Krieg aller gegen alle (lat. bellum omnium contra omnes) führt (Kapitel I, § 12).

„Nimmt man nun zu dieser natürlichen Neigung der Menschen, sich gegenseitig Schaden zuzufügen, eine Neigung, die aus ihren Leidenschaften, hauptsächlich aber aus ihrer eitlen Selbstüberschätzung hervorgeht, dies Recht hinzu: allen gehört alles, nach welchem der eine mit Recht angreift und der andere mit Recht Widerstand leistet, aus dem stetes Mißtrauen und Verdacht nach allen Seiten hin hervorgeht, und erwägt man, wie schwer es ist, gegen Feinde, die mit der Absicht, uns zu unterdrücken und zu vernichten, uns angreifen, sich zu schützen, wenn sie auch in geringer Zahl und mit geringen Mitteln kommen: so kann man nicht leugnen, daß der natürliche Zustand der Menschen, bevor sie zu Gesellschaften zusammentraten, der Krieg schlechthin gewesen ist, und zwar der Krieg aller gegen alle. Denn was ist der Krieg anderes als jene Zeit, wo der Wille, mit Gewalt seinen Streit auszufechten, durch Worte oder Taten deutlich erklärt wird? Die übrige Zeit nennt man Frieden.“

Thomas Hobbes: Lehre vom Bürger (De Cive), Kapitel I, § 12

Im zweiten Teil begründet Hobbes die Notwendigkeit, im Interesse aller Individuen eine stabile Regierung zu gründen. Im letzten Teil werden die wichtigsten Behauptungen mit theologischen Argumenten untermauert.

Ausgaben und Übersetzungen

Das Buch erschien 1642 auf lateinisch, 1647 folgte eine revidierte bzw. ergänzte Fassung, in der Hobbes in einigen Anmerkungen auf Einwände seiner Kritiker antwortete. Eine englische Übersetzung, die ohne Hobbes’ Mitwirkung zustande kam, wurde zuerst 1651 unter dem Titel Philosophicall Rudiments Concerning Government and Society veröffentlicht. Zuvor war im Jahre 1649 eine französische Übersetzung unter dem Titel Elemens philosophiqves du citoyen. Traicté politiqve, où Les Fondements de la Societé civile sont decouverts (Übersetzer: Samuel Sorbière) erschienen.

Textausgaben

  • Thomas Hobbes: Elementorum Philosophiæ: sectio tertia; de cive. Paris 1642.
  • Thomas Hobbes: Elementa philosophica de cive. Amsterdam 1647.
  • Thomas Hobbes: Hobbes: De Cive. The Latin Version. A Critical Edition by Howard Warrender, Oxford 1983 [The Clarendon Edition of the Philosophical Works of Thomas Hobbes, vol. II]
  • Thomas Hobbes: De cive / Vom Bürger. Lateinisch/Deutsch. Hrsg. unter Mitarbeit von Isabella Zühlke von Andree Hahmann und Dieter Hüning. Übersetzt von Andree Hahmann. Ditzingen 2017 [Reclams Universal-Bibliothek Nr. 18601]. [Der Abdruck des lateinischen Textes folgt der Edition Thomas Hobbes: De Cive. The Latin Version. Critical Edition by Howard Warrender, Oxford 1983].
  • Hobbes: Vom Bürger Vom Menschen Hrsg. Lothar Waas Übersetzt von Lothar Waas Felix Meiner Verlag Hamburg 2017

Literatur

  • Georg Geismann, Karlfriedrich Herb (Hrsg.): Hobbes über die Freiheit. Widmungsschreiben, Vorwort an die Leser und Kapitel I-III aus "De Cive", Würzburg 1988.
  • Dieter Hüning: Freiheit und Herrschaft in der Rechtsphilosophie des Thomas Hobbes, Berlin 1998.

Weblink

Dieser Artikel basiert (teilweise) auf dem Artikel De Cive aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.