Finanztransaktionssteuer

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Eine Finanztransaktionssteuer (eng. financial transaction tax, FTT) ist eine Steuer auf börsliche und außerbörsliche Finanztransaktionen. Sie gehört zu den Verkehrsteuern.

Geschichte

John Maynard Keynes (1933)

Eine der ersten Überlegungen zu einer Finanztransaktionssteuer in Bezug auf den Aktienmarkt geht auf John Maynard Keynes nach der Great Depression aus dem Jahre 1936 zurück.[1][2] Keynes argumentierte, dass durch die Verminderung der kurzfristigen Spekulation durch die Finanztransaktionssteuer sich Unternehmen mehr auf langfristige nachhaltige Gewinnmaximierung fokussieren könnten.

„Die Einführung einer nicht unerheblichen Verkehrssteuer auf alle Transaktionen könnte sich als die brauchbarste Reform im Hinblick auf die Abschwächung der Vorherrschaft der Spekulation über Unternehmen in den Vereinigten Staaten, die zur Verfügung steht, erweisen.“

John Maynard Keynes: The General Theory of Employment, Interest and Money[3]

Keynes sah aber auch gleichzeitig die bis ins 21. Jahrhundert anhaltende Diskussion und das von Gegnern der Finanztransaktionssteuer immer wieder angeführte Problem, dass eine Finanztransaktionssteuer zu geringerem Handelsvolumen und geringerer Liquidität führen kann.[4]

„Sollten einzelne Käufe von Investments [durch die Finanztransaktionssteuer (Anm.)] illiquide werden, könnte dies ernsthaft neue Investitionen behindern […]. Dies ist das Dilemma.“

John Maynard Keynes: The General Theory of Employment, Interest and Money[5]

Ferner wird das Prinzip der Finanztransaktionssteuer häufig auch mit der 1972 von James Tobin vorgeschlagenen Tobin-Steuer verbunden. Tobin war der Auffassung, dass eine Finanztransaktionssteuer auf Devisengeschäfte eine wirksame Möglichkeit wäre, die Auswirkungen einzudämmen, die das Finanzkapital durch die ungehemmte Möglichkeit der Verschiebung − insbesondere nach dem Ende des Bretton-Woods-Systems − auf die realen wirtschaftlichen Kosten der Länder beziehungsweise Volkswirtschaften haben kann.[4]

In Europa geriet die Diskussion über die Finanztransaktionssteuer mit der Einführung des Euros Ende des 20. Jahrhunderts in den Hintergrund, da die einheitliche Währung Währungsspekulationen unmöglich machte. Die Russlandkrisen und die Asienkrise in den 1990er Jahren führten jedoch zum Wiederaufleben der Diskussion über die potenziellen Vorteile einer Finanztransaktionssteuer primär im Bereich der Devisentransaktionen. Im Zuge der weltweiten Finanzkrise ab 2007 wurde insbesondere in Europa und dort insbesondere in Deutschland eine politische Diskussion bezüglich einer Einführung einer Finanztransaktionssteuer angeregt.[6][4] Die entsprechenden Verhandlungen der EU-Kommission führten jedoch bisher nicht zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer, was Beobachter auf Lobbyarbeit der Finanzindustrie zurückführen.[7]

Entwicklung von Finanztransaktionssteuern

Ein Beispiel für Finanztransaktionssteuern sind die Stempelsteuer des Deutschen Reiches auf Wertpapiere oder Urkunden nach dem Gesetz über die Reichsstempelabgabe vom 1. Juli 1881[8] und die Reformierung durch die Kapitalverkehrsteuer nach dem Kapitalverkehrsteuergesetz vom 8. April 1922[9] bis zum Außerkrafttreten am 1. Januar 1992 im Zuge des Finanzmarktförderungsgesetzes vom 22. Februar 1990.[10]

Bis heute wurden in vielen Ländern verschiedene Kapitalverkehrsteuern eingeführt, die allerdings immer nur Teilaspekte des Finanzmarktes abdeckten bzw. abdecken. Am häufigsten ist die Börsenumsatzsteuer, die auf Umsätze an Wertpapierbörsen erhoben wird. Nur für Neuemissionen greift die Emissionsabgabe in der Schweiz, während die Umsatzabgabe den Handel mit Wertpapieren erfasst, aber umfassende Ausnahmetatbestände kennt.

Finanztransaktionssteuern gibt es derzeit nur in zwei Ländern: Im August 2012 führte Frankreich eine begrenzte Finanztransaktionssteuer ein (siehe Abschnitt Situation in Frankreich),[11] im März 2013 folgte Italien bei Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mindestens 500 Millionen Euro (siehe Abschnitt Situation in Italien).[12]

In ihrem Entwurf für den mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union im Zeitraum 2014–2020 hat die Europäische Kommission die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer (siehe Abschnitt EU-Finanztransaktionssteuer) vorgesehen.[13][14]

Keine konkreten Finanztransaktionssteuern, sondern in der Diskussion befindliche Modelle sind die Tobin-Steuer und die Robin-Hood-Steuer.

Finanztransaktionssteuern in der Europäischen Union

EU-Finanztransaktionssteuer

Befürworter (grün) und Gegner (rot) einer EU-Finanztransaktionssteuer. Andere Euro-Länder (dunkelgrau), nicht-Euro-Länder (hellgrau) (Stand: März 2012)
EU Finanztransaktionssteuer
  • EU Länder dafür
  • EU Länder dagegen
  • Unentschlossene Euroländer
  • Unentschlossene Nicht-Euro-Länder
  • Im September 2011 legte die EU-Kommission einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der EU vor, „damit auch der Finanzsektor seinen fairen Beitrag leistet“.[15] Die EU-Kommission wies darauf hin, dass der gering besteuerte Finanzsektor im Zuge der Finanzkrise mit 4600 Milliarden Euro unterstützt wurde.

    Der Steuersatz sollte 0,1 Prozent auf den Handel von Aktien und Anleihen und 0,01 Prozent für Derivate von Aktien und Anleihen betragen. Devisengeschäfte am Spotmarkt sowie andere Derivate sollen von der Steuer befreit sein. In Summe ließen sich laut internen Berechnungen der Europäischen Kommission dadurch rund 50 Milliarden Euro einnehmen,[16] die großteils den Mitgliedsländern zugutekommen sollen.[17]

    Im Frühjahr 2012 starteten neun EU-Länder einen neuen Vorstoß, eine Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene einzuführen, scheiterten aber vor allem[18] am Widerstand der beiden Nicht-Euro-Länder Großbritannien und Schweden. Die Alternative, die Steuer nur in der Eurozone einzuführen, scheiterte wiederum am Widerstand von Luxemburg und den Niederlanden.[19]

    Im Juni 2012 wurde die Zielsetzung einer Einführung in der gesamten Eurozone aufgegeben. Die verbleibenden EU-Ländern einigten sich darauf die Finanztransaktionssteuer nunmehr nur in den befürwortenden Ländern einzuführen.[20][21] Die Basis dafür findet sich im EU-rechtlichen Rahmen einer sogenannten „verstärkten Zusammenarbeit“ von mindestens neun EU-Ländern, die sich daran beteiligen. Anfang Oktober hatten mit Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Österreich, Portugal und Slowenien jedoch erst sieben Länder ihre Beteiligung zugesagt und auch ihren diesbezüglichen schriftlichen Antrag bei der EU-Kommission eingebracht. Am EU-Finanzministerrat in Luxemburg am 9. Oktober 2012 sollten – um die Mindestzahl von neun zu erreichen – noch Italien und Spanien umgestimmt werden, um sich an der Finanztransaktionssteuer zu beteiligen. Nicht nur wurde dieses Ziel zum Ende des Ministerrates erreicht, es schlossen sich auch noch Estland und die Slowakei an, sodass nun insgesamt elf EU-Länder die Transaktionssteuer einführen werden.[18][22][23] Die Details sollten bis Weihnachten 2012 ausgearbeitet werden. Offen waren u. a. die Fragen danach, was konkret wie besteuert werden soll und in welche Budgets die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer fließen sollen: Ob die Erträge in den nationalen Budgets bleiben oder dem gemeinsamen EU-Budget zugeführt werden sollen, wobei sich bei letzterem auch die Frage stellt, ob die nationalen Zahlungsverpflichtungen der beteiligten Länder gegenüber dem EU-Haushalt um diese Beträge reduziert werden. Nach Meinung der österreichischen Finanzministerin Fekter wäre dies auch ein Anreizsystem, dass sich doch noch weitere Länder an der Transaktionssteuer beteiligen. Großbritannien und Polen hingegen forderten von den Ländern der verstärkten Zusammenarbeit, dass die fertigen Konzepte den nicht beteiligten Ländern zur Prüfung auf EU-Auswirkungen vorgelegt werden – und sogar (so von Seite Polens geäußert) dem Paket von allen EU-Ländern zugestimmt werden müsste.[24]

    Am 22. Januar 2013 beschloss der Rat der EU-Finanz- und Wirtschaftsminister in Brüssel, dass die elf Staaten Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien die Finanztransaktionssteuer einführen dürfen. Die Steuer soll möglichst alle Finanzinstrumente erfassen und eine breite Bemessungsgrundlage mit einem niedrigen Steuersatz haben.[25]

    Eine Klage Großbritanniens gegen eine Einführung der Finanztransaktionssteuer in den elf Staaten im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit wies der Europäische Gerichtshof am 30. April 2014 ab.[26]

    Estland wird sich laut dem österreichischen Finanzminister nicht weiter an den Verhandlungen zur Finanztransaktionssteuer beteiligen.[27] Die Verhandlungen zwischen den verbleibenden zehn Ländern sind weiterhin nicht beendet.[28] Neue Forderungen des Finanzministers Schäuble nach einer globalen Finanztransaktionssteuer deuten möglicherweise ein Ende der europäischen Pläne an.[29]

    Situation in Frankreich

    Seit dem 1. August 2012 besteht in Frankreich für den Erwerb sogenannter Kapitalwertpapiere die Pflicht eine Finanztransaktionssteuer zu entrichten:[30]

    • Besteuert wird der Erwerb von Wertpapieren von börsennotierten Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Frankreich haben und die über eine Marktkapitalisierung von mehr als einer Milliarde Euro verfügen (etwa 100 Aktiengesellschaften). Ob eine Aktiengesellschaft dieses Kriterium erfüllt, wird jeweils zum 1. Dezember des Vorjahres festgestellt.[31]
    • Die Besteuerung erfolgt unabhängig vom Ort der Transaktion, erfasst werden somit auch Transaktionen französischer Wertpapiere an ausländischen Börsenplätzen.
    • Der Steuersatz beträgt 0,3 % (seit 01.01.2017) des Kaufpreises der Wertpapiere bei Erwerb.
    • Als Erwerb gelten sowohl der direkte Wertpapierkauf als auch die Wertpapierlieferung bei Ausübung von Derivaten. Erfasst werden jedoch nur Aktien am regulierten Markt.
    • Käufe und Verkäufe innerhalb eines Tages können genettet werden, sodass dieser Steuersatz nicht Day-Trader und den Hochfrequenzhandel trifft.

    Frankreich erhebt alternativ eine weitere neue Steuer in Höhe von 0,01 % auf bestimmte Transaktionen im Hochfrequenzhandel und bestimmte Credit Default Swaps. Im Gegensatz zur Abgabe auf Kapitalwertpapiere betrifft diese allerdings nur Unternehmen und Personen, die in Frankreich steuerpflichtig sind. Die Steuer ist nicht darauf angelegt, diesen Handel zu unterbinden.[11]

    Situation in Italien

    Zum 1. März 2013 führte Italien eine Finanztransaktionssteuer auf den Erwerb von Aktien (und ähnlichen Wertpapieren im Sinne des italienischen Rechts) ein:[12]

    • Besteuert wird der Erwerb von Wertpapieren italienischer Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mindestens 500 Millionen Euro (mindestens 70 Aktiengesellschaften). Das Italienische Finanzministerium veröffentlichte zum ersten Mal am 20. Dezember 2012 eine Liste von Unternehmen, die nicht besteuert werden - einer sog. "Negativ-Liste". Hieraus kann gefolgert werden, welche Papiere besteuert werden.
    • Die Besteuerung erfolgt unabhängig vom Ort der Transaktion.
    • Als Erwerb gilt der direkte Wertpapierkauf. Nach einer Verschiebung um 2 Monate gilt die Steuer ab dem 1. September 2013 auch bei Derivaten.
    • Der Steuersatz beträgt zwischen 0,12 % des Kaufpreises am regulierten Markt und 0,22 % an anderen Börsenplätzen.[32] Ab 2014 sinkt der Steuersatz auf 0,10 % bzw. 0,20 %.

    Situation in Deutschland

    Seit 2001 forderte die globalisierungskritische NGO Attac Deutschland die Einführung einer Finanztransaktionssteuer.[33]

    Die Wiedereinführung einer Finanztransaktionssteuer wird seit Jahren in Deutschland von den Parteien Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD gefordert. Seit Sommer 2011 befürwortet auch die CDU/CSU die Finanztransaktionssteuer.[34] Die FDP lehnt hingegen eine Finanztransaktionssteuer ab. Der Bundesrat hat sich im November 2011 in einer Stellungnahme für die EU-weite Einführung einer Finanztransaktionssteuer ausgesprochen, er hält es jedoch für erforderlich, auf die Festlegung einheitlicher Sätze hinzuwirken.[35]

    Nach der Bundestagswahl 2013 fand die Finanztransaktionssteuer sehr schnell Eingang in die Koalitionsverhandlungen. Die Formulierung lehnte sich sehr eng an den Kompromiss zum Fiskalpakt an: Eine breite Finanztransaktionssteuer auf den Handel mit Aktien, Anleihen, Devisen und Derivate, die im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit in Europa eingeführt werden soll. Die Koalition hat eine Zweckbindung der Einnahmen abgelehnt.[36]

    Situation in anderen EU-Ländern

    Gewisse Formen einer Finanztransaktionssteuer (Börsenumsatzsteuer) gibt es u. a. in Belgien, Zypern, Finnland, Griechenland und Irland.[37]

    Einzelne Aspekte von Finanztransaktionssteuern

    Beabsichtigte Wirkung auf den Finanzmarkt

    Erklärtes Ziel von Finanztransaktionssteuern sind die Stabilisierung und Marktregulierung von Finanzmärkten durch die Verringerung des spekulativen und technischen Handels durch höhere Transaktionskosten. Im Besonderen soll auch der zunehmende, sogenannte Hochfrequenzhandel eingedämmt werden, dessen volkswirtschaftlicher Nutzen umstritten ist.[38]

    Die überwiegende Zahl der Transaktionen stellen margenschwache Arbitragegeschäfte dar. Diese würden durch eine Finanztransaktionssteuer nicht mehr rentabel und entfallen daher.[39]

    Fiskalische Wirkungen

    Die Prognosen der fiskalischen Wirkungen einer Finanztransaktionssteuer gehen weit auseinander und hängen stark davon ab, ob eine Finanztransaktionssteuer lediglich in einzelnen Ländern oder in allen wichtigen Handelsplätzen eingeführt wird. Die Voraussage der Gesamteinnahmen bei einem konkreten Steuersatz ist deshalb schwierig, da das Ausmaß möglicher Reaktionen der Finanzmarktteilnehmer nach Einführung der Steuer (Reduktion des Handelsvolumens, räumliches Ausweichen auf andere Finanzplätze, Entwicklung neuer steueroptimierter Finanzprodukte) schwer abzuschätzen ist.

    Befürworter einer Finanztransaktionssteuer versprechen sich erhebliche Steuereinnahmen ohne größere Verzerrungen in der realen Wirtschaft auszulösen.[4] Nach Schätzung des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) z. B. lägen die Einnahmen, bei einem Steuersatz von 0,05 Prozent auf alle Finanztransaktionen, in Deutschland zwischen 0,7 und 1,5 Prozent des BIPs, in der EU zwischen 0,9 und 2,1 Prozent des BIPs.[40] In Deutschland wären dies rund 17 bis 36 Milliarden Euro, für die gesamte EU etwa 110 bis 250 Milliarden Euro.[41]

    Skeptiker der Steuer nehmen höhere Verhinderungseffekte der Finanztransaktionssteuer auf den Derivatehandel an. Bei entsprechend nicht stattfindendem hochvolumigem Kurzfristhandel werden auch keine Steuern daraus generiert. Sie prognostizieren des Weiteren eine Umgehung der Steuer durch Geschäftsverlagerungen an Handelsplätze ohne Steuer. Als historisches Beispiel für eine derartige Entwicklung wird in der politischen Debatte die Einführung der 1992 wieder abgeschafften Börsenumsatzsteuer in Schweden 1985 herangezogen, bei der die Steuerpflicht nur vom Ort der Transaktionsdurchführung abhing und anstelle der von der Regierung geschätzten Einnahmen von umgerechnet jährlich 165 Mio. Euro nicht mehr als 9 Mio. Euro erlöst wurden.[42][43]

    Steuervermeidungsstrategien

    Wie bei jeder Steuer würden die Steuerpflichtigen auch bei einer Finanztransaktionssteuer versuchen, Maßnahmen zur Steuervermeidung zu treffen. Die Finanzwissenschaft nennt hier zwei grundsätzliche Strategien: Die Vermeidung der Sachverhalte, an die die Steuerpflicht anknüpft (darunter die Verlagerung von Geschäften in Steueroasen) und die Wahl der steuerlich günstigsten Form.[44]

    Verlagerung auf andere Handelsplätze

    Die in Bezug auf die Finanztransaktionssteuer am intensivsten diskutierte Steuervermeidungsstrategie ist die Verlagerung der Handelsgeschäfte an Handelsplätze, an denen diese Steuer nicht erhoben wird. Daher geben die Gegner einer Finanztransaktionssteuer zu bedenken, dass diese Art von Steuer sehr schwer zu implementieren sei, da die Finanzmarktteilnehmer Wege fänden, diese zu umgehen und eine Finanztransaktionssteuer nur ihre Wirksamkeit erreichen könnte, wenn internationaler Konsens bezüglich deren Einführung und Umsetzung herrschen würde.[45] Um dieses Schlupfloch zu verhindern, sieht die von der EU-Kommission vorgeschlagene EU-Finanztransaktionssteuer vor, „dass die Steuer in dem europäischen Land zu entrichten ist, in dem der Finanzakteur ansässig ist. Das bedeutet, dass für jedes Geschäft, das eine französische oder deutsche Bank irgendwo auf der Welt abwickelt, in Frankreich oder Deutschland eine Transaktionssteuer fällig wird.“ Durch Abwanderung ließe sich diese Steuer daher nicht umgehen.[46]

    Verzicht auf auslösende Transaktionen

    Eine weitere Vermeidungsstrategie ist der – rechtspolitisch zumindest zum Teil beabsichtigte – Verzicht auf auslösende Transaktionen, da diese nach Einführung der Finanztransaktionssteuer unprofitabel werden.

    Dies betrifft im Bereich der Derivate beispielsweise die Glattstellungspraxis. Es ist üblich, dass Kreditinstitute, offene Anlagebuch- oder Handelsbuchpositionen durch eine genau entgegengesetzte Transaktion neutralisieren. Bei einer Transaktionssteuer auf Derivate würde hier durch das Sicherungsgeschäft erneut Steuerpflicht entstehen. Zur Vermeidung tragen hier Vereinbarungen über die vorzeitige Auflösung bestehender Geschäfte bei. Weiterhin erfolgen Finanztransaktionen oftmals über mehrere Stufen, z.B. Verkäufer, Bank, Investmentbank, Broker, Käufer. Bei Belastung jeder dieser Stufen entsteht sein Anreiz, auf Zwischenstufen zu verzichten. Insbesondere wenn die beteiligten Unternehmen Teil eines gemeinsamen Konzerns sind, ist eine Internalisierung bisher externer Geschäfte möglich. Das Gleiche gilt für mehrstufige Strukturierte Finanzprodukte.[47]

    Überwälzung auf die Endkunden

    Mit der Steuer werden zunächst einmal die Finanzintermediäre belastet, die diese den Kunden, die Handelsgeschäfte beauftragt haben, als indirekte Steuern weiterbelasten (lediglich beim Eigenhandel sind sie selbst direkt belastet). Jedoch erfolgt wie bei allen Steuern eine (teilweise) Steuerüberwälzung, so dass die Kosten im Endeffekt (durch höhere Preise oder Zinsen) teilweise durch die Anleger und Verbraucher getragen werden. In welchem Umfang eine Überwälzung auf den Endverbraucher möglich ist, kann nicht allgemein angegeben werden, sondern hängt von der Marktsituation ab.[48]

    Literatur

    • G. W. Schwert, P. J. Seguin: Security Transaction Taxes: An Overview of Costs and Benefits and Unresolved Questions. In: Financial Analysts Journal. 49(5) 1993, S. 27–35.
    • J. Stiglitz: Using Tax Policy to Curb Speculative Short-term Trading. In: Journal of Financial Service Research. 3(2-3) 1989, S. 101–115.
    • P. Arestis, M. Sawyer: The Tobin Financial Transactions Tax: Its Potential and Feasibility. In: P. Arestis, M. Sawyer (Hrsg.): The Political, Economy of Economic Policies. Macmillan Press, London 1998, S. 248–287.
    • Stephan Schulmeister: Die vernünftigste Steuer in diesen Zeiten. In: Deutsche Ausgabe Le Monde diplomatique, Dezember 2014, S. 1 und 10-11.

    Weblinks

     Wiktionary: Finanztransaktionssteuer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

    Einzelnachweise

    1. John Maynard Keynes: The General Theory of Employment, Interest and Money. 1936, S. 105. Online (pdf)
    2. Stephen Spratt: A Sterling Solution. 2006, S. 17. Online (pdf)
    3. „The introduction of a substantial government transfer tax on all transactions might prove the most serviceable reform available, with a view to mitigating the predominance of speculation over enterprise in the United States.“ In: J. M. Keynes (1936): General Theory of Employment, Interest and Money. Atlantic Publishers & Distributors, 2006. Chapter 12, VI, S. 143.
    4. 4,0 4,1 4,2 4,3 Hemmelgarn, Thomas, Nicodeme, Gaetan: The 2008 Financial Crisis and Taxation Policy. Januar 2010, CESifo, Working Paper Series No. 2932.
    5. „If individual purchases of investments were rendered illiquid, this might seriously impede new investment, so long as alternative ways in which to hold his savings are available to the individual. This is the dilemma. John Maynard Keynes: The General Theory of Employment, Interest and Money“. In: J. M. Keynes (1936): General Theory of Employment, Interest and Money. Atlantic Publishers & Distributors, 2006. Chapter 12, VI, S. 144.
    6. Petition auf Einführung einer Finanztransaktionssteuer (abgefragt am 18. Mai 2010)
    7. S. Schulmeister: Die vernünftigste Steuer in unserer Zeit. Le Monde Diplomatique, deutsche Ausgabe, Dezember 2014, S. 9 (online, abgefragt am 2. Juni 2016)
    8. Börsensteuer. In: Meyers Konversations-Lexikon 1888. Band 3, Bibliographisches Institut, Leipzig/ Wien 1885–1892. (online)
    9. Walter Bayer, Mathias Habersack: Aktienrecht im Wandel. Mohr Siebeck, 2007, ISBN 978-3-16-149242-6, S. 518.
    10. www.bundesfinanzministerium.de
    11. 11,0 11,1 Frankreich prescht mit eigener Finanzsteuer vor. In: Spiegel Online. Abgerufen am 1. März 2013.
    12. 12,0 12,1 Italien führt Finanztransaktionssteuer ein. 26. Februar 2013, abgerufen am 1. März 2013.
    13. EU plant Finanzsteuer. In: Der Standard. 30. Juni 2011.
    14. Aktueller Vorschlag der EU-Kommission (PDF; 147 kB) vom 28. September 2011.
    15. Financial Transaction Tax: Making the financial sector pay its fair share. European Commission, 28. September 2011, abgerufen am 22. November 2011. Original: „to make the financial sector pay its fair share“
    16. EU-Direktive: Brüssel will Finanztransaktionssteuer schon 2014. In: Der Standard, 23. September 2011.
    17. Harry Wilson: Financial transaction tax would raise €10bn. Telegraph, 16. Februar 2012, abgerufen am 3. März 2012.
    18. 18,0 18,1 Überraschende Einigung: Die Finanztransaktionssteuer kann starten – zumindest im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der EU. In: ORF.at, 9. Oktober 2012. Abgerufen am 10. Oktober 2012.
    19. Cerstin Gammelin: Finanzmarktsteuer in der EU gescheitert – vorerst. Sueddeutsche, 13. März 2012, abgerufen am 13. März 2012.
    20. Merkel will Finanztransaktionssteuer vorantreiben. In: focus.de.
    21. Schäuble sucht die Koalition der Willigen. In: zeit.de. Juni 2012.
    22. Elf EU-Staaten wollen Finanzmarktsteuer einführen. In: zeit.de. 9. Oktober 2012.
    23. Durchbruch bei Finanzsteuer – Elf Länder sind dabei. In: welt.de. 9. Oktober 2012.
    24. Fekter will Entlastung für Österreich: „Haben erst Autobahnauffahrt geschafft“. In: ORF.at. 9. Oktober 2012. Abgerufen am 10. Oktober 2012.
    25. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/ecofin/134949.pdf PDF-Datei; 76 kB
    26. EuGH weist britische Klage ab. Wirtschaftswoche, 30. April 2014, abgerufen am 3. Mai 2014.
    27. EU-Ministertreffen: Einigung auf europäische Finanzsteuer vorerst gescheitert. SPIEGEL ONLINE, 8. Dezember 2015, abgerufen am 3. August 2016.
    28. Wacklige Koalition: Ringen um Finanztransaktionsteuer bis Juni verlängert. SPIEGEL ONLINE, 7. März 2016, abgerufen am 3. August 2016.
    29. Das schleichende Ende eines linken Steuer-Traums. DIE WELT, 26. Juli 2016, abgerufen am 3. August 2016.
    30. Frankreich: Finanztransaktionssteuer – Aktualisierung. Ankündigung A12106. Clearstream, 1. Juni 2012, abgerufen am 1. März 2013.
    31. Information von Juli 2012 für die Depotkunden bei Cortal Consors und BNP Aribas
    32. Information von März 2013 für die Depotkunden bei Cortal Consors und BNP Aribas
    33. Politische Entwicklung - Finanztransaktionssteuer. attac.de, 4. Juni 2014, abgerufen am 17. Mai 2016.
    34. Schäuble plant Alleingang der Eurozone. Stern.de, 31. Oktober 2011, abgerufen am 17. Mai 2016.
    35. Pressemitteilung des Bundesrats Bundesrat unterstützt EU-weite Finanztransaktionssteuer vom 25. November 2011.
    36. Martin Greive: Finanzabgabe könnte am Koalitionsvertrag scheitern. Die Welt, 6. Januar 2014, abgerufen am 17. Mai 2016.
    37. Die Welt: Frankreich wagt den Alleingang. abgerufen am 2. August 2012.
    38. diw.de
    39. Stellungnahme der Börse Stuttgart zur Sachverständigenanhörung, Finanzausschuss Bundestag, 30. November 2011 (PDF; 110 kB)
    40. Gustav Horn, Till van Treeck: Stellungnahme zur Finanztransaktionssteuer, Bundesdrucksache 17/527, 17/518, 17/1422 und 17/471, Mai 2010, online(PDF; 48 kB)
    41. Gustav Horn, Till van Treeck: Stellungnahme zur Bundestagsanhörung, 17. Mai 2010, Pdf
    42. Bundestagsdrucksache 16/12571, wobei die Beschreibung des schwedischen Fallbeispiels auf folgender Quelle basiert: Umlauf, 1993, „Transactions Taxes and the Behavior of the Swedish Stock Market“, Journal of Financial Economics (PDF; 138 kB)
    43. Vgl. ferner Nikolas Neuhaus: Börsensteuer, ein Sommermärchen. in N-TV vom 25. September 2009.
    44. vergl. Stefan Bajohr: Grundriss staatliche Finanzpolitik: Eine praktische Einführung. Ausgabe 2, 2007, ISBN 978-3-531-15526-5, S. 142–144.
    45. Vgl. P. M. Garber: Issues of Enforcement and Evasion in a Tax on Foreign Exchange Transactions. In: M. Haq, I. Kaul, I. Grunberg (Hrsg.): The Tobin Tax: Coping with Financial Volatility. Oxford University Press, New York/ Oxford 1996, S. 129–142.
    46. Avinash Persaud: Warum Rösler falsch liegt. Sueddeutsche, 10. Januar 2012, abgerufen am 17. Januar 2012.
    47. Dorothea Schäfer, Marlene Karl: Finanztransaktionssteuer: Ökonomische und fiskalische Effekte der Einführung einer Finanztransaktionssteuer für Deutschland. Studie des DIW Berlin, 2012, S. 2 ff. (online) (PDF; 1,5 MB)
    48. Zur Überwälzung von Steuern siehe: Gernot Sieg: Volkswirtschaftslehre. 2007, ISBN 978-3-486-58231-4, S. 36 ff. (online)
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