Jugend

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Die Jugend des Menschen umfasst den Zeitraum von der Geschlechtsreife, mit der der Astralleib geboren wird, bis zur Geburt des eigenständigen Ich und reicht etwa vom 14. bis zum 21. Lebensjahr. Während seiner Jugendzeit soll der Mensch seine eigene Urteilsfähigkeit ausbilden.

Siehe auch

Kind#Das 3. Lebensjahrsiebent (14 - 21 Jahre)