Tatsache

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Eine Tatsache, ein Faktum (lat. factum „Tat, Handlung“ bzw. res facti, wörtlich "Tat-Sache", entsprechend eng. matter of fact; von lat. facere „machen, tun“) ist im ursprünglich juristischen Sinn ein durch eine Tat bewirkter Tatbestand. Darüber hinaus im weitesten Sinn alles, was durch sinnliche oder übersinnliche Beobachtung als gegeben festgestellt wird, wobei aber erst durch das Denken entschieden werden kann, ob dem als Wahrnehmung Gegebenen eine Wirklichkeit entspricht oder ob es sich um einen bloßen Schein, d.h. nur um das für sich genommen unwirkliche Bild einer Wirklichkeit handelt. Im engeren Sinn die durch Denken und Beobachtung zu einem bestimmten Zeitpunkt bestätigte Existenz eines Wirklichen.

So ist es etwa eine Tatsache, dass mir mein Spiegelbild erscheint, wenn ich mich in einem ebenen Spiegel betrachte; durch denkende Erfassung der Reflexionsgesetze lässt sich gleichwohl erkennen, dass es sich dabei nur um ein virtuelles Bild handelt, dem keine eigenständige Wirklichkeit zukommt. Hingegen kann ein Hohlspiegel unter geeigneten Umständen ein reelles Bild erzeugen, das, im Gegensatz zum bloß virtuellen Bild, mit einem Schirm aufgefangen und sogar mit einem Fotopapier festgehalten werden kann und sich somit in bestimmtem Sinn als Wirklichkeit erweist.

Die klassische Physik beschreibt die Welt als streng determinierte, also lückenlos kausal bestimmte Folge von Tatsachen - oder wie es Ludwig Wittgenstein in seinem «Tractatus logico-philosophicus» ausgedrückt hat: „Die Welt ist alles, was der Fall ist.[1]. Die moderne Quantenphysik zeigt demgegenüber auf, dass dem Weltgeschehen ein zwar streng gesetzmäßig bestimmtes, aber letztlich unendliches Feld von Möglichkeiten zugrundeliegt, aus dem sich erst durch den Messvorgang bzw. durch Wechselwirkung einzelne, nicht kausal vorherbestimmte - und in diesem Sinn „zufällige“ - reale Tatsachen herauskristallisieren. Die Welt ist daher ursprünglich reine Potentialität, die erst durch entsprechende schöpferische Akte nach und nach verwirklicht wird, wie es in etwa der von Aristoteles begründeten und in der Scholastik namentlich von Thomas von Aquin weiterentwickelten Lehre von Akt und Potenz entspricht.

Siehe auch

  1. Ludwig Wittgenstein: Tractatus logico-philosophicus 1