Schuldnerberatung

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Schuldnerberatung bezeichnet die Hilfestellung, die für Menschen mit Schuldenproblemen oder in einer Situation der Überschuldung in Form von Rat und Hilfe in psycho-sozialer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht von Schuldnerberatungsstellen angeboten und durchgeführt wird. Die Schuldnerberatung ist Teil der allgemeinen Sozialberatung, daher nennen einige Anbieter von Schuldnerberatung, diese Stellen auch Sozialberatung für Schuldner.

Arbeitsweise der Beratungsstellen

Gut entwickelte Schuldnerberatungsstellen orientieren sich an einem ganzheitlichen Beratungskonzept. Im besten Falle binden sie diplomierte Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Psychologen, Betriebswirte/Ökonomen und Juristen ein. Am häufigsten sind Diplom-Sozialpädagogen und Diplom-Sozialarbeiter als Berater in den Stellen tätig.

Vordringlichstes Ziel der Beratung (systemische Sozialarbeit) ist es, die elementaren Lebensbedürfnisse der ratsuchenden Menschen und ihrer Angehörigen (Wohnraum, Strom und Lebensmittel) durch Ausschöpfung aller Möglichkeiten zeitnah abzusichern. Mittelfristig wird dann auch eine psycho-soziale Stabilisierung, die Aktivierung des Selbsthilfepotenzials und langfristig die vollständige Schuldenregulierung angestrebt. In Deutschland ermöglicht die Insolvenzordnung (InsO) überschuldeten Menschen eine Restschuldbefreiung. Nach Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und Ablauf einer sechsjährigen „Wohlverhaltensperiode“ oder auch „Wohlverhaltensphase“ ist eine Zahlungsentpflichtung durch Gerichtsbeschluss möglich. Die auf die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gerichtete Beratung ist eine Insolvenzberatung. In der Praxis sind die meisten Beratungsstellen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.

Staatliche Anerkennung in Deutschland

Der Begriff Schuldnerberatung ist nicht gesetzlich geschützt, ebenso wenig gibt es eine Mindestqualifikation oder geregelte Ausbildung für Schuldnerberater. Der häufig verwendete Begriff der „staatlichen Anerkennung“ bezieht sich allein auf die Berechtigung zur Ausstellung einer Bescheinigung über die Erfolglosigkeit des vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuchs im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens (InsO-§ 305 Absatz 1 Nr. 1 letzter Satz: „Die Länder können bestimmen, welche Personen oder Stellen als geeignet anzusehen sind.“). Die Kriterien, nach denen diese Anerkennung durch die Landesbehörden erfolgt, sind nicht bundeseinheitlich. Die staatliche Anerkennung ist kein Qualitätsnachweis für die Beratung durch die Stelle. Dies gilt gleichermaßen für seriöse, staatlich anerkannte private Einrichtungen als auch für Stellen, die in Trägerschaft von Kommunen oder von anerkannten Wohlfahrtsverbänden arbeiten.

Online-Beratung

Mittlerweile bieten verschiedene Organisationen in Deutschland eine Online-Beratung für Schuldner an. So haben der Deutsche Caritasverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung eine Onlineberatungsstelle eingerichtet.

Schuldenberatung in Österreich

Es gibt in Österreich zehn staatlich anerkannte Schuldenberatungen mit Zentralstellen in den Landeshauptstädten sowie 18 Regionalstellen. Die Beratung erfolgt österreichweit, kostenlos und vertraulich.

Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich sind zum überwiegenden Teil als privatrechtliche, gemeinnützige Vereine organisiert. Einige sind in öffentliche Einrichtungen (z. B. Magistrat) eingebunden oder als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert. Sie werden zum größten Teil von öffentlicher Hand finanziert (Länder, Städte, Arbeitsmarktservice, sonstige Einrichtungen).

Staatlich anerkannte Schuldenberatungen arbeiten im öffentlichen Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und sind besonderen Qualitätskriterien verpflichtet. Seit 2008 tragen die „staatlich anerkannten Schuldenberatungen“ ein Gütesiegel, das größere Sicherheit im Hinblick auf das zur Verfügung stehende Beratungsangebot gibt und anerkannte Schuldenberatungen von anderen Anbietern unterscheidbar macht. Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind berechtigt, Schuldner im Schuldenregulierungsverfahren vor Gericht zu vertreten.

Jede staatlich anerkannte Schuldenberatungsstelle ist mit Sitz und Stimme im Beirat der Dachorganisation ASB Schuldnerberatungen vertreten. Diese wurde 1992 als Verein gegründet und 2002 in eine GmbH umgewandelt.

Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind um nachhaltige Lösungen bemüht. Neben der unmittelbaren Unterstützung bei der Schuldenregulierung wird auch auf die Gründe der Ver- und Überschuldung Augenmerk gelegt.

Siehe auch

Literatur

  • Ulf Groth u.a.(Hrsg.): Praxishandbuch Schuldnerberatung. Luchterhand Fachverlag, 2019, (Zwei Bände) Loseblattsammlung mit Aktualisierungen (DNB).
  • Sigmund Gastiger/Marius Stark (Hrsg.): Schuldnerberatung - eine ganzheitliche Aufgabe für methodische Sozialarbeit, Lambertus Vlg., Freiburg i.Brsg. 2012
  • Mattes Christoph: Im Schatten der Konsumgeschichte. Eine Kritik der Bearbeitung der Konsumentenverschuldung durch die Soziale Arbeit. Basel 2007
  • Peter Schruth u. a.: Schuldnerberatung in der Sozialen Arbeit. Juventa, 2003.
  • Jana Simon: Gleiswärter an der Endstation. In: Die Zeit, Nr. 21/2006, Seite 8 – In der Reihe: Helden von heute (4): „Zu Carlo Wahrmann kommen Leute, die nicht mehr weiter wissen. Meist kommen sie zu spät. Er ist Schuldenberater.“

Weblinks

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