Wirtschaftssystem und Wirtschaftsordnung: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Wirtschaftssystem''' bezeichnet die Ordnung der Gesamtheit des Wirtschaftslebens in einem Land ([[Volkswirtschaft]]). Im Mittelpunkt steht die Koordination der Einzelpläne der privaten und öffentlichen [[Wirtschaftseinheit|Wirtschaftssubjekte]], insbesondere welche [[Gut (Wirtschaftswissenschaft)|Güter]] in quantitativer, qualitativer, räumlicher und zeitlicher Beziehung produziert werden, welche Arbeitskräfte und Produktionsmittel an welcher Stelle des [[Wirtschaftsprozess]]es eingesetzt werden und wie die Ergebnisse verteilt werden.<ref>Willi Albers, ''Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft'', Band 9, Gustav Fischer, Stuttgart, 1982, ISBN 3-525-10260-7, Seite 327</ref>
Die '''Wirtschaftsordnung''' umfasst alle (Rechts-)Normen und Institutionen, die das wirtschaftliche Geschehen in einer [[Volkswirtschaft]] regeln. Die Wirtschaftsordnung legt die Regeln fest, nach denen Akteure eines Landes im Wirtschaftsgeschehen handeln können und sollen. Sie beeinflusst im Wesentlichen die Form, den Umfang und die Entwicklung einer Volkswirtschaft.


Hinsichtlich der Entwicklung von Wirtschaftssystemen bestehen zwei konträre Denkstile. Zum einen wird sie auf geschichtliche Gesetzmäßigkeiten zurückgeführt; von [[Walter Eucken]] wurde dies als Denken in Geschichtlichen Entwicklungen bezeichnet.<ref>Willi Albers, ''Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft'', Band 9, Stichwort "Wirtschaftssysteme", Gustav Fischer, Stuttgart, 1982, ISBN 3-525-10260-7, Seite 327</ref> So wurde der Begriff Wirtschaftssystem ursprünglich von [[Werner Sombart]] eingeführt und war auf [[Wirtschaftsgeschichte|wirtschaftsgeschichtliche]] und [[Wirtschaftssoziologie|wirtschaftssoziologische]] Entwicklungen ausgerichtet.<ref name="Fischbach">Rainer Fischbach, Klaus Wollenberg, Volkswirtschaftslehre 1: Einführung und Grundlagen mit Lösungen, Band 1, Ausgabe 13, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2007, ISBN 3-486-58307-7, Seite 63-65</ref> Zum anderen wird die Entwicklung von Wirtschaftssystemen als das Ergebnis politischer Entscheidungen betrachtet; Eucken bezeichnete dies als Denken in Ordnungen.<ref>Willi Albers, ''Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft'', Band 9, Stichwort "Wirtschaftssysteme", Gustav Fischer, Stuttgart, 1982, ISBN 3-525-10260-7, Seite 327</ref>
== Klassifikationskriterien von Wirtschaftsordnungen ==
Grundlegende Kriterien zur Einteilung der Wirtschaftsordnungen sind die Steuerung der [[Wirtschaftsprozess]]e, die Frage der [[Eigentum]]srechte, der Ort der [[Preisbildung]], die Formen der betrieblichen Ergebnisrechnung und die Formen der [[Finanzwirtschaft]].


Der Begriff wird uneinheitlich verwendet, insbesondere in Abgrenzung zum Begriff [[Wirtschaftsordnung]]. Häufig werden diese Begriffe synonym verwendet. Einige Autoren verstehen in Anlehnung an Walter Eucken unter einem Wirtschaftssystem eine [[Wikipedia:Idealtypus|idealtypische]] [[Modell]]konstruktion, während der Begriff Wirtschaftsordnung eine reale Volkswirtschaft oder eine realtypische Modellkonstruktion bezeichnet.<ref name="Fischbach" /><ref>Werner Lachmann, Volkswirtschaftslehre 1: Grundlagen, Ausgabe 5, Springer Verlag, 2006, ISBN 3-540-30086-4, Seite 22</ref><ref>Bodo B. Gemper, Wirtschaftspolitik: Ordnungspolitische Grundlagen, Birkhäuser Verlag, 1993, ISBN 3-7908-0744-3, Seite 5-6</ref>
; Planungs- und Lenkungsformen
: Werden [[Produktion]] und [[Konsum|Konsumtion]] durch eine zentrale staatliche Instanz bestimmt, spricht man von einer [[Zentralverwaltungswirtschaft]]. In einer [[Marktwirtschaft]] hingegen erfolgt die Planung dezentral, das heißt jedes Wirtschaftssubjekt plant für sich selbst. Die Koordination der Wirtschaftsabläufe erfolgt dabei über den Markt, also über [[Angebot und Nachfrage]].
; Eigentumsverfassung
: In [[Sozialismus|sozialistischen]] Wirtschaftsordnungen sind die [[Produktionsmittel]] verstaatlicht, [[Kapitalismus|kapitalistische]] sind gekennzeichnet durch Privateigentum an Produktionsmitteln.<br /> Dabei sind in der Regel Sozialismus und Zentralverwaltungswirtschaft sowie Marktwirtschaft und Privateigentum miteinander verbunden.<ref>[http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=ZTSPR2 ''Duden. Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag'', 4. Aufl., Bibliographisches Institut, Mannheim 2009; Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2009].</ref>
; Ort der Preisbildung
: Wird der Preis durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt bestimmt, handelt es sich um eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung, setzt hingegen ein zentrales Planungsinstrument den Preis für Produkte fest, handelt es sich um eine Zentralverwaltungswirtschaft.
; Formen der betrieblichen Ergebnisrechnung
: Ein weiteres Kriterium für die Definition einer Wirtschaftsordnung ist die Form der betrieblichen Ergebnisrechnung. In marktwirtschaftlichen Ordnungen findet sich das Gewinnprinzip, d.&nbsp;h. Unternehmen sind bestrebt, Gewinn zu erzielen. In planwirtschaftlichen Ordnungen gibt es das Planerfüllungsprinzip, d.&nbsp;h. die Betriebe sind bestrebt, den ihnen zentral vorgegebenen Plan zu erfüllen.
; Formen der Finanzwirtschaft
: Um die vorherrschende Wirtschaftsordnung einer Volkswirtschaft zu beschreiben, können ferner die Formen der Finanzwirtschaft betrachtet werden. Ein unabhängiges Banken- sowie ein funktionierendes Steuer- und Abgabensystem dienen demnach als Hinweis für eine marktwirtschaftliche Grundordnung.


Nach dem [[Systemtheorie|systemtheoretischen]] Ansatz bildet das Wirtschaftssystem den analytischen Oberbegriff, welcher den von den Menschen in ihrer Eigenschaft als Produzenten und Konsumenten geformten Wirtschaftsprozess beschreibt. Der Wirtschaftsprozess wiederum wird einerseits geformt durch die Wirtschaftsordnung, also der gesetzlich geschaffenen [[Wirtschaftsverfassung]] und der gewachsenen kulturellen und sittlich-moralischen Ordnung, und andererseits durch die Wirtschaftsfaktoren (die vorhandene Ressourcen, Humankapital etc.).<ref>Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Wirtschaftssystem, online im Internet: [http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/13424/wirtschaftssystem-v6.html Wirtschaftssystem]</ref> Jegliches System kann langfristig nur [[Wikipedia:Stabilität|stabil]] sein, wenn die größeren Systeme, deren Teil es ist, ebenfalls stabil sind. Insofern hängt die Stabilität von Wirtschaftssystemen vor allem von stabilen politischen Bedingungen und intakten Ökosystemen ab.<ref name="Goldsmith">Edward Goldsmith: ''Der Weg. Ein ökologisches Manifest.'' 1. Auflage, Bettendorf, München 1996, S. 162</ref>
Träger der Wirtschaftsordnung in einer [[Demokratie|demokratischen]] Gesellschaft sind der Staat und die von ihm sanktionierten [[Selbstverwaltung]]sorgane der Wirtschaft. Die Wirtschaftsordnung steht meist in engem Zusammenhang mit der [[Wirtschaftspolitik]], [[Finanzpolitik|Finanz-]] und [[Sozialpolitik]].
 
== Begriffe ==
Wirtschaftssystem ist nach der [[Systemtheorie]] ein analytischer Oberbegriff für alle diejenigen Elemente, Strukturen, die sich durch den gemeinsamen Sinn der Bedürfnisbefriedigung angesichts knapper Güter als Teil des Gesellschaftssystems von anderen Teilsystemen wie Politik und Kultur abgrenzen lassen.
 
Das Wirtschaftssystem umfasst erstens die wirtschaftlichen Elemente und Akteure, vor allem private und öffentliche Haushalte sowie Unternehmen, und deren Verfügungsgewalt über Produktions- und Verbrauchsmittel. Hinzu kommen zweitens die wirtschaftlichen Beziehungen, d.h. die Produktions-, Distributions- und Konsumprozesse in und zwischen den Wirtschaftseinheiten. Schließlich ist drittens die aus dem Zusammenwirken der Elemente und Akteure entstehende wirtschaftliche Ordnung Bestandteil des Wirtschaftssystems; sie beruht auf den institutionellen Regeln bezüglich Eigentum, Vertrag, Markt und Tausch ([[Wirtschaftsordnung]], [[Wirtschaftsverfassung]]). Das Wirtschaftssystem wird maßgeblich durch die [[Interdependenz]] mit anderen sozialen Teilsystemen geprägt, vor allem mit dem politischen und rechtlichen System.
 
== Funktion von Wirtschaftssystemen ==
Ein Wirtschaftssystem kennzeichnet das Verfügen über knappe Güter im Zusammenhang mit der Bedürfnisbefriedigung der Menschen. Die Diskrepanz zwischen unbefriedigten Bedürfnissen und knappen Gütern bedarf in einer jeden Gesellschaft der Problemlösung und hat in arbeitsteiligen, hochspezialisierten Gesellschaften zur Entstehung eines in ihren Wirkungszusammenhängen komplexen, kaum mehr zu überschauenden Netzwerkes geführt. Das Wirtschaftssystem umfasst die Erstellung, die Verteilung und den Verbrauch von Gütern unter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zur Befriedigung des privaten und öffentlichen Bedarfs. Demgegenüber kennzeichnet das politische System die Ausübung von Macht auf der Grundlage eines in der Regel dem Staat vorbehaltenen Potentials der Gewaltandrohung und -anwendung sowie die politische Willensbildung und ihre institutionelle Ausdifferenzierung.
 
Ein Wirtschaftssystem hat folgende Aufgaben zu erfüllen:
* Zuordnung der ökonomischen Entscheidungsbefugnisse (Wer entscheidet – Individuum oder Behörde/ Bottom up oder Top down?)
* Kontrolle der sachgemäßen Verwendung der Produktionsmittel und Ahndung von Fehlplanungen (Wer kontrolliert und entscheidet – [[Markt]] und [[Wikipedia:Wettbewerb (Wirtschaft)|Wettbewerb]] als Ausleseverfahren oder [[Staat]] und [[Planung]]?)
* Information der Wirtschaftssubjekte über die Güterknappheiten und andere ökonomisch relevante Fakten (Wie werden Preise gebildet – frei oder staatlich festgesetzt?)
* Anreizen der Wirtschaftssubjekte zu effizientem und innovativem Verhalten (Bedürfnisbefriedigung der Konsumenten und Wettbewerb als Entdeckungsverfahren oder zentrale Planung und Belobigung?)
* Koordination der Planungen und Handlungen der Wirtschaftssubjekte im arbeitsteiligen Wirtschaftsprozess (Angebot und Nachfrage bilden den Preis oder zentrale Planung koordiniert?)
 
== Typen ==
Wirtschaftssysteme besitzen eine systemrationale Struktur oder eine systemspezifische Ordnung. Diese hängt von den ökonomischen Ordnungsprinzipien, den Mechanismen und Regelungen ab, die sich zu einem gesamtwirtschaftlichen Steuerungs- und Koordinierungssystem verknüpfen und so die Wirtschaftssubjekte bei ihrer Bedürfnisbefriedigung und Verminderung der Güterknappheit ausrichten. Jene Steuerungs- und Koordinationselemente, die in ihrem Zusammenwirken das Wirtschaftsgeschehen hervorbringt, sind [[Erkenntnisobjekt]] der Wirtschaftssystem-Theorie.
 
Maßgeblichen Einfluss auf den Charakter der systemspezifischen Ordnung üben folgende Faktoren aus:
* [[Eigentum]] (Privat- oder Staatseigentum) und
* Art der Koordination (dezentrale oder zentrale Planung und Lenkung).
* Hinzu kommt, ob die Preisbildung frei auf offenen Märkten erfolgt oder durch staatliche Eingriffe beeinflusst bzw. festgesetzt wird und
* das Ausmaß der Öffnung des Wirtschaftssystems gegenüber anderen Volkswirtschaften (internationale Arbeitsteilung oder Autarkie).
Die praktizierte [[Wirtschaftspolitik]] und die verfolgte [[Ordnungspolitik]] verändern das Wirtschaftssystem wesentlich.
 
Als grundsätzliche Formen sind zu nennen:
* [[Marktwirtschaft]] (Privateigentum an [[Produktionsmittel]]n, Preisbildung durch [[Angebot und Nachfrage]], dezentrale Planung der [[Wirtschaftsprozess]]e)
* [[Zentralverwaltungswirtschaft]] (Kollektiv-/ Staatseigentum an Produktionsmitteln, festgelegte Preise und Löhne, zentrale Planung der Wirtschaftsprozesse)
 
Diese Formen sind idealtypischer Natur. In der Realität treten fast ausschließlich Mischformen („mixed economies“) auf. Interessant ist die realtypische Situation des [[Handel]]s, der (nach ''Schenk'') je nach konkretem Wirtschaftssystem eine Mischung aus ausschließlich oder überwiegend systemrelevanten und systemindifferenten Funktionen übernimmt bzw. übernehmen soll.
 
Zudem gibt es gesellschaftstheoretische und -politische Versuche, einen Dritten Weg zwischen Kapitalismus und Sozialismus zu verwirklichen. Die Sehnsucht nach einer Versöhnung dieser beiden Formen kommt beispielhaft zum Ausdruck in der "humanen Wirtschaftsdemokratie" ([[Ota Sik]]), der "sozialistischen Marktwirtschaft" ([[Folkert Wilken]]) oder "regulierten Marktwirtschaft" ([[Michail Gorbatschow]]) und der [[Freiwirtschaftslehre]] ([[Silvio Gesell]]).
 
Als politischer Begriff kennzeichnet ferner [[Wohlfahrtsstaat]] die historische Entwicklung des deutschen Staat- und Wirtschaftssystems. Der Wohlfahrtsstaat ist durch die Tendenz gekennzeichnet, die persönliche Präferenz, Initiative und Verantwortung des einzelnen Bürgers der kollektiven Sicherheit und dem Wertkodex der Regierenden unterzuordnen.
 
== Abgrenzung ==
Der Begriff ''Wirtschaftssystem'' lässt sich abgrenzen von den Begriffen ''[[Wirtschaftsordnung]]'' (= Gesamtheit der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen/ Organisation der Wirtschaft), ''[[Wirtschaftsverfassung]]'' (= wirtschaftlich relevante Artikel der Verfassung, Gesetze und Verordnungen sowie das selbstgeschaffene Recht der Wirtschaft), ''[[Wirtschaftsstil]]'' (= Klassifikation historischer Wirtschaftsweisen) und ''[[Wirtschaft#Organisation|Wirtschaftsform]]'' (= Unterscheidung nach Bedarfs- oder Erwerbswirtschaften).


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
 
* {{WikipediaDE|Wirtschaftsordnung}}
* {{WikipediaDE|Wirtschaftssystem}}


== Literatur ==
== Literatur ==
* Rainer Klump (Hg.): Wirtschaftskultur, Wirtschaftsstil und Wirtschaftsordnung, Marburg 1996.
* Hans Kaminski: ''OEC. Grundfragen wirtschaftlichen Handelns''. Westermann Verlag, Braunschweig 2005.
* Niklas Luhmann: Die Wirtschaft der Gesellschaft, Frankfurt a. M. 1988.
* Walter Eucken: ''Ordnungspolitik.'' Hrsg. von Walter Oswald, 1. Auflage, Walter Eucken Archiv: Reihe Zweite Aufklärung, Lit Verlag, Münster 1999, ISBN 3-8258-4056-5.
* Hans-Rudolf Peters: Wirtschaftssystemtheorie und Allgemeine Ordnungspolitik, 4. überarbeitete und erweiterte Auflage (Oldenbourg Verlag), München und Wien 2002.
* Walter Eucken: ''Grundsätze der Wirtschaftspolitik''. Hrsg. von E. Eucken, P.K. Hensel, 6. Auflage, J.C.B. Mohr, Tübingen 1990, ISBN 3-16-345548-4.
* Michael von Prollius: Das Wirtschaftssystem der Nationalsozialisten 1933-1939. Steuerung durch emergente Organisation und Politische Prozesse (Schöningh Verlag), Paderborn 2003.
* K. Paul Hensel: ''Grundformen der Wirtschaftsordnung. Marktwirtschaft – Zentralverwaltungswirtschaft''. 3. Auflage, Beck, München 1978.
* Hans-Otto Schenk: Geschichte und Ordnungstheorie der Handelsfunktionen, Berlin 1970.
* Alfred Schüller und Hans-Günter Krüsselberg (Hg.): Grundbegriffe zur Ordnungstheorie und Politischen Ökonomik, 6. durchgesehene und ergänzte Auflage, Marburg 2004.
 
== Weblinks ==
* {{Wiktionary|Wirtschaftssystem}}
* [http://www.forum-ordnungspolitik.de Forum Ordnungspolitik]
* [http://www.ordnungspolitisches-portal.com Ordnungspolitisches Portal]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />


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Version vom 29. September 2017, 01:11 Uhr

Die Wirtschaftsordnung umfasst alle (Rechts-)Normen und Institutionen, die das wirtschaftliche Geschehen in einer Volkswirtschaft regeln. Die Wirtschaftsordnung legt die Regeln fest, nach denen Akteure eines Landes im Wirtschaftsgeschehen handeln können und sollen. Sie beeinflusst im Wesentlichen die Form, den Umfang und die Entwicklung einer Volkswirtschaft.

Klassifikationskriterien von Wirtschaftsordnungen

Grundlegende Kriterien zur Einteilung der Wirtschaftsordnungen sind die Steuerung der Wirtschaftsprozesse, die Frage der Eigentumsrechte, der Ort der Preisbildung, die Formen der betrieblichen Ergebnisrechnung und die Formen der Finanzwirtschaft.

Planungs- und Lenkungsformen
Werden Produktion und Konsumtion durch eine zentrale staatliche Instanz bestimmt, spricht man von einer Zentralverwaltungswirtschaft. In einer Marktwirtschaft hingegen erfolgt die Planung dezentral, das heißt jedes Wirtschaftssubjekt plant für sich selbst. Die Koordination der Wirtschaftsabläufe erfolgt dabei über den Markt, also über Angebot und Nachfrage.
Eigentumsverfassung
In sozialistischen Wirtschaftsordnungen sind die Produktionsmittel verstaatlicht, kapitalistische sind gekennzeichnet durch Privateigentum an Produktionsmitteln.
Dabei sind in der Regel Sozialismus und Zentralverwaltungswirtschaft sowie Marktwirtschaft und Privateigentum miteinander verbunden.[1]
Ort der Preisbildung
Wird der Preis durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt bestimmt, handelt es sich um eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung, setzt hingegen ein zentrales Planungsinstrument den Preis für Produkte fest, handelt es sich um eine Zentralverwaltungswirtschaft.
Formen der betrieblichen Ergebnisrechnung
Ein weiteres Kriterium für die Definition einer Wirtschaftsordnung ist die Form der betrieblichen Ergebnisrechnung. In marktwirtschaftlichen Ordnungen findet sich das Gewinnprinzip, d. h. Unternehmen sind bestrebt, Gewinn zu erzielen. In planwirtschaftlichen Ordnungen gibt es das Planerfüllungsprinzip, d. h. die Betriebe sind bestrebt, den ihnen zentral vorgegebenen Plan zu erfüllen.
Formen der Finanzwirtschaft
Um die vorherrschende Wirtschaftsordnung einer Volkswirtschaft zu beschreiben, können ferner die Formen der Finanzwirtschaft betrachtet werden. Ein unabhängiges Banken- sowie ein funktionierendes Steuer- und Abgabensystem dienen demnach als Hinweis für eine marktwirtschaftliche Grundordnung.

Träger der Wirtschaftsordnung in einer demokratischen Gesellschaft sind der Staat und die von ihm sanktionierten Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft. Die Wirtschaftsordnung steht meist in engem Zusammenhang mit der Wirtschaftspolitik, Finanz- und Sozialpolitik.

Siehe auch

Literatur

  • Hans Kaminski: OEC. Grundfragen wirtschaftlichen Handelns. Westermann Verlag, Braunschweig 2005.
  • Walter Eucken: Ordnungspolitik. Hrsg. von Walter Oswald, 1. Auflage, Walter Eucken Archiv: Reihe Zweite Aufklärung, Lit Verlag, Münster 1999, ISBN 3-8258-4056-5.
  • Walter Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik. Hrsg. von E. Eucken, P.K. Hensel, 6. Auflage, J.C.B. Mohr, Tübingen 1990, ISBN 3-16-345548-4.
  • K. Paul Hensel: Grundformen der Wirtschaftsordnung. Marktwirtschaft – Zentralverwaltungswirtschaft. 3. Auflage, Beck, München 1978.

Einzelnachweise


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